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Pixabay verteilt wissentlich und kostenlos geklaute Bilder

Warum Fotografen ihre Bilder bei Plattformen wie Pixabay ver­schen­ken, bleibt mir auch nach die­sem Artikel meist unverständlich.

Manchmal wis­sen aber die Urheber gar nichts davon, dass jemand ande­res ihre Bilder uner­laub­ter­wei­se gra­tis anbietet.

So bin ich heu­te auf die­ses Profil bei der Gratis-​Bilderplattform Pixabay gesto­ßen. Der Nutzer mit der Nummer „18371568“ bie­tet dort 47 Bilder an, meist Illustrationen und Vektoren, aber auch eini­ge Fotos, die bis­her laut Pixabay über 159.000 Mal her­un­ter­ge­la­den wur­den, obwohl alle Bilder erst zwi­schen dem 7. und 18. Oktober 2020 hoch­ge­la­den wurden.

Wie man an dem Icon oben links bei den Bildern sehen kann, wur­den 43 der 47 Bilder durch Pixabay sogar „gefea­tur­et“, also pro­mi­nent auf der Startseite usw. bewor­ben und bevor­zugt bei Suchen angezeigt.

Das Blöde ist nur: Dieser Account kann unmög­lich der Urheber sein, weil die Bilder ver­schie­de­nen Künstlern gehö­ren, die ihre Werke übli­cher­wei­se alle­samt auf Microstock-​Agenturen gegen Bezahlung anbieten.

Ich habe nur mal von den ers­ten 12 Bildern die jewei­li­gen Urheber mit­tels einer fünf­mi­nü­ti­gen Google-​Images-​Suche raus­ge­fun­den und als Name über die Bilder gelegt (sie­he oben).

Hier noch die Links zu den Originalen in den ers­ten drei Reihen von oben links begonnen:

Die Vermutung liegt nahe, dass Pixabay bewusst ist, dass hier etwas nicht mit rech­ten Dingen zugeht, denn der Uploader ist als „Inactive account“ mar­kiert. Das scheint Pixabay jedoch nicht dar­an zu hin­dern, die Bilder uner­laub­ter­wei­se gra­tis anzu­bie­ten und somit mehr als 159.000 Mal zu verbreiten.

(Was genau ein „inak­ti­ver Account“ bedeu­ten soll, wenn die Bilder dann trotz­dem frei ver­füg­bar sind, habe ich Pixabay per Email gefragt. Bisher liegt kei­ne Antwort vor, soll­te eine ein­tref­fen, wer­de ich die­se hier nach­rei­chen.)

[UPDATE 4.11.2020: Pixabay ant­wor­te­te mir auf mei­ne Frage: „Hello Robert,  Most of their images were copied from other sources. Hence, we had the account de-​activated. Regards„

Damit ist offi­zi­ell, dass Pixabay bewusst Bilder zum Download anbie­tet, die sie so nicht anbie­ten dürf­ten. Die Überschrift habe ich des­we­gen von einer Frage zu einer Aussage geändert])

Allein das belieb­tes­te Bild oben links wur­de schon knapp 10.000x run­ter­ge­la­den. Die Werbung für iStock, die iro­ni­scher­wei­se unter dem Bild zur Finanzierung von Pixabay erscheint, wirkt da schon wie Hohn.

Wenn man ein Bild tat­säch­lich her­un­ter­lädt, kommt übri­gens der Hinweis, dass man als Quellenangabe frei­wil­lig den Namen „B Ban“ benut­zen könne:

Wikipedia weiß in deren Pixabay-​Artikel auch schon, wie sol­che Bilddiebstähle pas­sie­ren können:

Risiken
Der Upload der Bilder erfolgt durch anony­me Nutzer. Es besteht somit die Gefahr, dass der Hochladende gar nicht das Urheberrecht besitzt. Pixabay über­nimmt kei­ne Garantie, dass die hoch­ge­la­de­nen Bilder frei von Rechten Dritter sind. Da der Upload anonym erfolgt, kön­nen abge­mahn­te Nutzer auch kei­nen Rückgriff auf die­se Person vor­neh­men und blei­ben somit auf den Kosten der Abmahnung sitzen“.

Dieses Beispiel zeigt ein­mal mehr, war­um Gratis-​Bildern mit mehr als einer deut­li­chen Portion Skepsis begeg­net wer­den muss.

Warnung vor vermeintlich „kostenlosen Cliparts“ aus dem Internet

Neben den unzäh­li­gen Kunden, wel­che mei­ne Bilder kau­fen, gibt es lei­der auch eini­ge, wel­che die­se ohne Lizenz nut­zen. Wenn ihnen dann die Abmahnung mei­nes Anwalts ins Haus flat­tert, taucht lei­der viel zu häu­fig die Ausrede auf, die Bilder habe man „kos­ten­los im Internet“ gefun­den. Einige der so Abgemahnten nann­ten mir die Domains, sodass ich mir die­ses Phänomen genau­er anschau­en konnte.

Neben eini­gen lega­len kos­ten­lo­sen Bildquellen im Internet scheint es vor allem drei Arten von ver­meint­lich kos­ten­lo­sen Bildquellen im Internet zu geben.

Illegale Cipartquelle clipartstation.com, eini­ge Bilder haben noch Wasserzeichen von 123rf und Canstock im Bild, wei­ter unten auch von Shutterstock

Zwei der drei Arten betref­fen haupt­säch­lich Illustrationen. Weshalb das so ist, weiß ich nicht, ich ver­mu­te aber, dass die „kos­ten­lo­sen“ Cliparts, die Firmen wie Microsoft oder Corel ihren Office- und Grafikprogrammen bei­gelegt haben, zu der Annahme geführt haben, ein­fa­che Illustrationen sei­en gene­rell „frei ver­füg­bar“. Die unpas­sen­de deut­sche Übersetzung „lizenz­frei“ des eng­li­schen Begriffs „royal­ty free“ ist lei­der eben­falls kontraproduktiv.

Ich möch­te die ver­schie­de­nen Arten von ver­meint­lich „kos­ten­lo­sen Bildern“ hier erklä­ren und zei­gen, wie man erken­nen kann, dass es sich um ille­ga­le Bildangebote han­delt, um die Bildersucher vor den finan­zi­el­len Schäden bewah­ren, die sich aus einer sol­chen ille­ga­len Bildnutzung erge­ben können.

1. SEO-Domains

Ich nen­ne die­se Domains „SEO-​Domains“, nach dem eng­li­schen Kürzel für „Suchmaschinenoptimierung“, weil jeder mit etwas Grips im Kopf sehen kann, dass bei die­sen Webseiten etwas nicht stim­men kann. Es fängt beim Domainnamen an, der in der Regel nichts mit Bildern, Grafik, Illustration oder sons­ti­gen ver­wand­ten Begriffen zu tun hat. Warum das ver­mut­lich so ist, dazu kom­men wir gleich. Diese Webseiten hei­ßen zum Beispiel sulimanalomran.com (ehe­mals requestreduce.org, davor techflourish.com), inadinaofset.com oder noticiasmocambique.com. Das Layout ist oft häß­lich, lieb­los dahin­ge­klatscht und die Bilder sind leicht erkenn­bar aus vie­len ver­schie­de­nen Quellen zusam­men­ge­klaut. Deutliche Indizien dafür sind zum Beispiel die sicht­ba­ren Wasserzeichen ver­schie­de­ner Bilderagenturen, klei­ne Bildgrößen oder fal­sche Skalierung.

sulimanalomran.com Webseite, mit Wasserzeichen von Dreamstime und 123rf

Für den seriö­sen Bildsucher ist ein wei­te­res leicht erkenn­ba­res Merkmal, dass kei­ne phy­si­ka­li­sche Kontaktadresse ange­ben wird. Oft ist nur eine Emailadresse auf­find­bar. Wenn weder Namen von Verantwortlichen, Postanschriften einer Firma oder sonst­was genannt wer­den, ist in der Regel etwas faul.

Außerdem steht auf die­sen Seiten meist nicht mal eine aus­for­mu­lier­te Lizenz, also die Lizenzbedingungen, an die man sich hal­ten muss, was man mit den Bildern machen darf und was nicht. Meist steht ein­fach nur irgend­wo „free clip­arts“ oder „kos­ten­lo­se Bilder“, mehr nicht.

Die Bilder auf die­sen Seiten sind meist nur Mittel zu einem ande­ren Zweck, und zwar ver­mut­lich dem Domainverkauf. Oft exis­tie­ren die­se Seiten nicht lan­ge als Bilderquelle. Die Bilder sol­len anfangs nur viel Traffic gene­rie­ren, weil das bei der Google-​Relevanz mehr Gewicht als die rei­ne Linkhäufigkeit bekom­men hat, um die­se Domains (mit dem Traffic) dann wei­ter­zu­ver­kau­fen. Deshalb auch die kurio­sen Domainnamen, die schon offen­ba­ren, wel­che ande­ren Branchen da zugrei­fen sollen.

Sicher bin ich mir des­sen aber nicht, weil bei­spiels­wei­se die ehe­mals techflourish.com-Domain alle paar Monate den Namen wech­selt, aber jeweils eine Weiterleitung auf die letz­te intak­te Domain enthält.

2. Fake-Agenturen 

Diese Art der ille­ga­len Bildquellen ist lei­der für den durch­schnitt­li­chen Bildsucher schwie­ri­ger zu erken­nen, weil die­se Seiten sich Mühe geben, einen seriö­sen Anschein zu erwe­cken. Das Layout ist schön, der Domainname klingt pas­send und es fin­den sich mehr Informationen auf der Seite als bei den „SEO-​Domains“. Negative Beispiele sind die Seiten cleanpng.com (ehe­mals kisspng.com) oder clipartstation.com, auf denen vie­le Bilder als kos­ten­los ver­füg­ba­re „Public Domain“-Bilder ange­bo­ten wer­den, obwohl das nicht stimmt, zumin­dest in vie­len Fällen nicht.

Suche nach „child­ren“ bei cleanpng.com, zu sehen sind bei­spiels­wei­se Motive der Stock-​Anbieter ciro­de­lia oder dip

Es gibt gan­ze „Domaingruppen“ von Webseiten, die alle nach dem glei­chen Schema benannt sind und ein sehr ähn­li­ches Layout haben wie purepng.com, toppng.com, pngriver.com oder pluspng.com. Viele die­ser Seiten haben nicht nur Cliparts im Angebot, son­dern auch vie­le Foto-​Freisteller mit trans­pa­ren­tem Hintergrund, wel­che akti­ve Stockfotografen oft leicht als die Motive bekann­ter Kollegen erken­nen, z.B. die­se lächeln­de Dame als Motiv von Andres Rodruigez (and­resr):

Foto von Andresr ille­gal als „free down­load“ bei purepng.com

Die Grenzen zwi­schen den ers­ten bei­den Kategorien sind unscharf und ver­wi­schen oft. Beiden gemein ist jedoch, dass in der Regel kei­ne Postadressen oder vol­le Namen der Verantwortlichen auf­find­bar sind.

Startseite von pluspng.com

3. Vorschaubilder von Bildagenturen 

Eine drit­te Art, sich ille­gal Bilder zu holen, sind die Vorschaubilder von Bildagenturen, wel­che Bilder regu­lär und legal anbie­ten. Diese Bilder sind oft auch über die Google Bildersuche auf­find­bar und dort bedie­nen sich anschei­nend ger­ne Bildsucher, die nichts zah­len wol­len. Das ist natür­lich nicht erlaubt, eben­so­we­nig wie die Layoutbilder (mit oder ohne Wasserzeichen) direkt von den Agenturwebseiten öffent­lich zu nut­zen, ohne die Bilder bezahlt zu haben.

Ein Sonderfall sind die Angebote eini­ger Bildagenturen, zum Beispiel „10 Bilder gra­tis erhal­ten“ oder so ähn­lich. Dafür muss man sich als Kunde regis­trie­ren und darf sich als Marketingmaßnahme ohne Bezahlung eini­ge Bilder run­ter­la­den. Das ist auch erlaubt, dann soll­ten sich Bildsucher jedoch unbe­dingt dar­an erin­nern, bei wel­cher Bildagentur sie sich mit wel­chen Kontaktdaten ange­mel­det haben, um ggf. die gül­ti­ge Lizenz nach­wei­sen zu können.

Vorsichtsmaßnahmen bei Bildern aus dem Internet

Wer Bilder aus dem Internet nutzt, soll­te eini­ge Vorsichtsmaßnahmen tref­fen, um sicher­zu­ge­hen, dass die Bildquelle legi­tim und die Nutzung der Bilder wirk­lich erlaubt ist.

  1. Kontaktdaten der Webseite über­prü­fen: Gibt es eine Postadresse oder Namen von Verantwortlichen?
  2. Lizenz über­prü­fen: Gibt es eine aus­führ­lich for­mu­lier­te Nutzungslizenz für die Bilder oder steht da nur „free“ oder „kos­ten­los“? Selbst bei angeb­li­chen „Public Domain“-Bildern soll­te jeder sehr vor­sich­tig sein.
  3. Bilder anse­hen: Ist die Präsentation der Bilder ein­heit­lich und stim­mig? Sind unter­schied­li­che Wasserzeichen auf den Bildern erkenn­bar? Werden vie­le Bilder nur in klei­nen Webgrößen angeboten?
  4. Bild rück­wärts­su­chen: Das gewünsch­te Bild mit einer Google Bildersuche suchen und schau­en, auf wel­chen Webseiten das Bild noch auf­taucht. Wenn es auf lega­len Agenturwebseiten wie Shutterstock, Adobe Stock oder Getty Images auf­taucht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es ille­gal auf der kos­ten­lo­sen Seite ist.
Illegale Bilderquelle mit auto­ma­ti­scher Übersetzung, als Beispiel deut­lich sicht­bar mar­kier­tes Dreamstime-Vorschau-Bild

Mehr Tipps zum gene­rel­len Erkennen unse­riö­ser Webseiten gibt es hier im Tutorial von Henrik Heigl. Manchmal wer­den lei­der auch geklau­te Bilder auf den seriö­sen Bildagenturen hoch­ge­la­den, wie ihr die­se erkennt, steht hier.

Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?

Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berich­tet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet fin­den können.

Viele Leser haben das aus­pro­biert und eben­falls Treffer gehabt. Einige haben auch eini­ge ille­ga­le Verwendungen ihrer Fotos gefun­den. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei frem­den Leuten als Facebook-​Profil gefun­den habe. Da kommt natür­lich die Frage auf, was man dage­gen tun kann.

So frag­te mich Petra via Facebook:

dan­ke, hab das eben aus­pro­biert, ich hab da jeman­den in est­land gefun­den, der eines mei­ner bil­der als sei­nes ausgibt…was mach ich jetzt am bes­ten? schreib ich ihn an?“

und auch Dirk schrieb in sei­nem Kommentar zum obi­gen Artikel:

habe die Suchfunktion eben ein­mal getes­tet und war per­plex … ich habe doch ein paar mei­ner Bilder auf „frem­den“ Seiten gefun­den. Jetzt ist erst ein­mal die Aufforderung ver­schickt wor­den, die Bilder zu ent­fer­nen. Wie geht es wei­ter, wenn die­ser Aufforderung nicht nach­ge­kom­men wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine ein­fa­che aber effek­ti­ve Loesung ans Herz legen?“


Deshalb will ich heu­te eini­ge Tipps geben, was in sol­chen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch dar­auf hin­wei­sen, dass ich kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst ent­schei­den muss, wel­che Schritte die rich­ti­gen sind und not­falls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.

Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?

Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Bei man­chen Bilder ist es sehr ein­fach fest­zu­stel­len, ob eine Urheberrechtsverletzung vor­liegt. Wenn der Fotograf das Bild weder ver­kauft, noch ver­schenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahr­schein­lich ille­gal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur ver­kauft, ist es das schwie­ri­ger. Hier muss der Fotograf die Agentur fra­gen, ob der betref­fen­de Nutzer das Bild lizen­ziert hat. Beim Vertrieb über vie­le Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch kom­pli­zier­ter. Hier ist eine Excel-​Tabelle zur Fotoverwaltung unver­zicht­bar, damit der Fotograf weiß, wel­che Bilder bei wel­chen Agenturen ange­bo­ten wer­den. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung ille­gal sei, muss jede die­ser Agenturen, wel­che Verkäufe des Bildes gemel­det hat, gefragt werden.

Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?

  • Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
  • Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewe­sen wäre, sehen retu­schiert aus
  • Das Bild wird genau in der Thumbnail-​Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
  • Das Foto wur­de so beschnit­ten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
  • Es wird ein fal­scher Fotografenname oder eine fal­sche Quelle als Bildcredit angegeben
  • Es wird bei redak­tio­nel­len Verwendungen kei­ne Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meis­ten Bildagentur-​AGBs ist)
  • Das Bild wird für ille­ga­le, por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke benutzt

Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusam­men­kom­men, des­to höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übri­gens jedoch der rich­ti­ge Fotografenname und eine Agentur als Quelle ange­ge­ben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis dar­auf, dass das Foto kor­rekt lizen­ziert wur­de. Manchmal ver­ste­cken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-​Browser mit der rech­ten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-​Infos anzei­gen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sicht­bar. Stünde dann bei­spiels­wei­se „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, wür­den mei­ne Alarmglocken nicht so laut läu­ten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.

Wenn der Fotograf sich rela­tiv sicher ist, dass das Bild geklaut wur­de, gibt es meh­re­re Möglichkeiten. Üblich sind fol­gen­de Schritte.

Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  1. Beweissicherung
    Zuerst soll­ten immer die Beweise gesi­chert wer­den. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betref­fen­den Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bit­tet man eine wei­te­re Person als Zeugen, das eben­falls zu tun, weil Screenshots rela­tiv leicht zu fäl­schen sind und die­se mit einem Zeugen vor Gericht bes­ser Bestand haben. Außerdem soll­te man etwas schau­en, ob nicht noch an ande­ren Stellen das glei­che Foto oder ande­re Fotos des Fotografen ille­gal genutzt wer­den. Die oben erwähn­te Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eig­nen sich dafür gut.
  2.  

  3. Analyse der Lage
    Jetzt heißt es nach­den­ken: Wer hat das Bild ille­gal genutzt und war­um? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine inter­na­tio­na­le Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte ver­kauft oder ein ande­rer Fotograf, der das Bild als sein eige­nes aus­gibt? Einige die­ser Fragen wer­den auch im Buch „Fotografie und Recht“* behan­delt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beant­wor­ten soll, sind folgende: 
    • Ist der Bilderdieb eine Privatperson, min­der­jäh­rig, eine Firma, eine öffent­li­che Einrichtung oder gänz­lich unbekannt?
    • In wel­chem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem ille­gal genutz­ten Bild ansässig?
    • Wird das Bild in gewinn­ori­en­tier­ter Absicht benutzt?
    • Wird das Bild (abge­se­hen vom Bilderdiebstahl selbst) für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke benutzt?
    • Wie lan­ge ist das Bild schon online?
    • Wenn der Nutzer das Bild kor­rekt lizen­ziert hät­te, wie viel hät­te er dafür bezah­len müssen?
    • Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?

    All die­se Fragen ent­schei­den zum einen, wie ein­fach es ist, die ver­ant­wort­li­che Person haft­bar zu machen und ob es sich finan­zi­ell loh­nen wür­de. Um die­se Details raus­zu­fin­den, lohnt sich bei­spiels­wei­se manch­mal eine kos­ten­lo­se Whois-​Abfrage, ein Blick ins Internet-​Archiv und ande­re Recherche-​Methoden, die hier zu weit gehen wür­den. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt ver­schie­de­ne Schritte ein­lei­ten, die grob in drei Richtungen gehen.

     

  4. Weg 1: Anwalt suchen und gericht­li­che Auseinandersetzung
    Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinn­volls­ten einen Anwalt ein­zu­schal­ten. Hier gilt es jedoch ers­tens dar­auf zu ach­ten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zwei­tens gute Konditionen anbie­ten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unter­schei­det sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beacht­lich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt wer­den müs­sen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn die­ser im Ausland sitzt. Eine ers­te Einschätzung des Falls machen vie­le Anwälte jedoch kos­ten­los, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 die­ser Liste halb­wegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung ver­schi­cken. Wird die­ser Folge geleis­tet, ist die Sache erle­digt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache ent­fernt oder nach­träg­lich lizen­ziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht brin­gen. Ab da wird es teu­er, wes­halb Anwalt und Fotograf über­le­gen müs­sen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist.
  5.  

  6. oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
    Erst nach­dem die Beweise gesi­chert wur­den, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt auf­neh­men und ent­we­der dar­um bit­ten, das Foto zu ent­fer­nen, kor­rekt zu ver­lin­ken und/​oder nach­träg­lich eine Lizenzgebühr zu zah­len. Manche Fotografen wer­den dann wild beschimpft und belei­digt, ande­re Bilderdiebe tau­chen ab und ver­su­chen, ihre Spuren zu besei­ti­gen und ande­re bit­ten um Entschuldigung und zah­len ein­sich­tig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst ent­schei­den, was einer Meinung nach gesche­hen soll. Manchmal bit­te ich nur, dass ein Link zu mei­ner Seite gesetzt wird, manch­mal bit­te ich um Entfernung des Fotos, manch­mal stel­le ich eine Rechnung. Oder manch­mal schal­te ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ers­ten Moment Wut und Ärger über­wie­gen mögen, soll­te eine Ansprache sach­lich und freund­lich erfolgen.
  7.  

  8. oder Weg 3: Technische Beschwerden
    Manchmal ist es nicht mög­lich, den Bilderdieb zu iden­ti­fi­zie­ren, weil er das Foto bei­spiels­wei­se anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hoch­ge­la­den hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and ande­re Webseiten, die anony­me Inhalte erlau­ben, haben im Kleingedruckten ste­hen, dass urhe­ber­recht­li­che Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen ver­sto­ßen und nicht hoch­ge­la­den wer­den dür­fen. Meist reicht eine kur­ze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform ent­fernt wird. Ein hilf­rei­cher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazu­ge­hö­ri­ge „Takedown Notice“. Hier eine eng­li­sche Anleitung dafür.
    Auf ähn­li­chem Weg kann man auch Google, Google Images oder ande­re Suchmaschinen dazu brin­gen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine ange­zeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung ver­rin­gert wird.

Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?

Wenn Euch die­ser Artikel gehol­fen hat, freue ich mich über einen Klick auf den Flattr-​Button unter die­sem Text.

* Affiliate-​Link

Erkenne gefälschte Adobe-Software

Ich bekam vor paar Tagen wie­der eine Mail, dies­mal von Martin:

Dieser Shop bie­tet Adobe Software super­güns­tig an. Angeblich vol­le, ohne Einschränkungen ver­wend­ba­re Versionen..
Ich fin­de den Haken nicht. Vielleicht kannst Du mir ja sagen, was Du davon hälst?“

Was ich davon hal­te? Nix!

adobe-cs4-master-collection

Die Software auf der Seite ist ein­deu­tig gefälscht bzw. funk­tio­niert viel­leicht über­haupt nicht und statt eines Schnäppchens ist man nur eini­ge hun­dert Euro losgeworden.

Dafür gibt es meh­re­re Hinweise:

  • Die Software wird nur zum Download ange­bo­ten, als ISO-​Datei oder selbst­ent­pa­cken­de SFX-​Datei. Letzteres ist eine Virenquelle, ers­te­res ist ein CD-​Images, wel­ches oft von Raupkopierern genutzt wird.
  • Die Webseite ent­hält kein ordent­li­ches Impressum, kei­ne Firmenanschrift, kei­ne Telefonnummer.
  • Der Preis ist ein­fach zu niedrig.
  • Die Domain wur­de erst vor paar Tagen regis­triert, in Slowenien und der Inhaber der Domain hat allein im August 2009 über 200 wei­te­re Webseiten ange­mel­det. Ich wet­te, die ver­kau­fen eben­so (gefälschte/​nicht funk­tio­nie­ren­de) Software.
  • Auf der offi­zi­el­len Adobe-​Webseite steht zum Thema „Software-​Piraterie“: „Kaufen Sie kei­ne per Download erhält­li­che Software von unbe­kann­ten Websites, son­dern wäh­len Sie den Adobe-​Store als Online-​Bezugsquelle. Nur hier kön­nen Sie auf lega­lem Wege Software per Download erwer­ben. Lediglich den Adobe Reader kön­nen Sie auf den Seiten von Adobe kos­ten­los her­un­ter laden. Internetportale, über die Ihnen der Adobe Reader gegen ein Entgelt ange­bo­ten wird, soll­ten Sie mei­den, da hier nicht aus­zu­schlie­ßen ist, dass die ange­bo­te­ne Software mani­pu­liert wur­de oder Spyware ent­hält oder aber der Betreiber der Seite ledig­lich an Ihren Registrierungsdaten inter­es­siert ist.“
  • Außerdem steht dort: „Sollten Sie durch Spam-​Mails Kenntnis von Discountangeboten zu einem Bruchteil des Ladenpreises erhal­ten, ist Ihr Argwohn berechtigt.“

Kurz: Finger weg! Und noch mal deut­lich: Wer sich auf so ein angeb­lich güns­ti­ges Angebot ein­lässt, die aktu­el­le Adobe CS4 Master Collection für knapp 300 Euro zu kau­fen, die neu über 3.000 Euro (!) kos­tet, risik­iert, dass er das Geld ver­liert, ohne einen Gegenwert dafür zu erhal­ten und zusätz­lich sei­ne Kreditkartendaten in die Hände von Kriminellen zu legen.

Wer Adobe-​Produkte legal kau­fen will, kann das zum Beispiel hier bei Amazon.de machen. Die güns­ti­ge Studenten-​Version von Adobe CS4 Design Standard kos­tet immer­hin nur ca. 200 Euro.

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich soll­te der Titel die­ses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lau­ten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häu­figs­ten Probleme, wenn ein gekauf­tes Bild falsch ein­ge­setzt wird. Oder wie es mir gegen­über ein Rechtsanwalt tref­fend for­mu­lier­te: „Eine Banane ver­klagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.

Deswegen will ich in die­sem Text kurz zusam­men­fas­sen, wel­che Nutzungsarten übli­cher­wei­se ver­bo­ten sind. Dabei kon­zen­trie­re ich mich die Bereiche, die auch für Models inter­es­sant sind, den ich bekom­me häu­fig von Models zu hören, dass sie nicht wol­len, dass ihre Fotos für „unse­riö­se“ Zwecke genutzt wer­den. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-​Charakter, recht­lich ver­bind­lich sind immer die Lizenzbedingungen der jewei­li­gen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wur­de. Unten habe ich die­se Lizenzverträge auch ver­linkt und einen Teil der wich­ti­gen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durch­ge­hal­ten hat, mag den Eindruck bekom­men, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos mög­lich sei. Das stimmt natür­lich nicht und ich wer­de bald einen Artikel mit den viel­fäl­ti­gen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos ver­öf­fent­li­chen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in ille­ga­ler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit ille­ga­len Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, reli­giö­se Intoleranz und all die ande­ren Dinge, die das Grundgesetz ver­bie­tet. Verboten wäre bei­spiels­wei­se die Nutzung eines Fotos in einem volks­ver­het­zen­den Flyer einer rechts­extre­men Partei.
  • Nutzung in erotischer/​por­no­gra­fi­scher Weise
    Dazu zählt bei­spiels­wei­se, aber nicht aus­schließ­lich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-​Filmen oder Portraits von Models für Escort-​Webseiten. Da die Grenzen zwi­schen Erotik und Pornografie flie­ßend sind, soll­te im Zweifel eher anhand einer kon­ser­va­ti­ven Sicht ent­schie­den wer­den oder bes­ser direkt die Bildagentur nach dem kon­kre­ten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in dif­fa­mie­ren­der Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto aus­schnei­det und auf ein häß­li­ches Tier mon­tiert, belei­digt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist stroh­doof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übri­gens auch, wenn nicht das Model, son­dern der Fotograf belei­digt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heim­lich im Bad auf­ge­nom­men“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glück­li­chen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank die­sen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abge­nom­men“ ist grenz­wer­tig, denn es impli­ziert, dass die Models vor­her 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die fol­gen­de ver­bo­te­ne Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeb­lich eine Meinung äußert, ist das ver­bo­ten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das lecke­re Brot von Bäcker XY“. Besonders emp­find­lich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in ver­fäl­schen­der Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn strei­tet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration wer­den ger­ne Stockfotos gekauft. Das ist nur zuläs­sig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht iden­tisch mit den Personen des Textes sind. Dazu ste­hen ent­we­der neben dem Foto oder im Text „Szene nach­ge­stellt“, „nur zur Illustration“ oder ähn­li­che Hinweise.
  • Nutzung in unmo­ra­li­scher Weise
    Hier wird es schwam­mig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumin­dest im Gesetzbuch stren­ge­re Sitten herr­schen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wie­der. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weni­ger aus­führ­lich aufgelistet.

Die Faustregel für ver­bo­te­ne Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgend­wie nega­tiv aus­wir­ken könn­te (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), soll­te vor­her die Bildagentur gefragt wer­den und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu die­sen „mora­li­schen“ Verboten gibt es noch ande­re Kategorien.

Mehr ver­bo­te­ne Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt wer­den. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutz­wür­dig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erfor­der­li­chen Rechte am Foto besitzt, um die­sen Schutz in Anspruch neh­men zu kön­nen, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dür­fen vom Bildkäufer weder kos­ten­los und gegen Bezahlung zum Download ange­bo­ten wer­den. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauf­ten Bildern selbst bei Bildagenturen hoch­ge­la­den haben, um damit Geld ver­die­nen zu wol­len. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte über­tra­gen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, son­dern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genau­er defi­niert wer­den. Üblicherweise ist ver­bo­ten, die­ses Nutzungsrecht ande­ren zu über­tra­gen. So darf bei­spiels­wei­se eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kau­fen (sozu­sa­gen in des­sen Auftrag), aber nicht das glei­che Foto für einen ande­ren Werbekunden nut­zen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähn­li­ches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen aus­führ­li­che­ren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekom­men will, wel­che Nutzungen ver­bo­ten sind, kann sich nun ent­we­der zu den – meist sehr lang­at­mi­gen – Lizenzverträgen im Original durch­kli­cken, oder in den von mir zusam­men­ge­such­ten gekürz­ten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[…]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhn­li­chen Betrachter ver­let­zend oder unan­ge­mes­sen kon­tro­vers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder der­ar­ti­gen Verwendung eine Erklärung hin­zu­fü­gen, aus wel­cher her­vor­geht, (i) dass das Lizenzmaterial ledig­lich zu Illustrationszwecken ein­ge­setzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abge­bil­de­ten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in por­no­gra­fi­scher, dif­fa­mie­ren­der oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­ger Weise ver­wen­det wer­den, weder direkt noch impli­zit oder in Kombination mit ande­ren Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller gel­ten­den recht­li­chen Vorschriften und/​oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen verpflichtet.“

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limi­ta­ti­on, Content may not be used as a trade­mark, or for any por­no­gra­phic use, unlawful pur­po­se or use, or to defa­me any per­son, or to
vio­la­te any person’s right of pri­va­cy, publi­ci­ty or moral rights, or to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name or trade­mark of any per­son or entity.“

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestat­tet, die Bilder auf belei­di­gen­de, ehr­rüh­ri­ge, por­no­gra­phi­sche, betrü­ge­ri­sche, ver­let­zen­de oder quä­len­de Weise zu ver­wen­den oder in einen sol­chen Zusammenhang zu brin­gen. Berührt der geplan­te Einsatz die­ser Bilder sol­che Bereiche oder kann auf einen der vor­ge­nann­ten Begriffe ein Zusammenhang geschlos­sen wer­den, ist eine vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung ein­zu­ho­len. Dieser Begriff gilt ein­schließ­lich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, kör­per­li­che oder see­li­sche Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder ande­re schwe­re kör­per­li­che oder geis­ti­ge Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dür­fen den Content ledig­lich dazu ver­wen­den, was in vor­ste­hen­dem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zuläs­sig ist. Zur wei­te­ren Erläuterung stel­len fol­gen­de Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berech­tig­ter­wei­se han­delnd) oder gemäß dem anwend­ba­ren Recht ihrer Natur nach als por­no­gra­fisch, obs­zön, unmo­ra­lisch, ver­let­zend, dif­fa­mie­rend oder ver­leum­de­risch ange­se­hen wer­den, bzw. die hin­rei­chend wahr­schein­lich jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person oder Objekt in Misskredit brin­gen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jed­we­den Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise dar­stellt, die
(i) eine ver­nünf­ti­ge Person dazu brin­gen wür­den, anzu­neh­men, dass die­se Person jed­we­de Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sons­ti­ge Bemühung nutzt oder per­sön­lich bil­ligt; oder
(ii) die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se sen­si­blen Situation dar­stellt, ein­schließ­lich, aber ohne Beschränkung auf men­ta­le und phy­si­sche Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person ansto­ßend oder unschmei­chel­haft wäre“

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeg­li­cher anders lau­ten­der und in die­sem Vertrag ent­hal­te­ner Bedingungen aner­kennt, akzep­tiert und garan­tiert das Nicht-​exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über irgend­wel­chen vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erschei­nen­de Menschen oder Eigentum (falls vor­han­den) mit jed­we­den poli­ti­schen, reli­giö­sen, wirt­schaft­li­chen oder ande­ren Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die ange­bil­de­te Person oder den Urheber in einem nega­ti­ven Zusammenhang dar­stel­len, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme poli­ti­sche Parteien und Meinungsförderung im poli­ti­schen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Verwendungsarten“

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dür­fen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem, oder sonst­wie ille­ga­lem oder sit­ten­wid­ri­gem Inhalt oder auf eine Art und Weise ver­wen­den, dass ein Markenzeichen oder geis­ti­ges Eigentum ver­letzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benut­zen, dass eine Person auf dem Foto nega­tiv dar­ge­stellt wird oder die Person so dar­stellt wird, dass sie dar­an Anstoß neh­men könn­te. Das schließt fol­gen­de Beispiele ein (ist aber nicht auf sol­che Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, ero­ti­schen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähn­li­che Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit poli­ti­schen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-​Material für phar­ma­zeu­ti­sche Produkte oder Gesundheitsfürsorge, ein­schließ­lich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygie­ni­sche Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die ver­leum­de­risch sind, oder die ille­ga­len, anstö­ßi­gen, oder unmo­ra­li­schen Inhalt haben.
Sie dür­fen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benut­zen, wenn die Benutzung andeu­tet, dass das Model sich an unsitt­li­chen oder ille­ga­len Taten betei­ligt fühlt oder an kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[…]
(f) under any cir­cum­s­tances use Content in con­nec­tion with any por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, defa­ma­to­ry or ille­gal mate­ri­als; endor­se­ment of product(s); sen­si­ti­ve mental/​health/​other simi­lar aspect of con­texts or subjects.“

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the fol­lo­wing ways, unless they are express­ly per­mit­ted by one of our Extended licen­ses that You have obtai­ned from Us in wri­ting for the Image:
[…]
* For por­no­gra­phic, unlawful or other immo­ral pur­po­ses, for spre­a­ding hate or dis­cri­mi­na­ti­on, or to defa­me or vic­ti­mi­ze other peo­p­le, socie­ties, cultures.
* In a way that would make peo­p­le assu­me that the person(s) depic­ted on the Image is/​are endor­sing a cer­tain pro­duct or a service.
* In a way that could give a bad name to eit­her Stockxpert or the person(s) depic­ted on the Image, inclu­ding illus­t­ra­ting sen­si­ti­ve social sub­jects such as health issues, crime, sexu­al pre­fe­ren­ces, drug abu­se or simi­lar issues.“

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dür­fen nicht ein­ge­setzt werden
(a) für por­no­gra­fi­sche, sexis­ti­sche, dif­fa­mie­ren­de, ver­leum­de­ri­sche, ras­sis­ti­sche, Minderheiten oder reli­gi­ös ver­let­zen­de Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abge­bil­de­te Person/​en her­ab­wür­di­gen­den Art und Weise bzw. wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass der Urheber oder die abge­bil­de­te Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines soge­nann­ten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht ein­ver­stan­den sein könn­te. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se per­sön­lich­keits­ver­let­zen­den Situation dar­stellt, ein­schließ­lich sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑miss­brauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Inhalt dar­ge­stell­te Person ansto­ßend wäre (z.B. Dating-​Seiten, Escort Services, Erotikangebote, por­no­gra­fi­sche Angebote, jugend­ge­fähr­den­de Seiten). In die­sem Fall ist ein aus­drück­li­ches schrift­li­ches Einverständnis der betrof­fe­nen Person über PantherMedia ein­zu­ho­len (gegen eine pau­scha­le Gebühr).
[…]
(f) für sons­ti­ge uner­laub­te Handlungen“

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abge­bil­de­ter Personen füh­ren kön­nen, sind
unzu­läs­sig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?