Stockfotos kaufen: Erweiterte Lizenz

Weiter geht es mit der Machete durch den Stockfotografie-​Dschungel, um Licht ins Dunkel der Lizenztücken zu bringen.

In die­ser Folge geht es um die Unterschiede zwi­schen einer „ein­fa­chen“ und einer „erwei­ter­ten“ Lizenz.

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Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandising-​Lizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen will, braucht eine Erweiterte Lizenz.

Wenn das Foto selbst Teil eines Produkts wird, was ver­kauft wird, reicht nicht mehr die ein­fa­che Lizenz aus. Wer etwas ver­kau­fen will, was vor allem durch das Bild zur Ware wird, braucht die Erweiterte Lizenz. Übliche Produkte sind da Kalender, T‑Shirts, Poster, Mouse-​Pads, Tassen, Postkarten (auch E‑Cards), Leinwände, Webseiten-​Templates, Bildbände und so weiter.

Die Nutzung zur Verkaufsförderung selbst ist meist durch die ein­fa­che Lizenz gedeckt. Wenn eine Firma bei­spiels­wei­se Stockfotos für einen Werbekalender kauft, den sie an gute Kunden ver­schenkt, ist das okay. Soll der Kalender ver­kauft wer­den, wird die Erweiterte Lizenz benötigt.

Anderes Beispiel: Wer ein Foto kauft, um es als Werbeplakat für ein Produkt auf­hän­gen zu las­sen, dem reicht meist die ein­fa­che Lizenz – vor­aus­ge­setzt, er hält die Auflagenbeschränkungen der Bildagenturen ein. Wer ein Foto jedoch als Poster dru­cken und ver­kau­fen will, sei es auf Kunstmärkten oder über Online-​Poster-​Shops, benö­tigt die erwei­ter­te Lizenz.

Da sich die­se Lizenzbedingungen je nach Agentur etwas unter­schei­den, hilft auch hier im Zweifel ein Blick in den Lizenzvertrag der Bildagentur.  Einige Bildagenturen begren­zen bei der ein­fa­chen Lizenz auch die Auflagenhöhe, mit der ein Foto gedruckt wer­den darf. Bei istock­pho­to liegt die Grenze zum Beispiel bei 500.000 Stück, ab der eine Erweitere Lizenz nötig wird. Ein Buch oder eine CD oder DVD mit einem Stockfoto auf dem Cover darf mit der ein­fa­chen Lizenz also bis 500.000 gedruckt wer­den, dar­über hin­aus wäre die Erweiterte Lizenz fällig.

Auch wer die Erweiterte Lizenz kauft, darf das Foto selbst trotz­dem nicht wei­ter­ver­kau­fen, z.B. digi­tal über Bildagenturen. Auch die übli­chen Einschränkungen gel­ten sowohl für die ein­fa­che als auch die erwei­ter­te Lizenz.

Übrigens: Das obi­ge Foto kann hier exklu­siv lizen­siert werden.

9 Gedanken zu „Stockfotos kaufen: Erweiterte Lizenz“

  1. Hallo Robert, habe heu­te nacht Dein Blog ent­deckt – super! Wahrscheinlich kau­fe ich auch Dein Buch 😉 – - – Fragen als poten­ti­el­ler KUNDE für Stockfotos habe ich aber auch: a) wenn man Stockfotos mit erwei­ter­ter Lizenz erwirbt und für Druckwerke ver­wen­den will, die eigen­stän­dig ver­kauft wer­den sol­len (Poster, Karten u.ä.), ist dann die Nennung des Fotografen UND der Agentur gene­rell Pflicht oder ist das dann schon über die EL „abge­gol­ten“? b) Muss im ande­ren Fall ggf. der Name expo­niert dar­ge­stellt sein oder reicht was „Kleingedrucktes“? – - – Jaja, ich habe schon AGBs gele­sen, aber die sind nicht sooo ein­deu­tig… – - – Oder ist man gar viel eher auf der siche­ren Seite, wenn man bei Fotografen DIREKT ein Bild kauft mit Volllizenz und allen Nutzungsrechten? Danke & Gruss! Randolf

  2. @Randolf: Zur Namensnennung habe ich einen eige­nen Artikel geschrie­ben, der auf die Unterschiede zwi­schen redak­tio­nel­ler und kom­mer­zi­el­ler Nutzung hin­weist: http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2011/06/27/stockfotos-kaufen-unterschied-zwischen-redaktioneller-und-kommerzieller-nutzung/

    Deine Nutzung ist höchst­wahr­schein­lich kom­mer­zi­ell, da brauchst Du kei­ne Namensnennung, aber irgend­wo klein in einer Ecke wäre trotz­dem gegen­über den Fotografen und der Agentur ein fei­ner Zug, wenn es dem Layout o.ä. nicht im Wege steht.

  3. @Robert Guten Morgen! 😉 Ja, dan­ke. Den Artikel hat­te ich zwar gele­sen, aber viel­leicht noch nicht begrif­fen. – - – Um es kurz zu „illus­trie­ren“: Denken wir uns einen Blumenladen, der neben ech­ten Blumen auch Blumen-​Poster anbie­ten will. Da beid­sei­ti­ger Druck viel teu­rer käme, müss­te man bei Namensnennung ggf. also irgend­wo unter/​seitlich des Motivs den Namen anbrin­gen. Bei Postkarten kann man ja auf der Rückseite die­se Infos ein­fü­gen… Meine Frage ist also eher prak­ti­scher Natur. Auf Gebrauchsgegenständen wie Tassen, Mousepads etc. wäre eine Namensnennung auch irgend­wie schwie­rig ohne das Erscheinungsbild zu beeinflussen…

  4. @Randolf: Bei Blumenpostern, die Du ver­kau­fen willst, brauchst Du in der Regel kei­ne Namensnennung. Wobei ganz win­zig am Rand der Name (z.B. hell­grau auf weiß) kaum auf­fal­len wür­de. Klar, bei Tassen etc. wür­de ich es auch weg­las­sen, da es dort meist mehr stört.

  5. Ich habe mir nun schon zig Mal die Bedingungen bei Shutterstock durch­ge­le­sen. Sehr ver­wir­rend. Bei Shutterstock darf man anschei­nend Bilder für den (gedruck­ten) Weiterverkauf nur nut­zen, wenn sie mit Text kom­bi­niert wer­den. – Bei Fotolia darf man das wohl („Weiterverkauf mit Bildern als pri­mä­rem Verkaufsargument“). – - So wie ich es als Laie jetzt sehe bedeu­tet „Erweiterte Lizenz“ nicht bei allen Agenturen das­sel­be, son­dern weicht recht­lich bedeu­tend von­ein­an­der ab.

  6. @Randolf: Korrekt, „Erweitere Lizenz“ wird von jeder Agentur etwas anders defi­niert, wes­halb im Zweifelsfall immer die AGB der Bildagenturen gel­ten. Meist haben die Agenturen aber auch ein Käufer-​Telefon o.ä., wo sie Dir bei kon­kre­ten Fragen wei­ter­hel­fen können.

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