Daher haben Silke Güldner und ich entschieden, dass wir mindestens einen weiteren Zusatztermin anbieten werden. Der neue Termin wird Freitag, der 1.9.2023 in Hamburg sein, hier kann der neue Termin gebucht werden.
Bilderstellung durch Künstliche Intelligenz führt zu tiefgreifenden Umwälzungen in der Kreativbranche und seit fast einem Jahr beschäftige ich mich intensiv mit diesem Thema.
Zusammen mit meinem Team habe ich mittlerweile ein Portfolio von über 3000 KI-Bildern, welche ich bei Bildagenturen anbiete.
„Hintergründe & Möglichkeiten der KI-Tools in der fotografischen Praxis mit KI-Experte & Fotograf Robert Kneschke und Fotografenberaterin Silke Güldner
Der Workshop bietet eine einzigartige Gelegenheit, um tiefer in die Welt der künstlichen Intelligenz einzutauchen und ihre Anwendungsmöglichkeiten in der Fotografie zu entdecken. Hier lernen Profi- und Nachwuchsfotografen die Funktionsweise und verschiedenen KI-Tools kennen, können diese im praktischen Teil selbst ausprobieren und diese für ihre eigene Positionierung im Markt reflektieren. Durch Diskussionen und den Austausch mit der Gruppe und den Referenten erhalten sie darüber hinaus auch Feedback und Inspirationen für ihre künftige Arbeit und die Kommunikation mit ihren Kunden. Am Ende des Workshops sind die Teilnehmer bestens vorbereitet, um die Entwicklungen und Herausforderungen im Kontext von KI und Fotografie zu verstehen und zukünftige Möglichkeiten zu nutzen.
Inhalte
Einführung KI
Wie funktioniert KI-Bilderstellung
Vorstellung der Tools Stable Diffusion, Dall‑E 2, Midjourney, Google Imagen
Anwendungsmöglichkeiten, Unterschiede und Motivbeispiele
Praxis Teil 1
Anhand der Teilnehmer-Portfolios sprechen wir über Möglichkeiten, die KI für die eigenen Ziele bieten kann und wann konventionelle Fotografie der bessere Weg ist
Portfolio Vorstellung der Teilnehmenden
Vorteile und Nutzen von konventioneller Fotografie gegenüber KI-Lösungen in der Kundenberatung
Praxis Teil 2
Hands On & Live Demos
Testen der KI-Tools
Erläuterung von Prompt-Engineering, In- and Outpainting
Tools für den KI Workflow
Überblick der Nutzungsmöglichkeiten & Best Practice Beispiele
Meta Themen
Rechtliche & moralische Probleme der KI-Nutzung
Veränderung der Berufsfotografie & Einfluss auf die Preisfindung
Ausblick & Kooperationsmöglichkeiten“
Der Workshop wird am Freitag, den 02.06.2023 in Hamburg stattfinden, mehr Informationen zur Veranstaltung findet ihr hier auf der Webseite des Veranstalters Photo+Medienforum Kiel.
Die Teilnehmer*innen ist auf 8 begrenzt, also zögert nicht, euch bei Interesse rechtzeitig euren Platz zu sichern.
Am Donnerstag, den 30.03.2023 findet der diesjährige PICTAday in der Alten Kongresshalle in München statt von 10–18 Uhr.
Der PICTAday ist eine einmal jährlich stattfindende Networking-Veranstaltung des renommierten Branchenverbandes BVPA und feiert dieses Jahr sein 20-jähriges Bestehen.
Beim PICTAday können sich Bildagenturen und Dienstleister den Bildeinkäufern präsentieren und letztere sich über Neuigkeiten in der Agenturlandschaft und dem Bildermarkt informieren. Der Eintritt ist für Bildeinkäufer kostenfrei.
Auf dem PICTAday finden auch die PICTAtalks statt, wo namenhafte Branchenexperten neue Impulse zu aktuellen Entwicklungen der Bilderbranche und einen Einblick in ihre tägliche Arbeit geben.
Von 15–15:45 Uhr werde ich dort zusammen mit dem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Sebastian Deubelli von der SLD Intellectual Property Rechtsanwaltsgesellschaft über das Thema „DALL- E, Midjourney und Co.: Sind künstlich erzeugte Bilder auf dem Bildermarkt handelbar?“ diskutieren:
„Die Qualität von künstlich erzeugten Bildern wird besser und besser und stellt längst kein Hindernis für deren alltäglichen Einsatz dar. Aus rechtlicher Sicht ist vieles allerdings noch unklar. Der Talk beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob die rechtliche Unklarheit dem gewohnten Handel mit Bildlizenzen im Weg steht und welche rechtlichen aber auch praktischen Vorkehrungen hier getroffen werden sollten.“
Der PICTAday ist eine großartige Gelegenheit, um sich über die neuesten Entwicklungen auf dem Bildermarkt zu informieren, wertvolle Kontakte zu knüpfen und an den hochkarätigen Vorträgen teilzunehmen.
Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion und hoffen, euch am 30. März 2023 auf dem PICTAday in München zu treffen! Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung sowie das Anmeldeformular findet ihr auf der Webseite des PICTAday.
Letzten Monat hatte ich in diesem Artikel erklärt, wie die Künstliche Intelligenz am Beispiel von Stable Diffusion funktioniert.
Darin kam der Verein LAION e.V. zur Sprache, welcher etliche riesige Datenpakete anbietet, mit welchen KIs trainiert werden. Eines dieser Pakete heißt z.B. LAION 5B, weil es ca. 5,85 Millarden („5,85 Billions“ im Englischen, daher 5B) Datensätze umfasst.
Ein Datensatz besteht zum Beispiel aus der URL zu einer Bilddatei, der dazugehörigen Bildbeschreibung, den Bildmaßen in Pixeln, der verwendeten Sprache sowie einiger anderer Faktoren.
Anfangs war wenigen Leuten bekannt, welche Bilder genau im Datenset enthalten waren. Aber die Künstler Mat Dryhurst, Holly Herndon und Jordan Meyer gründeten die Firma Spawning, welche wiederum die Webseite „Have I Been Trained?“ ins Leben riefen.
Dort können Leute – vereinfacht erklärt – die oben genannten Bildbeschreibungen durchsuchen, um zu sehen, welche Bilder in den KI-Trainingssets enthalten sind.
Viele Urheber nutzten die Webseite und fanden wenig überraschend viele Treffer. Auch aus meinem Portfolio konnte ich nach einer kurzen Stichprobe haufenweise Bilder finden, hauptsächlich mit Wasserzeichen aus den Bildagentur-Portfolios, aber auch von Kundenseiten oder Webseiten, die selbst illegal Bildersammlungen anbieten:
Haufenweise Links zu meinen Fotos aus meinem Shutterstock-Portfolio im LAION-Datensatz
In den Kommentaren eines meiner Social Media-Profile las ich den Hinweis eines Fotografen, dass der den Verein LAION gebeten hatte, seine Werke aus den Trainingsdaten zu nehmen und als Antwort mit Schadensersatzansprüchen bedroht wurde, sollte er auf seinem Anliegen beharren.
Das kam mir wie eine wilde Geschichte vor, bis ich die Fakten überprüfte. Ich nahm Einsicht in den Schriftsatz der Anwaltskanzlei und schickte am 13.02.2023 selbst eine Anfrage an LAION e.V. per Email mit der Bitte, meine Werke aus dem Trainingssatz zu entfernen.
Nur einen Tag später erhielt ich am 14.02.2023 tatsächlich Post („vorab per Email“) von der Hannover Anwaltskanzlei „Heidrich Rechtsanwälte“ im Auftrag von LAION e.V., übrigens fast wortgleich mit dem Schreiben, welches ich von dem anderen Fotografen weitergeleitet bekommen habe.
In dem Schreiben heißt es:
„Sehr geehrter Herr Kneschke,
hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen des LAION e.V., Herman-Lange-Weg 6, 21035 Hamburg, vertreten. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Grund unseres Schreibens ist Ihre E‑Mail vom 13. Februar 2023 an unsere Mandantin, welche uns diese zur Beantwortung vorgelegt hat.
Bei unserer Mandantin handelt es sich um einen im Vereinsregister eingetragenen, nicht-gewinnorientierten Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, selbstlernende Algorithmen im Sinne künstlicher Intelligenz fortzuentwickeln und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Vereinsmitglieder sowie der Vorstand sind im Rahmen der Vereinsarbeit ehrenamtlich forschend tätig.
Unsere Mandantin hat bereits im Sommer 2022 umfangreich Rechtsrat zu verschiedenen Problemstellungen – insbesondere urheberrechtlichen Implikationen – im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Erforschung von Kl-gestützten Bildgenerierungsmodellen eingeholt. Unserer Mandantin war es von Anfang an wichtig, dass im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Rechte Dritter verletzt werden. Unsere Mandantin hält sich ausnahmslos an die bestehenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Urheber- und Datenschutzrecht.
Unsere Mandantin unterhält lediglich eine Datenbank, die Links zu im Internet öffentlich abrufbaren Bilddateien enthält. Sie kann zwar nicht ausschließen, dass in der Datenbank auch Links zu Bildern enthalten sind, deren Urheber Sie sind. Da unsere Mandantin aber jedenfalls keine der von Ihnen monierten Fotografien speichert, besteht Ihrerseits auch kein Anspruch auf Löschung. Es existieren bei unserer Mandantin schlicht keine Bilder, die gelöscht werden könnten.
Das Bereitstellen von Links stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch keine Verletzung von Urheberrechten dar. Das Bereitstellen eines Links dient lediglich dem Auffinden eines ohnehin im Internet abrufbaren Inhalts. Der hinter einem Link stehende Inhalt kann auch nur an der verlinkten Stelle und nicht andernorts abgerufen werden, sodass insbesondere keine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts vorliegt. Unsere Mandantin trägt keine Verantwortung für die Inhalte auf anderen Websites.
Auf Nutzungen Ihrer Werke durch Dritte hat unsere Mandantin naturgemäß keinen Einfluss. Eine Nutzung durch Dritte wird aber ohnehin auch nicht erst durch unsere Mandantin ermöglicht. Die von unserer Mandantin verlinkten Bildinhalte sind frei im Internet abrufbar. Sofern Sie eine rechtsverletzende Nutzung durch Dritte feststellen, müssen Sie sich an diese Personen wenden.
Ihre Fristsetzung betrachten wir daher als gegenstandslos. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Mandantin gemäß§ 97a Abs. 4 UrhG Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn diese unberechtigt urheberechtlich in Anspruch genommen wird.
Wir hoffen, dass wir Ihre Bedenken mit unseren Ausführungen ausräumen konnten und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.“
Ja, ihr lest das vollkommen richtig. Urhebern, die nicht wollen, dass ihr Werke für Trainingszwecke benutzt werden, werden Schadensersatzansprüche angedroht.
Die restlichen Aussagen im Schreiben lassen einen ebenfalls etwas verwundert zurück. Die angebliche Gemeinnützigkeit eines Vereins, welcher unter anderem von einer Firma wie Stability AI mitfinanziert wird, welche wiederum von den Ergebnissen des Vereins kommerziell profitiert, hat mindestens ein „Geschmäckle“, was meiner Meinung nach danach riecht, hier absichtlich eine Konstruktion zu bauen, welche Haftungsfragen auslagern soll.
Auch das „ledigliche Unterhalten einer Datenbank“ ist hier meiner Meinung nach etwas zu kurz gegriffen, da neben den oben genannten Datenpunkten auch Daten wie „similarity“, „pwatermark“ oder „punsafe“ enthalten, welche nicht einfach ausgelesen, sondern erstellt werden müssen, was vermutlich zumindest eine temporare Speicherung der Bilddaten erfordert haben wird. Das legt auch diese Infografik nahe, in der erklärt wird, das die Bilder und Daten „heruntergeladen“ wurden:
Das sind im Detail aber auch Vermutungen, welche wahrscheinlich bei einem Gerichtsprozess geklärt werden müssen.
Genau so einen Prozess werde ich nun anstreben, um die Frage richterlich klären zu lassen, ob das Vorgehen tatsächlich rechtlich so einwandfrei ist, wie die Anwaltskanzlei behauptet.
Falls ihr als Urheber ebenfalls einige eurer Werke im Datensatz von LAION findet und vielleicht auch Post von obiger Anwaltskanzlei erhalten wollt, findet ihr die Emailadresse für eure Anfrage zur Datenlöschung hier im Impressum von LAION e.V..
Nur gut zwei Wochen nach der Bekanntgabe von Adobe, dass Adobe Stock nun durch Künstliche Intelligenz erzeugte Bilder akzeptiere, hat auch die Bildagentur Panthermedia bekannt gegeben, dass sie nun KI-Material annehmen.
Der Newsletter von Panthermedia im Wortlaut
Die Voraussetzungen lesen sich im Grunde fast identisch wie die von Adobe Stock, mit der Ausnahme, dass die Bilder im Titel statt des Hinweises „Generative AI“ nun „AI generated image“ enthalten sollen.
Da drängt sich etwas der Verdacht auf, dass hier einfach die Entscheidung von Adobe Stock nachgeahmt wurde, was ich aber inhaltlich begrüßenswert finde.
Unter dem Reiter „KI-Bilder“ finden sich auf der Startseite von Panthermedia jedoch bisher nur knapp 2.500 künstlich erzeugte Portraits, welche vor ungefähr einem Jahr vorgestellt wurden. Das kann sich natürlich bald ändern.