Vor gut einem Jahr hatte ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.
Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kostenlos anbieten“ als achten Punkt eine Warnung, dass einige Fotografen kostenlose Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel mißbrauchen könnten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen einige Fotografen Bildnutzer abmahnen, wenn sie kostenlose Bilder falsch verwenden. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.
Korrekte Namensnennung von kostenlosen und gekauften Bildern auf der Webseite bayerischerbauernverband.de
So eine Abmahnung kann zum Beispiel kommen, wenn bei kostenlosen Bildern der Urheberrechtshinweis vergessen oder auch nur an der falschen Stelle gesetzt wurde.
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“
Das bedeutet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es viele Bildnutzer gerne machen, nicht ausreichen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-HTML-Tag oder im Title-Tag oder als Kommentar im HTML-Quellcode ist auch nicht erlaubt.
Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen folgendes für die Quellenangabe vor:
„(8) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen. Hierbei sind sowohl aboutpixel als auch der Lizenzgeber zu nennen. Die Nennung hat – in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise – im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann / aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von aboutpixel erfolgen. Soweit die Bilddatei für körperliche Projekterzeugnisse verwendet wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfolgen, welche mit dem Projekterzeugnis räumlich fest und dauerhaft verbunden ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf seinem Profil angegeben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nennen. Hat der Lizenzgeber nur seinen Benutzernamen auf seinem Profil hinterlegt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“
Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hingegen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erworben werden, welche das Recht enthält, keinen Namen nennen zu müssen.
Ein Beispiel, wie eine Namensnennung richtig erfolgen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könnte so aussehen:
Bildnachweis für ein pixelio-Bild am Seitenende
Zusätzlich wird bei diesem gezeigten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-Webseite verlinkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.
Bevor ich morgen auf der MicrostockExpo viele neue Informationen sammle, kommen heute erst mal die Neuigkeiten, die sich in den letzten Wochen angesammelt haben. Schnallt euch an, es ist eine ganze Menge!
Fotolia ist seit gestern offiziell im picturemaxx-System vertreten. Das bedeutet, dass Bildkäufer Fotolia-Bilder auch über das picturemaxx-Suchprogramm finden und kaufen können. Dafür wird ein aktives Fotolia-Mitgliedkonto mit ausreichend Credits benötigt. Wer noch keins hat, bekommt als picturemaxx-Kunde hier 30% Rabatt* auf den ersten Einkauf. Warum ist das so bedeutend? Es gibt viele kleine Verlage, die – sei es aus Bequemlichkeit oder auch buchhalterischen Gründen – nur über picturemaxx Bilder kaufen, auch wenn sie wissen, dass es andere Angebote gibt. Diese haben nun innerhalb ihres gewohnten Systems Zugriff auf über 15 Millionen Bilder zusätzlich.
Noch mal Fotolia: In der letzten News-Meldung hieß es, dass Fotolia sich vorbehält, Fotografen im Ranking runterzustufen, wenn sie ihre Bilder woanders signifikant billiger anbieten. Da ist die Agentur jetzt zurückgerudert und hat zwei Änderungen vorgenommen: Niemand wird im Ranking runtergestuft, sondern höchstens die Preise werden auf 1 Credit Startpreis zurückgesetzt. Außerdem betrifft diese Regelung nur Mitglieder mit Smaragd-Ranking und aufwärts, was der Behauptung den Wind aus den Segeln nimmt, Fotolia würde sich bestimmt nur an kleine Fotografen wagen. Im Gegenteil: Bildkäufer berichten, dass die Bilder von Yuri Arcurs beispielsweise auf einem bei Depositphotos teurer geworden sind und die billigen SMS-Downloads seiner Fotos nicht mehr möglich seien. Sehr wahrscheinlich ist beides eine Reaktion auf die Fotolia-Drohung.
Fotolia Nr. 3: Am Sonntag eröffnet die Bildagentur in der Lychener Straße 74 in 10437 Berlin ihr „fotoliaLab“, die erste Galerie, die sich mit Stockfotografie beschäftigt. Je drei Monate bekommen Künstler hier einen Raum zur Verfügung gestellt, der ihre Stockfotos in einem künstlerischen Kontext präsentieren soll. Den Anfang macht der Russe George Mayer*.
Eine weitere Reaktion seitens Depositphotos vermutlich: nach der Fotolia-Ankündigung erhöhte Depositphotos plötzlich die Preise, erweiterte jedoch deren unsägliches SMS-Download-Programm auf weitere Länder.
Shutterstock beschenkt die Fotografen in letzter Zeit reichlich. Mit dem neuen „Catalog Manager“ ist es bei Shutterstock endlich möglich, seine Bilder in Sets zu sortieren und sich die Gesamteinnahmen dieser Sets anzeigen zu lassen. Ich nutze das zum Beispiel, um die Erlöse jeder Fotosession einzeln analysieren zu können. Das war vorher nur umständlich – und mit größten Kopfschmerzen verbunden – möglich.
istockphoto hat kürzlich ein Whitepaper zum Einsatz von Stockfotos in mittelständischen Unternehmen kostenlos veröffentlicht, mit vielen nützlichen Tipps, wie kleine Unternehmen besser Bilder einsetzen können.
Noch mal istockphoto: Istock akzeptiert jetzt keine Bilder mehr mit copyright-geschützten Motiven als Editorial-Fotos. Grund seien rechtliche Probleme. Damit wird es noch komplizierter zu erklären, was nun eigentlich als „editorial“ erlaubt ist oder nicht. Angesichts der geringen Verdienstmöglichkeiten in dem Bereich würde ich es gleich bleiben lassen.
istockphoto zum Dritten: Nein, ich nenne keine Details zum schlechter gewordenen Affiliate-Programm (das macht Sean Locke hier), sondern ich weise darauf hin, dass istockphoto jetzt schon seit 5 Jahren Stockvideos verkauft. Das meistverkaufteste Video mit über 3500 Downloads ist diese Weltkugel, gefolgt von einem Flug durch Wolken mit über 1600 Downloads und einer Zeitrafferaufnahme vom New Yorker Times Square mit über 1500 Downloads.
Wo wir gerade bei beliebten Motiven sind: Hier ist das meistverkaufteste Foto aus der Flickr Collection von Getty Images: Eine jubelnde Menschenmenge auf einem Konzert.
Nach meinem Bericht über ein kopiertes und geklautes Foto hatte ich einen interessanten Mail-Wechsel mit Michael Steidl, dem Managing Director des IPTC, also der Organisation, die für den Metadaten-Standard verantwortlich ist. Er wies mich unter anderem darauf hin, dass Fotografen immer ihre Copyright-Informationen in den enstprechenden Metadaten-Feldern hinterlegen sollten, weil es nach dem Digital Millenium Copyright Act verboten sei, diese aus einem Bild zu löschen. Das untersuchte zeitnah und intensiv auch Rob Davis in seinem Blog und fand heraus, dass sich sogar einige Bildagenturen dieses Vergehens schuldig machten. Das zeigte immerhin Wirkung und Dreamstime änderte daraufhin ihre bisherige Praxis. Ein wichtiger Rat deswegen an alle Fotografen: Eure Copyright-Informationen gehören immer in die IPTC-Daten.
Gabi Wejat-Zaretzke wies mich auf etwas hin, was für Fotografen interessant ist, die eine öffentliche Facebook-Seite als Marketing-Instrument nutzen. Einem aktuellen Urteil eines Landesgerichts zufolge muss der Betreiber der Seiten auch dort ein Impressum oder Vergleichbares vorweisen, sonst drohen Ordnungsgelder oder Ordnungshaft.
Ich weiß, dass viele Bildagenturen hier mitlesen, auch wenn sie sich selten zu Wort melden: Die Berliner Firma pixolution GmbH stellt in den nächsten Tagen zwei visuelle neue Suchmethoden vor, mit denen die Bildersuche intuitiver werden soll. Das White Paper zu deren Technologie gibt es hier als PDF-Download.
Die Microstock-Bildagentur 123rf plant den Verkauf von Footage und sammelt dafür die ersten Videos von ihren Fotografen.
Auch bei der Bildagentur Panthermedia gibt es viele Änderungen. Zum einen wird auf feste Abo-Kommissionen umgestellt statt wie bisher nach einem Verteilungsschlüssel auszuzahlen. Außerdem werden im November 2011 zwei neue erweiterte Lizenzen eingeführt, eine Template-Lizenz (50 Euro) und eine Pressemitteilung-Lizenz (20 Euro). Mir sind die Preise dafür jedoch immer noch zu gering, weshalb ich die Lizenzen deaktiviert lasse. Ein neues Sonderprojekt namens La Melle gibt es auch, bei dem Kunden Panthermedia-Bilder auf Sonnenschutz drucken können.
Alamy führt einen neuen „Push-FTP“-Service ein, um tagesaktuelle Newsbilder wie Sportfotos oder Celebritiy-Bilder besser an Redaktionen verkaufen zu können.
Von der Bildagentur-Software ImagePro gibt es jetzt die neue Version 1.7. Das ist übrigens auch die Software, welche ich für meinen Bildershop nutze.
Puh, langsam geht mir die Puste aus. Einer noch: Getty Images präsentiert jetzt die neue Masters Collection, eine Bildsammlung, welche aus den besten ikonischen Fotografien des Getty-Archivs bestehen soll. Wer auf klassische Fotografie steht, dem empfehle ich einen Blick in diese Auswahl als PDF.
Nach Zoonar bietet jetzt auch Imagebroker seinen Fotografen die Möglichkeit, ihre Bilder über Thinkstock im Abo vertreiben zu lassen. Mein Fazit bleibt bei Honoraren von bis zu 12,5 US-Cent pro Verkauf gleich.
Wenn ich trotz dieser Fülle etwas übersehen haben sollte, könnt ihr es gerne in den Kommentaren ergänzen.
Wer ein Foto kaufen will, bzw. genauer: Wer ein Foto für etwas lizenzieren will, trifft auf viele Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stiften können.
Zum Beispiel bedeutet „lizenzfrei“ nicht, dass Fotos kostenlos benutzt werden dürfen und RM bedeutet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, sondern „rights managed“.
Eine weitere Quelle der Verwirrung will ich heute trockenlegen.
Was ist der Unterschied zwischen „redaktioneller Nutzung“ und „kommerzieller Nutzung“ und warum ist sie so wichtig? Bevor ich diese Frage jedoch beantworte, muss ich darauf hinweisen, dass ich hier keine Rechtsberatung geben kann und darf und deshalb alle Angaben ohne Gewähr sind.
Dieses Bild dient zur Illustration eines journalistischen Beitrags und fällt deshalb unter die „redaktionelle Nutzung“
Kommerzielle Nutzung
Wie sich vermuten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kommerzielle Nutzung. Dazu zählen zum Beispiel:
Werbeanzeigen
Partyflyer
Werbeposter
Email-Werbung
Bannerwerbung
Fernsehspots
und so weiter.
Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, warum das Produkt gekauft wird, ist eine kommerzielle Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:
Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates
und so weiter. Für diese Art von kommerzieller Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau dieses Produkt und kein anderes zu erwerben (ein Poster oder Kalender wird schließlich nicht wegen des glatten Papiers gekauft) wird bei den meisten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.
Redaktionelle Nutzung
Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und daran lässt sich schon erkennen, dass wir uns im journalistischen Bereich bewegen. Im englischsprachigen Raum wird meist von „editorial use“ gesprochen. Eine redaktionelle Nutzung ist gegeben, wenn ein Bild im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung genutzt wird. Das ist überlicherweise der Fall bei:
Zeitungen
Zeitschriften
Schulbücher
Sachbücher
Blogs
Nachrichtensendungen
und so weiter.
Wohlgemerkt jedoch nur im „redaktionellen Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in traditionellen Medien Redaktionen ihre Texte verfassen und dazu Fotos zur Illustration brauchen, kann heutzutage z.B. auch ein einzelner Blogger Artikel verfassen und die Bebilderung dieser Artikel würde als „redaktionelle Nutzung“ zählen. Die weltweit größte Bildagentur Getty Images definiert die redaktionelle Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müssen in einer ‚redaktionellen‘ Verwendung eingesetzt werden, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffentliche Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.
Die Getty-Tochter istockphoto definiert „editorial use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descriptive visual reference“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeutet, dass das Bild als beschreibende visuelle Referenz genutzt wird.
Als Faustregel könnte – zumindest in Deutschland – deshalb gelten: Wer ein Impressum benötigt, nutzt Fotos redaktionell. Eine Grauzone sind Webseiten, welche zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müssen, jedoch deshalb nicht automatisch „redaktionell“ sind.
Übliches Missverständnis: Geld verdienen vs. redaktionelle Nutzung
Oft lese ich fälschlicherweise in Internet-Foren, dass sich „kommerzielle“ und „redaktionelle“ Nutzung dadurch unterscheiden würden, dass mit erstgenanntem Geld verdient würde, mit dem zweitgenannten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meisten Zeitschriften kosten Geld und verdienen auch welches, auch wenn sie einen journalistischen Auftrag erfüllen. Im Gegenzug kann auch eine werbliche Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kommerzielle Nutzung“ sein, auch wenn der Verein satzungsgemäß kein Geld verdienen darf.
Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer drucken will, der zu einer Party einlädt, nutzt das Foto „kommerziell“ egal, ob es eine Flatrate-Sauf-Party ist oder die Einladung für das kostenlose Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas. Es findet weder eine journalistische Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visuelle Referenz genutzt. Letzteres könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand ein Foto seines Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.
Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redaktionelle Nutzung unterscheidet sich wie RF/RM
RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung stehen: „royalty free“ oder „rights managed“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.
Zwar war es lange in der Praxis so, dass RM-Fotos vor allem redaktionell benutzt wurden und RF-Fotos meist kommerziell, aber erstens ändert sich das und zweitens war das auch damals nie in Stein gemeißelt. Zum Beispiel wurden und werden für teure Werbekampagnen (=kommerzielle Nutzung) RM-Fotos gekauft, damit Exklusivität gewährleistet ist und einige Zeitschriften kaufen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redaktionelle Nutzung) RF-Fotos, weil diese manchmal billiger sind (Microstock) oder vom Motiv einfach besser passen.
Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?
Die genaue Trennung zwischen redaktioneller und kommerzieller Nutzung ist wichtig, weil sie in zwei wichtigen Bereichen sehr unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen muss: Rechtlich und moralisch.
Rechtliche Unterschiede
Für eine kommerzielle Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-Verträge notwendig, bei markenrechtlich (oder anderweitig) geschützten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redaktioneller Nutzung von Bildern ist das nicht notwendig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-Verträge haben wollen würden… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein starker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos verbieten könnten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil beispielsweise eine Zeitung kritisch über diese Person berichtet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redaktionellen Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dürfen auch Fotos, bei denen Modelverträge vorliegen, redaktionell genutzt werden.
Diese Freiheit, welche Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-Verträge oder Eigentumsfreigaben arbeiten können, hat jedoch ihren Preis. Dieser lautet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.
Moralische Unterschiede
Die eben erwähnte Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter anderem, dass Wahrheit eins der obersten Gebote ist. Das bedeutet bei Fotos unter anderem, dass sie nicht gestellt oder retuschiert werden dürfen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat deshalb ausführliche Richtlinien, wie Fotos aufgenommen, mit Photoshop bearbeitet und beschriftet werden dürfen oder müssen. Werden diese nicht eingehalten, gibt es sofort aufgebrachte Diskussionen. Oft drehen sich diese um die Frage, wie stark ein Bild beschnitten werden darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beeinflußt werden kann und ein radikaler Beschnitt oft ein langweiliges Foto retten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vielen Bildagenturen nicht per se verboten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern würde, ist er untersagt. Ähnlich strenge Vorgaben hat auch istockphoto an Fotografen, die redaktionelle Fotos liefern wollen.
Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann jedes kommerziell nutzbare Foto auch redaktionell genutzt werden. Moralisch gesehen ist das jedoch oft viel schwieriger, weil die gestellten Model-Fotos mit wegretuschierten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wiederspiegeln, der sich sorgfältig arbeitende Medien verpflichten. Das ist auch einer der Gründe, warum die „klassischen“ Stockfotos eher selten in Zeitungen zu finden sind und die spezialisierten Nachrichtenagenturen weiterhin viele Fotos verkaufen können. Wenn Zeitungen trotzdem ein bearbeitetes Foto abdrucken wollen, markieren sie es entweder als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tageszeitung.
Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen
Viele Bildagenturen verlangen von Bildkäufern, dass sie bei redaktioneller Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/Agenturname“ angeben. Rechtliche Grundlage für diese Forderung ist der §13 des deutschen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Fotolia hat dazu einen erklärenden Blogbeitrag geschrieben.
Da viele Zeitungen aus verschiedenen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu übergehen, nur die Agentur zu nennen, hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vor kurzem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestartet und die „Welt kompakt“ als Zeitung ausgezeichnet, welche ihre Fotos am übersichtlichsten kennzeichnet.
Bei einer kommerziellen Nutzung verzichten viele Urheber bzw. Agenturen auf diese Namensnennung, weil sie nicht branchenüblich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gesehen, in denen klein am Rande die Namen der beteiligten Fotografen stehen?
Habt ihr auch Missverständnisse mit den beiden Begriffen redaktionell und kommerziell erlebt? Was für Unterschiede ergeben sich für euch?