Weiter geht es mit der Machete durch den Stockfotografie-Dschungel, um Licht ins Dunkel der Lizenztücken zu bringen.
In dieser Folge geht es um die Unterschiede zwischen einer „einfachen“ und einer „erweiterten“ Lizenz.
Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz
Viele Bildagenturen bieten Fotos in allen möglichen Größen an und zusätzlich in je zwei verschiedenen Lizenzarten: Die günstige „einfache Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teurere „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandising-Lizenz, Extended Licence, etc.). Grob gesprochen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) weiterverkaufen will, braucht eine Erweiterte Lizenz.
Wenn das Foto selbst Teil eines Produkts wird, was verkauft wird, reicht nicht mehr die einfache Lizenz aus. Wer etwas verkaufen will, was vor allem durch das Bild zur Ware wird, braucht die Erweiterte Lizenz. Übliche Produkte sind da Kalender, T‑Shirts, Poster, Mouse-Pads, Tassen, Postkarten (auch E‑Cards), Leinwände, Webseiten-Templates, Bildbände und so weiter.
Die Nutzung zur Verkaufsförderung selbst ist meist durch die einfache Lizenz gedeckt. Wenn eine Firma beispielsweise Stockfotos für einen Werbekalender kauft, den sie an gute Kunden verschenkt, ist das okay. Soll der Kalender verkauft werden, wird die Erweiterte Lizenz benötigt.
Anderes Beispiel: Wer ein Foto kauft, um es als Werbeplakat für ein Produkt aufhängen zu lassen, dem reicht meist die einfache Lizenz – vorausgesetzt, er hält die Auflagenbeschränkungen der Bildagenturen ein. Wer ein Foto jedoch als Poster drucken und verkaufen will, sei es auf Kunstmärkten oder über Online-Poster-Shops, benötigt die erweiterte Lizenz.
Da sich diese Lizenzbedingungen je nach Agentur etwas unterscheiden, hilft auch hier im Zweifel ein Blick in den Lizenzvertrag der Bildagentur. Einige Bildagenturen begrenzen bei der einfachen Lizenz auch die Auflagenhöhe, mit der ein Foto gedruckt werden darf. Bei istockphoto liegt die Grenze zum Beispiel bei 500.000 Stück, ab der eine Erweitere Lizenz nötig wird. Ein Buch oder eine CD oder DVD mit einem Stockfoto auf dem Cover darf mit der einfachen Lizenz also bis 500.000 gedruckt werden, darüber hinaus wäre die Erweiterte Lizenz fällig.
Auch wer die Erweiterte Lizenz kauft, darf das Foto selbst trotzdem nicht weiterverkaufen, z.B. digital über Bildagenturen. Auch die üblichen Einschränkungen gelten sowohl für die einfache als auch die erweiterte Lizenz.
Übrigens: Das obige Foto kann hier exklusiv lizensiert werden.
Danke für deine Ausführungen. Wieder was dazu gelernt (und gleich mal die erweiterten Lizenzen aktiviert *g*). Danke!
Das Foto ist echt lustig. Nur sieht ihr Haar so abgeschnitten aus…
Hallo Robert, habe heute nacht Dein Blog entdeckt – super! Wahrscheinlich kaufe ich auch Dein Buch 😉 – - – Fragen als potentieller KUNDE für Stockfotos habe ich aber auch: a) wenn man Stockfotos mit erweiterter Lizenz erwirbt und für Druckwerke verwenden will, die eigenständig verkauft werden sollen (Poster, Karten u.ä.), ist dann die Nennung des Fotografen UND der Agentur generell Pflicht oder ist das dann schon über die EL „abgegolten“? b) Muss im anderen Fall ggf. der Name exponiert dargestellt sein oder reicht was „Kleingedrucktes“? – - – Jaja, ich habe schon AGBs gelesen, aber die sind nicht sooo eindeutig… – - – Oder ist man gar viel eher auf der sicheren Seite, wenn man bei Fotografen DIREKT ein Bild kauft mit Volllizenz und allen Nutzungsrechten? Danke & Gruss! Randolf
@Randolf: Zur Namensnennung habe ich einen eigenen Artikel geschrieben, der auf die Unterschiede zwischen redaktioneller und kommerzieller Nutzung hinweist: http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2011/06/27/stockfotos-kaufen-unterschied-zwischen-redaktioneller-und-kommerzieller-nutzung/
Deine Nutzung ist höchstwahrscheinlich kommerziell, da brauchst Du keine Namensnennung, aber irgendwo klein in einer Ecke wäre trotzdem gegenüber den Fotografen und der Agentur ein feiner Zug, wenn es dem Layout o.ä. nicht im Wege steht.
@Robert Guten Morgen! 😉 Ja, danke. Den Artikel hatte ich zwar gelesen, aber vielleicht noch nicht begriffen. – - – Um es kurz zu „illustrieren“: Denken wir uns einen Blumenladen, der neben echten Blumen auch Blumen-Poster anbieten will. Da beidseitiger Druck viel teurer käme, müsste man bei Namensnennung ggf. also irgendwo unter/seitlich des Motivs den Namen anbringen. Bei Postkarten kann man ja auf der Rückseite diese Infos einfügen… Meine Frage ist also eher praktischer Natur. Auf Gebrauchsgegenständen wie Tassen, Mousepads etc. wäre eine Namensnennung auch irgendwie schwierig ohne das Erscheinungsbild zu beeinflussen…
@Randolf: Bei Blumenpostern, die Du verkaufen willst, brauchst Du in der Regel keine Namensnennung. Wobei ganz winzig am Rand der Name (z.B. hellgrau auf weiß) kaum auffallen würde. Klar, bei Tassen etc. würde ich es auch weglassen, da es dort meist mehr stört.
Ich habe mir nun schon zig Mal die Bedingungen bei Shutterstock durchgelesen. Sehr verwirrend. Bei Shutterstock darf man anscheinend Bilder für den (gedruckten) Weiterverkauf nur nutzen, wenn sie mit Text kombiniert werden. – Bei Fotolia darf man das wohl („Weiterverkauf mit Bildern als primärem Verkaufsargument“). – - So wie ich es als Laie jetzt sehe bedeutet „Erweiterte Lizenz“ nicht bei allen Agenturen dasselbe, sondern weicht rechtlich bedeutend voneinander ab.
@Randolf: Korrekt, „Erweitere Lizenz“ wird von jeder Agentur etwas anders definiert, weshalb im Zweifelsfall immer die AGB der Bildagenturen gelten. Meist haben die Agenturen aber auch ein Käufer-Telefon o.ä., wo sie Dir bei konkreten Fragen weiterhelfen können.