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Frag den Anwalt – Folge 06: Urheberrecht bei Auftragsfotos

In der sechs­ten Folge von „Frag den Anwalt“ wid­met sich unser Anwalt dies­mal einer Frage, die uns Melanie per Email geschickt hat:

Foto: Alexey Testov

Wenn ich Fotos in Auftrag gebe:
Ich der­je­ni­ge bin, der alles bezahlt und ich die Modelle bezahle.

Wer ist dann Urheber des Fotos? Spielt mei­ne Anwesenheit beim Shooting eine Rolle? Was ist, wenn ich qua­si einen Lieferanten für Fotos habe? Oder ist das eben­falls mit einer Lizenz verbunden?

Die zwei­te Frage ist: Wie sieht es einem fes­ten Arbeitsverhältnis aus?“

Grundsätzlich gilt zumin­dest in Deutschland, wer auf den Auslöser drückt, ist der Urheber der Aufnahme. Das ergibt sich aus § 7 UrhG, der die Urheberstellung an die Handlung des Schaffens eines Werkes knüpft.

§ 7 Urheber

Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“

Anders läuft dies übri­gens im Land der unbe­grenz­ten Möglichkeiten (USA). In den USA gibt es das soge­nann­te „work for hire“ Prinzip, bei dem ver­trag­lich fest­ge­legt wer­den kann, dass der Auftraggeber von Fotoaufnahmen und ande­ren urhe­ber­recht­lich rele­van­ten Inhalten selbst der Urheber der Bilder wird. Dieses Prinzip ist dem deut­schen Urheberrecht aller­dings fremd.

Das bedeu­tet im Gegenzug, dass jeder, der nicht Urheber ist, ein Nutzungsrecht an den Aufnahmen benö­tigt, wenn er sie wirt­schaft­lich ver­wer­ten will. Darauf hat es zunächst auch erst ein­mal kei­ne Auswirkung, ob Du alles (auch den  Fotografen) bezahlst oder ob Du beim Shooting anwe­send bist. Grundsätzlich gilt also auch hier, dass es zu emp­feh­len ist, eine Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Fotografen zu schließen.

Dass dies mit­un­ter ein wenig umständ­lich ist, hat auch der Gesetzgeber erkannt und im § 43 UrhG geregelt:

Die Vorschriften die­ses Unterabschnitts sind auch anzu­wen­den, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung sei­ner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaf­fen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts ande­res ergibt.“

Aber auch die­se Vorschrift bedeu­tet kei­nes­wegs, dass sämt­li­che im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (also eines Anstellungsverhältnisses und nicht der frei­en Mitarbeit) erstell­ten Aufnahmen auto­ma­tisch hin­sicht­lich aller Nutzungsrechte an den Arbeitgeber über­ge­hen. Vielmehr ist dies nur der Fall, wenn die Erstellung von Fotos eine arbeits­ver­trag­li­che Pflicht des Arbeitnehmers dar­stellt, was etwa bei ange­stell­ten Fotografen der Fall sein kann. Ist dies nicht der Fall, wird auch hier in der Regel die Übertragung von Nutzungsrechten aus­drück­lich erfol­gen müssen.

Zusammengefasst kann man die Frage daher so beant­wor­ten, dass es bei bei­den Alternativen der Frage in jedem Fall sinn­voll ist, sich aus­drück­lich Nutzungsrechte an den Fotos ein­räu­men zu lassen.

Über den Autor:
Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Nähe von München.

Hast Du eben­falls eine Frage an den Anwalt?
Hier fin­dest Du mehr Infos.

Verbotene Nutzungen von Stockfotos (Update 2017)

Eine Sorge von Models ist, dass ihre Fotos, wel­che über Bildagenturen ange­bo­ten wer­den, auf für sie nach­tei­li­ge Arten genutzt wer­den könnten.

Deshalb hat­te ich schon vor ca. 8 Jahren hier einen Artikel ver­öf­fent­licht mit einer Übersicht über die ver­bo­te­nen Nutzungen von Bildagentur-Material.

Diesen möch­te ich nun aktua­li­sie­ren, um der geän­der­ten Agenturlandschaft Rechnung zu tra­gen. Ich habe alle Top-​10-​Agenturen mei­ner Umfrage mit ein­be­zo­gen sowie eini­ge ande­re, bei denen ich selbst mei­ne Bilder anbie­te, damit mei­ne Models auch für die­se Agenturen die Nutzungsbedingungen kennen.

Welche Nutzungen sind durch die Bildagenturen verboten?

Auch wenn sich die Lizenzbedingungen im Detail etwas unter­schei­den, ist doch leicht erkenn­bar, dass die Regeln bei allen Agenturen grob die glei­chen sind.

Dort gekauf­te Bilder dür­fen nicht für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke ein­ge­setzt werden.

Die ent­spre­chen­den Lizenzeinschränkungen der Agenturen im Wortlaut der ein­zel­nen Agenturen klin­gen so:

Fotolia /​ Adobe Stock

Fotolia schreibt hier bei „Größen und Verwendungen“ unter anderem:

Bitte beach­ten Sie, dass die Verwendung unse­rer Dateien für die fol­gen­den Zwecke unter­sagt ist:

  • Pornografie

  • Erwachsenenunterhaltung oder Escort Services

  • Politische Unterstützung

  • Logos, Markenzeichen oder Dienstleistungsmarken“

In der Lizenzvereinbarung steht noch ausführlicher:

3. Einschränkungen

3.1 Allgemeine Einschränkungen. Der Missbrauch der Werke ist unter­sagt. Mit Ausnahme der aus­drück­li­chen Genehmigungen in obi­gem Abschnitt 2 ist Ihnen Folgendes untersagt:

[…] e. Verwendung, Wiedergabe, Verteilung, Aufführung, Änderung oder Zurschaustellung des Werks (ins­be­son­de­re allein oder in Kombination mit ande­ren Urheberwerken) auf ver­leum­de­ri­sche oder ehren­rüh­ri­ge oder ander­wei­tig ruf­schä­di­gen­de, anstö­ßi­ge oder sit­ten­wid­ri­ge Weise.
[…] h. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die gegen gel­ten­des Recht verstoßen.
[…] j. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die das geis­ti­ge Eigentum oder ande­re Rechte einer natür­li­chen oder juris­ti­schen Person ver­let­zen oder dage­gen ver­sto­ßen, ins­be­son­de­re die mora­li­schen Rechte des Schöpfers des Werks und die Rechte einer jeden Person, die selbst oder deren Eigentum im Werk erscheint.
k. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die zu der ver­nünf­ti­gen Annahme ver­lei­ten könn­ten, dass der Schöpfer des Werks oder die Personen oder das Eigentum, die im Werk erschei­nen (falls zutref­fend), poli­ti­sche, wirt­schaft­li­che oder ande­re mei­nungs­ba­sier­te Bewegungen oder Parteien unterstützen.
l. Gebrauch des Werks auf eine Art und Weise, die eine auf dem Bild dar­ge­stell­te Person in ein schlech­tes Licht rückt oder belei­di­gen könn­te, insbesondere:
I. Pornografische Verwendung von Werken
II. Tabakwerbung;
III. Werbung für Striptease-​Lokale oder ähn­li­che Geschäfte, so auch Begleitservice oder ähn­li­che Dienste
IV. Unterstützung poli­ti­scher Kandidaten
V. Verleumderischer Gebrauch oder ander­wei­tig wider­recht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Inhalte.[…]“

Shutterstock /​ Bigstock

In der Lizenzvereinbarung von Shutterstock steht:

Teil I Lizenzen für visu­el­le Inhalte

c. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VISUELLER INHALTE

FOLGENDES IST IHNEN NICHT GESTATTET:
[…] ii. Die Portrait-​Wiedergabe in visu­el­len Inhalten abge­bil­de­ter Personen (ein „Model“) auf eine Art und Weise, die von einem ver­nünf­tig den­ken­den Menschen als belei­di­gend oder anstö­ßig emp­fun­den wer­den könn­te, dar­un­ter zum Beispiel auch die Abbildung eines Models:
a) im Zusammenhang mit Pornografie, „Videos nur für Erwachsene“, Unterhaltungsveranstaltungen für Erwachsene, Begleitservice, Partnerschaftsdiensten oder Ähnlichem;
b) im Zusammenhang mit Werbung für Tabakwaren;
c) in einem poli­ti­schen Kontext wie etwa der Förderung von, Werbung für oder Unterstützung von Parteien, Kandidaten oder gewähl­ten Amtsinhabern sowie im Zusammenhang mit poli­ti­schen Programmen oder Meinungen
d) als an einer kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheit lei­dend oder als Empfänger einer medi­ka­men­tö­sen Behandlung oder
e) bei unmo­ra­li­schen oder kri­mi­nel­len Handlungen.
iii. Die Verwendung visu­el­ler Inhalte in por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem oder irre­füh­ren­dem Kontext bzw. auf eine Art und Weise, die als belei­di­gend, obs­zön oder ille­gal zu erach­ten sein könnte. […]“

Bei der Tochteragentur Bigstock steht hier das Gleiche wie bei Shutterstock, nur in englisch.

Getty Images /​ iStock

In den EULA (End-​User-​License-​Agreement) von Getty Images sowie in der Lizenzvereinbarung von iStock steht fast wortgleich:

3. Eingeschränkte Verwendungen.

a. Keine wider­recht­li­che Verwendung.
Die Inhalte dür­fen nicht auf por­no­gra­fi­sche, dif­fa­mie­ren­de oder ande­re rechts­wid­ri­ge Weise oder unter Verletzung der gel­ten­den Vorschriften (bei Sportinhalten ein­schließ­lich sämt­li­cher von Sportligen und Verbänden her­aus­ge­ge­be­ner Einschränkungen und Zugangsbeschränkungen) oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen ver­wen­det werden.
[…]
e. Keine sen­si­ble Nutzung ohne Hinweis.
Wenn Sie Inhalte ver­wen­den, bei denen Models oder Objekte in Verbindung mit einem Thema dar­ge­stellt wer­den, das für einen gewöhn­li­chen Betrachter unvor­teil­haft oder über Gebühr kon­tro­vers wirkt (wie etwa Geschlechtskrankheiten), müs­sen Sie Folgendes ange­ben: (1) Dass die Inhalte nur zur Veranschaulichung ver­wen­det wer­den und (2) es sich bei allen ggf. in den Inhalten abge­bil­de­ten Personen um Models han­delt. Eine mög­li­che Formulierung wäre: „Stock-​Foto. Mit Model gestellt.“ […]

Bei iStock hin­ge­gen wird das Wörtchen „dif­fa­mie­rend“ durch „ver­leum­nde­risch“ ersetzt:

3. Widerrechtliche Verwendung. Sie dür­fen Inhalte nicht im Rahmen von Pornografie, ver­leum­de­risch oder ander­wei­tig wider­recht­lich verwenden.“

123rf

In der Lizenzvereinbarung von 123rf steht unter ande­rem folgendes:

10. Beschränkungen. Es sei denn, es ist laut den Ziffern 7 und 8 hier aus­drück­lich zuge­las­sen, dür­fen Sie NICHT:
[…]

Inhalte ille­gal verwenden:
Sie dür­fen Inhalte nicht ver­wen­den, die in irgend­ei­ner Art und Weise, gegen Gesetze , Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in den gel­ten­den Gerichtsbarkeiten verstoßen

Inhalte für unmo­ra­li­sche, obs­zö­ne, ille­ga­le, oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke verwenden:
Inhalte und lizen­zier­te Werke dür­fen in kei­ner Art und Weise in por­no­gra­fi­schen belei­di­gen­den, poli­tisch befür­wor­te­ten , ras­sis­ti­schen, eth­nisch oder kul­tu­rel­len belei­di­gen­den, obs­zö­nen oder unan­stän­di­gen, sexu­ell ein­deu­ti­gen, unmo­ra­li­schen, ver­leum­de­ri­schen, die Privatsphäre ver­let­zend oder ille­ga­len Zusammenhang gebracht wer­den; oder in einer Weise, die Gewalt oder ter­ro­ris­ti­sche Handlungen befür­wor­tet, dis­kri­mi­nie­rend gegen­über Rasse, Geschlecht, Religion, des Glaubens, oder der sexu­el­len Ausrichtung ist.

Verwendung von Inhalten um Personen oder Gebäude zu schaden:
Inhalte dür­fen nicht ver­wen­det wer­den, wenn sie Personen oder eine Sache in irgend­ei­ner Weise in ein schlech­tes Licht stel­len, sie abfäl­lig oder anstö­ßig dar­stel­len. Dem Urheber dür­fen kei­ne poli­ti­schen, unmo­ra­li­schen oder anstö­ßi­ge Neigungen unter­stellt werden.

Dreamstime

In den Bedingungen von Dreamstime heißt es:

Unauthorized Use
Without limi­ta­ti­on, Media may not be used as a trade­mark or ser­vice mark (unless the appro­pria­te exten­ded licen­se is being used), for any por­no­gra­phic or unlawful pur­po­se, to defa­me a per­son, to vio­la­te a person‚s right to pri­va­cy or publi­ci­ty, to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name, trade­mark, or ser­vice mark of any person/​entity.

Sensitive Subjects
Any licen­se gran­ted by Dreamstime shall not con­sti­tu­te a repre­sen­ta­ti­on that a Media is com­pa­ti­ble for use with any other mate­ri­al. You are sole­ly respon­si­ble for the use of any Media in com­bi­na­ti­on with any other mate­ri­al, and you agree not to use Media with sen­si­ti­ve topics wit­hout Dreamstime‚s sepa­ra­te writ­ten agree­ment. Such sen­si­ti­ve topics include, but are not limi­t­ed to: models with men­tal or phy­si­cal health issues, social issues, sexu­al acti­vi­ty, sexu­al ori­en­ta­ti­on or rela­ted, sub­s­tance abu­se, crime or other sub­jects that can be con­side­red to be offen­si­ve or unflat­te­ring to any of the models included in the image. You must cont­act Dreamstime for addi­tio­nal infor­ma­ti­on pri­or to any use of an Media with any sen­si­ti­ve topic. […]“

Pond5

In der Lizenzvereinbarung von Pond5 steht:

4. Restrictions

h. Sensitive Use:
You may not use any Content that fea­tures any per­son or pro­per­ty in a man­ner that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding use in a poli­ti­cal con­text, such as the pro­mo­ti­on, adver­ti­se­ment or endor­se­ment of any par­ty, can­di­da­te, or elec­ted offi­ci­al, or in con­nec­tion with any poli­ti­cal poli­cy or view­point, or as suf­fe­ring from, or medi­ca­ting for, a phy­si­cal or men­tal ailm­ent (each of the fore­go­ing, „Sensitive Use“). For avo­id­ance of doubt, use of Content in a sati­ri­cal Production that is not an Advertisement or use of Editorial Content in an accu­ra­te edi­to­ri­al way (e.g., not in an Advertisement or other com­mer­cial Production) would not be pro­hi­bi­ted by the pro­hi­bi­ti­on on Sensitive Use or offen­si­ve use.

i. No Unlawful Use:
You may not use any Content in a por­no­gra­phic, unlawful or defa­ma­to­ry con­text or man­ner, inclu­ding use
(i) in con­nec­tion with por­no­gra­phy, adult vide­os, adult enter­tain­ment venues, escort ser­vices, dating ser­vices, or the like;
(ii) in con­nec­tion with the adver­ti­se­ment or pro­mo­ti­on of tob­ac­co pro­ducts; or
(iii) depic­ting a per­son in the Content as enga­ging in acts of moral tur­pi­tu­de or cri­mi­nal activity.

Depositphotos

In der Lizenzvereinbarung von Depositphotos ist fol­gen­des festgehalten:

6. UNZULÄSSIGE NUTZUNG VON DATEIEN
6.1 Sie dür­fen nicht: […]

h. die Datei auf eine Weise ver­wen­den, die die Rechte des geis­ti­gen Eigentums der Datei oder die Handelsmarke Dritter ver­letzt, sowie auf eine Weise, die zu einer Beschwerde über irre­füh­ren­de Werbung oder unfai­ren Wettbewerb füh­ren würde;

i. die Datei für SPAM-​Mail verwenden;

j. die Datei auf eine Weise nut­zen, die mit den Geschäften von Depositphotos in Wettbewerb steht;

k. die Datei auf eine Weise dar­stel­len, nut­zen oder pos­ten, dass dies zu der Schlussfolgerung füh­ren könn­te, das Fotomodell in der Datei bil­li­ge oder unter­stüt­ze die Artikel oder Services eines Unternehmens oder einer Handelsmarke;

l. eine in der Datei dar­ge­stell­ten Person in einer hei­kelen Situation zei­gen, die als belei­di­gend oder unvor­teil­haft betrach­tet wer­den könn­te (z. B. in Bezug auf geis­ti­ge und kör­per­li­che Gesundheitsprobleme, sozia­le Probleme, sexu­el­le oder impli­zier­te sexu­el­le Aktivitäten oder Vorlieben, Verbrechen, kör­per­li­che oder psy­chi­sche Misshandlungen oder Leiden);

m. die Datei für por­no­gra­fi­sche, ille­ga­le oder unmo­ra­li­sche Zwecke verwenden;

n. die Datei in Artikeln oder Produkten ver­wen­den, die eine Person oder ein Modell in der Datei bla­mie­ren oder demü­ti­gen könnte;

o. Verwendung der Datei für die Werbung oder die Promotion von Tabak oder alko­ho­li­schen Produkten;

p. Display, Verwendung oder das Posten der Datei auf eine Art und Weise, die zu dem Schluss füh­ren könn­te, dass das Model in der Datei eine poli­ti­sche Partei, eine Handlungsweise, einen Kandidaten oder gewähl­ten Politiker bil­ligt oder befürwortet.

 Westend61

In den EULA der Bildagentur Westend61 steht:

2. License Restrictions and Warranties[…]
2.5 It is for­bidden to use the Images or por­ti­ons of them for the pro­duc­tion of por­no­gra­phic, defa­ma­to­ry, libell­ous or defa­ma­to­ry mate­ri­als, or allow this to other par­ties, whe­ther direct­ly or in con­text or jux­ta­po­si­ti­on with other mate­ri­als. In con­nec­tion with a sub­ject that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding but not only: sexu­al issues, AIDS, serious phy­si­cal or men­tal dise­a­ses, drug abu­se, etc., the Licensee must accom­pa­ny each such use with a state­ment that indi­ca­tes that the per­son is a model and that the Images are being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only. If the Licensee intends to use the Images for such sen­si­ti­ve issues, then he is obli­ged to inform and ask for per­mis­si­on of such appli­ca­ti­on with Westend61 beforehand.“

EyeEm

Bei EyeEm heißt es bei den License Agreements hier als PDF:

„2. RESTRICTED USE.
The Licensed Photo may not:
[…]
- be used in con­nec­tion with con­tent that is ille­gal, offen­si­ve, defa­ma­to­ry, racist, por­no­gra­phic, youth pro­tec­tion law
- inf­rin­ging or glo­ri­fies vio­lence. It may also not be used in con­nec­tion with any other man­ner that affects the inte­gri­ty or ori­gi­nal con­text of the Licensed Photo, or ille­gal con­tent. This appli­es in par­ti­cu­lar with regard to the per­sons depic­ted in the Licensed Photo; […]“

Alamy

Bei den ein­ge­räum­ten Rechten und Pflichten heißt es bei Alamy:
„3.1.5. Sie dür­fen das Bild-​/​Filmmaterial nicht auf por­no­gra­phi­sche, defa­mie­ren­de, betrü­ge­ri­sche, unzüch­ti­ge, obzö­ne oder sonst­wie ille­ga­le Art und Weise nut­zen, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf, zum Zweck des Verstoßes gegen das geis­ti­ges Eigentum oder die Persönlichkeitsrechte Dritter, sei es direkt oder im Zusammenhang oder durch Gegenüberstellen mit ande­rem Material.
3.1.6. Wenn Bild-​/​Videomaterial mit einem Modell in einer Weise ver­wen­det wird, (i) aus der nach all­ge­mei­ner Auffassung ange­nom­men wer­den könn­te, dass das Modell ein Produkt oder eine Dienstleistung per­sön­lich nutzt oder emp­fiehlt oder (ii) wenn die Darstellung des Modells nach all­ge­mei­ner Auffassung unschmei­chel­haft ist oder über­mä­ßig kon­tro­vers erscheint, ist bei solch einer Nutzung ein Hinweis anzu­brin­gen, dass es sich bei die­ser Person um ein Modell han­delt und das Bild-​/​Videomaterial nur zu Illustrationszwecken dient.“

Zoonar

Zoonar schreibt in deren Lizenzbedingungen:

[…] Gänzlich und aus­nahms­los unter­sagt sind Bildnutzungen,
a) für ras­sis­ti­sche, Gewalt ver­herr­li­chen­de oder dis­kri­mi­nie­ren­de Zwecke,
b) für Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de und/​oder mora­lisch anstö­ßi­ge Verwendungsarten;
c) die gegen Gesetz, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
d) die gegen das geis­ti­ge Eigentum oder Rechte irgend­ei­ner Person oder Körperschaft verstoßen;
e) die den Urheber des Bildmaterials oder die abge­bil­de­te Person im Zusammenhang mit Pornografie (ein­schließ­lich Herrenclubs, Nacktbars und/​oder Escort-Services,
ero­ti­sche Partnervermittlungen oder ähn­li­che Dienstleistungen),
f) Zigaretten- oder Tabakwerbung und/​oder
g) Politische Unterstützung  darstellen.“

Mostphotos

Bei den Terms & Conditions steht bei Mostphotos unter anderem:

5 THE CONTENT

[…] 5.4 Sensitive Use may requi­re dis­clai­mer. If using con­tent that fea­tures models or pro­per­ty in con­nec­tion with a situa­ti­on that would be dee­med undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son (for exam­p­le sexu­al­ly trans­mit­ted dise­a­ses, men­tal ill­ness or poli­ti­cal opi­ni­ons), it must be made clear that: (1) that the con­tent is being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only and (2) any per­son depic­ted in the con­tent is a model. For exam­p­le sta­ting: “Stock pho­to. Posed by model.”

5.5 Regardless of any other pro­vi­si­ons in this Agreement the fol­lo­wing use of Content shall always be con­side­red prohibited:
a) any use in breach of appli­ca­ble law, inclu­ding but not limi­t­ed to
(i) inci­te­ment to racial hatred,
(ii) child pornography,
(iii) slander,
(iv) insult,
(v) ins­ti­ga­ti­on of rebellion,
(vi) unlawful descrip­ti­on of violence;

b) any use that may in any other way be con­cei­ved as
(i) threatening,
(ii) insulting,
(iii) racist,
(iv) vulgar,
(v) indecent,
(vi) sexist or
(vii) use which vio­la­tes the per­so­nal sphe­re or digni­ty of a pri­va­te indi­vi­du­al, inclu­ding but not limi­t­ed to adver­ti­se­ments in rela­ti­on to dating, por­no­gra­phy or
viii) any other use that Mostphotos, in its own dis­cre­ti­on, views as harmful to eit­her the sub­ject of the Content or the repu­ta­ti­on and brand of Mostphotos; […]“

Canva

In den Nutzungsbedingungen von Canva fin­det sich die­ser Absatz:

„The fol­lo­wing Prohibited Uses are not available under this or any other Canva license:
[…]
l. use the Stock Media in a fashion that is con­side­red by Canva or under appli­ca­ble law to be por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, inf­rin­ging, defa­ma­to­ry or libe­lous in natu­re, or that would be reason­ab­ly likely to bring any per­son or pro­per­ty reflec­ted in the Stock Media into disrepute;
m. use the Stock Media in a way that places any per­son depic­ted in the Stock Media in a bad light or in a way that they may find offen­si­ve – this includes, but is not limi­t­ed to, the use of images:
a) in por­no­gra­phy, “adult vide­os” or the like;
b) in ads for tob­ac­co products;
c) in ads or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for adult enter­tain­ment clubs or simi­lar venues, or for escort, dating or simi­lar services;
d) in con­nec­tion with poli­ti­cal endorsements;
e) in adver­ti­se­ments or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for phar­maceu­ti­cal or health­ca­re, her­bal or medi­cal pro­ducts, inclu­ding, but not limi­t­ed to die­ta­ry sup­ple­ments, diges­ti­ve aids, her­bal sup­ple­ments, per­so­nal hygie­ne or birth con­trol pro­ducts; and
f) uses that are defa­ma­to­ry, or con­tain other­wi­se unlawful, offen­si­ve or immo­ral con­tent. You may not use Stock Media con­tai­ning the liken­ess of a per­son if such use impli­es that the model enga­ges in any immo­ral or ille­gal acti­vi­ty or suf­fers from a phy­si­cal or men­tal infir­mi­ty, ailm­ent or condition;[…]“
Alle Zitaten aus den Nutzungsbedingungen wur­den von der jeweils ver­link­ten Webseite am 29.01.2017 abgerufen.
Diese hier auf­ge­zähl­ten Einschränkungen sind teil­wei­se nicht die ein­zi­gen, es kann also noch ande­re Beschränkungen geben. Zum Beispiel ver­bie­ten die Bildagenturen die Nutzung von Stockfotos als ein­ge­tra­ge­nes Logo, Warenzeichen und so weiter.
Die recht­li­chen Bedingungen kön­nen sich auch ändern, die hier dar­ge­stell­ten Informationen sind dem­nach nur zur Information gedacht, recht­lich ver­bind­lich ist die jeweils gül­ti­ge Lizenzvereinbarung der anbie­ten­den Bildagenturen.

Darf man Stockfotos für Erotikseiten oder Sexshops benutzen?

Vor paar Tagen habe ich wie­der eine inter­es­san­te Frage per Email bekom­men, die ich ger­ne öffent­lich beant­wor­ten will, weil ich manch­mal ähn­li­che Probleme in der Praxis hatte.

Hallo Herr Kneschke,

ab und zu sehe ich auf Ihrem Blog mal vor­bei. Fand es bis­her immer sehr lehrreich.

Jetzt habe ich eine Frage. Für einen Erotikshop, Kleidung bis Sexspielzeug, wer­den neue Bilder benö­tigt. Ist es erlaubt, dafür z. B. ein Microstock-​Bild zu kau­fen? Es geht ein­fach um eine lächeln­de, attrak­ti­ve Frau, weder in ero­ti­scher Pose noch ähn­li­chem. Ist eine sol­che Verwendung problematisch?

Viele Grüße,
[Name entfernt]“

Die kur­ze Antwort: Ja, eine sol­che Verwendung ist pro­ble­ma­tisch, denn es ist meist nicht erlaubt.

Ich habe hier in mei­nem Blog einen Überblick über die erlaub­ten und ver­bo­te­nen Verwendungen ver­öf­fent­licht. Vor allem die ame­ri­ka­ni­schen Agenturen sind da sehr streng.

Fotos für einen Erotikshop zu nut­zen, ist von den Agenturen meist unter­sagt, weil die Nutzung ent­we­der als „por­no­gra­fisch“, „dif­fa­mie­rend“ oder als „unmo­ra­lisch“ aus­ge­legt wer­den könn­te. Ob die Fotos in neu­tra­ler Pose oder eher sexy und las­ziv sind, spielt da eine unter­ge­ord­ne­te Rolle. Die „Compliance and Enforcement“-Abteilung von iStockphoto argu­men­tier­te in der Vergangenheit zwar manch­mal bei ero­ti­schen Fotos, dass den Models klar sein müs­se, in wel­chem Umfeld sol­che Fotos benutzt wer­den, aber eins der betrof­fe­nen Models hat­te die Sache selbst juris­tisch ver­folgt und sowohl eine Entfernung als auch Entschädigung erwirkt.

Ein wei­te­rer Punkt, an den sel­ten gedacht wird, ist, dass Geschäftsbetreiber zur Einhaltung gel­ten­der Gesetze ver­pflich­tet sind und da der Bildkäufer bei­spiels­wei­se nicht weiß, ob ein abge­bil­de­tes Model mög­li­cher­wei­se min­der­jäh­rig ist, könn­te es neben den oben genann­ten Punkten auch zu Problemen wegen des Alters (Stichwort Jugendschutzgesetz) kom­men.

Ich hat­te bei­spiels­wei­se ein Foto von einer fei­ern­den Mädchengruppe gemacht, von denen min­des­tens eins der Models unter 18 Jahren war. Das lizen­zier­te Foto wur­de von einem der abge­bil­de­ten Models auf einer Webseite gefun­den,  die für „Dildo-​Partys“ gewor­ben hat­te. Das Model war nicht erfreut und der Shop-​Betreiber hat das Foto auch schleu­nigst entfernt.

Ich ken­ne auch wei­te­re Fälle, in denen Models und/​oder Fotografen all­er­gisch auf sol­che Nutzungen reagie­ren und die­se meist erfolg­reich kos­ten­pflich­tig abge­mahnt haben.

Ich emp­feh­le daher, ent­we­der vor einer Nutzung über die Bildagentur den Fotografen und die Models mit einer Skizze oder einem Webseiten-​Layout zu fra­gen, ob alle mit einer Nutzung ein­ver­stan­den sind oder direkt einen Fotografen zu beauf­tra­gen, der das gewünsch­te Foto umsetzt. Auch da soll­ten sowohl Fotograf als auch die Models im Vorfeld auf die geplan­te Verwendung hin­ge­wie­sen wer­den. Eine wei­te­re Möglichkeit wäre, Material von Bildagenturen zu nut­zen, wel­che sich auf den „Adult-​Bereich“ spe­zia­li­siert haben.

Welche Erfahrung habt ihr mit der Nutzung von Stockfotos im ero­ti­schen Kontext gemacht?

Honorarprobleme bei Hamburger Bildagentur?

Solche Geschichten höre selbst ich nicht alle Tage.

Der Fotograf Andreas P. (vol­ler Name bekannt), sei­nes Zeichens haupt­be­ruf­lich Bildjournalist, ver­folgt regel­mä­ßig mei­nen Blog. Nach mei­nem Bericht über Browser-​Plugins zum Finden der eige­nen Bilder pro­bier­te er die­se aus und bekam vie­le Treffer ange­zeigt. Was ihn wun­der­te: Einige davon wur­den anschei­nend von einer tsche­chi­schen Bildagentur namens Profimedia an Bildnutzer ver­kauft. Das Kuriose dar­an: Der Fotograf hat kei­ne Geschäftsbeziehung mit die­ser Agentur.

Nach etwas Recherche fand der Fotograf her­aus, dass die­se Bilder von der deut­schen Agentur Face To Face kom­men, mit der Andreas P. einen Autorenvertrag abge­schlos­sen hat­te, um ca. 200 sei­ner Fotos zu ver­trei­ben. In sei­nem Vertrag stand jedoch nir­gends, dass eine Sub-​Lizenzierung erlaubt sei. Dem deut­schen Urheberrechtsgesetz nach (§35 UrhG) kann jedoch auch der Inhaber von aus­schließ­li­chen Nutzungsrechten „wei­te­re Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers ein­räu­men“.

Der Fotograf bat um eine Erklärung und eine Überweisung des ihm zuste­hen­den Honorars. Immerhin lie­gen die Fälle teil­wei­se schon über drei Jahre zurück.

Eines der betref­fen­den Fotos, was seit 2008 genutzt wird.

Der Geschäftsführer von Face To Face erklär­te dar­auf­hin dem ver­dutz­ten Fotografen, dass die Agentur für die Bildnutzung von der Partneragentur 0,58 Euro erhal­ten habe, was beim ver­ein­bar­ten Honorarsplit von 50:50 einem Fotografenanteil von 29 Cent beträgt (Nachweis liegt vor). Ja, rich­tig gele­sen: 29 Cent! Wohlgemerkt, es geht hier nicht Abo-​Modelle einer Microstock-​Agentur, son­dern um ein RF-​Bild bei einer ange­se­he­nen Macrostock-​Agentur. Mindestens fünf Bilder waren betrof­fen, was zu einer Summe von 1,45 Euro führt.

Und es kommt noch bes­ser: Der Betrag wur­de nicht über­wie­sen, da die Bankgebühren den Betrag wie­der auf­fres­sen wür­den (Nachweis liegt eben­falls vor).

Auf jeden Fall – ich for­mu­lie­re es mal vor­sich­tig – sehr unor­tho­dox ist auch die Methode, den Fotografen über die erziel­ten Erlöse ers­tens nicht zu infor­mie­ren und die­se zwei­tens nicht nach dem Verkauf mit ihm zur Auszahlung zu brin­gen, obwohl ver­trag­lich eine monat­li­che Auszahlung ver­ein­bart ist (Nachweis liegt vor).

Der Fotograf hat ca. 200 Bilder bei der Agentur online und bei der ers­ten Stichprobe 12 Nutzungen von 10 Bildern gefun­den, für die er bis heu­te kein Honorar über­wie­sen bekom­men­hat. Ob wei­te­re Bilder betrof­fen sind, weiß er nicht. Raum für wil­de Spekulationen ist daher vorhanden.

Unklar ist wei­ter­hin auch, wie bei einer Macrostock-​Bildagentur Honorare im Cent-​Bereich anfal­len konn­ten. Darauf hat der Fotograf noch kei­ne Antwort erhalten.

Als ich den Geschäftsführer der Agentur um eine Stellungnahme bat, ver­bot die­ser mir, ihn zu zitie­ren oder nament­lich zu nen­nen, andern­falls müs­se er den Rechtsweg wählen.

Insgesamt zeich­nen sich die­se Vorfälle durch ein Geschäftsgebaren aus, was mehr als geeig­net ist, das Vertrauen von Fotografen in eine Agentur nach­hal­tig zu zer­stö­ren. Wer weiß schon, wie vie­le Bilder da drau­ßen kur­sie­ren, die zwar ver­kauft und vom Bildkäufer ordent­lich bezahlt wur­den, aber im undurch­sich­ti­gen Netz der Partneragenturen und Vertriebskanäle ver­si­ckert sind, sodaß die Fotografen kein Honorar dafür sehen?

Erst weni­ge Monate ist es her, dass Fotografen dank der neu­en Bildersuche von Google Images sys­te­ma­ti­scher nach der Verwendung von ihren Fotos fahn­den kön­nen. Die Anzahl der Abmahnungen ist dadurch deut­lich gestie­gen, das mer­ke ich bei mir selbst und auch von eini­gen Bildagenturen habe ich das gehört. Wie sieht es wohl bei den Büchern aus, die der Fotograf nicht so ein­fach durch­su­chen las­sen kann? Transparenz ist hier end­lich mal nötig.

Wie seht ihr das? Was für Erfahrungen habt ihr mit Euren Honorarabrechnungen gemacht?

Update 13.12.2011: Die Bildagentur Face To Face wies den Fotografen jetzt auf einen „Royalty Free Zusatzvertrag“ hin, in dem steht, dass die Distribution über Partneragenturen erlaubt sei und Auszahlungen erst gesam­melt ab einer Summe von 100 Euro aus­ge­zahlt würden.

Stockfotografie-​News 2011-05-13

Uhh, Freitag, der 13. Schlechte Nachrichten? Teilweise ja, lei­der. Die wohl dreis­tes­te zuerst:

  • Die Firma TwitPic hat jetzt einen Vertrag mit der Bildagentur WENN geschlos­sen, wel­cher der Bildagentur erlaubt, Nutzerbilder kom­mer­zi­ell zu ver­wer­ten. Oder kurz for­mu­liert: TwitPic ver­kauft jetzt die Fotos ihrer Nutzer, ohne sie vor­her zu fra­gen. Und das Fotografenhonorar? Davon kein Wort. TwitPic ist ein Dienst, der es Twitter-​Nutzern erleich­tert, auch Fotos über Twitter zu ver­sen­den. Ich emp­feh­le jedem, der TwitPic nutzt, in sei­nem Account nach­zu­schau­en, ob er dort „wert­vol­le“ Fotos drin hat und die­se zu löschen.
  • Interessant ist auch das Krisenmanagement von TwitPic. Vor paar Tagen ver­öf­fent­lich­te TwitPic in ihrem Blog eine Reaktion auf den Sturm der Entrüstung mit dem – frei über­setz­tem – Titel „Deine Inhalte – Dein Copyright“. Darin schrei­ben sie, dass das alles ein Missverständnis sei und das Copyright selbst­ver­ständ­lich beim Nutzer blei­be. Dabei geht es in der Diskussion gar nicht um das Copyright bzw. die Urheberrechte. Es geht um die Nutzungsrechte, die TwitPic ver­kauft und das ist etwas voll­kom­men ande­res. Das steht jedoch nicht in deren Blog.
  • Aber es gibt auch gute Nachrichten: Die Bildagentur Panthermedia erhöht die Preise für ihre Bilder-​Abonnements. So kos­tet bei­spiels­wei­se das Jahresabo mit 100 Webbildern pro Monat 99 Euro statt 39 Euro. Das bedeu­tet für Fotografen, dass sie antei­lig eben­falls mehr Honorar bekom­men. Grund für die Preiserhöhung ist, dass die Einführungsphase des Abo-​Angebots abge­lau­fen sei und jetzt die „übli­che­ren Marktpreise“ gel­ten wür­den. Da es in der Vergangenheit auch Probleme mit den Partner-​Agenturen gab, wel­che das Abo ver­trie­ben, wer­den jetz­te här­te­re Regeln ein­ge­führt. Außerdem erhal­ten Fotografen eine Mindestbeteiligung pro Download im Partner-​Abo von 30 Cent.
  • istock­pho­to führt eine neue Kollektion namens Photo+ ein. Das ist eine Sammlung beson­de­rer Bilder nicht­ex­klu­si­ver Künstler, die dann zum glei­chen – sprich: höhe­ren – Preis ange­bo­ten wer­den wie Kollektion Exklusive+. Der Fotografenanteil bleibt aber wei­ter­hin gleich, also ab 15%. Immer noch zu nied­rig, fin­de ich. Im Forum sind auch ver­mehrt Meinungen zu lesen, dass noch eine wei­te­re Kollektion (ins­ge­samt gibt es jetzt min­des­tens 7, wenn ich rich­tig gezählt habe) die Käufer eher ver­wir­ren würde.
  • Noch mal istock: Dieser sehr lesen­wer­te Artikel von Cnet ent­hält vie­le wei­te­re wich­ti­ge Fakten und Ankündigungen. So wird erwähnt, dass Videos mitt­ler­wei­le für über 10% des Umsatzes bei istock­pho­to ver­ant­wort­lich sind. Deshalb wird unter ande­rem eine höher­preis­ge Vetta Video-​Kollektion geplant und auch der Vertrieb von hoch­auf­lö­sen­den 2K- und 4K-​Videos (zum Vergleich: FullHD hat ca. 2MP pro Standbild, 4K-​Videos haben 12,5 MP pro Standbild.) Außerdem wird die Aufnahme von PNG-​Fotos geplant, wel­che den Vorteil hät­te, zusätz­lich zum Motiv einen Alphakanal abzu­spei­chern, wel­cher Bildkäufern das Freistellen von Motiven erleichtert.
  • Die Bildagentur Zoonar hat jetzt auch die bekann­te deut­sche Bildagentur Mauritius Images als Partner gewon­nen. Damit wird Imagebroker mit sei­nen stren­gen Vorschriften und kaum kon­trol­lier­ba­ren Bilderfluss als Distributionskanal immer uninteressanter.
  • Die Bildmaschine hat ihre Webseite geän­dert. Leider ist es im Fotografen-​Bereich bei kos­me­ti­schen Änderungen geblie­ben, grund­le­gen­de Verbesserungen gibt es lei­der kaum.

Was waren für Euch die wich­tigs­ten Foto-​News der letz­ten Wochen? Ergänzungen bit­te wie immer in den Kommentaren.