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Darf man Stockfotos für Erotikseiten oder Sexshops benutzen?

Vor paar Tagen habe ich wie­der eine inter­es­san­te Frage per Email bekom­men, die ich ger­ne öffent­lich beant­wor­ten will, weil ich manch­mal ähn­li­che Probleme in der Praxis hatte.

Hallo Herr Kneschke,

ab und zu sehe ich auf Ihrem Blog mal vor­bei. Fand es bis­her immer sehr lehrreich.

Jetzt habe ich eine Frage. Für einen Erotikshop, Kleidung bis Sexspielzeug, wer­den neue Bilder benö­tigt. Ist es erlaubt, dafür z. B. ein Microstock-​Bild zu kau­fen? Es geht ein­fach um eine lächeln­de, attrak­ti­ve Frau, weder in ero­ti­scher Pose noch ähn­li­chem. Ist eine sol­che Verwendung problematisch?

Viele Grüße,
[Name entfernt]“

Die kur­ze Antwort: Ja, eine sol­che Verwendung ist pro­ble­ma­tisch, denn es ist meist nicht erlaubt.

Ich habe hier in mei­nem Blog einen Überblick über die erlaub­ten und ver­bo­te­nen Verwendungen ver­öf­fent­licht. Vor allem die ame­ri­ka­ni­schen Agenturen sind da sehr streng.

Fotos für einen Erotikshop zu nut­zen, ist von den Agenturen meist unter­sagt, weil die Nutzung ent­we­der als „por­no­gra­fisch“, „dif­fa­mie­rend“ oder als „unmo­ra­lisch“ aus­ge­legt wer­den könn­te. Ob die Fotos in neu­tra­ler Pose oder eher sexy und las­ziv sind, spielt da eine unter­ge­ord­ne­te Rolle. Die „Compliance and Enforcement“-Abteilung von iStockphoto argu­men­tier­te in der Vergangenheit zwar manch­mal bei ero­ti­schen Fotos, dass den Models klar sein müs­se, in wel­chem Umfeld sol­che Fotos benutzt wer­den, aber eins der betrof­fe­nen Models hat­te die Sache selbst juris­tisch ver­folgt und sowohl eine Entfernung als auch Entschädigung erwirkt.

Ein wei­te­rer Punkt, an den sel­ten gedacht wird, ist, dass Geschäftsbetreiber zur Einhaltung gel­ten­der Gesetze ver­pflich­tet sind und da der Bildkäufer bei­spiels­wei­se nicht weiß, ob ein abge­bil­de­tes Model mög­li­cher­wei­se min­der­jäh­rig ist, könn­te es neben den oben genann­ten Punkten auch zu Problemen wegen des Alters (Stichwort Jugendschutzgesetz) kom­men.

Ich hat­te bei­spiels­wei­se ein Foto von einer fei­ern­den Mädchengruppe gemacht, von denen min­des­tens eins der Models unter 18 Jahren war. Das lizen­zier­te Foto wur­de von einem der abge­bil­de­ten Models auf einer Webseite gefun­den,  die für „Dildo-​Partys“ gewor­ben hat­te. Das Model war nicht erfreut und der Shop-​Betreiber hat das Foto auch schleu­nigst entfernt.

Ich ken­ne auch wei­te­re Fälle, in denen Models und/​oder Fotografen all­er­gisch auf sol­che Nutzungen reagie­ren und die­se meist erfolg­reich kos­ten­pflich­tig abge­mahnt haben.

Ich emp­feh­le daher, ent­we­der vor einer Nutzung über die Bildagentur den Fotografen und die Models mit einer Skizze oder einem Webseiten-​Layout zu fra­gen, ob alle mit einer Nutzung ein­ver­stan­den sind oder direkt einen Fotografen zu beauf­tra­gen, der das gewünsch­te Foto umsetzt. Auch da soll­ten sowohl Fotograf als auch die Models im Vorfeld auf die geplan­te Verwendung hin­ge­wie­sen wer­den. Eine wei­te­re Möglichkeit wäre, Material von Bildagenturen zu nut­zen, wel­che sich auf den „Adult-​Bereich“ spe­zia­li­siert haben.

Welche Erfahrung habt ihr mit der Nutzung von Stockfotos im ero­ti­schen Kontext gemacht?

Abmahnungen wegen falscher Quellenangabe bei Stockfotos von Aboutpixel, Pixelio etc. vermeiden

Vor gut einem Jahr hat­te ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.

Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kos­ten­los anbie­ten“ als ach­ten Punkt eine Warnung, dass eini­ge Fotografen kos­ten­lo­se Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel miß­brauchen könn­ten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.

In letz­ter Zeit häu­fen sich die Fälle, in denen eini­ge Fotografen Bildnutzer abmah­nen, wenn sie kos­ten­lo­se Bilder falsch ver­wen­den. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.

Korrekte Namensnennung von kos­ten­lo­sen und gekauf­ten Bildern auf der Webseite bayerischerbauernverband.de

So eine Abmahnung kann zum Beispiel kom­men, wenn bei kos­ten­lo­sen Bildern der Urheberrechtshinweis ver­ges­sen oder auch nur an der fal­schen Stelle gesetzt wurde.

In den Lizenzbedingungen von Pixelio steht zum Beispiel ausdrücklich:

IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise und soweit tech­nisch mög­lich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit sei­nem beim Upload des Bildes genann­ten Fotografennamen bei PIXELIO in fol­gen­der Form zu nen­nen: ‚© Fotografenname /​ PIXELIO‘

Bei Nutzung im Internet oder digi­ta­len Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“

Das bedeu­tet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es vie­le Bildnutzer ger­ne machen, nicht aus­rei­chen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-​HTML-​Tag oder im Title-​Tag oder als Kommentar im HTML-​Quellcode ist auch nicht erlaubt.

Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen fol­gen­des für die Quellenangabe vor:

(8) Der Lizenznehmer ist ver­pflich­tet, die Quelle als Bildnachweis zu nen­nen. Hierbei sind sowohl about­pi­xel als auch der Lizenzgeber zu nen­nen. Die Nennung hat – in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise – im Impressum oder unmit­tel­bar am Bild zu erfol­gen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann /​ aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-​Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von about­pi­xel erfol­gen. Soweit die Bilddatei für kör­per­li­che Projekterzeugnisse ver­wen­det wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfol­gen, wel­che mit dem Projekterzeugnis räum­lich fest und dau­er­haft ver­bun­den ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf sei­nem Profil ange­ge­ben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nen­nen. Hat der Lizenzgeber nur sei­nen Benutzernamen auf sei­nem Profil hin­ter­legt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“

Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hin­ge­gen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erwor­ben wer­den, wel­che das Recht ent­hält, kei­nen Namen nen­nen zu müssen.

Ein Beispiel, wie eine Namensnennung rich­tig erfol­gen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könn­te so aussehen:

Bildnachweis für ein pixelio-​Bild am Seitenende

Zusätzlich wird bei die­sem gezeig­ten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-​Webseite ver­linkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?

Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berich­tet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet fin­den können.

Viele Leser haben das aus­pro­biert und eben­falls Treffer gehabt. Einige haben auch eini­ge ille­ga­le Verwendungen ihrer Fotos gefun­den. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei frem­den Leuten als Facebook-​Profil gefun­den habe. Da kommt natür­lich die Frage auf, was man dage­gen tun kann.

So frag­te mich Petra via Facebook:

dan­ke, hab das eben aus­pro­biert, ich hab da jeman­den in est­land gefun­den, der eines mei­ner bil­der als sei­nes ausgibt…was mach ich jetzt am bes­ten? schreib ich ihn an?“

und auch Dirk schrieb in sei­nem Kommentar zum obi­gen Artikel:

habe die Suchfunktion eben ein­mal getes­tet und war per­plex … ich habe doch ein paar mei­ner Bilder auf „frem­den“ Seiten gefun­den. Jetzt ist erst ein­mal die Aufforderung ver­schickt wor­den, die Bilder zu ent­fer­nen. Wie geht es wei­ter, wenn die­ser Aufforderung nicht nach­ge­kom­men wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine ein­fa­che aber effek­ti­ve Loesung ans Herz legen?“


Deshalb will ich heu­te eini­ge Tipps geben, was in sol­chen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch dar­auf hin­wei­sen, dass ich kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst ent­schei­den muss, wel­che Schritte die rich­ti­gen sind und not­falls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.

Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?

Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Bei man­chen Bilder ist es sehr ein­fach fest­zu­stel­len, ob eine Urheberrechtsverletzung vor­liegt. Wenn der Fotograf das Bild weder ver­kauft, noch ver­schenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahr­schein­lich ille­gal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur ver­kauft, ist es das schwie­ri­ger. Hier muss der Fotograf die Agentur fra­gen, ob der betref­fen­de Nutzer das Bild lizen­ziert hat. Beim Vertrieb über vie­le Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch kom­pli­zier­ter. Hier ist eine Excel-​Tabelle zur Fotoverwaltung unver­zicht­bar, damit der Fotograf weiß, wel­che Bilder bei wel­chen Agenturen ange­bo­ten wer­den. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung ille­gal sei, muss jede die­ser Agenturen, wel­che Verkäufe des Bildes gemel­det hat, gefragt werden.

Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?

  • Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
  • Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewe­sen wäre, sehen retu­schiert aus
  • Das Bild wird genau in der Thumbnail-​Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
  • Das Foto wur­de so beschnit­ten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
  • Es wird ein fal­scher Fotografenname oder eine fal­sche Quelle als Bildcredit angegeben
  • Es wird bei redak­tio­nel­len Verwendungen kei­ne Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meis­ten Bildagentur-​AGBs ist)
  • Das Bild wird für ille­ga­le, por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke benutzt

Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusam­men­kom­men, des­to höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übri­gens jedoch der rich­ti­ge Fotografenname und eine Agentur als Quelle ange­ge­ben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis dar­auf, dass das Foto kor­rekt lizen­ziert wur­de. Manchmal ver­ste­cken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-​Browser mit der rech­ten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-​Infos anzei­gen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sicht­bar. Stünde dann bei­spiels­wei­se „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, wür­den mei­ne Alarmglocken nicht so laut läu­ten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.

Wenn der Fotograf sich rela­tiv sicher ist, dass das Bild geklaut wur­de, gibt es meh­re­re Möglichkeiten. Üblich sind fol­gen­de Schritte.

Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  1. Beweissicherung
    Zuerst soll­ten immer die Beweise gesi­chert wer­den. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betref­fen­den Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bit­tet man eine wei­te­re Person als Zeugen, das eben­falls zu tun, weil Screenshots rela­tiv leicht zu fäl­schen sind und die­se mit einem Zeugen vor Gericht bes­ser Bestand haben. Außerdem soll­te man etwas schau­en, ob nicht noch an ande­ren Stellen das glei­che Foto oder ande­re Fotos des Fotografen ille­gal genutzt wer­den. Die oben erwähn­te Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eig­nen sich dafür gut.
  2.  

  3. Analyse der Lage
    Jetzt heißt es nach­den­ken: Wer hat das Bild ille­gal genutzt und war­um? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine inter­na­tio­na­le Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte ver­kauft oder ein ande­rer Fotograf, der das Bild als sein eige­nes aus­gibt? Einige die­ser Fragen wer­den auch im Buch „Fotografie und Recht“* behan­delt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beant­wor­ten soll, sind folgende: 
    • Ist der Bilderdieb eine Privatperson, min­der­jäh­rig, eine Firma, eine öffent­li­che Einrichtung oder gänz­lich unbekannt?
    • In wel­chem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem ille­gal genutz­ten Bild ansässig?
    • Wird das Bild in gewinn­ori­en­tier­ter Absicht benutzt?
    • Wird das Bild (abge­se­hen vom Bilderdiebstahl selbst) für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke benutzt?
    • Wie lan­ge ist das Bild schon online?
    • Wenn der Nutzer das Bild kor­rekt lizen­ziert hät­te, wie viel hät­te er dafür bezah­len müssen?
    • Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?

    All die­se Fragen ent­schei­den zum einen, wie ein­fach es ist, die ver­ant­wort­li­che Person haft­bar zu machen und ob es sich finan­zi­ell loh­nen wür­de. Um die­se Details raus­zu­fin­den, lohnt sich bei­spiels­wei­se manch­mal eine kos­ten­lo­se Whois-​Abfrage, ein Blick ins Internet-​Archiv und ande­re Recherche-​Methoden, die hier zu weit gehen wür­den. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt ver­schie­de­ne Schritte ein­lei­ten, die grob in drei Richtungen gehen.

     

  4. Weg 1: Anwalt suchen und gericht­li­che Auseinandersetzung
    Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinn­volls­ten einen Anwalt ein­zu­schal­ten. Hier gilt es jedoch ers­tens dar­auf zu ach­ten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zwei­tens gute Konditionen anbie­ten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unter­schei­det sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beacht­lich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt wer­den müs­sen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn die­ser im Ausland sitzt. Eine ers­te Einschätzung des Falls machen vie­le Anwälte jedoch kos­ten­los, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 die­ser Liste halb­wegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung ver­schi­cken. Wird die­ser Folge geleis­tet, ist die Sache erle­digt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache ent­fernt oder nach­träg­lich lizen­ziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht brin­gen. Ab da wird es teu­er, wes­halb Anwalt und Fotograf über­le­gen müs­sen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist.
  5.  

  6. oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
    Erst nach­dem die Beweise gesi­chert wur­den, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt auf­neh­men und ent­we­der dar­um bit­ten, das Foto zu ent­fer­nen, kor­rekt zu ver­lin­ken und/​oder nach­träg­lich eine Lizenzgebühr zu zah­len. Manche Fotografen wer­den dann wild beschimpft und belei­digt, ande­re Bilderdiebe tau­chen ab und ver­su­chen, ihre Spuren zu besei­ti­gen und ande­re bit­ten um Entschuldigung und zah­len ein­sich­tig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst ent­schei­den, was einer Meinung nach gesche­hen soll. Manchmal bit­te ich nur, dass ein Link zu mei­ner Seite gesetzt wird, manch­mal bit­te ich um Entfernung des Fotos, manch­mal stel­le ich eine Rechnung. Oder manch­mal schal­te ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ers­ten Moment Wut und Ärger über­wie­gen mögen, soll­te eine Ansprache sach­lich und freund­lich erfolgen.
  7.  

  8. oder Weg 3: Technische Beschwerden
    Manchmal ist es nicht mög­lich, den Bilderdieb zu iden­ti­fi­zie­ren, weil er das Foto bei­spiels­wei­se anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hoch­ge­la­den hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and ande­re Webseiten, die anony­me Inhalte erlau­ben, haben im Kleingedruckten ste­hen, dass urhe­ber­recht­li­che Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen ver­sto­ßen und nicht hoch­ge­la­den wer­den dür­fen. Meist reicht eine kur­ze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform ent­fernt wird. Ein hilf­rei­cher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazu­ge­hö­ri­ge „Takedown Notice“. Hier eine eng­li­sche Anleitung dafür.
    Auf ähn­li­chem Weg kann man auch Google, Google Images oder ande­re Suchmaschinen dazu brin­gen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine ange­zeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung ver­rin­gert wird.

Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?

Wenn Euch die­ser Artikel gehol­fen hat, freue ich mich über einen Klick auf den Flattr-​Button unter die­sem Text.

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Warum Fotografen kostenlose Fotos anbieten: Acht Gründe (und eine Warnung)

Fotografen ver­schen­ken Bilder? Bieten sie kos­ten­los an? Warum?

In den Kommentaren zu eini­gen mei­ner letz­ten Artikel führ­te die Diskussion oft auf den Preisverfall, der damit ende, wenn Fotografen ihre Fotos gra­tis anbie­ten wür­den. Faktisch ist die­ser Punkt längst erreicht. Viele Bildagenturen bie­ten ihren „Ausschuss“ kos­ten­los an. Aber auch gan­ze Webseiten wie Pixelio, Aboutpixel oder Photocase bie­ten kos­ten­los lizenz­freie Fotos an. Die bei­den letzt­ge­nann­ten nur, wenn die Nutzer selbst aktiv kos­ten­lo­se Fotos bei­steu­ern, bei Pixelio hin­ge­gen ist alles gratis.

Anstatt jetzt aber zu spe­ku­lie­ren, was jeman­den moti­viert, sei­ne Fotos zu ver­schen­ken, habe ich nach­ge­fragt. Ich habe sechs Leute ange­schrie­ben, war­um sie ihre Fotos bei Pixelio ver­schen­ken, anstatt sie zum Beispiel zu ver­kau­fen. Alle haben geant­wor­tet, zwei wol­len aber anonym blei­ben. Bevor wir zu den Gründen kom­men, war­um Fotografen ihre Bilder gra­tis abge­ben, schau­en wir uns kurz die Eckdaten an.

Die Menge der Bilder

Von die­sen sechs Personen haben vier jeweils ca. 5000 (in Worten: fünf­tau­send) Bilder bei Pixelio online. Das ist weit mehr als vie­le – auch erfolg­rei­che – Microstock-​Fotografen in ihrem Portfolio haben, mich ein­ge­schlos­sen. Ein beein­dru­cken­des Ergebnis, was unter ande­ren zustan­de kom­men kann, weil die Selektionskriterien bei Pixelio weni­ger streng sind als bei kom­mer­zi­el­len Agenturen. Aber eine Mindestgröße von 1000 x 1000 Pixeln (= 1 MP) wird trotz­dem verlangt.

Insgesamt hat Pixelio über 470.000 Bilder in der Datenbank, Photocase hat über 200.000 im Angebot und Aboutpixel liegt bei über 50.000 Fotos.

Die Motive

Ein Argument gegen die­se kos­ten­lo­sen Bilddatenbanken ist oft, dass die Fotos von der tech­ni­schen Umsetzung und von den Motiven unter der Qualität der kom­mer­zi­el­len Bildagenturen lie­gen. Da ist was dran. Vor allem die Kostenlos-​Sektion* der kom­mer­zi­el­len Bildagenturen speist sich fast immer aus den Fotos, wel­che aus tech­ni­schen oder ästhe­ti­schen Gründen von der Bildredaktion für den kom­mer­zi­el­len Bereich abge­lehnt wurden.

Aber bei Pixelio & Co. ist das nicht immer so. Von den befrag­ten Personen haben vie­le die „übli­chen Amateurfotografen“-Themen abge­grast: Blumen, Tiere, Food und Reisefotos. Aber eini­ge Fotografen sind dicht am übli­chen „Stock-​Niveau“.

 

RainerSturm /​ pixelio.de

Der User „RainerSturm“ bei­spiels­wei­se hat in sei­nem Pixelio-​Account knapp 5000 Fotos, dar­un­ter vie­le Motive, die auch locker microstock-​tauglich wären, wie die­se Solarzellen zum Beispiel. Zu den Fotos mit den meis­ten Downloads zäh­len bei ihm Konzept-​Bilder mit Puzzle-​Teilen, wie sie auch bei den kom­mer­zi­el­len Agenturen zu den Bestsellern gehören:

 

RainerSturm /​ pixelio.de

Die Suche nach Personen, vor allem nach Geschäftsleuten gestal­tet sich aber schon deut­lich schwie­ri­ger. Hier ist der Unterschied zum Angebot kom­mer­zi­el­ler Bildagenturen deut­lich zu spü­ren. Selbst das wohl bes­te Foto eines Geschäftsmanns bei Pixelio liegt sicht­bar unter dem Microstock-Standard:

 

RainerSturm /​ Pixelio.de

Wer hin­ge­gen Fotos von Blumen oder Lebensmitteln sucht, wird die­se in Hülle und Fülle finden:

 

wrw /​ Pixelio.de

Die Einschränkungen

Wer sei­ne Fotos bei Pixelio anbie­tet, kann sich aus­su­chen, ob die Fotos nur für die redak­tio­nel­le Nutzung frei­ge­ge­ben sind oder auch für die kom­mer­zi­el­le Nutzung. Standardmäßig sind beim Upload jedoch bei­de Nutzungen mar­kiert, wer nicht auf­passt, gibt dem­nach sei­ne Bilder für bei­des frei. Eine Merchandising-​Lizenz wird nicht ange­bo­ten. Außerdem müs­sen nicht nur bei redak­tio­nel­ler, son­dern auch bei kom­mer­zi­el­ler Nutzung der Urheber und Pixelio als Quelle genannt und bei einer Nutzung im Internet ein Link zu Pixelio gesetzt wer­den. Wer hier ver­schlei­ern will, wo er sei­ne Fotos kos­ten­los her hat, ris­kiert schnell eine Abmahnung, doch dazu unten mehr.

Die Gründe – Warum verschenken Fotografen ihre Bilder?

1. Bestätigung

Was ich bei vie­len Antworten her­aus­le­sen konn­te, ist der Drang nach Bestätigung. Der Wunsch, sei­ne Bilder nicht unge­se­hen ver­stau­ben zu las­sen, son­dern sie der Öffentlichkeit zugäng­lich zu machen und sich dar­an zu erfreu­en, dass die­se tat­säch­lich Verwendung fin­den. Der oben erwähn­te RainerSturm beschreibt das in die­sem Interview so:

Damals wäre mir auch nie in den Sinn gekom­men, kos­ten­los für ande­re zu foto­gra­fie­ren. Dazu hat­te ich ers­tens kei­ne Zeit und muss­te zwei­tens sehen, wie ich mit mei­ner 5‑Mann-​Agentur Monat für Monat die Agentur-​Ziele erreich­te. Heute ist das anders. Die Agentur wur­de 2005 ver­kauft und jetzt kann ich ganz anders han­deln. Vor allen Dingen, weil ich es scha­de fand, dass mein digi­ta­les Archiv immer pral­ler wur­de (fing mit den Golffotos an) und doch nur sel­ten „zum Vorschein/​Anschauen“ kam. So mach­te es mir dann zuse­hends Spaß, die Bilder ande­ren zur Nutzung kos­ten­los zu überlassen.“

Auch Willibald Wagner ant­wor­te­te auf mei­ne Frage in die­se Richtung, strebt jedoch zuneh­mend den Verkauf der Bilder an:

Als ich mich 2007 wie­der mehr der (digi­ta­len) Fotografie wid­me­te und anfing, neben den obli­ga­to­ri­schen Urlaubsfotos, auch in ande­re Bereiche ein­zu­stei­gen, boten sich Internetplattformen ein­fach als Ausstellungsfläche an. Dort traf ich Gleichgesinnte die Kommentare zu mei­nen Fotos abga­ben, ich fand inter­es­san­te Fotos und Anregungen. Hin und wie­der ver­kauf­te ich sogar ein Foto. Inzwischen ist „pixelio.de“, obwohl dort 5594 Fotos, dar­un­ter auch viel Schrott, von mir ein­ge­stellt sind, nicht mehr mei­ne Hauptplattform. Mir ging es wie wahr­schein­lich wie vie­len ande­ren. De Kommentare und Punkte Punkte „irgend­wel­cher Hobbyfotografen“ haben mich immer weni­ger inter­es­siert. Ich gebe bei pixelio.de des­halb heu­te gar kei­ne Kommentare mehr ab, stel­le aller­dings noch, in der Qualität redu­zier­te, Fotos ein.

Vor ca. 2 Jahren habe ich mich bei „fotocommunity.de“ ange­mel­det. M.E. wer­den dort anspruch­vol­le­re Fotos gezeigt und stel­le dort Fotos unter dem Usernamen „der Flaneur“ ein, im Prinzip läuft es dort aber auch nicht anders als bei pixelio.de.

Seit November 2010 bin ich bei „Shotshop“ ver­tre­ten, einer rei­nen Verkaufsplattform mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch. Mal sehen was hier passiert.

So viel zu mei­ner Entwicklung seit 2007. Heute sehe ich eher im Verkauf eines Fotos die Anerkennung mei­ner foto­gra­fi­schen Leistung als in irgend­ei­nem Kommentar. Daneben macht’s natür­lich auch Spaß, für ein Foto ein paar Euro zu bekommen.“

2. Weniger Zwänge

Seien wir rea­lis­tisch: Wer mit Fotos Geld ver­die­nen will, muss arbei­ten. Dazu gehö­ren neben dem tech­ni­schen Qualitätsanspruch der Bildagenturen auch die recht­li­chen Hürden und eine gute Verschlagwortung, die oft zeit­auf­wän­dig und lang­wei­lig ist. Keyword-​Spamming wird des­halb bei Pixelio z.B. kaum geahn­det und ver­wäs­sert die Suchergebnisse.

Viele Amateurfotografen, die ihre Fotos zei­gen wol­len, kön­nen oder wol­len sich die­se Hürden nicht zumu­ten. Schön for­mu­liert hat das die Userin JOUJOU auf mei­ne Frage:

Anfragen von Kartenverlagen habe ich immer abge­lehnt, denn ich will nicht MÜSSEN – ich will mei­nen Spass an der Arbeit haben und ande­ren mit mei­nen Bildern eine Freude machen. Im Pixelio geht es pro­blem­los – ohne gros­se Diskussionen über die Bilder.

Ich begrei­fe die Sorgen der Profifotografen sehr gut. Mit der Digitalfotografie hat sich für euch ja viel geän­dert. Fotofachgeschäfte sind auch in der Schweiz mas­sen­haft ver­schwun­den, doch man kann das Rad nicht zurückdrehen.“
RainerSturm begrün­det das ähnlich:
„Ich foto­gra­fie­re ger­ne, immer und über­all. Aber ich will nicht – als Privatier Jahrgang 42 – den Aufwand übertreiben.
Da aber istockphoto.com und foto­lia die qua­li­ta­ti­ve Hürde recht hoch anset­zen, hat man dort viel Leerlauf. Also Arbeit zum Hochladen und dann doch öfter Ablehnungen. Besonders bei istock­pho­to ging mir dann auf den Geist, wenn immer wie­der von Abberation, Lichtsäume etc. geschrie­ben wur­de. Also wenn ich ein Motiv auf vol­le Bildschirmgröße (22 Zoll) ver­grö­ße­re, dann kom­men halt immer nur die bes­ten durch. Dazu müss­te ich aber immer mit gro­ßer Ausrüstung, mög­lichst mit Stativ, durch die Lande zie­hen. Das ist mir zuviel.
Auch auf­wän­di­ge Ausleuchtarbeiten mag ich nicht. Das Equipment ist zu dürf­tig, der Aufwand – auch zeit­lich – ist zu groß.“

3. Dankbarkeit

Ebenso wie bei Microstock-​Bildagenturen sind die Kunden oft auch Fotografen und umge­kehrt. Bei Pixelio ist das ähn­lich. Einige der Leute, die dort Bilder run­ter­la­den, geben als Dank eben­falls wel­che kos­ten­los ab. So funk­tio­niert Wikipedia und anschei­nend auch Pixelio. So schrieb mir ein Pixelio-User:
„Auf pixelio bin ich gesto­ßen als Gemeindebriefredaktuer auf der Suche nach kos­ten­lo­sem Bildmaterial. […] Ich sehe mei­ne Bereitstellung von Bildern auch als klei­nen gesell­schaft­li­chen Beitrag, ohne gleich Geld dafür zu ver­lan­gen. An vie­len Stellen im Internet wer­den Bilder benö­tigt, und nicht jeder User kann oder möch­te Geld dafür aus­ge­ben (z.B. in Blogs). Festzustellen an wie vie­len Stellen mei­ne Bilder ein­ge­setzt wer­den, ist für mich „Lohn“ und Ermutigung genug.

Interessant fin­de ich auch den Werdegang eines ande­ren Pixelio-​Mitglieds, der anonym blei­ben will:

Im Prinzip habe ich durch Agenturen wie pixelio.de, aber vor allem aboutpixel.de zu mei­ner Berufung und Selbstständigkeit gefunden.

Gerade die Community damals vor 4–5 Jahren bei aboutpixel.de hat einen ange­regt und ange­trie­ben sich wei­ter zu ent­wi­ckeln, neue Sachen aus­zu­pro­bie­ren etc. – natür­lich sind auch neue Freundschaften entstanden.
Irgendwann dach­te ich mir dann auch, war­um die eige­nen Bilder ver­schen­ken und nicht ver­kau­fen, also habe ich ange­fan­gen Fotos in Mid-​Stock Agenturen (pan­ther­me­dia, digi­tal­stock, adpic, pito­pia) zu ver­kau­fen (Fotos, die nicht bei pixelio oder ap zu fin­den sind).

In der Blütezeit hat­te ich da unge­fähr einen Gewinnanteil von 500€ im Monat (bei 50:50 – Aufteilung) – irgend­wann habe ich dann kaum noch Fotos für Bildagenturen pro­du­zie­ren kön­nen, weil das eige­ne Kerngeschäft, die Fotografie durch mei­nen wach­sen­den Kundenstamm (vor allem gewerb­li­che Kunden) ste­tig wuchs – so dass kei­ne Zeit mehr für Stockfotos blieb. Dadurch gin­gen natür­lich auch die Umsätze wie­der run­ter – wor­über ich jetzt nicht sau­er bin, denn wenn mich ein Kunde den gan­zen Tag bucht, habe ich auch mei­ne 500 € und noch 29 Tage im Monat übrig.

Tatsache ist, dass ich z.B. mit mei­nen aktu­el­len Business-​Fotos [bei Pixelio; Anm. R.K.] in Bezahl-​Agenturen nur einer von ganz vie­len bin, damit also kaum Umsatz zu erzie­len ist. Also gebe ich den Wurzeln, wodurch ich mei­ne Profession erkannt habe, ein­fach was zurück, in dem ich die Bilder kos­ten­los zur Verfügung stel­le. Und man ern­tet dafür auch viel Dankbarkeit und das ist in Ordnung so – da ich manch­mal auch das ein oder ande­re Screendesign für Kunden mache, bin ich selbst glück­lich dar­über, Quellen wie aboutpixel.de, pixelio.de oder photocase.de nut­zen zu können.“

4. Externe Festplatte

Auf den ers­ten Blick kuri­os erscheint die Antwort eines Pixelio-​Mitglieds, dass er die Webseite auch als „exter­ne Festplatte“ für sei­ne bes­ten Fotos nut­ze. Dabei ist es nicht mehr so abwe­gig, wenn man etwas dar­über nach­denkt: Die meis­ten Online-​Dienste, wel­che eine Datensicherung anbie­ten, ver­lan­gen je nach Menge oder Speicherplatz eine bestimm­te Gebühr pro Monat. Wer sich ent­schei­det, sei­ne Fotos statt­des­sen lie­ber kos­ten­los ande­ren anzu­bie­ten, spart sich die­se Gebühr.

5. Unwissenheit

Manchmal ist es aber schlich­te Unwissenheit, die Leute dazu bringt, ihre Fotos zu ver­schen­ken. Wer liest sich schon immer das gan­ze Kleingedruckte durch, bevor er sei­ne Fotos bei einer Fotocommunity hoch­lädt? So schrieb mir die Pixelio-​Nutzerin Lillyfee1976, die erst seit paar Wochen ange­mel­det ist:

Ich hat­te kei­ne Ahnung, wie das hier geht. Ich wuss­te nicht, dass man sich die kos­ten­los run­ter­la­den kann. […] Vielen Dank, dass du mich noch­mal dar­auf hin­ge­wie­sen hast, man soll­te sich doch immer erst alles genau durch­le­sen, auch das Kleingeschriebene.“

Kommen wir jetzt zu den span­nends­ten Gründen: Mit kos­ten­lo­sen Fotos Geld ver­die­nen.

6. Einnahmequelle

Paradox, aber wahr: Es ist mög­lich, mit kos­ten­lo­sen Inhalten Geld zu ver­die­nen. Leicht ist es jedoch nicht. Ein Gewinngeschäft sind die kos­ten­lo­sen Fotos immer für die Seitenbetreiber, die damit Traffic gene­rie­ren, den sie ent­we­der dazu nut­zen, Werbung zu schal­ten (die Zielgruppe ist immer­hin klar defi­niert: kos­ten­be­wuß­te Grafiker und Webdesigner) oder Nutzer auf ihre kos­ten­pflich­ti­gen Angebote wei­ter­zu­lei­ten. Pixelio macht bei­des. Microstock-​Agenturen und ande­re Firmen machen dort Werbung und Pixelio selbst gehört der Bildagentur Clipdealer, die auf jeder Seite meh­re­re Aufforderungen pos­tet, bei Clipdealer eben­falls nach Bildmaterial zu suchen.

Ein emp­feh­lens­wer­tes – und kos­ten­lo­ses – Buch über die Marketingidee hin­ter „kos­ten­lo­sen Produkten“ ist „Free“ von Chris Anderson.

Aber nicht immer pro­fi­tie­ren nur die Betreiber die­ser Plattformen. Manchmal schaf­fen es auch die Anbieter kos­ten­lo­ser Fotos, damit Geld zu ver­die­nen. Pixelio-​Nutzer haben vor allem zwei Möglichkeiten. Zum einen kön­nen sie ihre Fotos nur für die redak­tio­nel­le Nutzung frei­ge­ben. Wenn jemand das Foto auf die­sem Weg fin­det, es aber kom­mer­zi­ell nut­zen will, kann er vom Fotografen eine kom­mer­zi­el­le Lizenz erwer­ben. Ein Pixelio-​Nutzer erklärt:

Ab und an gibt es auch finan­zi­el­le Angebote, oder ich fra­ge bei kom­mer­zi­el­ler Nutzung nach. Da war eini­ge Male schon 30€ oder mehr drin für ein Bild.“

Die zwei­te Möglichkeit zum Geld ver­die­nen ist der Verzicht auf eine Namensnennung. Die kos­ten­lo­sen Bilder dür­fen immer nur mit einer Angabe des Fotografennamens, der Pixelio-​Webseite und – bei Webnutzung – einem Link zu Pixelio genutzt wer­den. Manche Bildsucher wol­len das aber nicht und bie­ten dem Fotografen Geld, wenn er auf eine Namensnennung ver­zich­tet. Der oben erwähn­te RainerSturm nutzt das beispielsweise:

Die ein­zi­ge sich erge­ben­de Geldquelle ist manch­mal dann gege­ben, wenn jemand ein Motiv ohne Bildquelle nut­zen will. Das kos­tet dann zwi­schen 45 und 60 Euro und er bekommt dann auch eine ordent­li­che Rechnung mit Mehrwertsteuer etc.“

Die Umwandlung von kos­ten­lo­sen Medien in Umsätze funk­tio­niert nicht nur bei Fotos, son­dern manch­mal auch bei geklau­ten Songs, wie das Stefan Niggemeier anhand die­ses Beispiels illustriert.

7. Werbeffekt

Eine Variante des sechs­ten Grundes für kos­ten­lo­se Fotos ist der Werbeffekt. Hier wird vom Bildanbieter wie­der die Tatsache genutzt, dass die Bildnutzer kos­ten­lo­ser Fotos die Bildquelle ange­ben müs­sen. Da die Fotografen bestim­men dür­fen, wel­cher Name als Urheberhinweis benutzt wer­den soll, eröff­net sich die Möglichkeit, sei­nen Firmennamen oder sei­ne Webadresse häu­fig gedruckt oder ver­linkt zu sehen. Das kann zu mehr Kunden füh­ren, zu mehr Traffic oder zu einem bes­se­ren Ranking in Suchmaschinen, was eben­falls Geld Wert ist.

Beispiele gibt es bei Pixelio eini­ge. Der Fotograf Alexander Hauk lässt als Quelle „Alexander Hauk /​ www.alexander-hauk.de /​ pixelio.de“ ange­ben und ver­linkt damit auf sein Medienarchiv. Eine Firma ver­langt als Bildnachweis die Angabe ihrer Domain „www.foto-fine-art.de /​ pixelio.de“ und sorgt so für die Verbreitung ihrer Internetseite für Leinwanddrucke. Der User Christoph Aron möch­te als Namen „Christoph Aron (www.pixelmaster‑x.de) /​ pixelio.de“ ange­ge­ben wis­sen und ver­linkt so auf sei­ne pri­va­te Fotoseite.

8. Abmahnungen

Es gibt vor allem bei den kos­ten­lo­sen Fotodatenbanken auch eine dunk­le Seite. Wenn die Fotos schon nix kos­ten, legen die Fotografen gestei­ger­ten Wert dar­auf, dass die oben mehr­fach erwähn­te Namensnennung auch wirk­lich erfolgt. Ignorieren Nutzer die­se Bedingung, gibt es schnell eine – kos­ten­pflich­ti­ge – Abmahnung.

Ein Pixelio-​Nutzer schrieb mir:

Es gibt lei­der auch immer wie­der Unternehmen, die selbst bei kos­ten­lo­sen Fotos das Mindestmaß an Anstand nicht ein­hal­ten und die Fotos ohne die vor­ge­schrie­be­ne Nennung von Quelle und Fotografen nut­zen. Sowas macht mich dann natür­lich wütend und die bekom­men von mir auf die Finger.“

Es ist klar, dass eini­ge Fotografen die Geduld ver­lie­ren, wenn sie regel­mä­ßig ihre Fotos ohne Urhebernennung fin­den. Nun aber eini­ge Worte der Warnung: Es scheint jedoch auch Leute zu geben, die es genau dar­auf anle­gen und dann schnell durch eine drei- bis vier­stel­li­ge Abmahnsumme in Zusammenarbeit mit einem Anwalt Geld ver­die­nen wol­len. Zwei Fälle sind hier und hier im Pixelio-​Forum beschrie­ben. Eine wei­te­re – schon betrü­ge­ri­sche – Masche ist hier beschrie­ben, bei der Fotos anonym zu kos­ten­lo­sen Bilddatenbanken hoch­ge­la­den wer­den, die­se dann nach einer Weile gelöscht wer­den und den Nutzern auf ein­mal Abmahnungen ins Haus flat­tern, weil die Bilder urhe­ber­recht­lich geschützt sei­en. Da die Anmeldedaten bei der kos­ten­lo­sen Datenbank nicht über­prüf­bar sind, kann der Nutzer nicht nach­wei­sen, dass das Bild zum Zeitpunkt des Downloads wirk­lich frei von Rechten Dritter war.

Eine ähn­li­che Betrugsmasche – nur mit der Creative Commons-​Lizenz – für kos­ten­lo­se Bilder beschreibt aus­führ­lich der Fotograf Dan Heller in sei­nem Blog.

Nur zur Klarstellung: Den meis­ten Pixelio-​Nutzern liegt es fern, die­se letz­te Methode zu nut­zen, aber es ist schon vor­ge­kom­men und eini­ge weni­ge Fotografen schei­nen – for­mu­lie­ren wir es vor­sich­tig – dem Gedanken nicht abge­neigt zu sein.

Nun zu Euch: Bietet ihr manch­mal kos­ten­lo­se Fotos an? Wenn ja, war­um? Und habt ihr damit auch schon direkt oder indi­rekt Geld ver­die­nen kön­nen? Wie?

* Affiliate-​Link

Vor- und Nachteile des Bildersuchdienstes PicScout

Es gibt eini­ge Firmen, die sich dar­auf spe­zia­li­siert haben, Fotos im Internet zu finden.
Über den TinEye-Service von Idée Inc. habe ich schon berich­tet, ande­re Firmen sind Attributor, Digimarc oder PhotoPatrol.

Die Firma PicScout hat auch ein ähn­li­ches System, wel­ches seit Jahren auch von den gro­ßen Bildagenturen wie Getty Images, Corbis, Mauritius und Masterfile genutzt wird. Vor einem hal­ben Jahr erreg­te die Firma viel Aufsehen, weil Getty Images mit deren Hilfe eine gro­ße Abmahnwelle star­te­te, von der wahr­schein­lich nicht nur Bilderdiebe betrof­fen waren, son­dern auch Kunden, die eine Lizenz gekauft hat­ten. Hier ein anony­mi­sier­te Lizenznachforderung.

Daraufhin began­nen eini­ge Informatik-​Freaks zu schau­en, wie die Suchmaschine „Image Tracker“ von PicScout funk­tio­niert und bemerk­ten, dass die­ser Suchroboter auch die gän­gi­gen Richtlinien für Suchroboter igno­riert. Daraufhin fan­den fin­di­ge Anwälte schon das Schlupfloch des „vir­tu­el­len Hausfriedensbruchs“ und Betroffene sam­mel­ten sich in Foren.

Aber für Fotografen ist eher inter­es­sant, ob denn Fotos gefun­den wer­den und sich der Aufwand unter dem Strich finan­zi­ell lohnt. Das Grundkonzept klingt nicht schlecht:

PicScout sucht auto­ma­tisch im Internet nach den eige­nen Fotos und fin­det die­se auch, wenn sie beschnit­ten, gespie­gelt, mit Text ver­se­hen oder farb­lich ver­än­dert wur­den. Nachdem eine Urheberrechtsverletzung ent­deckt wur­de, schickt PicScout Rechtsanwälte und Inkassobüros los, um nach­träg­lich Lizenzgebühren ein­zu­for­dern. Bei YouTube gibt es auch ein Werbe-Video vom PicScout-​Service in Aktion.

Schauen wir doch mal, was das kos­tet. PicScout bie­tet für Fotografen drei Möglichkeiten:

  • 500 Fotos für ca. 15 US-​Dollar pro Monat
  • 1000 Fotos für ca. 25 US-​Dollar pro Monat
  • 2000 Fotos für ca. 35 US-​Dollar pro Monat

im Internet auto­ma­tisch vom „Image Tracker“ suchen zu las­sen. Diese Suche soll nach einer tele­fo­ni­schen Auskunft eines Kundenbetreuers bis zu acht Monate dau­ern kön­nen, da es natur­ge­mäß dau­ert, Billionen Webseiten zu durchsuchen.

Hier kommt aber der ers­te Haken:
Für die­sen Preis wer­den nur die Webseiten eines Landes durch­sucht, ent­we­der der USA, von Großbritannien oder Deutschland. Die Endung der Domain sei da kein aus­schlag­ge­ben­des Kriterium, es gebe „Algorithmen“, die das fest­stell­ten. Meine Vermutung ist, dass Whois-​Abfragen, Sprache oder Währungszeichen auf der Webseite eini­ge der Kriterien sein könnten.

Wer mehr als ein Land durch­su­chen las­sen möch­te, zahlt pro Land ca. 6 US-​Dollar extra. Die Auswahl ist aber auf obi­ge drei Länder begrenzt. Bei allen drei Ländern und 2000 Fotos wären das ca. 63 US-​Dollar pro Monat. Wenn aber auf einer fran­zö­si­schen oder kana­di­schen Webseite geklau­te Fotos genutzt wer­den, ist PicScout anschei­nend machtlos.

Der zwei­te Haken:

Zitat Terms Of Service (ToS): „PicScout shall moni­tor the ter­ri­to­ries you have sel­ec­ted in the Subscription Form for com­mer­cial web­sites that poten­ti­al­ly inf­rin­ge the pro­prie­ta­ry rights of the Images (“Infringements”). PicScout shall con­cen­tra­te its efforts on iden­ti­fy­ing com­mer­cial Infringements of the Images rather than pri­va­te use thereof.“

PicScout kon­zen­triert sich bei der Suche auf kom­mer­zi­el­le Webseiten. Es ist klar, dass sich von dort am ehes­ten Gebühren ein­trei­ben las­sen, von denen PicScout 30% behält. Jedoch gehe ich davon aus, dass die meis­ten Firmen kor­rekt arbei­ten und lizen­sier­te Bilder nut­zen. Bei den pri­va­ten Nutzern ist die Zahl derer, die wis­sent­lich oder unwis­sent­lich Fotos steh­len, wahr­schein­lich höher.

Der drit­te Haken:

Zitat ToS: „In the event that Images pro­vi­ded by you are repre­sen­ted by a stock pho­to­gra­phy agen­cy, or ano­ther agen­cy or enti­ty to whom the pro­se­cu­ti­on rights for such Images have been assi­gned (a “Stock Photography Agency”), and such agen­cy is a cus­to­mer of PicScout, all Match Reports (as defi­ned below) of such images will be pro­vi­ded to the Stock Photography Agency only.“

Das bedeu­tet, dass nur Bilder gesucht wer­den kön­nen, die nicht über eine Agentur ver­trie­ben wer­den, wel­che Kunde bei PicScout ist. Da alle Treffermeldungen nur an die­se Agentur gehen, kann der Service nicht mal genutzt wer­den, um „Belegexemplare“ oder „Referenzen“ zu sammeln.

Der vier­te Haken:
In den Nutzungsbestimmungen von PicScout steht nichts davon, aber bei mei­nem Telefonat mit dem Kundenbetreuer hieß es, dass nur „Rights Managed“-Bilder gesucht wer­den wür­den, kei­ne „Royalty Free“-Fotos. Bei letz­te­ren sei es nicht mög­lich, nach­zu­wei­sen, ob eine Nutzung kor­rekt sei. Das wage ich zwar zu bezwei­feln, aber wenn sie meinen…

Unterm Strich begrü­ße ich jeden Service, der hel­fen kann, mei­ne Fotos zu fin­den. In die­sem Fall fin­de ich den Preis und die Einschränkungen noch zu hoch.

Ähnliche Erfahrungen hat ein deut­scher Fotograf gemacht, der PicScout seit Februar 2008, also seit sechs Monaten nutzt. Er betreibt eine eige­ne klei­ne Bildagentur mit Travel-​Fotos und lässt 2000 sei­ner meist­ge­klick­ten Fotos via PicScout auf deut­schen Webseiten suchen. Bisher noch kein Treffer. Mit der Google-​Bildsuche und TinEye fand er jedoch eini­ge sei­ner Fotos inner­halb einer Stunde.