Archiv der Kategorie: Models

24 Tipps und Quellen für Model-Posen

Vor über zehn Jahren habe ich hier im Blog den Artikel mit „12 Tipps für Model-​Posen“ ver­öf­fent­licht, der immer noch einer der belieb­tes­ten Inhalte darstellt.

Deshalb wird es Zeit, zu schau­en, wel­che Links noch aktu­ell sind und wel­che ande­ren Quellen für foto­ge­ne Modelposen hin­zu gekom­men sind.

Beispiele aus dem „Model Posing Guide“ von Dirk Rosenberger

Bücher mit Model-Posen

Neben den vie­len Gratis-​Inspirationen oben gibt es nun eini­ge Bücher, wel­che vie­le Posen gebün­delt zusammenfassen.

Mögliche Fehler in der Modelfreigabe (Model Release)

Schon lan­ge bie­te ich hier im Blog mei­nen Model Release zum Download an. In mei­nem Buch „Stockfotografie“* ist zusätz­lich auch mein Property Release sowie ein Modelvertrag für Minderjährige abgedruckt.

shs-model-release-16-11-_2016_11-59-39Diesen Release nut­ze ich seit Jahren und bis­her wur­de er von jeder Agentur als gül­tig akzeptiert.

Nun errei­chen mich immer wie­der Mails von Fotografen, denen die­ser aus­ge­füll­te Vertrag trotz­dem von einer Bildagentur abge­lehnt wurde.

Auch bei mir wird manch­mal ein Modelvertrag abge­lehnt, aber das liegt eigent­lich nie am Vertrag selbst, son­dern immer nur dar­an, wie er aus­ge­füllt wur­de. Oder anders for­mu­liert: Wenn der Modelvertrag abge­lehnt wird, ist er nicht kor­rekt aus­ge­füllt. Das sind meist nur Kleinigkeiten, die in der Eile vom Fotografen oder vom Model über­se­hen wurden.

Die Agenturen schrei­ben als Begründung lei­der meist nur „Probleme mit dem Model Release“ oder „ein voll­stän­di­ger Modelvertrag wird benö­tigt“, was im Detail wenig hilft.

Hier des­halb eine Auflistung der häu­figs­ten Ablehnungsgründe, war­um ein Model Release zurück­ge­wie­sen wird von einer Bildagentur zurück­ge­wie­sen wer­den kann.

Probleme mit den Zahlen:
Das häu­figs­te Problem ist, wenn Jahreszahlen zwei­stel­lig statt vier­stel­lig geschrie­ben wer­den, zum Beispiel 07.11.16 (statt 07.11.2016).
Auch unle­ser­lich geschrie­be­ne Zahlen kön­nen zu Problemen füh­ren, zum Beispiel weil eine 7 wie eine 9 aus­sieht oder eine 1 wie eine 7. Das ist rele­vant, weil die Unterschrift des Zeugen am glei­chen Tag wie die des Models erfol­gen soll­te. Generell ist es auch sehr emp­feh­lens­wert, dass alle Datumsangaben iden­tisch sind, also die Unterschrift von Fotograf, Model, Zeuge iden­tisch mit dem Shootingdatum sind.

Fehlende Daten:
Auf mei­nem Modelvertrag über­se­hen vie­le Models oft, dass beim Feld für ihre Unterschrift auch noch­mal das aktu­el­le Datum ste­hen muss. Manche tra­gen aber das Datum ein und ver­ges­sen dann ihre Unterschrift.

Auch alle Namen müs­sen voll­stän­dig im Vertrag ste­hen. Nur der Nachname (ohne Vorname) reicht nicht und auch Abkürzungen, vor allem vom Vornamen füh­ren regel­mä­ßig zu Ablehnungen (zum Beispiel H.-J. Schmidt oder V. Meier).

Langsam soll­te es sich her­um­ge­spro­chen haben, aber ich erwäh­ne es trotz­dem noch mal: Ein Zeuge soll­te eben­falls immer im Modelvertrag ste­hen, selbst wenn nach deut­schem Recht ein Vertrag ohne Zeuge gül­tig wäre.

Falscher Vertrag:
Es kann manch­mal vor­kom­men, dass ein fal­scher Vertrag ver­wen­det wird. Zum Beispiel, weil das Model „bald“ 18 Jahre alt wird, aber trotz­dem schon ein Model Release für Erwachsene ver­wen­det wird. Umgekehrt gilt das Gleiche.

Für Haustiere o.ä. hin­ge­gen wird eine Eigentumsfreigabe (Property Release) ver­langt, kein Model Release.

Unzureichende Daten:
Das Feld „Shootingbeschreibung“ ist eben­falls ein heik­les Feld. Wird dort das Thema des Shooting zu all­ge­mein gehal­ten (z.B. ein­fach „Shooting“ ein­ge­tra­gen oder „Photos“) kann der Vertrag abge­lehnt wer­den. Wird das Feld jedoch zu spe­zi­ell aus­ge­füllt („body­buil­ding images in gym“) und man macht noch am Rande eini­ge ande­re Fotos, kann es eben­falls Probleme geben. Bewährt hat sich bei mir „Lifestyle por­traits w/​ props“, ggf. etwas spe­zi­el­ler „Business shoot“ oder „Fitness shoot“ o.ä. Ich ver­mei­de dort das Wort „images“, falls ggf. auch Videos beim Shooting gemacht werden.

Meist meckert eine Agentur auch, wenn die Models aus Bequemlichkeit das Land (sei es „Country“ oder „Shooting Country“) abkürzt, also z.B. „D“ statt Deutschland schreibt, wobei die offi­zi­el­len Country-​Codes (also z.B. „GER“ für Deutschland) meist durch­ge­hen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt natür­lich „Germany“.

Daten schlecht lesbar:
Manchmal sind alle Daten kor­rekt aus­ge­füllt, aber Model, Zeuge oder Fotograf haben eine so unle­ser­li­che Handschrift, dass der Bildredakteur etwas ande­res liest als dort steht, was dann als einer der obi­gen Fehler inter­pre­tiert wird.

Falscher Zeuge:
Im Feld „Zeuge“ dür­fen weder der Fotograf selbst, das Model selbst oder die Eltern des Models unter­schrei­ben. Mögliche Zeugen wären bei­spiels­wei­se eine Visagistin, ein Assistent oder ande­re Models.

Andere Fotografen:
Generell akzep­tie­ren Agenturen nur Modelverträge, bei denen der Fotograf den glei­chen Namen trägt wie der hin­ter­leg­te Accountname bei der Agentur. Wer jedoch auch ande­re Fotografen für sich arbei­ten lässt und deren Modelverträge hoch­la­den will, muss bei eini­gen Agenturen zusätz­lich nach­wei­sen, dass er im Besitz aller erfor­der­li­chen Rechte ist (z.B. mit­tels eines Buy-​Out-​Vertrags), um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Spezialfälle:
Bei Selbstportraits muss der Fotograf sowohl als Fotograf als auch als Model unter­schrei­ben. Zeuge muss jemand ande­res sein, sie­he oben.
Wenn das Model auf den Bildern schon ver­stor­ben ist, muss der Modelvertrag von einem der Erben aus­ge­füllt werden.
Bei Models für Aktaufnahmen muss in der Regel nach­ge­wie­sen wer­den, dass das Model zum Zeitpunkt der Aufnahmen über 21 Jahre alt war, zum Beispiel durch ein Ausweisdokument mit Foto und Geburtsdatum im Bild-​Feld des Model-Vertrags.

Korrekte Modelverträge erhalten
Ihr seht, dass eini­ge Hürden zu umschif­fen sind, um kor­rekt aus­ge­füll­te Verträge zu erhal­ten. Deswegen lege ich gro­ßen Wert auf Gründlichkeit beim Ausfüllen der Modelverträge. Meine Assistentin füllt meist vor­her schon in aller Ruhe alle Felder aus, die fest­ste­hen (Shooting Country, Datum, ihre Daten als Zeugin usw.). Wenn die Models ihren Vertrag unter­schrei­ben sol­len, beto­ne ich als ers­tes, dass sie wirk­lich deut­lich schrei­ben, die Jahreszahlen aus­schrei­ben und nichts abkür­zen sollen.

Wenn der Vertrag aus­ge­füllt ist, kon­trol­liert mei­ne Assistentin jeden Vertrag noch mal auf die oben genann­ten häu­fi­gen Fehlerquellen, damit wir not­falls noch etwas kor­ri­gie­ren kön­nen, bevor das Model nach Hause geht.

Digitale Verträge über Apps wie zum Beispiel „Easy Release“ eli­mi­nie­ren auch eini­ge Fehlerquellen wie Unleserlichkeit oder ver­ges­se­ne Daten.

Aus wel­chen Gründen wur­den euch schon Modelverträge abgelehnt?

Verbotene Nutzungen von Stockfotos (Update 2017)

Eine Sorge von Models ist, dass ihre Fotos, wel­che über Bildagenturen ange­bo­ten wer­den, auf für sie nach­tei­li­ge Arten genutzt wer­den könnten.

Deshalb hat­te ich schon vor ca. 8 Jahren hier einen Artikel ver­öf­fent­licht mit einer Übersicht über die ver­bo­te­nen Nutzungen von Bildagentur-Material.

Diesen möch­te ich nun aktua­li­sie­ren, um der geän­der­ten Agenturlandschaft Rechnung zu tra­gen. Ich habe alle Top-​10-​Agenturen mei­ner Umfrage mit ein­be­zo­gen sowie eini­ge ande­re, bei denen ich selbst mei­ne Bilder anbie­te, damit mei­ne Models auch für die­se Agenturen die Nutzungsbedingungen kennen.

Welche Nutzungen sind durch die Bildagenturen verboten?

Auch wenn sich die Lizenzbedingungen im Detail etwas unter­schei­den, ist doch leicht erkenn­bar, dass die Regeln bei allen Agenturen grob die glei­chen sind.

Dort gekauf­te Bilder dür­fen nicht für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke ein­ge­setzt werden.

Die ent­spre­chen­den Lizenzeinschränkungen der Agenturen im Wortlaut der ein­zel­nen Agenturen klin­gen so:

Fotolia /​ Adobe Stock

Fotolia schreibt hier bei „Größen und Verwendungen“ unter anderem:

Bitte beach­ten Sie, dass die Verwendung unse­rer Dateien für die fol­gen­den Zwecke unter­sagt ist:

  • Pornografie

  • Erwachsenenunterhaltung oder Escort Services

  • Politische Unterstützung

  • Logos, Markenzeichen oder Dienstleistungsmarken“

In der Lizenzvereinbarung steht noch ausführlicher:

3. Einschränkungen

3.1 Allgemeine Einschränkungen. Der Missbrauch der Werke ist unter­sagt. Mit Ausnahme der aus­drück­li­chen Genehmigungen in obi­gem Abschnitt 2 ist Ihnen Folgendes untersagt:

[…] e. Verwendung, Wiedergabe, Verteilung, Aufführung, Änderung oder Zurschaustellung des Werks (ins­be­son­de­re allein oder in Kombination mit ande­ren Urheberwerken) auf ver­leum­de­ri­sche oder ehren­rüh­ri­ge oder ander­wei­tig ruf­schä­di­gen­de, anstö­ßi­ge oder sit­ten­wid­ri­ge Weise.
[…] h. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die gegen gel­ten­des Recht verstoßen.
[…] j. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die das geis­ti­ge Eigentum oder ande­re Rechte einer natür­li­chen oder juris­ti­schen Person ver­let­zen oder dage­gen ver­sto­ßen, ins­be­son­de­re die mora­li­schen Rechte des Schöpfers des Werks und die Rechte einer jeden Person, die selbst oder deren Eigentum im Werk erscheint.
k. Handlungen im Zusammenhang mit dem Werk, die zu der ver­nünf­ti­gen Annahme ver­lei­ten könn­ten, dass der Schöpfer des Werks oder die Personen oder das Eigentum, die im Werk erschei­nen (falls zutref­fend), poli­ti­sche, wirt­schaft­li­che oder ande­re mei­nungs­ba­sier­te Bewegungen oder Parteien unterstützen.
l. Gebrauch des Werks auf eine Art und Weise, die eine auf dem Bild dar­ge­stell­te Person in ein schlech­tes Licht rückt oder belei­di­gen könn­te, insbesondere:
I. Pornografische Verwendung von Werken
II. Tabakwerbung;
III. Werbung für Striptease-​Lokale oder ähn­li­che Geschäfte, so auch Begleitservice oder ähn­li­che Dienste
IV. Unterstützung poli­ti­scher Kandidaten
V. Verleumderischer Gebrauch oder ander­wei­tig wider­recht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Inhalte.[…]“

Shutterstock /​ Bigstock

In der Lizenzvereinbarung von Shutterstock steht:

Teil I Lizenzen für visu­el­le Inhalte

c. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VISUELLER INHALTE

FOLGENDES IST IHNEN NICHT GESTATTET:
[…] ii. Die Portrait-​Wiedergabe in visu­el­len Inhalten abge­bil­de­ter Personen (ein „Model“) auf eine Art und Weise, die von einem ver­nünf­tig den­ken­den Menschen als belei­di­gend oder anstö­ßig emp­fun­den wer­den könn­te, dar­un­ter zum Beispiel auch die Abbildung eines Models:
a) im Zusammenhang mit Pornografie, „Videos nur für Erwachsene“, Unterhaltungsveranstaltungen für Erwachsene, Begleitservice, Partnerschaftsdiensten oder Ähnlichem;
b) im Zusammenhang mit Werbung für Tabakwaren;
c) in einem poli­ti­schen Kontext wie etwa der Förderung von, Werbung für oder Unterstützung von Parteien, Kandidaten oder gewähl­ten Amtsinhabern sowie im Zusammenhang mit poli­ti­schen Programmen oder Meinungen
d) als an einer kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheit lei­dend oder als Empfänger einer medi­ka­men­tö­sen Behandlung oder
e) bei unmo­ra­li­schen oder kri­mi­nel­len Handlungen.
iii. Die Verwendung visu­el­ler Inhalte in por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem oder irre­füh­ren­dem Kontext bzw. auf eine Art und Weise, die als belei­di­gend, obs­zön oder ille­gal zu erach­ten sein könnte. […]“

Bei der Tochteragentur Bigstock steht hier das Gleiche wie bei Shutterstock, nur in englisch.

Getty Images /​ iStock

In den EULA (End-​User-​License-​Agreement) von Getty Images sowie in der Lizenzvereinbarung von iStock steht fast wortgleich:

3. Eingeschränkte Verwendungen.

a. Keine wider­recht­li­che Verwendung.
Die Inhalte dür­fen nicht auf por­no­gra­fi­sche, dif­fa­mie­ren­de oder ande­re rechts­wid­ri­ge Weise oder unter Verletzung der gel­ten­den Vorschriften (bei Sportinhalten ein­schließ­lich sämt­li­cher von Sportligen und Verbänden her­aus­ge­ge­be­ner Einschränkungen und Zugangsbeschränkungen) oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen ver­wen­det werden.
[…]
e. Keine sen­si­ble Nutzung ohne Hinweis.
Wenn Sie Inhalte ver­wen­den, bei denen Models oder Objekte in Verbindung mit einem Thema dar­ge­stellt wer­den, das für einen gewöhn­li­chen Betrachter unvor­teil­haft oder über Gebühr kon­tro­vers wirkt (wie etwa Geschlechtskrankheiten), müs­sen Sie Folgendes ange­ben: (1) Dass die Inhalte nur zur Veranschaulichung ver­wen­det wer­den und (2) es sich bei allen ggf. in den Inhalten abge­bil­de­ten Personen um Models han­delt. Eine mög­li­che Formulierung wäre: „Stock-​Foto. Mit Model gestellt.“ […]

Bei iStock hin­ge­gen wird das Wörtchen „dif­fa­mie­rend“ durch „ver­leum­nde­risch“ ersetzt:

3. Widerrechtliche Verwendung. Sie dür­fen Inhalte nicht im Rahmen von Pornografie, ver­leum­de­risch oder ander­wei­tig wider­recht­lich verwenden.“

123rf

In der Lizenzvereinbarung von 123rf steht unter ande­rem folgendes:

10. Beschränkungen. Es sei denn, es ist laut den Ziffern 7 und 8 hier aus­drück­lich zuge­las­sen, dür­fen Sie NICHT:
[…]

Inhalte ille­gal verwenden:
Sie dür­fen Inhalte nicht ver­wen­den, die in irgend­ei­ner Art und Weise, gegen Gesetze , Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in den gel­ten­den Gerichtsbarkeiten verstoßen

Inhalte für unmo­ra­li­sche, obs­zö­ne, ille­ga­le, oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke verwenden:
Inhalte und lizen­zier­te Werke dür­fen in kei­ner Art und Weise in por­no­gra­fi­schen belei­di­gen­den, poli­tisch befür­wor­te­ten , ras­sis­ti­schen, eth­nisch oder kul­tu­rel­len belei­di­gen­den, obs­zö­nen oder unan­stän­di­gen, sexu­ell ein­deu­ti­gen, unmo­ra­li­schen, ver­leum­de­ri­schen, die Privatsphäre ver­let­zend oder ille­ga­len Zusammenhang gebracht wer­den; oder in einer Weise, die Gewalt oder ter­ro­ris­ti­sche Handlungen befür­wor­tet, dis­kri­mi­nie­rend gegen­über Rasse, Geschlecht, Religion, des Glaubens, oder der sexu­el­len Ausrichtung ist.

Verwendung von Inhalten um Personen oder Gebäude zu schaden:
Inhalte dür­fen nicht ver­wen­det wer­den, wenn sie Personen oder eine Sache in irgend­ei­ner Weise in ein schlech­tes Licht stel­len, sie abfäl­lig oder anstö­ßig dar­stel­len. Dem Urheber dür­fen kei­ne poli­ti­schen, unmo­ra­li­schen oder anstö­ßi­ge Neigungen unter­stellt werden.

Dreamstime

In den Bedingungen von Dreamstime heißt es:

Unauthorized Use
Without limi­ta­ti­on, Media may not be used as a trade­mark or ser­vice mark (unless the appro­pria­te exten­ded licen­se is being used), for any por­no­gra­phic or unlawful pur­po­se, to defa­me a per­son, to vio­la­te a person‚s right to pri­va­cy or publi­ci­ty, to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name, trade­mark, or ser­vice mark of any person/​entity.

Sensitive Subjects
Any licen­se gran­ted by Dreamstime shall not con­sti­tu­te a repre­sen­ta­ti­on that a Media is com­pa­ti­ble for use with any other mate­ri­al. You are sole­ly respon­si­ble for the use of any Media in com­bi­na­ti­on with any other mate­ri­al, and you agree not to use Media with sen­si­ti­ve topics wit­hout Dreamstime‚s sepa­ra­te writ­ten agree­ment. Such sen­si­ti­ve topics include, but are not limi­t­ed to: models with men­tal or phy­si­cal health issues, social issues, sexu­al acti­vi­ty, sexu­al ori­en­ta­ti­on or rela­ted, sub­s­tance abu­se, crime or other sub­jects that can be con­side­red to be offen­si­ve or unflat­te­ring to any of the models included in the image. You must cont­act Dreamstime for addi­tio­nal infor­ma­ti­on pri­or to any use of an Media with any sen­si­ti­ve topic. […]“

Pond5

In der Lizenzvereinbarung von Pond5 steht:

4. Restrictions

h. Sensitive Use:
You may not use any Content that fea­tures any per­son or pro­per­ty in a man­ner that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding use in a poli­ti­cal con­text, such as the pro­mo­ti­on, adver­ti­se­ment or endor­se­ment of any par­ty, can­di­da­te, or elec­ted offi­ci­al, or in con­nec­tion with any poli­ti­cal poli­cy or view­point, or as suf­fe­ring from, or medi­ca­ting for, a phy­si­cal or men­tal ailm­ent (each of the fore­go­ing, „Sensitive Use“). For avo­id­ance of doubt, use of Content in a sati­ri­cal Production that is not an Advertisement or use of Editorial Content in an accu­ra­te edi­to­ri­al way (e.g., not in an Advertisement or other com­mer­cial Production) would not be pro­hi­bi­ted by the pro­hi­bi­ti­on on Sensitive Use or offen­si­ve use.

i. No Unlawful Use:
You may not use any Content in a por­no­gra­phic, unlawful or defa­ma­to­ry con­text or man­ner, inclu­ding use
(i) in con­nec­tion with por­no­gra­phy, adult vide­os, adult enter­tain­ment venues, escort ser­vices, dating ser­vices, or the like;
(ii) in con­nec­tion with the adver­ti­se­ment or pro­mo­ti­on of tob­ac­co pro­ducts; or
(iii) depic­ting a per­son in the Content as enga­ging in acts of moral tur­pi­tu­de or cri­mi­nal activity.

Depositphotos

In der Lizenzvereinbarung von Depositphotos ist fol­gen­des festgehalten:

6. UNZULÄSSIGE NUTZUNG VON DATEIEN
6.1 Sie dür­fen nicht: […]

h. die Datei auf eine Weise ver­wen­den, die die Rechte des geis­ti­gen Eigentums der Datei oder die Handelsmarke Dritter ver­letzt, sowie auf eine Weise, die zu einer Beschwerde über irre­füh­ren­de Werbung oder unfai­ren Wettbewerb füh­ren würde;

i. die Datei für SPAM-​Mail verwenden;

j. die Datei auf eine Weise nut­zen, die mit den Geschäften von Depositphotos in Wettbewerb steht;

k. die Datei auf eine Weise dar­stel­len, nut­zen oder pos­ten, dass dies zu der Schlussfolgerung füh­ren könn­te, das Fotomodell in der Datei bil­li­ge oder unter­stüt­ze die Artikel oder Services eines Unternehmens oder einer Handelsmarke;

l. eine in der Datei dar­ge­stell­ten Person in einer hei­kelen Situation zei­gen, die als belei­di­gend oder unvor­teil­haft betrach­tet wer­den könn­te (z. B. in Bezug auf geis­ti­ge und kör­per­li­che Gesundheitsprobleme, sozia­le Probleme, sexu­el­le oder impli­zier­te sexu­el­le Aktivitäten oder Vorlieben, Verbrechen, kör­per­li­che oder psy­chi­sche Misshandlungen oder Leiden);

m. die Datei für por­no­gra­fi­sche, ille­ga­le oder unmo­ra­li­sche Zwecke verwenden;

n. die Datei in Artikeln oder Produkten ver­wen­den, die eine Person oder ein Modell in der Datei bla­mie­ren oder demü­ti­gen könnte;

o. Verwendung der Datei für die Werbung oder die Promotion von Tabak oder alko­ho­li­schen Produkten;

p. Display, Verwendung oder das Posten der Datei auf eine Art und Weise, die zu dem Schluss füh­ren könn­te, dass das Model in der Datei eine poli­ti­sche Partei, eine Handlungsweise, einen Kandidaten oder gewähl­ten Politiker bil­ligt oder befürwortet.

 Westend61

In den EULA der Bildagentur Westend61 steht:

2. License Restrictions and Warranties[…]
2.5 It is for­bidden to use the Images or por­ti­ons of them for the pro­duc­tion of por­no­gra­phic, defa­ma­to­ry, libell­ous or defa­ma­to­ry mate­ri­als, or allow this to other par­ties, whe­ther direct­ly or in con­text or jux­ta­po­si­ti­on with other mate­ri­als. In con­nec­tion with a sub­ject that would be unflat­te­ring or undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son, inclu­ding but not only: sexu­al issues, AIDS, serious phy­si­cal or men­tal dise­a­ses, drug abu­se, etc., the Licensee must accom­pa­ny each such use with a state­ment that indi­ca­tes that the per­son is a model and that the Images are being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only. If the Licensee intends to use the Images for such sen­si­ti­ve issues, then he is obli­ged to inform and ask for per­mis­si­on of such appli­ca­ti­on with Westend61 beforehand.“

EyeEm

Bei EyeEm heißt es bei den License Agreements hier als PDF:

„2. RESTRICTED USE.
The Licensed Photo may not:
[…]
- be used in con­nec­tion with con­tent that is ille­gal, offen­si­ve, defa­ma­to­ry, racist, por­no­gra­phic, youth pro­tec­tion law
- inf­rin­ging or glo­ri­fies vio­lence. It may also not be used in con­nec­tion with any other man­ner that affects the inte­gri­ty or ori­gi­nal con­text of the Licensed Photo, or ille­gal con­tent. This appli­es in par­ti­cu­lar with regard to the per­sons depic­ted in the Licensed Photo; […]“

Alamy

Bei den ein­ge­räum­ten Rechten und Pflichten heißt es bei Alamy:
„3.1.5. Sie dür­fen das Bild-​/​Filmmaterial nicht auf por­no­gra­phi­sche, defa­mie­ren­de, betrü­ge­ri­sche, unzüch­ti­ge, obzö­ne oder sonst­wie ille­ga­le Art und Weise nut­zen, ein­schließ­lich, aber nicht beschränkt auf, zum Zweck des Verstoßes gegen das geis­ti­ges Eigentum oder die Persönlichkeitsrechte Dritter, sei es direkt oder im Zusammenhang oder durch Gegenüberstellen mit ande­rem Material.
3.1.6. Wenn Bild-​/​Videomaterial mit einem Modell in einer Weise ver­wen­det wird, (i) aus der nach all­ge­mei­ner Auffassung ange­nom­men wer­den könn­te, dass das Modell ein Produkt oder eine Dienstleistung per­sön­lich nutzt oder emp­fiehlt oder (ii) wenn die Darstellung des Modells nach all­ge­mei­ner Auffassung unschmei­chel­haft ist oder über­mä­ßig kon­tro­vers erscheint, ist bei solch einer Nutzung ein Hinweis anzu­brin­gen, dass es sich bei die­ser Person um ein Modell han­delt und das Bild-​/​Videomaterial nur zu Illustrationszwecken dient.“

Zoonar

Zoonar schreibt in deren Lizenzbedingungen:

[…] Gänzlich und aus­nahms­los unter­sagt sind Bildnutzungen,
a) für ras­sis­ti­sche, Gewalt ver­herr­li­chen­de oder dis­kri­mi­nie­ren­de Zwecke,
b) für Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de und/​oder mora­lisch anstö­ßi­ge Verwendungsarten;
c) die gegen Gesetz, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
d) die gegen das geis­ti­ge Eigentum oder Rechte irgend­ei­ner Person oder Körperschaft verstoßen;
e) die den Urheber des Bildmaterials oder die abge­bil­de­te Person im Zusammenhang mit Pornografie (ein­schließ­lich Herrenclubs, Nacktbars und/​oder Escort-Services,
ero­ti­sche Partnervermittlungen oder ähn­li­che Dienstleistungen),
f) Zigaretten- oder Tabakwerbung und/​oder
g) Politische Unterstützung  darstellen.“

Mostphotos

Bei den Terms & Conditions steht bei Mostphotos unter anderem:

5 THE CONTENT

[…] 5.4 Sensitive Use may requi­re dis­clai­mer. If using con­tent that fea­tures models or pro­per­ty in con­nec­tion with a situa­ti­on that would be dee­med undu­ly con­tro­ver­si­al to a reasonable per­son (for exam­p­le sexu­al­ly trans­mit­ted dise­a­ses, men­tal ill­ness or poli­ti­cal opi­ni­ons), it must be made clear that: (1) that the con­tent is being used for illus­tra­ti­ve pur­po­ses only and (2) any per­son depic­ted in the con­tent is a model. For exam­p­le sta­ting: “Stock pho­to. Posed by model.”

5.5 Regardless of any other pro­vi­si­ons in this Agreement the fol­lo­wing use of Content shall always be con­side­red prohibited:
a) any use in breach of appli­ca­ble law, inclu­ding but not limi­t­ed to
(i) inci­te­ment to racial hatred,
(ii) child pornography,
(iii) slander,
(iv) insult,
(v) ins­ti­ga­ti­on of rebellion,
(vi) unlawful descrip­ti­on of violence;

b) any use that may in any other way be con­cei­ved as
(i) threatening,
(ii) insulting,
(iii) racist,
(iv) vulgar,
(v) indecent,
(vi) sexist or
(vii) use which vio­la­tes the per­so­nal sphe­re or digni­ty of a pri­va­te indi­vi­du­al, inclu­ding but not limi­t­ed to adver­ti­se­ments in rela­ti­on to dating, por­no­gra­phy or
viii) any other use that Mostphotos, in its own dis­cre­ti­on, views as harmful to eit­her the sub­ject of the Content or the repu­ta­ti­on and brand of Mostphotos; […]“

Canva

In den Nutzungsbedingungen von Canva fin­det sich die­ser Absatz:

„The fol­lo­wing Prohibited Uses are not available under this or any other Canva license:
[…]
l. use the Stock Media in a fashion that is con­side­red by Canva or under appli­ca­ble law to be por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, inf­rin­ging, defa­ma­to­ry or libe­lous in natu­re, or that would be reason­ab­ly likely to bring any per­son or pro­per­ty reflec­ted in the Stock Media into disrepute;
m. use the Stock Media in a way that places any per­son depic­ted in the Stock Media in a bad light or in a way that they may find offen­si­ve – this includes, but is not limi­t­ed to, the use of images:
a) in por­no­gra­phy, “adult vide­os” or the like;
b) in ads for tob­ac­co products;
c) in ads or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for adult enter­tain­ment clubs or simi­lar venues, or for escort, dating or simi­lar services;
d) in con­nec­tion with poli­ti­cal endorsements;
e) in adver­ti­se­ments or pro­mo­tio­nal mate­ri­als for phar­maceu­ti­cal or health­ca­re, her­bal or medi­cal pro­ducts, inclu­ding, but not limi­t­ed to die­ta­ry sup­ple­ments, diges­ti­ve aids, her­bal sup­ple­ments, per­so­nal hygie­ne or birth con­trol pro­ducts; and
f) uses that are defa­ma­to­ry, or con­tain other­wi­se unlawful, offen­si­ve or immo­ral con­tent. You may not use Stock Media con­tai­ning the liken­ess of a per­son if such use impli­es that the model enga­ges in any immo­ral or ille­gal acti­vi­ty or suf­fers from a phy­si­cal or men­tal infir­mi­ty, ailm­ent or condition;[…]“
Alle Zitaten aus den Nutzungsbedingungen wur­den von der jeweils ver­link­ten Webseite am 29.01.2017 abgerufen.
Diese hier auf­ge­zähl­ten Einschränkungen sind teil­wei­se nicht die ein­zi­gen, es kann also noch ande­re Beschränkungen geben. Zum Beispiel ver­bie­ten die Bildagenturen die Nutzung von Stockfotos als ein­ge­tra­ge­nes Logo, Warenzeichen und so weiter.
Die recht­li­chen Bedingungen kön­nen sich auch ändern, die hier dar­ge­stell­ten Informationen sind dem­nach nur zur Information gedacht, recht­lich ver­bind­lich ist die jeweils gül­ti­ge Lizenzvereinbarung der anbie­ten­den Bildagenturen.

Rezension: „Posen!“ von Mehmet Eygi (mit Verlosung)

Manchmal ist es mit Büchern wie mit einem guten Käse oder Rotwein: Sie rei­fen mit der Zeit. Beim „Posen!“-Buch* von Mehmet Eygi ist das defi­ni­tiv der Fall.

posen-mehmet-eygiSeit sechs Jahren ver­öf­fent­licht er im Abstand von zwei Jahren eine visu­el­le Orientierung für Modelposen. Das ers­te Buch von 2012 hieß noch „Posebook“, das zwei­te „Posen, Posen, Posen“, das neue von 2016 heißt jetzt schlicht „Posen!“.

Es ist mit 333 Seiten noch mal um eini­ge dut­zend Seiten dicker gewor­den, vom Gewicht mit ca. zwei Kilo mal ganz abgesehen.

Dafür sind die Posen wirk­lich umfang­reich. Der Hauptteil liegt natür­lich auf Posen für Frauen, gefolgt von Männerposen. Danach gibt es Paarposen, sowie Posen für Schwangere und Familien.

Diese Posen sind jeweils noch mal detail­liert in Themenbereiche unter­glie­dert, zum Beispiel gibt es die Frauenposen für Portrait, Beauty, Fashion, Dessous, Implied Nude, Curvy, Curvy Boudoir, Sport, Business und Wall. Bei den Männern gibt es noch sechs Themenbereiche (Portrait, Fashion, Nude, Sport, Business, Wall), bei den Paarposen vier Themen. Für Schwangere gibt es Einzelposen sowie sol­che mit Partner. Familienfotos gibt es ent­we­der mit einem Elternteil und Baby, mit bei­den Eltern und Baby oder ein Kind allein.

posen-buch-01In den ein­zel­nen Themen fin­den sich wie­der­um ganz unter­schied­li­che Posen, zum Beispiel ste­hend, sit­zend oder lie­gend. Insgesamt sind im Buch 267 Posen auf­ge­führt, wobei es für jede „Hauptpose“ noch drei Varianten gibt, ins­ge­samt also über 1000 ver­schie­de­ne Posen zur Auswahl.

Bei der Hauptpose wird jeweils mit einem kur­zen Text erklärt, wie die­se am bes­ten umge­setzt wer­den kann, auf wel­che Körperteile der Fotograf beson­de­re Aufmerksamkeit rich­ten soll­te (Ellenbogen nach außen, Rücken gera­de, Bein anwin­keln, …) und klei­ne Icons geben an, ob die Pose aus ver­schie­de­nen Perspektiven foto­gra­fiert wer­den kann, uni­ver­sell für ver­schie­de­ne Modeltypen geeig­net ist oder auch für kur­vi­ge Models geeig­net ist.

An den pas­sen­den Stellen sind im Buch 22 Seiten mit „Key Lessons“ ver­teilt, wel­che dabei hel­fen, das „System“ hin­ter einer guten Pose zu erken­nen, um selbst wei­te­re gute Posen hin­zu­be­kom­men, Fehlerquellen zu ver­mei­den und sons­ti­ge Tipps geben, die bei der Umsetzung helfen.

posen-buch-02Obwohl das Buch nahe­lie­gen­der­wei­se sehr bild­las­tig ist, tra­gen die kur­zen Texte doch sehr dazu bei, denn „Sinn“ hin­ter den Posen bes­ser zu ver­ste­hen und sie damit leich­ter umset­zen zu kön­nen und im Anschluss eige­ne Experimente zu wagen.

Einziges Manko ist wei­ter­hin, dass (noch?) Posen für Gruppenaufnahmen (Familienfeiern, Mannschaftsfotos, Teams, Bandfotos, etc.) fehlen

In der gedruck­ten Form ist das Buch mitt­ler­wei­le auch auf eine Größe und ein Gewicht ange­wach­sen, dass es qua­si kaum noch trans­por­ta­bel ist und eigent­lich auf dem Studiotisch lie­gen blei­ben muss. Wer es also unter­wegs dabei haben will, soll­te sich viel­leicht für die Ebook-​Variante ent­schei­den. Die Printversion gibt es hier für 39,90 Euro, das Ebook für 35,90 Euro.

Klare Kaufempfehlung von mir für Leute, die regel­mä­ßig Menschen fotografieren!

Verlosung

Mo Eygi war so freund­lich, mir 1x das „Posen!“-Ebook für eine Verlosung zur Verfügung zu stellen.

Was müsst ihr dafür tun?
Hinterlasst ein­fach einen Kommentar unter die­sem Artikel, in dem ihr den Satz „Am meis­ten inter­es­sie­ren mich fol­gen­de Model-​Posen: …“ vervollständigt.

Der Teilnahmeschluss ist der 18.12.2016, der Rechtsweg ist aus­ge­schlos­sen. Den Gewinner wer­de ich per Zufallsprinzip aus­lo­sen und danach per Email benachrichtigen.

Viel Glück…

Rezension: „Posen, Posen, Posen“ von Mehmet Eygi (mit Verlosung)

Von Mehmet Eygi habe ich vor zwei Jahren an die­ser Stelle sein „PoseBook“ rezen­siert. In die­ser Zeit hat der Fotograf wei­ter dar­an gear­bei­tet und stellt jetzt einen dicken Wälzer vor.

Posen, Posen, Posen“* heißt das Buch, mit ca. 30 x 25 cm grö­ßer als DinA4, 1,7 Kilo schwer und 268 Seiten dick. Gab es im PoseBook nur Posen für Frauen und Männer, wur­de jetzt mein Kritikpunkt auf­ge­grif­fen und es wer­den viel mehr Varianten gezeigt. Bei Frauen gibt es Posen für Fashion, Dessous, Aktaufnahmen und sogar „Plus Size“, bei Männern Posen für Fashion, Sport und Business.

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Es gibt Paarposen, wahl­wei­se für Fashion oder sexy. Dazu kom­men Posen für Schwangere und Familienposen, mal Mutter mit Baby, mit Baby und bei­den Eltern und nur das Baby. Was jetzt immer noch fehlt, sind Posen für Gruppenaufnahmen. Zu jeder der 264 Posen gibt es drei Varianten und kur­ze Hinweise und Erklärungen, wor­auf bei Schultern, Händen und Beinen zu ach­ten ist. Das ergibt zusam­men knapp über 1000 ver­schie­de­ne Anregungen für sehr unter­schied­li­che Posen.

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Wem nützt die­ses Buch?

Ich den­ke, am bes­ten ist das Buch auf dem Kaffeetisch von Fotostudios auf­ge­ho­ben, wo die Kundengespräche geführt wer­den. Das Buch in sei­nem Format und sei­ner Anmutung eig­net sich super, um Kunden, wel­che ein Fotoshooting beim Fotografen gekauft haben, die Möglichkeit zu geben, sich bestimm­te Posen raus­zu­su­chen, die einem gut gefal­len und die­se dann mit­tels der Tipps zusam­men mit dem Fotografen gut umset­zen zu kön­nen. Ein net­tes Detail sind da die bei­den ver­schie­den­far­bi­gen Fäden, mit denen sich zwei Leute gleich­zei­tig (z.B. Mann und Frau beim Paarshooting oder Fotograf und Model) sepa­rat eine Seite markieren.

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Aufgrund des Formats und des Gewichts schei­det der Einsatz für Fotografen unter­wegs aus, dafür emp­fiehlt sich dann die PDF-​Variante, um auf dem Tablet den Models oder Kunden kurz zei­gen zu kön­nen, wel­che Haltung man sich wünscht oder um als Fotograf schnell mal schau­en zu kön­nen, was für Varianten noch mög­lich wären.

Posing-​Tipps vom Autor

In die­sem Video könnt ihr dem Buchautor bei einem Shooting über die Schulter schau­en und sehen, wie er das Model anweist und wor­auf es zu ach­ten gilt:

Verlosung

Mehmet war so freund­lich, drei Bücher als Ebook zur Verlosung für mei­ne Leserinnen und Leser bereit­zu­stel­len. Schreibt ein­fach einen Kommentar, war­um ihr ger­ne das Ebook gewin­nen wollt. Unter allen Kommentaren ver­lo­se ich dann die Bücher.

Teilnahmeschluss ist der 5.5.2014, der Rechtsweg ist aus­ge­schlos­sen. Achtet bit­te dar­auf, dass ihr eine Emailadresse angebt, unter der ich Euch benach­rich­ti­gen kann, falls ihr gewinnt.

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