Schlagwort-Archive: Urheberrechtsverletzung

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 36 – Interview mit dem Copytrack-​Gründer Marcus Schmitt

Neben den vie­len zah­len­den Kunden, die ihre Bilder legal erwer­ben, gibt es lei­der auch viel zu vie­le Leute, wel­che Bilder ohne die erfor­der­li­chen Nutzungsrechte ein­set­zen und damit Urheberrechtsverletzungen bege­hen.

Das Aufspüren und Nachverfolgen die­ser ille­ga­len Bildnutzungen kann zeit- und ner­ven­rau­bend sein, wes­halb es eini­ge Dienstleister gibt, wel­che damit wer­ben, dass sie auto­ma­ti­siert Bildnutzungen im Internet tra­cken und auch Bilderklau juris­tisch ver­fol­gen können.

Einer die­ser Anbieter ist die Berliner Firma Copytrack, wel­che von Marcus Schmitt gegrün­det und auch von ihm als CEO gelei­tet wird.

Wir haben aus­führ­lich über sei­ne Erfahrungen mit Rechtsverletzungen gere­det, in wel­chen Ländern am meis­ten und am wenigs­ten Chancen auf Erfolg bestehen, wel­cher Bilderdiebstahl bis­her am teu­ers­ten war, auf was Fotografen ach­ten soll­ten und eini­ges mehr:

PORTFOLIO:

Ein Portfolio in dem Sinne gibt es bei die­ser Folge logi­scher­wei­se nicht, daher statt­des­sen eini­ge anony­mi­sier­te Screenshots aus dem User-​Backend von Copytrack:

das Dashboard von Copytrack
die Inbox von Copytrack mit den Suchergebnissen
eini­ge System Tags, wel­che Copytrack auto­ma­tisch ver­ge­ben kann
die Systematik der ein­ge­reich­ten Fälle bei Copytrack

SHOWNOTES:

Warum die Sperrung des Twitter-​Accounts von DOnald J. Trump überfällig war

Die Aufregung in den sozia­len Netzwerken ges­tern Nacht war groß: Der Kurznachrichtendienst Twitter hat bekannt gege­ben, dass der Account von Donald J. Trump dau­er­haft gesperrt wurde.

Während die Rechten von „Unterdrückung der Meinungsfreiheit“ reden und die Linken sich freu­en, ist die Sperrung aus einem ganz ande­ren Grund längst über­fäl­lig gewesen.

Schon im Oktober 2019 hat­te ich hier dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Trump auf Twitter allein 2019 min­des­tens neun Urheberrechtsverletzungen auf Twitter began­gen habe. 2020 sind noch mal eini­ge (1, 2, 3, 4) dazu gekom­men und auch davor gab es eini­ge (1).

An ande­rer Stelle berich­tet ein Twitter-​Nutzer, dass ihm sein Account wegen 6 Urheberrechtsverletzungen (genau­er DMCA Claims) gesperrt wur­de. Trump konn­te anschei­nend so vie­le DMCA Claims sam­meln wie er wollte.

Das heißt anders for­mu­liert: Der US-​Präsident Trump stand viel­leicht nicht über dem Gesetz, aber min­des­tens über den Twitter-​Nutzungsbedingungen. Von sei­ner hass­erfüll­ten, zur Gewalt ani­mie­ren­den Sprache noch ganz zu schweigen.

Die Begründung von Twitter lau­te­te bis ges­tern immer: Einige Personen hät­ten auf­grund des hohen Nachrichtenwertes einen „Sonderstatus“. Dass das Brechen des Urheberrechts anschei­nend dazu gehör­te, schei­nen vie­le gar nicht rich­tig wahrzunehmen.

Natürlich kann debat­tiert wer­den, ob das Social Media-​Oligopol Twitter, Facebook, Google und Apple zu gro­ße Macht hat. Das soll­te aber nicht ablen­ken davon, dass zu lan­ge mit zwei­er­lei Maß gemes­sen wur­de und Twitter ger­ne Regelverstöße (und Gesetzesverstöße) igno­riert hat, so lan­ge sich mit den Tweets von Donald J. Trump Geld ver­die­nen ließ. Jetzt auf der Zielgeraden wur­de es dem Medienunternehmen anschei­nend zu heiß und sie lie­ßen die schon längst abge­kühl­te Kartoffel fal­len. Das poli­ti­sche Risiko ist gering, das öffent­li­che Ansehen gerettet.

Statt der Sperrung Trumps war das doch der eigent­li­che Skandal: Dass Twitter wis­sent­lich und selek­tiv jah­re­lang für bestimm­te Personen die eige­nen Nutzungsbedingungen igno­riert hat (und wei­ter­hin igno­riert, wenn man sich eini­ge Tweets mit Kriegsrhetorik ande­rer Staatsoberhäupter anschaut).

Fotolia-​Käufer aufgepasst: Screenshots eurer Käufe sichern vor der Schließung

In 21 Tagen wird die Webseite von Fotolia abge­schal­tet. Deren Fotos kön­nen dann nur noch bei Adobe Stock erwor­ben werden.

Selbst wer als ehe­ma­li­ger Fotolia-​Kunde schon zu Adobe Stock gewech­selt ist, soll­te eins nicht ver­ges­sen: Unbedingt Screenshots der eige­nen Fotolia-​Käufe machen!

Denn wenn es zu Streitigkeiten über even­tu­el­le Urheberrechtsverletzungen geht, muss der Bildnutzer sei­ne erwor­be­nen Rechte nach­wei­sen. Die Lizenzkette nach §32e UrhG muss lücken­los zurück­ver­folg­bar sein.

Auf den Rechnungen von Fotolia ist jedoch nicht ver­merkt, wel­ches Bild wann genau run­ter­ge­la­den wur­de. Genau die­ser Nachweis muss jedoch erbracht wer­den, wenn der Kunde zei­gen will, dass er die Nutzungsrechte am betrof­fe­nen Bild hält.

Um einen sol­chen Screenshot anzu­fer­ti­gen, bit­te bei Fotolia ein­log­gen, dann links in der Spalte auf „Gekaufte Dateien“ kli­cken, dann in der Mitte auf „Alle gekauf­ten Dateien“. Nun je nach Bildmenge unten die Ansicht auf „100“ stel­len und mit einem Screenshot-​Tool sei­ner Wahl alle Seiten sichern.

Übersicht aller gekauf­ten Dateien im Backend von Fotolia

Nach der Screenshot-​Erstellung bit­te noch mal kon­trol­lie­ren, ob die Bildnummer und das Download-​Datum les­bar sind und alles wie­der­auf­find­bar archivieren.

Selbst wer als Fotolia-​Kunde zu Adobe Stock gewech­selt ist, soll­te die Screenshots machen. Die Kaufhistorie bei Adobe Stock zeigt (zumin­dest bei mir) nur die Käufe, die ich nach dem Wechsel zu Adobe Stock getä­tigt habe, nicht die davor bei Fotolia.

Laut Adobe Stock soll­te die Übernahme der Lizenzhistorie eigent­lich funk­tio­nie­ren, dann wür­de die­se Warnung hier nur für die­je­ni­gen Fotolia-​Kunden wich­tig sein, die kein Konto bei Adobe anle­gen wol­len. Aber ich emp­feh­le, es trotz­dem zu machen, sicher ist sicher.

Nur so ist man als Bildkäufer vor even­tu­el­len spä­te­ren unlieb­sa­men Überraschungen geschützt, wie sie Die Bildbeschaffer in ihrem Blog erwähnen.

Podcast eines Fotoproduzenten Folge 13 – Interview mit Serge Licht und Michael Lamberty vom Bildersuchdienst Lapixa

Es gibt etli­che Tools und Firmen, die einem ver­spre­chen, die eige­nen Bilder im Internet auf­zu­spü­ren. In der aktu­el­len Folge vom „Podcast eines Fotoproduzenten“ habe ich mit der Berliner Firma Lapixa gere­det, die mir erklä­ren, wie sie Bilder im Internet fin­den, wel­che Vorteile Fotografen davon haben und was man bei der Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen beach­ten muss.

Gesprächspartner sind dies­mal der Lapixa-​CEO Serge Licht (rechts im Bild unten) sowie Michael Lamberty (links im Bild) als Leiter der Rechtsabteilung von Lapixa.

Außerdem reden wir dar­über, wel­chen mög­li­chen Schadensersatz Fotografen für geklau­te Bilder erzie­len kön­nen, in wel­chen Ländern die Rechteverfolgung ein­fa­cher oder schwie­ri­ger ist und wel­che Bilder beson­ders ger­ne geklaut werden.

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Einige Screenshots aus dem Backend von Lapixa (anony­mi­siert von mir):

SHOWNOTES:
Webseite von Lapixa

Der Inhaber der Bildagentur Imagebroker mahnt Robert Kneschke ab

Gestern flat­ter­te mir ein Einwurf-​Einschreiben ins Haus. Eine Abmahnung wegen einer angeb­li­chen Urheberrechtsverletzung, geschickt von der Kanzlei K & E Rechtsanwälte aus München.

Der Rechtsanwalt Dr. Peter F. Reinke wur­de los­ge­schickt von Klaus-​Peter Wolf, dem Inhaber der Bildagentur Imagebroker, über die ich vor kur­zem in mei­nem Artikel „Imagebroker: Der unend­li­che Vertrag ohne Kündigung?“ lei­der kaum etwas Gutes zu berich­ten hatte.

Brief Abmahnung
Hauptkritikpunkt mei­nes Artikels war, dass einem bestimm­ten Imagebroker-​Vertrag nach Bilder auch nach der Vertragskündigung bei Imagebroker nicht aus dem Partnernetzwerk gelöscht wer­den wür­den. Damit hät­te der Fotograf kei­ne Chance mehr, die­se „mehr als 100 Bildagenturen“ selbst direkt zu belie­fern, ohne dass Imagebroker die Hälfte des Honorars kassiert.

Die Abmahnung hat­te ich erwartet.

Klaus-​Peter Wolf hat­te mir Samstagabend und Sonntag ins­ge­samt fünf Mal auf den Anrufbeantworter gespro­chen und mir eine lan­ge Email geschrie­ben. Sowohl tele­fo­nisch als auch per Email kün­dig­te er mir einen „publi­zis­ti­schen sowie juris­ti­schen Krieg“ an, wenn ich den für ihn unbe­que­men Artikel nicht umge­hend löschen würde.

Ich habe sicher­heits­hal­ber noch mal nach­ge­zählt: Insgesamt min­des­tens sie­ben Mal erwähnt der Imagebroker-​Inhaber das Wort „Krieg“ in den oben erwähn­ten Nachrichten, drei Mal droht er mit Folgen, wenn ich den Artikel nicht lösche.

Die vor­lie­gen­de Abmahnung scheint die ers­te Folge zu sein.

In der Abmahnung geht es dar­um, dass ich in mei­nem oben genann­ten Artikel einen Screenshot der Imagebroker-​Webseite gezeigt hat­te, auf der am Tag des Screenshots eine Fotografie des Fotografen Harry Laub zu sehen war. Diese Fotografie war logi­scher­wei­se auch auf dem Screenshot zu sehen. Ich bin der Meinung, dass die­se Verwendung ein zuläs­si­ges Bildzitat ist, unter ande­rem weil ich im Artikel über die Agentur Imagebroker berich­te, deren Webseite ich zeige.

Um einen Rechtsstreit zu ver­mei­den (aber ohne Anerkennung eines sach­li­chen oder recht­li­chen Grunds), habe ich daher das betref­fen­de Foto im Screenshot unkennt­lich gemacht. Das wei­te­re Vorgehen klä­re ich gera­de mit mei­nem Anwalt ab.

Meiner Meinung nach ist die mög­li­che Urheberrechtsverletzung nur ein Versuch, mich finan­zi­ell zu schä­di­gen – es geht in der Abmahnung um eine vier­stel­li­ge Summe -, weil ich mich wei­ge­re, die­sen Artikel zu löschen.

Ich fin­de es befremd­lich, dass sich Klaus-​Peter Wolf als Opfer einer „Hetzkampagne“ gegen ihn sieht, obwohl ich nur in einem Artikel nur über Teile sei­nes alten Vertrags berich­tet habe, die ich für befremd­lich hal­te. Wer hier per­sön­li­che Befindlichkeiten nicht von einer sach­li­chen Diskussion um recht­li­che Aspekte der Stockfotografie tren­nen kann, wel­che meh­re­re Fotografen betref­fen und daher von öffent­li­chem Interesse für die Berichterstattung sind, dem kann ich lei­der nicht helfen.

Im Blog von Imagebroker hat­te er mir zusätz­lich vor­ge­wor­fen, dass ich Kommentare zum Artikel löschen oder unter­drü­cken wür­de. Das ist mein gutes Recht, ent­ge­gen sei­ner Annahme betrifft das aber nicht nur „Pro-​Imagebroker“-Kommentare. Herr Wolf hat selbst mehr­mals Kommentare unter mei­nem Artikel hin­ter­las­sen kön­nen, um sei­ne Sicht der Dinge zu schil­dern, eben­so wie vie­le ande­re Fotografen. Als mich eine Person jedoch zu recht­li­chen Stellungnahmen zwin­gen woll­te, habe ich die­sen Kommentar erst gelöscht und danach die Kommentarfunktion für die­sen Artikel kom­plett deaktiviert.

Kleine Ironie am Rande: Im Imagebroker-​Blog wer­den erst gar kei­ne Kommentare zugelassen.

Es wäre sehr scha­de, wenn es ein Agenturinhaber schaf­fen wür­de, durch juris­ti­sche Drohungen nega­ti­ve Berichterstattung über sei­ne Bildagentur zu ver­hin­dern. Mein Hauptberuf ist die Fotoproduktion und ich betrei­be den Blog nur neben­bei. Aber weil es im deutsch­spra­chi­gen Raum nur weni­ge Möglichkeiten gibt, sich zeit­nah und tie­fer­ge­hend regel­mä­ßig über die Stockfotografie zu infor­mie­ren, fin­de ich es wich­tig, die­sen Blog mit­samt sei­nen Informationen und Meinungen – sowohl den loben­den als den kri­ti­schen – zu erhalten.

Ich hal­te euch auf dem Laufenden.