Vor paar Tagen habe ich wieder eine interessante Frage per Email bekommen, die ich gerne öffentlich beantworten will, weil ich manchmal ähnliche Probleme in der Praxis hatte.
„Hallo Herr Kneschke,
ab und zu sehe ich auf Ihrem Blog mal vorbei. Fand es bisher immer sehr lehrreich.
Jetzt habe ich eine Frage. Für einen Erotikshop, Kleidung bis Sexspielzeug, werden neue Bilder benötigt. Ist es erlaubt, dafür z. B. ein Microstock-Bild zu kaufen? Es geht einfach um eine lächelnde, attraktive Frau, weder in erotischer Pose noch ähnlichem. Ist eine solche Verwendung problematisch?
Viele Grüße,
[Name entfernt]“
Die kurze Antwort: Ja, eine solche Verwendung ist problematisch, denn es ist meist nicht erlaubt.
Ich habe hier in meinem Blog einen Überblick über die erlaubten und verbotenen Verwendungen veröffentlicht. Vor allem die amerikanischen Agenturen sind da sehr streng.
Fotos für einen Erotikshop zu nutzen, ist von den Agenturen meist untersagt, weil die Nutzung entweder als „pornografisch“, „diffamierend“ oder als „unmoralisch“ ausgelegt werden könnte. Ob die Fotos in neutraler Pose oder eher sexy und lasziv sind, spielt da eine untergeordnete Rolle. Die „Compliance and Enforcement“-Abteilung von iStockphoto argumentierte in der Vergangenheit zwar manchmal bei erotischen Fotos, dass den Models klar sein müsse, in welchem Umfeld solche Fotos benutzt werden, aber eins der betroffenen Models hatte die Sache selbst juristisch verfolgt und sowohl eine Entfernung als auch Entschädigung erwirkt.
Ein weiterer Punkt, an den selten gedacht wird, ist, dass Geschäftsbetreiber zur Einhaltung geltender Gesetze verpflichtet sind und da der Bildkäufer beispielsweise nicht weiß, ob ein abgebildetes Model möglicherweise minderjährig ist, könnte es neben den oben genannten Punkten auch zu Problemen wegen des Alters (Stichwort Jugendschutzgesetz) kommen.
Ich hatte beispielsweise ein Foto von einer feiernden Mädchengruppe gemacht, von denen mindestens eins der Models unter 18 Jahren war. Das lizenzierte Foto wurde von einem der abgebildeten Models auf einer Webseite gefunden, die für „Dildo-Partys“ geworben hatte. Das Model war nicht erfreut und der Shop-Betreiber hat das Foto auch schleunigst entfernt.
Ich kenne auch weitere Fälle, in denen Models und/oder Fotografen allergisch auf solche Nutzungen reagieren und diese meist erfolgreich kostenpflichtig abgemahnt haben.
Ich empfehle daher, entweder vor einer Nutzung über die Bildagentur den Fotografen und die Models mit einer Skizze oder einem Webseiten-Layout zu fragen, ob alle mit einer Nutzung einverstanden sind oder direkt einen Fotografen zu beauftragen, der das gewünschte Foto umsetzt. Auch da sollten sowohl Fotograf als auch die Models im Vorfeld auf die geplante Verwendung hingewiesen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre, Material von Bildagenturen zu nutzen, welche sich auf den „Adult-Bereich“ spezialisiert haben.
Welche Erfahrung habt ihr mit der Nutzung von Stockfotos im erotischen Kontext gemacht?
Vor gut einem Jahr hatte ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.
Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kostenlos anbieten“ als achten Punkt eine Warnung, dass einige Fotografen kostenlose Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel mißbrauchen könnten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen einige Fotografen Bildnutzer abmahnen, wenn sie kostenlose Bilder falsch verwenden. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.
So eine Abmahnung kann zum Beispiel kommen, wenn bei kostenlosen Bildern der Urheberrechtshinweis vergessen oder auch nur an der falschen Stelle gesetzt wurde.
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“
Das bedeutet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es viele Bildnutzer gerne machen, nicht ausreichen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-HTML-Tag oder im Title-Tag oder als Kommentar im HTML-Quellcode ist auch nicht erlaubt.
Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen folgendes für die Quellenangabe vor:
„(8) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen. Hierbei sind sowohl aboutpixel als auch der Lizenzgeber zu nennen. Die Nennung hat – in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise – im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann / aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von aboutpixel erfolgen. Soweit die Bilddatei für körperliche Projekterzeugnisse verwendet wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfolgen, welche mit dem Projekterzeugnis räumlich fest und dauerhaft verbunden ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf seinem Profil angegeben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nennen. Hat der Lizenzgeber nur seinen Benutzernamen auf seinem Profil hinterlegt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“
Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hingegen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erworben werden, welche das Recht enthält, keinen Namen nennen zu müssen.
Ein Beispiel, wie eine Namensnennung richtig erfolgen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könnte so aussehen:
Zusätzlich wird bei diesem gezeigten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-Webseite verlinkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.
Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berichtet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet finden können.
Viele Leser haben das ausprobiert und ebenfalls Treffer gehabt. Einige haben auch einige illegale Verwendungen ihrer Fotos gefunden. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei fremden Leuten als Facebook-Profil gefunden habe. Da kommt natürlich die Frage auf, was man dagegen tun kann.
So fragte mich Petra via Facebook:
„danke, hab das eben ausprobiert, ich hab da jemanden in estland gefunden, der eines meiner bilder als seines ausgibt…was mach ich jetzt am besten? schreib ich ihn an?“
„habe die Suchfunktion eben einmal getestet und war perplex … ich habe doch ein paar meiner Bilder auf „fremden“ Seiten gefunden. Jetzt ist erst einmal die Aufforderung verschickt worden, die Bilder zu entfernen. Wie geht es weiter, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine einfache aber effektive Loesung ans Herz legen?“
Deshalb will ich heute einige Tipps geben, was in solchen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst entscheiden muss, welche Schritte die richtigen sind und notfalls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.
Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?
Feststellung einer Urheberrechtsverletzung
Bei manchen Bilder ist es sehr einfach festzustellen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wenn der Fotograf das Bild weder verkauft, noch verschenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahrscheinlich illegal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur verkauft, ist es das schwieriger. Hier muss der Fotograf die Agentur fragen, ob der betreffende Nutzer das Bild lizenziert hat. Beim Vertrieb über viele Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch komplizierter. Hier ist eine Excel-Tabelle zur Fotoverwaltung unverzichtbar, damit der Fotograf weiß, welche Bilder bei welchen Agenturen angeboten werden. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung illegal sei, muss jede dieser Agenturen, welche Verkäufe des Bildes gemeldet hat, gefragt werden.
Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?
Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewesen wäre, sehen retuschiert aus
Das Bild wird genau in der Thumbnail-Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
Das Foto wurde so beschnitten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
Es wird ein falscher Fotografenname oder eine falsche Quelle als Bildcredit angegeben
Es wird bei redaktionellen Verwendungen keine Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meisten Bildagentur-AGBs ist)
Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusammenkommen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übrigens jedoch der richtige Fotografenname und eine Agentur als Quelle angegeben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis darauf, dass das Foto korrekt lizenziert wurde. Manchmal verstecken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-Browser mit der rechten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-Infos anzeigen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sichtbar. Stünde dann beispielsweise „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, würden meine Alarmglocken nicht so laut läuten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.
Wenn der Fotograf sich relativ sicher ist, dass das Bild geklaut wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten. Üblich sind folgende Schritte.
Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung
Beweissicherung Zuerst sollten immer die Beweise gesichert werden. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betreffenden Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bittet man eine weitere Person als Zeugen, das ebenfalls zu tun, weil Screenshots relativ leicht zu fälschen sind und diese mit einem Zeugen vor Gericht besser Bestand haben. Außerdem sollte man etwas schauen, ob nicht noch an anderen Stellen das gleiche Foto oder andere Fotos des Fotografen illegal genutzt werden. Die oben erwähnte Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eignen sich dafür gut.
Analyse der Lage
Jetzt heißt es nachdenken: Wer hat das Bild illegal genutzt und warum? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine internationale Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte verkauft oder ein anderer Fotograf, der das Bild als sein eigenes ausgibt? Einige dieser Fragen werden auch im Buch „Fotografie und Recht“* behandelt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beantworten soll, sind folgende:
Ist der Bilderdieb eine Privatperson, minderjährig, eine Firma, eine öffentliche Einrichtung oder gänzlich unbekannt?
In welchem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem illegal genutzten Bild ansässig?
Wird das Bild in gewinnorientierter Absicht benutzt?
Wird das Bild (abgesehen vom Bilderdiebstahl selbst) für illegale, diffamierende oder pornografische Zwecke benutzt?
Wie lange ist das Bild schon online?
Wenn der Nutzer das Bild korrekt lizenziert hätte, wie viel hätte er dafür bezahlen müssen?
Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?
All diese Fragen entscheiden zum einen, wie einfach es ist, die verantwortliche Person haftbar zu machen und ob es sich finanziell lohnen würde. Um diese Details rauszufinden, lohnt sich beispielsweise manchmal eine kostenlose Whois-Abfrage, ein Blick ins Internet-Archiv und andere Recherche-Methoden, die hier zu weit gehen würden. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt verschiedene Schritte einleiten, die grob in drei Richtungen gehen.
Weg 1: Anwalt suchen und gerichtliche Auseinandersetzung
Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinnvollsten einen Anwalt einzuschalten. Hier gilt es jedoch erstens darauf zu achten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zweitens gute Konditionen anbieten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unterscheidet sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beachtlich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt werden müssen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn dieser im Ausland sitzt. Eine erste Einschätzung des Falls machen viele Anwälte jedoch kostenlos, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 dieser Liste halbwegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung verschicken. Wird dieser Folge geleistet, ist die Sache erledigt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache entfernt oder nachträglich lizenziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht bringen. Ab da wird es teuer, weshalb Anwalt und Fotograf überlegen müssen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist.
oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
Erst nachdem die Beweise gesichert wurden, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt aufnehmen und entweder darum bitten, das Foto zu entfernen, korrekt zu verlinken und/oder nachträglich eine Lizenzgebühr zu zahlen. Manche Fotografen werden dann wild beschimpft und beleidigt, andere Bilderdiebe tauchen ab und versuchen, ihre Spuren zu beseitigen und andere bitten um Entschuldigung und zahlen einsichtig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst entscheiden, was einer Meinung nach geschehen soll. Manchmal bitte ich nur, dass ein Link zu meiner Seite gesetzt wird, manchmal bitte ich um Entfernung des Fotos, manchmal stelle ich eine Rechnung. Oder manchmal schalte ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ersten Moment Wut und Ärger überwiegen mögen, sollte eine Ansprache sachlich und freundlich erfolgen.
oder Weg 3: Technische Beschwerden
Manchmal ist es nicht möglich, den Bilderdieb zu identifizieren, weil er das Foto beispielsweise anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hochgeladen hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and andere Webseiten, die anonyme Inhalte erlauben, haben im Kleingedruckten stehen, dass urheberrechtliche Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen verstoßen und nicht hochgeladen werden dürfen. Meist reicht eine kurze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform entfernt wird. Ein hilfreicher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazugehörige „Takedown Notice“. Hier eine englische Anleitung dafür.
Auf ähnlichem Weg kann man auch Google, Google Images oder andere Suchmaschinen dazu bringen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine angezeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung verringert wird.
Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?
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Fotografen verschenken Bilder? Bieten sie kostenlos an? Warum?
In den Kommentaren zu einigen meiner letzten Artikel führte die Diskussion oft auf den Preisverfall, der damit ende, wenn Fotografen ihre Fotos gratis anbieten würden. Faktisch ist dieser Punkt längst erreicht. Viele Bildagenturen bieten ihren „Ausschuss“ kostenlos an. Aber auch ganze Webseiten wie Pixelio, Aboutpixel oder Photocase bieten kostenlos lizenzfreie Fotos an. Die beiden letztgenannten nur, wenn die Nutzer selbst aktiv kostenlose Fotos beisteuern, bei Pixelio hingegen ist alles gratis.
Anstatt jetzt aber zu spekulieren, was jemanden motiviert, seine Fotos zu verschenken, habe ich nachgefragt. Ich habe sechs Leute angeschrieben, warum sie ihre Fotos bei Pixelio verschenken, anstatt sie zum Beispiel zu verkaufen. Alle haben geantwortet, zwei wollen aber anonym bleiben. Bevor wir zu den Gründen kommen, warum Fotografen ihre Bilder gratis abgeben, schauen wir uns kurz die Eckdaten an.
Die Menge der Bilder
Von diesen sechs Personen haben vier jeweils ca. 5000 (in Worten: fünftausend) Bilder bei Pixelio online. Das ist weit mehr als viele – auch erfolgreiche – Microstock-Fotografen in ihrem Portfolio haben, mich eingeschlossen. Ein beeindruckendes Ergebnis, was unter anderen zustande kommen kann, weil die Selektionskriterien bei Pixelio weniger streng sind als bei kommerziellen Agenturen. Aber eine Mindestgröße von 1000 x 1000 Pixeln (= 1 MP) wird trotzdem verlangt.
Insgesamt hat Pixelio über 470.000 Bilder in der Datenbank, Photocase hat über 200.000 im Angebot und Aboutpixel liegt bei über 50.000 Fotos.
Die Motive
Ein Argument gegen diese kostenlosen Bilddatenbanken ist oft, dass die Fotos von der technischen Umsetzung und von den Motiven unter der Qualität der kommerziellen Bildagenturen liegen. Da ist was dran. Vor allem die Kostenlos-Sektion* der kommerziellen Bildagenturen speist sich fast immer aus den Fotos, welche aus technischen oder ästhetischen Gründen von der Bildredaktion für den kommerziellen Bereich abgelehnt wurden.
Aber bei Pixelio & Co. ist das nicht immer so. Von den befragten Personen haben viele die „üblichen Amateurfotografen“-Themen abgegrast: Blumen, Tiere, Food und Reisefotos. Aber einige Fotografen sind dicht am üblichen „Stock-Niveau“.
Der User „RainerSturm“ beispielsweise hat in seinem Pixelio-Account knapp 5000 Fotos, darunter viele Motive, die auch locker microstock-tauglich wären, wie diese Solarzellen zum Beispiel. Zu den Fotos mit den meisten Downloads zählen bei ihm Konzept-Bilder mit Puzzle-Teilen, wie sie auch bei den kommerziellen Agenturen zu den Bestsellern gehören:
Die Suche nach Personen, vor allem nach Geschäftsleuten gestaltet sich aber schon deutlich schwieriger. Hier ist der Unterschied zum Angebot kommerzieller Bildagenturen deutlich zu spüren. Selbst das wohl beste Foto eines Geschäftsmanns bei Pixelio liegt sichtbar unter dem Microstock-Standard:
Wer hingegen Fotos von Blumen oder Lebensmitteln sucht, wird diese in Hülle und Fülle finden:
Die Einschränkungen
Wer seine Fotos bei Pixelio anbietet, kann sich aussuchen, ob die Fotos nur für die redaktionelle Nutzung freigegeben sind oder auch für die kommerzielle Nutzung. Standardmäßig sind beim Upload jedoch beide Nutzungen markiert, wer nicht aufpasst, gibt demnach seine Bilder für beides frei. Eine Merchandising-Lizenz wird nicht angeboten. Außerdem müssen nicht nur bei redaktioneller, sondern auch bei kommerzieller Nutzung der Urheber und Pixelio als Quelle genannt und bei einer Nutzung im Internet ein Link zu Pixelio gesetzt werden. Wer hier verschleiern will, wo er seine Fotos kostenlos her hat, riskiert schnell eine Abmahnung, doch dazu unten mehr.
Die Gründe – Warum verschenken Fotografen ihre Bilder?
1. Bestätigung
Was ich bei vielen Antworten herauslesen konnte, ist der Drang nach Bestätigung. Der Wunsch, seine Bilder nicht ungesehen verstauben zu lassen, sondern sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sich daran zu erfreuen, dass diese tatsächlich Verwendung finden. Der oben erwähnte RainerSturm beschreibt das in diesem Interview so:
„Damals wäre mir auch nie in den Sinn gekommen, kostenlos für andere zu fotografieren. Dazu hatte ich erstens keine Zeit und musste zweitens sehen, wie ich mit meiner 5‑Mann-Agentur Monat für Monat die Agentur-Ziele erreichte. Heute ist das anders. Die Agentur wurde 2005 verkauft und jetzt kann ich ganz anders handeln. Vor allen Dingen, weil ich es schade fand, dass mein digitales Archiv immer praller wurde (fing mit den Golffotos an) und doch nur selten „zum Vorschein/Anschauen“ kam. So machte es mir dann zusehends Spaß, die Bilder anderen zur Nutzung kostenlos zu überlassen.“
Auch Willibald Wagner antwortete auf meine Frage in diese Richtung, strebt jedoch zunehmend den Verkauf der Bilder an:
„Als ich mich 2007 wieder mehr der (digitalen) Fotografie widmete und anfing, neben den obligatorischen Urlaubsfotos, auch in andere Bereiche einzusteigen, boten sich Internetplattformen einfach als Ausstellungsfläche an. Dort traf ich Gleichgesinnte die Kommentare zu meinen Fotos abgaben, ich fand interessante Fotos und Anregungen. Hin und wieder verkaufte ich sogar ein Foto. Inzwischen ist „pixelio.de“, obwohl dort 5594 Fotos, darunter auch viel Schrott, von mir eingestellt sind, nicht mehr meine Hauptplattform. Mir ging es wie wahrscheinlich wie vielen anderen. De Kommentare und Punkte Punkte „irgendwelcher Hobbyfotografen“ haben mich immer weniger interessiert. Ich gebe bei pixelio.de deshalb heute gar keine Kommentare mehr ab, stelle allerdings noch, in der Qualität reduzierte, Fotos ein.
Vor ca. 2 Jahren habe ich mich bei „fotocommunity.de“ angemeldet. M.E. werden dort anspruchvollere Fotos gezeigt und stelle dort Fotos unter dem Usernamen „der Flaneur“ ein, im Prinzip läuft es dort aber auch nicht anders als bei pixelio.de.
Seit November 2010 bin ich bei „Shotshop“ vertreten, einer reinen Verkaufsplattform mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch. Mal sehen was hier passiert.
So viel zu meiner Entwicklung seit 2007. Heute sehe ich eher im Verkauf eines Fotos die Anerkennung meiner fotografischen Leistung als in irgendeinem Kommentar. Daneben macht’s natürlich auch Spaß, für ein Foto ein paar Euro zu bekommen.“
2. Weniger Zwänge
Seien wir realistisch: Wer mit Fotos Geld verdienen will, muss arbeiten. Dazu gehören neben dem technischen Qualitätsanspruch der Bildagenturen auch die rechtlichen Hürden und eine gute Verschlagwortung, die oft zeitaufwändig und langweilig ist. Keyword-Spamming wird deshalb bei Pixelio z.B. kaum geahndet und verwässert die Suchergebnisse.
Viele Amateurfotografen, die ihre Fotos zeigen wollen, können oder wollen sich diese Hürden nicht zumuten. Schön formuliert hat das die Userin JOUJOU auf meine Frage:
„Anfragen von Kartenverlagen habe ich immer abgelehnt, denn ich will nicht MÜSSEN – ich will meinen Spass an der Arbeit haben und anderen mit meinen Bildern eine Freude machen. Im Pixelio geht es problemlos – ohne grosse Diskussionen über die Bilder.
Ich begreife die Sorgen der Profifotografen sehr gut. Mit der Digitalfotografie hat sich für euch ja viel geändert. Fotofachgeschäfte sind auch in der Schweiz massenhaft verschwunden, doch man kann das Rad nicht zurückdrehen.“
RainerSturm begründet das ähnlich:
„Ich fotografiere gerne, immer und überall. Aber ich will nicht – als Privatier Jahrgang 42 – den Aufwand übertreiben.
Da aber istockphoto.com und fotolia die qualitative Hürde recht hoch ansetzen, hat man dort viel Leerlauf. Also Arbeit zum Hochladen und dann doch öfter Ablehnungen. Besonders bei istockphoto ging mir dann auf den Geist, wenn immer wieder von Abberation, Lichtsäume etc. geschrieben wurde. Also wenn ich ein Motiv auf volle Bildschirmgröße (22 Zoll) vergrößere, dann kommen halt immer nur die besten durch. Dazu müsste ich aber immer mit großer Ausrüstung, möglichst mit Stativ, durch die Lande ziehen. Das ist mir zuviel.
Auch aufwändige Ausleuchtarbeiten mag ich nicht. Das Equipment ist zu dürftig, der Aufwand – auch zeitlich – ist zu groß.“
3. Dankbarkeit
Ebenso wie bei Microstock-Bildagenturen sind die Kunden oft auch Fotografen und umgekehrt. Bei Pixelio ist das ähnlich. Einige der Leute, die dort Bilder runterladen, geben als Dank ebenfalls welche kostenlos ab. So funktioniert Wikipedia und anscheinend auch Pixelio. So schrieb mir ein Pixelio-User:
„Auf pixelio bin ich gestoßen als Gemeindebriefredaktuer auf der Suche nach kostenlosem Bildmaterial. […] Ich sehe meine Bereitstellung von Bildern auch als kleinen gesellschaftlichen Beitrag, ohne gleich Geld dafür zu verlangen. An vielen Stellen im Internet werden Bilder benötigt, und nicht jeder User kann oder möchte Geld dafür ausgeben (z.B. in Blogs). Festzustellen an wie vielen Stellen meine Bilder eingesetzt werden, ist für mich „Lohn“ und Ermutigung genug.“
Interessant finde ich auch den Werdegang eines anderen Pixelio-Mitglieds, der anonym bleiben will:
„Im Prinzip habe ich durch Agenturen wie pixelio.de, aber vor allem aboutpixel.de zu meiner Berufung und Selbstständigkeit gefunden.
Gerade die Community damals vor 4–5 Jahren bei aboutpixel.de hat einen angeregt und angetrieben sich weiter zu entwickeln, neue Sachen auszuprobieren etc. – natürlich sind auch neue Freundschaften entstanden.
Irgendwann dachte ich mir dann auch, warum die eigenen Bilder verschenken und nicht verkaufen, also habe ich angefangen Fotos in Mid-Stock Agenturen (panthermedia, digitalstock, adpic, pitopia) zu verkaufen (Fotos, die nicht bei pixelio oder ap zu finden sind).
In der Blütezeit hatte ich da ungefähr einen Gewinnanteil von 500€ im Monat (bei 50:50 – Aufteilung) – irgendwann habe ich dann kaum noch Fotos für Bildagenturen produzieren können, weil das eigene Kerngeschäft, die Fotografie durch meinen wachsenden Kundenstamm (vor allem gewerbliche Kunden) stetig wuchs – so dass keine Zeit mehr für Stockfotos blieb. Dadurch gingen natürlich auch die Umsätze wieder runter – worüber ich jetzt nicht sauer bin, denn wenn mich ein Kunde den ganzen Tag bucht, habe ich auch meine 500 € und noch 29 Tage im Monat übrig.
Tatsache ist, dass ich z.B. mit meinen aktuellen Business-Fotos [bei Pixelio; Anm. R.K.] in Bezahl-Agenturen nur einer von ganz vielen bin, damit also kaum Umsatz zu erzielen ist. Also gebe ich den Wurzeln, wodurch ich meine Profession erkannt habe, einfach was zurück, in dem ich die Bilder kostenlos zur Verfügung stelle. Und man erntet dafür auch viel Dankbarkeit und das ist in Ordnung so – da ich manchmal auch das ein oder andere Screendesign für Kunden mache, bin ich selbst glücklich darüber, Quellen wie aboutpixel.de, pixelio.de oder photocase.de nutzen zu können.“
4. Externe Festplatte
Auf den ersten Blick kurios erscheint die Antwort eines Pixelio-Mitglieds, dass er die Webseite auch als „externe Festplatte“ für seine besten Fotos nutze. Dabei ist es nicht mehr so abwegig, wenn man etwas darüber nachdenkt: Die meisten Online-Dienste, welche eine Datensicherung anbieten, verlangen je nach Menge oder Speicherplatz eine bestimmte Gebühr pro Monat. Wer sich entscheidet, seine Fotos stattdessen lieber kostenlos anderen anzubieten, spart sich diese Gebühr.
5. Unwissenheit
Manchmal ist es aber schlichte Unwissenheit, die Leute dazu bringt, ihre Fotos zu verschenken. Wer liest sich schon immer das ganze Kleingedruckte durch, bevor er seine Fotos bei einer Fotocommunity hochlädt? So schrieb mir die Pixelio-Nutzerin Lillyfee1976, die erst seit paar Wochen angemeldet ist:
„Ich hatte keine Ahnung, wie das hier geht. Ich wusste nicht, dass man sich die kostenlos runterladen kann. […] Vielen Dank, dass du mich nochmal darauf hingewiesen hast, man sollte sich doch immer erst alles genau durchlesen, auch das Kleingeschriebene.“
Kommen wir jetzt zu den spannendsten Gründen: Mit kostenlosen Fotos Geld verdienen.
6. Einnahmequelle
Paradox, aber wahr: Es ist möglich, mit kostenlosen Inhalten Geld zu verdienen. Leicht ist es jedoch nicht. Ein Gewinngeschäft sind die kostenlosen Fotos immer für die Seitenbetreiber, die damit Traffic generieren, den sie entweder dazu nutzen, Werbung zu schalten (die Zielgruppe ist immerhin klar definiert: kostenbewußte Grafiker und Webdesigner) oder Nutzer auf ihre kostenpflichtigen Angebote weiterzuleiten. Pixelio macht beides. Microstock-Agenturen und andere Firmen machen dort Werbung und Pixelio selbst gehört der Bildagentur Clipdealer, die auf jeder Seite mehrere Aufforderungen postet, bei Clipdealer ebenfalls nach Bildmaterial zu suchen.
Ein empfehlenswertes – und kostenloses – Buch über die Marketingidee hinter „kostenlosen Produkten“ ist „Free“ von Chris Anderson.
Aber nicht immer profitieren nur die Betreiber dieser Plattformen. Manchmal schaffen es auch die Anbieter kostenloser Fotos, damit Geld zu verdienen. Pixelio-Nutzer haben vor allem zwei Möglichkeiten. Zum einen können sie ihre Fotos nur für die redaktionelle Nutzung freigeben. Wenn jemand das Foto auf diesem Weg findet, es aber kommerziell nutzen will, kann er vom Fotografen eine kommerzielle Lizenz erwerben. Ein Pixelio-Nutzer erklärt:
„Ab und an gibt es auch finanzielle Angebote, oder ich frage bei kommerzieller Nutzung nach. Da war einige Male schon 30€ oder mehr drin für ein Bild.“
Die zweite Möglichkeit zum Geld verdienen ist der Verzicht auf eine Namensnennung. Die kostenlosen Bilder dürfen immer nur mit einer Angabe des Fotografennamens, der Pixelio-Webseite und – bei Webnutzung – einem Link zu Pixelio genutzt werden. Manche Bildsucher wollen das aber nicht und bieten dem Fotografen Geld, wenn er auf eine Namensnennung verzichtet. Der oben erwähnte RainerSturm nutzt das beispielsweise:
„Die einzige sich ergebende Geldquelle ist manchmal dann gegeben, wenn jemand ein Motiv ohne Bildquelle nutzen will. Das kostet dann zwischen 45 und 60 Euro und er bekommt dann auch eine ordentliche Rechnung mit Mehrwertsteuer etc.“
Die Umwandlung von kostenlosen Medien in Umsätze funktioniert nicht nur bei Fotos, sondern manchmal auch bei geklauten Songs, wie das Stefan Niggemeier anhand dieses Beispiels illustriert.
7. Werbeffekt
Eine Variante des sechsten Grundes für kostenlose Fotos ist der Werbeffekt. Hier wird vom Bildanbieter wieder die Tatsache genutzt, dass die Bildnutzer kostenloser Fotos die Bildquelle angeben müssen. Da die Fotografen bestimmen dürfen, welcher Name als Urheberhinweis benutzt werden soll, eröffnet sich die Möglichkeit, seinen Firmennamen oder seine Webadresse häufig gedruckt oder verlinkt zu sehen. Das kann zu mehr Kunden führen, zu mehr Traffic oder zu einem besseren Ranking in Suchmaschinen, was ebenfalls Geld Wert ist.
Beispiele gibt es bei Pixelio einige. Der Fotograf Alexander Hauk lässt als Quelle „Alexander Hauk / www.alexander-hauk.de / pixelio.de“ angeben und verlinkt damit auf sein Medienarchiv. Eine Firma verlangt als Bildnachweis die Angabe ihrer Domain „www.foto-fine-art.de / pixelio.de“ und sorgt so für die Verbreitung ihrer Internetseite für Leinwanddrucke. Der User Christoph Aron möchte als Namen „Christoph Aron (www.pixelmaster‑x.de) / pixelio.de“ angegeben wissen und verlinkt so auf seine private Fotoseite.
8. Abmahnungen
Es gibt vor allem bei den kostenlosen Fotodatenbanken auch eine dunkle Seite. Wenn die Fotos schon nix kosten, legen die Fotografen gesteigerten Wert darauf, dass die oben mehrfach erwähnte Namensnennung auch wirklich erfolgt. Ignorieren Nutzer diese Bedingung, gibt es schnell eine – kostenpflichtige – Abmahnung.
Ein Pixelio-Nutzer schrieb mir:
„Es gibt leider auch immer wieder Unternehmen, die selbst bei kostenlosen Fotos das Mindestmaß an Anstand nicht einhalten und die Fotos ohne die vorgeschriebene Nennung von Quelle und Fotografen nutzen. Sowas macht mich dann natürlich wütend und die bekommen von mir auf die Finger.“
Es ist klar, dass einige Fotografen die Geduld verlieren, wenn sie regelmäßig ihre Fotos ohne Urhebernennung finden. Nun aber einige Worte der Warnung: Es scheint jedoch auch Leute zu geben, die es genau darauf anlegen und dann schnell durch eine drei- bis vierstellige Abmahnsumme in Zusammenarbeit mit einem Anwalt Geld verdienen wollen. Zwei Fälle sind hier und hier im Pixelio-Forum beschrieben. Eine weitere – schon betrügerische – Masche ist hier beschrieben, bei der Fotos anonym zu kostenlosen Bilddatenbanken hochgeladen werden, diese dann nach einer Weile gelöscht werden und den Nutzern auf einmal Abmahnungen ins Haus flattern, weil die Bilder urheberrechtlich geschützt seien. Da die Anmeldedaten bei der kostenlosen Datenbank nicht überprüfbar sind, kann der Nutzer nicht nachweisen, dass das Bild zum Zeitpunkt des Downloads wirklich frei von Rechten Dritter war.
Eine ähnliche Betrugsmasche – nur mit der Creative Commons-Lizenz – für kostenlose Bilder beschreibt ausführlich der Fotograf Dan Heller in seinem Blog.
Nur zur Klarstellung: Den meisten Pixelio-Nutzern liegt es fern, diese letzte Methode zu nutzen, aber es ist schon vorgekommen und einige wenige Fotografen scheinen – formulieren wir es vorsichtig – dem Gedanken nicht abgeneigt zu sein.
Nun zu Euch: Bietet ihr manchmal kostenlose Fotos an? Wenn ja, warum? Und habt ihr damit auch schon direkt oder indirekt Geld verdienen können? Wie?
Die Firma PicScout hat auch ein ähnliches System, welches seit Jahren auch von den großen Bildagenturen wie Getty Images, Corbis, Mauritius und Masterfilegenutzt wird. Vor einem halben Jahr erregte die Firma viel Aufsehen, weil Getty Images mit deren Hilfe eine große Abmahnwelle startete, von der wahrscheinlich nicht nur Bilderdiebe betroffen waren, sondern auch Kunden, die eine Lizenz gekauft hatten. Hier ein anonymisierte Lizenznachforderung.
Daraufhin begannen einige Informatik-Freaks zu schauen, wie die Suchmaschine „Image Tracker“ von PicScout funktioniert und bemerkten, dass dieser Suchroboter auch die gängigen Richtlinien für Suchroboter ignoriert. Daraufhin fanden findige Anwälte schon das Schlupfloch des „virtuellen Hausfriedensbruchs“ und Betroffene sammelten sich in Foren.
Aber für Fotografen ist eher interessant, ob denn Fotos gefunden werden und sich der Aufwand unter dem Strich finanziell lohnt. Das Grundkonzept klingt nicht schlecht:
PicScout sucht automatisch im Internet nach den eigenen Fotos und findet diese auch, wenn sie beschnitten, gespiegelt, mit Text versehen oder farblich verändert wurden. Nachdem eine Urheberrechtsverletzung entdeckt wurde, schickt PicScout Rechtsanwälte und Inkassobüros los, um nachträglich Lizenzgebühren einzufordern. Bei YouTube gibt es auch ein Werbe-Video vom PicScout-Service in Aktion.
Schauen wir doch mal, was das kostet. PicScout bietet für Fotografen drei Möglichkeiten:
500 Fotos für ca. 15 US-Dollar pro Monat
1000 Fotos für ca. 25 US-Dollar pro Monat
2000 Fotos für ca. 35 US-Dollar pro Monat
im Internet automatisch vom „Image Tracker“ suchen zu lassen. Diese Suche soll nach einer telefonischen Auskunft eines Kundenbetreuers bis zu acht Monate dauern können, da es naturgemäß dauert, Billionen Webseiten zu durchsuchen.
Hier kommt aber der erste Haken:
Für diesen Preis werden nur die Webseiten eines Landes durchsucht, entweder der USA, von Großbritannien oder Deutschland. Die Endung der Domain sei da kein ausschlaggebendes Kriterium, es gebe „Algorithmen“, die das feststellten. Meine Vermutung ist, dass Whois-Abfragen, Sprache oder Währungszeichen auf der Webseite einige der Kriterien sein könnten.
Wer mehr als ein Land durchsuchen lassen möchte, zahlt pro Land ca. 6 US-Dollar extra. Die Auswahl ist aber auf obige drei Länder begrenzt. Bei allen drei Ländern und 2000 Fotos wären das ca. 63 US-Dollar pro Monat. Wenn aber auf einer französischen oder kanadischen Webseite geklaute Fotos genutzt werden, ist PicScout anscheinend machtlos.
Der zweite Haken:
Zitat Terms Of Service (ToS):„PicScout shall monitor the territories you have selected in the Subscription Form for commercial websites that potentially infringe the proprietary rights of the Images (“Infringements”). PicScout shall concentrate its efforts on identifying commercial Infringements of the Images rather than private use thereof.“
PicScout konzentriert sich bei der Suche auf kommerzielle Webseiten. Es ist klar, dass sich von dort am ehesten Gebühren eintreiben lassen, von denen PicScout 30% behält. Jedoch gehe ich davon aus, dass die meisten Firmen korrekt arbeiten und lizensierte Bilder nutzen. Bei den privaten Nutzern ist die Zahl derer, die wissentlich oder unwissentlich Fotos stehlen, wahrscheinlich höher.
Der dritte Haken:
Zitat ToS: „In the event that Images provided by you are represented by a stock photography agency, or another agency or entity to whom the prosecution rights for such Images have been assigned (a “Stock Photography Agency”), and such agency is a customer of PicScout, all Match Reports (as defined below) of such images will be provided to the Stock Photography Agency only.“
Das bedeutet, dass nur Bilder gesucht werden können, die nicht über eine Agentur vertrieben werden, welche Kunde bei PicScout ist. Da alle Treffermeldungen nur an diese Agentur gehen, kann der Service nicht mal genutzt werden, um „Belegexemplare“ oder „Referenzen“ zu sammeln.
Der vierte Haken: In den Nutzungsbestimmungen von PicScout steht nichts davon, aber bei meinem Telefonat mit dem Kundenbetreuer hieß es, dass nur „Rights Managed“-Bilder gesucht werden würden, keine „Royalty Free“-Fotos. Bei letzteren sei es nicht möglich, nachzuweisen, ob eine Nutzung korrekt sei. Das wage ich zwar zu bezweifeln, aber wenn sie meinen…
Unterm Strich begrüße ich jeden Service, der helfen kann, meine Fotos zu finden. In diesem Fall finde ich den Preis und die Einschränkungen noch zu hoch.
Ähnliche Erfahrungen hat ein deutscher Fotograf gemacht, der PicScout seit Februar 2008, also seit sechs Monaten nutzt. Er betreibt eine eigene kleine Bildagentur mit Travel-Fotos und lässt 2000 seiner meistgeklickten Fotos via PicScout auf deutschen Webseiten suchen. Bisher noch kein Treffer. Mit der Google-Bildsuche und TinEye fand er jedoch einige seiner Fotos innerhalb einer Stunde.