Frag den Fotograf: Wie gehst Du mit Designschutz um?

Dieses gan­ze recht­li­che Drumherum ist bei Stockfotos oft schwie­rig und kom­pli­ziert. Deswegen habe ich auch zu die­sem Thema wie­der fol­gen­de Frage von Denis erhalten:

Aber wie gehst du sonst mit Requisiten um?

Habe ich das in dei­nem Buch rich­tig ver­stan­den, dass du dir für jede Requisite eine Genehmigung holst (Property Release)? Auch für die Kleidungsstücke, wie gehst du damit um?

Reicht es ein­fach das Logo zu ent­fer­nen? Z.B. in dei­nem Buch, das Bild 18.3. S.202: Hast du dir für die Laptops und die Kleidungsstücke ein PR vom Hersteller geholt, oder ein­fach die Logos retu­schiert? Ich mei­ne, rein Theoretisch wür­de ja ein Hersteller, eines Hemdes oder Anzugs, sein Produkt immer wie­der erken­nen. Aber für jedes Kleidungsstück, auf dem kein Logo zu erken­nen ist und es nicht grad von „Prada“ ist, ein PR zu holen, wäre doch ein Bärenaufwand…..

Habe Berichte von Stockfotografen gele­sen, die sich selbst Geschirr extra töp­fern las­sen um kei­nen Designschutz zu ver­let­zen.

Bitte Korrigiere mich, wenn ich das mit den Designschutz falsch verstehe.

Oder mache ich mir in den Bereich zu vie­le Sorgen? Bin ein wenig ver­wirrt, bezüg­lich der vie­len unter­schied­li­chen Meinungen in den Foren.“

Wie heißt es doch: Frage zwei Stockfotografen in einem Forum und erhal­te drei ver­schie­de­ne Antworten. Wundert mich nicht.

Aber auch ich muss mei­ner Antwort vor­aus­schi­cken, dass mei­ne Informationen recht­lich ohne Gewähr sind und ich kei­ne Haftung über­neh­men kann, soll­te ich dane­ben liegen.

Doch nun los: Beim Designschutz gibt es ver­schie­de­ne Bereiche:

Was unter­schei­det diese?

Ein Patent gibt es für tech­ni­sche Erfindungen, die neu sein müs­sen, gewerb­lich nutz­bar sind und etwas „erfun­den wur­de“. Es kann 20 Jahre gel­ten. Ausdrücklich nicht paten­tiert wer­den kön­nen zum Beispiel ästhe­ti­sche Formschöpfungen.

Das Gebrauchsmuster gilt als „klei­ner Bruder“ des Patents, für den ähn­li­che, aber gerin­ge­re Hürden gel­ten. Die Laufzeit beträgt höchs­tens 10 Jahre.

Eine Marke ist ein geschütz­tes Zeichen, was Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen unter­schei­den soll. Das kön­nen Begriffe wie „Porsche“ oder „Siemens“ sein, aber auch Logos wie der Apple-​Apfel oder Zeichen wie das Rote Kreuz.

Da mit Patenten und Gebrauchsmustern kei­ne Designs geschützt wer­den kön­nen, gibt es das Geschmacksmuster. Das ist ein Schutzrecht, wel­ches ästhe­ti­sche Gestaltungsformen wie Farbe, Form oder Design schützt. Zwar ist es nicht dazu gedacht, Fotos von die­sen Designs zu ver­bie­ten, kann aber gut dazu genutzt wer­den, weil eben auch zwei­di­men­sio­na­le Kopien ver­hin­dert wer­den kön­nen. Die Bedigung für so einen Schutz muss wie­der die Neuheit sein und eine „Eigenart“ auf­wei­sen, sich also optisch deut­lich von ande­ren schon vor­han­de­nen Mustern unterscheiden.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, fin­det vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Anleitung zur Internet-​Suche nach Geschmacksmustern, nach Marken oder nach Patenten.

In der Praxis heißt das für mich: Ein nor­ma­les ein­far­bi­ges T‑Shirt, Hemd oder Hose ist kei­ne Neuheit und weist auch kei­ne Eigenart auf, des­we­gen mache ich mir kei­ne Sorgen um Geschmacksmuster, schaue aber, ob irgend­wo klein Markennamen auf Knöpfen, Reißverschlüssen etc. ste­hen, die ich weg­re­tu­schie­ren muss. Je außer­ge­wöhn­li­cher die Gegenstände oder je unge­wöhn­li­cher die Form ist, des­to vor­sich­ti­ger bin ich. Einen schlich­ten wei­ßen run­den Teller könn­te ich wahr­schein­lich pro­blem­los nut­zen, aber limi­tier­tes Meißener Porzellan wür­de ich nicht benutzen.

Bei Laptops ent­fer­ne ich die Markennamen und das Windows-​Logo auf der Windows-​Taste. Bei Apple-​Computern wäre ich vor­sich­ti­ger, aber wenn der nicht Hauptbestandteil des Bildes ist und Logos raus­re­tu­schiert wer­den, geht es zur Not auch. Nur weil der Hersteller sein Produkt auf einem Foto wie­der­erken­nen kann, wie der Fragesteller in der Email meint, heißt das noch lan­ge nicht, dass auf dem Produkt Schutzrechte lie­gen, wel­che durch das Foto ver­letzt würden.

Manchmal, wenn ich unsi­cher bin, fra­ge ich aber auch. So rief ich einen Taschenrechner-​Hersteller an, der mir pro­blem­los die Nutzung der von ihm design­ten Taschenrechner erlaub­te und ein Spielzeug-​Hersteller schick­te mir gleich einen Karton mit Spielzeug, was ich benut­zen durf­te. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, wel­che mir unter­sag­ten, den Mutterpass auf Fotos zu zei­gen, da sie nicht sicher sein könn­ten, in wel­chem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.

In den kom­men­den Wochen pla­ne ich ein Sport-​Shooting, bei dem ich weiß, dass ein Modell Turnschuhe einer bestimm­ten Firma tra­gen wird. Da muss ich auch vor­her anru­fen, um sicher­zu­ge­hen, ob deren erkenn­ba­re Muster recht­lich geschützt sind.

Wie hand­habt ihr das? Was sind Eure Erfahrungen mit geschütz­ten Designs oder Markenrecht bei Stockfotos?

14 Gedanken zu „Frag den Fotograf: Wie gehst Du mit Designschutz um?“

  1. hal­lo
    wenn der wei­ße tel­ler auch nicht limi­tiert ist, aber von vil­leroy & boch, dann fällt der garan­tiert unter geschmacks­mus­ter habe ich irgend­wo gelesen.
    lge

  2. @Ernst:

    ja, das hat hel­ma Spona mal geschrie­ben und sie hat sicher recht: Nur: Wie will der Hersteller nach­wei­sen, dass das auf dem Foto IHR wei­ßer run­der Teller ist?

  3. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, wel­che mir unter­sag­ten, den Mutterpass auf Fotos zu zei­gen, da sie nicht sicher sein könn­ten, in wel­chem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.“

    Der Berufsverband der Frauenärzte hat bloß über­haupt kei­ner­lei Rechte am „Mutterpass“.

    Der „Mutterpass“ wird vom gemein­sa­men Ausschuss der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung her­aus­ge­ge­ben. Er ist kein „amt­li­cher Ausweis“, jeder kann ihn nach­dru­cken, genau wie einen Impfpaß oder einen Blutspendeausweis z.B., und einen urhe­ber­recht­li­chen Schutz gibt es schon man­gels „Schöpfungshöhe“ und man­gels „Werkeigenschaft“ nicht… 😉

  4. @Tom: Hm, viel­leicht waren es auch nicht die Frauenärzte, sonern die Bundesvereinigung, bin mir nicht sicher. Es ging auch nicht um den Pass an sich, son­dern um das Logo darauf…

  5. Hallo Robert,

    inter­es­san­ter Beitrag. Schon etwas älter doch für mich gera­de brand aktu­ell. Du hast in Deiner Einleitung das Beispiel mit den Sportschuhen erwähnt. Ich rin­ge gera­de auch mit mei­nem Gewissen, was das Einstellen von sport­li­chen Aufnahmen angeht. Einige Hersteller haben auf Ihren neu­en Modellen nicht mehr Ihr eigent­li­ches Logo in das Schuhdesign inte­griert, son­dern nur den Anfangsbuchstaben Ihres Markennamens, der sich nicht immer wirk­lich ansehn­lich Raus retu­schie­ren lässt. Wie hand­habst Du das? Oder hast Du dazu schon einen Erfahrungswert, ob die­ser „Anfangsbuchstabe „ auch als recht­lich geschützt gilt?

    Besten Gruß und Dank im Voraus für ein Feedback…
    Stefan

  6. Hallo zusam­men,

    ich pla­ne ein Shooting in dem ich als Requisite eine Zeitung benö­ti­ge. Es wird kein Logo zu sehen sein, trotz­dem wer­den Profis die Zeitung erken­nen. Benötige ich die Erlaubnis vom Verlag?

  7. hal­lo Robert,
    wie hast Du es bei Deinen Shootings in Verkaufsräumen gemacht bzw. wie soll ich es machen? Ich habe dem­nächst ein Shooting in einem Friseur Salon. Der Salon Betreiber ist offi­zi­el­ler Händler und Lizensvertreter der Waren die in den Regalen ste­hen. Klar ich wer­de die Markennamen retu­schie­ren. Muss ich den/​die Hersteller trotz­dem Fragen wegen der Verpackungsform bzw. der Form der Flaschen und Dosen im Salon?
    Danke für Deine Antwort im Voraus.
    Gruß Michael Ebardt

Kommentare sind geschlossen.