Dieses ganze rechtliche Drumherum ist bei Stockfotos oft schwierig und kompliziert. Deswegen habe ich auch zu diesem Thema wieder folgende Frage von Denis erhalten:
„Aber wie gehst du sonst mit Requisiten um?
Habe ich das in deinem Buch richtig verstanden, dass du dir für jede Requisite eine Genehmigung holst (Property Release)? Auch für die Kleidungsstücke, wie gehst du damit um?
Reicht es einfach das Logo zu entfernen? Z.B. in deinem Buch, das Bild 18.3. S.202: Hast du dir für die Laptops und die Kleidungsstücke ein PR vom Hersteller geholt, oder einfach die Logos retuschiert? Ich meine, rein Theoretisch würde ja ein Hersteller, eines Hemdes oder Anzugs, sein Produkt immer wieder erkennen. Aber für jedes Kleidungsstück, auf dem kein Logo zu erkennen ist und es nicht grad von „Prada“ ist, ein PR zu holen, wäre doch ein Bärenaufwand…..
Habe Berichte von Stockfotografen gelesen, die sich selbst Geschirr extra töpfern lassen um keinen Designschutz zu verletzen.
Bitte Korrigiere mich, wenn ich das mit den Designschutz falsch verstehe.
Oder mache ich mir in den Bereich zu viele Sorgen? Bin ein wenig verwirrt, bezüglich der vielen unterschiedlichen Meinungen in den Foren.“
Wie heißt es doch: Frage zwei Stockfotografen in einem Forum und erhalte drei verschiedene Antworten. Wundert mich nicht.
Aber auch ich muss meiner Antwort vorausschicken, dass meine Informationen rechtlich ohne Gewähr sind und ich keine Haftung übernehmen kann, sollte ich daneben liegen.
Doch nun los: Beim Designschutz gibt es verschiedene Bereiche:
- den Patentschutz
- den Gebrauchsmusterschutz
- den Markenschutz und
- den Geschmacksmusterschutz
Was unterscheidet diese?
Ein Patent gibt es für technische Erfindungen, die neu sein müssen, gewerblich nutzbar sind und etwas „erfunden wurde“. Es kann 20 Jahre gelten. Ausdrücklich nicht patentiert werden können zum Beispiel ästhetische Formschöpfungen.
Das Gebrauchsmuster gilt als „kleiner Bruder“ des Patents, für den ähnliche, aber geringere Hürden gelten. Die Laufzeit beträgt höchstens 10 Jahre.
Eine Marke ist ein geschütztes Zeichen, was Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen unterscheiden soll. Das können Begriffe wie „Porsche“ oder „Siemens“ sein, aber auch Logos wie der Apple-Apfel oder Zeichen wie das Rote Kreuz.
Da mit Patenten und Gebrauchsmustern keine Designs geschützt werden können, gibt es das Geschmacksmuster. Das ist ein Schutzrecht, welches ästhetische Gestaltungsformen wie Farbe, Form oder Design schützt. Zwar ist es nicht dazu gedacht, Fotos von diesen Designs zu verbieten, kann aber gut dazu genutzt werden, weil eben auch zweidimensionale Kopien verhindert werden können. Die Bedigung für so einen Schutz muss wieder die Neuheit sein und eine „Eigenart“ aufweisen, sich also optisch deutlich von anderen schon vorhandenen Mustern unterscheiden.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, findet vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Anleitung zur Internet-Suche nach Geschmacksmustern, nach Marken oder nach Patenten.
In der Praxis heißt das für mich: Ein normales einfarbiges T‑Shirt, Hemd oder Hose ist keine Neuheit und weist auch keine Eigenart auf, deswegen mache ich mir keine Sorgen um Geschmacksmuster, schaue aber, ob irgendwo klein Markennamen auf Knöpfen, Reißverschlüssen etc. stehen, die ich wegretuschieren muss. Je außergewöhnlicher die Gegenstände oder je ungewöhnlicher die Form ist, desto vorsichtiger bin ich. Einen schlichten weißen runden Teller könnte ich wahrscheinlich problemlos nutzen, aber limitiertes Meißener Porzellan würde ich nicht benutzen.
Bei Laptops entferne ich die Markennamen und das Windows-Logo auf der Windows-Taste. Bei Apple-Computern wäre ich vorsichtiger, aber wenn der nicht Hauptbestandteil des Bildes ist und Logos rausretuschiert werden, geht es zur Not auch. Nur weil der Hersteller sein Produkt auf einem Foto wiedererkennen kann, wie der Fragesteller in der Email meint, heißt das noch lange nicht, dass auf dem Produkt Schutzrechte liegen, welche durch das Foto verletzt würden.
Manchmal, wenn ich unsicher bin, frage ich aber auch. So rief ich einen Taschenrechner-Hersteller an, der mir problemlos die Nutzung der von ihm designten Taschenrechner erlaubte und ein Spielzeug-Hersteller schickte mir gleich einen Karton mit Spielzeug, was ich benutzen durfte. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, welche mir untersagten, den Mutterpass auf Fotos zu zeigen, da sie nicht sicher sein könnten, in welchem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.
In den kommenden Wochen plane ich ein Sport-Shooting, bei dem ich weiß, dass ein Modell Turnschuhe einer bestimmten Firma tragen wird. Da muss ich auch vorher anrufen, um sicherzugehen, ob deren erkennbare Muster rechtlich geschützt sind.
Wie handhabt ihr das? Was sind Eure Erfahrungen mit geschützten Designs oder Markenrecht bei Stockfotos?
hallo
wenn der weiße teller auch nicht limitiert ist, aber von villeroy & boch, dann fällt der garantiert unter geschmacksmuster habe ich irgendwo gelesen.
lge
@Ernst:
ja, das hat helma Spona mal geschrieben und sie hat sicher recht: Nur: Wie will der Hersteller nachweisen, dass das auf dem Foto IHR weißer runder Teller ist?
ja, bei rund und weiß stimmt das schon. gilt aber sicher für die besonderen formen, die es von denen gibt.
Das kann sein. Deswegen hatte ich ja absichtlich „rund“ geschrieben…
„Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, welche mir untersagten, den Mutterpass auf Fotos zu zeigen, da sie nicht sicher sein könnten, in welchem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.“
Der Berufsverband der Frauenärzte hat bloß überhaupt keinerlei Rechte am „Mutterpass“.
Der „Mutterpass“ wird vom gemeinsamen Ausschuss der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben. Er ist kein „amtlicher Ausweis“, jeder kann ihn nachdrucken, genau wie einen Impfpaß oder einen Blutspendeausweis z.B., und einen urheberrechtlichen Schutz gibt es schon mangels „Schöpfungshöhe“ und mangels „Werkeigenschaft“ nicht… 😉
@Tom: Hm, vielleicht waren es auch nicht die Frauenärzte, sonern die Bundesvereinigung, bin mir nicht sicher. Es ging auch nicht um den Pass an sich, sondern um das Logo darauf…
Die Links zu den Geschmacksmustern, Marken und Patenten führen ins Leere.
MFG
Bernd
@Bernd: Die Links wurden anscheinend geändert, ich habe sie jetzt aktualisiert.
Hallo Robert,
interessanter Beitrag. Schon etwas älter doch für mich gerade brand aktuell. Du hast in Deiner Einleitung das Beispiel mit den Sportschuhen erwähnt. Ich ringe gerade auch mit meinem Gewissen, was das Einstellen von sportlichen Aufnahmen angeht. Einige Hersteller haben auf Ihren neuen Modellen nicht mehr Ihr eigentliches Logo in das Schuhdesign integriert, sondern nur den Anfangsbuchstaben Ihres Markennamens, der sich nicht immer wirklich ansehnlich Raus retuschieren lässt. Wie handhabst Du das? Oder hast Du dazu schon einen Erfahrungswert, ob dieser „Anfangsbuchstabe „ auch als rechtlich geschützt gilt?
Besten Gruß und Dank im Voraus für ein Feedback…
Stefan
@Stefan: Ich versuche, Sportschuhe so unkenntlich wie möglich zu machen…
Besten Dank… das sagt alles 🙂
Have a nice weekend!
Hallo zusammen,
ich plane ein Shooting in dem ich als Requisite eine Zeitung benötige. Es wird kein Logo zu sehen sein, trotzdem werden Profis die Zeitung erkennen. Benötige ich die Erlaubnis vom Verlag?
@Martin: Das kommt darauf an, ob die Elemente, welche die Zeitung erkennen lassen, von dieser geschützt worden sind.
hallo Robert,
wie hast Du es bei Deinen Shootings in Verkaufsräumen gemacht bzw. wie soll ich es machen? Ich habe demnächst ein Shooting in einem Friseur Salon. Der Salon Betreiber ist offizieller Händler und Lizensvertreter der Waren die in den Regalen stehen. Klar ich werde die Markennamen retuschieren. Muss ich den/die Hersteller trotzdem Fragen wegen der Verpackungsform bzw. der Form der Flaschen und Dosen im Salon?
Danke für Deine Antwort im Voraus.
Gruß Michael Ebardt