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Die 11 hilfreichsten (Weihnachts-)Geschenke für Fotografen

Jedes Jahr wie­der: Was schen­ke ich zu Weihnachten? Was wür­de ich als Fotograf ger­ne geschenkt bekommen?

Im Internet gibt es unzäh­li­ge Listen mit Geschenkideen für Fotografen und auch ich hat­te letz­tes Jahr „20 Geschenkideen von und für Fotografen“ ver­öf­fent­licht.

Wirklich hilf­rei­che Geschenke sind da jedoch nur sel­ten dabei. Deshalb habe ich die­ses Jahr Geschenke raus­ge­sucht, über die sich die meis­ten Fotografen freu­en, aber auch etwas damit anfan­gen kön­nen. Als Preislimit habe ich mir knapp 100 Euro gesetzt.

1. Colorchecker Passport* von X‑Rite (ca. 90 Euro)

Der Colorchecker ist eine ca. DinA6 gro­ße Plastikschachtel, die auf­ge­klappt dop­pelt so groß ist. Darauf fin­den sich ver­schie­de­ne Farben und Grautöne, die bei einem Fotoshooting 1x mit foto­gra­fiert wer­den und dann am Rechner den Farbabgleich im RAW-​Konverter deut­lich erleich­tern. Wem 90 Euro zu teu­er sind, der kann auch den „ColorChecker Graustufen Mini“* für ca. 28 Euro schen­ken, der nur einen Weiß-​Schwarz und 18%-Grau-Punkt anzeigt.

2. FlashBender* von Rogue (ca. 35 Euro)

Der FlashBender ist ein klei­ner, bieg­sa­mer Reflektor, der an einem Aufsteckblitz befes­tigt wird, um das Blitzlicht bes­ser kon­trol­lie­ren zu kön­nen. Ideal für Strobisten-​Fans, da er an ver­schie­de­ne Blitz-​Modelle passt und leicht und gut trans­por­tal ist.

3. GorillaPod* von Joby (ca. 20–40 Euro)

Seien wir ehr­lich: Ein rich­ti­ges Stativ mit­zu­schlep­pen, wenn man nur mal mit der Kamera spa­zie­ren gehen will, ist läs­tig. Die bieg­sa­men, fle­xi­blen GorillaPod-​Stative sind da eine hilf­rei­che Alternative, da sie ihre Beine um fast alles schlin­gen kön­nen, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist. Beim Kauf gilt es, dar­auf zu ach­ten, wie groß die Kamera des zu Beschenkenden ist, da es ver­schie­de­ne Stativ-​Größen gibt. Neulich erst habe ich jeman­den gese­hen, der sein GorillaPod über die Schulter geschlun­gen hat, um es als Schulter-​Rig für Videoaufnahmen zu nutzen.

4. Mini-​Stativ* von Manfrotto (ca. 70 Euro)

Das GorillaPod ist ja eher für Kameras gedacht. Wer unter­wegs noch ein Stativ für Blitz-​Setups braucht, dem emp­feh­le ich das Manfrotto-​Stativ „Mini Compact AC“, weil es wirk­lich unschlag­bar trans­por­ta­bel ist und trotz­dem aus­ge­klappt sta­bil und hoch genug ist. Ideal zum Beispiel in Kombination mit einer Ezybox* und einem Schirmneiger*. Auch wenn das Stativ für Licht gedacht ist, habe ich es auch schon des öfte­ren als Notbehelf mit Kugelkopf genutzt, um Videoaufnahmen zu machen.

5. Reinigungsset* für Displays von iKlear (ca. 30 Euro)

Für Kamerasensor und Objektiv haben die meis­ten Fotografen ihre Reinigungspinsel, Tücher oder Blasebalge. Aber auch Monitore, iPhone-​Displays etc. müs­sen mal gerei­nigt wer­den. dafür eig­net sich die­ses Reinigungsset, was sich expli­zit auch für iPod, iPad, iMac etc. eignet.

6. Handreflektor* von Delamax (ca. 10 Euro)

Die bes­ten Reflektoren kom­men immer noch von California Sunbounce, aber ohne Assistenten oder Stativ sind die­se nur umständ­lich ein­zu­set­zen. Wer ger­ne Makrofotos macht, aber kei­nen Ringblitz hat, dem hilft der klei­ner Handreflektor  mit Griff. Auf der einen Seite sil­ber­far­ben, auf der ande­ren gold­far­ben, kann gewählt wer­den, ob eine kal­te oder war­me Farbstimmung erzielt wer­den soll.

7. Aufsteck-​Blitz YN560* von Yongnuo (ca. 70 Euro)

Was nüt­zen einem die tol­len Stative und Lichtformer oben, wenn man noch kei­nen Blitz hat? Jeder Fotograf freut sich über einen zusätz­li­chen Blitz und für den Anfang sind die sehr güns­ti­gen, aber leis­tungs­fä­hi­gen Blitze von Yongnuo eine gute Wahl. Meine Kollegen Krolop & Gerst haben dar­über lan­ge Lobeshymnen geschrie­ben, des­we­gen spa­re ich mir das an die­ser Stelle.

8. Funkauslöser RF-​602 C3* von Yongnuo (ca. 40 Euro)

Wenn ihr wisst, dass der zu Beschenkende schon Aufsteckblitze hat oder Euch die 70 Euro zuviel sind, könnt ihr ihm auch ein Set Funkauslöser der glei­chen Firma schen­ken. Da ich selbst mit ande­ren Geräten arbei­te, ver­wei­se ich wie­der auf die Erfahrungsberichte der Kollegen.

9. Eneloop-​Akkus* von Sanyo (ca. 15–20 Euro)

Zugegeben, Batterien zu schen­ken, ist nicht son­der­lich sexy. Aber Fotografen brau­chen Unmengen an Batterien für Blitze, Funkauslöser und ande­re Geräte, wes­halb man davon nie genug haben kann. Ich schö­re auf die Eneloop-​Akkuserie. Die gibt es auch in bunt, was beim Auspacken immer­hin etwas schö­ner aus­sieht. Tipp: Bei Amazon gibt es auch eini­ge Anbieter, wel­che die Akkus gleich mit 4er-​Plastikboxen* ver­kau­fen, was ich sehr prak­tisch fin­de, da man leich­ter den Überblick über ver­brauch­te und neue Akkus behält.

10. Abo für FotoTV* (ab 45 Euro je nach Laufzeit)

Auf der Webseite fototv.de gibt es regel­mä­ßig vie­le neue Videos rund um das Thema Fotografie: Von Interviews mit berühm­ten Fotografen, über Praxisworkshops bis hin zu Digitaler Bildbearbeitung und Nachrichten gibt es genug zu sehen. Ihr könn­tet ein Abo für die Webseite ver­schen­ken, die je nach Laufzeit des Abos unter­schied­lich viel kos­tet. Die Pakete begin­nen bei drei Monaten Mitgliedschaft für knapp 45 Euro gesamt.

11. Kameragurt Sniper-​Strap Pro* von California Sunbounce (ca. 60 Euro)

Wer regel­mä­ßig schwe­re Kameras mit noch schwe­re­ren Objektiven schlep­pen muss, wird die­sen Kameragurt zu schät­zen wis­sen, der das Gewicht bes­ser aus­gleicht als die mit­ge­lie­fer­ten Kameragurte. Wer jedoch oft mit Stativen arbei­tet, wird damit nicht glück­lich wer­den, weil dann jedes­mal der Gurt abge­schraubt wer­den muss vor dem Stativeinsatz.

Bonustipps:
Wem aus der obi­gen Liste nicht gefällt kann immer noch Gutscheine schen­ken für Fotoentwicklungen oder Fotoleinwände etc. Außerdem wer­de ich hier in paar Tagen tol­le Passpartout-​Rahmen zum Verschicken vor­stel­len, die ich selbst ger­ne nut­ze und die immer gut ankommen.

Über wel­che Geschenke (bis 100 Euro) wür­det ihr euch als Fotograf am meis­ten freuen?

* Affiliate-Link

Honorarprobleme bei Hamburger Bildagentur?

Solche Geschichten höre selbst ich nicht alle Tage.

Der Fotograf Andreas P. (vol­ler Name bekannt), sei­nes Zeichens haupt­be­ruf­lich Bildjournalist, ver­folgt regel­mä­ßig mei­nen Blog. Nach mei­nem Bericht über Browser-​Plugins zum Finden der eige­nen Bilder pro­bier­te er die­se aus und bekam vie­le Treffer ange­zeigt. Was ihn wun­der­te: Einige davon wur­den anschei­nend von einer tsche­chi­schen Bildagentur namens Profimedia an Bildnutzer ver­kauft. Das Kuriose dar­an: Der Fotograf hat kei­ne Geschäftsbeziehung mit die­ser Agentur.

Nach etwas Recherche fand der Fotograf her­aus, dass die­se Bilder von der deut­schen Agentur Face To Face kom­men, mit der Andreas P. einen Autorenvertrag abge­schlos­sen hat­te, um ca. 200 sei­ner Fotos zu ver­trei­ben. In sei­nem Vertrag stand jedoch nir­gends, dass eine Sub-​Lizenzierung erlaubt sei. Dem deut­schen Urheberrechtsgesetz nach (§35 UrhG) kann jedoch auch der Inhaber von aus­schließ­li­chen Nutzungsrechten „wei­te­re Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers ein­räu­men“.

Der Fotograf bat um eine Erklärung und eine Überweisung des ihm zuste­hen­den Honorars. Immerhin lie­gen die Fälle teil­wei­se schon über drei Jahre zurück.

Eines der betref­fen­den Fotos, was seit 2008 genutzt wird.

Der Geschäftsführer von Face To Face erklär­te dar­auf­hin dem ver­dutz­ten Fotografen, dass die Agentur für die Bildnutzung von der Partneragentur 0,58 Euro erhal­ten habe, was beim ver­ein­bar­ten Honorarsplit von 50:50 einem Fotografenanteil von 29 Cent beträgt (Nachweis liegt vor). Ja, rich­tig gele­sen: 29 Cent! Wohlgemerkt, es geht hier nicht Abo-​Modelle einer Microstock-​Agentur, son­dern um ein RF-​Bild bei einer ange­se­he­nen Macrostock-​Agentur. Mindestens fünf Bilder waren betrof­fen, was zu einer Summe von 1,45 Euro führt.

Und es kommt noch bes­ser: Der Betrag wur­de nicht über­wie­sen, da die Bankgebühren den Betrag wie­der auf­fres­sen wür­den (Nachweis liegt eben­falls vor).

Auf jeden Fall – ich for­mu­lie­re es mal vor­sich­tig – sehr unor­tho­dox ist auch die Methode, den Fotografen über die erziel­ten Erlöse ers­tens nicht zu infor­mie­ren und die­se zwei­tens nicht nach dem Verkauf mit ihm zur Auszahlung zu brin­gen, obwohl ver­trag­lich eine monat­li­che Auszahlung ver­ein­bart ist (Nachweis liegt vor).

Der Fotograf hat ca. 200 Bilder bei der Agentur online und bei der ers­ten Stichprobe 12 Nutzungen von 10 Bildern gefun­den, für die er bis heu­te kein Honorar über­wie­sen bekom­men­hat. Ob wei­te­re Bilder betrof­fen sind, weiß er nicht. Raum für wil­de Spekulationen ist daher vorhanden.

Unklar ist wei­ter­hin auch, wie bei einer Macrostock-​Bildagentur Honorare im Cent-​Bereich anfal­len konn­ten. Darauf hat der Fotograf noch kei­ne Antwort erhalten.

Als ich den Geschäftsführer der Agentur um eine Stellungnahme bat, ver­bot die­ser mir, ihn zu zitie­ren oder nament­lich zu nen­nen, andern­falls müs­se er den Rechtsweg wählen.

Insgesamt zeich­nen sich die­se Vorfälle durch ein Geschäftsgebaren aus, was mehr als geeig­net ist, das Vertrauen von Fotografen in eine Agentur nach­hal­tig zu zer­stö­ren. Wer weiß schon, wie vie­le Bilder da drau­ßen kur­sie­ren, die zwar ver­kauft und vom Bildkäufer ordent­lich bezahlt wur­den, aber im undurch­sich­ti­gen Netz der Partneragenturen und Vertriebskanäle ver­si­ckert sind, sodaß die Fotografen kein Honorar dafür sehen?

Erst weni­ge Monate ist es her, dass Fotografen dank der neu­en Bildersuche von Google Images sys­te­ma­ti­scher nach der Verwendung von ihren Fotos fahn­den kön­nen. Die Anzahl der Abmahnungen ist dadurch deut­lich gestie­gen, das mer­ke ich bei mir selbst und auch von eini­gen Bildagenturen habe ich das gehört. Wie sieht es wohl bei den Büchern aus, die der Fotograf nicht so ein­fach durch­su­chen las­sen kann? Transparenz ist hier end­lich mal nötig.

Wie seht ihr das? Was für Erfahrungen habt ihr mit Euren Honorarabrechnungen gemacht?

Update 13.12.2011: Die Bildagentur Face To Face wies den Fotografen jetzt auf einen „Royalty Free Zusatzvertrag“ hin, in dem steht, dass die Distribution über Partneragenturen erlaubt sei und Auszahlungen erst gesam­melt ab einer Summe von 100 Euro aus­ge­zahlt würden.

Die Angst von Foto-​Amateuren vor Berufsfotografen (und andersrum)

Vor ca. einem hal­ben Jahr hat­te Martin Gommel in sei­nem Blog eine kur­ze Umfrage, ob sei­ne Leser Berufsfotografen sind. Ca. 88% ant­wor­te­ten mit nein. In einer anschlie­ßen­den Diskussion frag­te Martin, war­um die­se 88% nicht vom Fotografieren leben wollen.

Die Antworten haben mich etwas über­rascht. Es über­wo­gen Sätze wie „Dann hät­te ich kei­ne Zeit mehr zum Fotografieren“, „Ich will mich die­sem Druck nicht aus­set­zen“, „Die foto­gra­fi­sche Freiheit wäre dann weg“ oder „Ich will nicht auf Kommando krea­tiv sein“.

Da ich selbst beruf­lich foto­gra­fie­re, kann ich die­se Aussagen nicht nach­voll­zie­hen. Das Zeit-​Argument ist am leich­tes­ten zu wider­le­gen. Auch Berufsfotografen haben irgend­wann Freizeit und in die­ser kön­nen sie genau so „pri­vat“ foto­gra­fie­ren wie es ein Hobbyfotograf nach sei­ner Arbeit tun kann. Ich zücke dann unter­wegs mei­ne Handykamera und freue mich, dass ich mir um Megapixel, Rauschverhalten oder Bildfehlern kei­ne Sorgen machen muss, weil das Ergebnis nur mir allein gefal­len muss.


Die ande­ren Argumente wie Druck oder Kreativität auf Befehl sind meist nur Ausreden. Ja, der gro­ße Aufschrei wird kom­men, denn meist glau­ben die Hobbyfotografen das wirk­lich. Dabei klingt es nur ange­neh­mer und schmei­chelt sogar dem künst­le­ri­schen Ego ein wenig, wenn man sagt: „Ich will mir mei­ne foto­gra­fi­sche Freiheit nicht neh­men las­sen“ statt „Ich habe ver­damm­te Angst, nicht gut genug zu sein, um damit genug Geld zum Leben zu ver­die­nen“.

Darauf läuft es doch hin­aus. Wer als Berufsfotograf rich­tig gut ist, kann es sich auch leis­ten, Aufträge abzu­leh­nen oder er wünscht sich sogar die Herausforderung, schwie­ri­ge Fotos umset­zen zu müs­sen. Ein gutes Foto machen kann jeder Hobbyfotograf. Ein Berufsfotograf hin­ge­gen muss gute Fotos machen. Immer und immer wie­der, wenn er erfolg­reich sein will.

Ich glau­be, vie­le Hobbyfotografen über­se­hen, dass der Druck und der Zwang, auch frem­de Ideen zufrie­den­stel­lend umset­zen zu müs­sen, die eige­ne Lernkurve stark nach oben schnel­len lässt. Zwar habe ich als Stockfotograf kei­ne Auftraggeber, denen mei­ne Fotos gefal­len müs­sen, aber die Bildredakteure, an denen mei­ne Fotos vor­bei müs­sen, bevor ich sie ver­kau­fen kann, schau­en viel stär­ker auf tech­ni­sche Perfektion als es vie­le Artdirektoren oder Auftraggeber je tun würden.

Im ers­ten Jahr mei­ner beruf­li­chen Fotografiekarriere habe ich mehr gelernt als in den zehn Jahren davor, in denen ich nur aus Spaß foto­gra­fiert habe. Plötzlich haben sich Leute erdreis­tet, mei­ne Fotos abzu­leh­nen, weil sie feh­ler­haft sei­en statt wie Freunde und Verwandte sie nur stän­dig zu loben. Kunden kauf­ten auf ein­mal Bilder, die mir fast pein­lich waren, wäh­rend mei­ne Lieblingsfotos unbe­ach­tet in den Bildagenturen Staub ansetzten.

Das zwang mich zu einem neu­tra­le­ren, kri­ti­schen Blick auf mei­ne eige­nen Werke. Blumenfotos mögen schön sein, aber sie ver­kau­fen sich sel­ten. Anschnitte sehen viel­leicht ästhe­tisch aus, wer­den aber von Bildkäufern gemie­den. Ich weiß jetzt, dass der Satz „Ich foto­gra­fie­re nur mit available light, weil das authen­ti­scher aus­sieht“ über­setzt oft nur bedeu­tet: „Ich habe Angst, rich­tig blit­zen zu ler­nen“.

Fotografie ist einer der Bereiche, in denen sich die Profis durch Wegfall des Meisterzwangs und rasan­ter Verbreitung der Digitalkameras auf ein­mal gegen unzäh­li­ge Amateure behaup­ten müs­sen. Zum einen freut mich die­se Entwicklung, weil sie mir als Quereinsteiger über­haupt erst ermög­licht hat, mich mit der Fotografie selb­stän­dig zu machen. Andererseits führt das auch zu einer Entwertung von Fotografie, weil vie­le Amateure sehr gute Fotos machen, die sie dann gedan­ken­los bei Flickr oder ande­ren Fotodatenbanken kos­ten­los zum Download anbie­ten. Überspitzt gesagt ver­hal­ten sich eini­ge Hobbyfotografen damit „unpro­fes­sio­nell“ im nega­ti­ven Sinne des Wortes. Zwar hat er jedes Recht dazu, denn er ist ja kein Profi, gleich­zei­tig macht er aber dem Profi Konkurrenz. Es ist ja eine Sache, ob eine Firma bei­spiels­wei­se beschließt, dass sie ihre Fotos jetzt selbst macht oder die Fotos eines Hobbyfotografen nutzt, den sie im Gegensatz zum Profi nicht bezah­len muss.

Einige Fotoprofis fan­gen dann an zu jam­mern (manch­mal auch in den Kommentaren hier im Blog), ande­re krem­peln die Ärmel hoch und suchen nach Alleinstellungsmerkmalen. Einige Fotografen inves­tie­ren Zeit und Geld in Videoproduktionen, ande­re bie­ten 3D-​Panoramafotografie an und die nächs­ten lösen das Problem über erhöh­te Masse. Hier zeigt sich wie­der, was den Berufsfotografen von Hobbyfotografen unter­schei­det: Der Berufsfotograf muss stän­dig gelun­ge­ne Bilder machen, dem Hobbyfotograf rei­chen eini­ge „Zufallstreffer“. Der beruf­li­che Zwang, genau zu ana­ly­sie­ren, wie man sich mit sei­nen Bildern von der Masse an Amateurfotos absetzt, trägt viel dazu bei, bes­ser foto­gra­fie­ren zu lernen.

Vor zwei, drei Jahren hät­te ich schlot­tern­de Knie bekom­men, wenn ich ein Shooting mit meh­re­ren Personen hät­te machen müs­sen. Heute kann ich ziem­lich genau kal­ku­lie­ren, wie auf­wän­dig das ist, wie lan­ge ich brau­che und – ganz wich­tig – ich habe genug Übung, auch brauch­ba­re Fotos dabei zu machen.

Die Angst, nicht genug zu ver­die­nen, der Druck, immer gute Ergebnisse erzie­len zu müs­sen und der Zwang, stän­dig krea­tiv zu sein, kann läh­mend sein. Wer sich jedoch streckt und die Herausforderung annimmt, wird ein bes­se­rer Fotograf wer­den als es ein Amateur je wer­den kann.

Was sagt ihr dazu? Bereut ihr als Berufsfotograf eure Berufswahl? Oder war­um wollt ihr nur als Hobby fotografieren?

Stockfotos kaufen: Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?

Wer ein Foto kau­fen will, bzw. genau­er: Wer ein Foto für etwas lizen­zie­ren will, trifft auf vie­le Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stif­ten können.

Zum Beispiel bedeu­tet „lizenz­frei“ nicht, dass Fotos kos­ten­los benutzt wer­den dür­fen und RM bedeu­tet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, son­dern „rights managed“.

Eine wei­te­re Quelle der Verwirrung will ich heu­te trockenlegen.

Was ist der Unterschied zwi­schen „redak­tio­nel­ler Nutzung“ und „kom­mer­zi­el­ler Nutzung“ und war­um ist sie so wich­tig? Bevor ich die­se Frage jedoch beant­wor­te, muss ich dar­auf hin­wei­sen, dass ich hier kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und des­halb alle Angaben ohne Gewähr sind.

Dieses Bild dient zur Illustration eines jour­na­lis­ti­schen Beitrags und fällt des­halb unter die „redak­tio­nel­le Nutzung“

Kommerzielle Nutzung

Wie sich ver­mu­ten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Werbeanzeigen
  • Partyflyer
  • Werbeposter
  • Email-​Werbung
  • Bannerwerbung
  • Fernsehspots

und so weiter.

Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, war­um das Produkt gekauft wird, ist eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
  • Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates

und so wei­ter. Für die­se Art von kom­mer­zi­el­ler Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau die­ses Produkt und kein ande­res zu erwer­ben (ein Poster oder Kalender wird schließ­lich nicht wegen des glat­ten Papiers gekauft) wird bei den meis­ten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.

Redaktionelle Nutzung

Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und dar­an lässt sich schon erken­nen, dass wir uns im jour­na­lis­ti­schen Bereich bewe­gen. Im eng­lisch­spra­chi­gen Raum wird meist von „edi­to­ri­al use“ gespro­chen. Eine redak­tio­nel­le Nutzung ist gege­ben, wenn ein Bild im Rahmen einer redak­tio­nel­len Berichterstattung genutzt wird. Das ist über­li­cher­wei­se der Fall bei:

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Schulbücher
  • Sachbücher
  • Blogs
  • Nachrichtensendungen

und so weiter.

Wohlgemerkt jedoch nur im „redak­tio­nel­len Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in tra­di­tio­nel­len Medien Redaktionen ihre Texte ver­fas­sen und dazu Fotos zur Illustration brau­chen, kann heut­zu­ta­ge z.B. auch ein ein­zel­ner Blogger Artikel ver­fas­sen und die Bebilderung die­ser Artikel wür­de als „redak­tio­nel­le Nutzung“ zäh­len. Die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images defi­niert die redak­tio­nel­le Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müs­sen in einer ‚redak­tio­nel­len‘ Verwendung ein­ge­setzt wer­den, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berich­tens­wert oder von öffent­li­chem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffent­li­che Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.

Die Getty-​Tochter istock­pho­to defi­niert „edi­to­ri­al use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descrip­ti­ve visu­al refe­rence“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeu­tet, dass das Bild als beschrei­ben­de visu­el­le Referenz genutzt wird.

Als Faustregel könn­te  – zumin­dest in Deutschland – des­halb gel­ten: Wer ein Impressum benö­tigt, nutzt Fotos redak­tio­nell. Eine Grauzone sind Webseiten, wel­che zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müs­sen, jedoch des­halb nicht auto­ma­tisch „redak­tio­nell“ sind.

Übliches Missverständnis: Geld ver­die­nen vs. redak­tio­nel­le Nutzung

Oft lese ich fälsch­li­cher­wei­se in Internet-​Foren, dass sich „kom­mer­zi­el­le“ und „redak­tio­nel­le“ Nutzung dadurch unter­schei­den wür­den, dass mit erst­ge­nann­tem Geld ver­dient wür­de, mit dem zweit­ge­nann­ten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meis­ten Zeitschriften kos­ten Geld und ver­die­nen auch wel­ches, auch wenn sie einen jour­na­lis­ti­schen Auftrag erfül­len. Im Gegenzug kann auch eine werb­li­che Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kom­mer­zi­el­le Nutzung“ sein, auch wenn der Verein sat­zungs­ge­mäß kein Geld ver­die­nen darf.

Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer dru­cken will, der zu einer Party ein­lädt, nutzt das Foto „kom­mer­zi­ell“ egal, ob es eine Flatrate-​Sauf-​Party ist oder die Einladung für das kos­ten­lo­se Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas.  Es fin­det weder eine jour­na­lis­ti­sche Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visu­el­le Referenz genutzt. Letzteres könn­te bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn jemand ein Foto sei­nes Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.

Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redak­tio­nel­le Nutzung unter­schei­det sich wie RF/​RM

RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung ste­hen: „royal­ty free“ oder „rights mana­ged“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.

Zwar war es lan­ge in der Praxis so, dass RM-​Fotos vor allem redak­tio­nell benutzt wur­den und RF-​Fotos meist kom­mer­zi­ell, aber ers­tens ändert sich das und zwei­tens war das auch damals nie in Stein gemei­ßelt. Zum Beispiel wur­den und wer­den für teu­re Werbekampagnen (=kom­mer­zi­el­le Nutzung) RM-​Fotos gekauft, damit Exklusivität gewähr­leis­tet ist und eini­ge Zeitschriften kau­fen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redak­tio­nel­le Nutzung) RF-​Fotos, weil die­se manch­mal bil­li­ger sind (Microstock) oder vom Motiv ein­fach bes­ser passen.

Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?

Die genaue Trennung zwi­schen redak­tio­nel­ler und kom­mer­zi­el­ler Nutzung ist wich­tig, weil sie in zwei wich­ti­gen Bereichen sehr unter­schied­li­che Voraussetzungen erfül­len muss: Rechtlich und moralisch.

Rechtliche Unterschiede

Für eine kom­mer­zi­el­le Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-​Verträge not­wen­dig, bei mar­ken­recht­lich (oder ander­wei­tig) geschütz­ten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redak­tio­nel­ler Nutzung von Bildern ist das nicht not­wen­dig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-​Verträge haben wol­len wür­den… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein star­ker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos ver­bie­ten könn­ten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil bei­spiels­wei­se eine Zeitung kri­tisch über die­se Person berich­tet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redak­tio­nel­len Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dür­fen auch Fotos, bei denen Modelverträge vor­lie­gen, redak­tio­nell genutzt werden.

Diese Freiheit, wel­che Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-​Verträge oder Eigentumsfreigaben arbei­ten kön­nen, hat jedoch ihren Preis. Dieser lau­tet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.

Moralische Unterschiede

Die eben erwähn­te Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter ande­rem, dass Wahrheit eins der obers­ten Gebote ist. Das bedeu­tet bei Fotos unter ande­rem, dass sie nicht gestellt oder retu­schiert wer­den dür­fen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat des­halb aus­führ­li­che Richtlinien, wie Fotos auf­ge­nom­men, mit Photoshop bear­bei­tet und beschrif­tet wer­den dür­fen oder müs­sen. Werden die­se nicht ein­ge­hal­ten, gibt es sofort auf­ge­brach­te Diskussionen. Oft dre­hen sich die­se um die Frage, wie stark ein Bild beschnit­ten wer­den darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beein­flußt wer­den kann und ein radi­ka­ler Beschnitt oft ein lang­wei­li­ges Foto ret­ten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vie­len Bildagenturen nicht per se ver­bo­ten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern wür­de, ist er unter­sagt. Ähnlich stren­ge Vorgaben hat auch istock­pho­to an Fotografen, die redak­tio­nel­le Fotos lie­fern wollen.

Vom recht­li­chen Standpunkt aus gese­hen, kann jedes kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Foto auch redak­tio­nell genutzt wer­den. Moralisch gese­hen ist das jedoch oft viel schwie­ri­ger, weil die gestell­ten Model-​Fotos mit weg­re­tu­schier­ten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wie­der­spie­geln, der sich sorg­fäl­tig arbei­ten­de Medien ver­pflich­ten. Das ist auch einer der Gründe, war­um die „klas­si­schen“ Stockfotos eher sel­ten in Zeitungen zu fin­den sind und die spe­zia­li­sier­ten Nachrichtenagenturen wei­ter­hin vie­le Fotos ver­kau­fen kön­nen. Wenn Zeitungen trotz­dem ein bear­bei­te­tes Foto abdru­cken wol­len, mar­kie­ren sie es ent­we­der als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tages­zei­tung.

Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen

Viele Bildagenturen ver­lan­gen von Bildkäufern, dass sie bei redak­tio­nel­ler Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/​Agenturname“ ange­ben. Rechtliche Grundlage für die­se Forderung ist der §13 des deut­schen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung sei­ner Urheberschaft am Werk. Er kann bestim­men, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu ver­se­hen und wel­che Bezeichnung zu ver­wen­den ist.“ Fotolia hat dazu einen erklä­ren­den Blogbeitrag geschrieben.

Da vie­le Zeitungen aus ver­schie­de­nen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu über­ge­hen, nur die Agentur zu nen­nen, hat­te der Deutsche Journalisten-​Verband (DJV) vor kur­zem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestar­tet und die „Welt kom­pakt“ als Zeitung aus­ge­zeich­net, wel­che ihre Fotos am über­sicht­lichs­ten kennzeichnet.

Bei einer kom­mer­zi­el­len Nutzung ver­zich­ten vie­le Urheber bzw. Agenturen auf die­se Namensnennung, weil sie nicht bran­chen­üb­lich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gese­hen, in denen klein am Rande die Namen der betei­lig­ten Fotografen stehen?

Habt ihr auch Missverständnisse mit den bei­den Begriffen redak­tio­nell und kom­mer­zi­ell erlebt? Was für Unterschiede erge­ben sich für euch?

Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?

Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berich­tet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet fin­den können.

Viele Leser haben das aus­pro­biert und eben­falls Treffer gehabt. Einige haben auch eini­ge ille­ga­le Verwendungen ihrer Fotos gefun­den. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei frem­den Leuten als Facebook-​Profil gefun­den habe. Da kommt natür­lich die Frage auf, was man dage­gen tun kann.

So frag­te mich Petra via Facebook:

dan­ke, hab das eben aus­pro­biert, ich hab da jeman­den in est­land gefun­den, der eines mei­ner bil­der als sei­nes ausgibt…was mach ich jetzt am bes­ten? schreib ich ihn an?“

und auch Dirk schrieb in sei­nem Kommentar zum obi­gen Artikel:

habe die Suchfunktion eben ein­mal getes­tet und war per­plex … ich habe doch ein paar mei­ner Bilder auf „frem­den“ Seiten gefun­den. Jetzt ist erst ein­mal die Aufforderung ver­schickt wor­den, die Bilder zu ent­fer­nen. Wie geht es wei­ter, wenn die­ser Aufforderung nicht nach­ge­kom­men wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine ein­fa­che aber effek­ti­ve Loesung ans Herz legen?“


Deshalb will ich heu­te eini­ge Tipps geben, was in sol­chen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch dar­auf hin­wei­sen, dass ich kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst ent­schei­den muss, wel­che Schritte die rich­ti­gen sind und not­falls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.

Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?

Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Bei man­chen Bilder ist es sehr ein­fach fest­zu­stel­len, ob eine Urheberrechtsverletzung vor­liegt. Wenn der Fotograf das Bild weder ver­kauft, noch ver­schenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahr­schein­lich ille­gal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur ver­kauft, ist es das schwie­ri­ger. Hier muss der Fotograf die Agentur fra­gen, ob der betref­fen­de Nutzer das Bild lizen­ziert hat. Beim Vertrieb über vie­le Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch kom­pli­zier­ter. Hier ist eine Excel-​Tabelle zur Fotoverwaltung unver­zicht­bar, damit der Fotograf weiß, wel­che Bilder bei wel­chen Agenturen ange­bo­ten wer­den. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung ille­gal sei, muss jede die­ser Agenturen, wel­che Verkäufe des Bildes gemel­det hat, gefragt werden.

Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?

  • Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
  • Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewe­sen wäre, sehen retu­schiert aus
  • Das Bild wird genau in der Thumbnail-​Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
  • Das Foto wur­de so beschnit­ten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
  • Es wird ein fal­scher Fotografenname oder eine fal­sche Quelle als Bildcredit angegeben
  • Es wird bei redak­tio­nel­len Verwendungen kei­ne Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meis­ten Bildagentur-​AGBs ist)
  • Das Bild wird für ille­ga­le, por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke benutzt

Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusam­men­kom­men, des­to höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übri­gens jedoch der rich­ti­ge Fotografenname und eine Agentur als Quelle ange­ge­ben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis dar­auf, dass das Foto kor­rekt lizen­ziert wur­de. Manchmal ver­ste­cken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-​Browser mit der rech­ten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-​Infos anzei­gen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sicht­bar. Stünde dann bei­spiels­wei­se „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, wür­den mei­ne Alarmglocken nicht so laut läu­ten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.

Wenn der Fotograf sich rela­tiv sicher ist, dass das Bild geklaut wur­de, gibt es meh­re­re Möglichkeiten. Üblich sind fol­gen­de Schritte.

Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  1. Beweissicherung
    Zuerst soll­ten immer die Beweise gesi­chert wer­den. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betref­fen­den Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bit­tet man eine wei­te­re Person als Zeugen, das eben­falls zu tun, weil Screenshots rela­tiv leicht zu fäl­schen sind und die­se mit einem Zeugen vor Gericht bes­ser Bestand haben. Außerdem soll­te man etwas schau­en, ob nicht noch an ande­ren Stellen das glei­che Foto oder ande­re Fotos des Fotografen ille­gal genutzt wer­den. Die oben erwähn­te Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eig­nen sich dafür gut.
  2.  

  3. Analyse der Lage
    Jetzt heißt es nach­den­ken: Wer hat das Bild ille­gal genutzt und war­um? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine inter­na­tio­na­le Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte ver­kauft oder ein ande­rer Fotograf, der das Bild als sein eige­nes aus­gibt? Einige die­ser Fragen wer­den auch im Buch „Fotografie und Recht“* behan­delt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beant­wor­ten soll, sind folgende: 
    • Ist der Bilderdieb eine Privatperson, min­der­jäh­rig, eine Firma, eine öffent­li­che Einrichtung oder gänz­lich unbekannt?
    • In wel­chem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem ille­gal genutz­ten Bild ansässig?
    • Wird das Bild in gewinn­ori­en­tier­ter Absicht benutzt?
    • Wird das Bild (abge­se­hen vom Bilderdiebstahl selbst) für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke benutzt?
    • Wie lan­ge ist das Bild schon online?
    • Wenn der Nutzer das Bild kor­rekt lizen­ziert hät­te, wie viel hät­te er dafür bezah­len müssen?
    • Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?

    All die­se Fragen ent­schei­den zum einen, wie ein­fach es ist, die ver­ant­wort­li­che Person haft­bar zu machen und ob es sich finan­zi­ell loh­nen wür­de. Um die­se Details raus­zu­fin­den, lohnt sich bei­spiels­wei­se manch­mal eine kos­ten­lo­se Whois-​Abfrage, ein Blick ins Internet-​Archiv und ande­re Recherche-​Methoden, die hier zu weit gehen wür­den. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt ver­schie­de­ne Schritte ein­lei­ten, die grob in drei Richtungen gehen.

     

  4. Weg 1: Anwalt suchen und gericht­li­che Auseinandersetzung
    Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinn­volls­ten einen Anwalt ein­zu­schal­ten. Hier gilt es jedoch ers­tens dar­auf zu ach­ten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zwei­tens gute Konditionen anbie­ten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unter­schei­det sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beacht­lich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt wer­den müs­sen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn die­ser im Ausland sitzt. Eine ers­te Einschätzung des Falls machen vie­le Anwälte jedoch kos­ten­los, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 die­ser Liste halb­wegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung ver­schi­cken. Wird die­ser Folge geleis­tet, ist die Sache erle­digt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache ent­fernt oder nach­träg­lich lizen­ziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht brin­gen. Ab da wird es teu­er, wes­halb Anwalt und Fotograf über­le­gen müs­sen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist.
  5.  

  6. oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
    Erst nach­dem die Beweise gesi­chert wur­den, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt auf­neh­men und ent­we­der dar­um bit­ten, das Foto zu ent­fer­nen, kor­rekt zu ver­lin­ken und/​oder nach­träg­lich eine Lizenzgebühr zu zah­len. Manche Fotografen wer­den dann wild beschimpft und belei­digt, ande­re Bilderdiebe tau­chen ab und ver­su­chen, ihre Spuren zu besei­ti­gen und ande­re bit­ten um Entschuldigung und zah­len ein­sich­tig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst ent­schei­den, was einer Meinung nach gesche­hen soll. Manchmal bit­te ich nur, dass ein Link zu mei­ner Seite gesetzt wird, manch­mal bit­te ich um Entfernung des Fotos, manch­mal stel­le ich eine Rechnung. Oder manch­mal schal­te ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ers­ten Moment Wut und Ärger über­wie­gen mögen, soll­te eine Ansprache sach­lich und freund­lich erfolgen.
  7.  

  8. oder Weg 3: Technische Beschwerden
    Manchmal ist es nicht mög­lich, den Bilderdieb zu iden­ti­fi­zie­ren, weil er das Foto bei­spiels­wei­se anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hoch­ge­la­den hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and ande­re Webseiten, die anony­me Inhalte erlau­ben, haben im Kleingedruckten ste­hen, dass urhe­ber­recht­li­che Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen ver­sto­ßen und nicht hoch­ge­la­den wer­den dür­fen. Meist reicht eine kur­ze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform ent­fernt wird. Ein hilf­rei­cher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazu­ge­hö­ri­ge „Takedown Notice“. Hier eine eng­li­sche Anleitung dafür.
    Auf ähn­li­chem Weg kann man auch Google, Google Images oder ande­re Suchmaschinen dazu brin­gen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine ange­zeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung ver­rin­gert wird.

Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?

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