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Das neue „Market Freeze“-Feature von Getty Images: Teure Kundenverarschung?

Man kann von Getty Images hal­ten, was man will, aber eins trau­en sie sich: Entscheidungen zu tref­fen. Auch wenn die­se nicht immer so rich­tig durch­dacht wirken.

Im November 2019 been­de­te Getty Images das „right managed“-Lizenzmodell, mit dem Bildkäufer sich unter ande­rem exklu­si­ve Bildrechte für bestimm­te Regionen, Branchen etc. kau­fen konn­ten, was sie als Feature „Market Freeze“ nann­ten.

Paul Banwell (Senior Director, Contributor Relations von Getty Images) pries noch im März 2019 „Market Freeze“ so an:

We will soon begin inclu­ding a base level of Exclusivity into RM licen­ses cal­led Market Freeze, which will allow cus­to­mers exclu­si­ve use of an image for the com­bi­na­ti­on of use, indus­try, geo­gra­phy, and dura­ti­on of any com­mer­cial use licen­se. This is some­ti­mes known as “spot” Exclusivity but we’re cal­ling it Market Freeze sin­ce this term is well unders­tood in the indus­try. Market Freeze would not app­ly to edi­to­ri­al use licenses.“

Nun gibt es kei­ne RM-​Bilder bei Getty Images mehr, aber den saf­ti­gen Aufpreis für die Möglichkeit, Bilder vom Verkauf zu sper­ren, woll­te sich Getty nicht ent­ge­hen las­sen und führt des­halb „Market Freeze“ auch für „royal­ty free“-Bilder (RF) ein:

Wer das Feature akti­viert, bekommt einen gro­ßen lila­far­be­nen „Mehr erfahren“-Button zu sehen und wer da drauf­klickt, kann fol­gen­des lesen:

Wer sich in der Bilderbranche aus­kennt, beginnt das Problem zu ahnen: Wie kann Getty Images „Exklusivität“ für RF-​Bilder garan­tie­ren, die gar nicht exklu­siv sind? Bestes Beispiel sind die mehr als 7 Mio. Bilder aus der EyeEm-​Collection, wie im Screenshot oben zu sehen. Getty Images hat ja anscheind schon Probleme, Duplikate auf ihrer eige­nen Webseite zu filtern.

Die kor­rek­te Antwort ist des­halb:
Getty kann KEINE Exklusivität für alle Bilder garantieren!

Deswegen wird auch tun­lichst das Wort „Exklusivität“ ver­mie­den, son­dern nur davon gespro­chen, dass das Bild auf DEREN (also der Getty-)Webseite nicht mehr erhält­lich ist. Das trös­tet Bildnutzer aber nur wenig, wenn die Konkurrenz das glei­che Material wei­ter­hin auf etli­chen ande­ren Webseiten erhält. Besonders weh tut das beim Preis, den Getty Images für den „Market Freeze“ aufruft:

Ein „Buyout“ soll 25.000 Euro kos­ten, die Sperrung für ein gan­zes Jahr immer­hin 9.000 Euro. Auch für Bilder wohl­ge­merkt, die wei­ter­hin über ande­re Bildagenturen käuf­lich erhält­lich sind.

Natürlich könn­te Getty Images das Problem ganz ein­fach lösen, indem sie das „Market Freeze“-Feature nur für Material anbie­ten, wel­ches sie exklu­siv anbie­ten. Dass sie dar­auf ver­zich­ten, zeigt, für wie klug sie ihre Kunden halten.

Immerhin behal­ten sie den Namen eines Features bei, wel­ches bei RM-​Material damals von Paul Banwell noch so bewor­ben wurde:

By embed­ding exclu­si­vi­ty into RM, we are taking advan­ta­ge of usa­ge his­to­ries and limi­t­ed licen­sing volu­mes to pro­vi­de distinct reasons why cer­tain cus­to­mers would choo­se rights-​managed over royalty-​free and com­mis­sio­ned shoots.

Market Freeze will show­ca­se con­tent which is rea­dy for exclu­si­ve, com­mer­cial licen­sing. Creative con­tent whe­re we are unable to offer Market Freeze will con­ti­nue to be available, but only to cus­to­mers with Premium Access agreements.“

Während bei RM-​Material noch offen­siv von Exklusivität gere­det wur­de, wird nun bei RF-​Material dar­auf ver­zich­tet, nur der Name „Market Freeze“ bleibt.

Für die Kunden bleibt unter dem Strich: Sie kau­fen mit dem Feature für viel Geld eine wert­lo­se Garantie, wenn sie nicht selbst aktiv kon­trol­lie­ren, ob ihr gewünsch­tes Bild wirk­lich exklu­siv bei Getty Images ange­bo­ten wird.

Wie Getty Images einen „Buyout“, also eigent­lich den Komplettverkauf eines Bildes, wel­ches es nicht exklu­siv anbie­tet, durch­set­zen will, bleibt das gro­ße Geheimnis von Getty Images.

UPDATE 11.08.2020:
Getty Images äußert sich hier auf die eng­li­sche Version mei­nes Artikels mit eini­gen wei­ter­füh­ren­den Erklärungen.

Verwirrung um Begriffe lizenzfrei, freie Lizenzen und lizenzkostenfrei

Viele Fotografen kla­gen über sin­ken­de Einnahmen, stei­gen­de Konkurrenz und so wei­ter. Dabei haben die Teilnehmer der Stockfotografie-​Branche eines der größ­ten „Verbrechen“ selbst began­gen: Die unge­schick­te Namensgebung ihrer Lizenzmodelle.

Früher gab es „rights mana­ged“, was übli­cher­wei­se mit „lizenz­pflich­tig“ oder kurz „RM“ über­setzt wird. Das beschreibt genau, wie ein Foto ver­kauft wird: Eine Bildlizenz ist Pflicht und die Rechte wer­den „gema­nagt“. Der Preis berech­ne­te sich nach eini­gen Faktoren der Fotonutzung wie Auflagenhöhe, Druckgröße, Ort (Land, Region, Welt) und Dauer der Nutzung. Wenn die Nutzungsdauer abge­lau­fen war oder der Bildnutzer das Foto nur für ein Land gekauft hat­te und es jetzt in einem wei­te­ren Land nut­zen woll­te, muss­te er eine neue Lizenz kaufen.

Dann kam Anfang der 1990er Jahre der Trend auf, Foto-​CDs mit ver­schie­de­nen Motiven zum Einheitspreis zu ver­kau­fen. Der Käufer konn­te – fast – alles mit den Bildern auf der CD machen und des­we­gen muss­te ein neu­es Lizenzmodell her: Die Branche tauf­te es „royal­ty free“. Übersetzt wird der Begriff mit „lizenz­frei“ oder kurz „RF“. Das „royal­ty“ hat nichts mit Königen oder der Monarchie zu tun, son­dern im Englischen wird der Begriff auch für Tantiemen oder eben Lizenzen benutzt.

Für die Fachleute war die Unterscheidung klar: Nach dem Kauf eines RF-​Fotos konn­te der Bildnutzer das Foto für immer und welt­weit nut­zen, ohne jedes Mal eine neue Lizenz bezah­len zu müs­sen. Daher: „lizenz­frei“ oder „royal­ty free“.

2000 kam jedoch mit istock­pho­to die ers­te Microstock-​Bildagentur auf den Markt und erwei­ter­te die Käuferschichten um vie­le Leute, wel­che nicht haupt­be­ruf­lich mit dem An- und Verkauf von Bildern zu tun hat­ten. Außerdem waren im Internet plötz­lich die Webseiten der Bildagenturen auch für jeden Internetsurfer frei zugänglich.

Der Otto-​Normalverbraucher denkt jedoch, wenn er „lizenz­frei“ oder „free“ liest, etwas wäre kos­ten­los. Das stimmt bei Fotos jedoch nicht. Auch lizenz­freie Fotos müs­sen gekauft wer­den. Selbst das Wort ist unpas­send, denn auch für die Nutzung eines lizenz­frei­en Bildes braucht der Nutzer eine „Nutzungslizenz“, wel­che sich die meis­ten Fotografen oder Bildagenturen bezah­len lassen.

Was lizenz­freie oder „royal­ty free“-Fotos von ande­ren kos­ten­pflich­ti­gen Fotos unter­schei­det, ist nur die Art der Abrechnung. Während bei lizenz­pflich­ti­gen Fotos pro Nutzung bezahlt wer­den muss (Web, Flyer, Plakat, etc.) gibt es bei lizenz­frei­en Fotos mit dem Kauf das unbe­schränk­te Nutzungsrecht. Um es voll­kom­men kom­pli­ziert zu machen, ist auch die­ses „unbe­schränk­te Nutzungsrecht“ nicht so unend­lich, denn im Kleingedruckten wird zum Beispiel fast immer der Weiterverkauf und ande­re Nutzungen wie dif­fa­mie­ren­de Nutzungen untersagt.

Lizenzkostenfrei und freie Lizenzen

Einige Bildagenturen wür­den den Begriff „lizenz­kos­ten­frei“ statt „lizenz­frei“ vor­zie­hen, weil er kor­rek­ter ist. Ein RF-​Foto ist ja nicht frei von Lizenzen, son­dern nur den von bei ande­ren Fotos spä­ter anfal­len­den Lizenzkosten. Aber die­se haar­fei­ne Unterscheidung bemer­ken die pri­va­ten Bildsucher im Internet nicht. Wenn sie „frei“ oder „free“ lesen, wird das Bild kopiert und damit oft geklaut. Die meis­ten bege­hen des­halb Urheberrechtsverletzungen, ohne es zu mer­ken, weil sie das Kleingedruckte nicht beachten.

Während die meis­ten Bildanbieter sich die Nutzungslizenzen auch von lizenz­frei­en Fotos bezah­len las­sen, gibt es eini­ge Webseiten wie bei­spiels­wei­se Pixelio, wel­che ihre lizenz­frei­en Fotos kos­ten­los anbie­ten. So kommt es, dass es manch­mal legal ist, ein lizenz­frei­es Foto ohne Bezahlung zu nut­zen und manch­mal nicht.

Wer bis jetzt den Überblick behal­ten hat, hal­te sich fest: „lizenz­frei“ ist nicht zu ver­wech­seln mit einer „frei­en Lizenz“. Während letz­te­re wirk­lich kos­ten­los zu haben sind, kos­ten ers­te­re meist Geld.

Wohin führt die­ses Begriffschaos?

Viele Internetnutzer sehen nur den Wortteil „frei“ oder „free“ und kopie­ren Fotos ohne Bezahlung und bre­chen damit das Gesetz. Drastisch for­mu­liert: Sie bege­hen eine Straftat, meist ohne es zu mer­ken. Das ist unschön für die Fotografen, denen Einnahmen ent­ge­hen und ärger­lich für Bildnutzer, wenn sie nach Wochen oder Monaten eine Abmahnung erhal­ten und ihnen der Anwalt die fei­nen Unterschiede erklä­ren muss.

Auch Leute, wel­che bereit sind, für gute Bilder Geld aus­zu­ge­ben, fin­den die­se ver­schie­de­nen Begriffe ver­wir­rend und ver­zich­ten im Zweifel auf einen Kauf und machen das Foto selbst.

Deshalb wäre es sinn­vol­ler, einen neu­en Begriff statt „royal­ty free“ oder „lizenz­frei“ zu prägen.

Nur: Wie könn­te die­ser Begriff lau­ten? Habt ihr einen Vorschlag?

Stockfotos kaufen: Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?

Wer ein Foto kau­fen will, bzw. genau­er: Wer ein Foto für etwas lizen­zie­ren will, trifft auf vie­le Abkürzungen und Begriffe, die Verwirrung stif­ten können.

Zum Beispiel bedeu­tet „lizenz­frei“ nicht, dass Fotos kos­ten­los benutzt wer­den dür­fen und RM bedeu­tet in der Fotobranche nicht Reichsmark oder Real Media, son­dern „rights managed“.

Eine wei­te­re Quelle der Verwirrung will ich heu­te trockenlegen.

Was ist der Unterschied zwi­schen „redak­tio­nel­ler Nutzung“ und „kom­mer­zi­el­ler Nutzung“ und war­um ist sie so wich­tig? Bevor ich die­se Frage jedoch beant­wor­te, muss ich dar­auf hin­wei­sen, dass ich hier kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und des­halb alle Angaben ohne Gewähr sind.

Dieses Bild dient zur Illustration eines jour­na­lis­ti­schen Beitrags und fällt des­halb unter die „redak­tio­nel­le Nutzung“

Kommerzielle Nutzung

Wie sich ver­mu­ten lässt, ist alles aus dem Bereich „Werbung“ eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zäh­len zum Beispiel:

  • Werbeanzeigen
  • Partyflyer
  • Werbeposter
  • Email-​Werbung
  • Bannerwerbung
  • Fernsehspots

und so weiter.

Auch der Verkauf von Produkten, bei denen Fotos das Hauptmotiv bzw. der Grund sind, war­um das Produkt gekauft wird, ist eine kom­mer­zi­el­le Nutzung. Dazu zählt zum Beispiel:

  • Verkauf von T‑Shirts, Stickern, Postern, Postkarten, Buttons, Kalendern, Mousepads, Puzzles etc. mit Bildern
  • Nutzung von Bildern in Webseiten-Templates

und so wei­ter. Für die­se Art von kom­mer­zi­el­ler Fotonutzung, bei der das Fotomotiv einer der Hauptgründe des Käufer ist, genau die­ses Produkt und kein ande­res zu erwer­ben (ein Poster oder Kalender wird schließ­lich nicht wegen des glat­ten Papiers gekauft) wird bei den meis­ten Bildagenturen meist der Kauf einer „Erweiterten Lizenz“ (auch „Merchandising Lizenz“) verlangt.

Redaktionelle Nutzung

Hier steckt im Namen das Wort „Redaktion“ und dar­an lässt sich schon erken­nen, dass wir uns im jour­na­lis­ti­schen Bereich bewe­gen. Im eng­lisch­spra­chi­gen Raum wird meist von „edi­to­ri­al use“ gespro­chen. Eine redak­tio­nel­le Nutzung ist gege­ben, wenn ein Bild im Rahmen einer redak­tio­nel­len Berichterstattung genutzt wird. Das ist über­li­cher­wei­se der Fall bei:

  • Zeitungen
  • Zeitschriften
  • Schulbücher
  • Sachbücher
  • Blogs
  • Nachrichtensendungen

und so weiter.

Wohlgemerkt jedoch nur im „redak­tio­nel­len Teil“ einer Zeitung, nicht als Werbeanzeige in einer Zeitung. Während in tra­di­tio­nel­len Medien Redaktionen ihre Texte ver­fas­sen und dazu Fotos zur Illustration brau­chen, kann heut­zu­ta­ge z.B. auch ein ein­zel­ner Blogger Artikel ver­fas­sen und die Bebilderung die­ser Artikel wür­de als „redak­tio­nel­le Nutzung“ zäh­len. Die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images defi­niert die redak­tio­nel­le Nutzung in ihren Lizenzbedingungen so: „Redaktionelle Produkte müs­sen in einer ‚redak­tio­nel­len‘ Verwendung ein­ge­setzt wer­den, d.h. die Verwendung mit Bezug auf Ereignisse, die berich­tens­wert oder von öffent­li­chem Interesse sind“. Dieser Bezug auf Ereignisse und das öffent­li­che Interesse wird von Gerichten mit Blick auf die Pressefreiheit meist sehr weit gedeutet.

Die Getty-​Tochter istock­pho­to defi­niert „edi­to­ri­al use“ so: „Editorial Use means that the image will be used as a descrip­ti­ve visu­al refe­rence“. Übersetzt: Redaktionelle Nutzung bedeu­tet, dass das Bild als beschrei­ben­de visu­el­le Referenz genutzt wird.

Als Faustregel könn­te  – zumin­dest in Deutschland – des­halb gel­ten: Wer ein Impressum benö­tigt, nutzt Fotos redak­tio­nell. Eine Grauzone sind Webseiten, wel­che zwar eine Anbieterkennzeichnung haben müs­sen, jedoch des­halb nicht auto­ma­tisch „redak­tio­nell“ sind.

Übliches Missverständnis: Geld ver­die­nen vs. redak­tio­nel­le Nutzung

Oft lese ich fälsch­li­cher­wei­se in Internet-​Foren, dass sich „kom­mer­zi­el­le“ und „redak­tio­nel­le“ Nutzung dadurch unter­schei­den wür­den, dass mit erst­ge­nann­tem Geld ver­dient wür­de, mit dem zweit­ge­nann­ten nicht. Das ist jedoch falsch, denn die meis­ten Zeitschriften kos­ten Geld und ver­die­nen auch wel­ches, auch wenn sie einen jour­na­lis­ti­schen Auftrag erfül­len. Im Gegenzug kann auch eine werb­li­che Nutzung, zum Beispiel für eine Hilfsorganisation eine „kom­mer­zi­el­le Nutzung“ sein, auch wenn der Verein sat­zungs­ge­mäß kein Geld ver­die­nen darf.

Wer zum Beispiel ein Foto auf einen Flyer dru­cken will, der zu einer Party ein­lädt, nutzt das Foto „kom­mer­zi­ell“ egal, ob es eine Flatrate-​Sauf-​Party ist oder die Einladung für das kos­ten­lo­se Konzert des Kirchenchors. Beide Male „wirbt“ der Flyer für etwas.  Es fin­det weder eine jour­na­lis­ti­sche Berichterstattung statt noch wird ein Bild als visu­el­le Referenz genutzt. Letzteres könn­te bei­spiels­wei­se der Fall sein, wenn jemand ein Foto sei­nes Autos nach einem Diebstahl auf Aushänge druckt, um danach zu fahnden.

Zweites Missverständnis: Kommerzielle und redak­tio­nel­le Nutzung unter­schei­det sich wie RF/​RM

RF und RM sind Abkürzungen, die für die Art der Bildlizenzierung ste­hen: „royal­ty free“ oder „rights mana­ged“. Diese Begriffe regeln jedoch nur die Art der Bezahlung, aber nicht die der Nutzung.

Zwar war es lan­ge in der Praxis so, dass RM-​Fotos vor allem redak­tio­nell benutzt wur­den und RF-​Fotos meist kom­mer­zi­ell, aber ers­tens ändert sich das und zwei­tens war das auch damals nie in Stein gemei­ßelt. Zum Beispiel wur­den und wer­den für teu­re Werbekampagnen (=kom­mer­zi­el­le Nutzung) RM-​Fotos gekauft, damit Exklusivität gewähr­leis­tet ist und eini­ge Zeitschriften kau­fen auch zur Bebilderung ihrer Artikel (=redak­tio­nel­le Nutzung) RF-​Fotos, weil die­se manch­mal bil­li­ger sind (Microstock) oder vom Motiv ein­fach bes­ser passen.

Warum ist die Unterscheidung der Nutzung wichtig?

Die genaue Trennung zwi­schen redak­tio­nel­ler und kom­mer­zi­el­ler Nutzung ist wich­tig, weil sie in zwei wich­ti­gen Bereichen sehr unter­schied­li­che Voraussetzungen erfül­len muss: Rechtlich und moralisch.

Rechtliche Unterschiede

Für eine kom­mer­zi­el­le Nutzung von Bildern sind zum Beispiel bei Personenfotos immer Model-​Verträge not­wen­dig, bei mar­ken­recht­lich (oder ander­wei­tig) geschütz­ten Dingen Eigentumsfreigaben. Bei redak­tio­nel­ler Nutzung von Bildern ist das nicht not­wen­dig. Stellt euch nur das Gedränge vor, wenn die Fotoreporter bei einer Pressekonferenz im Weißen Haus alle die Unterschrift des Präsidenten unter ihre Model-​Verträge haben wol­len wür­den… 🙂 Aber im Ernst: Es wäre ein star­ker Eingriff in die Pressefreiheit, wenn Personen den Abdruck von Fotos ver­bie­ten könn­ten, auf denen sie zu sehen sind, nur weil bei­spiels­wei­se eine Zeitung kri­tisch über die­se Person berich­tet. Deswegen sind Modelverträge im engen Rahmen der redak­tio­nel­len Nutzung nicht nötig. Umgekehrt aber dür­fen auch Fotos, bei denen Modelverträge vor­lie­gen, redak­tio­nell genutzt werden.

Diese Freiheit, wel­che Fotojournalisten haben, wenn sie ohne Model-​Verträge oder Eigentumsfreigaben arbei­ten kön­nen, hat jedoch ihren Preis. Dieser lau­tet: „Journalistische Sorgfaltspflicht“. Das führt uns zur Moral.

Moralische Unterschiede

Die eben erwähn­te Sorgfaltspflicht von Journalisten besagt unter ande­rem, dass Wahrheit eins der obers­ten Gebote ist. Das bedeu­tet bei Fotos unter ande­rem, dass sie nicht gestellt oder retu­schiert wer­den dür­fen. Die Nachrichtenagentur Reuters hat des­halb aus­führ­li­che Richtlinien, wie Fotos auf­ge­nom­men, mit Photoshop bear­bei­tet und beschrif­tet wer­den dür­fen oder müs­sen. Werden die­se nicht ein­ge­hal­ten, gibt es sofort auf­ge­brach­te Diskussionen. Oft dre­hen sich die­se um die Frage, wie stark ein Bild beschnit­ten wer­den darf. Jeder Fotograf weiß, dass die Bildwirkung eines Fotos stark durch einen Beschnitt beein­flußt wer­den kann und ein radi­ka­ler Beschnitt oft ein lang­wei­li­ges Foto ret­ten kann. Deshalb ist das Beschneiden von Fotos bei vie­len Bildagenturen nicht per se ver­bo­ten. Nur wenn der Beschnitt die Bildaussage ändern wür­de, ist er unter­sagt. Ähnlich stren­ge Vorgaben hat auch istock­pho­to an Fotografen, die redak­tio­nel­le Fotos lie­fern wollen.

Vom recht­li­chen Standpunkt aus gese­hen, kann jedes kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Foto auch redak­tio­nell genutzt wer­den. Moralisch gese­hen ist das jedoch oft viel schwie­ri­ger, weil die gestell­ten Model-​Fotos mit weg­re­tu­schier­ten Markennamen und Hautunreinheiten eben nicht die Wahrheit wie­der­spie­geln, der sich sorg­fäl­tig arbei­ten­de Medien ver­pflich­ten. Das ist auch einer der Gründe, war­um die „klas­si­schen“ Stockfotos eher sel­ten in Zeitungen zu fin­den sind und die spe­zia­li­sier­ten Nachrichtenagenturen wei­ter­hin vie­le Fotos ver­kau­fen kön­nen. Wenn Zeitungen trotz­dem ein bear­bei­te­tes Foto abdru­cken wol­len, mar­kie­ren sie es ent­we­der als „Symbolbild“ oder durch ein „[M]“ für „Fotomontage“, oft zu sehen auf dem Titelbild der tages­zei­tung.

Unterschiede bei der Namensnennung von Fotografen

Viele Bildagenturen ver­lan­gen von Bildkäufern, dass sie bei redak­tio­nel­ler Nutzung eines Fotos den Namen des Fotografen in der Form „Fotografenname/​Agenturname“ ange­ben. Rechtliche Grundlage für die­se Forderung ist der §13 des deut­schen Urheberrechts. Darin steht: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung sei­ner Urheberschaft am Werk. Er kann bestim­men, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu ver­se­hen und wel­che Bezeichnung zu ver­wen­den ist.“ Fotolia hat dazu einen erklä­ren­den Blogbeitrag geschrieben.

Da vie­le Zeitungen aus ver­schie­de­nen Gründen (Platzmangel, Bequemlichkeit, Lesbarkeit) immer öfter dazu über­ge­hen, nur die Agentur zu nen­nen, hat­te der Deutsche Journalisten-​Verband (DJV) vor kur­zem die Aktion „Fotografen haben Namen“ gestar­tet und die „Welt kom­pakt“ als Zeitung aus­ge­zeich­net, wel­che ihre Fotos am über­sicht­lichs­ten kennzeichnet.

Bei einer kom­mer­zi­el­len Nutzung ver­zich­ten vie­le Urheber bzw. Agenturen auf die­se Namensnennung, weil sie nicht bran­chen­üb­lich ist. Oder wie oft habt ihr Werbeanzeigen gese­hen, in denen klein am Rande die Namen der betei­lig­ten Fotografen stehen?

Habt ihr auch Missverständnisse mit den bei­den Begriffen redak­tio­nell und kom­mer­zi­ell erlebt? Was für Unterschiede erge­ben sich für euch?

Lebensmittel-​Fotos bei Stockfood

Seit ca. einem Jahr belie­fe­re ich eine wei­te­re Bildagentur: Stockfood.

Stockfood ist eine Macrostock-​Bildagentur, wel­che sich auf Bilder und Footage von Lebensmitteln und Getränken spe­zia­li­siert hat.


Bisher habe ich nur weni­ge Fotos dort (170 Bilder und eini­ge noch in der Bildredaktion), aber gleich nach der ers­ten Abrechnung plat­zier­te sich die Agentur in mei­nem RPI-​Ranking (Bildagenturen sor­tiert nach Gewinn pro Bild) weit oben. Das liegt aber auch dar­an, dass Macrostock-​Agenturen eine viel stren­ge­re Bildselektion haben und sich nur „die Rosinen rau­s­pi­cken“. Würde ich den totalRPI-​Wert neh­men (also inklu­si­ve der abge­lehn­ten Fotos), läge der Wert niedriger.

Den RPD (Revenue per Download) mit Werten von Microstock-​Agenturen zu ver­glei­chen, wäre unfair und bei der Handvoll Verkäufe bis­her nicht aussagekräftig.

Meine Fotos und Videos dort wer­den exklu­siv je nach Motiv als RM oder RF ange­bo­ten, die fin­det ihr dem­nach nir­gend­wo anders.

Sind 20% Fotografen-​Anteil heute noch gerechtfertigt?

Der fol­gen­de Artikel erschien im Februar 2011 hier im Microstockgroup-​Blog unter der Überschrift „Is 20% Royalty for RF reasonable today?“. Mit freund­li­cher Genehmigung des Autors Jim Pickerell ver­öf­fent­li­che ich hier mei­ne deut­sche Übersetzung:

Sind 20% Fotografen-​Anteil heu­te noch gerechtfertigt?

Das Konzept der „lizenz­frei­en“ („royal­ty free“ oder „RF“) Fotografie wur­de Anfang der 1990er Jahre erfun­den, weil vie­le Bildkäufer es unfair fan­den, wenn Bildpreise auf der Art ihrer Nutzung basier­ten anstatt auf den Kosten ihrer Produktion. Dieses nut­zungs­ba­sier­te Abrechnungssystem („rights mana­ged“ bzw. „lizenz­frei“ oder „RM“ war damals noch nicht mal ein Begriff) war ein beson­de­res Problem für Bildkäufer, weil es sie ver­pflich­te­te, die zukünf­ti­gen Nutzungen eines lizen­zier­ten Bildes genau zu ver­fol­gen, um sicher­zu­ge­hen, dass sie es nicht über die gekauf­te lizenz hin­aus ein­setz­ten. Kunden woll­ten einen Weg, um die­sen admi­nis­tra­ti­ven Aufwand zu vermeiden.

Viele der CD-​ROM-​Hersteller der ers­ten Generation tra­ten an Fotografen mit Nischenkollektionen her­an und kauf­ten die Bilder voll­stän­dig auf. Sie wähl­ten 50 bis 100 Bilder zu einem bestimm­ten Thema und kauf­ten die kom­plet­ten Eigentumsrechte für durch­schnitt­lich 50 US-​Dollar pro Bild. Normalerweise waren die Bilder „Outtakes“, die schon eine Weile unge­nutzt im Archiv des Fotografen lagen und 2.500 – 5.000 US-​Dollar waren ein gutes Angebot für eine Handvoll Bilder, die nie benutzt wor­den waren. 

Anfang 1992 gab es Bedarf für Fotos mit höhe­rer Qualität und die Firma Photodisc such­te nach Bildern, deren Qualität denen glich, die Artdirektoren bei den pro­fes­sio­nel­len Bildagenturen fin­den konn­ten. Die ers­ten CD-​Titel von Photodisc kos­te­te­ten 299,95 US-​Dollar und ent­hiel­ten ca. 400 Aufnahmen mit ca. 6,5 MB. Viele die­ser Bilder auf den ers­ten CDs wur­den von der in Seattle behei­ma­te­ten Bildagentur Weststock gelie­fert. Diese Fotos wur­den von pro­fes­sio­nel­len Stockfotografen pro­du­ziert und wur­den stren­ger nach Qualität aus­ge­wählt als das bei vie­len Foto-​CDs von Konkurrenzfirmen der Fall war. Bei den aus­ge­wähl­ten Bildern waren auch eini­ge dabei, die im gedruck­ten Katalog von Weststock waren (was vie­le der betrof­fe­nen Fotografen auf­reg­te). [Anmerkung: R. Kneschke: Die Aufnahme eines Fotos in den Druckkatalog einer Bildagentur bedeu­te­te einen star­ken Anstieg der Verkäufe des gezeig­ten Bildes, was durch das Angebot auf einer güns­ti­gen Foto-​CD behin­dert wur­de.] Photodisc wur­de schnell zum Markführer beim Verkauf von „royal­ty free“ Foto-CD-Roms. 

Rick Groman, einer der Eigentümer von Weststock, ver­han­del­te das Angebot für die Fotografenhonorare mit Photodisc. Angesichts der Tatsache, dass die­se Foto-​CDs ein neu­es und unge­wis­ses Geschäftsmodell mit einer neu­en Technologie waren, argu­men­tier­te Photodisc, dass eine neue Form der Honorierung nötig war. 

Photodisc erklär­te, dass sie rie­si­ge Ausgaben hat­ten für das hoch­qua­li­ta­ti­ve Einscannen der Foto-​Negative, die Farbkorrektur der digi­ta­len Dateien und das Produzieren der CDs. Außerdem kamen immense Kosten für den Druck und den Versand von gedruck­ten Katalogen hin­zu, um poten­ti­el­len Kunden das Produkt zu zei­gen, was sie anbie­ten woll­ten. Schließlich muss­te der Preis des neu­en Produkts auch nied­rig genug ange­setzt wer­den, um für Kunden mit begrenz­ten Etats attrak­tiv zu sein. 

Deshalb konn­te Photodisc den Fotografen nicht die tra­di­tio­nel­len Bildagentur-​Honorare von 50% der Netto-​Einnahmen zah­len. Man einig­te sich, dass Photodisc 20% der Verkaufspreise als Honorar zah­len konn­te. Die Bildagentur Weststock nahm noch ihren übli­chen Honoraranteil von die­sen 20%, sodaß die Produzenten der Bilder 10% der Bruttoeinnahmen erhiel­ten. Das bedeu­te­te: Wenn eine Foto-​CD für 300 US-​Dollar ver­kauft wur­de, ver­dien­te ein Fotograf, der eins von den 400 Bildern auf der CD besaß, dar­an 7,5 US-​Cents. So kam es, dass der 20%-Anteil der Marktstandard für die Lizenzierung von „royal­ty free“-Bildern wur­de. Es herrsch­te die all­ge­mei­ne Meinung, ohne dass es irgend­wo for­mell garan­tiert wur­de, dass der Reichtum irgend­wann mit den Fotografen geteilt wer­den wür­de, die mit­ge­hol­fen hat­ten, das neue Geschäftsmodell zum Laufen zu bringen. 

Ist die­ser Fotografenanteil heu­te noch gerechtfertigt?

Die 80% der Einnahmen, die Photodisc ein­be­hielt, ermög­lich­ten es der Firma, schnell zu wach­sen. 1997 wur­de sie an Getty Images für beein­dru­cken­de 150 Millionen US-​Dollar ver­kauft, von denen nichts mit den Fotografen geteilt wur­de, wel­che die Firma Photodisc mit dem Produkt belie­fer­ten, was sie ver­kau­fen konn­ten. Als sich das Geschäftsmodell wei­ter ent­wi­ckel­te, ist es auch inter­es­sant zu sehen, wie die Kosten san­ken. Nachdem die Lieferungen von CD-​Rom zum Internet wech­sel­ten, gab es kei­ne Kosten mehr für die Produktion der CDs. Das Internet mach­te das Marketing ohne gedruck­te Kataloge mög­lich und die Kosten für den Druck und Versand die­ser Kataloge ent­fie­len eben­so. Durch das Internet wur­de es not­wen­dig, die Bilder zu ver­schlag­wor­ten, damit sie gefun­den wer­den konn­ten, aber es ist schwer vor­stell­bar, dass die­se Verschlagwortungskosten die gespar­ten Marketing-​Kosten über­stie­gen hätten. 

Außerdem sorg­te die ver­bes­ser­te Technik der neue­ren Digitalkameras dafür, dass kei­ne Negative mehr gescannt und digi­ta­li­siert wer­den muss­ten. Eine Weile hat­ten die Agenturen und Vertriebspartner noch Kosten für die Farbkorrektur der digi­ta­len Bilder, die von den Fotografen gelie­fert wur­den. Aber heu­te müs­sen die Fotografen auch das über­neh­men, ansons­ten wer­den die Fotos ein­fach nicht mehr angenommen. 

Es gibt Kosten für den Speicherplatz und den Internet-​Traffic, aber auch die­se Kosten sind sehr wahr­schein­lich nicht so hoch wie die Kosten, die Photodisc damals 1992 hat­te. Meistens sahen es die Verkäufer der Foto-​Produkte ein­fach nicht für not­wen­dig an, ihren Reichtum mit den Bild-​Erzeugern zu tei­len. Wenn die Produzenten gewillt sind, ihre Fotos für weni­ger zu pro­du­zie­ren, den­ken die Verkäufer, dass das auch alles ist,  was sie ver­die­nen. Es gibt Ausnahmen: Alamy zahlt sei­nen RF-​Fotografen 60% der Einnahmen – genau­so viel, wie sie den RM-​Fotografen zah­len – und inter­es­san­ter­wei­se haben sie ein pro­fi­ta­bles Geschäft. Einige Microstock-​Firmen zah­len höhe­re Anteile als 20% zumin­dest eini­gen ihrer Fotografen, aber die Microstock-​Bildagentur istock­pho­to hat beschlos­sen, dass selbst 20% Fotografenanteil zu viel sind.

Über den Autor: Jim Pickerell


Jim Pickerell ist seit fast 50 Jahren in der Stockfotografie als Fotograf und Macrostock-​Agentur-​Inhaber aktiv und betreibt seit 20 Jahren einen Stockfotografie-​Newsletter.  Er hat vie­le Änderungen am Markt durch­lebt und ist oft in der Lage, Neueinsteigern hilf­rei­che Perspektiven auf­zu­zei­gen. Jim ver­öf­fent­licht das Newsletter-​Abo www.selling-stock.com und www.photolicensingoptions.com, wo Leser für ein­zel­ne Artikel bezah­len. Um jeden Samstag eine kos­ten­lo­se Email mit den Zusammenfassungen der News-​Artikel der vor­he­ri­gen Woche zu erhal­ten, kli­cke hier und dann auf „Subscribe“ zur Bestätigung.