Gestern flatterte mir ein Einwurf-Einschreiben ins Haus. Eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, geschickt von der Kanzlei K & E Rechtsanwälte aus München.
Der Rechtsanwalt Dr. Peter F. Reinke wurde losgeschickt von Klaus-Peter Wolf, dem Inhaber der Bildagentur Imagebroker, über die ich vor kurzem in meinem Artikel „Imagebroker: Der unendliche Vertrag ohne Kündigung?“ leider kaum etwas Gutes zu berichten hatte.

Hauptkritikpunkt meines Artikels war, dass einem bestimmten Imagebroker-Vertrag nach Bilder auch nach der Vertragskündigung bei Imagebroker nicht aus dem Partnernetzwerk gelöscht werden würden. Damit hätte der Fotograf keine Chance mehr, diese „mehr als 100 Bildagenturen“ selbst direkt zu beliefern, ohne dass Imagebroker die Hälfte des Honorars kassiert.
Die Abmahnung hatte ich erwartet.
Klaus-Peter Wolf hatte mir Samstagabend und Sonntag insgesamt fünf Mal auf den Anrufbeantworter gesprochen und mir eine lange Email geschrieben. Sowohl telefonisch als auch per Email kündigte er mir einen „publizistischen sowie juristischen Krieg“ an, wenn ich den für ihn unbequemen Artikel nicht umgehend löschen würde.
Ich habe sicherheitshalber noch mal nachgezählt: Insgesamt mindestens sieben Mal erwähnt der Imagebroker-Inhaber das Wort „Krieg“ in den oben erwähnten Nachrichten, drei Mal droht er mit Folgen, wenn ich den Artikel nicht lösche.
Die vorliegende Abmahnung scheint die erste Folge zu sein.
In der Abmahnung geht es darum, dass ich in meinem oben genannten Artikel einen Screenshot der Imagebroker-Webseite gezeigt hatte, auf der am Tag des Screenshots eine Fotografie des Fotografen Harry Laub zu sehen war. Diese Fotografie war logischerweise auch auf dem Screenshot zu sehen. Ich bin der Meinung, dass diese Verwendung ein zulässiges Bildzitat ist, unter anderem weil ich im Artikel über die Agentur Imagebroker berichte, deren Webseite ich zeige.
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden (aber ohne Anerkennung eines sachlichen oder rechtlichen Grunds), habe ich daher das betreffende Foto im Screenshot unkenntlich gemacht. Das weitere Vorgehen kläre ich gerade mit meinem Anwalt ab.
Meiner Meinung nach ist die mögliche Urheberrechtsverletzung nur ein Versuch, mich finanziell zu schädigen – es geht in der Abmahnung um eine vierstellige Summe -, weil ich mich weigere, diesen Artikel zu löschen.
Ich finde es befremdlich, dass sich Klaus-Peter Wolf als Opfer einer „Hetzkampagne“ gegen ihn sieht, obwohl ich nur in einem Artikel nur über Teile seines alten Vertrags berichtet habe, die ich für befremdlich halte. Wer hier persönliche Befindlichkeiten nicht von einer sachlichen Diskussion um rechtliche Aspekte der Stockfotografie trennen kann, welche mehrere Fotografen betreffen und daher von öffentlichem Interesse für die Berichterstattung sind, dem kann ich leider nicht helfen.
Im Blog von Imagebroker hatte er mir zusätzlich vorgeworfen, dass ich Kommentare zum Artikel löschen oder unterdrücken würde. Das ist mein gutes Recht, entgegen seiner Annahme betrifft das aber nicht nur „Pro-Imagebroker“-Kommentare. Herr Wolf hat selbst mehrmals Kommentare unter meinem Artikel hinterlassen können, um seine Sicht der Dinge zu schildern, ebenso wie viele andere Fotografen. Als mich eine Person jedoch zu rechtlichen Stellungnahmen zwingen wollte, habe ich diesen Kommentar erst gelöscht und danach die Kommentarfunktion für diesen Artikel komplett deaktiviert.
Kleine Ironie am Rande: Im Imagebroker-Blog werden erst gar keine Kommentare zugelassen.
Es wäre sehr schade, wenn es ein Agenturinhaber schaffen würde, durch juristische Drohungen negative Berichterstattung über seine Bildagentur zu verhindern. Mein Hauptberuf ist die Fotoproduktion und ich betreibe den Blog nur nebenbei. Aber weil es im deutschsprachigen Raum nur wenige Möglichkeiten gibt, sich zeitnah und tiefergehend regelmäßig über die Stockfotografie zu informieren, finde ich es wichtig, diesen Blog mitsamt seinen Informationen und Meinungen – sowohl den lobenden als den kritischen – zu erhalten.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
