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Muss Mieter oder Eigentümer PR unterschreiben, wenn Fotografen in Wohnung fotografieren?

Neben den Model Releases gehö­ren Eigentumsfreigaben, auch Property Release (PR) genannt, zu den zweit­häu­figs­ten Verträgen, mit denen Stockfotografen han­tie­ren müssen.

Wenn ein Fotograf eine Wohnung für ein Fotoshooting mie­tet oder nut­zen darf, stellt sich in der Praxis die Frage: Wer muss den Property Release unter­schrei­ben? Der Mieter oder der Eigentümer?

Wenn man den Zugang zur Wohnung und die Erlaubnis zum Fotografieren von einem Mieter erhält, der dort dau­er­haft wohnt, also auch das Hausrecht inne­hat, soll­te die­ser den Property Release unterschreiben.

Wenn es jedoch in einer Wohnung nur Kurzzeit-​Mieter gibt, zum Beispiel in etli­chen „AirBnB“-Wohnungen, muss der Eigentümer unter­schrei­ben, weil der Kurzzeitmieter nicht der Verfügungsberechtigte wäre, des­sen Interessen bei der Veröffentlichung des Bildes beein­träch­tigt wären.

Erkennbar wer­den die meis­ten Räume ja auch vor allem durch die indi­vi­du­el­le Einrichtung, die bei Dauermietern eben meist die­ser selbst zusam­men­stellt und erkennt, wäh­rend das bei jeman­den, der sich für paar Tage via AirBnB (oder ähn­li­chen Portalen) ein­mie­tet, nicht der Fall ist.

Als gene­rel­le Faustregel ist: Wer hat das Hausrecht, also darf ent­schei­den, wer sich in der Wohnung auf­hal­ten darf? Derjenige soll­te auch den Property Release unterschreiben.

Der Fotograf gilt bei einem Mieter auch nicht als „Untermieter“, was eini­ge Mietverträge aus­schlie­ßen, son­dern als Gast des Mieters.

Bei schlich­ten Wohnungen (recht­ecki­ge Räume ohne beson­de­re Erkennungsmerkmale), die eh größ­ten­teils in gnä­di­ger Unschärfe ver­schwin­den, wäre meist gar kein Property Release erfor­der­lich, aber allein um Rechtssicherheit her­zu­stel­len, bemü­he ich mich in der Regel, immer einen Property Release zu erhalten.

Wie hand­habt ihr das in der Praxis?

Mögliche Fehler in der Modelfreigabe (Model Release)

Schon lan­ge bie­te ich hier im Blog mei­nen Model Release zum Download an. In mei­nem Buch „Stockfotografie“* ist zusätz­lich auch mein Property Release sowie ein Modelvertrag für Minderjährige abgedruckt.

shs-model-release-16-11-_2016_11-59-39Diesen Release nut­ze ich seit Jahren und bis­her wur­de er von jeder Agentur als gül­tig akzeptiert.

Nun errei­chen mich immer wie­der Mails von Fotografen, denen die­ser aus­ge­füll­te Vertrag trotz­dem von einer Bildagentur abge­lehnt wurde.

Auch bei mir wird manch­mal ein Modelvertrag abge­lehnt, aber das liegt eigent­lich nie am Vertrag selbst, son­dern immer nur dar­an, wie er aus­ge­füllt wur­de. Oder anders for­mu­liert: Wenn der Modelvertrag abge­lehnt wird, ist er nicht kor­rekt aus­ge­füllt. Das sind meist nur Kleinigkeiten, die in der Eile vom Fotografen oder vom Model über­se­hen wurden.

Die Agenturen schrei­ben als Begründung lei­der meist nur „Probleme mit dem Model Release“ oder „ein voll­stän­di­ger Modelvertrag wird benö­tigt“, was im Detail wenig hilft.

Hier des­halb eine Auflistung der häu­figs­ten Ablehnungsgründe, war­um ein Model Release zurück­ge­wie­sen wird von einer Bildagentur zurück­ge­wie­sen wer­den kann.

Probleme mit den Zahlen:
Das häu­figs­te Problem ist, wenn Jahreszahlen zwei­stel­lig statt vier­stel­lig geschrie­ben wer­den, zum Beispiel 07.11.16 (statt 07.11.2016).
Auch unle­ser­lich geschrie­be­ne Zahlen kön­nen zu Problemen füh­ren, zum Beispiel weil eine 7 wie eine 9 aus­sieht oder eine 1 wie eine 7. Das ist rele­vant, weil die Unterschrift des Zeugen am glei­chen Tag wie die des Models erfol­gen soll­te. Generell ist es auch sehr emp­feh­lens­wert, dass alle Datumsangaben iden­tisch sind, also die Unterschrift von Fotograf, Model, Zeuge iden­tisch mit dem Shootingdatum sind.

Fehlende Daten:
Auf mei­nem Modelvertrag über­se­hen vie­le Models oft, dass beim Feld für ihre Unterschrift auch noch­mal das aktu­el­le Datum ste­hen muss. Manche tra­gen aber das Datum ein und ver­ges­sen dann ihre Unterschrift.

Auch alle Namen müs­sen voll­stän­dig im Vertrag ste­hen. Nur der Nachname (ohne Vorname) reicht nicht und auch Abkürzungen, vor allem vom Vornamen füh­ren regel­mä­ßig zu Ablehnungen (zum Beispiel H.-J. Schmidt oder V. Meier).

Langsam soll­te es sich her­um­ge­spro­chen haben, aber ich erwäh­ne es trotz­dem noch mal: Ein Zeuge soll­te eben­falls immer im Modelvertrag ste­hen, selbst wenn nach deut­schem Recht ein Vertrag ohne Zeuge gül­tig wäre.

Falscher Vertrag:
Es kann manch­mal vor­kom­men, dass ein fal­scher Vertrag ver­wen­det wird. Zum Beispiel, weil das Model „bald“ 18 Jahre alt wird, aber trotz­dem schon ein Model Release für Erwachsene ver­wen­det wird. Umgekehrt gilt das Gleiche.

Für Haustiere o.ä. hin­ge­gen wird eine Eigentumsfreigabe (Property Release) ver­langt, kein Model Release.

Unzureichende Daten:
Das Feld „Shootingbeschreibung“ ist eben­falls ein heik­les Feld. Wird dort das Thema des Shooting zu all­ge­mein gehal­ten (z.B. ein­fach „Shooting“ ein­ge­tra­gen oder „Photos“) kann der Vertrag abge­lehnt wer­den. Wird das Feld jedoch zu spe­zi­ell aus­ge­füllt („body­buil­ding images in gym“) und man macht noch am Rande eini­ge ande­re Fotos, kann es eben­falls Probleme geben. Bewährt hat sich bei mir „Lifestyle por­traits w/​ props“, ggf. etwas spe­zi­el­ler „Business shoot“ oder „Fitness shoot“ o.ä. Ich ver­mei­de dort das Wort „images“, falls ggf. auch Videos beim Shooting gemacht werden.

Meist meckert eine Agentur auch, wenn die Models aus Bequemlichkeit das Land (sei es „Country“ oder „Shooting Country“) abkürzt, also z.B. „D“ statt Deutschland schreibt, wobei die offi­zi­el­len Country-​Codes (also z.B. „GER“ für Deutschland) meist durch­ge­hen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt natür­lich „Germany“.

Daten schlecht lesbar:
Manchmal sind alle Daten kor­rekt aus­ge­füllt, aber Model, Zeuge oder Fotograf haben eine so unle­ser­li­che Handschrift, dass der Bildredakteur etwas ande­res liest als dort steht, was dann als einer der obi­gen Fehler inter­pre­tiert wird.

Falscher Zeuge:
Im Feld „Zeuge“ dür­fen weder der Fotograf selbst, das Model selbst oder die Eltern des Models unter­schrei­ben. Mögliche Zeugen wären bei­spiels­wei­se eine Visagistin, ein Assistent oder ande­re Models.

Andere Fotografen:
Generell akzep­tie­ren Agenturen nur Modelverträge, bei denen der Fotograf den glei­chen Namen trägt wie der hin­ter­leg­te Accountname bei der Agentur. Wer jedoch auch ande­re Fotografen für sich arbei­ten lässt und deren Modelverträge hoch­la­den will, muss bei eini­gen Agenturen zusätz­lich nach­wei­sen, dass er im Besitz aller erfor­der­li­chen Rechte ist (z.B. mit­tels eines Buy-​Out-​Vertrags), um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Spezialfälle:
Bei Selbstportraits muss der Fotograf sowohl als Fotograf als auch als Model unter­schrei­ben. Zeuge muss jemand ande­res sein, sie­he oben.
Wenn das Model auf den Bildern schon ver­stor­ben ist, muss der Modelvertrag von einem der Erben aus­ge­füllt werden.
Bei Models für Aktaufnahmen muss in der Regel nach­ge­wie­sen wer­den, dass das Model zum Zeitpunkt der Aufnahmen über 21 Jahre alt war, zum Beispiel durch ein Ausweisdokument mit Foto und Geburtsdatum im Bild-​Feld des Model-Vertrags.

Korrekte Modelverträge erhalten
Ihr seht, dass eini­ge Hürden zu umschif­fen sind, um kor­rekt aus­ge­füll­te Verträge zu erhal­ten. Deswegen lege ich gro­ßen Wert auf Gründlichkeit beim Ausfüllen der Modelverträge. Meine Assistentin füllt meist vor­her schon in aller Ruhe alle Felder aus, die fest­ste­hen (Shooting Country, Datum, ihre Daten als Zeugin usw.). Wenn die Models ihren Vertrag unter­schrei­ben sol­len, beto­ne ich als ers­tes, dass sie wirk­lich deut­lich schrei­ben, die Jahreszahlen aus­schrei­ben und nichts abkür­zen sollen.

Wenn der Vertrag aus­ge­füllt ist, kon­trol­liert mei­ne Assistentin jeden Vertrag noch mal auf die oben genann­ten häu­fi­gen Fehlerquellen, damit wir not­falls noch etwas kor­ri­gie­ren kön­nen, bevor das Model nach Hause geht.

Digitale Verträge über Apps wie zum Beispiel „Easy Release“ eli­mi­nie­ren auch eini­ge Fehlerquellen wie Unleserlichkeit oder ver­ges­se­ne Daten.

Aus wel­chen Gründen wur­den euch schon Modelverträge abgelehnt?

Die perfekte Bildagentur – Teil 3: Model Releases und Property Releases verwalten

Auf der Suche nach der „per­fek­ten Bildagentur„will ich Schritt für Schritt ana­ly­sie­ren, was dazu gehört, um für Fotografen und Bildkäufer attrak­tiv zu sein. In der letz­ten Folge ging es um das Hochladen der Bilder. Das geht per FTP meist rela­tiv ein­fach. Schwieriger wird es dann, wenn der Fotograf die zu den Bildern gehö­ren­den Modelverträge und Eigentumsfreigaben hoch­la­den und hin­zu­fü­gen soll. Im Sprachgebrauch wird das Wort Modelvertrag mit MR (für „model release“) abge­kürzt und die Eigentumsfreigabe mit PR (für „pro­per­ty release“).

Wer schon mal Gruppenfotos mit jeweils unter­schied­li­chen Personen hoch­ge­la­den hat, weiß, wie viel ver­schie­de­ne Systeme es gibt, die alle unter­schied­lich kom­for­ta­bel sind.

Grundsätzlich gibt es vier ver­schie­de­ne Methoden bei Bildagenturen, Model Releases und Property Releases zu verwalten.

  1. Auf den Fotografen verlassen
    Viele Macrostock-​Agenturen ver­las­sen sich dar­auf, dass der Fotograf im Besitz aller not­wen­di­gen Rechte ist, um ein Bild lizenz­frei zu ver­kau­fen. Dieses Vertrauen nimmt aber mitt­ler­wei­le ab, weil durch die welt­wei­te Verteilung von Fotos eine Vertrauensbasis als Geschäftsgrundlage nicht aus­reicht und Partneragenturen irgend­wann viel­leicht doch die zum Foto gehö­ren­den Verträge sehen wollen.
  2. Agenturen ver­lan­gen Minimalangaben
    Mit Minimalangaben mei­ne ich ent­we­der, dass der Fotograf zu jedem Foto nur ein Häkchen beim Feld „Alle not­wen­di­gen Model- und Property-​Verträge vor­han­den“ set­zen muss. So machen es zum Beispiel Adpic, Pitopia, Clipcanvas oder die Bildmaschine.
    MR/PR-Verwaltung bei Adpic
    MR/​PR-​Verwaltung bei Adpic
    MR/PR-Verwaltung bei Bildmaschine
    MR/​PR-​Verwaltung bei Bildmaschine
    MR/PR-Verwaltung bei Pitopia
    MR/​PR-​Verwaltung bei Pitopia

    Üblicher ist mitt­ler­wei­le aber eine gestaf­fel­te Angabe, wie sie bei­spiels­wei­se ImagePoint oder Zoonar ver­lan­gen. Da ste­hen die fol­gen­den Optionen zur Auswahl: „kei­ne Angabe“ (meist stan­dard­mä­ßig akti­viert), „Model-​Release vor­han­den“, „Model-​Release nicht vor­han­den“ oder „Model-​Release nicht benö­tigt“. Das glei­che muss auch für das Feld „Property Release“ aus­ge­wählt werden.

    MR/PR-Verwaltung bei ImagePoint
    MR/​PR-​Verwaltung bei ImagePoint

    MR/PR-Verwaltung bei Zoonar
    MR/​PR-​Verwaltung bei Zoonar
  3. Agenturen ver­lan­gen Upload der Verträge
    Vor allem im Microstock-​Bereich hat sich durch­ge­setzt, dass die Fotografen die kom­plet­ten Model- und Property-​Releases zusam­men mit den betref­fen­den Fotos hoch­la­den und per Hand zuord­nen müs­sen. Hier gibt es am meis­ten Varianten, wie das zu bewerk­stel­li­gen ist, aber fast alle sind – gelin­de gesagt – ein Krampf. Doch dazu spä­ter mehr. Agenturen, wel­che die­ses Modell nut­zen, sind zum Beispiel Fotolia, istock­pho­to, Clipdealer, Bildunion, Bigstock, 123rf, Revostock, Pond5 und Digitalstock.
    MR/PR-Verwaltung von Fotolia
    MR/​PR-​Verwaltung bei Fotolia
    MR/PR-Verwaltung bei Bildunion
    MR/​PR-​Verwaltung bei Bildunion

    MR/PR-Verwaltung bei Digitalstock
    MR/​PR-​Verwaltung bei Digitalstock
  4. Agenturen ver­lan­gen Upload der Verträge und Zusatzangaben
    Einige Bildagenturen ver­lan­gen zusätz­lich zum Hochladen der Verträge – nur manch­mal frei­wil­lig – zusätz­li­che Angaben zu Alter, Ethnie und Geschlecht des Models. Diesen Weg gehen bei­spiels­wei­se Dreamstime, Shutterstock, Panthermedia, Veer, Shotshop.
    MR/PR-Verwaltung bei Shutterstock
    MR/​PR-​Verwaltung bei Shutterstock
    MR/PR-Verwaltung bei Dreamstime
    MR/​PR-​Verwaltung bei Dreamstime
    MR/PR-Verwaltung bei Shotshop
    MR/​PR-​Verwaltung bei Shotshop

    MR/PR-Verwaltung bei Veer
    MR/​PR-​Verwaltung bei Veer

Wie ihr schon an der Größe der Screenshots erken­nen könnt, wird es umso kom­pli­zier­ter, je mehr Informationen eine Agentur ver­langt. Die ers­ten bei­den Varianten sind rela­tiv schnell vom Fotografen aus­ge­füllt, meist wird auch eine gute Batch-​Funktion ange­bo­ten. Das Hochladen der Verträge ist für Bildagenturen zwar siche­rer, aber hier fängt der Ärger an.

Formate und Sprachen der Modelverträge

Damit die Verträge welt­weit gül­tig sind, bevor­zu­gen Bildagenturen Verträge in eng­lisch. Deutsche Bildagenturen akzep­tie­ren zwar auch deut­sche Verträge, aber ich rate davon ab, weil nur eng­li­sche Verträge lang­fris­tig die nöti­ge Substanz haben. Darüber hin­aus jetzt jede Bildagentur ihre Eigenheiten, was im Vertrag ste­hen muss. Einige ver­lan­gen die Unterschrift eines Zeugen, ande­re wol­len kei­nen Gerichtsstand im Vertrag sehen oder for­dern eine Beschreibung der foto­gra­fier­ten Motive. Mein Model-​Vertrag in eng­lisch erfüllt alle die­se Anforderungen und wird von allen Bildagenturen akzep­tiert. In mei­nem Buch „Stockfotografie“* fin­det ihr auch mei­ne eng­li­sche Eigentumsfreigabe sowie einen Modelvertrag für Minderjährige (bei­des in eng­lisch) sowie die deut­schen Übersetzungen.

Als Format hat sich ein Scan der Verträge als JPG durch­ge­setzt, eini­ge weni­ge Agenturen akzep­tie­ren auch PDF als Dateiformat. Die Verträge sol­len ein­zeln für jedes Model hoch­ge­la­den wer­den. Einzige ner­vi­ge Ausnahme ist wie­der istock­pho­to, die ver­lan­gen, dass nur eine Modeldatei pro Foto hoch­ge­la­den wird. Das heißt in der Praxis, dass ich bei einem Gruppenfoto mit fünf Personen fünf JPGs anein­an­der kopie­ren müss­te, damit istock ein Foto akzep­tiert. Und das für jede neue Personenzusammensetzung von neu­em. Glücklicherweise gibt es als Upload-​Hilfe das kos­ten­lo­se Programm DeepMeta, wel­che die­se unsin­ni­ge Arbeit übernimmt.

Die Zwickmühle bei zusätz­li­chen Model-Angaben

Ganz schwie­rig wird es bei der letz­ten Variante. Der Vorteil für die Agenturen ist, dass mit Angabe des Geschlechts, des Alters und der Ethnie der Models sehr viel­fäl­ti­ge Such- und Filterfunktionen mög­lich sind, wel­che Bildkäufern ganz geziel­te Suchen ermög­li­chen und damit hof­fent­lich zu mehr Käufen füh­ren. Nachteilig ist es für die Fotografen zum einen, weil die Bearbeitung län­ger dau­ert. Außerdem nut­zen vie­le Bildagenturen den Modelvertrag als Kriterium für die Funktion „Mehr Bilder vom glei­chen Model“. Fotografen sind des­halb bestrebt, mög­lichst nur einen Modelvertrag pro Model zu nut­zen, auch wenn die Bilder aus ver­schie­de­nen Shootings stam­men. Spätestens, wenn das Model – auch auf den Fotos – älter wird und es nicht mehr in die star­ren Alterskategorien passt, müss­te der Fotograf einen neu­en aktu­el­len Vertrag hoch­la­den, um das Altersfilter rich­tig aus­zu­fül­len. Vor allem bei Kindermodels kann das schnell vor­kom­men, wenn das Schema der Agentur als Auswahlmöglichkeit z.B. „1 Jahr, 2 Jahre, 3–5 Jahre, 6–10 Jahre vor­sieht“. Das führt jedoch dazu, dass die neu­en Bilder nicht mehr in der Serie „Mehr Bilder des glei­chen Models“ erschei­nen und Bildkäufer, die dar­in stö­bern, die­se viel­leicht über­se­hen. Eine unlös­ba­re Zwickmühle. Einzig Panthermedia hat dafür eine Notlösung, bei der das Alter bei eini­gen Fotos per Hand nach­ge­tra­gen wer­den kann. Nicht bequem, aber immer­hin möglich.

Die Trennung von MR und PR

Es gibt tech­nisch gese­hen kei­nen Grund, war­um ein Modelvertrag anders behan­delt wer­den soll­te als eine Eigentumsfreigabe. Deswegen tren­nen eini­ge Agenturen wie Fotolia, Bildunion oder Digitalstock auch nicht. Das kann jedoch zu einem Problem wer­den, wenn der Fotograf nicht mit­denkt und die Dateien beim Hochladen unzu­rei­chend kenn­zeich­net. Dann ver­schwin­den die Verträge schnell in der Masse der vie­len Modelverträge (die meis­ten Fotografen haben deut­lich mehr MRs als PRs) und sind beim Zuordnen schwer zu fin­den. Sinnvoller ist es des­we­gen meist, MR und PR zu tren­nen. Der Nachteil für Fotografen ist, dass er bei der Auswahl vie­ler Verträge (zum Beispiel für ein Gruppenfoto im Büro) nur die Personen gesam­melt aus­wäh­len kann und danach noch zusätz­lich den PR mar­kie­ren muss. Das klingt erst mal nach paar Sekunden Mehraufwand, die sich jedoch bei einer Bilderserie mit 100 Bildern schnell zu vie­len Minuten addie­ren können.

Filter- und Sortierfunktionen für MR und PR sind notwendig

An den Screenshots oben seht ihr, dass ich hun­der­te Verträge bei den ver­schie­de­nen Agenturen im System habe. Dann macht sich bemerk­bar, wel­che Agenturen mit­ge­dacht haben und dem Fotografen die Auswahl der zum Bild gehö­ren­den Verträge erleich­tern. Erstaunlich, aber wahr: Es den­ken nur weni­ge Agenturen mit. Sehr lobens­wert ist das System von Shutterstock, bei dem ich im Vorfeld mar­kie­ren kann, wel­che Verträge sicht­bar sein sol­len und wel­che ich gera­de nicht brau­che. Eine ähn­li­che Filterfunktion hat auch Panthermedia in ihrem neu­en Upload-​System auf mei­nen Vorschlag hin ein­ge­baut. Ganz nett bei Veer ist immer­hin, dass die zuletzt hoch­ge­la­de­nen Verträge in einem eige­nen Tab ange­zeigt wer­den, was für Fotos mit bis­her nicht foto­gra­fier­ten Models eine Zeitersparnis ist.

Die meis­ten Bildagenturen sor­tie­ren die Verträge stan­dard­mä­ßig ent­we­der nach Upload-​Datum oder nach Dateinamen. Nur ganz weni­ge erlau­ben eine Veränderung der Sortierung. Dazu gehört Dreamstime. Blöd nur, dass die­se Sortierung nicht dau­erhauft gespei­chert wer­den kann und bei jedem neu­en Upload wie­der in die Ausgangsstellung springt. Der Vorteil einer Sortierung nach Datum: Gruppenfotos des glei­chen Shootings kön­nen schnel­ler zuge­ord­net wer­den. Der Nachteil ist jedoch, wenn die glei­chen Models oder Gruppen (den­ken wir an Familien) über einen län­ge­ren Zeitraum mehr­mals foto­gra­fiert wer­den. Hier hilft die Sortierung nach Modelname. Bei Familien aber auch nur dann, wenn nach Nachname sor­tiert wird. Deswegen ver­ge­be ich die Release-​Namen etwas frei­er und stel­le bei Gruppenshootings ein Kürzel vor­ne an wie: „Labor Hans Mueller“, „Labor Meike Schmidt“, „Labor Fritz Schultze“. Bei einer alpha­be­ti­schen Sortierung wür­den die drei Verträge dann unter­ein­an­der erscheinen.

Wer als Bildagentur eine beque­me Vertragsverwaltung für Fotografen umset­zen will, soll­te des­halb min­des­tens die Sortierung nach Datum, Dateinamen und Modelnamen erlau­ben und die­se Sortierung muss dau­er­haft gespei­chert wer­den kön­nen. Außerdem ist eine Filterfunktion sehr prak­tisch, mit der Fotografen sich nur bestimm­te Verträge, die gera­de benö­tigt wer­den, anzei­gen las­sen kön­nen. Wer mehr als eine Handvoll Verträge hat und auf der Suche nach einem bestimm­ten bei Bigstock ist, ver­zwei­felt schnell. Die Agentur zeigt nur fünf Verträge pro Seite an und erlaubt es nicht, etwa 20 oder 50 Verträge auf ein­mal pro Seite anzei­gen zu las­sen. Nervig!

Zur Überprüfung der kor­rek­ten Vertragszuordnung ist es sehr hilf­reich, wenn der Fotograf sich zu jedem Vertrag anzei­gen las­sen kann, wel­che Fotos mit ihm ver­knüpft sind und anders­rum die Anzeige zu jedem Foto, wel­che Verträge dazu­ge­hö­ren. Auf der Hand liegt eigent­lich auch, dass der Fotograf sich bequem den jewei­li­gen Vertrag anzei­gen las­sen kann, um zu sehen, was genau drin steht.

Bitte, Agenturen, gebt uns Batch-Funktionen!

An die­ser Stelle ein gro­ßes Dankeschön an Shutterstock, Bigstock, 123rf, Veer, Panthermedia, Zoonar, Bildmaschine, Adpic und Pitopia. Das sind die ein­zi­gen Bildagenturen (die ich belie­fe­re), die eine ordent­li­che Batch-​Funktion anbie­ten, mit der ich meh­re­ren Bildern gleich­zei­tig meh­re­re Verträge bzw. den rich­ti­gen Vertragsstatus (sie­he Methode 2) zuwei­sen kann. Dreamstime erlaubt immer­hin, die Verträge von zuletzt bear­bei­te­ten Bildern einem neu­en Foto zuzuweisen.

Schaut euch jedoch mal den Screenshot von Fotolia an, da muss ich bei jedem ein­zel­nen Bild jede Person ein­zeln ankli­cken. Ein Alptraum bei den lukra­ti­ven Gruppenfotos. Immerhin gibt es hier eine exter­ne Lösung von Picniche namens ImageDeck (lei­der nur als nicht mehr unter­stütz­te Beta), wel­che die Arbeit etwas erleichtert.

Aber es geht noch schlim­mer. Um den Preis für die ner­vigs­te MR/​PR-​Verwaltung strei­ten sich Digitalstock und Shotshop. Bei Digitalstock ist es doch tat­säch­lich nicht mög­lich, im Rahmen der übli­chen Eingaben wie Kategorie, Suchbegriffe etc. auch gleich die Model-​Verträge mit aus­wäh­len zu kön­nen. Nein, das ist erst danach mög­lich und in einem sepa­ra­ten Fenster, was ich für jedes ein­zel­ne Bild öff­nen muss. Shotshop hin­ge­gen trennt nicht nur die PRs von den MRs, son­dern auch züch­tig die Männer von den Frauen. Bei einem Gruppenfoto eines gemisch­ten Teams im Büro muss ich dem­nach erst alle Frauen in einer Liste ankli­cken, dann auf „über­neh­men“ kli­cken, dann auf die Liste der Männer kli­cken, dort die ent­spre­chen­den Personen mar­kie­ren, wie­der auf „über­neh­men“ drü­cken, danach die PR-​Liste aus­wäh­len, den pas­sen­den PR mar­kie­ren und noch­mals auf „über­neh­men“. Das macht bei fünf Personen elf Klicks, wo ande­ren Agenturen zwei rei­chen. Pro Bild!

Die Zukunft: Weiterdenken

Ihr merkt, dass die Vertragsverwaltung ein ner­ven­auf­rei­ben­der Prozess ist. Dabei gibt es heu­te schon die tech­ni­schen Voraussetzungen für Lösungen ohne die­sen Ärger. Bild hoch­la­den und die Zuordnung erfolgt auto­ma­tisch. Ja. Im neu­en PLUS Metadaten-​Standard ist es vor­ge­se­hen, dass Fotografen auch die Vertragsverwaltung als Metadaten schrei­ben kön­nen. Heute schon kön­nen Fotografen mit Photoshop CS5, Adobe Bridge oder Lightroom 3 für jedes Foto ange­ben, wel­che Modelverträge dazu­ge­hö­ren. Das sieht dann so aus:

MR/PR-Zuordnung nach dem PLUS-Standard mit Adobe Photoshop
MR/​PR-​Zuordnung nach dem PLUS-​Standard mit Adobe Photoshop CS5

Leider gibt es bis jetzt kei­ne ein­zi­ge Bildagentur, die die­se Information aus­le­sen kann. Ich wet­te, wenn Fotolia, istock oder Shutterstock das unter­stüt­zen wür­den, gäbe es genug Fotografen, die das mit Freuden in ihren Workflow inte­grie­ren wür­den. Ich wäre einer von ihnen.

Ein ande­rer inter­es­san­ter Ansatz wäre das Gruppieren von Verträgen, die dann mit einem Klick einer Fotoserie zuge­ord­net wer­den könn­ten. Ebenfalls ide­al für Gruppenfotos, bei denen die Vertragsverwaltung beson­ders umständ­lich ist. Fotolia erlaubt ja schon jetzt die Sortierung von Verträgen in Unterordner, ist aber noch nicht dar­auf gekom­men, die­se Ordner im Drop-​Down-​Menü bei der Release-​Zuordnung anzuzeigen.

Mit der Weiterentwicklung der auto­ma­ti­schen Gesichtserkennung, die Facebook schon teil­wei­se nutzt, könn­ten auch Bildagenturen in Zukunft mir gleich die pas­sen­den Verträge für jedes Foto vor­schla­gen. Aber ach, jetzt träu­me ich…

Fassen wir kurz die Punkte zusam­men, die eine per­fek­te Bildagentur erfül­len soll­te:

  • mög­lichst ein­fach Zuordnung von MR und PR
  • per­ma­nen­te Sortiermöglichkeiten für MR/​PR nach Datum, Dateiname, Modelname
  • Filterfunktion, die nur tat­säch­lich benö­tig­te Verträge anzeigt
  • Anzeige der mit einem Vertrag ver­knüpf­ten Fotos
  • Anzeige der mit einem Foto ver­knüpf­ten Verträge
  • Einfach Anzeige der Verträge selbst für den Fotografen
  • Möglichkeit, meh­re­re Fotos gleich­zei­tig mit meh­re­ren Verträgen zu verknüpfen
  • Bonus: Automatisches Auslesen von MR/​PR-​Informationen aus den Bild-Metadaten

Bei wel­chen Agenturen könnt ihr am bequems­ten MR und PR zuwei­sen? Welche Funktionen fin­det ihr am prak­tischs­ten und wel­che ver­misst ihr am meisten?

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Vorteile und Nachteile einer Modelvertrag-Tabelle

Je grö­ßer das eige­ne Stockfoto-​Portfolio wird, des­to schwie­ri­ger wird es, den Überblick zu behal­ten. Oder im Umkehrschluss: Desto wich­ti­ger ist es, Ordnung und Struktur in den eige­nen Datenbestand zu brin­gen. Ein Mittel, was dabei hel­fen kann, ist eine „Modelvertrag-​Tabelle“.

Lee Torrens hat die­se Art der Tabelle vor einem hal­ben Jahr als „Release Matching Spreadsheet“ in sei­nem Blog vor­ge­stellt und nach­dem ich sie erstellt hat­te, hat sie mir schon zwei Mal viel Arbeit erspart.

Was ist eine Modelvertrag-Tabelle?

In einer Modelvertrag-​Tabelle wer­den alle Bilder eines Fotografen auf­ge­lis­tet und wel­che Modelverträge und Eigentumsfreigaben zu den jewei­li­gen Fotos gehö­ren. Diese Tabelle wird genutzt, um den Bildbestand eines Fotografen schnel­ler und auto­ma­ti­siert zu Bildagenturen zu liefern.

Die Vorteile einer solchen Tabelle

Wer für sein gesam­tes Portfolio eine Modelvertrag-​Tabelle hat, kann sich das Zuordnen von Modelverträgen und Eigentumsfreigaben für jedes ein­zel­ne Foto per Hand spa­ren, wenn er sei­ne Bilder bei Agenturen hoch­lädt. Das geht lei­der momen­tan noch nicht bei den meis­ten Microstock-​Bildagenturen, aber beim Hochladen zu wei­te­ren Bildagenturen wird die Tabelle hilf­reich. Vor allem Macrostock-​Agenturen sind es gewohnt, die­se Daten als Excel-​Tabelle zu erhalten.

Auch für Verhandlungen mit neu­en Bildagenturen kann es ein gro­ßer Pluspunkt sein, die­se Tabelle zu haben. Wenn Agenturen wis­sen, dass sie die­se Daten auto­ma­ti­siert für alle Bilder über­neh­men kön­nen, stärkt das die Verhandlungsmacht des Fotografen und er kann in ande­ren Bereich mehr her­aus­schla­gen. Tipps für erfolg­rei­che Verhandlungen mit Bildagenturen gibt es hier bald in einem eige­nen Artikel.

Ein wei­te­rer Vorteil ist die Übersicht, die der Fotograf mit sei­ner Modelvertrag-​Tabelle behält. Ich habe zum Beispiel mitt­ler­wei­le über 200 ver­schie­de­ne Models foto­gra­fiert. Einige davon ken­ne ich auch pri­vat oder habe sie so oft foto­gra­fiert, dass ich mir deren Namen pro­blem­los mer­ken kann. Aber es kam schon vor, dass ich bei einem Gruppenfoto wis­sen muss­te, wer die abge­bil­de­ten Personen sind. Früher muss­te ich mir die ein­ge­scann­ten Model Releases im Ordner chro­no­lo­gisch sor­tiert anzei­gen las­sen und suchen, damit ich den Namen fin­de. Heute gebe ich ein­fach den Dateinamen in die Suchfunktion mei­ner Modelvertrag-​Tabelle ein und ich wer­de zur Zeile geführt, in der die dazu­ge­hö­ri­gen Verträge stehen.

Viele Profi-​Fotografen wie Andres Rodriguez, Yuri Arcurs, Mark Butler oder Ron Chapple nut­zen so eine Tabelle, um ihr Portofolio brei­ter streu­en zu können.

Der Nachteil einer Modelvertrag-Tabelle

Der Aufbau einer sol­chen Tabelle bedeu­tet etwas Arbeit, vor allem, wenn man schon eini­ge tau­send Bilder ange­sam­melt hat, die nach­träg­lich zuge­ord­net wer­den müs­sen. Außerdem bedeu­tet es dop­pel­te Arbeit bei neu­en Shootings, weil einer­seits die Bilder in der Excel-​Tabelle erfasst und trotz­dem manu­ell bei den meis­ten Microstock-​Agenturen mit MR und PR ver­se­hen wer­den müssen.

Den Lohn für eine sol­che Tabelle erhal­ten Fotografen vor allem dann, wenn sie dabei sind, ihren gesam­ten Bildbestand an neue oder wei­te­re Bildagenturen zu lie­fern. Fast immer ist ein Teil der Forderung bei den Verhandlungen, dass das Portfolio so auto­ma­ti­siert wie mög­lich ins Agentur-​Archiv über­nom­men wird. Idealerweise lie­fert der Fotograf nur eine exter­ne Festplatte mit den Fotos, den Verträgen in einem eige­nen Ordner und der Modelvertrag-​Tabelle. Um den Rest küm­mert sich die Agentur. Das Risiko, viel Zeit beim manu­el­len Hochladen zu neu­en Agenturen zu ver­schwen­den, die sich viel­leicht als nicht lukra­tiv erwei­sen, wird so minimiert.

Wie muss eine Modelvertrag-​Tabelle aussehen?

Wenn ihr euch ent­schie­den habt, auch so eine Tabelle anzu­le­gen, gibt es nur eini­ge Grundregeln zu beachten.

In die ers­te Spalte der Tabelle kommt immer der Name des Fotos und in die danach fol­gen­den Spalten jeweils die Modelverträge und Eigentumsfreigaben, die zu die­sem Foto gehö­ren. Das Ganze sieht dann bei­spiels­wei­se so aus:


Die Farben in der ers­ten Spalte sind nur intern zur Auswertung für mich.

Ganz wich­tig ist, dass die Tabelle maschi­nen­les­bar sein muss. Das heißt, das wirk­lich jedes Foto, wel­ches einen Vertrag benö­tigt, auch in der Tabelle ein­zeln auf­ge­führt wird. Abkürzungen wie „Alle Fotos im Ordner X benö­ti­gen Vertrag Y“ funk­tio­nie­ren nicht. Fotos, wel­che kei­ne Verträge benö­ti­gen, wie bei­spiels­wei­se Obst-​Freisteller oder Landschaftsaufnahmen, kön­nen, müs­sen aber nicht auf­ge­führt werden.

Die Tabelle kann mit­tels einer Tabellenkalkulationssoftware leicht in vie­le ver­schie­de­ne Formate expor­tiert wer­den, aber als Standard neh­men Bildagenturen am liebs­ten das CSV-​Format.

Sinnvoll ist es, das gesam­te Portofolio in einer Tabelle abzu­de­cken. Es wäre zwar mög­lich, ver­schie­de­ne Tabellen für unter­schied­li­che Motive anzu­le­gen, solan­ge sie vom Format her 100% iden­tisch sind, aber mir ist noch kein Grund ein­ge­fal­len, was das für Vorteile hätte.

Nutzt ihr schon so eine Tabelle? Oder wie behal­tet ihr die die Zuordnung Eurer Modelverträge?

Stockfotos kaufen: Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?

Wer ein Foto kau­fen will, bzw. genau­er: Wer ein Foto für etwas lizen­zie­ren will, trifft auf vie­le Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stif­ten können.

Zum Beispiel bedeu­tet „lizenz­frei“ nicht, dass Fotos kos­ten­los benutzt wer­den dür­fen und RM bedeu­tet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, son­dern „rights managed“.

Eine wei­te­re Quelle der Verwirrung will ich heu­te trockenlegen.

Was ist der Unterschied zwi­schen „redak­tio­nel­ler Nutzung“ und „kom­mer­zi­el­ler Nutzung“ und war­um ist sie so wich­tig? Bevor ich die­se Frage jedoch beant­wor­te, muss ich dar­auf hin­wei­sen, dass ich hier kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und des­halb alle Angaben ohne Gewähr sind.

Dieses Bild dient zur Illustration eines jour­na­lis­ti­schen Beitrags und fällt des­halb unter die „redak­tio­nel­le Nutzung“

Kommerzielle Nutzung

Wie sich ver­mu­ten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Werbeanzeigen
  • Partyflyer
  • Werbeposter
  • Email-​Werbung
  • Bannerwerbung
  • Fernsehspots

und so weiter.

Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, war­um das Produkt gekauft wird, ist eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
  • Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates

und so wei­ter. Für die­se Art von kom­mer­zi­el­ler Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau die­ses Produkt und kein ande­res zu erwer­ben (ein Poster oder Kalender wird schließ­lich nicht wegen des glat­ten Papiers gekauft) wird bei den meis­ten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.

Redaktionelle Nutzung

Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und dar­an lässt sich schon erken­nen, dass wir uns im jour­na­lis­ti­schen Bereich bewe­gen. Im eng­lisch­spra­chi­gen Raum wird meist von „edi­to­ri­al use“ gespro­chen. Eine redak­tio­nel­le Nutzung ist gege­ben, wenn ein Bild im Rahmen einer redak­tio­nel­len Berichterstattung genutzt wird. Das ist über­li­cher­wei­se der Fall bei:

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Schulbücher
  • Sachbücher
  • Blogs
  • Nachrichtensendungen

und so weiter.

Wohlgemerkt jedoch nur im „redak­tio­nel­len Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in tra­di­tio­nel­len Medien Redaktionen ihre Texte ver­fas­sen und dazu Fotos zur Illustration brau­chen, kann heut­zu­ta­ge z.B. auch ein ein­zel­ner Blogger Artikel ver­fas­sen und die Bebilderung die­ser Artikel wür­de als „redak­tio­nel­le Nutzung“ zäh­len. Die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images defi­niert die redak­tio­nel­le Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müs­sen in einer ‚redak­tio­nel­len‘ Verwendung ein­ge­setzt wer­den, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berich­tens­wert oder von öffent­li­chem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffent­li­che Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.

Die Getty-​Tochter istock­pho­to defi­niert „edi­to­ri­al use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descrip­ti­ve visu­al refe­rence“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeu­tet, dass das Bild als beschrei­ben­de visu­el­le Referenz genutzt wird.

Als Faustregel könn­te  – zumin­dest in Deutschland – des­halb gel­ten: Wer ein Impressum benö­tigt, nutzt Fotos redak­tio­nell. Eine Grauzone sind Webseiten, wel­che zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müs­sen, jedoch des­halb nicht auto­ma­tisch „redak­tio­nell“ sind.

Übliches Missverständnis: Geld ver­die­nen vs. redak­tio­nel­le Nutzung

Oft lese ich fälsch­li­cher­wei­se in Internet-​Foren, dass sich „kom­mer­zi­el­le“ und „redak­tio­nel­le“ Nutzung dadurch unter­schei­den wür­den, dass mit erst­ge­nann­tem Geld ver­dient wür­de, mit dem zweit­ge­nann­ten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meis­ten Zeitschriften kos­ten Geld und ver­die­nen auch wel­ches, auch wenn sie einen jour­na­lis­ti­schen Auftrag erfül­len. Im Gegenzug kann auch eine werb­li­che Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kom­mer­zi­el­le Nutzung“ sein, auch wenn der Verein sat­zungs­ge­mäß kein Geld ver­die­nen darf.

Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer dru­cken will, der zu einer Party ein­lädt, nutzt das Foto „kom­mer­zi­ell“ egal, ob es eine Flatrate-​Sauf-​Party ist oder die Einladung für das kos­ten­lo­se Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas.  Es fin­det weder eine jour­na­lis­ti­sche Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visu­el­le Referenz genutzt. Letzteres könn­te bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn jemand ein Foto sei­nes Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.

Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redak­tio­nel­le Nutzung unter­schei­det sich wie RF/​RM

RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung ste­hen: „royal­ty free“ oder „rights mana­ged“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.

Zwar war es lan­ge in der Praxis so, dass RM-​Fotos vor allem redak­tio­nell benutzt wur­den und RF-​Fotos meist kom­mer­zi­ell, aber ers­tens ändert sich das und zwei­tens war das auch damals nie in Stein gemei­ßelt. Zum Beispiel wur­den und wer­den für teu­re Werbekampagnen (=kom­mer­zi­el­le Nutzung) RM-​Fotos gekauft, damit Exklusivität gewähr­leis­tet ist und eini­ge Zeitschriften kau­fen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redak­tio­nel­le Nutzung) RF-​Fotos, weil die­se manch­mal bil­li­ger sind (Microstock) oder vom Motiv ein­fach bes­ser passen.

Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?

Die genaue Trennung zwi­schen redak­tio­nel­ler und kom­mer­zi­el­ler Nutzung ist wich­tig, weil sie in zwei wich­ti­gen Bereichen sehr unter­schied­li­che Voraussetzungen erfül­len muss: Rechtlich und moralisch.

Rechtliche Unterschiede

Für eine kom­mer­zi­el­le Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-​Verträge not­wen­dig, bei mar­ken­recht­lich (oder ander­wei­tig) geschütz­ten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redak­tio­nel­ler Nutzung von Bildern ist das nicht not­wen­dig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-​Verträge haben wol­len wür­den… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein star­ker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos ver­bie­ten könn­ten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil bei­spiels­wei­se eine Zeitung kri­tisch über die­se Person berich­tet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redak­tio­nel­len Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dür­fen auch Fotos, bei denen Modelverträge vor­lie­gen, redak­tio­nell genutzt werden.

Diese Freiheit, wel­che Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-​Verträge oder Eigentumsfreigaben arbei­ten kön­nen, hat jedoch ihren Preis. Dieser lau­tet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.

Moralische Unterschiede

Die eben erwähn­te Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter ande­rem, dass Wahrheit eins der obers­ten Gebote ist. Das bedeu­tet bei Fotos unter ande­rem, dass sie nicht gestellt oder retu­schiert wer­den dür­fen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat des­halb aus­führ­li­che Richtlinien, wie Fotos auf­ge­nom­men, mit Photoshop bear­bei­tet und beschrif­tet wer­den dür­fen oder müs­sen. Werden die­se nicht ein­ge­hal­ten, gibt es sofort auf­ge­brach­te Diskussionen. Oft dre­hen sich die­se um die Frage, wie stark ein Bild beschnit­ten wer­den darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beein­flußt wer­den kann und ein radi­ka­ler Beschnitt oft ein lang­wei­li­ges Foto ret­ten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vie­len Bildagenturen nicht per se ver­bo­ten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern wür­de, ist er unter­sagt. Ähnlich stren­ge Vorgaben hat auch istock­pho­to an Fotografen, die redak­tio­nel­le Fotos lie­fern wollen.

Vom recht­li­chen Standpunkt aus gese­hen, kann jedes kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Foto auch redak­tio­nell genutzt wer­den. Moralisch gese­hen ist das jedoch oft viel schwie­ri­ger, weil die gestell­ten Model-​Fotos mit weg­re­tu­schier­ten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wie­der­spie­geln, der sich sorg­fäl­tig arbei­ten­de Medien ver­pflich­ten. Das ist auch einer der Gründe, war­um die „klas­si­schen“ Stockfotos eher sel­ten in Zeitungen zu fin­den sind und die spe­zia­li­sier­ten Nachrichtenagenturen wei­ter­hin vie­le Fotos ver­kau­fen kön­nen. Wenn Zeitungen trotz­dem ein bear­bei­te­tes Foto abdru­cken wol­len, mar­kie­ren sie es ent­we­der als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tages­zei­tung.

Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen

Viele Bildagenturen ver­lan­gen von Bildkäufern, dass sie bei redak­tio­nel­ler Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/​Agenturname“ ange­ben. Rechtliche Grundlage für die­se Forderung ist der §13 des deut­schen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung sei­ner Urheberschaft am Werk. Er kann bestim­men, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu ver­se­hen und wel­che Bezeichnung zu ver­wen­den ist.“ Fotolia hat dazu einen erklä­ren­den Blogbeitrag geschrieben.

Da vie­le Zeitungen aus ver­schie­de­nen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu über­ge­hen, nur die Agentur zu nen­nen, hat­te der Deutsche Journalisten-​Verband (DJV) vor kur­zem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestar­tet und die „Welt kom­pakt“ als Zeitung aus­ge­zeich­net, wel­che ihre Fotos am über­sicht­lichs­ten kennzeichnet.

Bei einer kom­mer­zi­el­len Nutzung ver­zich­ten vie­le Urheber bzw. Agenturen auf die­se Namensnennung, weil sie nicht bran­chen­üb­lich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gese­hen, in denen klein am Rande die Namen der betei­lig­ten Fotografen stehen?

Habt ihr auch Missverständnisse mit den bei­den Begriffen redak­tio­nell und kom­mer­zi­ell erlebt? Was für Unterschiede erge­ben sich für euch?