Darf man Stockfotos für Erotikseiten oder Sexshops benutzen?

Vor paar Tagen habe ich wie­der eine inter­es­san­te Frage per Email bekom­men, die ich ger­ne öffent­lich beant­wor­ten will, weil ich manch­mal ähn­li­che Probleme in der Praxis hatte.

Hallo Herr Kneschke,

ab und zu sehe ich auf Ihrem Blog mal vor­bei. Fand es bis­her immer sehr lehrreich.

Jetzt habe ich eine Frage. Für einen Erotikshop, Kleidung bis Sexspielzeug, wer­den neue Bilder benö­tigt. Ist es erlaubt, dafür z. B. ein Microstock-​Bild zu kau­fen? Es geht ein­fach um eine lächeln­de, attrak­ti­ve Frau, weder in ero­ti­scher Pose noch ähn­li­chem. Ist eine sol­che Verwendung problematisch?

Viele Grüße,
[Name entfernt]“

Die kur­ze Antwort: Ja, eine sol­che Verwendung ist pro­ble­ma­tisch, denn es ist meist nicht erlaubt.

Ich habe hier in mei­nem Blog einen Überblick über die erlaub­ten und ver­bo­te­nen Verwendungen ver­öf­fent­licht. Vor allem die ame­ri­ka­ni­schen Agenturen sind da sehr streng.

Fotos für einen Erotikshop zu nut­zen, ist von den Agenturen meist unter­sagt, weil die Nutzung ent­we­der als „por­no­gra­fisch“, „dif­fa­mie­rend“ oder als „unmo­ra­lisch“ aus­ge­legt wer­den könn­te. Ob die Fotos in neu­tra­ler Pose oder eher sexy und las­ziv sind, spielt da eine unter­ge­ord­ne­te Rolle. Die „Compliance and Enforcement“-Abteilung von iStockphoto argu­men­tier­te in der Vergangenheit zwar manch­mal bei ero­ti­schen Fotos, dass den Models klar sein müs­se, in wel­chem Umfeld sol­che Fotos benutzt wer­den, aber eins der betrof­fe­nen Models hat­te die Sache selbst juris­tisch ver­folgt und sowohl eine Entfernung als auch Entschädigung erwirkt.

Ein wei­te­rer Punkt, an den sel­ten gedacht wird, ist, dass Geschäftsbetreiber zur Einhaltung gel­ten­der Gesetze ver­pflich­tet sind und da der Bildkäufer bei­spiels­wei­se nicht weiß, ob ein abge­bil­de­tes Model mög­li­cher­wei­se min­der­jäh­rig ist, könn­te es neben den oben genann­ten Punkten auch zu Problemen wegen des Alters (Stichwort Jugendschutzgesetz) kom­men.

Ich hat­te bei­spiels­wei­se ein Foto von einer fei­ern­den Mädchengruppe gemacht, von denen min­des­tens eins der Models unter 18 Jahren war. Das lizen­zier­te Foto wur­de von einem der abge­bil­de­ten Models auf einer Webseite gefun­den,  die für „Dildo-​Partys“ gewor­ben hat­te. Das Model war nicht erfreut und der Shop-​Betreiber hat das Foto auch schleu­nigst entfernt.

Ich ken­ne auch wei­te­re Fälle, in denen Models und/​oder Fotografen all­er­gisch auf sol­che Nutzungen reagie­ren und die­se meist erfolg­reich kos­ten­pflich­tig abge­mahnt haben.

Ich emp­feh­le daher, ent­we­der vor einer Nutzung über die Bildagentur den Fotografen und die Models mit einer Skizze oder einem Webseiten-​Layout zu fra­gen, ob alle mit einer Nutzung ein­ver­stan­den sind oder direkt einen Fotografen zu beauf­tra­gen, der das gewünsch­te Foto umsetzt. Auch da soll­ten sowohl Fotograf als auch die Models im Vorfeld auf die geplan­te Verwendung hin­ge­wie­sen wer­den. Eine wei­te­re Möglichkeit wäre, Material von Bildagenturen zu nut­zen, wel­che sich auf den „Adult-​Bereich“ spe­zia­li­siert haben.

Welche Erfahrung habt ihr mit der Nutzung von Stockfotos im ero­ti­schen Kontext gemacht?

30 Gedanken zu „Darf man Stockfotos für Erotikseiten oder Sexshops benutzen?“

  1. im macro Bereich ist es mög­lich eine sol­che Verwendung anzu­fra­gen …nur ist es so das dann das Model und der Fotograf noch­mals gefragt wer­den ob das Bild frei­ge­ge­ben wer­den kann …dies muss dann auch von allen Seiten noch­mals via Anwaltskanzlei in einem neu­en Vertrag fest­ge­hal­ten werden .
    Es ist sicher­lich ein siche­rer Weg für einen Kunden die­sen Weg zu gehen .

  2. Ich gehe ein­mal davon aus, depends … Was wur­de im MR ver­ein­bart bzw. aus­ge­schlos­sen? Die Frage, die sich mir jetzt aber stellt, wie wol­len das die Agenturen kon­trol­lie­ren? Wie läuft das?

  3. Da ich mehr als die Hälfte mei­nes Umsatzes im Direktverkauf mit vie­len deut­schen und öster­rei­chi­schen Zeitungen/​Zeitschriften erzie­le, habe ich ein dem­entspre­chen­des Model-​Release, dass alle (mir bis­her bekann­ten Eventualitäten, inklu­si­ve Erben) umfasst. 

    Es geht immer nur um das Thema Sex, aber Redakteure den­ken sehr oft nicht wirk­lich nach und neh­men belie­bi­ge Bilder z. B. zum Thema Drogen, Alkohol, Demenz und Alzheimer. Das Bild eines net­ten älte­ren Menschens, der aus dem Fenster sieht in einer Zeitung mit 250.000 Auflage in sei­ner Heimatstadt und der Bildunterschrift, das man lei­der nicht mehr nach Hause fin­det, ist nicht weni­ger pein­lich als ein irgend­wo ver­öf­fent­lich­tes Bild auf einer Erotikseite.

    Da hilft nur, sich von vorn­her­ein dage­gen abzu­si­chern um unnö­ti­gen Ärger und Stress zu ver­mei­den. Ich kann mir nicht wirk­lich vor­stel­len, dass dann eine Anwaltskanzklei bei einem VORHANDENEN Bild einen NEUEN Vertrag auf­setzt. Da lau­fen die Kosten doch völ­lig aus dem Ruder. Da ist neu foto­gra­fie­ren wesent­lich güns­ti­ger. Aber wie heissts beim Lotto: Alles ist möglich…

  4. Nikon : bes­se­rer Focus ( der packz ein­fach und schnel­ler) , chip bes­ser und 12 mega­pi­xel mehr . Rauschverhalten wesent­lich bes­ser . Optiken sind auch schär­fer . Da hat canon die letz­ten Jahren verpennt . 

    Anwalt hin und her wenn es um fet­tes Geld dann spielt der Anwalt auch kei­ne Rolle mehr .
    Jeder soll­te sich selbst fra­gen ob es einem selbst Recht wäre sich in einem sol­chen Kontext zu sehen .

  5. @reka: „Jeder soll­te sich selbst fra­gen ob es einem selbst Recht wäre sich in einem sol­chen Kontext zu sehen .“
    Richtig – ein Model muss es ja nicht machen. Gibt ja genug ande­re. Allerdings, wie siehst Du dann den Beruf des Schauspielers? Da sind auch nicht immer alle nur die Guten. Und ein Model ist ja nichts anderes.

  6. einem Schauspieler ist aber mög­lich die Rolle abzu­leh­nen. ^^ Und ohne­hin hinkt der Vergleich ein biß­chen. Ich den­ke, wenn z.B. ein älte­rer Mensch auf einem Foto gebückt, an Krücken oder trau­rig drein­bli­ckend dar­ge­stellt ist (womit er ja wohl auch ein­ver­stan­den war) dann kann man erwar­ten, dass das Bild in so einem Zusammenhang (Demenz) auf­taucht. Wenn er nur lächelnd „vor sich hin“ blickt, ist er dann natür­lich über­rascht und mit Sicherheit auch nicht „amu­sed“.
    Sicher ist es bes­ser, Models dar­auf hin­zu­wei­sen, dass es auch „über­ra­schen­de“ Kontexte sein kön­nen. Ich den­ke auch, die Rechtslage ist ein­deu­tig und gut aus­ge­baut. Wenn natür­lich Redakteure nicht nach­den­ken – hilft nur die „Abmahnung“. Verhindern lässt es sich wohl lei­der nicht.

  7. @Kerstin: „einem Schauspieler ist aber mög­lich die Rolle abzulehnen.“

    Kann das Model ja auch. Es muß sich nicht foto­gra­fie­ren las­sen. Wenn es aber dafür Geld nimmt (der­zeit zah­len ich für ein Shooting 300.- Euro) und den Vertrag, den es vor dem Shooting zu lesen bekommt unter­schreibt, ist das Model für mich eine SchauspielerIn. Und ob es bei den Besetzungsagenturen in der Theater/​Filmbranche so gut ankommt, wenn man eine Rolle ablehnt weil man in einem Krimi den Mörder oder eine Prostituierte spie­len soll, ist auch frag­lich. Aber im Alltagsleben eines Schauspielers wird eher die RollenBESCHAFFUNG als die RollenABLEHUNG ste­hen. Aber er hat es in der Hand. So wie auch jedes Model.

    Wenn natür­lich Redakteure nicht nach­den­ken – hilft nur die “Abmahnung”.“
    Dann habe ich in die­ser Zeitung aber auch das letz­te Bild gehabt. Und das ist im Direktverkauf nicht von mei­nem Interesse. Ich muss recht­lich freie Bilder ablie­fern. Nicht mehr und nicht weniger.

  8. Wie es gehen kann, sieht man ja zur Zeit bei dem Berufsschullehrer aus Fulda, der in Pornos mit­spiel­te und nach dem Bekanntwerden sei­ner Aktivitäten ein Disziplinarverfahren zu erwar­ten hat. Erst jetzt denkt er über die Konsequenzen nach, bedau­ert und es tut ihm leid. – Und die Boulevard-​Medien sind dank­bar für ein Sommerlochthema. 

    http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36094&key=standard_document_46673749

    Von den Konsequenzen her, sehe ich kei­nen Unterschied zu ent­spre­chen­den Stockfotos.

  9. @reka: Die Aufnahmen “ Joggender Mann im Urbanen Umfeld“ sind ja bei Gengelicht gemacht, wie hellst Du auf /​ wel­chen Blitz hast Du benutzt?

  10. ja genau die Bildkäufer sol­len mal für sich über­le­gen ob sie selbst in einem sol­chen Kontext sich sehen möch­ten . Wenn dann sol­len Sie sich an die Agentur wen­den und die Regeln den Rest . 

    Schauspieler und Models sind zwei paar Schuhe : Schauspieler ist ein Beruf für sich . 

    Model : das machen die meis­ten eine Zeit und gehen dann meist in einen ande­ren Beruf rein ( Lehrer , Anwalt,Medizin , Bank) und da ist auch der Punkt der Sache . Ob man sich dann noch sehen möch­te in einem Kontext wo es Schwierigkeiten mit dem Job geben könn­te .… über­legt ein­fach für euch selbst . 

    @ Max : ist egal was du für einen Blitz nimmst . Er soll­te schnell sein(Abbrennzeit ) und Power haben ab 500 W ‑1200 W .Blende 16 soll­test du schon errei­chen und dazu eine schnel­le syn­cro . Ich benut­ze meist den Pro Photo B akku Generator liegt so bei 5–6000 Euro .
    Licht meis­tens indi­rekt oder Beauty Dish .

  11. @reka: Mit schnel­ler Syncro meinst Du wohl die Kamera, geht aber mit der Canon nicht max. 1/​160sek…

  12. @reka: Du weißt aber schon, dass die Models alle voll­jäh­rig sind. Wenn ich einen Vertrag unter­schrei­be, wo ich dar­auf noch direkt hin­ge­wie­sen wer­de, muß ich wis­sen was ich mache. Wenn ich also nur auf das „schnel­le, leicht ver­dien­te Geld aus bin“ darf ich halt nur Mode machen. Und auch da könn­te ja ein Bikini-​Bild mal bei mei­nen Schülern auf­tau­chen. Erst ein­mal ist ein Sohooting nicht zustan­de gekom­men, weil SIE kei­nen Zugriff auf die Bilder gehabt hät­te. Also nicht ein­mal wegen eher heik­len Motive, son­dern sie woll­te wenn ihr ein Bild nicht mehr gefällt, das jeder­zeit raus­neh­men können. 

    Ich bin auch auf eini­gen „heik­len“ Bildern sel­ber drauf. Und habe kein Problem damit, weil ich das als „Schauspielerei“ betrachte. 

    Aber um zum Ursprungsthema zurück­zu­kom­men: Ich hät­te kein Problem damit. Was die Agentur dem Kunden vor­schreibt steht in deren AGB. Für mich ist es ja nur gut, wenn die Agenturen es nicht zulas­sen. Fördert den Direkt-​Verkauf. Genau so wie Bilder mit Logos, die ja z.B. von den Wirtschaftsseiten der Zeitungen lau­fend gebraucht wer­den, aber von Micros nicht (oder kaum) ange­bo­ten werden.

  13. @ Max : rich­tig , der Läufer bewegt sich zudem ja .Bein einem ste­hen­den Motiv ist die syn­cro nicht so wichtig .
    Mit einem speed­light has­te nicht soviel power may­be aber in Verbindung mit der high­speed syn­cro wie­der­um die Möglichkeit 1/​2000 sec. zu errei­chen . Da ist aber wie­der­um auch die Abbrennzeit des Blitzes sehr wich­tig . Je klei­ner die Leistung eines Blitzes ein­ge­stellt ist , des­to schnel­ler ist die Abbrennzeit . Die Zeit wo nur das Blitzlicht flasht . Da musst du dann wie­der schau­en ob das Umgebungslicht power hat , damit du mit der 1/​2000 sec. arbei­ten kannst oder mit 1/​1000 sec. oder 1/​500 sec. . 

    Kennst du ? Sonne lacht Blende 8

  14. @reka: Ist schon klar – bin halt Fotograf und kein Autodidakt. Nur ist mir neu, dass mit einem Schlitzverschluß eine Syncrozeit von 1/​2000 mach­bar sein soll – wie soll das gehen? Mit der EOS?

  15. @R. Kneschke: Habe da in der Betriebsanleitung von der MKIII nach­ge­le­sen, mit 1/​2000 geht das nicht, hast Du das schon mal ausprobiert?

  16. @Max: Das muss nicht die Kamera unter­stüt­zen, son­dern der Blitz. Meine Kombi aus PocketWizards und 580er Speedlites macht das mit, prak­tisch habe ich aber nie 1/​2000 benö­tigt, son­dern höchs­tens mal 1/​500 oder 1/​1000.

  17. @ max robert : das geht alles …auch die 1/​2000 und sogar 1/​64000 sec. bei Einstellung b in der kame­ra ..das ist die kür­zes­te Abbrennzeit vom speedlight

  18. @reka: Ich hat­te ja nach dem Bild mit dem „Urban Jogger“ gefragt – das hast Du aber nicht mit dem Speedlight gemacht?

  19. @reka: Also, noch­mal zum bes­se­ren Verständins, den Jogger hast Du nicht mit der Eos geschossen?

  20. @ max : jog­ger mit der eos und vor­ne an ange­flasht ( in die­sem Fall mit Pro Photo B2 1200 ws gene­ra­tor ) , es gin­ge auch mit einem speed­light . Lichtformer indi­rek­tes licht oder beau­ty dish . Jetzt einen jog­ger besor­gen und raus mit dir und am leben­den Objekt selbst mal aus­pro­bie­ren . Gutes gelingen .

  21. hmm?
    Ich schrieb für ein Kundenprojekt:

    2012/​10/​29 http://www.pixmac.de

    Kann man Ihre Bilder auch für einen Werbebanner nut­zen, Website ist ein
    Erotikshop, Kleidung bis Sexspielzeug?

    ANTWORT:
    Hallo,

    Ja, Sie dür­fen unse­re Bilder für Ihren Erotikshop benutzen.

    Kann das sein? Ich bezweif­le das jeder Fotograf damit ein­ver­stan­den ist, oder steht bei Pixmac so eine Verwendung als „erlaubt“ in den Nutzungsbedingungen?

  22. @Wetzkaz: Ich wäre vor­sich­tig, denn in den Nutzungsbedingungen von Pixmac steht u.a.: „You may not use any Content in a por­no­gra­phic or defa­ma­to­ry man­ner.“ Es kommt also dar­auf an, ob die Verwendung als por­no­gra­fisch oder dif­fa­mie­rend ange­se­hen wer­den könn­te. Und gehe da eher von einer kon­ser­va­ti­ven Weltanschauung aus…

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