Ursprünglich sollte der Titel dieses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lauten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häufigsten Probleme, wenn ein gekauftes Bild falsch eingesetzt wird. Oder wie es mir gegenüber ein Rechtsanwalt treffend formulierte: „Eine Banane verklagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.
Deswegen will ich in diesem Text kurz zusammenfassen, welche Nutzungsarten üblicherweise verboten sind. Dabei konzentriere ich mich die Bereiche, die auch für Models interessant sind, den ich bekomme häufig von Models zu hören, dass sie nicht wollen, dass ihre Fotos für „unseriöse“ Zwecke genutzt werden. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-Charakter, rechtlich verbindlich sind immer die Lizenzbedingungen der jeweiligen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wurde. Unten habe ich diese Lizenzverträge auch verlinkt und einen Teil der wichtigen Passagen zitiert.
Wer bis zum Ende durchgehalten hat, mag den Eindruck bekommen, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos möglich sei. Das stimmt natürlich nicht und ich werde bald einen Artikel mit den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos veröffentlichen. Doch erst mal die Einschränkungen.
Verbotene Nutzung:
- Nutzung in illegaler Weise
Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit illegalen Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, religiöse Intoleranz und all die anderen Dinge, die das Grundgesetz verbietet. Verboten wäre beispielsweise die Nutzung eines Fotos in einem volksverhetzenden Flyer einer rechtsextremen Partei. - Nutzung in erotischer/pornografischer Weise
Dazu zählt beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-Filmen oder Portraits von Models für Escort-Webseiten. Da die Grenzen zwischen Erotik und Pornografie fließend sind, sollte im Zweifel eher anhand einer konservativen Sicht entschieden werden oder besser direkt die Bildagentur nach dem konkreten Nutzungswunsch gefragt werden. - Nutzung in diffamierender Weise
- Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto ausschneidet und auf ein häßliches Tier montiert, beleidigt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist strohdoof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übrigens auch, wenn nicht das Model, sondern der Fotograf beleidigt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heimlich im Bad aufgenommen“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glücklichen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank diesen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abgenommen“ ist grenzwertig, denn es impliziert, dass die Models vorher 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die folgende verbotene Nutzung:
- Nutzung als Meinungsaussage
Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeblich eine Meinung äußert, ist das verboten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das leckere Brot von Bäcker XY“. Besonders empfindlich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral. - Nutzung in verfälschender Weise
Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn streitet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration werden gerne Stockfotos gekauft. Das ist nur zulässig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht identisch mit den Personen des Textes sind. Dazu stehen entweder neben dem Foto oder im Text „Szene nachgestellt“, „nur zur Illustration“ oder ähnliche Hinweise. - Nutzung in unmoralischer Weise
Hier wird es schwammig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumindest im Gesetzbuch strengere Sitten herrschen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wieder. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weniger ausführlich aufgelistet.
Die Faustregel für verbotene Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgendwie negativ auswirken könnte (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), sollte vorher die Bildagentur gefragt werden und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.
Zusätzlich zu diesen „moralischen“ Verboten gibt es noch andere Kategorien.
Mehr verbotene Nutzungen:
- In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt werden. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutzwürdig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erforderlichen Rechte am Foto besitzt, um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, gäbe es einen Interessenkonflikt.
- Stockfotos dürfen vom Bildkäufer weder kostenlos und gegen Bezahlung zum Download angeboten werden. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauften Bildern selbst bei Bildagenturen hochgeladen haben, um damit Geld verdienen zu wollen. Das ist verboten!
- Nutzungsrechte übertragen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, sondern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genauer definiert werden. Üblicherweise ist verboten, dieses Nutzungsrecht anderen zu übertragen. So darf beispielsweise eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kaufen (sozusagen in dessen Auftrag), aber nicht das gleiche Foto für einen anderen Werbekunden nutzen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähnliches ist damit nicht möglich.
Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz
Viele Bildagenturen bieten Fotos in allen möglichen Größen an und zusätzlich in je zwei verschiedenen Lizenzarten: Die günstige „einfache Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teurere „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gesprochen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) weiterverkaufen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen ausführlicheren Artikel.
Wer ein Gefühl dafür bekommen will, welche Nutzungen verboten sind, kann sich nun entweder zu den – meist sehr langatmigen – Lizenzverträgen im Original durchklicken, oder in den von mir zusammengesuchten gekürzten Zitaten stöbern.
Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.
Darin steht u.a.:
„3. Einschränkungen
[…]
3.5 Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhnlichen Betrachter verletzend oder unangemessen kontrovers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder derartigen Verwendung eine Erklärung hinzufügen, aus welcher hervorgeht, (i) dass das Lizenzmaterial lediglich zu Illustrationszwecken eingesetzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abgebildeten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6 Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.“
Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).
Darin steht u.a.:
„11. Unauthorized Uses:
Without limitation, Content may not be used as a trademark, or for any pornographic use, unlawful purpose or use, or to defame any person, or to
violate any person’s right of privacy, publicity or moral rights, or to infringe upon any copyright, trade name or trademark of any person or entity.“
Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.
Darin steht u.a.:
„III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestattet, die Bilder auf beleidigende, ehrrührige, pornographische, betrügerische, verletzende oder quälende Weise zu verwenden oder in einen solchen Zusammenhang zu bringen. Berührt der geplante Einsatz dieser Bilder solche Bereiche oder kann auf einen der vorgenannten Begriffe ein Zusammenhang geschlossen werden, ist eine vorherige schriftliche Genehmigung einzuholen. Dieser Begriff gilt einschließlich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, körperliche oder seelische Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder andere schwere körperliche oder geistige Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“
Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.
Darin steht u.a.:
„4. Standardlizenzbeschränkungen
(a) Untersagte Nutzungen. Sie dürfen den Content lediglich dazu verwenden, was in vorstehendem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zulässig ist. Zur weiteren Erläuterung stellen folgende Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berechtigterweise handelnd) oder gemäß dem anwendbaren Recht ihrer Natur nach als pornografisch, obszön, unmoralisch, verletzend, diffamierend oder verleumderisch angesehen werden, bzw. die hinreichend wahrscheinlich jedwede in dem Content dargestellte Person oder Objekt in Misskredit bringen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jedweden Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise darstellt, die
(i) eine vernünftige Person dazu bringen würden, anzunehmen, dass diese Person jedwede Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sonstige Bemühung nutzt oder persönlich billigt; oder
(ii) die diese Person in einer möglicherweise sensiblen Situation darstellt, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf mentale und physische Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Content dargestellte Person anstoßend oder unschmeichelhaft wäre“
Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.
Darin steht u.a.:
„3. Einschränkungen
Unbeschadet jeglicher anders lautender und in diesem Vertrag enthaltener Bedingungen anerkennt, akzeptiert und garantiert das Nicht-exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegenüber irgendwelchen vorgenannten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berechtigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer geltenden Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erscheinende Menschen oder Eigentum (falls vorhanden) mit jedweden politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder anderen Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die angebildete Person oder den Urheber in einem negativen Zusammenhang darstellen, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme politische Parteien und Meinungsförderung im politischen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrechtliche, beleidigende oder unmoralische Verwendungsarten“
Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.
Darin steht u.a.:
„Teil 2 Einschränkungen
Sie dürfen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit pornografischem, verleumderischem, oder sonstwie illegalem oder sittenwidrigem Inhalt oder auf eine Art und Weise verwenden, dass ein Markenzeichen oder geistiges Eigentum verletzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benutzen, dass eine Person auf dem Foto negativ dargestellt wird oder die Person so darstellt wird, dass sie daran Anstoß nehmen könnte. Das schließt folgende Beispiele ein (ist aber nicht auf solche Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, erotischen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähnliche Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit politischen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-Material für pharmazeutische Produkte oder Gesundheitsfürsorge, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygienische Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die verleumderisch sind, oder die illegalen, anstößigen, oder unmoralischen Inhalt haben.
Sie dürfen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benutzen, wenn die Benutzung andeutet, dass das Model sich an unsittlichen oder illegalen Taten beteiligt fühlt oder an körperlichen oder geistigen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“
123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.
Darin steht u.a.:
„4. You may NOT
[…]
(f) under any circumstances use Content in connection with any pornographic, obscene, immoral, defamatory or illegal materials; endorsement of product(s); sensitive mental/health/other similar aspect of contexts or subjects.“
StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.
Darin steht u.a.:
„B: Prohibited uses
You may not use the Image in the following ways, unless they are expressly permitted by one of our Extended licenses that You have obtained from Us in writing for the Image:
[…]
* For pornographic, unlawful or other immoral purposes, for spreading hate or discrimination, or to defame or victimize other people, societies, cultures.
* In a way that would make people assume that the person(s) depicted on the Image is/are endorsing a certain product or a service.
* In a way that could give a bad name to either Stockxpert or the person(s) depicted on the Image, including illustrating sensitive social subjects such as health issues, crime, sexual preferences, drug abuse or similar issues.“
PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.
Darin steht u.a.:
„4. Unerlaubte Nutzung
Die Inhalte dürfen nicht eingesetzt werden
(a) für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abgebildete Person/en herabwürdigenden Art und Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht einverstanden sein könnte. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑missbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Inhalt dargestellte Person anstoßend wäre (z.B. Dating-Seiten, Escort Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten). In diesem Fall ist ein ausdrückliches schriftliches Einverständnis der betroffenen Person über PantherMedia einzuholen (gegen eine pauschale Gebühr).
[…]
(f) für sonstige unerlaubte Handlungen“
Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).
Darin steht u.a.:
„IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte
[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind
unzulässig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“
Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?
Sehr interessant, mal einen Bericht sozusagen „von der anderen Seite aus“ zu lesen.
Als Fotograf habe ich ja keinen Einfluß darauf, was der Käufer mit dem Bild wirklich anstellt. Und gleichzeitig habe ich auch keine Kontrollmöglichkeit, wenn z.B. der Bäcker XYZ in einer Kleinauflage in seinem Ort das von Dir erwähnte Familienfoto für eine Meinugsaussage benutzt.
Das könnte eventuell im gewissen Masse kontrolliert werden, wenn die Bildagenturen verpflichtet werden würden, die Käufer der Bilder preiszugeben, was derzeit kaum eine Billigagentur macht.
„Nutzung in diffamierender Weise / als Meinungsaussage“
Es gibt doch genug „Immer mehr Deutsche zu dick“-Beiträge und Vorher-Models. Und massig Stockaufnahmen, mit denen Produkte eine „Daumen hoch“-Bewertung erhalten, oder aber durch deren Auswahl eine ethisch korrekte Arbeitsatmosphäre symbolisiert (bzw.vorgetäuscht) wird.
Also: Wie enggefasst (und durchsetzbar) sind diese Taburegelungen wirklich? Und inwiefern müssen sich Nutzer von CC-lizensierten Werken – nicht nur Fotos – an solche Regeln halten?
Sowohl bei „pornographisch“ als auch bei „volksverhetzend“ ist das kleine Problem nur, daß es immer erstmal ein Gerichtsurteil braucht, damit etwas überhaupt so eingestuft werden kann. (Bzw. bei „pornographisch“ auch eine Indizierung durch die BPJ mit der Begründung „jugendgefährdend, weil pornographisch“.
Wobei noch überhaupt nicht der Fall (s. BVerfG zu „Josefine Mutzenbacher“) erwähnt ist, daß etwas rechtlich gesehen gleichzeitig „Pornographie“ und „Kunst“ sein kann, und dann dem „Kunstvorbehalt“ des Grundgesetzes unterfällt.
Gettys Passus ist rechtlich wie semantisch Unfug:
„Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden“
„Pornographisch“ ist nicht „rechtswidrig“, insofern ergibt der Satzanschluß „anderweitig rechtswidriger Weise“ keinen logischen Sinn.
Mauritius beglückt die Rechtswelt mit einem ähnlich verschwurbelten Passus:
„Es ist nicht gestattet, die Bilder auf beleidigende, ehrrührige, pornographische, betrügerische, verletzende oder quälende Weise zu verwenden oder in einen solchen Zusammenhang zu bringen“
Man fragt sich unwillkürlich, was wohl unter der Verwendung von Fotos in „quälender Weise“ gemeint sein könnte, und ob dazu bestimmte Marotten heutiger Layouter zählen könnten…
Fotolias
„der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die angebildete Person oder den Urheber in einem negativen Zusammenhang darstellen, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme politische Parteien und Meinungsförderung im politischen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrechtliche, beleidigende oder unmoralische Verwendungsarten”“
klingt sehr amerikanisch („Monatshygiene“, „Geburtenverhütung“). „Extreme politische Parteien“ ist ein rechtlich unbrauchbarer Passus, weil er nicht klar definiert werden kann. Jede nicht verbotene oder gar zu einer Wahl zugelassene Partei wird es weit von sich weisen, als „extrem“ bezeichnet zu werden.
Davon mal völlig abgesehen, daß deutsche Gerichte einen Zusammenhang mit „Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services“ im Jahr 2009 nicht als „negativen Zusammenhang“ ansehen werden – Prostitution ist eine legale, gesetzlich geregelte Tätigkeit in Deutschland…
Agenturen müssen übrigens aufpassen, daß sie mit solchen Ausschlußklauseln nicht ab einem gewissen Punkt mit den Diskriminierungsverboten des AGG in Konflikt geraten… 😉
Panthermedias
„für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen“
ist klassisches Gummi, und würde wegen „Unbestimmtheit“ vermutlich als ungültige Vertragsklausel gelten. („Sexistisch“ ist anders als „volksverhetzend“ oder „pornographisch“ nicht mal mehr auf dem Umweg über das StGB rechtlich zu fassen, der Begriff ist schlicht nicht justiziabel. Dasselbe gilt für „rassistisch“.)
@Henteaser:
Tom schrieb schon ganz richtig, dass eine genaue Definition im Streitfall oft erst vor dem Gericht entschieden werden kann. Aber es gibt genug Nutzungen, die eindeutig verboten sind. Bei deinen Beispielen kommt es auch immer darauf an, wie die Fotos mit einem Text oder Produkt kombiniert werden.
Ein schwieriges Thema. Eigentlich kann man ja nie sicher sein nicht verklagt zu werden.
Wie sieht es den mit fiktonalen Sachen aus: Ich schreibe einen Roman oder drehe einen Film der z.B. von einem Mord handelt. Als Buchcover nehme ich dann ein entsprechendes Foto.
Dann bringe ich das Modell in Verbindung mit Mord, allerdingst nur im Rahmen eines Romans
Wäre das schon fragwürdigt?
Hier mal ein Beispiel:
http://de.fotolia.com/id/3756217
Das Foto wurde als DVD Cover für folgenden Film verwendet:
http://www.amazon.de/Dungeon-Girl-Wendi-Jean-Linn/dp/B001KO73P0/ie=UTF8&s=dvd&qid=1248185465&sr=8–1
@Andreas:
Ich kann Dir leider keine verbindliche Rechtsberatung geben. Ich fände Dein Beispiel nicht fragwürdig, ob das Model das auch so sieht, weiß ich nicht.
Nein, eine verbindliche Beratung suche ich ja auch gar nicht.
Mir geht es darum das man als Käufer aber eine verbindliche Sicherheit seitens des Anbieters haben sollte. Sonst muss ich ja immer zittern verklagt zu werden.
Ein Modell kann sich im nachhinein doch immer beleidigt fühlen oder sagen„Mit dieser oder jener nutzung bin ich nicht einverstanden“
Und als Kunde Zahlt man ja Geld für den Content und die Nutzung.
Wenn ich z.B. ein erotisches Nackfoto kaufe auf dem das Modell lasziv in die Kamera schaut und ich dieses Bild dann für einen erotischen Roman als Cover verwende, darf es ja nicht sein das man verklagt wird weil es untersagt ist diese Foto für „pornografische“ Sachen zu verwenden.
Sowohl Bildagenturen und Gerichte werden bei erotischen/pornografischen Nutzungen immer im Einzelfall entscheiden müssen, da die Grenzen da fließend sind. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, kannst Du entweder a) auf solche Nutzungen verzichten, b) einen Fotografen und das passende Model selbst beauftragen und die Nutzung vorher absprechen oder c) die Bildagentur vorher fragen und sich die Zusage schriftlich geben lassen.
Hallo Robert,
ich bin gerade selbst von so einem Fall betroffen. Eines meiner Bilder wurde in einem Werbespot, einem SMS-Sex-Test, verwendet. In dem Spot geht es um Sex-Stellungen. Zusätzlich sieht man zwei Strichfiguren die sich gerade lieben.
Ich konnte mich jetzt über den TV-Sender an den Produzenten herantasten und habe nun auch die Bildagentur mitgeteilt bekommen. Mit der habe ich mich nun in Verbindung gesetzt und bin gespannt, wie aktiv dieser Fall bearbeitet wird.
Ich melde mich wieder, wenn der Fall abgeschlossen ist.
Hat jemand von Euch das schon hinter sich? Wenn ja, kurzes Statement hier wäre interessant.
Ich verwende Stockfotos zur Gestaltung von Webseiten (meist von fotolia). Wie erfordert, verweise ich im Impressum auf den Urheber und verlinke direkt.
Aber wie will denn ein Fotograf X, der zufällig auf einer meiner Webseiten landet wirklich feststellen, das ich absolut korrekt arbeite? Das Bild wurde von mir bei fotolia z.B. unter dem Account „MrX“ erworben.
Im Grunde müßte er einen Generalverdacht äußern, mir einen Knüppel zwischen die Beine schmeißen und abwarten, ob ich den Kauf belegen kann.
Also irgendwo ist der Wurm drin.
@M. Will: In dem Artikel geht es ja um verbotene Nutzungen, die selbst dann verboten sind, wenn ein Foto über eine Bildagentur gekauft wurde. Das lässt sich ja anhand des tatsächlichen Einsatzzweckes erkennen.
Hallo Robert!
Ich habe das ganze Internet durchgesucht und leider keine Antwort auf meine Frage gefunden. Mein Ehemann beschäftigt sich auch mit der Stockfotografie. Manchmal fotografiert er auch meine Eltern. Heute haben wir von einer bekannter Frau aus Russland erfahren, dass ein Foto von meinem Vater in einer Versicherungswerbung benutzt wurde. Das ist ok… ABER mein Vater ist auf dem Foto als gestorbener vorgestellt… mit einer schwarzen Umrandung und mit Blumen, die in Russland zur Beerdigung bringen. Also als ob er tot wäre. Das Inhalt der Werbung ist auch mit dem Tod verbunden.
Durften die Käufer das Foto in dem Zusammenhang benutzen?
@Eva: Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung geben. Generell kommt es auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Agentur an, über welche das Foto verkauft wurde.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Nutzungsbedingungen aller Agenturen sind eigentlich fast gleich. Es ist z.B. untersagt die Bilder im Zusammenhang mit der Krankheiten (z.B. AIDS usw.) zu verwenden. Diese Bildverwendung deutet an, dass der Mann tot ist.
Ich habe mal verglichen. Die Verträge ähneln sich alle. Bei den Anwaltskosten für so ein Dokument lohnt sich wohl auch, abzuschreiben.