Vor gut einem Jahr hatte ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.
Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kostenlos anbieten“ als achten Punkt eine Warnung, dass einige Fotografen kostenlose Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel mißbrauchen könnten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen einige Fotografen Bildnutzer abmahnen, wenn sie kostenlose Bilder falsch verwenden. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.

So eine Abmahnung kann zum Beispiel kommen, wenn bei kostenlosen Bildern der Urheberrechtshinweis vergessen oder auch nur an der falschen Stelle gesetzt wurde.
In den Lizenzbedingungen von Pixelio steht zum Beispiel ausdrücklich:
„IV. Urheberbenennung und Quellenangabe
Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO‘
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“
Das bedeutet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es viele Bildnutzer gerne machen, nicht ausreichen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-HTML-Tag oder im Title-Tag oder als Kommentar im HTML-Quellcode ist auch nicht erlaubt.
Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen folgendes für die Quellenangabe vor:
„(8) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen. Hierbei sind sowohl aboutpixel als auch der Lizenzgeber zu nennen. Die Nennung hat – in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise – im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann / aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von aboutpixel erfolgen. Soweit die Bilddatei für körperliche Projekterzeugnisse verwendet wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfolgen, welche mit dem Projekterzeugnis räumlich fest und dauerhaft verbunden ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf seinem Profil angegeben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nennen. Hat der Lizenzgeber nur seinen Benutzernamen auf seinem Profil hinterlegt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“
Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hingegen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erworben werden, welche das Recht enthält, keinen Namen nennen zu müssen.
Ein Beispiel, wie eine Namensnennung richtig erfolgen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könnte so aussehen:

Zusätzlich wird bei diesem gezeigten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-Webseite verlinkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Ich beschreibe diese Leute mal als kriminelle Abzocker. Die einzige Lösung für solche Leute ist ein Hausbesuch von unangenehmen Zeitgenossen. Es kann doch wohl nicht sein dass jemand so geil auf eine Namensnennung ist. Die Frage ist auch, warum jemand, der Geld verdienen will seine Bilder bei Kostenlosagenturen einstellt. Wahrscheinlich weil fotografischer Tiefflieger und seine Bilder woanders abgelehnt werden.
Habe selbst ein paar Bilder bei Pixelio. Mir ist es aber egal ob der Name genannt wird oder nicht. Es gibt soviele kostenlose und tolle Dinge im Internet, dass ich von dem was das Internet mir gibt ein wenig zurückgebe.
Ich kenne beide Seiten, hab ja 5 Jahre in einer Marketingsagentur gearbeitet – und bin selbst oft hinter der Kamera. Es gibt Bilder, die in groß den Aufmacherartikel einer Website zieren, da ist die Nennung ja einfach. Aber wenn der Header eine Collage ist, wirds schwerer. Klar kann man den ganzen Linkeust in den Footer setzen, aber das sieht einfach nicht mehr professionell aus. Das Impressum wäre ein guter Ort, dann kommt der Fotograf zu seinem Recht und die Seite sieht aufgeräumt aus. Wenn das nicht geht, weil man eine Abmahnung fürchten muss … Also ich kauf da nicht.
Und moralisch find ich so eine Abmahnung reine Geldmache. Ich bin ja eher konservativ, was die Nutzung meiner Bilder angeht. Nur mit Namensnennung und so. Aber wenns doch im Impressum steht… dann ist ne Abmahnung echt net ok.
Ich komme aus dem Staunen nicht …
wobei ich da auch von der Teilnahme an Wettbewerben (mit gleichem Zweck) nur warnen kann.…..
kostenlose ‚verschenkte Fotos… das Sammeln von Daten usw.
alles schön verpackt…wer da den Gewinn macht ist wohl klar.
LG Petra
@bee: Es geht ja vor allem um kostenlose Fotos. Wenn da die einzige Gegenleistung die Namensnennung ist, sollte das schon eingehalten werden. An welcher Stelle genau die Namensnennung erfolgen muss, sehe ich jedoch auch nicht so eng.
Ah sorry, muss ich übersehb haben. Das ändert natürlich alles. Dann seh ich das genau wie du!
Also ich finde, wenn man sich dafür entscheidet, Fotos von dort zu verwenden, dann hat man sich auch an die Bestimmungen zu halten… immerhin bekommt man die Fotos ja schon kostenlos.
Was ist allerdings als Geldmacherei ansehe, ist die sofortige Abmahnung. Es bricht niemandem ein Zacken aus der Krone, wenn er es bemerkt, es ihn stört nur im Impressum genannt zu werden und dann mal kurz den Lizenznehmer anzuschreiben und ihn darauf hinzuweisen. Wird der dann pampig, oder weigert sich, kann man immer noch mit dem Anwalt kommen.
Da uns die sofortigen Abmahnungen und die damit verbundene Abzockerei schon lange ein Dorn im Auge waren, haben wir Pixabay ins Leben gerufen. Dort sind ALLE Bilder public domain, d.h. bei Verwendung ist weder eine Quellenangabe noch eine Namensnennung erforderlich.
Mir ist genau das Gleiche passiert. Nachweislich kleines Versehen und schon kommt die Abmahnung. Es gibt offenbar Fotografen, die davon leben und mehr Zeit vor der Google-Bildersuche verbringen als hinter dem Fotoapparat. Das habe ich daraus gelernt: 1. So wenige Fotos wie möglich verwenden, wenn Fotos, dann am besten beim Fotografen direkt kaufen, oder bei Wikimedia Commons herunterladen.
2. Nur Download bei Foto-Communities, die Ihre Käufer schützen, z.B. dadurch dass die Fotografen verpflichtet sind, erstmal per E‑Mail auf einen Versehen aufmerksam machen zu müssen. Das ist fair. Vorher schon mal den Namen der Foto-Community zusammen mit dem Stichwort „Abmahnung“ bei Google eingegen. Dann bekommt man einen Eindruck von der Praxis…
3. Google-Bildersuche von eigener Webseite ausschließen via robots.txt. Das macht es den Fotografen-„Fallenstellern“ schon mal schwieriger aus einem Versehen Geld zu schlagen.
@Hans: Und was hat der Fotograf dann davon, bei euch hochzuladen? Außerdem scheint mir das mit den Rechten nicht so einfach zu sein, denn ich bezweifle ganz stark, dass Du Bildern wie diesen http://pixabay.com/de/irak-irakische-frau-baby-bagdad-14706/ oder http://pixabay.com/de/frau-hei%C3%9F-stern-raffination-14932/ alle erforderlichen Rechte vorliegen, was z.B. Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte angeht.
@metoo: Dann hat das mit der Abmahnung bei dir was gebracht – warum soll auch etwas völlig kostenlos sein? Letztlich sind Fotografen
ja auch nur Unternehmer.….und das „Google-Bildersuche von eigener Webseite ausschließen“ macht man doch nur um Geld zu sparen, auch wenn es nur €1,– ist, pfui!!!!!
„nix ist umsonst – selbst der tod nicht, er kostet das leben…“ einigen mag der spruch bekannt sein.
„Geiz ist geil“ auch dieser spruch ist hinreichend bekannt…
Es sollte eigentl. allen – und in unserem fall besonders den „bildeinkäufern“ – doch langsam bewusst sein: „umsonst und gut“ gibt es nicht! Irgendwo findet sich ein haken! Als erfahrener bildnutzer oder einfach auch als ganz normaler end-verbraucher sollte jeder das wissen. Und ich denke mit ein bissel lebenserfahrung weis man das auch – aber auch hier gibt es – wie in vielen bereichen des täglichen lebens – viele deppen ( sonst würde ja werbung nicht funktionieren 😉 )
Fotografen, die für „gotteslohn“ (sprich für ein dankeschön) arbeiten und ihre werke webseiten anbieten die damit profit machen sind für mich dumme deppen! Sie respektieren weder andere fotografen noch haben sie achtung und wertschätzung für ihr eigenes werk.
Mich lässt der gedanke nicht los: ja, bringt eine abmahnwelle in die gänge – es nützt vorallem uns, den fotografen! Endlich wird über ihre arbeit nachgedacht und sie evtl. respektiert und anerkannt und ordentlich bezahlt!
@Max Wuterich. Ich habe das Bild legal bei einer Foto-Community heruntergeladen und dafür bezahlt! Ich habe das Bild zwei Mal auf meiner Webseite verwendet. Bei der Verwendung auf der Startseite habe ich alles richtig gemacht. Bei der Verwendung auf einer Unterseite habe ich die Urhebernennung am Bild vergessen. Dass das keine Absicht war, sieht man ja daran, dass ich es auf der Startseite gemacht habe. Und was will der Fotograf von mir? 650 EUR. Für ein Bild, das nicht größer als 200 Pixel ist und nur in einem redaktionellen Artikel auf einer nicht kommerzeillen Webseite verwendet wurde. Das nenne ich Pfui.
Ich habe große Achtung vor ernsthafen Fotografen, die Ihre Bilder für 100 oder 200 EUR oder mehr anbieten. Ich habe selbst schon solche Bilder gekauft. Fotografen, die jedoch ihre Bilder überall kostenlos anbieten und nur darauf warten, dass jemand ein Fehler bei der Nutzung macht, um dann einen völlig überzogenen Preis verlagen zu können, den niemand freiwillig für das Bild gezahlt hätte, sind in meinen Augen jedoch keine Fotografen, sondern Abzocker.
@metoo
Als erstes würde ich das Schw… profilaktisch bei den Sozialbehörden anzeigen. Vielleicht kassiert er ja Hartz IV oder Arbeitslosengeld. Dann beim Finanzamt. Die Staatsanwaltschaft könnte das auch interessieren, denn hier liegt ein Fall von gewerbsmässigem Betrug vor. Die Staatsanwaltschaft könnte auch gleich prüfen ob er nicht mit seinem Anwalt eine kriminelle Vereinigung gegründet hat. Der Community kannst du dann gleich Beihilfe zum Betrug vorwerfen lassen.
Genau solche Fälle wie deinen bringen mich auf die Palme.
@ Max Wuterich
Ich hoffe doch du bist Steuer und Sozialmässig immer auf der Höhe. Du hast bestimmt viele Freunde. Meinst du nicht auch, eine Mail mit dem Hinweis auf Urhebernennung oder eine Korrektur des Urhebers reicht aus.
ich benutze oft photomakers.org! feine sache wenn’s denn mal ein bild für mich gibt! 😉 hatte bis jetzt noch nie ein problem, hab sogar mal ein bildwunsch geäussert und promt wurde mir ein bild geschickt, kostenlos natürlich!
@metoo: Wir haben nun mal eine etablierte Gesetzgebung in Deutschland – Ihr glaubt wohl alle, Künstler bekommen Geld
für nichts? Versucht es dann doch mal selber – es ist nicht einfach, bei den meisten reichts gerade mal zum Leben. Ihr sollte
euch mal überlegen wie eine Gesellschaft aussieht die die Kreativen nicht mehr bezahlt, da wäre schnell Stillstand. Architekten-
pläne kann man auch kopieren, wie würden wohl unsere Städte aussehen? Wenn ein Musiker kein geld mehr für seine Leistung bekommt -
warum soll er komponieren, ein Fotograf fotografieren? (klar da gibt es die Amateure die machen das alles umsonst, aber die kopieren doch bloß, schauen was die Profies machen und stellen dann nach). In so einer Welt möchte ich nicht leben – die wäre mächtig trüb. Hört auf zu maulen und zahlt wenn Ihr konsumiert, und wenn es zu teuer ist, lasst die Finger davon!
Also dieses Thema wird ja auch gerade im Forum von aboutpixel diskussiert, gerade auch im Bezug auf den Fall von metoo. Hier nur schwarz oder weiß zu sehen ist wohl nicht ganz richtig (@Andreas) – by the way, Deinen Kommentar Andreas halte ich für wenig zielführend.
Erst einmal vorweg – so wie das bei metoo gelaufen ist, ist es auf jeden Fall nicht ok, a) wurde der Urheber genannt, sicher nicht vollständig korrekt wie er selbst schreibt, aber die Urhebernennungsproblematik war ihm offensichtlich bewusst b) handelt es sich nach Angaben von metoo um eine nicht kommerzielle Webseite, also ohne Gewinnabzielungsabsicht – auch hier sollte man dann die Kirche im Dorf lassen und nicht teuer abmahnen, eine kurze Mail hätte wohl gereicht – aber auch hier muss ich eventuell den „abmahnenden Fotografen“ in Schutz nehmen – mir sind schon Fälle zu Ohren gekommen – wo Anwälte im Auftrag eines Fotografen abmahnen, diese Fälle aber als Anwalt selbst heraussuchen, der Fotograf nicht mal von dem konkreten Fall weiß – in metoos Fall würde ich an erster Stelle erst einmal den Fotografen kontaktieren, was es denn in diesem Fall auf sich hat, erklären das es sich um eine nicht-kommerzielle Webseite handelt, eine Urhebernennung durchaus da ist, vielleicht nicht überall korrekt platziert etc .… von Andreas Vorschlag würde ich mit Sicherheit abraten 😉
Nun mal zu den Grautönen – ich selbst habe Fotos, sowohl bei pixelio als auch bei aboutpixel und das obwohl ich hauptberuflicher Fotograf bin und eines großen Kundenstammes aus überwiegend gewerblichen Kunden + Hochzeiten sehr gut davon lebe. Und zwar aus folgendem Grund – ich zitiere mal meine eigene Aussage gegenüber Robert zu seinem gut recherchierten Artikel – warum Fotografen überhaupt Ihre Fotos kostenlos anbieten:
“Im Prinzip habe ich durch Agenturen wie pixelio.de, aber vor allem aboutpixel.de zu meiner Berufung und Selbstständigkeit gefunden.
Gerade die Community damals vor 4–5 Jahren bei aboutpixel.de hat einen angeregt und angetrieben sich weiter zu entwickeln, neue Sachen auszuprobieren etc. – natürlich sind auch neue Freundschaften entstanden.
Irgendwann dachte ich mir dann auch, warum die eigenen Bilder verschenken und nicht verkaufen, also habe ich angefangen Fotos in Mid-Stock Agenturen (panthermedia, digitalstock, adpic, pitopia) zu verkaufen (Fotos, die nicht bei pixelio oder ap zu finden sind).
In der Blütezeit hatte ich da ungefähr einen Gewinnanteil von 500€ im Monat (bei 50:50 – Aufteilung) – irgendwann habe ich dann kaum noch Fotos für Bildagenturen produzieren können, weil das eigene Kerngeschäft, die Fotografie durch meinen wachsenden Kundenstamm (vor allem gewerbliche Kunden) stetig wuchs – so dass keine Zeit mehr für Stockfotos blieb. Dadurch gingen natürlich auch die Umsätze wieder runter – worüber ich jetzt nicht sauer bin, denn wenn mich ein Kunde den ganzen Tag bucht, habe ich auch meine 500 € und noch 29 Tage im Monat übrig.
Tatsache ist, dass ich z.B. mit meinen aktuellen Business-Fotos [bei Pixelio; Anm. R.K.] in Bezahl-Agenturen nur einer von ganz vielen bin, damit also kaum Umsatz zu erzielen ist. Also gebe ich den Wurzeln, wodurch ich meine Profession erkannt habe, einfach was zurück, in dem ich die Bilder kostenlos zur Verfügung stelle. Und man erntet dafür auch viel Dankbarkeit und das ist in Ordnung so – da ich manchmal auch das ein oder andere Screendesign für Kunden mache, bin ich selbst glücklich darüber, Quellen wie aboutpixel.de, pixelio.de oder photocase.de nutzen zu können.”
So – und nun mal zum Hasenfuß der ganzen Sache – das Urheberrecht und Nutzungsbedingungen sind zu achten (und das ist nicht nur bei pixelio und aboutpixel so, genauso Agenturen wie istock,fotolia etc. schreiben in Impressumpflichtigen Medien eine Urhebernennung vor – außer man erwirbt Sonderlizenzen soweit denn vorgesehen) – gerade wenn man Fotos „gratis“ nutzen darf.
Ich kann nachvollziehen, wenn private Webseitenersteller, Blogger etc. nicht immer den Baum im Dickicht der ganzen Nutzungsbedingungen, AGB’s, Vorschriften etc. erkennen (auch wenn sich mitlerweile rumgesprochen haben sollte – dass das Urheberrecht zu achten ist).
Wenn allerdings Unternehmen Ihre Webseiten mit z.B. Fotos von mir schmücken (die dann i.d.R. noch von Agenturen erstellt werden), dann hört mein Verständnis auf, wenn man Nutzungsbedingungen, Urheberrecht etc. nicht achtet.
Früher habe ich, sind mir solche Fälle untergekommen, eine Mail geschrieben und erntete oft Unverständnis bzw. wurde gar nicht reagiert. Irgendwann reißt einem dann die Geduld und man hat dann einfach nicht mehr die Lust sich mit den entsprechenden Unternehmen auseinander zu setzen. Und dann gibt es eine Abmahnung. Würde ich es darauf anlegen, könnte ich sicherlich hunderte Unternehmen abmahnen – und dafür müsste ich sicherlich nicht wochenlang bei der GoogleBildersuche recherchieren – ein paar Stunden würden es auch tun – aber auch da lasse ich die Kirche im Dorf – sehe ich eine Unternehmenswebseite mit meinen Fotos und es ist irgendwo auch nur im gerinsten Ansatz zu erkennen, dass das Unternehmen irgendwo schon mal was von Urhebernennung im Bezug auf Fotos von pixelio oder aboutpixel gehört hat, dann lasse ich es auch in Ruhe und gebe maximal einen kurzen Hinweis per Mail, wie die Urhebernennung eigentlich zu erfolgen hat (das sie z.B. im Alt-Tag nicht ausreicht und das eine Urhebernennung dazu da ist, dass sie auch zu erkennen ist und man nicht mit einer Lupe Pixel für Pixel absuchen sollte um was zu erkennen.)
Lange reder kurzer Sinn – ich halte überhaupt nichts davon zu pauschalisieren – weder in die Richtung, es gibt Fotografen die es nur darauf anlegen Fallen auszulegen (wie auch) – noch alle zu Verwender zu verurteilen und abzumahnen was das Zeug hält, nur weil etwas nicht ganz korrekt abgelaufen ist. Hier sollte wohl schon unterschieden werden – Unternehmen vs Privat, Kommerziell vs. Nicht-Kommerziell, Urhebernennung falsch vs. Urhebernennung gar nicht erfolgt – all das sind die Grautöne die nur in jedem Einzelfall betrachtet und geprüft werden müssen.
@ Goenz
Dein Beitrag ist gut. Leider bringen mich solche Fälle wie von Metoo beschrieben auf 180. Die Gäule gingen halt durch.
Wenn ich dann von Leuten wie Max Wuterich lese, dass alle Künstler verhungen müssen weil die bösen Verwender mal einen Urhebernachweis falsch schreiben oder ein Link nicht funktioniert kraulen sich mir wiederum die Fussnägel.
Wenn ein Künstler behauptet er muss mit seien Werken seinen Lebensunterhalt verdienen, warum verdammt noch mal stellt er seine Werke dann bei kostenlos Agenturen und nicht bei Verkaufsagenturen ein.
Ich bin überzeugt er will nicht von seiner Kunst sondern von Fehlern anderer leben.
Natürlich muss das Urheberecht beachtet werden, da gibt es keine Diskusion.
Nur sollten es Urheber Verwendern nicht so einfach machen und ihre Werke verschenken. Als Kaufmann entbehrt Einstellen in Kostenlos Bilddatenbanken und Gewinnerziehlungsabsichten haben jeder logischen Grundlage.
Die einzig mögliche Gewinnerziehlungsabsicht liegt logischerweise in der Abmahnung. Ich finde das Perfide.
Ich kann deine Graustufen verstehen teile sie aber nicht. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich schon so viele Bilder veröffentlicht habe, dass mir eine Namensnennung wirklich nichts mehr bedeutet.
Ich bin da wie eine Prostituirte. Kohle nehmen und Ruhe ist.
Haha – der mit der Prostetutierten ist nicht schlecht.
Ok – ich will nochmal einen anderen, ganz fassbaren Vorteil den ich auch aus den kostenlosten Datenbanken ziehe ins Spiel bringe – ganz viele Verwender verhalten sich mehr als löblich bei der Urhebernennung – sie machen diese sogar über das in den Nutzungsbedingungen hinaus – und verlinken meine Namensnennung zudem mit meiner Homepage – ergo baut man so ein schönes System an Backlinks für Google auf – was wiederum meinem Geschäft zu Gute kommt – wenn man mich leicht über Google findet 🙂
Ich versteh dich goenz.
Trotzdem: Die Häufung von Abmahnungen bei bestimmten Bilddatenbanken lassen diese oft ungerechtfertigt im schlechten Licht erscheinen. Wie du schon geschrieben hast, sind die kleineren Agenturen meist der Start der Stockfotografiekarriere bei den größeren. Meiner Meinung nach würde es der einen oder anderen Agentur gut tun, den nächsten Schritt in Richtung Professionalität zu machen. Am Beispiel photocase ganz gut zu sehen. Von einer Kostenlos-Agentur inzwischen zu einer netten kleinen, aber ernstzunehmenden Agentur die ihre eigen Schiene gefunden hat.
Ich selbst lade inzwischen nur noch bei istockphoto hoch, wo die Namensnennung nur in impressumspflichtigen Medien Pflicht ist. Geklaut wird aber ausschließlich im Internet. Namensnennung würde ich mir per internationalen Gesetz wünschen. Aber das wird schwierig umzusetzen sein. Abgemahnt hab ich bisher nur einmal. Das liegt aber daran, dass ich nur sehr sehr grobe Verletzungen abmahnen will. Eine fehlende Namensnennung zählt nicht dazu.
@martinwimmer: Schon mal was vom Impressumspflicht gehört? kann teuer werden..
@ wuterich: danke für den Hinweis. In einem Blog war mir das wirklich nicht bewusst. Sorry.
Ich hoffe ich werde aufgrund des Themas jetzt nicht gleich abgemahnt …
@Robert:
Danke für den Hinweis. Die Fotos sind aus der Datenbank gelöscht. Wie bereits geschrieben wäre es schön, wenn von beiden Seiten mehr Verständnis vorliegen würde. Auf der einen Seite gibt es die Ignoranten auf der anderen Seite die Abzocker.
Uns hat vor allem gestört, dass auf Pagewizz.com (ein Autorenportal) reihenweise Abmahnungen ins Haus geflattert kamen, da Autoren Bilder „falsch“ eingebunden hatten. In einem Fall erfolgte die Namensnennung (bei einem CC-Bild von Wikipedia) nicht direkt unter dem Bild, sondern am Artikelende. Hier hätten wir uns eine simple E‑Mail gewünscht und die Sache wäre erledigt gewesen.
Dass das mit den Rechten generell keine einfache Sache ist, ist klar. Egal ob man bei Picasa/Google (http://www.panoramio.com/photo/5773243), Pixelio (z.B. http://www.pixelio.de/media/67042) oder Photocase (http://www.photocase.de/foto/25221-stock-photo-kind-ferien-urlaub-reisen-strasse-indien-momentaufnahme-inder) nachschaut – die entsprechenden Rechte dürften auch hier fehlen (Der beleuchtete Eiffelturm bei Nacht zählt als Kunstwerk und darf soweit mir bekannt ist, nicht ohne Zustimmung des Künstlers veröffentlicht werden – aber an Google traut sich eh kein Abzockanwalt ran – warum wohl nur???).
Was mich am meisten stört ist die unklare Rechtslage: Zum einen ist es von Land zu Land verschieden was nun abgelichtet werden darf und was nicht, zum anderen scheinen die Urteile ab und zu auch von den Launen des Richters abzuhängen.
Und wer schützt denn nun die Rechte des indischen Kindes bzw. ist in Indien überhaupt eine MR nötig oder ist das Kind so schlecht zu erkennen, dass hier alles ok ist? Oder gilt hier einfach wo kein Kläger auch kein Richter? Viele Fragen – viele ungelöste Antworten…
Zum Schluss noch zu Deiner Frage „Und was hat der Fotograf dann davon, bei euch hochzuladen?“. Die beantworte ich mit: Warum stellen Menschen Ihr Wissen (z.B. auf Wikipedia) umsonst zur Verfügung? Weil man Spaß daran hat etwas mit anderen zu teilen, weil man Spaß an einer Community hat, weil dann das Internet ein Stück weit zum „Geben und Nehmen (ohne Abzockrei)“ wird oder einfach nur weil es Spaß macht ein paar Fotos, die man übrig hat, hochzuladen um die Welt ein wenig zu verbessern 🙂
PS: Danke für Deine gelungene Homepage. Top Tipps und viele interessante Artikel. Spannend finde ich z.B. auch 2Pimp My Stock! Bildbesprechungen von Stockfotos 17″
@Hans: Habe gerade mal auf Deine Seite geschaut, – hier spricht Du von Abzockerei, von sozialer Verantwortung, von kostenlosem Teilen
von Inhalten, von Spass an der Community- aber auf Deiner Seite bin ich schon bei dem zweiten Klick weitergeleitet worden.
Für mich ist da eine klare Gewinnabsicht zu sehen. Du bist nicht sozial, sondern kommerzial ausgerichtet. Jede Abmahnung die Dich trifft ist eine gute Abmahnung.
@Max Wuterich
Das beantwortet leider keiner meiner Fragen… und richtig, ich spreche von kostenlosem Teilen. Das genau ist der Fall bei Pixabay. Du kannst die Bilder verwenden oder nicht, wo ist das Problem?
Was die kommerzielle Seite angeht: Auch hier auf alltageinesfotoproduzenten, bei pixelio und vielen anderen Portalen sehe ich eingeblendete Werbung (wenn Du das mit der Weiterleitung meinst). Da ist für mich völlig in Ordnung und warum sollte ich nun dem Betreiber ein paar Abmahnungen wünschen? Sorry, verstehe ich nicht!
Um mal einen Hinweis wg des beleuchteten Eiffelturms zu geben: Verboten, bzw Zustimmmungsbedürftig ist die (ge)werbliche Nutzung des Bildes MIT Beleuchtung. Eine Nutzung als Editorial, zB im Rahmen einer Berichterstattung über Paris oder eines Reiseberichts ist ok, die Nutzung zum Verkauf eine Parisreise wäre wiederum genehmigungspflichtig (zB im Werbebanner eingebunden). Dreamstime, die zB auch editorial-Bilder anbieten, ebenso wie Shutterstock, haben einige Bilder des beleuchteten Eiffelturms im Angebot, ähnliches gilt zB für die Oper in Sydney und einige mehr. iStock hat da mal eine schöne Liste zusammengestellt, ich habe die URL allerdings gerade nicht vorliegen.
Wie das jetzt in der modernen Welt ist, wenn jemand einen Bericht über Paris macht, ein Bild des beleuchteten Turms verwendet und dann Affiliat-Links in den Text einbindet, ist wahrscheinlich wieder eine der Grauzonen, die irgendwann Anwälte vor Gericht entscheiden dürfen. Wir verfahren bei unseren eigenen Nutzungen immer so, dass wir bei berechtigten Zweifeln einfach auf anderes Material ausweichen.
@goenz: Schöne beidseitige Beleuchtung – danke.
Danke natürlich auch an Robert, wie immer.
@Hans:
„Was mich am meisten stört ist die unklare Rechtslage: Zum einen ist es von Land zu Land verschieden was nun abgelichtet werden darf und was nicht, zum anderen scheinen die Urteile ab und zu auch von den Launen des Richters abzuhängen.“
„Und wer schützt denn nun die Rechte des indischen Kindes bzw. ist in Indien überhaupt eine MR nötig oder ist das Kind so schlecht zu erkennen, dass hier alles ok ist? Oder gilt hier einfach wo kein Kläger auch kein Richter? Viele Fragen – viele ungelöste Antworten…“
Die Rechtslage ist auch meiner Sicht nicht wirklich unklar. Aber: sie ist leider kompliziert und hat viele Ausprägungen (regional, zeitlich tag/nacht, dauerhaft/temporär …). Sie frisst somit Zeit. Und andauern gibt es es eine Nuance, in die man sich wieder einarbeiten muss.
Nach der aktuellen Rechtsprechung musst Du im Zweifelfall von deutschem Recht ausgehen, wenn Du von Deutschland aus agierst. Vor allem: Auch wenn Du z.B. in einem anderen Land mehr Rechte hättest (Panoramafreiheit/Hundertwasser-Haus in Österreich von oben/vom Haus gegenüber statt von zugänglichen Boden aus geknipst wie in Deutschland nur erlaubt), kannst Du in Deutschland für das Foto abgemahnt werden. Es hilft Dir nichts, dass Du in Österreich als Österreicher hier freier agieren könntest. Für ein indisches Kind (abstrakt, habe das Bild nicht gesehen): Grundsätzlich kennst Du das Recht am eigenen Bild, das gilt für uns in Deutschland. Wie oben: Es gibt *hier* juristisch keinen Auslandsfoto-Bonus sondern Recht am eigenen Bild, fertig. Leider – aber so ist es eben.
Um es ganz unangenehm zu formulieren:
Arbeiten mit Medien heißt: die Regularien kennen und entsprechend Arbeiten.
Nicht (auch wenn es einfacher wäre): ich möchte einfach etwas mit Bildern machen, will mich aber nicht mit der Rechtslage auseinandersetzen.
Wenn Du mit Bildern arbeiten willst musst Du einplanen, dass Du Dich ein Drittel der Zeit mit Regularien (Releases, Markenproblematik) beschäftigen musst. Wie in jedem anderen Job auch. Ein Zahnarzt rechnet auch zu 60% Arbeitszeit Kram ab und würde ganz sicher auch lieber mehr medizinisch Arbeiten. Ich kenne allerdings keinen Job, bei dem das heute in unserer Rechtskultur anders wäre.
Ehe ich abgemahnt werde: Natürlich ist das keinerlei Rechtsberatung – das ist nichts weiter als meine persönliche Erfahrung. Ich bin kein Jurist.
So traurig es ist: wegen irgendwelcher absehbarer Probleme mache ich die Mehrheit der Fotos, die ich „erkenne“ gar nicht erst.
Sorry, dass ich da keine besseren Nachrichten verkünden kann.
„Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu http://www.pixelio.de erfolgen.“
Reicht es, wenn dieser Link einmalig im Impressum angegeben wird oder muss auf jeder Seite auf der ein PIXELIO Foto verwendet wird ein Link eingebaut sein?
@Lucien: Je nach aktuellen Lizenzvertrag sollte ein Link im Impressum ausreichen, ABER an jedem Bild müssen der Fotograf und Pixelio als Urheber genannt werden.
@R. Kneschke: Du solltest ergänzend erwähnen das Du von deutschem Recht ausgehst.…gilt nicht für Seiten in Übersee
@Max: Auch Seiten in Übersee, welche Bilder von Pixelo nutzen, müssen sich an diese Lizenzvereinbarung halten…
@R.W.Froelich
„Es sollte eigentl. allen – und in unserem fall besonders den “bildeinkäufern” – doch langsam bewusst sein: “umsonst und gut” gibt es nicht! “
sorry für die klaren Worte aber das ist echt Stuss!
Schon mal was von …
Thunderbird
Firefox
Open-Office
Ubuntu
Blender
uvam. gehört?
Back to topic
Es geht doch wohl hier um die Spekulation mancher „Foto-Ganoven“ auf (möglicherweise auch versehentliche) falsche Namensnennungen als Gelderwerb.
Woody Allen sagte in dem Film Manhattan, angesprochen auf die scharfe Kolumne in der NY-Times anlässlich eines Naziaufmarschs in etwas folgendes:
„Ja, Kolumne ist gut, aber Baseballschläger sind die besseren Argumente!“
A.Lauer
PS: Um nicht falsch verstanden zu werden..ich bin kein Bilderdieb. Im Gegenteil, wir werden oft genug (Bild & Text) derart unverschämt „beklaut“ das es schon zum Fremdschämen ist, aber Abmahnverbrechern gehört die Hucke voll.
Hallo zusammen,
Bilder kostenlos anzubieten und anschliessend wegen Formfehlern abzumahnen ist nun einmal Abzockerei. Klar gefällt dem einen oder anderen der Begriff nicht und unserer Gesetzgebung und die vereinfachte Prozessverhinderung in Form von kostenpflichtigen Abmahnungen schützt immer nur den Abzocker. Der Abgezockte hat keine Chance.
Als „komerziell agierend“ wird eine Website bereits bei der Einblendung von Google Adsense Werbung eingestuft. Selbst wenn die Werbung nur die Hälfte der Serverkosten einspielt und man den Rest noch beilegen muss.
Wenn du nach so einer Abmahnung zusätzlich noch die Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibst und mehrere Tausend Euro Strafe im Wiederholungsfall zahlen müsstest, kannst du als Blogbetreiber deinen Laden zumachen. Immerhin kann der Abmahner das Bild anonym selbst nochmal hochladen, Screenshot anfertigen und ab zum Anwalt damit.
Das Problem in unserer Rechtssprechung ist eigentlich, dass der gesunde Menschenverstand keine Rolle spielt. Er wird abgeschaltet und es wird stur nach Gesetzesvorlage entschieden. Es entbehrt nämlich jeder Grundlage seine Fotos mit Urhebernennung kostenfrei anzubieten und bei fehlender Kennzeichnung tausende von Euro Lizenzgebühren einzutreiben. Diese Menschen haben einen moralischen Fehler und sind es nicht wert ihre Arbeit zu schätzen, so gut sie auch sein mag.
@Michael P.: Dann mach deine Fotos doch selbst – dann gibts auch keine Probleme.
Hallo Max,
du glaubst immer noch hier geht es um Fotos? Wenn es so wäre gäbe es ebenfalls keine Probleme. Dann würden die Urheber ihre Waren zu einem vernünftigem Preis anbieten und wer sie kaufen möchte der tut das, Andere eben nicht.
Hier geht es um perfide Geschäftsmethoden die gesetzlich legitimiert werden. Die Schmarotzer der Branche kristallisieren sich damit wenigstens zunehmend heraus und wenn man die Namen der Fotografen googelt weiß man schon Bescheid.
Wenn du selbst seriös arbeitest solltest du dich mit denen nicht auf eine Stufe stellen und angegriffen fühlen. Und ja, ich mache meine Fotos jetzt selber oder lasse sie von seriösen Fotografen machen. Ich verhandele auch wegen diesem Quatsch nicht mit Anwälten, die genauso perfide agieren, sondern zahle den Rotz einfach.
Hi,
wenn man das hier liest, muss es einen doch wirklich wundern, dass es überhaupt noch Webmaster in Deutschland gibt, die sich auf das Risiko einlassen eine Webseite zu betreiben. Mit jedem zusätzlichen Besucher steigt das Risiko solche Leute wie „Max“ auf seiner Webseite begrüßen zu dürfen. Und die finden immer irgendeinen Fehler, den sie gerne direkt abmahnen. Ich kann mir nicht erklären, was mit denen los ist, haben die Langeweile? Das Ganze ist so abgefahren! – In Deutschland ist es wahrscheinlich „billiger“ und rechtlich weniger riskant im Mediamarkt einen großen Flatscreen im Auto zu verladen ohne vorher an der Kasse vorbei zu gehen, als ein völlig wertloses Bild auf der Webseite zu veröffentlichen.
@Hans: So „wertlos“ scheint ein Bild ja nicht zu sein, wenn sich ein Webseiten-Betreiber die Mühe macht, es auf seine Seite zu stellen. Es gibt ja genug Webseiten, die nur auf Text setzen, aber anscheinend gibt es deutlich mehr, welche den Nutzen von Fotos auf ihren Seiten erkennen.
Als wertlos würde ich die Fotos jetzt auch nicht bezeichnen wollen. Natürlich haben sie ihren Wert. Das makabere an der Sache ist, daß man mit einer Abmahnung den Wert selbst bestimmen kann und nochmal den gleichen Betrag als Strafzuschlag geltend machen darf. Das hat auch nichts mit Langeweile zu tun sondern ist schöner schmieriger Kommerz der ansonsten offenbar Erfolglosen.
Ich selbst hatte drei Fotos nebeneinander auf der HP. Einer hat abgemahnt mit Gesamtkosten von rund 1800,-. Die anderen beiden Fotografen schrieb ich an und bat um den Preis für die Verwendung des Fotos ohne Urheberangabe unter dem Bild. Einer verlangte 25,- und der andere wollte 50,-. Die 25,- bezahlte ich zzgl. MwSt. nach Rechnungserhalt. Die 50,- sollten per Briefpost versendet werden, was mir etwas heikel war und ich mich nach Ersatz umgesehen habe.
Ihr werdet mir sicher Recht geben, daß die geforderten Beträge des Abmahners in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Fotos stehen. Mein schlechtes Gewissen im Bezug auf das, was ich dem Urheber mit meiner Rechtsverletzung angetan habe, hält sich jedenfalls in Grenzen. Und manch einer, der fahrlässig ein Kind tot fährt, kommt billiger davon – da wird nämlich in Tagessätzen abgerechnet und nicht mit willkürlichen Streitwerten.
Hallo Robert,
zunächst einmal vielen Dank für Deinen fantastischen Blog. Regelmäßig schaue ich vorbei und regelmäßig finde ich hochspannende und informative Berichte.
Seit April diesen Jahres verkaufe ich meine Bilder bei inzwischen 13 Agenturen (keine kostenlosen Angebote). In unregelmäßigen Abständen führe ich eine Bildersuche durch. Dies gilt in erster Linie, um „mal zu sehen, wie meine Bilder verwendet werden“.
Nun habe ich heute zwei meiner Bilder auf zwei Webseiten gefunden, wo ich etwas ins Grübeln gekommen bin. 1. Bei einer Osteopathiepraxis, die im Impressum davon spricht, dass „Bild- und Textmaterial sowie die Funktionalität dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von…“ Allerdings keine Namensnennung des / der Lizenzgeber/Urheber
2. auf einer, vermute ich, kroatischen Website, wird für ein Produkt mit einem meiner Bilder geworben. Außerdem, so scheint es, ist mein Bild, beschnitten auf der Verpackung des Bildes abgedruckt. Nur habe ich keinerlei erweiterte Lizenz dieses Bildes verkauft.
Ich bin nun am Überlegen, wie ich damit umgehe.
Hast Du als erfahrener Stockfotograf einen Rat für mich?
Viele Grüße,
Lars
@Lars: Ja, genau darüber hatte ich mal diesen Artikel hier geschrieben:
http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2011/06/22/frag-den-fotograf-was-mache-ich-nach-bilderklau/
Ich bin grundsätzlich für die Urheberrechte. Mein ungewollter Fehler war, und das gebe ich auch gerne zu, ich habe den falschen Urheber in der Quellenangabe genannt. Quelle und Titel waren korrekt. Ich habe in dem Moment einfach nur gepennt – okay. Selber Schuld.
Dann gibt es bei aboutpixel diesen §17, Absatz 2, der einem die Nutzung von Bildern u.a. zum eigenen kommerziellen Umgang erlaubt, auch wenn man sie nur in den Standardlizenzen erworben hat. Und wann das noch oder schon so ist, darüber kann man sich zu Tode streiten.
Das schaffen wohl Rechtsanwälte nur nach langem hin-und-her.
Danach habe ich ein Bild mit Standardlizenzen erworben und habe es zur grafischen Unterstützung des Themas in die Internetseite eingefügt. Und das passte dem Herrn gar nicht.
Wer so fungiert, sollte seine Bilder, auf die er so stolz ist, am besten einfach nur auf den vertrieblichen Weg bringen und sie nicht in diese Dateien stellen.
Wenn der Fotograf seine Bilder dort einstellt, dann muss er einfach überlegen wie weit die Nutzungsbedingungen auslegbar sind und inwieweit er das hinnehmen will. Aber vielleicht ist diese Unklarheit ja gerade richtig. Auf dem Weg lässt sich das Geld leicht verdienen – und vermutlich gleich ´zigmal.
§17 hat mich ´nen Haufen Geld gekostet, obwohl ich keinen Fehler gemacht habe.