Vor gut einem Jahr hatte ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.
Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kostenlos anbieten“ als achten Punkt eine Warnung, dass einige Fotografen kostenlose Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel mißbrauchen könnten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen einige Fotografen Bildnutzer abmahnen, wenn sie kostenlose Bilder falsch verwenden. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.

So eine Abmahnung kann zum Beispiel kommen, wenn bei kostenlosen Bildern der Urheberrechtshinweis vergessen oder auch nur an der falschen Stelle gesetzt wurde.
In den Lizenzbedingungen von Pixelio steht zum Beispiel ausdrücklich:
„IV. Urheberbenennung und Quellenangabe
Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO‘
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“
Das bedeutet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es viele Bildnutzer gerne machen, nicht ausreichen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-HTML-Tag oder im Title-Tag oder als Kommentar im HTML-Quellcode ist auch nicht erlaubt.
Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen folgendes für die Quellenangabe vor:
„(8) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen. Hierbei sind sowohl aboutpixel als auch der Lizenzgeber zu nennen. Die Nennung hat – in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise – im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann / aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von aboutpixel erfolgen. Soweit die Bilddatei für körperliche Projekterzeugnisse verwendet wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfolgen, welche mit dem Projekterzeugnis räumlich fest und dauerhaft verbunden ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf seinem Profil angegeben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nennen. Hat der Lizenzgeber nur seinen Benutzernamen auf seinem Profil hinterlegt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“
Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hingegen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erworben werden, welche das Recht enthält, keinen Namen nennen zu müssen.
Ein Beispiel, wie eine Namensnennung richtig erfolgen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könnte so aussehen:

Zusätzlich wird bei diesem gezeigten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-Webseite verlinkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?