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Emails bei Fotografen-​Bewerbung für Shutterstock verstehen

Wer sich als Fotograf bei der Bildagentur Shutterstock* bewirbt, muss zuerst durch ein Auswahlverfahren. Das ist nicht immer ganz ein­deu­tig, wie mir eini­ge Mails zei­gen von Fotografen, die sich über hohe Ablehnungen wun­dern. Shutterstock ver­langt, dass der Fotograf zehn Bilder ein­sen­den muss, von denen min­des­tens sie­ben Fotos akzep­tiert wer­den müs­sen, damit er bei Shutterstock hoch­la­den darf. Die Email, wel­che über die Annahmen und Ablehnungen der Bewerbungsbilder infor­miert, ist lei­der etwas ver­wir­rend, des­we­gen hier eine kur­ze Erklärung:

Von den geschick­ten zehn Bildern müs­sen sie­ben oder mehr ange­nom­men wer­den. Wenn jedoch weni­ger als sie­ben Fotos akzep­tiert wur­den, steht neben jedem Foto „not appro­ved“. Das bedeu­tet jedoch nur, dass die Bewerbung ins­ge­samt noch kei­nen Erfolg hat­te. Erst die letz­te Spalte, in der ent­we­der „7 of 10 must be appro­ved“ oder eine ande­re Meldung steht, ver­rät, ob das Bild ange­nom­men wur­de oder nicht. Bei „7 of 10 must be appro­ved“ wur­de das Bild ange­nom­men, bei ande­ren Meldungen wie „Noise“, „Focus“ oder „Poor Lighting“ sind das die Ablehnungsgründe, wes­halb die Fotos nicht akzep­tiert wurden.

Update: Da es eini­ge Unklarheiten gab, noch mal zur Klarstellung: Es müs­sen min­des­tens 7 von 10 Bewerbungsfotos akzep­tiert wer­den, damit die Bewerbung erfolg­reich ist. Wenn weni­ger Fotos akzep­tiert wer­den (die akzep­tier­ten Fotos erkennt man an der letz­ten Spalt, in der dann „7 of 10 must be appro­ved“ steht), wer­den die­se bei der ers­ten Bewerbung nicht ange­nom­men, kön­nen aber bei der zwei­ten Bewerbung wie­der mit­ge­schickt wer­den. Details auch in den Kommentaren unter dem Artikel.

Gesamt kann das dann so aussehen:

Bei der gezeig­ten Mail wur­den also 6 von 10 Bildern ange­nom­men, wes­halb die Bewerbung als Ganzes nicht erfolg­reich war. Aber der Fotograf kann beim nächs­ten Versuch die sechs ange­nom­me­nen Bilder noch mal schi­cken und vier zusätz­li­che neue Motive mit­lie­fern. Da die Annahmen und Ablehnungen jedoch je nach Bildredakteur sub­jek­tiv sein kön­nen, kann es pas­sie­ren, dass beim zwei­ten Versuch auch von den zuvor ange­nom­me­nen Bildern eini­ge abge­lehnt werden.

Ein wei­te­rer häu­fi­ger Fehler ist, dass nicht genau 10 Fotos hoch­ge­la­den wer­den, son­dern nur neun oder mehr als zehn.

Wie oft muss­tet ihr euch bewer­ben, um von Shutterstock als Fotograf akzep­tiert zu werden?

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Rezension: „Beruf Fotograf“ von Jens Brüggemann

Wie kann ich mein Hobby zum Beruf machen? Diese Frage stel­len sich vie­le Leute, die ger­ne foto­gra­fie­ren. Antworten dar­auf ver­sucht dar­auf der Fotograf Jens Brüggemann in sei­nem Buch „Beruf Fotograf“* (mitp Verlag; 29,95 Euro) zu geben.


Der Autor Jens Brüggemann ist seit 1998 als Werbefotograf selb­stän­dig, er weiß also, wovon er schreibt.

In ins­ge­samt 13 Kapiteln räumt Brüggemann zuerst mit den vor­han­den Klischees auf und stellt die eher raue­re Wirklichkeit dage­gen. Danach geht es mit har­ten Ansagen wei­ter, damit der Leser erkennt, ob er für den Beruf geeig­net wäre. Wen das noch nicht abge­schreckt hat, nimmt er dann an die Hand und zeigt eini­ge Wege in die beruf­li­che Fotografie wie Ausbildung, Studium oder Quereinstieg auf. Er gibt nütz­li­che Tipps zur Wahl eines Studios, einer Blitzanlage und der Datensicherung und erklärt, bei wel­chen Behörden und Organisationen der wer­de­ne Fotograf sich mel­den muss oder soll­te. Er geht auf Werbemaßnahmen, recht­li­che Fallstricke und die Auftragsabwicklung ein.

Zum Schluss kom­men neun Erfahrungsberichte von Fotografen aus ver­schie­de­nen Bereichen und eini­ge Anhänge mit Adressen, Links und Literaturempfehlungen run­den das Buch ab.

Da ich selbst seit über fünf Jahren als Fotograf selb­stän­dig bin, kann ich ganz gut beur­tei­len, wie fun­diert Brüggemann schreibt. Man merkt an vie­len Stellen, dass sei­ne Ratschläge auf eige­nen Fehlern und Erfahrungen beru­hen, zum Beispiel, wenn er auf die Details ein­geht, wor­auf man bei der Suche nach einem guten Studio ach­ten soll­te. Lehrreich ist auch der Anhang mit einer prak­ti­schen Übung, um zu tes­ten, ob man die Tücken der Umsatzsteuer und Buchhaltung ver­stan­den hat. Interessanterweise wid­met er der Stockfotografie ein eige­nes Kapitel, weil die­ser Bereich mitt­ler­wei­le an Bedeutung zuge­nom­men habe. Darin berich­tet er jedoch nur von Macrostock-​Agenturen, die gera­de für Anfänger schwie­ri­ger zu meis­tern sind.

Fotografische Hilfestellungen fin­den sich in dem Buch aus­drück­lich nicht, was ich inso­fern berech­tigt fin­de, da Brüggemann davon aus­geht, dass jemand das qua­li­ta­ti­ve Können mit­bringt, wenn er sich ent­schei­det, Berufsfotograf zu wer­den. Wer die­sen Bereich ver­misst, dem emp­feh­le ich das Buch mit dem irre­füh­ren­den Titel „Digitale People- und Porträtfotografie“*, weil es dar­in haupt­säch­lich dar­um geht, wie man die Motive umsetzt, wel­che sich Kunden im „Fotostudio an der Ecke“ wünschen.

An eini­gen Stellen bleibt das Buch für mei­nen Geschmack zu sehr an der Oberfläche, zum Beispiel was aktu­el­le und moder­ne Marketing-Methoden für Fotografen angeht. Da ist Brüggemann noch auf dem Stand, dass die eige­ne Internet-​Seite das Marketingmittel der Zukunft sei. Von Social Media oder Engagements in digi­ta­len Communities schreibt er nichts.

Der Teil mit Erfahrungsberichten ande­rer Fotografen ist je nach Autor qua­li­ta­tiv stark schwan­kend. Sehr infor­ma­tiv fand ich den Bericht des Porträtfotografen Andreas Kröner, der sei­nen kon­kre­ten Arbeitsalltag schil­dert, ent­täuscht hat mich bei­spiels­wei­se Julian Stratenschulte, der in sei­nem Text als Fotojournalist nur Allgemeinplätze formuliert.

Das Buch eig­net sich des­halb vor allem für Menschen, die ernst­haft mit dem Gedanken spie­len, sich als Fotograf selb­stän­dig zu machen und in dem Buch eine Orientierung fin­den, an was sie alles den­ken müs­sen. Das Denken und die Entscheidungen selbst kann einem auch die­ses Buch nicht abnehmen.

Disclaimer: Mein Buch „Stockfotografie“* ist im sel­ben Verlag erschie­nen wie das hier rezen­sier­te Buch.


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Frag den Fotograf: BG ETEM Pflichtversicherung vermeiden

Wieder hat­te ich eine Mail im Postfach, die bestimmt auch eini­ge von Euch Leserinnen und Lesern inter­es­sie­ren wird:

Hallo Robert!

Seit eini­ger Zeit lese ich nun schon begeis­tert dei­ne Artikel auf alltageinesfotoproduzenten.de.
Da hast du wirk­lich eine inter­es­san­te Seite in Leben geru­fen. Viele nütz­li­che Informationen, Anregungen, etc..
Dafür erst mal vie­len Dank!

Ich hät­te da aller­dings eine Frage zum Thema Berufsgenossenschaft:

Die BG ETEM ist ja lei­der eine Pflichtversicherung. Aber gibt es viel­leicht eine Möglichkeit, die­se Mitgliedschaft zu umgehen?

Der Grund, war­um ich das fra­ge, ist fol­gen­der: Ich arbei­te bereits seit eini­gen Jahren als frei­be­ruf­li­cher Dozent im sozia­len Bereich. Seit eini­ger Zeit über­le­ge ich jedoch, auf Stockfotografie umzusatteln.

Leider ver­dient man als Dozent aber nicht unbe­dingt die Welt; um ehr­lich zu sein wird es seit eini­ger Zeit immer schwe­rer, neue Verträge zu bekom­men und einen ver­nünf­ti­gen Lohn aus­zu­han­deln. Das Geld sitzt also nicht mehr so locker wie früher.
Die Kosten für die BG (nach Auskunft der BG etwa 295 Euro jähr­lich) wür­de ich zumin­dest im ers­ten Jahr lie­ber in den Ausbau der Tätigkeit investieren.

Mir ist klar, dass ich in der Zeit prak­tisch nicht ver­si­chert wäre, was natür­lich klar von Nachteil ist.
Auf der ande­ren Seite sind 300 Euro zur Zeit eine Menge Geld für mich. Sollte sich nach einem hal­ben Jahr her­aus­stel­len, dass das mit der Stockfotografie nicht funk­tio­niert, hät­te ich 150 Euro zum Fenster raus­ge­wor­fen, da ich nicht glau­be, dass die BG mir die Differenz zurück­zah­len würde.

Nun habe ich in eini­gen Foren gele­sen, dass man mit der Anmeldung bei der BG ein­fach war­ten könn­te, bis die­se sich bei einem mel­det. Angeblich wür­de es dabei nicht zu Nachzahlungen kom­men. Das kann ich mir zwar irgend­wie nicht vor­stel­len, aber viel­leicht könn­test du mir dazu etwas Genaueres sagen.

Ich glau­be jemand der das haupt­be­ruf­lich macht, kann einem da ver­läss­li­che­re Informationen geben als die Mitglieder in Fotoforen.

Ich wür­de mich sehr freu­en, wenn du mir dazu etwas sagen könntest.

Vielen Dank im Voraus, Kai“

Wer Fotograf ist und von der BG ETEM noch nichts gehört hat, soll­te sich hier schnell infor­mie­ren.

BG ETEM ist die Abkürzung für „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“. Letzteres umfasst auch Fotografen. Das heißt, jeder Fotograf ist ver­pflich­tet, in deren Branchenverwaltung „Druck und Papiererzeugnisse“ Mitglied zu sein, selbst wenn er nur digi­tal arbei­tet. Diese Pflichtversicherung gilt für alle Fotografen, egal, ob sie als fes­te Freie, freie Freie, Pauschalisten oder als frei­schaf­fen­de Künstler arbeiten.

Der Vorteil der Mitgliedschaft liegt auf der Hand:

In der Mitgliedschaft ist eine gesetz­li­che Unfallversicherung ent­hal­ten, wel­che Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Wegeunfälle und Verkehrsunfälle auf dem Weg zu einem Kunden ent­schä­digt. Die Unfälle müs­sen im Zusammenhang mit der beruf­li­chen Tätigkeit stehen.

Auch wer selbst eine pri­va­te Unfallversicherung hat, ist von der Pflichtversicherung nicht ausgenommen.

Der Nachteil ist aber eben­so klar:

Die Mitgliedschaft kos­tet Geld, auch wenn die gesetz­li­che Unfallversicherung deut­lich güns­ti­ger als eine pri­va­te ist. Die Beiträge hän­gen vom Einkommen ab und fan­gen bei ca. 200 Euro pro Jahr an.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit für Fotografen, sich von der Versicherungspflicht zu befrei­en. Diese wird in der Satzung der BG ETEM in §46 Abschnitt 2 erklärt:

Nach Absatz 1 ver­si­cher­te Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jähr­lich im Unternehmen arbei­ten, wer­den auf schrift­li­chen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“

Wer also weni­ger als 100 Arbeitstage im Jahr als Fotograf tätig ist, kann einen form­lo­sen Antrag bei der BG ETEM ein­rei­chen, der ihn von der Beitragszahlung befreit. Damit ent­fällt jedoch auch der Versicherungsschutz.

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Berufsgenossenschaft gemacht?

Anleitung für Verhandlungen mit Bildagenturen

Welche Möglichkeiten haben Stockfotografen, mit ihren Bildagenturen zu ver­han­deln? Diese span­nen­de Frage kam in der Diskussionsrunde bei der MicrostockExpo auf, die ich mode­riert habe.

Das Thema will ich heu­te näher beleuchten.

Warum sollten Fotografen mit Bildagenturen verhandeln?

Wer regel­mä­ßig mei­nen Blog (und vor allem die Kommentare) liest, weiß, dass die Stockfotografie-​Branche im letz­ten Jahrzehnt här­ter gewor­den ist. Niemand hat etwas zu ver­schen­ken und die Fotografen sit­zen mitt­ler­wei­le meist am kür­ze­ren Hebel. Wenn sich des­halb die Möglichkeit zu erfolg­ver­spre­chen­den Verhandlungen bie­tet, soll­ten Fotografen die Gelegenheit nut­zen, ihre Position im Bildermarkt zu ver­bes­sern. Damit das klappt, müs­sen eini­ge Voraussetzungen erfüllt sein.


Wann können Fotografen mit Bildagenturen verhandeln?

Verhandlungen sind immer ein System aus „Nehmen und Geben“. Deshalb kön­nen nur die Fotografen erfolg­reich ver­han­deln, wel­che etwas anzu­bie­ten haben, was Bildagenturen nütz­lich fin­den. In der Regel sind das – nahe­lie­gen­der­wei­se – Fotos. Aber es reicht nicht aus, paar hun­dert Urlaubsfotos aus der Toscana und Mallorca auf der Festplatte zu haben, um mit einer Agentur zu pokern.

Im Regelfall sind meh­re­re tau­send Bilder im Portfolio das Minimum, um mit einer Agentur zu ver­han­deln. 3000 Fotos soll­ten es schon sein, ab 5000 Fotos ist es ziem­lich sicher, dass einem die Bildagentur zumin­dest zuhört. Je qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger das Portfolio ist, des­to gerin­ger muss die Bildmenge sein. Zur Qualität gehö­ren zum Beispiel:

  • eine gleich­blei­ben­de Produktionsqualität (z.B. nur Studiolicht, nur HDR-Aufnahmen)
  • inter­na­tio­nal gül­ti­ge Modelverträge und Eigentumsfreigaben (übli­cher­wei­se in englisch)
  • schwer­punkt­mä­ßig gut ver­käuf­li­che Bildmotive (z.B. vie­le Gruppenaufnahmen on Location im Gegensatz zu vie­len Freistellern von Haushaltsgegenständen)
  • eine erkenn­ba­re Bildsprache /​ ein eige­ner Stil
  • Bildtitel, Bildbeschriftungen und Suchbegriffe in eng­lisch in den IPTC-​Feldern (oder not­falls als CSV-Datei)
  • Maschinenlesbarkeit der Bildkollektion (dazu gehö­ren z.B. ein­deu­ti­ge Dateinamen ohne Umlaute, Sonderzeichen und Leerzeichen)
  • ein­deu­tig zuord­ba­re Model Releases und Property Releases, in der Regel im Rahmen einer „Modelvertrag-​Tabelle

Wer ganz beson­de­re Nischenthemen abde­cken kann, die nur weni­ge Lieferanten bedie­nen kön­nen, hat auch schon mit einem Portfolio von eini­gen hun­dert Aufnahmen eine gute Verhandlungsposition. Dazu könn­ten bei­spiels­wei­se Rastermikroskopaufnahmen von Krankheitserregern gehö­ren, Fotos aus dem Weltraum, Unterwasseraufnahmen von sel­te­nen Meerestieren, 3D-​Detail-​Illustrationen des mensch­li­chen Körpers und so weiter.

Bei Pond5 ver­kauft zum Beispiel jemand regel­mä­ßig authen­ti­sche Videoaufnahmen von US-​Militäreinheiten im Einsatz in Afghanistan und ande­ren Krisenregionen. Dieser Videograf kann logi­scher­wei­se bes­ser Forderungen stel­len als ein Hobbyfilmer, der sich auf Videos von Segelfliegern spe­zia­li­siert hat.

Ebenfalls wich­tig ist der Punkt, ob die Agentur, wel­che Verhandlungspartner sein soll, schon vie­le Motive des gebo­te­nen Themas im Archiv hat oder nicht.

Ein guter Indikator für die eige­ne Verhandlungsmacht ist es, wenn Bildagenturen von selbst Fotografen anspre­chen und um deren Bilder bit­ten. Das machen vor allem neue Bildagenturen, aber auch gro­ße Bildagenturen wie Fotolia star­ten manch­mal zeit­lich begrenz­te Aktionen wie die „Operation Level Ground“, bei denen Profi-​Fotografen mit gro­ßen Portfolios vom Start weg bes­se­re Konditionen gebo­ten wer­den als Amateurfotografen.

Bei den Emails von Bildagenturen soll­ten die ange­spro­che­nen Fotografen jedoch unter­schei­den, ob eine neue Bildagentur einen Massen-​Standardtext an alle Fotografen geschickt hat, deren Email-​Adressen die Firma in Blogs, Foren oder auf ande­ren Internetseiten gefun­den hat oder ob die Firma einen gezielt mit Namen und kon­kre­ten Bezug auf das Portfolio anspricht. Vor allem dann hat der Fotograf sehr gute Chancen, Forderungen zu stellen.

Was kann ein Fotograf bei Verhandlungen fordern?

Es gibt ganz unter­schied­li­che Ansätze, was Stockfotografen von Bildagenturen als Verhandlungsbasis ver­lan­gen kön­nen. Hier mal eine Auswahl:

  • Leichteres Einpflegen des Portfolios:
    Wenn eine Bildagentur Interesse an den Bildern eines Fotografen hat, liegt es auf der Hand, dass sie die­sen Prozess so ein­fach wie mög­lich gestal­ten soll­te. Profi-​Fotografen haben übli­cher­wei­se exter­ne Festplatten mit ihren Portfolios, auf denen auch die Verträge gespei­chert sind und eine Excel-​Tabelle, wel­che eine ein­deu­ti­ge Zuordnung der Fotos zu den jeweils not­wen­di­gen Verträgen erlaubt. Eine sehr häu­fi­ge Fotografenforderung ist, die Bilder nach dem Einsenden der Festplatte ohne Zutun des Fotografen online zu stel­len. Dadurch spart der Fotograf zum Beispiel die ner­vi­ge Auswahl von Kategorien, das unzäh­li­ge Anklicken von Häkchen und die Zuordnung der Verträge zu den Fotos. Diese Forderung wird fast immer von den Agenturen erfüllt bzw. wird oft selbst aktiv von den Bildagenturen ange­bo­ten. Das setzt jedoch vor­aus, dass der Fotograf sein Portfolio maschi­nell les­bar archi­viert, also inklu­si­ve IPTC-​Daten, Release-​Spreadsheet und unver­wech­sel­ba­ren Dateinamen.
  • 100% Annahmequote
    Über die­se Forderung wird sel­ten öffent­lich gere­det, was ange­sichts der hohen Ablehnungsquoten von Hobby-​Fotografen ver­ständ­lich ist. Beim Einpflegen eines gro­ßen Portfolios in eine neue Agentur muss dar­über nicht mal immer expli­zit gere­det wer­den, weil es für die Agentur sowie­so leich­ter ist, ein­fach den kom­plet­ten Bildbestand durch­zu­win­ken. Außerdem stel­len die­se Forderung oft Fotografen, deren tech­ni­sche Bildqualität durch­weg so hoch ist, dass sie auch sonst kaum Ablehnungen zu befürch­ten haben. Falls die Bildagentur kei­ne 100% Annahmequote garan­tie­ren will, soll­te der Fotograf auf jeden Fall dar­auf bestehen, eine nach­voll­zieh­ba­re Übersicht der Ablehnungen zu erhal­ten, damit er den Überblick über die Verteilung sei­ner Bilder behält.
  • Kein Upload-​Limit
    Manchmal beschrän­ken Bildagenturen die Menge an Bildern, die ein Fotograf in einer Woche oder einem Monat zur Agentur hoch­la­den kann, weil jede Agentur Kosten für die Überprüfung und Freischaltung (bzw. Ablehnung) eines Bildes hat. Etablierte Fotografen kön­nen for­dern, von die­sem Limit nicht betrof­fen zu sein, da sie (sie­he oben) sowie­so meist kei­ne Kosten durch zuvie­le Ablehnungen verursachen.
  • Keine Abo-​Verkäufe
    Abo-​Modelle sind eine wich­ti­ge Einnahmequelle für Bildagenturen, aber oft nicht sehr lukra­tiv für Fotografen. Eine Forderung ist des­we­gen manch­mal, Bilder vom Abonnement aus­schlie­ßen zu können.
  • Höhere Fotografenanteile
    Auch die­se Forderung wird sel­ten öffent­lich the­ma­ti­siert, um kei­nen Futterneid ande­rer Fotografen zu wecken. Vor allem neue Bildagenturen las­sen bei den Honorar-​Prozenten durch­aus mit sich reden. 10–20 Prozentpunkte mehr als öffent­lich ange­ge­ben wur­den mir schon angeboten.
  • Bessere Ranking-​Einstufung
    Einige neue Bildagenturen haben ähn­li­che Ranking-​Level wie Fotolia, istock­pho­to oder ande­re eta­blier­te Agenturen. Ein Verhandlungspunkt kann sein, den Fotografen gleich auf dem hohen Ranking-​Level ein­zu­stu­fen, was er schon bei ande­ren Bildagenturen erreicht hat. Das führt meist auch zu einer höhe­ren Fotografenkommission.
  • Eigene Marketing-​Aktivitäten
    In mei­ner Diskussionsrunde erwähn­te Mark Butler von MonkeyBusiness Images, dass er ger­ne ver­stärk­te Marketing-​Bemühungen von den Agenturen for­dert. Das heißt zum Beispiel, dass der Fotograf im Agentur-​Newsletter vor­ge­stellt oder in einer Pressemitteilung erwähnt wird oder dass er „Fotograf der Woche /​ des Monats“ wird oder dass auf der Agentur-​Webseite eine Zeitlang gezielt auf sei­ne Kollektion hin­ge­wie­sen wird, natür­lich immer mit Link auf das Fotografenportfolio, damit der Fotograf mehr Umsatz erzielt.
  • Umsatzgarantie
    Andres Rodriguez erzähl­te auf der MicrostockExo von einer wei­te­ren sehr span­nen­den Strategie. Manchmal fragt er neue Agenturen, die ihn im Boot haben wol­len, ob die Agentur eine bestimm­te Umsatzsumme für den Fotografen inner­halb von sechs Monaten oder einem Jahr garan­tie­ren kann. Diese Summe soll die Agentur im Voraus bezah­len. Falls das Geld nicht durch regu­lä­re Verkäufe wie­der rein­kommt oder die Agentur vor­her plei­te geht, behält der Fotograf das Geld. Das ist eine gute Möglichkeit, um zu tes­ten, ob die Bildagentur Vertrauen in das eige­ne Geschäftsmodell hat und län­ger­fris­ti­ge Strategien verfolgt.
  • Einfluss auf Verkaufspreise
    Diese Forderung ist sel­te­ner, weil sie für Kunden und ande­re Fotografen schnell erkenn­bar ist. Manchmal ist sie aber not­wen­dig. So setz­te der berühm­te Stockfotograf Yuri Arcurs der Bildagentur Depositphotos die Pistole auf die Brust, nach­dem ich hier im Blog über das (zu) bil­li­ge SMS-​Angebot schrieb und ihn ein Fotograf bei Facebook dar­auf auf­merk­sam mach­te. Kurz dar­auf erreich­te Yuri Arcurs, dass Depositphotos sei­ne Bilder nicht mehr im bil­li­gen SMS-​Angebot verramscht.

Kannibalisierung: Verhandlungen sind ein Weg, nicht das Ziel

Mit die­ser bud­dhis­tisch klin­gen­den Weisheit mei­ne ich, dass ein Fotograf vor lau­ter Verhandlungseifer eins nicht über­se­hen soll­te: Will ich über­haupt bei die­ser Agentur mei­ne Bilder anbie­ten? Manchmal ist es schlicht öko­no­misch unsin­nig, eine hohe Honorarbeteiligung zu erkämp­fen, wenn die Agentur die Bilder viel bil­li­ger als bei ande­ren Agenturen anbie­tet und unter dem Strich trotz­dem weni­ger oder nur genau­so viel übrig für den Fotografen bleibt. Diesen Kannibalisierungseffekt ent­de­cken eini­ge Fotografen erst, wenn die Umsätze bei ihrer „Stamm-​Agenturen“ merk­lich zurück gehen und die Honorare der neu­en Agenturen die Differenz nicht auf­fan­gen können.

Auch das Bauchgefühl soll­te nicht unter­schätzt wer­den. Gefällt mir das Aussehen der Webseite? Stimmt der Kontakt mit den Inhabern oder Mitarbeitern? Wirkt die Agentur seri­ös auf mich?

Ich habe schon meh­re­re lukra­ti­ve Angebote von Agenturen abge­lehnt, weil sie augen­schein­lich direk­te Konkurrenten mei­ner umsatz­stärks­ten Bildagenturen wer­den woll­ten oder habe die Lieferung an Agenturen ein­ge­stellt, wenn ich gemerkt habe, dass mir deren Geschäftsgebaren nicht zusagt.


Was für Deals konn­tet ihr bis­her bei Verhandlungen mit euren Bildagenturen aushandeln?

Die steuerlichen Aspekte der Stockfotografie

Oft wer­de ich von Fotografen gefragt: Wie machst Du das mit den Steuern?

Beispielhaft hier eine Mail, die ich vor eini­gen Tagen erhielt:

Was ich bis­her ver­mis­se (Viele Fragen..) oder noch nicht online gefun­den habe, sind Tipps/​Links zu den gan­zen Steuerangelegenheiten oder zur finan­zi­el­len Seite, bzw. Auszahlung u.a. bei Fotolia.

Seit ca. einem Jahr bin ich auch erfolg­rei­cher Stockanbieter und möch­te dem­nächst, mich das ers­te Mal, aus­zah­len las­sen. Dazu schwir­ren mir vie­le Fragen im Kopf her­um… u.a. wie­viel muss ich davon in Deutschland an Steuer abge­ben, wie­viel darf man monat­lich “frei“ ver­die­nen, Steuern/​Einnahmen gel­tend machen… etc. Ich befin­de mich dazu in einer Festanstellung in einer Grafikagentur?! Hindernis?
Wie schwie­rig ist das alles in unse­rem Land, der u.a. kom­pli­zier­tes­ten Steuersysteme, überhaupt?
Was muss ich/​sollte ich bei der Auszahlung u.a. per Paypal beachten?
Finde ich dazu Tipps/​Hilfen/​weitere Links in einen dei­ner Bücher oder muss/​sollte ich mich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden?
Über eine Antwort/​Hilfe dazu, freue ich mich!“

Es gab einen guten Grund, war­um dar­über bis­her in mei­nem Blog kaum etwas zu lesen war: Ich habe wenig Ahnung davon.


Das meis­te las­se ich mei­nen Steuerberater erle­di­gen. Das hal­te ich so, seit ich 2006 das ers­te Mal über 300 Euro im Monat Einnahmen aus Bildagentur-​Verkäufen erzielt habe. Glücklicherweise war ich zu der Zeit noch Student und hat­te die Gelegenheit, im Rahmen eines Existenzgründerprogramms an der Berliner Fachhochschule für Wirtschaft (FHW, heu­te HRW Berlin) kos­ten­los Seminare und Coachings zu erhalten.

Zum Coaching zähl­ten auch meh­re­re Beratungsstunden bei einer Steuerberaterin, die mir einen Crashkurs in Buchhaltung und Steuerrecht gab, spe­zi­ell zuge­schnit­ten auf mei­nen Fall.

Das war das Beste, was mir pas­sie­ren konn­te! Die freund­li­che Steuerberaterin half mir nicht nur bei der Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt, son­dern bewahr­te mich auch vor einem fol­gen­schwe­ren Fehler: Das Finanzamt ver­such­te, mich mit einem Trick zu einer Gewerbeanmeldung zu über­re­den, die bei mir nicht not­wen­dig war. Meine Steuerberaterin erklär­te mir, dass ich kein Gewerbe anmel­den müs­se, wenn ich aus­schließ­lich vom Verkauf der Fotos über Bildagenturen lebe, weil der Verkauf von Nutzungsrechten nach §18 des Einkommensteuergesetzes pro­blem­los als Freiberufler mög­lich sei. So muss ich kei­ne Gewerbesteuern zah­len, kei­nen Gewerbeschein bean­tra­gen und habe eine ein­fa­che­re Buchführung.

Aber auch hier gilt: Das trifft auch mei­nen Fall zu. Wer bei­spiels­wei­se regel­mä­ßig Hochzeiten foto­gra­fiert oder Portraitfotos ver­kauft, ist meist gewer­be­pflich­tig. Deswegen wer­det ihr auch in Zukunft im Blog kei­ne kon­kre­ten Steuertipps von mir lesen, da man die Fälle nicht ver­all­ge­mei­nern kann.

Ich bin sehr froh dar­über, kom­pe­ten­te Beratung von Fachleuten zu haben, die sich mit der Materie aus­ken­nen. Vor allem weil es eine schwie­ri­ge Materie ist: Geld ver­die­nen im Internet? Noch dazu mit imma­te­ri­el­len Gütern wie Nutzungsrechten? Weltweit, also in Deutschland, in Europa und im nicht-​europäischen Ausland? Da sind sich selbst die Finanzbehörden nicht immer einig, wer wo wann wie viel Steuern zah­len muss.

Klar ist immer­hin: Einnahmen müs­sen gemel­det und ver­steu­ert wer­den. Wer nur unre­gel­mä­ßig paar hun­dert Euro im Monat ver­dient, kann das in sei­ner Steuererklärung ein­fach ins Feld „sons­ti­ge Einnahmen“ schrei­ben und fer­tig. Wer regel­mä­ßig Umsätze bei Bildagenturen hat, kann sich über­le­gen, ob er als Selbständiger „Kleinunternehmer“ sein will oder nicht. Die „Kleinunternehmerregelung“ kann ein Fotograf nach §19 des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch neh­men, wenn er im Vorjahr weni­ger als 17.500 Euro Umsatz gehabt hat und im lau­fen­den Jahr vor­aus­sicht­lich weni­ger als 50.000 Euro Umsatz erzie­len wird. Das hat den Vorteil, dass kei­ne Umsatzsteuervoranmeldung gemacht wer­den muss, hat aber den Nachteil, dass gezahl­te Umsatzsteuer, zum Beispiel beim Kauf von Kamera oder Objektiven, nicht zurück­ver­langt wer­den kann. Außerdem darf bei gestell­ten Rechnungen kei­ne Umsatzsteuer auf­ge­schla­gen wer­den, was für Stockfotografen jedoch nicht rele­vant ist.

Knackpunkt ist jedoch wie­der das „regel­mä­ßig“. Ab wann Einnahmen regel­mä­ßig oder hoch genug sind, kann ich nicht sagen. Wer hier kon­kre­te Zahlen will, muss wirk­lich das Finanzamt oder sei­nen Steuerberater fragen.

Ob jemand mit einer Festanstellung über­haupt etwas neben­bei ver­die­nen darf, hängt wie­der vom jewei­li­gen Arbeitsvertrag ab. Im Zweifel ein­fach den Arbeitgeber fra­gen, ob man in sei­ner Freizeit als Nebenbeschäftigung Fotolizenzen ver­kau­fen darf.

Sehr hilf­reich zum Einlesen – nicht nur in Steuerfragen – ist das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft. Dort gibt es zum Beispiel eine Checkliste mit den 6 häu­figs­ten Steuerfehlern von Existenzgründern, einen Überblick, wer wann wel­che Steuern zah­len muss und auch Tipps für Selbständige in der Kreativwirtschaft. Auch sehr lesens­wert ist der „Ratgeber Selbstständige“ von Götz Buchholz, der online kos­ten­los ein­zu­se­hen ist und auch vie­le Kapitel zu Steuerfragen enthält.

Wie immer bei Rechtsthemen der Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.

Was berei­tet euch bei Steuerfragen am meis­ten Probleme? Was wür­det ihr am liebs­ten wis­sen? Vielleicht kann ich mal einen Steuerberater o.ä. interviewen.