Archiv der Kategorie: Technik

Adobe Stock: Neue kostenlose „select all“-Funktion (mit Skript)

Ich habe bei der Bildagentur Adobe Stock über 85.000 Bilder online und alle die­ser Bilder sind – nach Shootings o.ä. sor­tiert – in „Collections“ ein­sor­tiert, damit ich die­se mit dem Analysetool Stock Performer sepa­rat aus­le­sen und mei­ne Statistiken nach Collection getrennt ana­ly­sie­ren kann.

Leider ist es oft sehr müh­sam, alle Bilder auf einer Seite ein­zeln ankli­cken zu müs­sen, nur um die­se 100 Bilder einer Collection zuzuweisen.

Mit der Hilfe von Jörg Stöber (sie­he „Podcast eines Fotoproduzenten“-Folge 21) gibt es nun aber end­lich eine Abhilfe. Mit der Installation eines klei­nen und kos­ten­lo­sen Greasemonkey/​Tampermonkey-​Skripts namens „Adobe Stock Portfolio Select All Images“ erscheint nach dem Neu-​Laden der Adobe Stock-​Portfolio-​Seite der Button „sel­ect all“.

Damit las­sen sich mit einem Knopfdruck gleich alle 100 Bilder auf der jewei­li­gen Seite mar­kie­ren. Das spart also bei Bedarf 99 Mausklicks!

Wie installiere ich das Skript?

  1. Installiere die kos­ten­lo­se Erweiterung „Tampermonkey“ oder „Greasemonkey“ für Firefox, bzw. die kos­ten­lo­se Erweiterung „Tampermonkey“ oder „Violentmonkey“ für Google Chrome.
    Für macOS (Safari), Opera und MS Edge gibt es sicher ähn­li­che Erweiterungen.
  2. Lade zuerst die kos­ten­lo­se UserScript-​Datei „Adobe Stock Portfolio Select All Images“ hier her­un­ter (ggf. „Speichern unter“ mit Rechtsklick). 
  3. Installiere das UserScript mit TamperMonkey bzw. den genann­ten Alternativen. Fertig.
  4. Alternativ kannst Du auch direkt auf den Link kli­cken, wenn obi­ge Erweiterung schon akti­viert ist, dann erkennt Tampermonkey das Skript und fragt, ob Du es benut­zen möch­test. Das sieht dann unge­fähr so aus:

Wie nutze ich das „select all“-Skript?

Wenn sowohl die Erweiterung als auch das UserScript akti­viert sind, kannst Du auf die Portfolio-​Seite von Adobe Stock gehen und Du soll­test wie im Screenshot oben den Text „Select All“ sehen. Wenn der nicht sicht­bar ist, hilft in der Regel ein Refresh der Webseite. Durch das Klicken auf den Text wer­den alle 100 Bilder auf der Seite gleich­zei­tig selektiert.

Ich wün­sche euch viel Zeitersparnis mit dem Skript.

Danke an Jörg für sei­ne Mühen.

Bildagenturen wie Shutterstock und Getty Images verbannen KI-​Bilder aus ihrem Portfolio

Kurz hin­ter­ein­an­der haben sowohl Shutterstock als auch Getty Images mit deren Tochter-​Agentur iStock ange­kün­digt, kei­ne KI-​Bilder mehr anneh­men zu wollen.

Ki-​Bild (Dall‑E 2) von einem Roboter, der ein Bild malt

Angesichts der stei­gen­den Popularität von KI-​Software zur Bild-​Generierung wie Dall‑E 2, Stable Diffusion, Midjourney und Konsorten sowie der ver­bes­ser­ten Bildqualität die­ser Tools gab es in den letz­ten Monaten einen star­ken Anstieg von KI-​Bildern im Portfolio von Bildagenturen.

Email, die an iStock/​Getty-​Fotografen ging

Nun haben zumin­dest die bei­den gro­ßen Platzhirsche Shutterstock und Getty Images die Reißleine gezo­gen und ange­kün­digt, kei­ne KI-​Bilder mehr anneh­men zu wollen.

Als Grund wer­den in einer Email von Getty Images „unadres­sier­te recht­li­che Fragen mit Hinblick auf die zugrun­de lie­gen­den Bilder und Metadaten, die zum Training der KI genutzt wor­den sind“ ange­ge­ben.

Auch Shutterstock for­mu­liert in einer Email an aus­ge­wähl­te Kontributoren ähn­li­che Bedenken:

Email von Shutterstock an eini­ge Kontributoren

Hier wer­den „recht­li­che Implikationen“ als Grund dafür genannt, dass etli­che KI-​Bilder der ange­schrie­be­nen Personen gelöscht wur­den und es wird geschrie­ben, dass Shutterstock „kei­ne maschi­nen­ge­ne­rier­ten Inhalte akzep­tie­ren“ wür­de gemäß Sektion 13.d/f ihrer Nutzungsbedingungen.

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob sie da wirk­lich die rich­ti­gen Absätze raus­ge­sucht haben, aber grund­sätz­lich steht es Shutterstock natür­lich frei, sol­che Regeln auf­zu­stel­len, wenn sie der Meinung sind, dass sie hilf­reich seien.

Zeitgleich expe­ri­men­tiert Shutterstock aber selbst schon mit künst­li­cher Intelligenz. So bie­tet deren neu­es Projekt „Predict“ Kunden die Möglichkeit, mit­tels KI erken­nen zu kön­nen, wel­che Bilder für wel­che Zwecke am pas­sends­ten sein sol­len. Shutterstock schreibt:

Was per­formt bes­ser?
Diese wie­der­keh­ren­de Frage ist mit Predict viel ein­fa­cher zu beant­wor­ten. Die App nutzt KI, um die Stärken und Schwächen indi­vi­du­el­ler Assets spe­zi­ell für Ihre Anforderungen zu ana­ly­sie­ren. Predict sagt Ihnen, WARUM ein emp­foh­le­ner Inhalt vor­aus­sicht­lich gut per­formt, damit Sie selbst­be­wusst krea­tiv wer­den können.“

Nach einer kos­ten­lo­sen Testphase wol­len sie sich die­se Informationen natür­lich bezah­len lassen.

Getty Images ver­sucht eben­falls seit Januar 2022, die Vorteile der KI für sich auf eine ande­re Weise zu nut­zen. So ver­öf­fent­lich­te die Agentur einen neu­en Modelvertrag, der jetzt unter ande­rem einen neu­en Passus ent­hält, mit dem sich das Model bereit erklärt, dass die Bilder zum Trainieren von Künstlicher Intelligenz genutzt wer­den dürfen:

Ich erklä­re mich fer­ner damit ein­ver­stan­den, dass der Inhalt mit ande­ren Bildern, Texten, Grafiken, Filmen, Audio- und audio­vi­su­el­len Werken kom­bi­niert und zur Entwicklung und Verbesserung von maschi­nel­len Lernalgorithmen, künst­li­cher Intelligenz und ande­ren Technologien bear­bei­tet und genutzt wer­den darf.“

Auch bei der deut­schen Bildagentur Westend61 wer­den die KI-​Bilder als hoch pro­ble­ma­tisch ange­se­hen und aus recht­li­chen Gründen soll­ten die­se momen­tan nicht akzep­tiert wer­den. Mehr Informationen dazu sol­len folgen.

Einige Online-​Kunst-​Communities wie Newgrounds, Inkblot Art und Fur Affinity haben eben­falls das Hochladen von KI-​Werken unter­sagt oder ein­ge­schränkt.

Währenddessen arbei­tet die bri­ti­sche Gesetzgebung schon an Änderungen, um den neu­en KI-​Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Diese Bildlöschungen fol­gen eini­ge Wochen nach der Veröffentlichung eines Teils des KI-​Trainings-​Datensatzes mit rund 12 Mio. Bildern von den ins­ge­samt über 2,3 Milliarden Trainingsbildern. Dieser Trainingsdatensatz der Organisation LAION wur­de zum Beispiel für das Anlernen der KI von NightCafe, Midjourney und Stable Diffusion genutzt.

In der Veröffentlichung wur­de unter ande­rem deut­lich, dass zum Lernen auch gro­ße Bildbestände der Bildagenturen benutzt wur­den. So waren von den aus­ge­wer­te­ten 12 Mio. Bildern min­des­tens 497.000 von 123rf, 171.000 von Adobe Stock/​Fotolia, 117.000 von PhotoShelter, 35.000 von Dreamstime, 23.000 von iStock, 22.000 von Unsplash, 15.000 von Getty Images, 10.000 von VectorStock, 10.000 von Shutterstock und so wei­ter. Die Dunkelziffer dürf­te hier weit höher sein, da vie­le dort gekauf­te Bilder auf Kundenwebseiten nicht immer als von einer Agentur kom­mend erkenn­bar sind.

Ich bin unsi­cher, ob die­se Entscheidung so klug ist. Denn sol­che Verbote könn­ten dazu füh­ren, dass sich die KI-​Szene ande­re „Ökosysteme“ auf­baut. So gibt es bei­spiels­wei­se mit PromptBase schon eine Webseite, wo Anbieter auf einem Marktplatz „Prompts“ für KI-​Systeme ver­kau­fen kön­nen. Prompts sind die Texteingaben, die zur Bilderstellung (noch) nötig sind und die Anbieter garan­tie­ren mit ihren Prompts ähn­li­che Ergebnisse wie die, die sie im Marktplatz vor­zei­gen. Im Kern ist das schon eine Art neu­er Bildagentur, bei der die Leute nicht die Bilder direkt kau­fen, son­dern die Option, sich sehr ähn­li­che Bilder selbst gra­tis gene­rie­ren zu können.

Außerdem erhö­hen sol­che Einschränkungen wie das Verbot von KI-​Bildern in den bestehen­den Bildagenturen nur die Wahrscheinlichkeit, dass ein neu­es Start-​Up eine neue Bildagentur auf­macht, wel­che offen­siv ein­fach nur noch KI-​generiertes Material verkauft.

Mit der Webseite Lexica gibt es auch schon eine Art „Open Source“-Community für KI-​Bilder, wo Nutzer sich meh­re­re Millionen mit Stable Diffusion erstell­te Bilder anschau­en, durch­su­chen und sehen kön­nen, wel­che Prompts zur Erstellung genutzt wur­den. Von der Möglichkeit, die­se Bilder direkt zur Lizenzierung anzu­bie­ten, ist es dann nur noch ein klei­ner Schritt.

Während die gro­ßen Bildagenturen einen Abwehrkampf gegen die KI-​Bilder begin­nen, fan­gen ande­re Start-​Ups längst an, mit­tels KI aus Text-​Prompts gan­ze Video-​Sequenzen zu erstel­len.

Was die­se KI-​Entwicklung für die (Stock-)Fotografen selbst bedeu­tet, wer­de ich hof­fent­lich bald in einem eige­nen Artikel beleuchten.

Wie seht ihr das?
Bringen Verbote von KI-​Bildern etwas?

Datensicherung und Online-​Backups: Mein Erfahrungsbericht

Vor ca. einem Jahr habe ich mir einen neu­en Computer gekauft. Zeitgleich pas­sier­ten meh­re­re Dinge, die mein Vertrauen in mei­ne Datensicherung und mei­ne Backups stark auf die Probe gestellt haben.

Alle Unglücke kamen fast zeit­gleich bzw. bau­ten auf­ein­an­der auf und erfor­der­ten ver­schie­de­ne Arten der Datensicherung, wel­che ich glück­li­cher­wei­se umge­setzt habe.

Meine Geschichte soll euch zei­gen, was pas­sie­ren kann und wie ihr euch dage­gen absi­chern könnt.

Die Ausgangslage

Für mei­ne Foto-​Daten nut­ze ich als Datensicherung zwei exter­ne „My Book Duo* „-Gehäuse mit 16 TB Kapazität, jeweils im RAID-​1-​Modus. Das heißt, die je zwei Festplatten in den Gehäusen spei­chern die iden­ti­schen Daten, damit die­se gesi­chert sind, soll­te eine davon kaputt gehen. Deshalb ist die tat­säch­lich nutz­ba­re Kapazität nur die Hälfte, in mei­nem Fall jeweils 8 TB.

Darüber hin­aus nut­ze ich einen Online-​Backup-​Service, wel­cher sowohl die Daten die­ser exter­nen Gehäuse als auch alle mei­ne inter­nen Festplatten in der Cloud sichert.

Meine exter­nen RAID-1-Speicher

Nach vier Jahren Dienst wur­de mein bis­he­ri­ger PC etwas schwach auf der Brust und ich gönn­te mir einen neu­en. Ich bau­te die Festplatten aus dem alten Rechner aus und setz­te sie in den neu­en ein, um die Daten auf die zwei neu gekauf­ten 4TB-​SSD*  (ich gönn mir ja sonst nix) zu kopieren.

Die vier Fehler und Probleme

Nach der Installation des neu­en Rechners mel­de­te mir jedoch eine der nun dort ange­schlos­se­nen „My Duo“-Festplatten einen Fehler (Fehler 1). Ich konn­te noch auf die Daten zugrei­fen, aber das System mel­de­te, dass eine der bei­den Platten nicht mehr les­bar sei. Also zog ich alle Daten sicher­heits­hal­ber sofort auf eine ande­re exter­ne Festplatte, bestell­te mir eine neue Festplatte, setz­te die­se in das „My Duo“-Gerät ein und ließ die Daten (wie­der im RAID‑1) raufkopieren.

Im Zuge der Prüfungen merk­te ich jedoch erschro­cken, dass mei­ne ande­re „My Duo“-Platte gar nicht im RAID-​1-​Modus lief, son­dern nur im RAID‑0 (Fehler 2). Das heißt, ich hat­te zwar den Speicherplatz von zwei Festplatten im Gehäuse, aber kei­ne Redundanz der Daten.

Panisch kopier­te ich alle Daten auf zwei wei­te­re exter­ne Festplatten (weil ich nicht genug Speicherplatz auf einer hat­te), denn um den Modus zu wech­seln, muss das „My Duo“ kom­plett neu for­ma­tiert werden.

Also Gerät for­ma­tiert, auf RAID‑1 gestellt und die Daten rüber­ko­piert. Dann kam mir jedoch etwas komisch vor. Im Vergleich zu vor­her waren plötz­lich ca. 520 GB an RAW-​Daten weni­ger vor­han­den (Fehler 3). Glücklicherweise nut­ze ich den Online-​Backup-​Service Backblaze*, der mir schon mehr­mals den Arsch geret­tet hat­te, wenn ich zum Beispiel eine wich­ti­ge Photoshop-​Datei mit einer unpas­sen­den Version über­schrie­ben hatte.

Backblaze bie­tet die Dateiwiederherstellung per Download oder durch die Zusendung eines USB-​Sticks oder einer exter­nen Festplatte an. Für die von mir benö­tig­te Datenmenge (256 GB bis 8 TB) kam sei­tens Backblaze nur die exter­ne Festplatte als Option in Frage. 

Diese Festplatte kos­te­te 189 USD, wel­che erstat­tet wür­den, wenn man die Festplatte inner­halb von 30 Tage nach Erhalt wie­der zurück schickt. Das klapp­te bei mir ganz gut, ich muss­te also nur die Zoll-​Einfuhrsteuer und das Porto für den Rückversand tra­gen (immer­hin ca. 30–40 Euro zusam­men, aber hey, 520 GB Daten). Die Festplatte wird übri­gens ver­schlüs­selt ver­schickt und kann nur mit dem Decryption-​Key ent­schlüs­selt wer­den, der im eige­nen Backblaze Kundenbereich hin­ter­legt wird. So sind die Daten auch sicher, falls die Fesplatte beim Transport in die fal­schen Hände gerät.

Erschwerend kam hin­zu, dass ich mei­nen neu­en Computer wegen eines Defekts am Kühlsystem noch mal zur Reklamation ein­schi­cken muss­te. Die Reparatur dau­er­te eini­ge Wochen, in denen jedoch mein Online-​Backup nicht akti­viert wer­den konn­te (Fehler 4).

(Nerd-​Begründung: Weil ich das Backup-​System schon auf den neu­en Rechner über­tra­gen hat­te, änder­ten sich dadurch derHash-​Wert der Platte und die vor­han­de­nen wären Daten stan­dard­mä­ßig nach 30 Tagen über­schrie­ben wor­den. Zwar hät­te das System die (alten) Daten auf der neu­en Platte noch mal neu gesi­chert, was aber bei der Datenmenge von eini­gen TB Daten mehr als 30 Tage gedau­ert hätte.)

Wäre mein neu­er Rechner län­ger als 30 Tage in Reparatur gewe­sen, wäre Backblaze davon aus­ge­gan­gen, dass ich die Daten nicht mehr benö­ti­ge und hät­te sie gelöscht. Deshalb habe ich in der Zeit gleich noch die ver­län­ger­te Dateiversion-​Historie dazu­ge­bucht, wel­che die Daten nun ein Jahr lang speichert.

So hat­te ich nach eini­gen Wochen Panik end­lich wie­der Ruhe und neben­bei den Fehler des falsch kon­fi­gu­rier­ten exter­nen „My Duo“-Gehäuses behoben.

Die Analyse

Experten emp­feh­len für die Datensicherung in der Regel min­des­tens eine 3–2‑1-Sicherung. Das bedeu­tet: Sichere dei­ne Daten min­des­tens 3x, auf 2 ver­schie­de­nen Datenmedien, davon 1x an einem ande­ren Ort.

Glücklicherweise hat­te ich genau die­sen Grundsatz beher­zigt, der mir bei der Kombination der auf­tre­ten­den Fehler den Arsch geret­tet hat. Ich hat­te drei Datensicherungen (2x auf den bei­den Festplatten in einem My-​Book-​Duo-​Gehäuse und 1x in der Cloud). Festplatte und Cloud sind zwei ver­schie­de­ne Datenmedien und die Cloud ist auch woan­ders gesi­chert als die Festplatten.

Bei Fehler 1 ist eine der bei­den Fesplatten des RAID-​1-​Verbunds abge­schmiert. Durch die zwei­te Festplatte mit den iden­ti­schen Daten konn­te ich die­se retten.

Bei Fehler 2 hat­te ich Glück, dass ich die­sen früh genug bemerkt habe. Aber selbst wenn das kom­plet­te RAID‑0 plötz­lich weg gewe­sen wäre, hät­te ich alle Daten ja noch in der Cloud gesi­chert gehabt, also genau das, was mir bei Fehler 3 aus der Patsche gehol­fen hat.

Für Fehler 4 griff dann die erwei­ter­te Vorhaltezeit des Online-​Backup-​Dienstleisters, damit ich auch Daten län­ger als 30 Tage wie­der­her­stel­len kann, die ich lokal schon gelöscht, über­schrie­ben oder ver­än­dert habe.

Verbesserungsbedarf

Selbst in so einem kom­ple­xen Problemgemenge wie oben beschrie­ben konn­te ich mich durch mei­ne vor­han­de­ne Datensicherung ganz gut aus der Affäre ziehen.

Ich gebe aber zu, dass mein System nicht per­fekt und ver­mut­lich auch nicht für alle die bes­te Lösung ist. Das liegt an meh­re­ren Details:

Das Hauptproblem bei den My Book-​Duo-​Geräten ist, dass die Daten dort stan­dard­mä­ßig hard­ware­sei­tig ver­schlüs­selt wer­den. Man kann also wie in mei­nem Fall zwar eine neue Festplatte ein­set­zen, um eine defek­te zu erset­zen, aber man kann nicht die funk­tio­nie­ren­de Festplatte aus­bau­en, um sie in einem ande­rem PC aus­zu­le­sen. Sollte also nicht die Festplatte im Gerät einen Fehler haben, son­dern zum Beispiel der Hardware-​Controller vom Gerät selbst, sind bei­de Backups futsch (des­halb ja zusätz­lich das Cloud-​Backup).
Es gibt ande­re Systeme, wie RAID-​1-​Gehäuse von Icy Box*  oder Fantec* , wel­che jedoch etwas weni­ger kom­for­ta­bel sind und man sich selbst um pas­sen­de Festplatten*  küm­mern muss.

Auch beim Cloud-​Backup gibt es Einschränkungen. Der von mir genutz­te Backup-​Dienst Backblaze* ist zwar sehr güns­tig (55 USD pro Jahr für unbe­grenz­ten Speicherplatz), erfor­dert dafür aber, dass die gesi­cher­ten Festplatten über den PC regel­mä­ßig mit dem Internet ver­bun­den sind (stan­dard­mä­ßig min­des­tens alle 30 Tage, mit erwei­ter­ter „Version History“ min­des­tens 1x im Jahr). So soll ver­hin­dert wer­den, dass man die exter­nen Festplatten, wel­che man im Bankschließfach lagert, auch in der Cloud gesi­chert wer­den können.

Außerdem erfor­dert der ers­te Upload der gan­zen Daten je nach Datenmenge und Internet-​Bandbreite meist eini­ge Wochen bis meh­re­re Monate. Bei mir waren es zum Beispiel auch mit 20 Mbit Upload über drei Monate, bis alle Daten (meh­re­re Terabyte) gesi­chert waren. Für Leute mit lang­sa­mer Internetleitung emp­fiehlt sich daher even­tu­ell eine ande­re Sicherungsmöglichkeit.

Dazu kommt, dass man sei­nem Backup-​Anbieter ver­trau­en muss, die Daten sicher und pri­vat aufzubewahren.

Jedes Backup ist nur so gut wie der Praxistest

Ein Backup ist nur dann mit ruhi­gem Gewissen nutz­bar, wenn sicher­ge­stellt ist, dass die Wiederherstellung der Daten im Ernstfall auch funktioniert.

Insofern war ich froh, dass bei mir gleich meh­re­re Dinge rich­tig liefen:

  • Die defek­te Festplatte im RAID-​1-​Verbund wur­de ord­nungs­ge­mäß gemel­det und die neu ein­ge­setz­te pro­blem­los ins System integriert.
  • Durch Abgleich der Festplattenbefüllung habe ich mei­nen Datenverlust sofort bemerkt.
  • Die Zusendung der exter­nen Festplatte mit mei­ner Datensicherung durch den Online-​Backup-​Dienst funk­tio­nier­te tadel­los. Auch den ein­zel­nen Datei-​Download muss ich zwangs­wei­se meist 2–3x im Jahr wegen mei­ner Schusseligkeit „tes­ten“.

Wichtig ist auch, selbst zu wis­sen, wel­che Daten ihr über­haupt sichern müsst oder wollt und wo sich die­se befin­den. Ich habe in die­sem und die­sem Artikel auf­ge­lis­tet, was ich wie genau sichere.

Nun seid ihr dran: Wie sichert ihr eure Daten? Was könnt ihr mir emp­feh­len? Oder ist dies ein guter Zeitpunkt, eure Daten selbst mal wie­der zu sichern?

* Affiliate-​Link

Adobe Stock erklärt seinen Suchalgorithmus: Erste Lehren

Der Suchalgorithmus einer Bildagentur gehört zu den stärks­ten Betriebsgeheimnissen. Besonders pikant ist das, weil die­ser Algorithmus wesent­lich dar­über ent­schei­det, ob man als Fotograf mit die­ser Bildagentur viel Geld ver­dient oder nicht (YouTuber kön­nen da ein Lied von sin­gen).

Weil die­ser Suchalgorithmus so geheim ist, kann man nur Mutmaßungen dar­über anstel­len, wel­che Kriterien genau rele­vant sind, um bei einer Bildersuche weit oben zu erscheinen.

Manchmal geben die Entwickler jedoch selbst einen sel­te­nen Einblick in ihre Arbeit. So kürz­lich bei die­sem sehr span­nen­den Artikel von Fengbin Chen, Machine Learning Engineer bei Adobe.

In die­sem Artikel wer­den ers­tens eini­ge beob­ach­te­te Verhaltensweisen von Bildkäufern auf­ge­zählt. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Kunden scrol­len sel­ten in den Suchergebnissen und schau­en sel­ten mehr als die ers­te Seite der Suchergebnisse an
  • Abo-​Kunden benut­zen häu­fig die glei­chen Suchbegriffe, jedoch mit ande­ren geplan­ten Endnutzungen im Hinterkopf, wes­halb die Topresulte nicht die glei­chen blei­ben sollten
  • Kunden laden Bilder oft run­ter, um die­se wei­ter­zu­ver­ar­bei­ten, vie­le suchen nach Inspirationen durch Stock-​Bilder, die sie für ihre fina­len Projekte bear­bei­ten können
  • Bilder auf der ers­ten Trefferposition haben mehr als zehn Mal zu vie­le Downloads wie Bilder auf der drei­zehn­ten Trefferposition.
  • Mehr als die Hälfte aller Downloads erzie­len Bilder im obe­ren Drittel der Suchergebnisse
  • Es gibt eine „Positionsbefangenheit“ (Position Bias), das heißt, Kunden kau­fen lie­ber Bilder aus den obe­ren Suchergebnissen als aus den unte­ren, unab­hän­gig von der Bildqualität und Relevanz.
  • Ein Kunde lädt eher das 100. Bild (das letz­te einer Seite) als das 95. Bild und wenn sie auf die zwei­te Seite gehen, eher eins aus den obe­ren Positionen der zwei­ten Seite als aus den unte­ren Positionen der ers­ten Seite.

Ebenfalls sehr span­nend ist der sel­te­ne Einblick, wie das Adobe Stock Team auf die oben genann­ten Verhaltensweisen reagiert. Damit geben sie einen nütz­li­chen Einblick in die Denkweise der „Hüter des Algorithmus“:

Das Team hat ein neu­es Ranking-​Feature hin­zu­ge­fügt mit dem Namen „unbi­a­sed DTR“. DTR steht für „Download-​through-​rate“. Die Idee dahin­ter ist, dass bis­her die Anzahl der Verkäufe ins Verhältnis zu den Views bei den Suchergebnissen gesetzt wur­de. Ein Bild, was genau­so oft ange­zeigt wur­de wie ein ande­res, aber häu­fi­ger gekauft wur­de, bekam in der Zukunft einen höhe­ren Platz. Das berück­sich­tig­te aber noch nicht den Fakt, dass die Kunden die obe­ren Bilder unab­hän­gig von der Bildqualität bevor­zug­ten, wes­halb sich die­se Topseller oben fest­setz­ten und kaum von neue­ren, even­tu­ell bes­se­ren Bildern ablö­sen ließen.

Beim „unbi­a­sed DTR“ wird das nun berück­sich­tigt, indem die Anzeigeposition mit ein­fließt in das Verhältnis. Zum Beispiel wird ein Bild auf dem Platz eins der Suchergebnisse als „ein View“ gezählt, wäh­rend ein Bild auf der 30. Position nur als „ein Fünftel View“ gezählt wird, weil die Neigung, das ers­te Bild zu kau­fen, fünf Mal höher ist als die, das 30. Bild zu kaufen.

Zusäzlich zu die­sem Faktor spie­len natür­lich noch vie­le ande­re Faktoren wie Alter des Bildes, Suchbegriffe, Portfoliogröße und so wei­ter eine Rolle.

Als Ergebnis wird im Artikel die­ses Vorher-​Nachher-​Beispiel gezeigt:

Vorher-​Nachher-​Vergleich des „unbi­a­sed DTR“-Ranking Features bei Adobe Stock

So sehr ich den Einblick in die Arbeitsweise des Such-​Teams zu schät­zen weiß, so sehr bin ich doch vom Ergebnis ent­täuscht. Es wird behaup­tet, das Nachher-​Ergebnis wür­de mehr Diversität und Variationen zei­gen. Ich bin da einer ande­ren Meinung.

Wie seht ihr das?

100.000 kostenlose computergenerierte Portraits: Das Ende der Model-Fotografie?

Die Firma icons8 hat gera­de etwas Bahnbrechendes gemacht: Sie hat 100.000 durch künst­li­che Intelligenz erstell­te Portraits kos­ten­frei zur Nutzung bereit gestellt.

Die künst­li­che Intelligenz brauch­te etwas zum „Trainieren“, um zu erken­nen, wann ein Ergebnis mensch­lich genug aus­sah und wann nicht. Dafür hat die Firma nach eige­nen Angaben inner­halb von drei Jahren 29.000 Portraits von 69 Models aufgenommen.

Die fer­ti­gen com­pu­ter­ge­nerier­ten Fotos wer­den auf der Webseite https://generated.photos/ kos­ten­frei zum Download und zur Nutzung ange­bo­ten im Format 1024x1024 Pixel, also 1 Megapixel. Bei den 100.000 Bildern sind eini­ge dabei, die erkenn­bar „fake“ sind, weil der Computer selt­sa­me Artefakte an komi­schen Stellen gene­riert hat und oft sind bei lan­gen Haaren die Enden falsch, wie wenn man wild in Photoshop mit dem Klonstempel Amok gelau­fen wäre oder das Verflüssigen-​Tool nicht rich­tig beherrscht.

Alles AI-​basierte künst­li­che Gesichter von generated.photos

Das soll aber nicht dar­über hin­weg täu­schen, dass vie­le der Bilder nicht mehr von einem ech­ten Foto zu unter­schei­den sind. Geplant ist in Zukunft sogar eine Art Tool, mit der Nutzer (ver­mut­lich gegen Gebühr) auf Knopfdruck sich selbst Portraits gene­rie­ren und dabei Kriterien wie Geschlecht, Alter, Stimmung, Blickwinkel etc. selbst beein­flus­sen können.

In die­sem Video stellt sich das Projekt kurz selbst vor:

Hier als Beispiel eini­ge Bilder von https://generated.photos, die tat­säch­lich so rea­lis­tisch sind, dass kaum vor­stell­bar ist, dass sie kei­ne Fotos sind (Klicken zum Vergrößern):

Wer eben­falls mal stö­bern will, kann die Webseite https://100k-faces.glitch.me/ auf­ru­fen. Bei jedem neu­en Laden der Seite wird zufäl­lig eins der 100.000 Gesichter gezeigt.

Wie dürfen die Bilder genutzt werden?

Laut der Webseite dür­fen die Bilder für jeg­li­che („wha­te­ver“) Nutzung ver­wen­det wer­den, zum Beispiel für Präsentationen, Projekte, Mock-​Ups, Avatare auf Webseiten, Newsletter, Arbeitsblätter etc., vor­aus­ge­setzt, es wird ein Link auf deren Webseite gesetzt. Konkreter erklärt es der Chefdesigner bei icons8, Konstantin Zhabinskiy hier:

If you plan to use pho­to on your web­site, set a link to Generated Photos on all pages whe­re you use our con­tent. If you use it on most pages, a link in your foo­ter is fine. Desktop and Mobile apps should have a link in the About dia­log or Settings. Also, plea­se cre­dit our work in your App Store or Google Play descrip­ti­on (some­thing like „Photos by Generated Photos“ is fine).“

In den klein­ge­druck­ten Nutzungsbedingungen auf der Seite steht unter Punkt 3.2 jedoch, dass kei­ne „kom­mer­zi­el­le Nutzung“ erlaubt sei und gene­rell vie­le Einschränkungen gel­ten, wie zum Beispiel dass die Lizenz sei­tens der Betreiber jeder­zeit ent­zo­gen wer­den kann und dann jedes Material, egal ob digi­tal oder gedruckt, zer­stört wer­den muss:

Das wider­spricht sich jedoch mit den öffent­li­chen Äußerungen der Firma, wes­halb ich per Email um eine Stellungnahme gebe­ten habe, auf die ich lei­der noch kei­ne Antwort habe.

In deren FAQ wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass das Verfassen von Nutzungsrechten für Produkte künst­li­cher Intelligenz eine Neuheit ist, wes­halb sie sich das Ändern die­ser Nutzungsbedingungen jeder­zeit vor­be­hal­ten. Wenn man kurz dar­über nach­denkt, ist es logisch: Mit wel­chem Recht soll­te jemand das Urheberrecht an Werken bean­spru­chen, die er nicht selbst geschaf­fen hat? Das wird noch Stoff für juris­ti­sche Auseinandersetzungen liefern.

Andere Projekte mit künstlichen Personenbildern

Die Webseite generated.photo ist weder die ein­zi­ge noch die ers­te Seite, die künst­lich erzeug­te Gesichter prä­sen­tiert. So gibt es seit einer Weile die Seite www.thispersondoesnotexist.com, wel­che das glei­che GAN („Generative Adversarial Network“)-Modell als Grundlage wie generated.photo nutzt. Hier eine sehr aus­führ­li­che Erklärung, wie die­se GAN funktionieren.

Eine ande­re Webseite ist www.artificialtalent.co, bei der Modefotos gegen Bezahlung mit künst­lich erzeug­ten Gesichtern „auf­ge­hübscht“ wer­den kön­nen, um mehr Kleidung zu verkaufen.

Eine gro­ße Sammlung sol­cher AI-​basierten Webseiten, nicht nur für Personenbilder, lie­fert die­se Webseite.

Was bedeuten diese Projekt für die Stockfotografie?

Kurzfristig sind sie noch kei­ne Bedrohung für Stockfotografen. Erstens funk­tio­niert die­se Technik aktu­ell nur bei Portraits und die Auflösung ist mit 1 MP etwas beschränkt. Der Ausschuss ist, wie man beim Durchblättern der 100.000 Bilder sehen kann, noch ziem­lich groß, auch wenn erstaun­li­che Ergebnisse dar­un­ter sind. Außerdem ist nur eine pri­va­te Nutzung erlaubt, wes­halb Werbetreibende wei­ter­hin auf Stockmaterial zurück­grei­fen müssen.

Mittelfristig sehe ich jedoch durch­aus die Möglichkeit, dass ein Teil der Nutzung zu den com­pu­ter­ge­nerier­ten Bildern abwan­dert. Erstens sind die­se künst­li­chen Intelligenzen schnell lern­fä­hig, was zu expo­nen­ti­ell bes­ser wer­den­den Ergebnissen und stei­gen­den Bildauflösungen füh­ren soll­te. Die Technik wur­de immer­hin erst 2014 vor­ge­stellt und kann nun schon glaub­wür­di­ge Gesichter generieren.

Außerdem funk­tio­niert die Technik nicht nur bei Menschen, auch Landschaften las­sen sich so digi­tal erzeu­gen, wie die­se inter­ak­ti­ve Demo von Nvidia zeigt. Selbst für Inneneinrichtungen gibt es schon eine Webseite, bei der Leute ein Foto ihrer Wohnung hoch­la­den kön­nen und die AI rich­tet die­se vir­tu­ell neu ein.

Die Gefahr für Stockfotografen besteht dar­in, dass ihre Bilder oft sehr gene­risch und aus­tausch­bar sind, bei­des also Attribute, wel­che per­fekt für com­pu­ter­ge­nerier­te Ansätze sind.

No Model Release, no problem?

Wie bei etli­chen neu­en Technologien zei­gen sich Gefahren lei­der erst, wenn die­se eine Weile im Einsatz sind. Deshalb beto­nen eini­ge Forscher aus die­sem Gebiet, dass die ethi­sche Komponente nicht unter­schätzt wer­den darf. Das heißt im Klartext: Die erzeug­ten Bilder basie­ren auf ech­ten Fotos: Wird die AI nur mit schö­nen, kau­ka­si­schen jun­gen Gesichtern trai­niert, wer­den auch die Ergebnisse schön, jung und weiß sein. Nur wer genü­gend Diversität im Ausgangsmaterial hat, kann die­se auch vom Computer erzeu­gen lassen.

Eine wei­te­re, bis­her nicht erwähn­te Gefahr, sehe ich in den Persönlichkeitsrechten. Klar, die abge­bil­de­ten Personen haben kei­ne Persönlichkeitsrechte. Wer sich eine Weile durch die Beispiele klickt, wird jedoch mer­ken, dass ihm etli­che Gesichter irgend­wie bekannt und ver­traut vor­kom­men. Es kann ja sein, dass der Computer Gesichter gene­riert, die in echt leben­den Menschen wie aus dem Gesicht geschnit­ten aus­se­hen. Sollten die­se Menschen dann nicht das Persönlichkeitsrecht an den AI-​Bildern haben, wenn sie mit denen ver­wech­selt wer­den kön­nen?
Man könn­te den Vergleich zu ein­ei­igen Zwillingen zie­hen: Hat der eine das Recht, dem ande­ren abzu­spre­chen, für bestimm­te Produkte oder Meinungen zu werben?

Generell ist das Missbrauchspotential die­ser Technik sehr hoch, man den­ke nur an aus­ge­dach­te Testimonials, gefälsch­te Social Media Accounts und so wei­ter. Vor allem in Kombination mit ande­ren Techniken wie „Deep Fakes“, bei der Videos Gesichter ande­rer Personen erhal­ten oder Adobe #VoCo, wo Stimmen ande­rer Personen mani­pu­liert wer­den kön­nen, erge­ben sich vie­le Möglichkeiten, die sehr dazu geeig­net sind, das Vertrauen von Menschen in digi­ta­le Inhalte zu unter­gra­ben. Wie so oft sind Pornos Vorreiter die­ser neu­en Technologie: Schon heu­te gibt es eini­ge Webseiten, auf der Gesichter von Berühmtheiten in Pornofilme mon­tiert werden.

Was sagt ihr zu die­ser Entwicklung?