Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berichtet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet finden können.
Viele Leser haben das ausprobiert und ebenfalls Treffer gehabt. Einige haben auch einige illegale Verwendungen ihrer Fotos gefunden. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei fremden Leuten als Facebook-Profil gefunden habe. Da kommt natürlich die Frage auf, was man dagegen tun kann.
So fragte mich Petra via Facebook:
„danke, hab das eben ausprobiert, ich hab da jemanden in estland gefunden, der eines meiner bilder als seines ausgibt…was mach ich jetzt am besten? schreib ich ihn an?“
und auch Dirk schrieb in seinem Kommentar zum obigen Artikel:
„habe die Suchfunktion eben einmal getestet und war perplex … ich habe doch ein paar meiner Bilder auf „fremden“ Seiten gefunden. Jetzt ist erst einmal die Aufforderung verschickt worden, die Bilder zu entfernen. Wie geht es weiter, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine einfache aber effektive Loesung ans Herz legen?“
Deshalb will ich heute einige Tipps geben, was in solchen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst entscheiden muss, welche Schritte die richtigen sind und notfalls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.
Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?
Feststellung einer Urheberrechtsverletzung
Bei manchen Bilder ist es sehr einfach festzustellen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn der Fotograf das Bild weder verkauft, noch verschenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahrscheinlich illegal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur verkauft, ist es das schwieriger. Hier muss der Fotograf die Agentur fragen, ob der betreffende Nutzer das Bild lizenziert hat. Beim Vertrieb über viele Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch komplizierter. Hier ist eine Excel-Tabelle zur Fotoverwaltung unverzichtbar, damit der Fotograf weiß, welche Bilder bei welchen Agenturen angeboten werden. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung illegal sei, muss jede dieser Agenturen, welche Verkäufe des Bildes gemeldet hat, gefragt werden.
Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?
- Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
- Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewesen wäre, sehen retuschiert aus
- Das Bild wird genau in der Thumbnail-Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
- Das Foto wurde so beschnitten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
- Es wird ein falscher Fotografenname oder eine falsche Quelle als Bildcredit angegeben
- Es wird bei redaktionellen Verwendungen keine Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meisten Bildagentur-AGBs ist)
- Das Bild wird für illegale, pornografische oder diffamierende Zwecke benutzt
Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusammenkommen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übrigens jedoch der richtige Fotografenname und eine Agentur als Quelle angegeben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis darauf, dass das Foto korrekt lizenziert wurde. Manchmal verstecken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-Browser mit der rechten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-Infos anzeigen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sichtbar. Stünde dann beispielsweise „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, würden meine Alarmglocken nicht so laut läuten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.
Wenn der Fotograf sich relativ sicher ist, dass das Bild geklaut wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten. Üblich sind folgende Schritte.
Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung
- Beweissicherung
Zuerst sollten immer die Beweise gesichert werden. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betreffenden Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bittet man eine weitere Person als Zeugen, das ebenfalls zu tun, weil Screenshots relativ leicht zu fälschen sind und diese mit einem Zeugen vor Gericht besser Bestand haben. Außerdem sollte man etwas schauen, ob nicht noch an anderen Stellen das gleiche Foto oder andere Fotos des Fotografen illegal genutzt werden. Die oben erwähnte Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eignen sich dafür gut. - Analyse der Lage
Jetzt heißt es nachdenken: Wer hat das Bild illegal genutzt und warum? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine internationale Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte verkauft oder ein anderer Fotograf, der das Bild als sein eigenes ausgibt? Einige dieser Fragen werden auch im Buch „Fotografie und Recht“* behandelt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beantworten soll, sind folgende:- Ist der Bilderdieb eine Privatperson, minderjährig, eine Firma, eine öffentliche Einrichtung oder gänzlich unbekannt?
- In welchem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem illegal genutzten Bild ansässig?
- Wird das Bild in gewinnorientierter Absicht benutzt?
- Wird das Bild (abgesehen vom Bilderdiebstahl selbst) für illegale, diffamierende oder pornografische Zwecke benutzt?
- Wie lange ist das Bild schon online?
- Wenn der Nutzer das Bild korrekt lizenziert hätte, wie viel hätte er dafür bezahlen müssen?
- Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?
All diese Fragen entscheiden zum einen, wie einfach es ist, die verantwortliche Person haftbar zu machen und ob es sich finanziell lohnen würde. Um diese Details rauszufinden, lohnt sich beispielsweise manchmal eine kostenlose Whois-Abfrage, ein Blick ins Internet-Archiv und andere Recherche-Methoden, die hier zu weit gehen würden. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt verschiedene Schritte einleiten, die grob in drei Richtungen gehen.
- Weg 1: Anwalt suchen und gerichtliche Auseinandersetzung
Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinnvollsten einen Anwalt einzuschalten. Hier gilt es jedoch erstens darauf zu achten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zweitens gute Konditionen anbieten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unterscheidet sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beachtlich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt werden müssen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn dieser im Ausland sitzt. Eine erste Einschätzung des Falls machen viele Anwälte jedoch kostenlos, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 dieser Liste halbwegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung verschicken. Wird dieser Folge geleistet, ist die Sache erledigt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache entfernt oder nachträglich lizenziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht bringen. Ab da wird es teuer, weshalb Anwalt und Fotograf überlegen müssen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist. - oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
Erst nachdem die Beweise gesichert wurden, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt aufnehmen und entweder darum bitten, das Foto zu entfernen, korrekt zu verlinken und/oder nachträglich eine Lizenzgebühr zu zahlen. Manche Fotografen werden dann wild beschimpft und beleidigt, andere Bilderdiebe tauchen ab und versuchen, ihre Spuren zu beseitigen und andere bitten um Entschuldigung und zahlen einsichtig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst entscheiden, was einer Meinung nach geschehen soll. Manchmal bitte ich nur, dass ein Link zu meiner Seite gesetzt wird, manchmal bitte ich um Entfernung des Fotos, manchmal stelle ich eine Rechnung. Oder manchmal schalte ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ersten Moment Wut und Ärger überwiegen mögen, sollte eine Ansprache sachlich und freundlich erfolgen. - oder Weg 3: Technische Beschwerden
Manchmal ist es nicht möglich, den Bilderdieb zu identifizieren, weil er das Foto beispielsweise anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hochgeladen hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and andere Webseiten, die anonyme Inhalte erlauben, haben im Kleingedruckten stehen, dass urheberrechtliche Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen verstoßen und nicht hochgeladen werden dürfen. Meist reicht eine kurze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform entfernt wird. Ein hilfreicher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazugehörige „Takedown Notice“. Hier eine englische Anleitung dafür.
Auf ähnlichem Weg kann man auch Google, Google Images oder andere Suchmaschinen dazu bringen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine angezeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung verringert wird.
Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?
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