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Abmahnungen wegen falscher Quellenangabe bei Stockfotos von Aboutpixel, Pixelio etc. vermeiden

Vor gut einem Jahr hat­te ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.

Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kos­ten­los anbie­ten“ als ach­ten Punkt eine Warnung, dass eini­ge Fotografen kos­ten­lo­se Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel miß­brauchen könn­ten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.

In letz­ter Zeit häu­fen sich die Fälle, in denen eini­ge Fotografen Bildnutzer abmah­nen, wenn sie kos­ten­lo­se Bilder falsch ver­wen­den. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.

Korrekte Namensnennung von kos­ten­lo­sen und gekauf­ten Bildern auf der Webseite bayerischerbauernverband.de

So eine Abmahnung kann zum Beispiel kom­men, wenn bei kos­ten­lo­sen Bildern der Urheberrechtshinweis ver­ges­sen oder auch nur an der fal­schen Stelle gesetzt wurde.

In den Lizenzbedingungen von Pixelio steht zum Beispiel ausdrücklich:

IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise und soweit tech­nisch mög­lich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit sei­nem beim Upload des Bildes genann­ten Fotografennamen bei PIXELIO in fol­gen­der Form zu nen­nen: ‚© Fotografenname /​ PIXELIO‘

Bei Nutzung im Internet oder digi­ta­len Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“

Das bedeu­tet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es vie­le Bildnutzer ger­ne machen, nicht aus­rei­chen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-​HTML-​Tag oder im Title-​Tag oder als Kommentar im HTML-​Quellcode ist auch nicht erlaubt.

Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen fol­gen­des für die Quellenangabe vor:

(8) Der Lizenznehmer ist ver­pflich­tet, die Quelle als Bildnachweis zu nen­nen. Hierbei sind sowohl about­pi­xel als auch der Lizenzgeber zu nen­nen. Die Nennung hat – in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise – im Impressum oder unmit­tel­bar am Bild zu erfol­gen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann /​ aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-​Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von about­pi­xel erfol­gen. Soweit die Bilddatei für kör­per­li­che Projekterzeugnisse ver­wen­det wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfol­gen, wel­che mit dem Projekterzeugnis räum­lich fest und dau­er­haft ver­bun­den ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf sei­nem Profil ange­ge­ben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nen­nen. Hat der Lizenzgeber nur sei­nen Benutzernamen auf sei­nem Profil hin­ter­legt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“

Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hin­ge­gen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erwor­ben wer­den, wel­che das Recht ent­hält, kei­nen Namen nen­nen zu müssen.

Ein Beispiel, wie eine Namensnennung rich­tig erfol­gen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könn­te so aussehen:

Bildnachweis für ein pixelio-​Bild am Seitenende

Zusätzlich wird bei die­sem gezeig­ten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-​Webseite ver­linkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?