Solche Geschichten höre selbst ich nicht alle Tage.
Der Fotograf Andreas P. (voller Name bekannt), seines Zeichens hauptberuflich Bildjournalist, verfolgt regelmäßig meinen Blog. Nach meinem Bericht über Browser-Plugins zum Finden der eigenen Bilder probierte er diese aus und bekam viele Treffer angezeigt. Was ihn wunderte: Einige davon wurden anscheinend von einer tschechischen Bildagentur namens Profimedia an Bildnutzer verkauft. Das Kuriose daran: Der Fotograf hat keine Geschäftsbeziehung mit dieser Agentur.
Nach etwas Recherche fand der Fotograf heraus, dass diese Bilder von der deutschen Agentur Face To Face kommen, mit der Andreas P. einen Autorenvertrag abgeschlossen hatte, um ca. 200 seiner Fotos zu vertreiben. In seinem Vertrag stand jedoch nirgends, dass eine Sub-Lizenzierung erlaubt sei. Dem deutschen Urheberrechtsgesetz nach (§35 UrhG) kann jedoch auch der Inhaber von ausschließlichen Nutzungsrechten „weitere Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen“.
Der Fotograf bat um eine Erklärung und eine Überweisung des ihm zustehenden Honorars. Immerhin liegen die Fälle teilweise schon über drei Jahre zurück.

Der Geschäftsführer von Face To Face erklärte daraufhin dem verdutzten Fotografen, dass die Agentur für die Bildnutzung von der Partneragentur 0,58 Euro erhalten habe, was beim vereinbarten Honorarsplit von 50:50 einem Fotografenanteil von 29 Cent beträgt (Nachweis liegt vor). Ja, richtig gelesen: 29 Cent! Wohlgemerkt, es geht hier nicht Abo-Modelle einer Microstock-Agentur, sondern um ein RF-Bild bei einer angesehenen Macrostock-Agentur. Mindestens fünf Bilder waren betroffen, was zu einer Summe von 1,45 Euro führt.
Und es kommt noch besser: Der Betrag wurde nicht überwiesen, da die Bankgebühren den Betrag wieder auffressen würden (Nachweis liegt ebenfalls vor).
Auf jeden Fall – ich formuliere es mal vorsichtig – sehr unorthodox ist auch die Methode, den Fotografen über die erzielten Erlöse erstens nicht zu informieren und diese zweitens nicht nach dem Verkauf mit ihm zur Auszahlung zu bringen, obwohl vertraglich eine monatliche Auszahlung vereinbart ist (Nachweis liegt vor).
Der Fotograf hat ca. 200 Bilder bei der Agentur online und bei der ersten Stichprobe 12 Nutzungen von 10 Bildern gefunden, für die er bis heute kein Honorar überwiesen bekommenhat. Ob weitere Bilder betroffen sind, weiß er nicht. Raum für wilde Spekulationen ist daher vorhanden.
Unklar ist weiterhin auch, wie bei einer Macrostock-Bildagentur Honorare im Cent-Bereich anfallen konnten. Darauf hat der Fotograf noch keine Antwort erhalten.
Als ich den Geschäftsführer der Agentur um eine Stellungnahme bat, verbot dieser mir, ihn zu zitieren oder namentlich zu nennen, andernfalls müsse er den Rechtsweg wählen.
Insgesamt zeichnen sich diese Vorfälle durch ein Geschäftsgebaren aus, was mehr als geeignet ist, das Vertrauen von Fotografen in eine Agentur nachhaltig zu zerstören. Wer weiß schon, wie viele Bilder da draußen kursieren, die zwar verkauft und vom Bildkäufer ordentlich bezahlt wurden, aber im undurchsichtigen Netz der Partneragenturen und Vertriebskanäle versickert sind, sodaß die Fotografen kein Honorar dafür sehen?
Erst wenige Monate ist es her, dass Fotografen dank der neuen Bildersuche von Google Images systematischer nach der Verwendung von ihren Fotos fahnden können. Die Anzahl der Abmahnungen ist dadurch deutlich gestiegen, das merke ich bei mir selbst und auch von einigen Bildagenturen habe ich das gehört. Wie sieht es wohl bei den Büchern aus, die der Fotograf nicht so einfach durchsuchen lassen kann? Transparenz ist hier endlich mal nötig.
Wie seht ihr das? Was für Erfahrungen habt ihr mit Euren Honorarabrechnungen gemacht?
Update 13.12.2011: Die Bildagentur Face To Face wies den Fotografen jetzt auf einen „Royalty Free Zusatzvertrag“ hin, in dem steht, dass die Distribution über Partneragenturen erlaubt sei und Auszahlungen erst gesammelt ab einer Summe von 100 Euro ausgezahlt würden.