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Fotografen mahnen ab: Der Gerichtsvollzieher bei der Bildagentur Clipdealer

_​_​english ver­si­on below__

Schon vor über sechs Jahren habe ich hier im Blog über „Auszahlungsschwierigkeiten bei der Bildagentur Clipdealer“ berich­tet. Über ein Jahr spä­ter hat­te ich eine Anleitung ver­öf­fent­licht, wie Fotograf*innen ihre offe­nen Agenturrechnungen per Mahnbescheid ein­for­dern können.

Nach der Veröffentlichung die­ser bei­den Artikel haben sich wie­der­holt Fotograf*innen bei mir gemel­det, wel­che eben­falls Probleme hat­ten, sich von der Bildagentur Clipdealer ihre offe­nen Honorare aus­zah­len zu las­sen. Vor allem für Fotograf*innen aus dem Ausland ist auch der ver­gleichs­wei­se ein­fa­che Weg über ein Mahnverfahren oft zu kom­plex, um die Ansprüche durchzusetzen.

Auch im Microstock-​Forum microstockgroup.com gibt es vie­le Erfahrungsberichte von ver­zwei­fel­ten Fotograf*innen, wel­che ihre Clipdealer-​Honorare nicht aus­ge­zahlt bekom­men. Einfach mal den Agenturnamen in das Suchfeld dort eintippen.

Das Vorgehen von Clipdealer, auf Auszahlungsanforderungen nicht zu reagie­ren, scheint dem­nach lei­der weder ein Einzelfall noch kurz­fris­ti­ger Natur gewe­sen zu sein.

Ich habe dar­auf­hin zwei die­ser Fotograf*innen mei­ne Hilfe ange­bo­ten:
Sie haben mir ihre Honoraransprüche abge­tre­ten, wel­che ich selbst dann in deren Namen mit Hilfe mei­nes Rechtsanwalts Sebastian Deubelli von SLD IP LAW auf eige­ne Kosten ein­ge­for­dert habe.

Clipdealer hat bei­de Mahnbescheide zwar igno­riert, aber nach­dem wir dadurch einen Vollstreckungsbescheid erwir­ken konn­ten und der Gerichtsvollzieher zwei Mal bei Clipdealer für eine Zwangsvollstreckung vor­stel­lig wur­de, hat die Bildagentur die offe­nen Honorare sowie die Verfahrenskosten an uns ausgezahlt.

Für die bei­den Fotograf*innen sind kei­ne Kosten ent­stan­den, aber das gesam­te Verfahren hat jeweils etwas über ein Jahr gedauert.

Wer eben­falls Probleme hat, sei­ne offe­nen Fotografenhonorare von der Bildagentur Clipdealer ein­zu­for­dern, kann sich ger­ne bei mir mel­den. Ich schaue dann, ob ich eben­falls unter­stüt­zend tätig wer­den kann.



ENGLISH:
Photographers issue legal warnings: The bailiff at the picture agency Clipdealer

More than six years ago, I repor­ted here on the blog about „Payment dif­fi­cul­ties at the stock agen­cy Clipdealer“. Over a year later, I published ins­truc­tions on how pho­to­graph­ers can cla­im their out­stan­ding agen­cy invoices by means of a legal remin­der.

After the publi­ca­ti­on of the­se two artic­les, I was repea­ted­ly cont­ac­ted by pho­to­graph­ers who also had pro­blems get­ting their out­stan­ding fees paid by the stock agen­cy Clipdealer. Especially for pho­to­graph­ers from abroad, the com­pa­ra­tively simp­le rou­te via a dun­ning pro­ce­du­re is often too com­plex to enforce their claims.

In the micros­tock forum microstockgroup.com the­re are also many tes­ti­mo­ni­als from despe­ra­te pho­to­graph­ers who have not been paid their Clipdealer ear­nings. Just type the agen­cy name into the search field there.

Unfortunately, Clipdealer’s prac­ti­ce of not respon­ding to pay­ment requests does not appear to have been an iso­la­ted case or of a short-​term nature.

I then offe­red my help to two of the­se pho­to­graph­ers:
They assi­gned their royal­ty claims to me, which I then clai­med mys­elf on their behalf with the help of my lawy­er Sebastian Deubelli from SLD IP LAW at my own expense.

Clipdealer igno­red both remin­der noti­ces, but after we were able to obtain a writ of exe­cu­ti­on and the bai­liff made two visits to Clipdealer for enforce­ment, the stock agen­cy paid us the out­stan­ding fees and the cos­ts of the proceedings.

The two pho­to­graph­ers did not incur any cos­ts, but the enti­re pro­cess took a litt­le over a year in each case.

Anyone who also has pro­blems clai­ming their out­stan­ding photographer’s fees from the stock agen­cy Clipdealer is wel­co­me to cont­act me. I will then see if I can also pro­vi­de support.

Analyse: Wie viel zahlt Shutterstock für KI-​Trainingsdaten an Anbieter?

Im Juli 2021 hat­te die Bildagentur Shutterstock ange­kün­digt, auch KI-​Datensätze anzu­bie­ten, mit denen kom­mer­zi­el­le Anbieter ihre KI-​Tools trai­nie­ren können.

Im Oktober 2022 führ­te Shutterstock dann in Zusammenarbeit mit den Firmen OpenAI und LG selbst die Möglichkeit ein, dass Kunden KI-​generierte Bilder auf deren Webseite erstel­len und lizen­zie­ren können.

Für sol­che KI-​Nutzungen des Bildmaterials sol­len die Anbieter ent­schä­digt werden.

Shutterstock selbst schreibt dazu im oben ver­link­ten FAQ:

Wir haben einen Shutterstock Anbieter-​Fonds ein­ge­rich­tet, der Shutterstock Anbieter direkt ver­gü­tet, wenn ihr geis­ti­ges Eigentum bei der Entwicklung von KI-​generativen Modellen wie dem OpenAI-​Modell ver­wen­det wur­de, indem Daten aus dem Shutterstock Archiv lizen­ziert wer­den. Darüber hin­aus wird Shutterstock die Anbieter wei­ter­hin für die zukünf­ti­ge Lizenzierung von KI-​generiertem Content über das Shutterstock AI-​Content-​Generierungstool ver­gü­ten.  Die Einnahmen aus den OpenAI-​Datensätzen, auch bekannt als Datendeals, wer­den im 4. Quartal 2022 ver­öf­fent­licht.
[…]

Dies ist eine neue Einnahmequelle für Anbieter, die über Downloads und die Lizenzierung ein­zel­ner Assets für kom­mer­zi­el­le oder redak­tio­nel­le Zwecke hin­aus­geht. Wir sind fest ent­schlos­sen, unse­re Anbieter als Partner auf die­sem Weg ein­zu­be­zie­hen und sicher­zu­stel­len, dass sie einen Anteil an den Erlösen aus Computer-​Vision-​Datensätzen (auch bekannt als Datendeals) und gene­ra­ti­ven KI-​Modellen erhal­ten, wenn ihre Inhalte bei der Erstellung die­ser Technologien ver­wen­det wer­den. Angesichts des kol­lek­ti­ven Charakters die­ses Produkts haben wir ein Vergütungsmodell für Umsatzbeteiligungen ent­wi­ckelt.
[…]

Die Anbieter erhal­ten einen Anteil am gesam­ten Vertragswert, der von den Plattform-​Partnern bezahlt wird. Der Anteil, den ein­zel­ne Anbieter erhal­ten, steht im Verhältnis zum Umfang ihrer Inhalte und Metadaten, die in den erwor­be­nen Datensätzen ent­hal­ten sind. Obwohl die Aufnahme in Datensätze nicht wie ande­re ein­zel­ne Downloads in der Ergebnisübersicht berück­sich­tigt wird, wie die Einnahmen aus ande­ren E‑Commerce-​Produkten, unter­hält Shutterstock eine inter­ne Datenbank aller Assets, die in allen Datensätzen ver­wen­det wer­den, die seit der Einführung die­ses Produkts erstellt wur­den, sodass wir unse­re Anbieter ent­spre­chend ver­gü­ten können.


Anbieter, deren Inhalte zum Trainieren eines der Modelle ver­wen­det wur­den, wer­den für die Rolle, die ihr geis­ti­ges Eigentum bei der Entwicklung der ursprüng­li­chen Modelle gespielt hat, sowie durch Lizenzgebührenzahlungen ver­gü­tet, die an zukünf­ti­ge gene­ra­ti­ve Lizenzierungsaktivitäten gebun­den sind. Wenn Ihre Inhalte in bei­den ver­wen­det wur­den, erhal­ten Sie eine Zahlung, die Sie für die Aufnahme Ihrer Inhalte in bei­de Datensätze (auch bekannt als Datendeals) ver­gü­tet, und Sie haben Zugang zu mehr zukünf­ti­gen Umsatzmöglichkeiten, da Sie Anspruch auf eine Vergütung aus unse­rem Anbieter-​Fonds für zukünf­ti­ge Lizenzierungsereignisse der gene­ra­ti­ven Content-​Entwicklung aus bei­den Modellen haben.
[…]“

Alle sechs Monate wer­den laut Shutterstock die gesam­mel­ten Einnahmen an die Fotografen aus­ge­schüt­tet und in der Umsatzübersicht im Bereich „Anbieterfonds“ (auf eng­lisch „Contributor Funds“) angezeigt. 

So ganz scheint das nicht zu stim­men, da ich erst­ma­lig eine sol­che Auszahlung Ende Dezember 2022 erhal­ten hat­te und nun – wie vie­le ande­re Fotografen auch – Anfang Mai 2023 noch mal. Aber viel­leicht pen­delt sich das noch ein.

Analyse der Anbieterfonds-Umsätze

Da das eine ganz neue Einnahmekategorie für Fotografen ist, habe ich in auf mei­ner Facebook-​Seite dar­um gebe­ten, dass mei­ne Leser*innen ihre Umsätze aus den Anbieterfonds sowie ihre Portfolio-​Größe nen­nen, damit ich die Durchschnitts- und Maximalwerte berech­nen kann.

Es haben sich mit mir 58 Leute betei­ligt, was die Ergebnisse ganz aus­sa­ge­kräf­tig macht, wie ich fin­de. Hier die visu­el­le Darstellung:

Im Durchschnitt betrug die Portfolio-​Größe der Teilnehmer*innen 6343 Bilder. Da der Durchschnitt durch eini­ge extre­me Werte schnell ver­zehrt wer­den kann, ist der Median in der Regel aus­sa­ge­kräf­ti­ger. Dieser betrug 2112 Bilder.

Der durch­schnitt­li­che Erlös aus den Anbieterfonds pro Bild lag gerun­det bei 0,0078 USD/​Bild. Der Median lag bei 0,0069 USD/​Bild. Mein eige­ner Wert lag übri­gens zwi­schen die­sen bei­den Werten.

Als span­nen­de Fußnote: Der höchs­te Wert betrug 0,0378 USD/​Bild (bei einem eher klei­nen Portfolio mit 1480 Bildern).

Die gesam­te Auszahlung pro Portfolio der Teilnehmer*innen lag durch­schnitt­lich bei 45,97 USD, der Median bei 18,49 USD.

Hochrechnung auf das gesamte Shutterstock-Portfolio

Für das ers­te Quartal 2023 hat das bör­sen­no­tier­te Unternehmen Shutterstock 615 Mio. Bilder im Portfolio gemeldet.

Auszug aus den Shutterstock-Quartalszahlen für das 1. Quartal 2023

Wenn wir nun grob den Median von 0,0069 USD pro Bild auf die 615 Mio. Bilder im gesam­ten Portfolio umrech­nen, erhal­ten wir einen Wert von ca. 4,24 Mio. USD an Auszahlungen als Schätzung für die Anbieterfonds allein für die Mai-Auszahlung.

Angesichts des gemel­de­ten Umsatzes von über 215 Mio. USD sowie einem Nettogewinn von über 32 Mio. USD ist das durch­aus ein Wert, der nicht so ins Gewicht fällt für Shutterstock.

Perspektive

Sind ca. zwei Drittel eines US-​Cents pro Bild im Portfolio zwei Mal im Jahr aus­rei­chend und fair, um die KI-​Nutzung der eige­nen Bilder aus­rei­chend zu kom­pen­sie­ren? Ich leh­ne mich mal weit aus dem Fenster und behaup­te: Nein.

Allein mein Einnahmeverlust bei Shutterstock im letz­ten Monat war höher als ein Jahres-​KI-​Anbieterfonds-​Erlös bei Shutterstock, wes­halb mei­ne Zweifel groß sind, dass die­se Beträge moti­vie­rend genug für die Fotograf*innen sind, um wei­ter­hin qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Inhalte zu produzieren.

Wie seht ihr das?

Adobe Stock erhöht Anbieter-Kommissionen

Gesterm gab es eine über­ra­schen­de und posi­ti­ve Nachricht von Adobe Stock: Die als Minimum garan­tier­ten Auszahlungen für Anbieter, also haup­säch­lich für die Abo-​Verkäufe, wur­den je nach Ranking von 3% (Rubin) bis 32% (Weiß) angehoben.

In der Tabelle seht ihr die genau­en Unterschiede, die Dollar-​Werte las­sen sich 1:1 in Euro über­set­zen, wenn ihr eure Honorare bei Adobe Stock oder Fotolia in Euro aus­ge­zahlt bekommt.

Nicht in der Tabelle zu sehen: Der Rang „Diamant“ (>1.000.000 down­loads), der unver­än­dert bei $0,40 bleibt

Genau nach­le­sen könnt ihr die kom­plet­te aktu­el­le Honorarübersicht für Adobe Stock hier.

Das Ranking basiert auf der Anzahl der bis­he­ri­gen Downloads und gilt sowohl für Fotolia als auch für Adobe Stock. Bei Fotolia ist es in Form ver­schie­den­far­bi­ger Icons sicht­bar, bei Adobe Stock lei­der (noch?) nicht.

Diese Entscheidung rich­tet sich offen­sicht­lich gegen den Hauptkonkurrenten Shutterstock. Bei den höchs­ten „Minimum Payouts“ lie­gen die Summen mit 0,38 USD nun genau­so hoch wie bei Shutterstock bzw. je nach Währung (z.B. in Euro) sogar höher.

Nicht berück­sich­tigt ist dabei der Rang Diamant, (>1.000.000 Downloads), der unver­än­dert bei $0,40 (bzw. Euro) bleibt, in der Praxis bis­her aber nur von einem Anbieter (Monkey Images) erreicht wurde.

Bei den Neueinsteigern liegt das Level nun deut­lich höher als bei Shutterstock, dort müss­te man erst 500 USD Honorar erwirt­schaf­ten, um die Mindestvergütung von 33 US-​Cent zu errei­chen. Vorher liegt die­se dort bei 25 US-​Cent, wie bis vor­ges­tern bei Adobe Stock.

Wer sich nun bei Adobe Stock anmel­den will, kann das zum Beispiel über die­sen Affiliate-​Link machen.

Damit soll ver­mut­lich vor allem für Anfänger die Entscheidung, bei wel­cher Agentur man sich anmel­den soll­te, zuguns­ten von Adobe Stock ver­scho­ben werden.

Zusätzlich gibt es eine ande­re Verbesserung bei Adobe Stock, die ich seit lan­gem gewünscht habe: Beim Indexieren neu­er Uploads über Adobe Stock gibt es nun das kom­plet­te Bild beim Mouse-​Over über das qua­dra­ti­sche Vorschau-​Bild. Das ist zum Beispiel sehr hilf­reich, wenn sich Personen am Bildrand befin­den, wel­che einen Model Release erfordern.

Offene Honorare von Bildagenturen mittels Mahnbescheid eintreiben

Manchmal gibt es Bildagenturen, die zwar Bilder ver­kau­fen, die Honorare den Fotografen lei­der nur wider­wil­lig aus­zah­len. Schon seit Jahren haben bei­spiels­wei­se Fotografen der Münchener Bildagentur Clipdealer Probleme mit der Honorarauszahlung.

Vor eini­gen Wochen habe ich ein Mahnverfahren eröff­net, um mein aus­ste­hen­des Honorar von einer Bildagentur zu erhal­ten. Das ist rela­tiv ein­fach und risi­ko­arm. Wie genau so etwas geht, beschrei­be ich heute.

Die Webseite www.online-mahnantrag.de ist eine offi­zi­el­le Webseite der deut­schen Mahngerichte. Auf die­ser Unterseite könnt ihr euren eige­nen Mahnantrag beginnen.

  1. Zuerst müsst ihr den Cookies zustim­men, falls das in eurem Browser nicht auto­ma­tisch geschieht.
  2. Danach wählt ihr das Bundesland aus, in dem ihr gemel­det seid.
  3. Nun folgt die Auswahl, wie der Mahnantrag an das Gericht geschickt wer­den sollt. Ich emp­feh­le die Papierform, weil für den digi­ta­len Versand ein pas­sen­des Kartenlesegerät und mehr erfor­der­lich ist.
  4. Danach zeigt die Webseite die not­wen­di­gen acht Schritte zum Mahnantrag: 
    1. Schritt: Prozessbevollmächtigten erfas­sen (sofern vorhanden)
    2. Schritt: Antragstellerdaten erfassen
    3. Schritt: Antragsgegner erfassen
    4. Schritt: Anspruch/​Forderung erfassen
    5. Schritt: Auslagen und Nebenforderung erfas­sen (sofern vorhanden)
    6. Schritt: Allgemeine Angaben zum Antrag
    7. Schritt: Überprüfen der Antragsdaten
    8. Schritt: Druck/​Antragsabgabe
  5. Wenn ihr selbst den Antrag stellt, klickt ihr bei „Schritt 1“ auf „Ich bin Antragsteller“.
  6. Im nächs­ten Schritt gebt ihr euren Namen und Adresse an.
  7. Danach wird man gefragt, ob man als Minderjähriger oder Person mit recht­li­chem Betreuer einen gesetz­li­chen Vertreter ange­ben will. Ich habe „nein“ geklickt.
  8. Möchten sie einen wei­te­ren Antragsteller erfas­sen“ ist die nächs­te Frage, die ich eben­falls ver­neint habe.
  9. Nun kommt der drit­te Schritt, die Erfassung des Antragsgegners. In mei­nem Fall habe ich „Firma“ ange­klickt und als den Firmennamen sowie die Adrese ange­ben, die im Impressum der Webseite ange­ge­ben sind. Als Rechtform der Firma habe ich „GmbH“ ausgewählt.
  10. Als gesetz­li­chen Vertreter habe ich den Namen des Geschäftsführers (glei­che Adresse wie die Firma) in sei­ner Funktion als „Geschäftsführer“ ange­ge­ben, die Daten fin­det ihr eben­falls meist im Impressum.
  11. Die Frage, ob ich einen wei­te­ren Antragsgegner hin­zu­fü­gen will, habe ich verneint.
  12. Nun wird die Art des Mahnverfahrens aus­ge­wählt. Ich habe „regu­lä­res Mahnverfahren“ gewählt.
  13. Nun sind wir beim vier­ten Schritt, der Erfassung unse­rer Forderung. Aus einer Liste wählt man die Art der Forderung, in mei­nem Fall „Urheberrechtl. Nutzungsrechte: Fällige Pauschale aus Vertrag (58)“. Bei „Nähere Angaben zum Anspruch“ wäh­le ich auch „Vertrag“. Dann kommt der Zeitraum das Anspruchs. Hier habe ich ein­fach groß­zü­gig zurück­da­tiert als Anfangsdatum (1.1.2017) und als Enddatum das aktu­ell Datum gewählt, denn wich­ti­ger ist es, dass die fol­gen­de Forderungssumme kor­rekt ist. Bei „Betrag“ gebt ihr den Wert in Euro ein, den euch die Bildagentur aktu­ell schul­det. Hinweis: Beim Weiterklicken erhal­te ich meist die Warnung „Message ANSPR32KAT58 nicht gefun­den.“ Klicke ich jedoch noch mal auf wei­ter, geht es regu­lär weiter.
  14. Nun erschei­nen Gerichtskosten in Höhe von 32 Euro zusätz­lich zur Hauptforderung. Diese Summe muss vom Antragsteller vor­ge­streckt wer­den und wird dann vom Antragsgegner beim Begleichen der Mahnung zurück­ge­zahlt. Darunter kli­cke ich auf „Zinsangaben zum Anspruch“ machen. Hier habe ich 4% jähr­li­che Verzinsung ange­ben. Eine Mitarbeiterin vom Mahngericht mein­te zu mir, die Zinshöhe kön­ne man frei wäh­len, solan­ge sie ver­hält­nis­mä­ßig blie­be. Dann gehe ich auf „wei­ter“ und „kei­ne wei­te­ren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen“.
  15. Nun kön­nen als Schritt 5 zusätz­li­che Kosten gel­tend gemacht wer­den wie zum Beispiel Porto, Kopien usw. Ich war hier ziem­lich mode­rat und habe pau­schal 5 Euro als Portokosten ange­setzt. Wer ande­re begrün­de­te Ausgaben hat­te, kann die­se hier angeben.
  16. Als nächs­tes wird das zustän­di­ge Gericht ange­zeigt, in mei­nem Fall war es das Amtsgericht München.
  17. Jetzt sind wir bei Schritt 6 „Allgemeine Angaben zum Antrag“. Hier ver­si­che­re ich mit einem Häkchen, dass „mein Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, die aber bereits voll­bracht ist“ (der Bilderverkauf). Außerdem kann ein Geschäftszeichen ver­ge­ben wer­den, falls man so vie­le offe­ne Verfahren hat, dass man etwas Übersicht braucht.
  18. Klickt man dann auf „wei­ter“, kann dem Antraggegner die Bankverbindung mit­ge­teilt wer­den, damit er sofort weiß, wohin das Geld über­wie­sen wer­den soll. Ich habe die Daten mei­nes Geschäftskontos eingetragen.
  19. Im nächs­ten Schritt kommt noch mal die „MB-​Antrag Übersicht“, um zu über­prü­fen, ob beim Mahnbescheid alles kor­rekt aus­ge­füllt wurde.
  20. Nun sind wir fast fer­tig. Vor dem Ausdrucken des fer­ti­gen PDFs gibt es eini­ge Hinweise, was vor dem Ausdrucken beach­tet wer­den soll­te, damit der Antrag les­bar beim Gericht ankommt. Diese müs­sen bestä­tigt wer­den, dann kann man auf „spei­chern“ kli­cken und erhält den vier­sei­ti­gen Mahnbescheid-​Antrag als PDF.
  21. Die PDF wird dann auf DinA4 aus­ge­druckt und muss an das zustän­di­ge Gericht geschickt werden.

Ein bis zwei Wochen spä­ter erhält man vom Gericht eine Rechnung, mit der man die Gerichtskosten bezah­len soll. Erst wenn das erle­digt ist, geht der Mahnbescheid raus an die Firma. Nun hat die­se ca. zwei Wochen Zeit, die offe­nen Forderungen plus die Gerichtskosten und Auslagen zu bezah­len. Das geschah auch bei mir.

Sollte die Firma Widerspruch ein­le­gen oder den Mahnbescheid igno­rie­ren, kann man ent­we­der einen „Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids“ stel­len oder den Rechtsanwalt sei­nes Vertrauens um Rat fragen.

Auszahlungen schwierig bei der Bildagentur Clipdealer

Letzte Woche hat die Bildagentur Adpic aus Bonn den Laden dicht gemacht. Vorausgegangen waren tech­ni­sche Probleme sowie aus­ste­hen­de Zahlungen an Fotografen, wel­che teil­wei­se erst nach meh­re­ren Monaten begli­chen wurden.

Meine Umsatzentwicklung bei Clipdealer in den letz­ten 25 Monaten (mit poly­no­mi­scher Trendlinie)

Ähnliches scheint seit über einem Jahr bei der Bildagentur Clipdealer aus München zu passieren.

Im Internet häu­fen sich seit Monaten die Meldungen ver­schie­de­ner Fotografen, die eine Auszahlung bean­tragt haben und dann mona­te­lang nichts mehr von der Agentur gehört haben.

Zu den tech­ni­schen Schwierigkeiten kann ich nichts aus ers­ter Hand berich­ten, weil ich mei­ne Uploads dort­hin schon seit Januar 2015 ein­ge­stellt habe. In den unten ver­link­ten Forumthreads wird aber auch über strei­ken­de FTP-​Server berichtet.

Wie lan­ge es dau­ern kann, bis Fotografen ihr Geld von Clipdealer erhal­ten, konn­te ich jedoch mehr­mals selbst erfah­ren. Meinem Auszahlungswunsch vom 01.02.2016 wur­de erst am 27.07.2016 (nach über fünf Monaten) ent­spro­chen. Meine am 15.07.2016 bean­trag­te Auszahlung wur­de am 31.01.2017 (nach über sechs Monaten!) bear­bei­tet, nach­dem ich sowohl im August 2016 tele­fo­nisch nach­ge­hakt hat­te und im Januar 2017 per Email und per Post.

Die Erfahrungen ande­rer Fotografen könnt ihr in Forumthreads wie „Zahlungsschwierigkeiten bei Clipdealer“ (Stockfotoforum) oder „Clipdealer refu­se to send pay­out and never rep­ly to email“ (Microstockgroup) nach­le­sen sowie in eini­gen geschlos­se­nen Facebook-​Gruppen wie „Stock“. Zusätzlich lie­gen mir ähn­lich lau­ten­de Nachfragen und Berichte ande­rer Fotografen via Email vor.

Wer noch Guthaben von Clipdealer offen hat, soll­te das anfor­dern und vor­her auf jeden Fall einen Screenshot machen für den Fall, dass die Seite nicht erreich­bar ist.

Es ist scha­de, dass eini­ge klei­ne­re Bildagenturen Schwierigkeiten zu haben schei­nen. Damit scheint sich jedoch lei­der mei­ne Prognose zu bestä­ti­gen, dass das Sterben klei­ne­rer Agenturen wei­ter­ge­hen wird, wie ich es hier vor zwei Jahren ana­ly­siert habe.