Neben den Model Releases gehören Eigentumsfreigaben, auch Property Release (PR) genannt, zu den zweithäufigsten Verträgen, mit denen Stockfotografen hantieren müssen.
Wenn ein Fotograf eine Wohnung für ein Fotoshooting mietet oder nutzen darf, stellt sich in der Praxis die Frage: Wer muss den Property Release unterschreiben? Der Mieter oder der Eigentümer?
Wenn man den Zugang zur Wohnung und die Erlaubnis zum Fotografieren von einem Mieter erhält, der dort dauerhaft wohnt, also auch das Hausrecht innehat, sollte dieser den Property Release unterschreiben.
Wenn es jedoch in einer Wohnung nur Kurzzeit-Mieter gibt, zum Beispiel in etlichen „AirBnB“-Wohnungen, muss der Eigentümer unterschreiben, weil der Kurzzeitmieter nicht der Verfügungsberechtigte wäre, dessen Interessen bei der Veröffentlichung des Bildes beeinträchtigt wären.
Erkennbar werden die meisten Räume ja auch vor allem durch die individuelle Einrichtung, die bei Dauermietern eben meist dieser selbst zusammenstellt und erkennt, während das bei jemanden, der sich für paar Tage via AirBnB (oder ähnlichen Portalen) einmietet, nicht der Fall ist.
Als generelle Faustregel ist: Wer hat das Hausrecht, also darf entscheiden, wer sich in der Wohnung aufhalten darf? Derjenige sollte auch den Property Release unterschreiben.
Der Fotograf gilt bei einem Mieter auch nicht als „Untermieter“, was einige Mietverträge ausschließen, sondern als Gast des Mieters.
Bei schlichten Wohnungen (rechteckige Räume ohne besondere Erkennungsmerkmale), die eh größtenteils in gnädiger Unschärfe verschwinden, wäre meist gar kein Property Release erforderlich, aber allein um Rechtssicherheit herzustellen, bemühe ich mich in der Regel, immer einen Property Release zu erhalten.
Schon lange biete ich hier im Blog meinen Model Release zum Download an. In meinem Buch „Stockfotografie“* ist zusätzlich auch mein Property Release sowie ein Modelvertrag für Minderjährige abgedruckt.
Diesen Release nutze ich seit Jahren und bisher wurde er von jeder Agentur als gültig akzeptiert.
Nun erreichen mich immer wieder Mails von Fotografen, denen dieser ausgefüllte Vertrag trotzdem von einer Bildagentur abgelehnt wurde.
Auch bei mir wird manchmal ein Modelvertrag abgelehnt, aber das liegt eigentlich nie am Vertrag selbst, sondern immer nur daran, wie er ausgefüllt wurde. Oder anders formuliert: Wenn der Modelvertrag abgelehnt wird, ist er nicht korrekt ausgefüllt. Das sind meist nur Kleinigkeiten, die in der Eile vom Fotografen oder vom Model übersehen wurden.
Die Agenturen schreiben als Begründung leider meist nur „Probleme mit dem Model Release“ oder „ein vollständiger Modelvertrag wird benötigt“, was im Detail wenig hilft.
Hier deshalb eine Auflistung der häufigsten Ablehnungsgründe, warum ein Model Release zurückgewiesen wird von einer Bildagentur zurückgewiesen werden kann.
Probleme mit den Zahlen:
Das häufigste Problem ist, wenn Jahreszahlen zweistellig statt vierstellig geschrieben werden, zum Beispiel 07.11.16 (statt 07.11.2016).
Auch unleserlich geschriebene Zahlen können zu Problemen führen, zum Beispiel weil eine 7 wie eine 9 aussieht oder eine 1 wie eine 7. Das ist relevant, weil die Unterschrift des Zeugen am gleichen Tag wie die des Models erfolgen sollte. Generell ist es auch sehr empfehlenswert, dass alle Datumsangaben identisch sind, also die Unterschrift von Fotograf, Model, Zeuge identisch mit dem Shootingdatum sind.
Fehlende Daten:
Auf meinem Modelvertrag übersehen viele Models oft, dass beim Feld für ihre Unterschrift auch nochmal das aktuelle Datum stehen muss. Manche tragen aber das Datum ein und vergessen dann ihre Unterschrift.
Auch alle Namen müssen vollständig im Vertrag stehen. Nur der Nachname (ohne Vorname) reicht nicht und auch Abkürzungen, vor allem vom Vornamen führen regelmäßig zu Ablehnungen (zum Beispiel H.-J. Schmidt oder V. Meier).
Langsam sollte es sich herumgesprochen haben, aber ich erwähne es trotzdem noch mal: Ein Zeuge sollte ebenfalls immer im Modelvertrag stehen, selbst wenn nach deutschem Recht ein Vertrag ohne Zeuge gültig wäre.
Falscher Vertrag:
Es kann manchmal vorkommen, dass ein falscher Vertrag verwendet wird. Zum Beispiel, weil das Model „bald“ 18 Jahre alt wird, aber trotzdem schon ein Model Release für Erwachsene verwendet wird. Umgekehrt gilt das Gleiche.
Für Haustiere o.ä. hingegen wird eine Eigentumsfreigabe (Property Release) verlangt, kein Model Release.
Unzureichende Daten:
Das Feld „Shootingbeschreibung“ ist ebenfalls ein heikles Feld. Wird dort das Thema des Shooting zu allgemein gehalten (z.B. einfach „Shooting“ eingetragen oder „Photos“) kann der Vertrag abgelehnt werden. Wird das Feld jedoch zu speziell ausgefüllt („bodybuilding images in gym“) und man macht noch am Rande einige andere Fotos, kann es ebenfalls Probleme geben. Bewährt hat sich bei mir „Lifestyle portraits w/ props“, ggf. etwas spezieller „Business shoot“ oder „Fitness shoot“ o.ä. Ich vermeide dort das Wort „images“, falls ggf. auch Videos beim Shooting gemacht werden.
Meist meckert eine Agentur auch, wenn die Models aus Bequemlichkeit das Land (sei es „Country“ oder „Shooting Country“) abkürzt, also z.B. „D“ statt Deutschland schreibt, wobei die offiziellen Country-Codes (also z.B. „GER“ für Deutschland) meist durchgehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt natürlich „Germany“.
Daten schlecht lesbar:
Manchmal sind alle Daten korrekt ausgefüllt, aber Model, Zeuge oder Fotograf haben eine so unleserliche Handschrift, dass der Bildredakteur etwas anderes liest als dort steht, was dann als einer der obigen Fehler interpretiert wird.
Falscher Zeuge:
Im Feld „Zeuge“ dürfen weder der Fotograf selbst, das Model selbst oder die Eltern des Models unterschreiben. Mögliche Zeugen wären beispielsweise eine Visagistin, ein Assistent oder andere Models.
Andere Fotografen: Generell akzeptieren Agenturen nur Modelverträge, bei denen der Fotograf den gleichen Namen trägt wie der hinterlegte Accountname bei der Agentur. Wer jedoch auch andere Fotografen für sich arbeiten lässt und deren Modelverträge hochladen will, muss bei einigen Agenturen zusätzlich nachweisen, dass er im Besitz aller erforderlichen Rechte ist (z.B. mittels eines Buy-Out-Vertrags), um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Spezialfälle:
Bei Selbstportraits muss der Fotograf sowohl als Fotograf als auch als Model unterschreiben. Zeuge muss jemand anderes sein, siehe oben.
Wenn das Model auf den Bildern schon verstorben ist, muss der Modelvertrag von einem der Erben ausgefüllt werden.
Bei Models für Aktaufnahmen muss in der Regel nachgewiesen werden, dass das Model zum Zeitpunkt der Aufnahmen über 21 Jahre alt war, zum Beispiel durch ein Ausweisdokument mit Foto und Geburtsdatum im Bild-Feld des Model-Vertrags.
Korrekte Modelverträge erhalten
Ihr seht, dass einige Hürden zu umschiffen sind, um korrekt ausgefüllte Verträge zu erhalten. Deswegen lege ich großen Wert auf Gründlichkeit beim Ausfüllen der Modelverträge. Meine Assistentin füllt meist vorher schon in aller Ruhe alle Felder aus, die feststehen (Shooting Country, Datum, ihre Daten als Zeugin usw.). Wenn die Models ihren Vertrag unterschreiben sollen, betone ich als erstes, dass sie wirklich deutlich schreiben, die Jahreszahlen ausschreiben und nichts abkürzen sollen.
Wenn der Vertrag ausgefüllt ist, kontrolliert meine Assistentin jeden Vertrag noch mal auf die oben genannten häufigen Fehlerquellen, damit wir notfalls noch etwas korrigieren können, bevor das Model nach Hause geht.
Digitale Verträge über Apps wie zum Beispiel „Easy Release“ eliminieren auch einige Fehlerquellen wie Unleserlichkeit oder vergessene Daten.
Aus welchen Gründen wurden euch schon Modelverträge abgelehnt?
Auf der Suche nach der „perfekten Bildagentur„will ich Schritt für Schritt analysieren, was dazu gehört, um für Fotografen und Bildkäufer attraktiv zu sein. In der letzten Folge ging es um das Hochladen der Bilder. Das geht per FTP meist relativ einfach. Schwieriger wird es dann, wenn der Fotograf die zu den Bildern gehörenden Modelverträge und Eigentumsfreigaben hochladen und hinzufügen soll. Im Sprachgebrauch wird das Wort Modelvertrag mit MR (für „model release“) abgekürzt und die Eigentumsfreigabe mit PR (für „property release“).
Wer schon mal Gruppenfotos mit jeweils unterschiedlichen Personen hochgeladen hat, weiß, wie viel verschiedene Systeme es gibt, die alle unterschiedlich komfortabel sind.
Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Methoden bei Bildagenturen, Model Releases und Property Releases zu verwalten.
Auf den Fotografen verlassen
Viele Macrostock-Agenturen verlassen sich darauf, dass der Fotograf im Besitz aller notwendigen Rechte ist, um ein Bild lizenzfrei zu verkaufen. Dieses Vertrauen nimmt aber mittlerweile ab, weil durch die weltweite Verteilung von Fotos eine Vertrauensbasis als Geschäftsgrundlage nicht ausreicht und Partneragenturen irgendwann vielleicht doch die zum Foto gehörenden Verträge sehen wollen.
Agenturen verlangen Minimalangaben
Mit Minimalangaben meine ich entweder, dass der Fotograf zu jedem Foto nur ein Häkchen beim Feld „Alle notwendigen Model- und Property-Verträge vorhanden“ setzen muss. So machen es zum Beispiel Adpic, Pitopia, Clipcanvas oder die Bildmaschine.
MR/PR-Verwaltung bei AdpicMR/PR-Verwaltung bei BildmaschineMR/PR-Verwaltung bei Pitopia
Üblicher ist mittlerweile aber eine gestaffelte Angabe, wie sie beispielsweise ImagePoint oder Zoonar verlangen. Da stehen die folgenden Optionen zur Auswahl: „keine Angabe“ (meist standardmäßig aktiviert), „Model-Release vorhanden“, „Model-Release nicht vorhanden“ oder „Model-Release nicht benötigt“. Das gleiche muss auch für das Feld „Property Release“ ausgewählt werden.
MR/PR-Verwaltung bei ImagePointMR/PR-Verwaltung bei Zoonar
Agenturen verlangen Upload der Verträge
Vor allem im Microstock-Bereich hat sich durchgesetzt, dass die Fotografen die kompletten Model- und Property-Releases zusammen mit den betreffenden Fotos hochladen und per Hand zuordnen müssen. Hier gibt es am meisten Varianten, wie das zu bewerkstelligen ist, aber fast alle sind – gelinde gesagt – ein Krampf. Doch dazu später mehr. Agenturen, welche dieses Modell nutzen, sind zum Beispiel Fotolia, istockphoto, Clipdealer, Bildunion, Bigstock, 123rf, Revostock, Pond5 und Digitalstock.
MR/PR-Verwaltung bei FotoliaMR/PR-Verwaltung bei BildunionMR/PR-Verwaltung bei Digitalstock
Agenturen verlangen Upload der Verträge und Zusatzangaben
Einige Bildagenturen verlangen zusätzlich zum Hochladen der Verträge – nur manchmal freiwillig – zusätzliche Angaben zu Alter, Ethnie und Geschlecht des Models. Diesen Weg gehen beispielsweise Dreamstime, Shutterstock, Panthermedia, Veer, Shotshop.
MR/PR-Verwaltung bei ShutterstockMR/PR-Verwaltung bei DreamstimeMR/PR-Verwaltung bei ShotshopMR/PR-Verwaltung bei Veer
Wie ihr schon an der Größe der Screenshots erkennen könnt, wird es umso komplizierter, je mehr Informationen eine Agentur verlangt. Die ersten beiden Varianten sind relativ schnell vom Fotografen ausgefüllt, meist wird auch eine gute Batch-Funktion angeboten. Das Hochladen der Verträge ist für Bildagenturen zwar sicherer, aber hier fängt der Ärger an.
Formate und Sprachen der Modelverträge
Damit die Verträge weltweit gültig sind, bevorzugen Bildagenturen Verträge in englisch. Deutsche Bildagenturen akzeptieren zwar auch deutsche Verträge, aber ich rate davon ab, weil nur englische Verträge langfristig die nötige Substanz haben. Darüber hinaus jetzt jede Bildagentur ihre Eigenheiten, was im Vertrag stehen muss. Einige verlangen die Unterschrift eines Zeugen, andere wollen keinen Gerichtsstand im Vertrag sehen oder fordern eine Beschreibung der fotografierten Motive. Mein Model-Vertrag in englisch erfüllt alle diese Anforderungen und wird von allen Bildagenturen akzeptiert. In meinem Buch „Stockfotografie“* findet ihr auch meine englische Eigentumsfreigabe sowie einen Modelvertrag für Minderjährige (beides in englisch) sowie die deutschen Übersetzungen.
Als Format hat sich ein Scan der Verträge als JPG durchgesetzt, einige wenige Agenturen akzeptieren auch PDF als Dateiformat. Die Verträge sollen einzeln für jedes Model hochgeladen werden. Einzige nervige Ausnahme ist wieder istockphoto, die verlangen, dass nur eine Modeldatei pro Foto hochgeladen wird. Das heißt in der Praxis, dass ich bei einem Gruppenfoto mit fünf Personen fünf JPGs aneinander kopieren müsste, damit istock ein Foto akzeptiert. Und das für jede neue Personenzusammensetzung von neuem. Glücklicherweise gibt es als Upload-Hilfe das kostenlose Programm DeepMeta, welche diese unsinnige Arbeit übernimmt.
Die Zwickmühle bei zusätzlichen Model-Angaben
Ganz schwierig wird es bei der letzten Variante. Der Vorteil für die Agenturen ist, dass mit Angabe des Geschlechts, des Alters und der Ethnie der Models sehr vielfältige Such- und Filterfunktionen möglich sind, welche Bildkäufern ganz gezielte Suchen ermöglichen und damit hoffentlich zu mehr Käufen führen. Nachteilig ist es für die Fotografen zum einen, weil die Bearbeitung länger dauert. Außerdem nutzen viele Bildagenturen den Modelvertrag als Kriterium für die Funktion „Mehr Bilder vom gleichen Model“. Fotografen sind deshalb bestrebt, möglichst nur einen Modelvertrag pro Model zu nutzen, auch wenn die Bilder aus verschiedenen Shootings stammen. Spätestens, wenn das Model – auch auf den Fotos – älter wird und es nicht mehr in die starren Alterskategorien passt, müsste der Fotograf einen neuen aktuellen Vertrag hochladen, um das Altersfilter richtig auszufüllen. Vor allem bei Kindermodels kann das schnell vorkommen, wenn das Schema der Agentur als Auswahlmöglichkeit z.B. „1 Jahr, 2 Jahre, 3–5 Jahre, 6–10 Jahre vorsieht“. Das führt jedoch dazu, dass die neuen Bilder nicht mehr in der Serie „Mehr Bilder des gleichen Models“ erscheinen und Bildkäufer, die darin stöbern, diese vielleicht übersehen. Eine unlösbare Zwickmühle. Einzig Panthermedia hat dafür eine Notlösung, bei der das Alter bei einigen Fotos per Hand nachgetragen werden kann. Nicht bequem, aber immerhin möglich.
Die Trennung von MR und PR
Es gibt technisch gesehen keinen Grund, warum ein Modelvertrag anders behandelt werden sollte als eine Eigentumsfreigabe. Deswegen trennen einige Agenturen wie Fotolia, Bildunion oder Digitalstock auch nicht. Das kann jedoch zu einem Problem werden, wenn der Fotograf nicht mitdenkt und die Dateien beim Hochladen unzureichend kennzeichnet. Dann verschwinden die Verträge schnell in der Masse der vielen Modelverträge (die meisten Fotografen haben deutlich mehr MRs als PRs) und sind beim Zuordnen schwer zu finden. Sinnvoller ist es deswegen meist, MR und PR zu trennen. Der Nachteil für Fotografen ist, dass er bei der Auswahl vieler Verträge (zum Beispiel für ein Gruppenfoto im Büro) nur die Personen gesammelt auswählen kann und danach noch zusätzlich den PR markieren muss. Das klingt erst mal nach paar Sekunden Mehraufwand, die sich jedoch bei einer Bilderserie mit 100 Bildern schnell zu vielen Minuten addieren können.
Filter- und Sortierfunktionen für MR und PR sind notwendig
An den Screenshots oben seht ihr, dass ich hunderte Verträge bei den verschiedenen Agenturen im System habe. Dann macht sich bemerkbar, welche Agenturen mitgedacht haben und dem Fotografen die Auswahl der zum Bild gehörenden Verträge erleichtern. Erstaunlich, aber wahr: Es denken nur wenige Agenturen mit. Sehr lobenswert ist das System von Shutterstock, bei dem ich im Vorfeld markieren kann, welche Verträge sichtbar sein sollen und welche ich gerade nicht brauche. Eine ähnliche Filterfunktion hat auch Panthermedia in ihrem neuen Upload-System auf meinen Vorschlag hin eingebaut. Ganz nett bei Veer ist immerhin, dass die zuletzt hochgeladenen Verträge in einem eigenen Tab angezeigt werden, was für Fotos mit bisher nicht fotografierten Models eine Zeitersparnis ist.
Die meisten Bildagenturen sortieren die Verträge standardmäßig entweder nach Upload-Datum oder nach Dateinamen. Nur ganz wenige erlauben eine Veränderung der Sortierung. Dazu gehört Dreamstime. Blöd nur, dass diese Sortierung nicht dauerhauft gespeichert werden kann und bei jedem neuen Upload wieder in die Ausgangsstellung springt. Der Vorteil einer Sortierung nach Datum: Gruppenfotos des gleichen Shootings können schneller zugeordnet werden. Der Nachteil ist jedoch, wenn die gleichen Models oder Gruppen (denken wir an Familien) über einen längeren Zeitraum mehrmals fotografiert werden. Hier hilft die Sortierung nach Modelname. Bei Familien aber auch nur dann, wenn nach Nachname sortiert wird. Deswegen vergebe ich die Release-Namen etwas freier und stelle bei Gruppenshootings ein Kürzel vorne an wie: „Labor Hans Mueller“, „Labor Meike Schmidt“, „Labor Fritz Schultze“. Bei einer alphabetischen Sortierung würden die drei Verträge dann untereinander erscheinen.
Wer als Bildagentur eine bequeme Vertragsverwaltung für Fotografen umsetzen will, sollte deshalb mindestens die Sortierung nach Datum, Dateinamen und Modelnamen erlauben und diese Sortierung muss dauerhaft gespeichert werden können. Außerdem ist eine Filterfunktion sehr praktisch, mit der Fotografen sich nur bestimmte Verträge, die gerade benötigt werden, anzeigen lassen können. Wer mehr als eine Handvoll Verträge hat und auf der Suche nach einem bestimmten bei Bigstock ist, verzweifelt schnell. Die Agentur zeigt nur fünf Verträge pro Seite an und erlaubt es nicht, etwa 20 oder 50 Verträge auf einmal pro Seite anzeigen zu lassen. Nervig!
Zur Überprüfung der korrekten Vertragszuordnung ist es sehr hilfreich, wenn der Fotograf sich zu jedem Vertrag anzeigen lassen kann, welche Fotos mit ihm verknüpft sind und andersrum die Anzeige zu jedem Foto, welche Verträge dazugehören. Auf der Hand liegt eigentlich auch, dass der Fotograf sich bequem den jeweiligen Vertrag anzeigen lassen kann, um zu sehen, was genau drin steht.
Bitte, Agenturen, gebt uns Batch-Funktionen!
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Shutterstock, Bigstock, 123rf, Veer, Panthermedia, Zoonar, Bildmaschine, Adpic und Pitopia. Das sind die einzigen Bildagenturen (die ich beliefere), die eine ordentliche Batch-Funktion anbieten, mit der ich mehreren Bildern gleichzeitig mehrere Verträge bzw. den richtigen Vertragsstatus (siehe Methode 2) zuweisen kann. Dreamstime erlaubt immerhin, die Verträge von zuletzt bearbeiteten Bildern einem neuen Foto zuzuweisen.
Schaut euch jedoch mal den Screenshot von Fotolia an, da muss ich bei jedem einzelnen Bild jede Person einzeln anklicken. Ein Alptraum bei den lukrativen Gruppenfotos. Immerhin gibt es hier eine externe Lösung von Picniche namens ImageDeck (leider nur als nicht mehr unterstützte Beta), welche die Arbeit etwas erleichtert.
Aber es geht noch schlimmer. Um den Preis für die nervigste MR/PR-Verwaltung streiten sich Digitalstock und Shotshop. Bei Digitalstock ist es doch tatsächlich nicht möglich, im Rahmen der üblichen Eingaben wie Kategorie, Suchbegriffe etc. auch gleich die Model-Verträge mit auswählen zu können. Nein, das ist erst danach möglich und in einem separaten Fenster, was ich für jedes einzelne Bild öffnen muss. Shotshop hingegen trennt nicht nur die PRs von den MRs, sondern auch züchtig die Männer von den Frauen. Bei einem Gruppenfoto eines gemischten Teams im Büro muss ich demnach erst alle Frauen in einer Liste anklicken, dann auf „übernehmen“ klicken, dann auf die Liste der Männer klicken, dort die entsprechenden Personen markieren, wieder auf „übernehmen“ drücken, danach die PR-Liste auswählen, den passenden PR markieren und nochmals auf „übernehmen“. Das macht bei fünf Personen elf Klicks, wo anderen Agenturen zwei reichen. Pro Bild!
Die Zukunft: Weiterdenken
Ihr merkt, dass die Vertragsverwaltung ein nervenaufreibender Prozess ist. Dabei gibt es heute schon die technischen Voraussetzungen für Lösungen ohne diesen Ärger. Bild hochladen und die Zuordnung erfolgt automatisch. Ja. Im neuen PLUS Metadaten-Standard ist es vorgesehen, dass Fotografen auch die Vertragsverwaltung als Metadaten schreiben können. Heute schon können Fotografen mit Photoshop CS5, Adobe Bridge oder Lightroom 3 für jedes Foto angeben, welche Modelverträge dazugehören. Das sieht dann so aus:
MR/PR-Zuordnung nach dem PLUS-Standard mit Adobe Photoshop CS5
Leider gibt es bis jetzt keine einzige Bildagentur, die diese Information auslesen kann. Ich wette, wenn Fotolia, istock oder Shutterstock das unterstützen würden, gäbe es genug Fotografen, die das mit Freuden in ihren Workflow integrieren würden. Ich wäre einer von ihnen.
Ein anderer interessanter Ansatz wäre das Gruppieren von Verträgen, die dann mit einem Klick einer Fotoserie zugeordnet werden könnten. Ebenfalls ideal für Gruppenfotos, bei denen die Vertragsverwaltung besonders umständlich ist. Fotolia erlaubt ja schon jetzt die Sortierung von Verträgen in Unterordner, ist aber noch nicht darauf gekommen, diese Ordner im Drop-Down-Menü bei der Release-Zuordnung anzuzeigen.
Mit der Weiterentwicklung der automatischen Gesichtserkennung, die Facebook schon teilweise nutzt, könnten auch Bildagenturen in Zukunft mir gleich die passenden Verträge für jedes Foto vorschlagen. Aber ach, jetzt träume ich…
Fassen wir kurz die Punkte zusammen, die eine perfekte Bildagentur erfüllen sollte:
möglichst einfach Zuordnung von MR und PR
permanente Sortiermöglichkeiten für MR/PR nach Datum, Dateiname, Modelname
Filterfunktion, die nur tatsächlich benötigte Verträge anzeigt
Anzeige der mit einem Vertrag verknüpften Fotos
Anzeige der mit einem Foto verknüpften Verträge
Einfach Anzeige der Verträge selbst für den Fotografen
Möglichkeit, mehrere Fotos gleichzeitig mit mehreren Verträgen zu verknüpfen
Bonus: Automatisches Auslesen von MR/PR-Informationen aus den Bild-Metadaten
Bei welchen Agenturen könnt ihr am bequemsten MR und PR zuweisen? Welche Funktionen findet ihr am praktischsten und welche vermisst ihr am meisten? * Affiliate-Link
Je größer das eigene Stockfoto-Portfolio wird, desto schwieriger wird es, den Überblick zu behalten. Oder im Umkehrschluss: Desto wichtiger ist es, Ordnung und Struktur in den eigenen Datenbestand zu bringen. Ein Mittel, was dabei helfen kann, ist eine „Modelvertrag-Tabelle“.
Lee Torrens hat diese Art der Tabelle vor einem halben Jahr als „Release Matching Spreadsheet“ in seinem Blog vorgestellt und nachdem ich sie erstellt hatte, hat sie mir schon zwei Mal viel Arbeit erspart.
Was ist eine Modelvertrag-Tabelle?
In einer Modelvertrag-Tabelle werden alle Bilder eines Fotografen aufgelistet und welche Modelverträge und Eigentumsfreigaben zu den jeweiligen Fotos gehören. Diese Tabelle wird genutzt, um den Bildbestand eines Fotografen schneller und automatisiert zu Bildagenturen zu liefern.
Die Vorteile einer solchen Tabelle
Wer für sein gesamtes Portfolio eine Modelvertrag-Tabelle hat, kann sich das Zuordnen von Modelverträgen und Eigentumsfreigaben für jedes einzelne Foto per Hand sparen, wenn er seine Bilder bei Agenturen hochlädt. Das geht leider momentan noch nicht bei den meisten Microstock-Bildagenturen, aber beim Hochladen zu weiteren Bildagenturen wird die Tabelle hilfreich. Vor allem Macrostock-Agenturen sind es gewohnt, diese Daten als Excel-Tabelle zu erhalten.
Auch für Verhandlungen mit neuen Bildagenturen kann es ein großer Pluspunkt sein, diese Tabelle zu haben. Wenn Agenturen wissen, dass sie diese Daten automatisiert für alle Bilder übernehmen können, stärkt das die Verhandlungsmacht des Fotografen und er kann in anderen Bereich mehr herausschlagen. Tipps für erfolgreiche Verhandlungen mit Bildagenturen gibt es hier bald in einem eigenen Artikel.
Ein weiterer Vorteil ist die Übersicht, die der Fotograf mit seiner Modelvertrag-Tabelle behält. Ich habe zum Beispiel mittlerweile über 200 verschiedene Models fotografiert. Einige davon kenne ich auch privat oder habe sie so oft fotografiert, dass ich mir deren Namen problemlos merken kann. Aber es kam schon vor, dass ich bei einem Gruppenfoto wissen musste, wer die abgebildeten Personen sind. Früher musste ich mir die eingescannten Model Releases im Ordner chronologisch sortiert anzeigen lassen und suchen, damit ich den Namen finde. Heute gebe ich einfach den Dateinamen in die Suchfunktion meiner Modelvertrag-Tabelle ein und ich werde zur Zeile geführt, in der die dazugehörigen Verträge stehen.
Viele Profi-Fotografen wie Andres Rodriguez, Yuri Arcurs, Mark Butler oder Ron Chapple nutzen so eine Tabelle, um ihr Portofolio breiter streuen zu können.
Der Nachteil einer Modelvertrag-Tabelle
Der Aufbau einer solchen Tabelle bedeutet etwas Arbeit, vor allem, wenn man schon einige tausend Bilder angesammelt hat, die nachträglich zugeordnet werden müssen. Außerdem bedeutet es doppelte Arbeit bei neuen Shootings, weil einerseits die Bilder in der Excel-Tabelle erfasst und trotzdem manuell bei den meisten Microstock-Agenturen mit MR und PR versehen werden müssen.
Den Lohn für eine solche Tabelle erhalten Fotografen vor allem dann, wenn sie dabei sind, ihren gesamten Bildbestand an neue oder weitere Bildagenturen zu liefern. Fast immer ist ein Teil der Forderung bei den Verhandlungen, dass das Portfolio so automatisiert wie möglich ins Agentur-Archiv übernommen wird. Idealerweise liefert der Fotograf nur eine externe Festplatte mit den Fotos, den Verträgen in einem eigenen Ordner und der Modelvertrag-Tabelle. Um den Rest kümmert sich die Agentur. Das Risiko, viel Zeit beim manuellen Hochladen zu neuen Agenturen zu verschwenden, die sich vielleicht als nicht lukrativ erweisen, wird so minimiert.
Wie muss eine Modelvertrag-Tabelle aussehen?
Wenn ihr euch entschieden habt, auch so eine Tabelle anzulegen, gibt es nur einige Grundregeln zu beachten.
In die erste Spalte der Tabelle kommt immer der Name des Fotos und in die danach folgenden Spalten jeweils die Modelverträge und Eigentumsfreigaben, die zu diesem Foto gehören. Das Ganze sieht dann beispielsweise so aus:
Die Farben in der ersten Spalte sind nur intern zur Auswertung für mich.
Ganz wichtig ist, dass die Tabelle maschinenlesbar sein muss. Das heißt, das wirklich jedes Foto, welches einen Vertrag benötigt, auch in der Tabelle einzeln aufgeführt wird. Abkürzungen wie „Alle Fotos im Ordner X benötigen Vertrag Y“ funktionieren nicht. Fotos, welche keine Verträge benötigen, wie beispielsweise Obst-Freisteller oder Landschaftsaufnahmen, können, müssen aber nicht aufgeführt werden.
Die Tabelle kann mittels einer Tabellenkalkulationssoftware leicht in viele verschiedene Formate exportiert werden, aber als Standard nehmen Bildagenturen am liebsten das CSV-Format.
Sinnvoll ist es, das gesamte Portofolio in einer Tabelle abzudecken. Es wäre zwar möglich, verschiedene Tabellen für unterschiedliche Motive anzulegen, solange sie vom Format her 100% identisch sind, aber mir ist noch kein Grund eingefallen, was das für Vorteile hätte. Nutzt ihr schon so eine Tabelle? Oder wie behaltet ihr die die Zuordnung Eurer Modelverträge?
Wer ein Foto kaufen will, bzw. genauer: Wer ein Foto für etwas lizenzieren will, trifft auf viele Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stiften können.
Zum Beispiel bedeutet „lizenzfrei“ nicht, dass Fotos kostenlos benutzt werden dürfen und RM bedeutet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, sondern „rights managed“.
Eine weitere Quelle der Verwirrung will ich heute trockenlegen.
Was ist der Unterschied zwischen „redaktioneller Nutzung“ und „kommerzieller Nutzung“ und warum ist sie so wichtig? Bevor ich diese Frage jedoch beantworte, muss ich darauf hinweisen, dass ich hier keine Rechtsberatung geben kann und darf und deshalb alle Angaben ohne Gewähr sind.
Dieses Bild dient zur Illustration eines journalistischen Beitrags und fällt deshalb unter die „redaktionelle Nutzung“
Kommerzielle Nutzung
Wie sich vermuten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kommerzielle Nutzung. Dazu zählen zum Beispiel:
Werbeanzeigen
Partyflyer
Werbeposter
Email-Werbung
Bannerwerbung
Fernsehspots
und so weiter.
Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, warum das Produkt gekauft wird, ist eine kommerzielle Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:
Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates
und so weiter. Für diese Art von kommerzieller Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau dieses Produkt und kein anderes zu erwerben (ein Poster oder Kalender wird schließlich nicht wegen des glatten Papiers gekauft) wird bei den meisten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.
Redaktionelle Nutzung
Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und daran lässt sich schon erkennen, dass wir uns im journalistischen Bereich bewegen. Im englischsprachigen Raum wird meist von „editorial use“ gesprochen. Eine redaktionelle Nutzung ist gegeben, wenn ein Bild im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung genutzt wird. Das ist überlicherweise der Fall bei:
Zeitungen
Zeitschriften
Schulbücher
Sachbücher
Blogs
Nachrichtensendungen
und so weiter.
Wohlgemerkt jedoch nur im „redaktionellen Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in traditionellen Medien Redaktionen ihre Texte verfassen und dazu Fotos zur Illustration brauchen, kann heutzutage z.B. auch ein einzelner Blogger Artikel verfassen und die Bebilderung dieser Artikel würde als „redaktionelle Nutzung“ zählen. Die weltweit größte Bildagentur Getty Images definiert die redaktionelle Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müssen in einer ‚redaktionellen‘ Verwendung eingesetzt werden, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffentliche Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.
Die Getty-Tochter istockphoto definiert „editorial use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descriptive visual reference“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeutet, dass das Bild als beschreibende visuelle Referenz genutzt wird.
Als Faustregel könnte – zumindest in Deutschland – deshalb gelten: Wer ein Impressum benötigt, nutzt Fotos redaktionell. Eine Grauzone sind Webseiten, welche zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müssen, jedoch deshalb nicht automatisch „redaktionell“ sind.
Übliches Missverständnis: Geld verdienen vs. redaktionelle Nutzung
Oft lese ich fälschlicherweise in Internet-Foren, dass sich „kommerzielle“ und „redaktionelle“ Nutzung dadurch unterscheiden würden, dass mit erstgenanntem Geld verdient würde, mit dem zweitgenannten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meisten Zeitschriften kosten Geld und verdienen auch welches, auch wenn sie einen journalistischen Auftrag erfüllen. Im Gegenzug kann auch eine werbliche Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kommerzielle Nutzung“ sein, auch wenn der Verein satzungsgemäß kein Geld verdienen darf.
Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer drucken will, der zu einer Party einlädt, nutzt das Foto „kommerziell“ egal, ob es eine Flatrate-Sauf-Party ist oder die Einladung für das kostenlose Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas. Es findet weder eine journalistische Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visuelle Referenz genutzt. Letzteres könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand ein Foto seines Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.
Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redaktionelle Nutzung unterscheidet sich wie RF/RM
RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung stehen: „royalty free“ oder „rights managed“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.
Zwar war es lange in der Praxis so, dass RM-Fotos vor allem redaktionell benutzt wurden und RF-Fotos meist kommerziell, aber erstens ändert sich das und zweitens war das auch damals nie in Stein gemeißelt. Zum Beispiel wurden und werden für teure Werbekampagnen (=kommerzielle Nutzung) RM-Fotos gekauft, damit Exklusivität gewährleistet ist und einige Zeitschriften kaufen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redaktionelle Nutzung) RF-Fotos, weil diese manchmal billiger sind (Microstock) oder vom Motiv einfach besser passen.
Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?
Die genaue Trennung zwischen redaktioneller und kommerzieller Nutzung ist wichtig, weil sie in zwei wichtigen Bereichen sehr unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen muss: Rechtlich und moralisch.
Rechtliche Unterschiede
Für eine kommerzielle Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-Verträge notwendig, bei markenrechtlich (oder anderweitig) geschützten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redaktioneller Nutzung von Bildern ist das nicht notwendig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-Verträge haben wollen würden… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein starker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos verbieten könnten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil beispielsweise eine Zeitung kritisch über diese Person berichtet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redaktionellen Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dürfen auch Fotos, bei denen Modelverträge vorliegen, redaktionell genutzt werden.
Diese Freiheit, welche Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-Verträge oder Eigentumsfreigaben arbeiten können, hat jedoch ihren Preis. Dieser lautet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.
Moralische Unterschiede
Die eben erwähnte Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter anderem, dass Wahrheit eins der obersten Gebote ist. Das bedeutet bei Fotos unter anderem, dass sie nicht gestellt oder retuschiert werden dürfen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat deshalb ausführliche Richtlinien, wie Fotos aufgenommen, mit Photoshop bearbeitet und beschriftet werden dürfen oder müssen. Werden diese nicht eingehalten, gibt es sofort aufgebrachte Diskussionen. Oft drehen sich diese um die Frage, wie stark ein Bild beschnitten werden darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beeinflußt werden kann und ein radikaler Beschnitt oft ein langweiliges Foto retten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vielen Bildagenturen nicht per se verboten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern würde, ist er untersagt. Ähnlich strenge Vorgaben hat auch istockphoto an Fotografen, die redaktionelle Fotos liefern wollen.
Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann jedes kommerziell nutzbare Foto auch redaktionell genutzt werden. Moralisch gesehen ist das jedoch oft viel schwieriger, weil die gestellten Model-Fotos mit wegretuschierten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wiederspiegeln, der sich sorgfältig arbeitende Medien verpflichten. Das ist auch einer der Gründe, warum die „klassischen“ Stockfotos eher selten in Zeitungen zu finden sind und die spezialisierten Nachrichtenagenturen weiterhin viele Fotos verkaufen können. Wenn Zeitungen trotzdem ein bearbeitetes Foto abdrucken wollen, markieren sie es entweder als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tageszeitung.
Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen
Viele Bildagenturen verlangen von Bildkäufern, dass sie bei redaktioneller Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/Agenturname“ angeben. Rechtliche Grundlage für diese Forderung ist der §13 des deutschen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Fotolia hat dazu einen erklärenden Blogbeitrag geschrieben.
Da viele Zeitungen aus verschiedenen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu übergehen, nur die Agentur zu nennen, hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vor kurzem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestartet und die „Welt kompakt“ als Zeitung ausgezeichnet, welche ihre Fotos am übersichtlichsten kennzeichnet.
Bei einer kommerziellen Nutzung verzichten viele Urheber bzw. Agenturen auf diese Namensnennung, weil sie nicht branchenüblich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gesehen, in denen klein am Rande die Namen der beteiligten Fotografen stehen?
Habt ihr auch Missverständnisse mit den beiden Begriffen redaktionell und kommerziell erlebt? Was für Unterschiede ergeben sich für euch?