Wer ein Foto kaufen will, bzw. genauer: Wer ein Foto für etwas lizenzieren will, trifft auf viele Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stiften können.
Zum Beispiel bedeutet „lizenzfrei“ nicht, dass Fotos kostenlos benutzt werden dürfen und RM bedeutet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, sondern „rights managed“.
Eine weitere Quelle der Verwirrung will ich heute trockenlegen.
Was ist der Unterschied zwischen „redaktioneller Nutzung“ und „kommerzieller Nutzung“ und warum ist sie so wichtig? Bevor ich diese Frage jedoch beantworte, muss ich darauf hinweisen, dass ich hier keine Rechtsberatung geben kann und darf und deshalb alle Angaben ohne Gewähr sind.

Kommerzielle Nutzung
Wie sich vermuten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kommerzielle Nutzung. Dazu zählen zum Beispiel:
- Werbeanzeigen
- Partyflyer
- Werbeposter
- Email-Werbung
- Bannerwerbung
- Fernsehspots
und so weiter.
Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, warum das Produkt gekauft wird, ist eine kommerzielle Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:
- Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
- Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates
und so weiter. Für diese Art von kommerzieller Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau dieses Produkt und kein anderes zu erwerben (ein Poster oder Kalender wird schließlich nicht wegen des glatten Papiers gekauft) wird bei den meisten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.
Redaktionelle Nutzung
Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und daran lässt sich schon erkennen, dass wir uns im journalistischen Bereich bewegen. Im englischsprachigen Raum wird meist von „editorial use“ gesprochen. Eine redaktionelle Nutzung ist gegeben, wenn ein Bild im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung genutzt wird. Das ist überlicherweise der Fall bei:
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Schulbücher
- Sachbücher
- Blogs
- Nachrichtensendungen
und so weiter.
Wohlgemerkt jedoch nur im „redaktionellen Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in traditionellen Medien Redaktionen ihre Texte verfassen und dazu Fotos zur Illustration brauchen, kann heutzutage z.B. auch ein einzelner Blogger Artikel verfassen und die Bebilderung dieser Artikel würde als „redaktionelle Nutzung“ zählen. Die weltweit größte Bildagentur Getty Images definiert die redaktionelle Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müssen in einer ‚redaktionellen‘ Verwendung eingesetzt werden, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffentliche Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.
Die Getty-Tochter istockphoto definiert „editorial use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descriptive visual reference“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeutet, dass das Bild als beschreibende visuelle Referenz genutzt wird.
Als Faustregel könnte – zumindest in Deutschland – deshalb gelten: Wer ein Impressum benötigt, nutzt Fotos redaktionell. Eine Grauzone sind Webseiten, welche zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müssen, jedoch deshalb nicht automatisch „redaktionell“ sind.
Übliches Missverständnis: Geld verdienen vs. redaktionelle Nutzung
Oft lese ich fälschlicherweise in Internet-Foren, dass sich „kommerzielle“ und „redaktionelle“ Nutzung dadurch unterscheiden würden, dass mit erstgenanntem Geld verdient würde, mit dem zweitgenannten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meisten Zeitschriften kosten Geld und verdienen auch welches, auch wenn sie einen journalistischen Auftrag erfüllen. Im Gegenzug kann auch eine werbliche Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kommerzielle Nutzung“ sein, auch wenn der Verein satzungsgemäß kein Geld verdienen darf.
Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer drucken will, der zu einer Party einlädt, nutzt das Foto „kommerziell“ egal, ob es eine Flatrate-Sauf-Party ist oder die Einladung für das kostenlose Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas. Es findet weder eine journalistische Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visuelle Referenz genutzt. Letzteres könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand ein Foto seines Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.
Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redaktionelle Nutzung unterscheidet sich wie RF/RM
RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung stehen: „royalty free“ oder „rights managed“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.
Zwar war es lange in der Praxis so, dass RM-Fotos vor allem redaktionell benutzt wurden und RF-Fotos meist kommerziell, aber erstens ändert sich das und zweitens war das auch damals nie in Stein gemeißelt. Zum Beispiel wurden und werden für teure Werbekampagnen (=kommerzielle Nutzung) RM-Fotos gekauft, damit Exklusivität gewährleistet ist und einige Zeitschriften kaufen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redaktionelle Nutzung) RF-Fotos, weil diese manchmal billiger sind (Microstock) oder vom Motiv einfach besser passen.
Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?
Die genaue Trennung zwischen redaktioneller und kommerzieller Nutzung ist wichtig, weil sie in zwei wichtigen Bereichen sehr unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen muss: Rechtlich und moralisch.
Rechtliche Unterschiede
Für eine kommerzielle Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-Verträge notwendig, bei markenrechtlich (oder anderweitig) geschützten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redaktioneller Nutzung von Bildern ist das nicht notwendig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-Verträge haben wollen würden… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein starker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos verbieten könnten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil beispielsweise eine Zeitung kritisch über diese Person berichtet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redaktionellen Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dürfen auch Fotos, bei denen Modelverträge vorliegen, redaktionell genutzt werden.
Diese Freiheit, welche Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-Verträge oder Eigentumsfreigaben arbeiten können, hat jedoch ihren Preis. Dieser lautet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.
Moralische Unterschiede
Die eben erwähnte Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter anderem, dass Wahrheit eins der obersten Gebote ist. Das bedeutet bei Fotos unter anderem, dass sie nicht gestellt oder retuschiert werden dürfen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat deshalb ausführliche Richtlinien, wie Fotos aufgenommen, mit Photoshop bearbeitet und beschriftet werden dürfen oder müssen. Werden diese nicht eingehalten, gibt es sofort aufgebrachte Diskussionen. Oft drehen sich diese um die Frage, wie stark ein Bild beschnitten werden darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beeinflußt werden kann und ein radikaler Beschnitt oft ein langweiliges Foto retten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vielen Bildagenturen nicht per se verboten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern würde, ist er untersagt. Ähnlich strenge Vorgaben hat auch istockphoto an Fotografen, die redaktionelle Fotos liefern wollen.
Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann jedes kommerziell nutzbare Foto auch redaktionell genutzt werden. Moralisch gesehen ist das jedoch oft viel schwieriger, weil die gestellten Model-Fotos mit wegretuschierten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wiederspiegeln, der sich sorgfältig arbeitende Medien verpflichten. Das ist auch einer der Gründe, warum die „klassischen“ Stockfotos eher selten in Zeitungen zu finden sind und die spezialisierten Nachrichtenagenturen weiterhin viele Fotos verkaufen können. Wenn Zeitungen trotzdem ein bearbeitetes Foto abdrucken wollen, markieren sie es entweder als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tageszeitung.
Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen
Viele Bildagenturen verlangen von Bildkäufern, dass sie bei redaktioneller Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/Agenturname“ angeben. Rechtliche Grundlage für diese Forderung ist der §13 des deutschen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Fotolia hat dazu einen erklärenden Blogbeitrag geschrieben.
Da viele Zeitungen aus verschiedenen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu übergehen, nur die Agentur zu nennen, hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vor kurzem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestartet und die „Welt kompakt“ als Zeitung ausgezeichnet, welche ihre Fotos am übersichtlichsten kennzeichnet.
Bei einer kommerziellen Nutzung verzichten viele Urheber bzw. Agenturen auf diese Namensnennung, weil sie nicht branchenüblich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gesehen, in denen klein am Rande die Namen der beteiligten Fotografen stehen?
Habt ihr auch Missverständnisse mit den beiden Begriffen redaktionell und kommerziell erlebt? Was für Unterschiede ergeben sich für euch?
Sehr guter und übersichtlicher Beitrag Robert! Vielen Dank für deine guten Erklärungen. Was mir sehr of auf meiner http://www.fotoskaufen.de unterkommt, sind Leute die das Foto kommerziell nutzen möchten aber eigentlich eine „erweiterte Lizenz“ benötigen. Hier wird meiner nach von einigen Bildgenturen dem Kunden nicht geholfen die richtige Lizenz zu erwerben. Einfacher wäre es z.B. wenn vor dem Kauf direkt per Popup nach der Nutzung gefragt wird, wählt der Kunde dann „auf eigenen Produkten“ oder so etwas, bekommt er nur die „erweiterte Lizenz“ zu sehen.
Danke für Deinen Beitrag Robert,
meine Frage wäre an dieser Stelle: Wenn ein Foto z.B im Header einer Unternehmeswebsite benutzt wird und das dominierende gestalterische Element des Webauftritts ist und auch auf jeder Sub-Page als Headerbild verwendet wird, handelt es sich dabei um kommerzielle Nutzung? Eines der Produkte welche das Unternehmen anbietet stehen dabei in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Foto. VG Stephan
@Stefan: Ein Foto im Header einer Webseite kann keinen Bezug auf bestimmte redaktionelle Inhalte nehmen, deswegen ist es sehr eindeutig eine kommerzielle Nutzung. Aber wie immer gilt: Meine Anwort ist keine offizielle Rechtsberatung.
@Robert: Kann man daraus die These ableiten, dass es sich um eine kommerzielle Nutzung des Bildes handelt, obwohl das Medium – Website – ein Impressum hat? Anderes Beispiel: Ein Gemüsehändler möchte sein Produktportfolio mit Hilfe von Microstock-Bildern, bspw. Tomaten, Gurken, Salat, etc. illustrieren? Was wäre dass deiner Meinung nach – natürlich völlig unverbindlich und keine Rechtsberatung – für eine Nutzung?
Ich würde schätzen, kommerziell. Mich verunsichert aber, dass gewerbliche Websites ein Impressum haben müssen – auch wenn sie nicht redaktionell arbeiten. Und ein Impressum weist ja immer auf eine Redaktion. Ein gedrucktes Imageprospekt des Gemüsehändlers müsste ja auch kein Impressum haben – und wenn man den Content ins Web portiert – schwups – herrscht Impressumspflicht und man kann sich den Kopf darüber zerbrechen ob man die Fotografen nennen muss, obwohls im Printbereich noch eindeutig klar (weil Werbung) war.
@Christian: Wie ich im Artikel schon geschrieben hatte, haben zwar viele Webseiten eine Seite, die sich „Impressum“ nennt, in Wahrheit aber nur die Auflage der „Anbietererkennung“ nach dem deutschen Telemediengesetz erfüllen. Im Grunde erkennst Du eine redaktionelle Nutzung, wenn journalistisch gearbeitet wird. Das machen die meisten Firmen in der Regel nicht, höchstens manchmal in einem Firmenblog oder einer Mitgliederzeitschrift.
Aber redaktionelle Nutzung bedeutet nicht, dass sie kostenfrei gemacht werden darf, oder?
@Joachim: Nein, redaktionell heißt nicht automatisch kostenlos.
Hallo Robert,
immer wieder „geil“ (das Wort nehm ich selten in den Mund), welche Mühe Du Dir mit Deiner Seite gibst. Klasse und allen Respekt. Wann machst Du das alles? LG, Jeanette
@Jeannette: Warum ich das alles mache? Weiß ich auch nicht so genau. Unterschwellig hoffe ich ja immer, dass ich dadurch mehr Bilder verkaufe, aber ich bin nicht sicher, ob das so funktioniert. Immerhin verkauft sich mein Buch ganz gut. Bestimmt auch wegen des Blogs… 🙂
Danke für den grundsätzlichen und für viele hilfreichen Versuch mal eine Unterscheidung zwischen kommerzieller und redaktioneller Nutzung zu machen. Ein sehr anschaulicher Beitrag und wie immer gut geschrieben.
Leider habe ich als Fotograf, der beide Seiten bedient, da schon einiges erlebt. So ist beim journalistischen Arbeiten noch an einiges mehr zu denken. Es geht immer um ‚die Personen des öffentlichen Zeitgeschehens‘ und in welcher Weise sie fotografiert werden, da lassen sich ganze Seminare dazu halten, was rechtlich eindeutig und was bedenkenswert ist. Eine Fastregel lautet dabei immer, wenn der Fotograf die Person bei Ihrer Tätigkeit fotografiert ist man auf der sicheren Seite, fotografiert man abseits der Tätigkeit wird’s kritisch. Manchmal aber auch nicht…
Auch in der Sockfotografie ist man trotz Modelrelease micht immer vor Anfechtungen gefeit. Denn so mancher fand sich dann als Symbolfoto in einem Atrikel oder als Werbefigur für Produkte, die aus ganz persönlicher Sicht gegen die eigenen Persöhnlichkeitsrechte verstoßen.
Was will ich damit sagen, egal welche Nutzung oder welches Lizenzmodel, vor Gericht und im Himmel sind wir alle in Gottes Hand.
Vielen Dank für deinen Beitrag und auch für die ganze Diskussion. Ich habe bisher öfters Bilder vom Clipdealer (http://de.clipdealer.com/photo/) gekauft. So weit ich weiß, darf ich diese Bilder alle auch kommerziell nutzen. Dort läuft alles als royalty free media. Ich denke, da sollte es keine Probleme gebe, oder?
@Julia: Ja, Clipdealer-Bilder darfst Du in der Regel kommerziell nutzen. Nur für den Weiterverkauf oder bestimmte Nutzungen brauchst Du eine „Erweiterte Lizenz“. Mehr Infos dazu hier: http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2009/09/23/stockfotos-kaufen-erweiterte-lizenz/
Hallo Herr Kneschke,
ich kann den vorherigen Kommentaren nur zustimmen. Eine hervorragende Seite, die erahnen lässt welche Arbeit und Aufwand darin steckt.
Ich möchte an Sie eine sehr spezielle Frage richten: Ein großer österreichischer Verein, der sich die ALpen zum Thema gemacht hat, nutzt unlizensiert und ungenehmigt ein Bild von mir im Internet, zum Thema wandern in den Alpen. Handelt es sich hier nach Ihrem persönlichen Dafürhalten um eine kommerzielle Nutzung. Ich erwarte selbstverständlich keine verbindliche AUskunft.
Gruß
R. Seeberg
@R. Seeberg: Das ist schwer zu sagen, aber in der Regel sind die meisten Vereine schon per Satzung „nicht-kommerziell“, da sie keine Gewinne erwirtschaften dürfen. Aber falls die auf der Webseite auch Dinge verkaufen (z.B. Wanderkarten, Ausrüstung) oder Werbung geschaltet haben, kann wahrscheinlich doch angenommen werden, dass das Foto zur „Verkaufsförderung“ dient und damit kommerziell genutzt wird.
Sehr guter Beitrag Robert.Endlich bringt jemand mal etwas Licht in das wirrwarr.Man findet im Netz sonst kaum Informationen dazu.
Aber ich hätte trotzdem noch ein paar Fragen zu dem Thema.
Wie schaut es eigentlich aus wenn ich eine Sportseite betreiben möchte und über Sportereignisse Berichte.
Sämtliche Logos,Bilder und Grafiken die zur Redaktionellen Nutzung freigegeben sind dürfte ich ja dann bedenkenlos nutzen.
Aber wie schauts aus wenn ich auf dieser Sportseite im Header,Footer usw. Werbebanner einbaue damit sich die Serverkosten wieder einspielen?
Bleiben die Bilder davon unberührt weil Sie ja trotzdem dem journalistischen Zweck der Berichterstattung dienen?
Und was ist wenn man ein Werbebanner unter diesem journalistischem Beitrag platzieren möchte?(weit weg vom Bild)
Da bin ich mir noch nicht so im klaren drüber.
Hoffe jemand kann mir unverbindlich antworten.
Lieben Gruß
Nicole
@Nicole: Ich kann Dir nur ohne Gewähr und unverbindlich antworten: Meine Einschätzung: Auch eine Zeitung darf z.B. Bilder zur redaktionellen Berichterstattung nutzen, auch wenn an anderer Stelle Werbung zu sehen ist. Es muss halt immer eine „Redaktion“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Redaktion) vorhanden sein, welche sicherstellt, dass bei den Artikeln die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten wird und das Presserecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Presserecht) eingehalten wird.
Ich weiß, dass das an anderer Stelle (z.B. im Pixelio-Forum) anders gesehen wird, aber das ist nicht mein Problem. Wenn Du 100% sicher sein willst, hilft Dir nur der Rat eines Anwalts, der auf Medienrecht spezialisiert ist.
Hallo Robert,
Eine super Zusammenfassung. Nur eine Sache habe ich nicht herausfinden können:
Wie verhält es sich mit Kundenmagazinen, also Magazine, die von kommerziellen Unternehmen herausgegeben und (kostenlos) an ausgewählte Kunden versendet werden?
Hier wird redaktionell über unternehmensnahe Themen berichtet, es steht aber letztlich das kommerzielle Interesse des Unternehmens dahinter.
Vielen Dank!
@Bernd: Wenn das Kundenmagazin eine Redaktion hat und sich an die Presseregeln hält (Sorgfaltspflicht etc.), dann würde auch das als „redaktionelle Nutzung“ zählen. Auch hinter „normalen“ Zeitschriften steht ja ein wirtschaftliches Interesse: Das des Verlags.
Vielen Dank für die Info!
Hallo zusammen,
auch von mir erstmal ein Lob an Robert, die Seite wird sicher ein regelmässiger Anlaufpunkt für mich werden.
Wenn ich dann auch gleich eine Frage anbringen dürfte, die in eine ähnliche Kerbe schlägt wie die von Bernd Sikarski:
Ich arbeite in genau in einem Unternehmen und gestalte eben genau so ein Kundenmagazin. Dabei greifen wir gern auf (Micro)Stockfotos zurück (immer zur kommerziellen Nutzung).
Meine Frage ist nun: Die Artikel aus unserem Magazin werden regelmässig auch in Fachmagazinen veröffentlicht. Darf ich nun diese Stockfotos an die Magazine weitergeben? Ich habe dies bis dato immer verweigert, weil ich der Meinung bin, dass dies eine Weitergabe an Dritte wäre, was ja untersagt ist. Problematisch ist nur, dass das von unseren Kunden zur Verfügung gestellte Bildmaterial oft sehr dürftig ist, und der Artikel ein gutes Stockfoto „braucht“ damit er optisch interessant wird. Ich habe dann meistens darauf verwiesen dass sich das Magazin ja das entsprechende Foto auch selbst kaufen könne.
Liege ich da richtig? Für mich wäre es natürlich schön wenn ich die Fotos weitergeben könnte/dürfte.
Erwarte natürlich keine rechtsverbindliche Klärung, aber etwas Input vom Fachmann kann ja nicht schaden.
TIA!
@Lukas: Du hast ganz richtig gehandelt. Die Stockfotos dürfen NICHt weitergegeben werden, wenn Du sie als „normale Lizenz“ gekauft hast. Beim Kauf einer „erweiterten Lizenz“ dürfest Du das meist (je nach konkreten Lizenzbedingungen der erweiterten Lizenz). Aber den Fachmagazinen steht es natürlich frei, das gleiche Stockfoto noch mal als „normale Lizenz“ zu kaufen, damit sie es nutzen dürfen. Wenn Du denen einen Link zum Bild schickst und einen Affiliate-Link einbaust, kannst Du sogar ebenfalls noch daran verdienen.
Hallo,
vielen Dank für den tollen Beitrag. Ich habe im Internet keinen vergleichbaren Artikel gefunden. Leider muss ich zugeben, dass ich mich in dem Thema sehr schlecht auskenne und hätte somit nochmals eine Frage dazu.
Ich würde gerne für einen Online-Shop Bilder von Fotolia nutzen. Dieses Bild soll in den Kopf der Webseite und darunter sollen die Produkte dargestellt werden. Das Bild soll zur Verkaufsförderung dienen, da das Bild das Ergebnis bei Verwendung der Produkte verdeutlichen soll.
Handelt es sich hierbei um eine redaktionelle oder kommerzielle Nutzung? Gibt es bei Fotolia hier überhaupt einen Unterschied? In den Nutzungsbedingungen steht:
„… Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistisschen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: © Alias oder Name des Fotografen /Fotolia.com.;
Muss nun im Impressum der Urheber genannt werden oder nicht?
Vielen Dank.
@F. Eder, so wie Du deinen Fall beschreibst, scheint es relativ eindeutig eine kommerzielle Nutzung der Bilder zu sein. Demnach bräuchtest Du den Urheber nicht zu nennen. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Du keine „irreführende Werbung“ (http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/5.html) betreibst, wenn die gekauften Fotos das Ergebnis der Produktnutzung darstellen sollen. (Wie immer bei rechtlichen Themen ohne Gewähr)
Hallo, Ich bin Autorin und habe bei clipdealer gerade ein Bild gekauft. Es stand kommerzielle und redaktionelle Nutzung erlaubt. Weil ich jetzt grad von Modelrelease gelesen hab, bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich das Bild als Buchcover benutzen benutzen darf. Denn das ist bei dem Bild nicht erlaubt. Es zeigt aber die Silhouette einer Frau, die über Wasser springt. Sie ist nicht deutlich zu sehen, also nicht zu identifizieren. Kann mir jemand raten, was ich nun tun soll?
Vielen Dank.
@Osirim: Im Zweifel kannst Du einfach bei Clipdealer nachfragen, ob Deine konkret geplante Nutzung mit dem konkret ausgesuchten Bild erlaubt ist. Alles andere kann mit Deinen Angaben nur Mutmaßung sein.
Hallo Herr Kneschke,
ich habe mal eine Frage zur Stockfotografie. Sie beschreiben ja, dass bei redaktioneller Nutzung des Bildes der Name des Fotografen angegeben wird und bei komerziellen Nutzung nicht, was auch einleuchted. Wenn jetzt aber Jemand aus interesse bei einem komerziell genutzten Foto den Fotografen wissen möchte, sind diese dann verpflichtet den Namen herauszugeben, sowie die Agentur?
vielen Dank für eine Antwort!
Ansonsten ein sehr guter und informativer Text, vielen Dank!
@E.Richter: Sowas kommt immer auf den Einzelfall an, aber ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage man eine Firma zwingen könnte, den Fotografennamen eines Bildes zu nennen, wenn man nicht gerade z.B. strafrechtlich relevante Fragen klären will.
Die Sache mit dem Impressum kann ich so nicht nachvollziehen.
Zunächst muß man deutlich unterscheiden zwischen der Impressumspflicht für Printmedien nach den Landespressegesetzen und der Impressumspflicht für Internet-Seiten nach Telemediengesetz (TMG) und Rundfunkdienste-Staatsvertrag.
Nach Landespressegesetz (die sind im wesentlichen in allen 16 Ländern gleich) haben alle „Druckwerke“ eine Impressumspflicht.
Dann gibt es einen Sonderfall in allen Landespressegesetzen:
Die Vorschriften für Druckwerke gelten nicht für „die nur Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebens dienenden Druckwerke, wie Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen, Geschäfts‑, Jahres- und Verwaltungsberichte und dergleichen, sowie Stimmzettel für Wahlen.“
Jedes Druckwerk, auch ein Buch, muß bestimmte Angaben enthalten, nämlich: Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers.
„Periodisch erscheinende Druckwerke“ (das sind alle, die mindestens zweimal im Kalenderjahr erscheinen) müsen weitere Informationen enthalten, nämlich z.B. einen verantwortlichen Redakteur usw. usf. Nachzulesen in jedem beliebigen Landespressegesetz.
*Internetseiten* müssen immer dann ein „Impressum“ haben, wenn sie „geschäftsmäßig“ betrieben werden. (§5 TMG)
„Geschäftsmäßig“ ist dabei nicht gleich „gewerblich“, sondern „in der Regel gegen Entgelt angeboten“, aber auch, wenn die Seite nachhaltig, dauerhaft und in einem nicht unerheblichen Umfang betrieben wird. Da wird’s schwammig, aber das ist unerheblich.
Denn es gibt neben dem TMG auch noch den Rundfunkdienste-Staatsvertrag, und der sagt klipp und klar in §55:
Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben
folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Will sagen: jede Website, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, braucht MINDESTENS ein Impressum mit diesen oben genannten Angaben.
„Redaktionell gestaltete“ Internetseiten unterliegen nach §55 Abs.2 RMStV darüber hinaus weiteren Impressumspflichten, die denen der Landespressegesetze entsprechen bzw. noch über sie hinausgehen.
Die Landespressegesetze sehen z.B. ausdrücklich vor, daß Minderjährige verantwortliche Redakteure von Schülerzeitungen u.ä. sein können – der RMStV verlangt für alle Websites volljährige Verantwortliche.
Insofern lässt sich aus dem Umstand, daß eine Website ein Impressum hat, überhaupt nichts über die Eigenschaft „redaktionell oder nicht“ ablesen.
Bei einem Printmedium lässt aus sich dem Umstand, daß das Impressum nicht nur Drucker und Verleger nennt, sondern auch noch einen verantwortlichen Redakteur usw. ablesen, daß es sich um ein Periodikum handelt, das nicht allein „Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebens dienenden Druckwerke, wie Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familienanzeigen, Geschäfts‑, Jahres- und Verwaltungsberichte und dergleichen dient“, bzw. Stimmzettel für Wahlen ist.
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Ich möchte einen iphone blog machen und dazu eine Header_IMG Datei wo idealerweise ein iphone abgebildet ist. Mir ist durchaus bewusst, dass ich keine Bilder von Apple nutzen darf ohne deren Zustimmung.
Jetzt habe ich mir folgendes gedacht:
Wie wäre es denn, wenn ich mein eigenes iphone fotografiere, dieses in Photoshop bearbeite und dann in mein Header Bild einbinde? Ist das eindeutig legal, illegal oder eine Gesetzeslücke? Ich möchte niemanden verärgern und von Anfang an alles richtig und legal machen.
Also es ist ja ein iphone dann zu sehen, aber es ist meins und von mir fotografiert, redaktionell.
Ich habe einen Freund gefragt und der meinte es wäre okay, ich müsste nur zu sehen, dass ich das originale Bild behalte zur Absicherung.
Ich danke jedem für eine Antwort!
Allerliebste Grüße
@Hendrik: Nur weil Du Dein iPhone bezahlt hast, hast Du aber z.B. nicht die Designrechte etc. daran. Das Risiko im Falle einer Klage trägst Du…
hmm, ok. Das ist mir klar. Es ist aber so, dass Apple Bilder anbietet für die redaktionelle Nutzung. Ist mein Blog überhaupt noch Redaktionell, wenn ich Adsense nutze?
Und:
Ich würde dann halt ein Bild nehmen, welches Apple zur freien Verwendung angibt (redaktionell). Ist das erlaubt in den Header einzubinden?
@Hendrik: Ein Bildnutzung immer Header wäre eher eine kommerzielle Nutzung statt einer redaktionellen, weil dort im Header keine journalistischen Inhalte transportiert werden, welche mit dem redaktionellen Bild illustriert werden. Deshalb nein, redaktionelle Bilder dürfen nicht im Header genutzt werden.
Hallo,
mich treibt gerade um, ob ich Fotos mit redaktioneller Freigabe in einer Workshoppräsentation verwenden darf. Bsp: ich möchte eine Gruppenarbeit anmoderieren und nutze dazu ein Bild einer Gruppe, das eine redaktionelle Freigabe hat. In meinen Augen wäre das eine redaktionelle Nutzung – auch wenn ich als Berater natürlich Geld mit diesem Workshop verdiene. Mitunter bekommen die Teilnehmer im Anschluss die Präsentation, um die Sachen nachvollziehen zu können. Wie schätzt du das ein?
Gruss
Patrick
@Patrick: Nein, das ist keine redaktionelle Nutzung.
Ich beschreibe auf einer Internetseite eine Dienstleistung, die Zielgruppe und den Ort der Zielgruppe in drei selbst verfassten Textblöcken und illustriere jeden Textblock mit einem redaktionellen (nicht-kommerziellen) Vorschaubild, welches per Klick vergrößert wird. Der Titel der Seite nennt sich bsw. „Webdesign für Vereine in Buxdehude“. Es folgen die drei Textabschnitte über Webdesign, Vereine und Buxdehude mit jeweils einem Bild. Es besteht weiter die Möglichkeit seine Meinung dazu zu schreiben und mit mir Kontakt aufzunehmen, wobei die Kommentare von mir frei geschalten werden müssen. Eigentlich war ich mir bis jetzt sicher, dass Bildmaterial entsprechend redaktionell genutzt zu haben, bin mir aber nach den zahlreichen Kommentaren hier nicht mehr 100 %ig sicher. Ach so: Die Seite ist eigentlich eine Testumgebung für ein Blog-System mit einer eigens dafür genutzten Domain. Es ist aber auch mein „kommerzielles“ Impressum verlinkt. Sonstige Werbung gibts nicht. Können Sie, natürlich völlig unverbindlich, eine Anmerkung zur Bildnutzung machen? Irgenwie scheint hier jeder Fall sehr individuell zu sein.
@Robert: Nein, Deiner Beschreibung nach ist das keine „redaktionelle“ Nutzung, weil Du keine „redaktionelle“ Arbeit machst, also Nachrichten verfassen, die unter das Presserecht fallen. Du beschreibst ja selbst im ersten Satz, was Du machst: Du bietest eine „Dienstleistung“ an, deshalb ist das eine kommerzielle Nutzung, selbst falls der Verein kein Geld verdienen sollte.
Hallo Herr Kneschke, mich treibt die Frage um, inwieweit die Verwendung eines Portrait Fotos, das im Rahmen eine Auftrags für einen anderen Auftraggeber entstanden ist und das der Portraitierte nun selbst für Homepage, Pressearbeit etc. nutzen möchte, redaktionelle oder kommerzielle Rechte berührt. Ganz praktisch würde mich noch interessieren, ob Sie Menschen (nicht Models), die sie portraitiert haben (bspw. im Rahmen eines Auftrags für eine Veranstaltungsdoku) und die das Bild dann für sich selbst haben möchten, das Bild kostenlos überlassen oder berechnen und welche Rechte Sie dabei einräumen?
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen.
Gruß,
Stefanie
@Stefanie: Ich mache keine Auftragsarbeiten, deshalb ergibt sich für mich das Problem nicht.
@R. Kneschke: Das ist ja spannend. Darf ich fragen, warum nicht? Interessiert mich einfach aus Neugierde…
@Stefanie: Ganz einfach, weil ich mit dem Einnahmen der Stockfotos zufrieden bin und somit auch keinem Termindruck etc. unterworfen bin.
Danke, Herr Knreschke, für den sehr informativen Beitrag, durch den ich einiges mehr gelernt habe.
Trotzdem bin ich nach dem Lesen immer noch verunsichert. Dürfte ich Fotos, die in einer öffentlichen Bibliothek gemacht wurden, ohne Bedenken zum redaktionellen Gebrauch verkaufen?
Sorry, für den Tippfehler in Ihrem Namen :(!
@Uschi: Ich denke ja, aber ich kann und darf da keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Hallo,
ich bin jetzt etwas verwirrt. Ich dachte das ich zum Beispiel Innenaufnahmen im Nymphenburger Schloss oder in anderen Museen als editorial anbieten kann. Ich habe sicherlich einige hundert Innenaufnahmen als editorial in meinem Portfolio.
Ich habe auch in Ausland diverse Innenaufnahmen von öffentlichen Gebäuden als editorial „laufen“.
Darf ich diese Bilder denn als editorial anbieten?
Mir ist klar das ich hier keine Rechtsauskunft bekommen kann – wo kann ich mich denn da klug machen ohne einen Anwalt zu befragen?
@generell Robert,vielen Dank für deine Seite und dein tolles Buch. Hat mir gerade bei dem Start viel geholfen.
@Jörg: Wo habe ich denn im Artikel geschrieben, dass Innenaufnahmen nicht für eine „redaktionelle Nutzung“ angeboten werden dürften?
Hallo Robert, hattest du nicht geschrieben. Das war / ist einfach eine Unsicherheit bei mir da ich viele editorial Bilder laufen habe und bei den Museen etc. bislang mir keine Einverständniserklärung geholt habe – und wohl auch nicht so einfach bekomme – und generell bei fast allen Eintrittskarten die kommerzielle Nutzung von Bildern ausgeschlossen ist.
Ich interpretiere jetzt mal das „editorial“ ungefährlich ist. Bilder etc. Kunstwerke fotografiere ich innen sowieso nicht.
Generell fällt mir auf das je nach Agentur die Prüfung auf editorial contend sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Ich habe bei 11 Agenturen Bilder der lonely Cypress in Pebble Beach – eine Zypresse in Californien – fotografiert von der Strasse angeboten. Bei 6 Agenturen ist die Serie ohne editorial angenommen worden. Bei 5 en kam der Hinweis das ein Copyright auf den Baum angemeldet hat (nur Natur!). Ich habe die Bilder dann auf editorial geändert und es klappte – bis auf shutterstock.
Lieber Robert
Wegen einem aktuellen Problem durchforstete ich das Internet, las flache Forenbeiträge und gelangte zu Deinem professionell wirkenden Artikel. Sachlich und klar legst Du den Sachverhalt – wenn auch unverbindlich! – dar. Aber besser unverbindlich und klar, als nur mutmaßliches Gewäsch.
Ich merke, dass beim Austausch von „kommerziell“ zu „werblich“ meine Fotowelt etwas anders aussieht, darum auch eine Frage von mir.
Ich bin in folgender Situation:
Ich hab einen befreundeten Goldschmied angesprochen, ob ich eine Auswahl seiner Schmuckstücke für ein Model-Shooting verwenden darf. Er ist begeistert. Das Model habe ich auch schon. Am Ende werden das Model und ich die Bilder für eigene (werbliche!) Zwecke in Modelkarteien, Homepages etc. verwenden dürfen (in meinem TFP-Vertrag steht „nichtkommerzielle Nutzung“). Soweit ist das ja das Übliche.
Da ist aber noch der Goldschmied: Ihm wollte ich – als Dankeschön – eine Auswahl als gerahmte Bilder für seinem Laden überlassen. Das wäre quasi meine erste Bilderausstellung. Nun könnte man aber auf den Bildern Schmuck sehen, den ein Kunde gezielt bestellen könnte (hätte er vielleicht ohne das Bild nicht gemacht) Wobei der Kunde erst in den Laden muss, um die Bilder zu sehen! Nicht die Bilder haben ihn in den Laden gelockt! Es könnte aber durchaus passieren, dass meine kleine Ausstellung in der Zeitung erscheint, was für diesen Moment Leute in den Laden locken würde.
Nun fürchte ich, dass das Ausstellen der Bilder als „kommerzielle“ Nutzung (Werbemaßnahme des Goldschmiedes, wobei er NICHT der Auftraggeber ist) ausgelegt werden könnte. Es ist ja sein Schmuck, der zu sehen ist! Wäre dann nicht die Konsequenz, dass das Model bezahlt werden müsste?
Wie wäre Deine rechtsunverbindliche Meinung dazu? Würdest Du mein Unterfangen unter „kommerziell“ („werblich“) packen.
LG Reinhard
@Reinhard: Meiner Meinung nach ist das unproblematisch, solange der Goldschmied die Ausstellung weder veranstaltet noch als Sponsor auftritt. Um komplett auf Nummer Sicher zu gehen, könntest Du vorher mit dem Model absprechen (und schriftlich festhalten), dass Du die Bilder auch für Ausstellungen nutzen darfst.
Hallo Robert,
ich habe ein Foto (redaktionelle Nutzung frei) als Titel auf einem PdF-Magazin (dreiköpfige Redaktion macht alle zwei Monate ein Magazin mit ungefähr 20 Seiten Inhalt) benutzt. War das korrekt?
Viele Grüße und vielen Dank im voraus
Elmar
@Elmar: Vermutlich schon, aber rechtsverbindlich kann ich das natürlich nicht beantworten.
Vielen Dank
Eines ist mir noch nicht so ganz klar geworden. Kann man für die redakt. Nutzung nur das öffentlichen Leben/besond. Ereignisse oder quasi alles fotografieren ?
Mal ein extremes Beispiel:
Kinder spielen oberkörperfrei vor ihrem Haus (also auf eigenem Grundstück). Ich fotografiere das, ohne sie oder die Eltern zu fragen. Das würde ich zwar aus moralischen Gründen nicht veröffentlichen, aber könnte ich das als Editorial Image anbieten ?
Und sind Fotolia und Shutterstock da auch die richtigen Agenturen, um Bilder redaktioneller Nutzung anzubieten ?
Danke!
@Johannes: Fotolia bietet keine redaktionellen Bilder an und Shutterstock nimmt nur News-Bilder, also „tagesaktuelle“ Bilder, nicht generell alle redaktionellen Bilder.
Zum Beispiel mit den Kindern: Das dürfest Du nicht, weil Du damit die Privatspähre der betroffenen Personen verletzen würdest. Speziell der Schutz von Kindern wird vom Gesetz höher angesetzt als beispielsweise der von Prominenten, die gerade etwas von öffentlichem Interesse tun.
Hallo Robert,
auch ich reihe mich, sofern für Dich okay, in die Reihe der Fragesteller ein 🙂
Angenommen, man betreibt eine Webseite mit ausführlichen Produktinformationen und Testberichten und setzt ein Bild eines Stockarchives (z.B. Pixelio) mit nur „redaktioneller Lizenz“ in den Header, das mit den beschriebenen Artikeln absolut nix zu tun hat und nur der Designaufwertung dient..
Gilt dies dann als kommerzielle Nutzung? Bzw. ist eine kommerzielle Nutzung gegeben, sobald die Webseite als kommerziell gilt?
Hinweis: Auf verschiedenen Unterseiten sind Links zu den Shops, die diese Artikel verkaufen, gesetzt (inkl. Handlungsaufforderung).
Vielen Dank für Deine Antwort.
@Markus: Meiner Ansicht nach würde die von Dir beschriebene Nutzung nicht als „redaktionelle Nutzung“ gelten (wie immer ohne Gewähr).
Hallo Robert,
Mir gefällt dein Artikel sehr gut! Leider bin ich mir immer noch nicht sicher ob es sich um redaktionelle Nutzung handelt, wenn ich auf meiner Seite für Zahnbürsten News und Vergleiche anbiete UND darunter einen Affiliate-Link platziere: „Jetzt auf Amazon kaufen“.
Eigentlich sehe ich das als klar redaktionell an, da die Bilder thematisch eindeutig mit meinen Artikeln zu tun haben bzw. diese sinnvoll ergänzen und ich damit auch nicht direkt für das Produkt werbe. Die Bilder veranschaulichen eben die Produkte in den Artikeln.
Selbstverständlich helfen mir aber die Bilder dabei Einnahmen zu generieren. Das ist aber bei allen Printmedien ebenfalls so. Ich finanziere die Seite eben mit Affiliate-Links – statt mit Werbung.
Ich weiß, dass du mir keine verbindliche Rechtsauskunft geben kannst, aber deine Meinung dazu würde ich gerne kennen. Danke 🙂
@John: Das lässt sich schwer beurteilen, weil es eine Grauzone ist. Das hängt davon ab, ob Deine Artikel journalistischen Kriterien standhalten würden und Du Dich an die üblichen Presseregeln hältst und so weiter. Dass mit redaktionellen Inhalten Geld verdient wird, ist kein entscheidendes Kriterium, aber so wie Du es beschreibst, klingt es für mich eher so, als würden die Artikel nur Mittel zum Zweck sein, um Affiliate-Provisionen zu kassieren, was dann wie gesagt eine Grauzone ist, die ich rechtlich nicht vollständig einschätzen kann.