Man kann von Getty Images halten, was man will, aber eins trauen sie sich: Entscheidungen zu treffen. Auch wenn diese nicht immer so richtig durchdacht wirken.
Im November 2019 beendete Getty Images das „right managed“-Lizenzmodell, mit dem Bildkäufer sich unter anderem exklusive Bildrechte für bestimmte Regionen, Branchen etc. kaufen konnten, was sie als Feature „Market Freeze“ nannten.
Paul Banwell (Senior Director, Contributor Relations von Getty Images) pries noch im März 2019 „Market Freeze“ so an:
„We will soon begin including a base level of Exclusivity into RM licenses called Market Freeze, which will allow customers exclusive use of an image for the combination of use, industry, geography, and duration of any commercial use license. This is sometimes known as “spot” Exclusivity but we’re calling it Market Freeze since this term is well understood in the industry. Market Freeze would not apply to editorial use licenses.“
Nun gibt es keine RM-Bilder bei Getty Images mehr, aber den saftigen Aufpreis für die Möglichkeit, Bilder vom Verkauf zu sperren, wollte sich Getty nicht entgehen lassen und führt deshalb „Market Freeze“ auch für „royalty free“-Bilder (RF) ein:
Wer das Feature aktiviert, bekommt einen großen lilafarbenen „Mehr erfahren“-Button zu sehen und wer da draufklickt, kann folgendes lesen:
Wer sich in der Bilderbranche auskennt, beginnt das Problem zu ahnen: Wie kann Getty Images „Exklusivität“ für RF-Bilder garantieren, die gar nicht exklusiv sind? Bestes Beispiel sind die mehr als 7 Mio. Bilder aus der EyeEm-Collection, wie im Screenshot oben zu sehen. Getty Images hat ja anscheind schon Probleme, Duplikate auf ihrer eigenen Webseite zu filtern.
Die korrekte Antwort ist deshalb: Getty kann KEINE Exklusivität für alle Bilder garantieren!
Deswegen wird auch tunlichst das Wort „Exklusivität“ vermieden, sondern nur davon gesprochen, dass das Bild auf DEREN (also der Getty-)Webseite nicht mehr erhältlich ist. Das tröstet Bildnutzer aber nur wenig, wenn die Konkurrenz das gleiche Material weiterhin auf etlichen anderen Webseiten erhält. Besonders weh tut das beim Preis, den Getty Images für den „Market Freeze“ aufruft:
Ein „Buyout“ soll 25.000 Euro kosten, die Sperrung für ein ganzes Jahr immerhin 9.000 Euro. Auch für Bilder wohlgemerkt, die weiterhin über andere Bildagenturen käuflich erhältlich sind.
Natürlich könnte Getty Images das Problem ganz einfach lösen, indem sie das „Market Freeze“-Feature nur für Material anbieten, welches sie exklusiv anbieten. Dass sie darauf verzichten, zeigt, für wie klug sie ihre Kunden halten.
Immerhin behalten sie den Namen eines Features bei, welches bei RM-Material damals von Paul Banwell noch so beworben wurde:
„By embedding exclusivity into RM, we are taking advantage of usage histories and limited licensing volumes to provide distinct reasons why certain customers would choose rights-managed over royalty-free and commissioned shoots.
Market Freeze will showcase content which is ready for exclusive, commercial licensing. Creative content where we are unable to offer Market Freeze will continue to be available, but only to customers with Premium Access agreements.“
Während bei RM-Material noch offensiv von Exklusivität geredet wurde, wird nun bei RF-Material darauf verzichtet, nur der Name „Market Freeze“ bleibt.
Für die Kunden bleibt unter dem Strich: Sie kaufen mit dem Feature für viel Geld eine wertlose Garantie, wenn sie nicht selbst aktiv kontrollieren, ob ihr gewünschtes Bild wirklich exklusiv bei Getty Images angeboten wird.
Wie Getty Images einen „Buyout“, also eigentlich den Komplettverkauf eines Bildes, welches es nicht exklusiv anbietet, durchsetzen will, bleibt das große Geheimnis von Getty Images.
Viele Fotografen klagen über sinkende Einnahmen, steigende Konkurrenz und so weiter. Dabei haben die Teilnehmer der Stockfotografie-Branche eines der größten „Verbrechen“ selbst begangen: Die ungeschickte Namensgebung ihrer Lizenzmodelle.
Früher gab es „rights managed“, was üblicherweise mit „lizenzpflichtig“ oder kurz „RM“ übersetzt wird. Das beschreibt genau, wie ein Foto verkauft wird: Eine Bildlizenz ist Pflicht und die Rechte werden „gemanagt“. Der Preis berechnete sich nach einigen Faktoren der Fotonutzung wie Auflagenhöhe, Druckgröße, Ort (Land, Region, Welt) und Dauer der Nutzung. Wenn die Nutzungsdauer abgelaufen war oder der Bildnutzer das Foto nur für ein Land gekauft hatte und es jetzt in einem weiteren Land nutzen wollte, musste er eine neue Lizenz kaufen.
Dann kam Anfang der 1990er Jahre der Trend auf, Foto-CDs mit verschiedenen Motiven zum Einheitspreis zu verkaufen. Der Käufer konnte – fast – alles mit den Bildern auf der CD machen und deswegen musste ein neues Lizenzmodell her: Die Branche taufte es „royalty free“. Übersetzt wird der Begriff mit „lizenzfrei“ oder kurz „RF“. Das „royalty“ hat nichts mit Königen oder der Monarchie zu tun, sondern im Englischen wird der Begriff auch für Tantiemen oder eben Lizenzen benutzt.
Für die Fachleute war die Unterscheidung klar: Nach dem Kauf eines RF-Fotos konnte der Bildnutzer das Foto für immer und weltweit nutzen, ohne jedes Mal eine neue Lizenz bezahlen zu müssen. Daher: „lizenzfrei“ oder „royalty free“.
2000 kam jedoch mit istockphoto die erste Microstock-Bildagentur auf den Markt und erweiterte die Käuferschichten um viele Leute, welche nicht hauptberuflich mit dem An- und Verkauf von Bildern zu tun hatten. Außerdem waren im Internet plötzlich die Webseiten der Bildagenturen auch für jeden Internetsurfer frei zugänglich.
Der Otto-Normalverbraucher denkt jedoch, wenn er „lizenzfrei“ oder „free“ liest, etwas wäre kostenlos. Das stimmt bei Fotos jedoch nicht. Auch lizenzfreie Fotos müssen gekauft werden. Selbst das Wort ist unpassend, denn auch für die Nutzung eines lizenzfreien Bildes braucht der Nutzer eine „Nutzungslizenz“, welche sich die meisten Fotografen oder Bildagenturen bezahlen lassen.
Was lizenzfreie oder „royalty free“-Fotos von anderen kostenpflichtigen Fotos unterscheidet, ist nur die Art der Abrechnung. Während bei lizenzpflichtigen Fotos pro Nutzung bezahlt werden muss (Web, Flyer, Plakat, etc.) gibt es bei lizenzfreien Fotos mit dem Kauf das unbeschränkte Nutzungsrecht. Um es vollkommen kompliziert zu machen, ist auch dieses „unbeschränkte Nutzungsrecht“ nicht so unendlich, denn im Kleingedruckten wird zum Beispiel fast immer der Weiterverkauf und andere Nutzungen wie diffamierende Nutzungen untersagt.
Lizenzkostenfrei und freie Lizenzen
Einige Bildagenturen würden den Begriff „lizenzkostenfrei“ statt „lizenzfrei“ vorziehen, weil er korrekter ist. Ein RF-Foto ist ja nicht frei von Lizenzen, sondern nur den von bei anderen Fotos später anfallenden Lizenzkosten. Aber diese haarfeine Unterscheidung bemerken die privaten Bildsucher im Internet nicht. Wenn sie „frei“ oder „free“ lesen, wird das Bild kopiert und damit oft geklaut. Die meisten begehen deshalb Urheberrechtsverletzungen, ohne es zu merken, weil sie das Kleingedruckte nicht beachten.
Während die meisten Bildanbieter sich die Nutzungslizenzen auch von lizenzfreien Fotos bezahlen lassen, gibt es einige Webseiten wie beispielsweise Pixelio, welche ihre lizenzfreien Fotos kostenlos anbieten. So kommt es, dass es manchmal legal ist, ein lizenzfreies Foto ohne Bezahlung zu nutzen und manchmal nicht.
Wer bis jetzt den Überblick behalten hat, halte sich fest: „lizenzfrei“ ist nicht zu verwechseln mit einer „freien Lizenz“. Während letztere wirklich kostenlos zu haben sind, kosten erstere meist Geld.
Wohin führt dieses Begriffschaos?
Viele Internetnutzer sehen nur den Wortteil „frei“ oder „free“ und kopieren Fotos ohne Bezahlung und brechen damit das Gesetz. Drastisch formuliert: Sie begehen eine Straftat, meist ohne es zu merken. Das ist unschön für die Fotografen, denen Einnahmen entgehen und ärgerlich für Bildnutzer, wenn sie nach Wochen oder Monaten eine Abmahnung erhalten und ihnen der Anwalt die feinen Unterschiede erklären muss.
Auch Leute, welche bereit sind, für gute Bilder Geld auszugeben, finden diese verschiedenen Begriffe verwirrend und verzichten im Zweifel auf einen Kauf und machen das Foto selbst.
Deshalb wäre es sinnvoller, einen neuen Begriff statt „royalty free“ oder „lizenzfrei“ zu prägen.
Nur: Wie könnte dieser Begriff lauten? Habt ihr einen Vorschlag?
Wer ein Foto kaufen will, bzw. genauer: Wer ein Foto für etwas lizenzieren will, trifft auf viele Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stiften können.
Zum Beispiel bedeutet „lizenzfrei“ nicht, dass Fotos kostenlos benutzt werden dürfen und RM bedeutet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, sondern „rights managed“.
Eine weitere Quelle der Verwirrung will ich heute trockenlegen.
Was ist der Unterschied zwischen „redaktioneller Nutzung“ und „kommerzieller Nutzung“ und warum ist sie so wichtig? Bevor ich diese Frage jedoch beantworte, muss ich darauf hinweisen, dass ich hier keine Rechtsberatung geben kann und darf und deshalb alle Angaben ohne Gewähr sind.
Dieses Bild dient zur Illustration eines journalistischen Beitrags und fällt deshalb unter die „redaktionelle Nutzung“
Kommerzielle Nutzung
Wie sich vermuten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kommerzielle Nutzung. Dazu zählen zum Beispiel:
Werbeanzeigen
Partyflyer
Werbeposter
Email-Werbung
Bannerwerbung
Fernsehspots
und so weiter.
Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, warum das Produkt gekauft wird, ist eine kommerzielle Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:
Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates
und so weiter. Für diese Art von kommerzieller Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau dieses Produkt und kein anderes zu erwerben (ein Poster oder Kalender wird schließlich nicht wegen des glatten Papiers gekauft) wird bei den meisten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.
Redaktionelle Nutzung
Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und daran lässt sich schon erkennen, dass wir uns im journalistischen Bereich bewegen. Im englischsprachigen Raum wird meist von „editorial use“ gesprochen. Eine redaktionelle Nutzung ist gegeben, wenn ein Bild im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung genutzt wird. Das ist überlicherweise der Fall bei:
Zeitungen
Zeitschriften
Schulbücher
Sachbücher
Blogs
Nachrichtensendungen
und so weiter.
Wohlgemerkt jedoch nur im „redaktionellen Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in traditionellen Medien Redaktionen ihre Texte verfassen und dazu Fotos zur Illustration brauchen, kann heutzutage z.B. auch ein einzelner Blogger Artikel verfassen und die Bebilderung dieser Artikel würde als „redaktionelle Nutzung“ zählen. Die weltweit größte Bildagentur Getty Images definiert die redaktionelle Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müssen in einer ‚redaktionellen‘ Verwendung eingesetzt werden, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berichtenswert oder von öffentlichem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffentliche Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.
Die Getty-Tochter istockphoto definiert „editorial use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descriptive visual reference“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeutet, dass das Bild als beschreibende visuelle Referenz genutzt wird.
Als Faustregel könnte – zumindest in Deutschland – deshalb gelten: Wer ein Impressum benötigt, nutzt Fotos redaktionell. Eine Grauzone sind Webseiten, welche zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müssen, jedoch deshalb nicht automatisch „redaktionell“ sind.
Übliches Missverständnis: Geld verdienen vs. redaktionelle Nutzung
Oft lese ich fälschlicherweise in Internet-Foren, dass sich „kommerzielle“ und „redaktionelle“ Nutzung dadurch unterscheiden würden, dass mit erstgenanntem Geld verdient würde, mit dem zweitgenannten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meisten Zeitschriften kosten Geld und verdienen auch welches, auch wenn sie einen journalistischen Auftrag erfüllen. Im Gegenzug kann auch eine werbliche Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kommerzielle Nutzung“ sein, auch wenn der Verein satzungsgemäß kein Geld verdienen darf.
Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer drucken will, der zu einer Party einlädt, nutzt das Foto „kommerziell“ egal, ob es eine Flatrate-Sauf-Party ist oder die Einladung für das kostenlose Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas. Es findet weder eine journalistische Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visuelle Referenz genutzt. Letzteres könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand ein Foto seines Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.
Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redaktionelle Nutzung unterscheidet sich wie RF/RM
RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung stehen: „royalty free“ oder „rights managed“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.
Zwar war es lange in der Praxis so, dass RM-Fotos vor allem redaktionell benutzt wurden und RF-Fotos meist kommerziell, aber erstens ändert sich das und zweitens war das auch damals nie in Stein gemeißelt. Zum Beispiel wurden und werden für teure Werbekampagnen (=kommerzielle Nutzung) RM-Fotos gekauft, damit Exklusivität gewährleistet ist und einige Zeitschriften kaufen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redaktionelle Nutzung) RF-Fotos, weil diese manchmal billiger sind (Microstock) oder vom Motiv einfach besser passen.
Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?
Die genaue Trennung zwischen redaktioneller und kommerzieller Nutzung ist wichtig, weil sie in zwei wichtigen Bereichen sehr unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen muss: Rechtlich und moralisch.
Rechtliche Unterschiede
Für eine kommerzielle Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-Verträge notwendig, bei markenrechtlich (oder anderweitig) geschützten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redaktioneller Nutzung von Bildern ist das nicht notwendig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-Verträge haben wollen würden… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein starker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos verbieten könnten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil beispielsweise eine Zeitung kritisch über diese Person berichtet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redaktionellen Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dürfen auch Fotos, bei denen Modelverträge vorliegen, redaktionell genutzt werden.
Diese Freiheit, welche Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-Verträge oder Eigentumsfreigaben arbeiten können, hat jedoch ihren Preis. Dieser lautet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.
Moralische Unterschiede
Die eben erwähnte Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter anderem, dass Wahrheit eins der obersten Gebote ist. Das bedeutet bei Fotos unter anderem, dass sie nicht gestellt oder retuschiert werden dürfen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat deshalb ausführliche Richtlinien, wie Fotos aufgenommen, mit Photoshop bearbeitet und beschriftet werden dürfen oder müssen. Werden diese nicht eingehalten, gibt es sofort aufgebrachte Diskussionen. Oft drehen sich diese um die Frage, wie stark ein Bild beschnitten werden darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beeinflußt werden kann und ein radikaler Beschnitt oft ein langweiliges Foto retten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vielen Bildagenturen nicht per se verboten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern würde, ist er untersagt. Ähnlich strenge Vorgaben hat auch istockphoto an Fotografen, die redaktionelle Fotos liefern wollen.
Vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann jedes kommerziell nutzbare Foto auch redaktionell genutzt werden. Moralisch gesehen ist das jedoch oft viel schwieriger, weil die gestellten Model-Fotos mit wegretuschierten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wiederspiegeln, der sich sorgfältig arbeitende Medien verpflichten. Das ist auch einer der Gründe, warum die „klassischen“ Stockfotos eher selten in Zeitungen zu finden sind und die spezialisierten Nachrichtenagenturen weiterhin viele Fotos verkaufen können. Wenn Zeitungen trotzdem ein bearbeitetes Foto abdrucken wollen, markieren sie es entweder als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tageszeitung.
Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen
Viele Bildagenturen verlangen von Bildkäufern, dass sie bei redaktioneller Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/Agenturname“ angeben. Rechtliche Grundlage für diese Forderung ist der §13 des deutschen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“ Fotolia hat dazu einen erklärenden Blogbeitrag geschrieben.
Da viele Zeitungen aus verschiedenen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu übergehen, nur die Agentur zu nennen, hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) vor kurzem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestartet und die „Welt kompakt“ als Zeitung ausgezeichnet, welche ihre Fotos am übersichtlichsten kennzeichnet.
Bei einer kommerziellen Nutzung verzichten viele Urheber bzw. Agenturen auf diese Namensnennung, weil sie nicht branchenüblich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gesehen, in denen klein am Rande die Namen der beteiligten Fotografen stehen?
Habt ihr auch Missverständnisse mit den beiden Begriffen redaktionell und kommerziell erlebt? Was für Unterschiede ergeben sich für euch?
Seit ca. einem Jahr beliefere ich eine weitere Bildagentur: Stockfood.
Stockfood ist eine Macrostock-Bildagentur, welche sich auf Bilder und Footage von Lebensmitteln und Getränken spezialisiert hat.
Bisher habe ich nur wenige Fotos dort (170 Bilder und einige noch in der Bildredaktion), aber gleich nach der ersten Abrechnung platzierte sich die Agentur in meinem RPI-Ranking (Bildagenturen sortiert nach Gewinn pro Bild) weit oben. Das liegt aber auch daran, dass Macrostock-Agenturen eine viel strengere Bildselektion haben und sich nur „die Rosinen rauspicken“. Würde ich den totalRPI-Wert nehmen (also inklusive der abgelehnten Fotos), läge der Wert niedriger.
Den RPD (Revenue per Download) mit Werten von Microstock-Agenturen zu vergleichen, wäre unfair und bei der Handvoll Verkäufe bisher nicht aussagekräftig.
Meine Fotos und Videos dort werden exklusiv je nach Motiv als RM oder RF angeboten, die findet ihr demnach nirgendwo anders.
Der folgende Artikel erschien im Februar 2011 hier im Microstockgroup-Blog unter der Überschrift „Is 20% Royalty for RF reasonable today?“. Mit freundlicher Genehmigung des Autors Jim Pickerell veröffentliche ich hier meine deutsche Übersetzung:
Sind 20% Fotografen-Anteil heute noch gerechtfertigt?
Das Konzept der „lizenzfreien“ („royalty free“ oder „RF“) Fotografie wurde Anfang der 1990er Jahre erfunden, weil viele Bildkäufer es unfair fanden, wenn Bildpreise auf der Art ihrer Nutzung basierten anstatt auf den Kosten ihrer Produktion. Dieses nutzungsbasierte Abrechnungssystem („rights managed“ bzw. „lizenzfrei“ oder „RM“ war damals noch nicht mal ein Begriff) war ein besonderes Problem für Bildkäufer, weil es sie verpflichtete, die zukünftigen Nutzungen eines lizenzierten Bildes genau zu verfolgen, um sicherzugehen, dass sie es nicht über die gekaufte lizenz hinaus einsetzten. Kunden wollten einen Weg, um diesen administrativen Aufwand zu vermeiden.
Viele der CD-ROM-Hersteller der ersten Generation traten an Fotografen mit Nischenkollektionen heran und kauften die Bilder vollständig auf. Sie wählten 50 bis 100 Bilder zu einem bestimmten Thema und kauften die kompletten Eigentumsrechte für durchschnittlich 50 US-Dollar pro Bild. Normalerweise waren die Bilder „Outtakes“, die schon eine Weile ungenutzt im Archiv des Fotografen lagen und 2.500 – 5.000 US-Dollar waren ein gutes Angebot für eine Handvoll Bilder, die nie benutzt worden waren.
Anfang 1992 gab es Bedarf für Fotos mit höherer Qualität und die Firma Photodisc suchte nach Bildern, deren Qualität denen glich, die Artdirektoren bei den professionellen Bildagenturen finden konnten. Die ersten CD-Titel von Photodisc kosteteten 299,95 US-Dollar und enthielten ca. 400 Aufnahmen mit ca. 6,5 MB. Viele dieser Bilder auf den ersten CDs wurden von der in Seattle beheimateten Bildagentur Weststock geliefert. Diese Fotos wurden von professionellen Stockfotografen produziert und wurden strenger nach Qualität ausgewählt als das bei vielen Foto-CDs von Konkurrenzfirmen der Fall war. Bei den ausgewählten Bildern waren auch einige dabei, die im gedruckten Katalog von Weststock waren (was viele der betroffenen Fotografen aufregte). [Anmerkung: R. Kneschke: Die Aufnahme eines Fotos in den Druckkatalog einer Bildagentur bedeutete einen starken Anstieg der Verkäufe des gezeigten Bildes, was durch das Angebot auf einer günstigen Foto-CD behindert wurde.] Photodisc wurde schnell zum Markführer beim Verkauf von „royalty free“ Foto-CD-Roms.
Rick Groman, einer der Eigentümer von Weststock, verhandelte das Angebot für die Fotografenhonorare mit Photodisc. Angesichts der Tatsache, dass diese Foto-CDs ein neues und ungewisses Geschäftsmodell mit einer neuen Technologie waren, argumentierte Photodisc, dass eine neue Form der Honorierung nötig war.
Photodisc erklärte, dass sie riesige Ausgaben hatten für das hochqualitative Einscannen der Foto-Negative, die Farbkorrektur der digitalen Dateien und das Produzieren der CDs. Außerdem kamen immense Kosten für den Druck und den Versand von gedruckten Katalogen hinzu, um potentiellen Kunden das Produkt zu zeigen, was sie anbieten wollten. Schließlich musste der Preis des neuen Produkts auch niedrig genug angesetzt werden, um für Kunden mit begrenzten Etats attraktiv zu sein.
Deshalb konnte Photodisc den Fotografen nicht die traditionellen Bildagentur-Honorare von 50% der Netto-Einnahmen zahlen. Man einigte sich, dass Photodisc 20% der Verkaufspreise als Honorar zahlen konnte. Die Bildagentur Weststock nahm noch ihren üblichen Honoraranteil von diesen 20%, sodaß die Produzenten der Bilder 10% der Bruttoeinnahmen erhielten. Das bedeutete: Wenn eine Foto-CD für 300 US-Dollar verkauft wurde, verdiente ein Fotograf, der eins von den 400 Bildern auf der CD besaß, daran 7,5 US-Cents. So kam es, dass der 20%-Anteil der Marktstandard für die Lizenzierung von „royalty free“-Bildern wurde. Es herrschte die allgemeine Meinung, ohne dass es irgendwo formell garantiert wurde, dass der Reichtum irgendwann mit den Fotografen geteilt werden würde, die mitgeholfen hatten, das neue Geschäftsmodell zum Laufen zu bringen.
Ist dieser Fotografenanteil heute noch gerechtfertigt?
Die 80% der Einnahmen, die Photodisc einbehielt, ermöglichten es der Firma, schnell zu wachsen. 1997 wurde sie an Getty Images für beeindruckende 150 Millionen US-Dollar verkauft, von denen nichts mit den Fotografen geteilt wurde, welche die Firma Photodisc mit dem Produkt belieferten, was sie verkaufen konnten. Als sich das Geschäftsmodell weiter entwickelte, ist es auch interessant zu sehen, wie die Kosten sanken. Nachdem die Lieferungen von CD-Rom zum Internet wechselten, gab es keine Kosten mehr für die Produktion der CDs. Das Internet machte das Marketing ohne gedruckte Kataloge möglich und die Kosten für den Druck und Versand dieser Kataloge entfielen ebenso. Durch das Internet wurde es notwendig, die Bilder zu verschlagworten, damit sie gefunden werden konnten, aber es ist schwer vorstellbar, dass diese Verschlagwortungskosten die gesparten Marketing-Kosten überstiegen hätten.
Außerdem sorgte die verbesserte Technik der neueren Digitalkameras dafür, dass keine Negative mehr gescannt und digitalisiert werden mussten. Eine Weile hatten die Agenturen und Vertriebspartner noch Kosten für die Farbkorrektur der digitalen Bilder, die von den Fotografen geliefert wurden. Aber heute müssen die Fotografen auch das übernehmen, ansonsten werden die Fotos einfach nicht mehr angenommen.
Es gibt Kosten für den Speicherplatz und den Internet-Traffic, aber auch diese Kosten sind sehr wahrscheinlich nicht so hoch wie die Kosten, die Photodisc damals 1992 hatte. Meistens sahen es die Verkäufer der Foto-Produkte einfach nicht für notwendig an, ihren Reichtum mit den Bild-Erzeugern zu teilen. Wenn die Produzenten gewillt sind, ihre Fotos für weniger zu produzieren, denken die Verkäufer, dass das auch alles ist, was sie verdienen. Es gibt Ausnahmen: Alamy zahlt seinen RF-Fotografen 60% der Einnahmen – genauso viel, wie sie den RM-Fotografen zahlen – und interessanterweise haben sie ein profitables Geschäft. Einige Microstock-Firmen zahlen höhere Anteile als 20% zumindest einigen ihrer Fotografen, aber die Microstock-Bildagentur istockphoto hat beschlossen, dass selbst 20% Fotografenanteil zu viel sind.
Jim Pickerell ist seit fast 50 Jahren in der Stockfotografie als Fotograf und Macrostock-Agentur-Inhaber aktiv und betreibt seit 20 Jahren einen Stockfotografie-Newsletter. Er hat viele Änderungen am Markt durchlebt und ist oft in der Lage, Neueinsteigern hilfreiche Perspektiven aufzuzeigen. Jim veröffentlicht das Newsletter-Abo www.selling-stock.com und www.photolicensingoptions.com, wo Leser für einzelne Artikel bezahlen. Um jeden Samstag eine kostenlose Email mit den Zusammenfassungen der News-Artikel der vorherigen Woche zu erhalten, klicke hier und dann auf „Subscribe“ zur Bestätigung.