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Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?

Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berich­tet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet fin­den können.

Viele Leser haben das aus­pro­biert und eben­falls Treffer gehabt. Einige haben auch eini­ge ille­ga­le Verwendungen ihrer Fotos gefun­den. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei frem­den Leuten als Facebook-​Profil gefun­den habe. Da kommt natür­lich die Frage auf, was man dage­gen tun kann.

So frag­te mich Petra via Facebook:

dan­ke, hab das eben aus­pro­biert, ich hab da jeman­den in est­land gefun­den, der eines mei­ner bil­der als sei­nes ausgibt…was mach ich jetzt am bes­ten? schreib ich ihn an?“

und auch Dirk schrieb in sei­nem Kommentar zum obi­gen Artikel:

habe die Suchfunktion eben ein­mal getes­tet und war per­plex … ich habe doch ein paar mei­ner Bilder auf „frem­den“ Seiten gefun­den. Jetzt ist erst ein­mal die Aufforderung ver­schickt wor­den, die Bilder zu ent­fer­nen. Wie geht es wei­ter, wenn die­ser Aufforderung nicht nach­ge­kom­men wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine ein­fa­che aber effek­ti­ve Loesung ans Herz legen?“


Deshalb will ich heu­te eini­ge Tipps geben, was in sol­chen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch dar­auf hin­wei­sen, dass ich kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst ent­schei­den muss, wel­che Schritte die rich­ti­gen sind und not­falls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.

Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?

Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Bei man­chen Bilder ist es sehr ein­fach fest­zu­stel­len, ob eine Urheberrechtsverletzung vor­liegt. Wenn der Fotograf das Bild weder ver­kauft, noch ver­schenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahr­schein­lich ille­gal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur ver­kauft, ist es das schwie­ri­ger. Hier muss der Fotograf die Agentur fra­gen, ob der betref­fen­de Nutzer das Bild lizen­ziert hat. Beim Vertrieb über vie­le Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch kom­pli­zier­ter. Hier ist eine Excel-​Tabelle zur Fotoverwaltung unver­zicht­bar, damit der Fotograf weiß, wel­che Bilder bei wel­chen Agenturen ange­bo­ten wer­den. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung ille­gal sei, muss jede die­ser Agenturen, wel­che Verkäufe des Bildes gemel­det hat, gefragt werden.

Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?

  • Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
  • Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewe­sen wäre, sehen retu­schiert aus
  • Das Bild wird genau in der Thumbnail-​Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
  • Das Foto wur­de so beschnit­ten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
  • Es wird ein fal­scher Fotografenname oder eine fal­sche Quelle als Bildcredit angegeben
  • Es wird bei redak­tio­nel­len Verwendungen kei­ne Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meis­ten Bildagentur-​AGBs ist)
  • Das Bild wird für ille­ga­le, por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke benutzt

Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusam­men­kom­men, des­to höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übri­gens jedoch der rich­ti­ge Fotografenname und eine Agentur als Quelle ange­ge­ben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis dar­auf, dass das Foto kor­rekt lizen­ziert wur­de. Manchmal ver­ste­cken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-​Browser mit der rech­ten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-​Infos anzei­gen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sicht­bar. Stünde dann bei­spiels­wei­se „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, wür­den mei­ne Alarmglocken nicht so laut läu­ten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.

Wenn der Fotograf sich rela­tiv sicher ist, dass das Bild geklaut wur­de, gibt es meh­re­re Möglichkeiten. Üblich sind fol­gen­de Schritte.

Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  1. Beweissicherung
    Zuerst soll­ten immer die Beweise gesi­chert wer­den. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betref­fen­den Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bit­tet man eine wei­te­re Person als Zeugen, das eben­falls zu tun, weil Screenshots rela­tiv leicht zu fäl­schen sind und die­se mit einem Zeugen vor Gericht bes­ser Bestand haben. Außerdem soll­te man etwas schau­en, ob nicht noch an ande­ren Stellen das glei­che Foto oder ande­re Fotos des Fotografen ille­gal genutzt wer­den. Die oben erwähn­te Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eig­nen sich dafür gut.
  2.  

  3. Analyse der Lage
    Jetzt heißt es nach­den­ken: Wer hat das Bild ille­gal genutzt und war­um? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine inter­na­tio­na­le Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte ver­kauft oder ein ande­rer Fotograf, der das Bild als sein eige­nes aus­gibt? Einige die­ser Fragen wer­den auch im Buch „Fotografie und Recht“* behan­delt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beant­wor­ten soll, sind folgende: 
    • Ist der Bilderdieb eine Privatperson, min­der­jäh­rig, eine Firma, eine öffent­li­che Einrichtung oder gänz­lich unbekannt?
    • In wel­chem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem ille­gal genutz­ten Bild ansässig?
    • Wird das Bild in gewinn­ori­en­tier­ter Absicht benutzt?
    • Wird das Bild (abge­se­hen vom Bilderdiebstahl selbst) für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke benutzt?
    • Wie lan­ge ist das Bild schon online?
    • Wenn der Nutzer das Bild kor­rekt lizen­ziert hät­te, wie viel hät­te er dafür bezah­len müssen?
    • Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?

    All die­se Fragen ent­schei­den zum einen, wie ein­fach es ist, die ver­ant­wort­li­che Person haft­bar zu machen und ob es sich finan­zi­ell loh­nen wür­de. Um die­se Details raus­zu­fin­den, lohnt sich bei­spiels­wei­se manch­mal eine kos­ten­lo­se Whois-​Abfrage, ein Blick ins Internet-​Archiv und ande­re Recherche-​Methoden, die hier zu weit gehen wür­den. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt ver­schie­de­ne Schritte ein­lei­ten, die grob in drei Richtungen gehen.

     

  4. Weg 1: Anwalt suchen und gericht­li­che Auseinandersetzung
    Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinn­volls­ten einen Anwalt ein­zu­schal­ten. Hier gilt es jedoch ers­tens dar­auf zu ach­ten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zwei­tens gute Konditionen anbie­ten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unter­schei­det sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beacht­lich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt wer­den müs­sen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn die­ser im Ausland sitzt. Eine ers­te Einschätzung des Falls machen vie­le Anwälte jedoch kos­ten­los, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 die­ser Liste halb­wegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung ver­schi­cken. Wird die­ser Folge geleis­tet, ist die Sache erle­digt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache ent­fernt oder nach­träg­lich lizen­ziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht brin­gen. Ab da wird es teu­er, wes­halb Anwalt und Fotograf über­le­gen müs­sen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist.
  5.  

  6. oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
    Erst nach­dem die Beweise gesi­chert wur­den, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt auf­neh­men und ent­we­der dar­um bit­ten, das Foto zu ent­fer­nen, kor­rekt zu ver­lin­ken und/​oder nach­träg­lich eine Lizenzgebühr zu zah­len. Manche Fotografen wer­den dann wild beschimpft und belei­digt, ande­re Bilderdiebe tau­chen ab und ver­su­chen, ihre Spuren zu besei­ti­gen und ande­re bit­ten um Entschuldigung und zah­len ein­sich­tig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst ent­schei­den, was einer Meinung nach gesche­hen soll. Manchmal bit­te ich nur, dass ein Link zu mei­ner Seite gesetzt wird, manch­mal bit­te ich um Entfernung des Fotos, manch­mal stel­le ich eine Rechnung. Oder manch­mal schal­te ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ers­ten Moment Wut und Ärger über­wie­gen mögen, soll­te eine Ansprache sach­lich und freund­lich erfolgen.
  7.  

  8. oder Weg 3: Technische Beschwerden
    Manchmal ist es nicht mög­lich, den Bilderdieb zu iden­ti­fi­zie­ren, weil er das Foto bei­spiels­wei­se anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hoch­ge­la­den hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and ande­re Webseiten, die anony­me Inhalte erlau­ben, haben im Kleingedruckten ste­hen, dass urhe­ber­recht­li­che Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen ver­sto­ßen und nicht hoch­ge­la­den wer­den dür­fen. Meist reicht eine kur­ze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform ent­fernt wird. Ein hilf­rei­cher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazu­ge­hö­ri­ge „Takedown Notice“. Hier eine eng­li­sche Anleitung dafür.
    Auf ähn­li­chem Weg kann man auch Google, Google Images oder ande­re Suchmaschinen dazu brin­gen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine ange­zeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung ver­rin­gert wird.

Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?

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