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Ist die neue Foto-​App Prisma sicher und stocktauglich?

In letz­ter Zeit hat eine neue Foto-​App den vor­ders­ten Platz in den App-​Stores belegt (zumin­dest in der Kategorie „Foto und Video“).

Die Rede ist von der App Prisma, wel­che über 30 künst­le­ri­sche Effekte bzw. Filter im Stil klas­si­scher Kunstwerke zur Verfügung stellt, die über ein Foto gelegt wer­den kön­nen. Sie gibt es für iOs und für Android.

Beispiel der Prisma-Filter: Oben links mein Original-Foto, daneben 5 Kunst-Filter der App.
Beispiel der Prisma-​Filter: Oben links mein Original-​Foto, dane­ben 5 Kunst-​Filter der App.

In den letz­ten Tagen häuf­ten sich die Meldungen über pro­ble­ma­ti­sche Nutzungsbedingungen der App, des­halb habe ich sie mir im Detail durchgelesen.

Besonders bit­ter ist mir fol­gen­der Satz aufgestoßen:

[„,] you her­eby grant to Prisma a non-​exclusive, ful­ly paid and
royalty-​free, trans­fera­ble, sub-​licensable, world­wi­de licen­se to use the Content that you sty­li­ze on or through the Service […]“

Das heißt sinn­ge­mäß übersetzt:
Jedes Bild, was ein Nutzer in die Prisma-​App rein­lädt, darf Prisma ohne jeg­li­che Einschränkung ver­kau­fen! Punkt.

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Prisma auf Platz eins der iOS-​Download-​Charts im Bereich kos­ten­lo­se „Foto und Video“-Apps

Das ist umso gefähr­li­cher, weil die App nur mit akti­ver Internetverbindung funk­tio­niert und alle Bilder, wel­che von der App bear­bei­tet wer­den soll, auf die Server der rus­si­schen App gespei­chert wer­den. Probiert es aus: Im Flugmodus ver­wei­gert die App ihren Dienst.

In der Vergangenheit war es aber oft so, dass neue Apps oder Unternehmen sich die­se Art von sehr weit­rei­chen­den Nutzungsbedingungen gege­ben haben und erst nach Protesten zurück­ge­ru­dert sind.

Deshalb habe ich dem Prisa-​Gründer und Chef Alexey Moiseenkov eine Email auf eng­lisch geschickt mit zwei Fragen:

1. Ist es erlaubt, die fer­ti­gen Ergebnisse aus der Prisma-​App für kom­mer­zi­el­le Zwecke zu nutzen?

2. Wie ist der [oben zitier­te] Satz zu ver­ste­hen: Darf Prisma die Ergebnisse selbst verkaufen?“

Auf den ers­ten Satz habe ich am 11. Juli 2016 fol­gen­de Antwort erhalten:

You can use it how you deci­de but men­ti­on our app.“

Das heißt sinn­ge­mäß: Mach, was Du willst, aber nen­ne dabei die App. Was wie­der­um so von mir nicht in den ursprüng­li­chen Nutzungsbedingungen zu fin­den war. Das hat sich aber eh erle­digt, weil seit dem Update 2.2 der App jetzt unten rechts der Name der App ein­ge­blen­det ist (sie­he Beispiele oben) und die­ser auch nicht ent­fernt wer­den darf, wenn ich die „Terms of Use“ (Stand 22.072016) rich­tig lese:

You will not remo­ve, alter or con­ce­al any copy­right, trade­mark, ser­vice mark or other pro­prie­ta­ry rights noti­ces incor­po­ra­ted in or accom­pany­ing the Prisma Content and you will not repro­du­ce, modi­fy, adapt, prepa­re deri­va­ti­ve works based on, per­form, dis­play, publish, dis­tri­bu­te, trans­mit, broad­cast, sell, licen­se or other­wi­se exploit the Prisma Content.“

Die Antwort auf die zwei­te Frage blieb mir der Entwickler jedoch lei­der schul­dig. Auch auf eine Nachfrage mei­ner­seits habe ich seit zehn Tagen kei­ne wei­te­re Antwort erhalten.

Das macht mich vor­sich­tig und ich rate jedem, der die App für mehr als Schnappschüsse von Blumen oder Sonnenuntergängen nut­zen will, sehr vor­sich­tig zu sein.

Seid euch bewußt: Alle Bilder, die ihr mit der App bear­bei­tet lan­den auf einem Server und laut den Nutzungsbedingungen über­tragt ihr Prisma alle Rechte an den Bildern, die Prisma braucht, um sie ver­kau­fen, wei­ter­zu­li­zen­zie­ren oder ander­wei­tig nut­zen zu können.

Wie sieht ihr die Nutzungsbedingungen und die Effekte der Prisma-App?

Was Zack Arias über Stockfotografie und Bildlizenzierungen sagt

Vor paar Tagen habe ich von mitp-​Verlag das Buch „Photography Q & A“* vom Fotografen Zack Arias (ISBN: 978–3826697234) zuge­schickt bekom­men. Den Untertitel muss­te ich zwei Mal lesen, um sicher­zu­ge­hen, dass das nicht mein Blogtitel ist: „Fragen und Antworten aus dem Alltag eines Fotografen“. Klar, dass ich inter­es­siert zu lesen begann. Und nicht mehr aufhörte.

Aber: Eine aus­führ­li­che Rezension folgt an die­ser Stelle in paar Tagen. Erst mal gibt es eine Leseprobe.

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Der Fotograf Zack Arias ist haup­be­ruf­lich Fotograf und hat in sei­nem mitt­ler­wei­le ein­ge­stell­ten Tumbr-​Blog „Photography Q & A“ über 1500 Fragen zum Thema Fotografie beant­wor­tet. 106 davon wur­den im gleich­na­mi­gen Buch „Photography Q & A“* ver­öf­fent­licht und drei davon – wel­che sich mit Stockfotografie oder dem Bilderverkauf beschäf­ti­gen – stel­le ich heu­te hier vor. Kleiner Tipp: Bei amazon.de gibt es noch paar mehr Seiten zum Lesen.

Frage: Wie ist dei­ne Meinung zu Stockagenturen? Ich habe ton­nen­wei­se Bilder von Reisen, per­sön­li­chen Projekten, Foto-​Spaziergängen und Workshops, die ein­fach auf Festplatten rum­lie­gen. Sollte ich sie als Stockfotografien zum Verkauf anbie­ten, sie „für den Fall“ behal­ten oder ein­fach löschen?“ (Seite 113)

Antwort Zack Arias: Ich weiß nicht. Ich habe die­se Art von Bildern auch. Ich habe kei­ne Ahnung, was man damit machen soll. Einer Bildagentur dei­ne Fotos als Stock zu ver­kau­fen, ist viel Arbeit. Du magst den­ken, das ist ein gutes Stockfoto, aber es ist ver­blüf­fend, wie pin­ge­lig die Agenturen bei Bildern, die ihnen zuge­schickt wer­den, sein kön­nen. Da wer­den Sachen in dei­nen Fotos sein, bei denen du denkst, dass sie kein Thema sind, und plötz­lich retu­schierst du ganz viel, um die­ses oder jenes zu ent­fer­nen. Dann musst du noch die Kunst der Keywords ler­nen. Ich habe das recher­chiert. Ich habe mit Leuten gespro­chen, die das haupt­be­ruf­lich machen. Meine Erkenntnis war, dass es sich nicht lohnt, Zeit und Arbeit in etwas zu inves­tie­ren, von dem man nicht begeis­tert ist und das auch kein wirk­li­ches Einkommen ein­bringt. Wenn du Geld mit Stockfotos machen möch­test, musst du dich wirk­lich dafür begeistern.

Ich hän­ge an mei­nen „ver­misch­ten“ Fotos. Hin und wie­der hole ich eins für ein Projekt raus. Ich habe schon ein Stückchen Himmel, Wolken oder so was aus einem Foto raus­ge­nom­men und in ein ande­res ein­ge­fügt. Das kommt zwar sel­ten vor, aber es ist hilf­reich, sie zu haben. Vielleicht wer­de ich sie eines Tages einem Stock hin­zu­fü­gen. Ich bin nicht kom­plett dage­gen. Ich den­ke auch über die­se Sachen nach, wäh­rend ich foto­gra­fie­re. Ich war kürz­lich in Amsterdam und als ich ziel­los durch die Stadt spa­zier­te, sah ich einen „Foto-​Moment“. Du weißt schon. Grünes-​Fahrrad-​lehnt-​an-​roter-​Türe, sol­che Sachen. Malerisches Boot treibt in einem male­ri­schen Kanal. Scheint ein typi­sches Stockfoto zu sein. Was soll ich jemals mit die­sem Foto machen? Wem wer­de ich es jemals zei­gen? Ich kann das Foto irgend­wo für einen Euro kau­fen. Also ver­zich­te ich auf das Foto. Ich mache es nicht. Ich wer­de nie­mals was damit anfan­gen kön­nen. Es ist mir nicht mal so wich­tig, dass ich es als per­sön­li­ches Foto haben möch­te, das irgend­wo auf der Festplatte ist.

Allerdings weißt du nie, was du in 10 oder 20 Jahren brau­chen oder machen wirst. Fotografiere  immer das, was dich inter­es­siert. Ich foto­gra­fie­re ger­ne Strukturen auf Gehwegen und Street-​Art-​Details wie die Street-​Art-​Dekays. Ich lie­be die­se Sachen. Ich habe Hunderte von Fotos von ver­wit­ter­tem Papier an Wänden. Ich weiß nicht, war­um ich sie lie­be, aber das tue ich. Sie könn­ten mir spä­ter im Leben auf­fal­len und ich könn­te sie für ein Projekt nut­zen. Lösche sie nicht. Diese Fotos sind dei­ne Babys. Behalte sie. Speicherplatz ist güns­tig. Sie kön­nen spä­ter zu etwas werden.

Frage: Ich baue gera­de mein Business als Hochzeits-​Fotograf auf. Das ist etwas, was ich mag, aber wirk­lich begeis­tert bin ich von Stadtbildern. Kann man mit Stadtbildern Geld ver­die­nen, auch als Einsteiger, oder wird es immer Fine Art für mich sel­ber sein? Anders gefragt: Wie kann man sie anonym ver­kau­fen?“ (Seite 120)

Antwort Zack Arias: Deine Frage könn­te auch lau­ten: „Wie ver­kau­fe ich Sachen, die Leute nicht kaufen?“

Ich habe kei­ne Ahnung, wie man aus Stadtbildern (oder Landschafts‑, Nackt- oder Welpenmotiven usw.) ein ren­ta­bles Geschäft macht, außer wenn du zur rich­ti­gen Zeit die rich­ti­gen Leute triffst. Sagen wir mal, eine Hotelkette, wie Marriott, fin­det dei­ne Arbeit und möch­te 5000 Bilder für ihre Hotelzimmer. Das gäbe ein ange­mes­se­nes Einkommen, aber das ist eher Glückssache. Es gibt die Stockfotografie-​Industrie. Es gibt Postkarten. Man kann zu den Kunstmessen rei­sen, dort ein Zelt auf­bau­en und die Bilder an die Öffentlichkeit ver­kau­fen. Vielleicht Kalender. Maus-​Pads. Erinnert sich jemand an Maus-​Pads? Wird das dei­ne Miete zah­len? Höchstwahrscheinlich nicht.

Du kannst dir ein gro­ßes Publikum auf Seiten wie 500px oder Instagram ver­schaf­fen und Leute so nach dei­nen Bildern schrei­en las­sen. Aber dafür musst du a) wirk­lich atem­be­rau­ben­de Fotos machen und b) eine Community bil­den, die sie so sehr liebt, dass sie dafür zah­len. Du fragst danach, es anonym zu machen. Ich ver­ste­he nicht, war­um du das machen willst. Weil es nicht gut mit Hochzeiten kom­bi­nier­bar ist? Du kannst ver­schie­de­ne Arbeiten auf ver­schie­de­nen Seiten haben und trotz­dem dei­nen Namen druntersetzen.

Weißt du … wenn du es liebst – foto­gra­fie­re es. Der Markt dafür wird aller­dings eine höl­lisch klei­ne Nische sein und ich habe kei­ne Ahnung, wo ich dich dafür hin­schi­cken soll. Ich sage nicht, dass es unmög­lich ist. Ich sage nur, der Absatzmarkt dafür ist wesent­lich klei­ner als Bräute, die hei­ra­ten. Du sagst, du fängst gera­de erst mit allem an und dass du dein Business als Hochzeitsfotograf star­ten möch­test. Weißt du, wie viel du damit in der kom­men­den Zeit beschäf­tigt bist? Das Business zu star­ten wird dei­ne gan­ze Zeit in Anspruch neh­men. Es ist ein Vollzeitjob, wenn du es rich­tig machst.

Du fin­dest, Hochzeiten näh­ren dei­nen Bauch, hin­ge­gen näh­ren Stadtbilder dein Herz. So ist es bei mir mit Streetfotografie. Ich lie­be es, Sachen in einer Straße zu foto­gra­fie­ren. Es reizt mich. Es beschwingt mein Inneres. Ich lie­be es so sehr. Ich ver­die­ne damit kein Geld. Es ist mein Hobby. Ich tei­le es als per­sön­li­che Arbeit. Vielleicht mag jemand mei­ne Straßensachen und enga­giert mich als Porträt-​Fotograf. Cool. Verkaufe ich nun Abzüge von den Sachen? Nein. Macht es mir was aus? Gerade nicht. Ich bin damit beschäf­tigt, die ande­ren Sachen zu machen, die mei­ne Rechnungen bezahlen.

Frage: Wann soll­te man Lizenzvergabe und „Nutzung“ berech­nen?“ (Seite 251)

Antwort Zack Arias: Nutzung. Lass uns das in ein­fa­che Begriffe fas­sen, sodass ich ver­ste­hen kann, wovon ich spre­che: Du wirst enga­giert, um einen Job für einen Kunden zu foto­gra­fie­ren. Sie möch­ten die Bilder nut­zen. Wo immer sie die Bilder nut­zen kön­nen. So lan­ge, wie sie die Bilder nut­zen wol­len. Du gibst ihnen das Recht, das zu machen. Du han­delst das alles aus und berech­nest die Kosten am Anfang des Angebotsprozesses.

Es ist ähn­lich, wie wenn man sich ein Auto leiht. Die Autoverleihfirma sagt, wie lang du das Auto nut­zen kannst. Wie weit du fah­ren darfst. Wer das Auto noch fah­ren darf. Du kannst ein Auto für eine Stunde mie­ten, um 15 Meilen zu fah­ren. Du kannst auch ein Auto in New York mie­ten und in L. A. zurück­ge­ben. Ein Auto für eine Stunde mie­ten ist wesent­lich güns­ti­ger als ein Roadtrip durch das Land und die Rückgabe in einer ande­ren Stadt. Du kannst dir nicht das Auto mie­ten und es dann an jemand ande­ren ver­lei­hen. Du kannst das Auto nicht ver­kau­fen. Du besitzt es nicht. Du kannst es auch nicht nach Europa ver­schif­fen und damit durch Südfrankreich fah­ren. Du kannst es nicht für eine Woche bezah­len und dann ein Jahr fah­ren. Wenn du ein Auto willst, das du zu jeder Zeit nut­zen kannst und das jeder ande­re nut­zen kann, was machst du dann? Du kaufst dir ein Auto.

Du musst bei Bildern mit der glei­chen Denkweise vor­ge­hen. Zumindest bei redak­tio­nel­len, Commercial‑, Firmen‑, Advertising- usw. Bildern. Bei Familienporträts oder Hochzeiten oder der­glei­chen gehst du nicht so vor**. Außer wenn du Familienfotos von einer Celebraty oder einem gro­ßen CEO oder so was machst. Du könn­test ein Foto von einem CNN-​Moderator oder sonst wem machen und CNN oder sonst wer fängt an, das Bild zu benut­zen. Dann wird es brenzlig.

Wenn du Tarife aus­han­delst, ver­han­delst du auch die Nutzung der Bilder, die du foto­gra­fie­ren wirst. Das muss schrift­lich erfol­gen und von allen Involvierten unter­schrie­ben wer­den. Sogar die Modelagenturen berech­nen Tarife für die Nutzung, also wenn du ein Model enga­gierst, müs­sen sie bei der Nutzung dabei sein. Die Nutzung kann so aus­se­hen: „Ein Jahr unein­ge­schränk­te Nutzung in Nordamerika nur in gedruck­ter Form.” Du kannst es auf das Web beschrän­ken; oder Web und Druck; oder nur auf Handelsblätter. Oder was auch immer. Du kannst die Zeit begren­zen. Den Ort. Das ist Teil der Anfangsunterhaltung, die du führst. Manche haben Standardnutzungen, die sie brau­chen und dir dik­tie­ren: „Wir brau­chen für zwei Jahre eine unbe­grenz­te Abdeckung Nordamerikas für Druck, Medien, Web usw.” Oder etwas in der Art. Ich spre­che in einer simp­len Sprache. Manchmal wird die Nutzungssprache für den Fotografen zum Hindernis. Du wirst in Situationen kom­men, wo du 5000 Dollar (ca. 3600 Euro) für die Nutzung von einem Jahr berech­nest. Sie möch­ten zwei Jahre für 4000 Dollar (ca. 2900 Euro) Es geht hin und her und ihr einigt euch auf 5000 Dollar für die Nutzung von drei Jahren. Oder du machst es für 3500 Dollar (ca. 2500 Euro) für die Nutzung von sechs Monaten. Ich ver­su­che nur, eine Reihe von den Sachen zu zei­gen, die pas­sie­ren können.

Wenn du jemals mit einem „Auftragsvertrag” arbei­test, dann über­gibst du dem Kunden die Bilder als Eigentum und sie haben unein­ge­schränk­tes lebens­lan­ges Nutzungsrecht. Du hast nicht län­ger die Kontrolle über dei­ne Arbeit. Ich wür­de das lie­ber in lebens­lan­ge unbe­grenz­te Lizenz ändern und als Eigentum behal­ten. Ich sto­ße da nicht oft drauf, aber von Zeit zu Zeit kommt es mal vor. Werd dir bewusst, dass Nutzung ein­fach genau so ver­han­del­bar ist wie Preise, und manch­mal ist es sogar wert­vol­ler. Wenn du die Bilder behal­ten kannst, dann hast du die Möglichkeit, sie spä­ter zu ver­kau­fen. Ich wur­de mal von einem Magazin enga­giert, um die Person X zu foto­gra­fie­ren. Diese Person arbei­tet für das Unternehmen Y. Das Unternehmen ließ sich dann die Nutzung der Fotos von mir lizen­zie­ren. Ein 300-​Dollar (ca. 220 Euro)-Shooting für ein Magazin kann sich spä­ter zu einem 3000-​Dollar (ca. 2200 Euro)-Lizenzverkauf wan­deln. Wenn du unter einem Auftragsvertrag stehst, dann ist die­ser 3000-​Dollar-​Verkauf futsch. Das Magazin kann die Lizenz sogar an das Motiv ver­kau­fen und mehr Geld aus dei­ner Arbeit raus­ho­len. Lustig, hä?

Als ich anfing, mit Bands zu arbei­ten, hab‘ ich nie etwas davon schrift­lich fest­ge­hal­ten. Die münd­li­che Abmachung lau­te­te: Du zahlst mir Geld; ich gebe dir die Bilder. Ich besit­ze die Bilder und kann damit spä­ter machen, was ich will, außer Commercial-​Arbeit, solan­ge ich nicht die Freigabe der Models bekom­me. Ich woll­te kei­ner unbe­kann­ten Band nach­ja­gen, weil ich eines mei­ner Bilder an einem Telefonmast sah, um ihr Konzert in Tom‘s Wing Shack zu pro­mo­ten. Weißt du, was ich meine?

Dann foto­gra­fier­te ich die­sen Kerl namens Zac Brown. Zac war ein­fach nur ein loka­ler Musiker, der in der Szene von Atlanta arbei­te­te. Ich foto­gra­fier­te ihn für 250 Dollar (ca. 180 Euro) und gab ihm eine Disk mit den Bildern. Jetzt ist er eine rela­tiv gro­ße Nummer. Als es mit sei­ner Karriere so rich­tig los­ging, waren die­se Bilder über­all. Sie wur­den auf T‑Shirts gedruckt. Er ergat­ter­te sich Sponsoren. Sie nutz­ten die Bilder. Er schrieb kürz­lich ein Kochbuch – und rate mal – mei­ne Bilder von dem Shooting waren in dem Kochbuch. Ich hat­te kei­ne schrift­li­che Vereinbarung. Es gab kei­nen unter­schrie­be­nen Vertrag, der die Nutzung untersagte.

Ich hät­te rich­tig Staub auf­wir­beln kön­nen, als ich sie auf einem Jägermeister-​Poster sah. Gesetzlich hat­ten sie kei­ne Rechte an den Bildern. Ich hät­te einen Aufstand wegen des Kochbuchs machen kön­nen. Ich hät­te Briefe mit ange­häng­ten Rechnungen schi­cken kön­nen. Ich hät­te mir einen Anwalt neh­men kön­nen. Oder – ich könn­te mei­ne Lektion dar­aus ler­nen und mit mei­nem Leben fort­fah­ren. Zac gehört jetzt eine Plattenfirma. Er arbei­tet mit vie­len Künstlern. Rate mal, wer eini­ge Shootings für sie macht? Rate mal, wer mehr als 250 Dollar für die­se Shootings nimmt? Rate mal, wer einen ver­damm­ten Vertrag über die Shootings hat, der die Nutzung aus­schließt? Rate mal, wer zwei Daumen hat? Ich. Ich albe­re seit­dem mit ihm rum und sage, dass ich mehr hät­te berech­nen sol­len und bes­ser einen Vertrag gemacht hät­te. Er lächelt, klopft mir auf den Rücken und sagt: „Verdammt richtig!”

Du lernst. Du machst wei­ter. Es ist gut, sol­che Sachen schrift­lich fest­zu­le­gen, auch bei den klei­nen Aufträgen. Betrachten wir mal die Person, die nach dem Shooting im Frisörsalon gefragt hat (Seite 152). Ein Fotograf foto­gra­fiert Bilder, über­gibt die Bilder dem Salonbesitzer und dann geht der Fotograf nach Hause. Eines Tages kommt ein Handelsvertreter für die Produkte her­ein und sieht die Bilder. Der Vertreter liebt sie und möch­te sie für eine Werbung benut­zen. Der Salonbesitzer, der sich mit Nutzungsrechten nicht aus­kennt, hän­digt dem Vertreter die Disk mit den Bildern aus und sie lan­den in einer natio­na­len Werbekampagne.

Was dann? Gut, der Fotograf kann im Salon anru­fen und ihnen sagen, dass das, was sie gemacht haben, falsch war. Der Salonbesitzer wuss­te es nicht, er dach­te, er könn­te die Bilder nut­zen, wie er woll­te. Und außer­dem mag er die­sen Vertreter und die­se Firma und er muss eine gute Beziehung zu ihnen haben, dabei hal­fen ihm die Bilder. Nun kon­tak­tiert der Fotograf die Produktfirma und lässt sie wis­sen, dass sie kei­ne Rechte an den Bildern haben. Dem Vertreter wur­de gesagt, das hät­ten sie. Nichts ist schrift­lich fest­ge­legt und die Leute wer­den sau­er. Der Fotograf fühlt sich über­vor­teilt, der Vertreter ist vom Salonbesitzer ange­pisst und der Salonbesitzer ist vom Fotografen ange­pisst und der Fotograf von allen. Das wird nicht gut enden, auch nicht, wenn es dem Fotografen gelingt, einen Scheck aus die­ser Situation raus­zu­han­deln. Der Salon wird den Fotografen nie mehr anru­fen. Jede Verbindung, die mit der Produktfirma geknüpft hät­te wer­den kön­nen – du weißt schon, die dei­ne Arbeit moch­ten –, ist zer­stört. Der Fotograf bekommt einen Scheck und es wird sich im Salon einen Monat lang täg­lich das Maul über ihn zer­ris­sen. Scheiße! Der Salonbesitzer sieht die Bilder an der Wand, denkt an den Fotografen und ist unglücklich.

Atme tief durch, wenn du in sol­che Situationen gerätst. Du bist dabei der Verlierer. Geh diplo­ma­tisch vor, geh zum Salon und sprich mit dem Besitzer. Lass ihn wis­sen, dass die Firma kei­ne Rechte an den Bildern hat, aber es ist okay, weil der Besitzer es nicht wuss­te. Du lagst falsch, weil du das nicht berück­sich­tigt hast, als du den Job gemacht hast. Keine Sorge. Du bist eigent­lich rich­tig glück­lich, dass die Firma dei­ne Fotos mag. Kannst du den Namen und Kontaktdaten von die­sem Vertreter bekom­men, damit du einen Auftragskiller enga­gie­ren kannst? Nein – nicht um einen Killer zu engagieren.

Du rufst den Vertreter an und stellst freund­lich klar, dass die Nutzung nicht bewil­ligt war, aber dass du kei­nen Stunk machen wirst. Aber in der Zukunft müs­sen sie dich für die Nutzung kon­tak­tie­ren. Du bist super duper glück­lich, dass sie dei­ne Bilder mögen, und du wür­dest ger­ne mit ihnen über wei­te­re Aufträge spre­chen. „Ich habe die­sen Job mit wenig Geld erle­digt. Ich wür­de ger­ne mit Ihnen dar­über spre­chen, was wir mit mehr Zeit und mehr Ressourcen machen könn­ten.” Oder so was in der Art. Informiere alle invol­vier­ten Parteien freund­lich, zeig kei­ne Boshaftigkeit und ver­such, dass du dabei ein paar zukünf­ti­ge Aufträge raus­ho­len kannst. Denk dar­an – es ist dei­ne Schuld, du hast es am Anfang nicht berück­sich­tigt. Du kannst zwar die ande­ren beschul­di­gen, aber geh nicht so weit. Lern dei­ne Lektion. Klär die ande­ren auf. Geh einen Schritt voran.

**Auch bei Hochzeiten und Familiensachen geben vie­le Fotografen eine Freigabe für die digi­ta­len Dateien, die besagt, dass sie nur für den pri­va­ten Gebrauch genutzt wer­den dürfen.

Was sagt ihr zu den Antworten von Zack Arias? Welche Antworten hät­tet ihr auf die Fragen gegeben?

* Affiliate-​Link
Disclaimer: Das Buch erscheint im sel­ben Verlag wie mei­ne bei­den Bücher „Stockfotografie“* und „Die Arbeit mit Models“*

Warum die neuen Filter von Google Bildagenturen bedrohen können

Ich sage es schon eine Weile, dass die größ­te Änderung im Stockfotografie-​Markt ver­mut­lich von einer Seite kom­men könn­te, die eini­ge gar nicht im Blick haben.

Ich mei­ne Technologiekonzerne, allem vor­an die – nicht nur – Suchmaschine Google. Viele ver­ges­sen, dass auch Bildagenturen wie Shutterstock, iStock und Fotolia in ers­ter Linie Technologiefirmen sind, die mehr oder weni­ger zufäl­lig eben mit der Ware „Bilder“ han­deln. Genauso gut könn­ten sie auch Musik, Texte, Code-​Schnipsel, Schulungsvideos und so wei­ter ver­kau­fen. Agenturen wie Envato oder Pond5 ver­su­chen das ja auch und auch Shutterstock hat kürz­lich mit Skillfeed einen Marktplatz für Tutorials ins Leben geru­fen. Den alt­ein­ge­ses­se­nen Macrostock-​Agenturen haben die­se Firmen ganz schön zuge­setzt, weil plötz­lich viel Know-​How ins aus uner­war­te­ter Richtung ins Spiel kam.

Was bisher geschah…

Aber zurück zu Google. Schon 2009 schrieb ich, dass die neu ein­ge­führ­te Google Bildersuche (heu­te als „Google Images“ bekannt), die Stockfotografie ver­än­dern wür­de. Schon kurz dar­auf waren die Suchergebnisse bei Google Images deut­lich bes­ser als von TinEye, um glei­che Bilder im Netz zu fin­den. Vor ziem­lich genau einem Jahr wur­de ein gehei­mer Deal zwi­schen Getty Images und Google bekannt, der auf jeden Fall zeigt, dass Google der Bildermarkt bekannt ist. Ca. ein hal­bes Jahr spä­ter führ­te eine grund­le­gen­de Layout-​Änderung bei der Google Bildersuche zu ers­ten Umsatzeinbrüchen bei Bildagenturen.

Die letz­te Ankündigung reiht sich damit fast naht­los in eine Entwicklung ein, die immer bedroh­li­cher für Bildagenturen ist.

Was neu ist…

Google ver­öf­fent­lich­te vor paar Tagen eine neue Filter-​Möglichkeit für die Bildersuche, bei der Bilder nach bestimm­ten Verwendungszwecken gefil­tert wer­den kön­nen. So „neu“ ist die Funktion zwar nicht, denn sie ist seit ca. vier Jahren bekannt, aber bis­her war sie sehr gut in den Tiefen eines Untermenüs versteckt.

Hierarchisch geord­net sehen die ange­bo­te­nen Filtermöglichkeiten so aus:

  • nicht nach Lizenz gefiltert
  • zur Wiederverwendung gekennzeichnet
  • zur kom­mer­zi­el­len Wiederverwendung gekennzeichnet
  • zur Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet
  • zur kom­mer­zi­el­len Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet

Jetzt kön­nen die­se Optionen rela­tiv sicht­bar unter dem Suchfeld bei „Suchoptionen/​Nutzungsrechte“ ein­ge­blen­det werden.

Im Hinblick auf die­se Neuerung wer­den aktu­ell haupt­säch­lich zwei Aspekte dis­ku­tiert. Die Genauigkeit die­ser Filter sowie die lang­fris­ti­ge Änderung von Suchgewohnheiten.

Wie genau die Nutzungsrechte gefiltert werden…

Aktuell spei­sen sich die meis­ten Bilder, wel­che über­haupt gefil­tert wer­den, aus dem Pool von Flickr, Wikipedia, Deviantart, Fotocommunity und eini­gen ande­ren „Crowd Sourcing“-Bilderseiten.

Kritiker wer­fen unter ande­rem ein, dass die ange­zeig­ten Filter einer­seits nicht genau genug sind, ande­rer­seits nicht dem übli­chen „Branchenslang“ ent­spre­chen (was ange­sichts der Verwirrung um Begriffe wie „lizenz­frei“ viel­leicht sogar bes­ser ist) und Google natür­lich auch kei­ne Haftung über­nimmt, ob die Lizenzen kor­rekt ver­ge­ben wurden.

So behaup­tet Google ger­ne, dass ein Creative-​Commons-​Bild, wel­ches unter die „CC BY-​SA 2.0″-Lizenz gestellt wur­de (Namensnennung und Wiedergabe unter glei­chen Bedingungen), „zur kom­mer­zi­el­len Wiederverwendung gekenn­zeich­net“ wäre. Das ist zwar inso­fern kor­rekt, dass sol­che Bilder aus­drück­lich kom­mer­zi­ell genutzt wer­den dür­fen, aber eben nur, wenn der Urheber genannt wird und das Endprodukt (zum Beispiel die Werbeanzeige oder das Computerspiel mit dem Bild im Einsatz) eben­falls mit der „CC BY-SA“-Lizenz ver­öf­fent­licht wird. Das sind prak­tisch so gra­vie­ren­de Einschränkungen, dass der (unab­sicht­li­che) Missbrauch von CC-​Lizenzen damit eher zuneh­men als abneh­men wird.

Außerdem wis­sen die meis­ten Leute eben nicht, dass die Nutzungsrechte nur ein recht­li­cher Aspekt bei der lega­len Bildnutzung sind. Sind Personen auf dem Bild, müs­sen zusätz­lich auch die Persönlichkeitsrechte der Person beach­tet wer­den, es gibt noch den Patentschutz, Markenschutz, Designschutz und so weiter.

Tatsächlich hal­te ich das Problem aber für beherrsch­bar, weil Google durch sei­ne aus­ge­feil­ten Algorithmen die Bilderkennung mitt­ler­wei­le sehr gut beherrscht und sicher immer noch bes­ser dar­in wer­den wird. So wäre es bestimmt tech­nisch leicht lös­bar, bei iden­ti­schen Bildern an meh­re­ren Stellen im Netz auto­ma­tisch immer die strengst­mög­li­che Nutzungskennzeichnung anzu­neh­men. Wenn also eine Bildagentur ein Bild mit Wasserzeichen ver­öf­fent­licht und jemand das Bild ille­gal bei Flickr als „Public Domain“-Bild ein­stel­len wür­de, könn­te Google – tech­nisch gese­hen – bestimmt schnell erken­nen, dass es eigent­lich urhe­ber­ge­schützt ist. Wenn sie es nicht jetzt schon so machen.

Beunruhigender fin­de ich den zwei­ten Aspekt:

Wie sich die Suchgewohnheiten ändern können…

Wir leben – nicht nur digi­tal – in einer Filterblase und neh­men die Umwelt um uns her­um nach bestimm­ten Kriterien wahr. Jemand, der in der Bilderbranche arbei­tet, sieht über­all Stockfotos und erkennt sei­ne Models wie­der, wäh­rend Menschen mit ande­ren Berufen die meis­ten Motive spä­tes­tens nach paar Sekunden wie­der ver­ges­sen haben. Deshalb den­ken wir Stockfotografen auch, dass vie­le Leute ja Bildagenturen ken­nen müss­ten, wo sie Fotos güns­tig ein­kau­fen kön­nen. Unter dem Strich wis­sen jedoch mehr Menschen nicht, dass Bildagenturen exis­tie­ren und was die­se ver­kau­fen als anders­rum. Wer auf der Suche nach Bildern ist, geht viel häu­fi­ger zu Google und schaut sich dort die Ergebnisse an.

Deswegen geben Bildagenturen auch sehr viel Geld aus, um ent­we­der direkt bei Google Werbung zu schal­ten oder indi­rekt, um mit­tels aus­ge­feil­ter SEO-​Maßnahmen die eige­nen Bilder in die obers­ten Reihen der Google-​Bildersuche zu drü­cken. Das funk­tio­nier­te lan­ge sehr gut, bis Google, wie erwähnt, das Layout umstell­te. Jetzt geht Google noch einen Schritt wei­ter. Sobald der Bildsucher auch nur nach irgend­ei­ner Lizenz sucht, fal­len prak­tisch alle Agenturbilder, egal ob Microstock oder Macrostock, aus dem Raster. Übrig blei­ben Amateurbilder.

Das kann einer­seits dazu füh­ren, dass auch pro­fes­sio­nel­le Bildkäufer sich ver­mehrt bei den kos­ten­lo­sen Bildern bedie­nen. Das wie­der­um schwächt die Profis, wenn sie nicht in der Lage sind, sich durch Motivwahl, Qualität oder ande­re Unterschiede von den Hobbyfotos abzugrenzen.

Andererseits ler­nen viel­leicht weni­ger Menschen, die noch kei­ne Bildkäufer sind, über­haupt Bildagenturen ken­nen und gewöh­nen sich dar­an, dort bequem und rechts­si­cher Fotos lizen­zie­ren zu kön­nen. Denn wie die meis­ten Bildagenturen bestä­ti­gen wer­den, ist eine der größ­ten Trafficquellen jeder Agentur die Google Bildersuche. Gewesen, müss­te ich in Zukunft viel­leicht schrei­ben müssen.

Was ebenfalls passieren könnte…

Es könn­te sein, dass Google mit dem Nutzungsrechte-​Filter die Bildsucher auch dafür sen­si­bi­li­sie­ren will, dass nicht jedes Bild ein­fach belie­big genutzt wer­den darf. Wenn das klar ist, erscheint logi­scher, dass für eine Nutzung was gezahlt wer­den müss­te. Wenn jetzt Google Rechteinhabern anbie­ten wür­de, ihre Bilder eben­falls unter „für kom­mer­zi­el­le Weiterwendung gekenn­zeich­net“ anzu­zei­gen und ein klei­nes Warenkorb-​Symbol unter das Foto packt, damit klar ist, dass für die­se Fotos eine klei­ne Gebühr bezahlt wer­den muss, wäre das für die Bilderbranche eine Revolution.

Abwegig wäre es kei­nes­falls. Google ver­kauft über den Playstore schon eine Weile digi­ta­le Inhalte, hat das Vertriebsnetz und die Bezahlmöglichkeiten also prak­tisch getes­tet. Google hät­te von allen Bildagenturen von Anhang an die größ­te Nutzerbasis. Google hat das tech­ni­sche Know-​How, um dop­pel­te Bilder weg­zu­fil­tern, ähn­li­che Bilder anzu­bie­ten, Keyword-​Vorschläge zu machen und so wei­ter. Selbst für die Rechteinhaber, also die Fotografen oder Grafikdesigner, wäre ein Angebot von Google ver­lo­ckend: Immerhin nimmt Google Play nur 30% Kommission von den Anbietern, wäh­rend es bei iStock bis zu 85% sind.

Die Leidtragenden wären die bis­he­ri­gen Bildagenturen. Der Markt bleibt also sehr spannend.

Was sagt ihr? Wie könn­te Google den Bildermarkt umkrempeln?

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich soll­te der Titel die­ses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lau­ten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häu­figs­ten Probleme, wenn ein gekauf­tes Bild falsch ein­ge­setzt wird. Oder wie es mir gegen­über ein Rechtsanwalt tref­fend for­mu­lier­te: „Eine Banane ver­klagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.

Deswegen will ich in die­sem Text kurz zusam­men­fas­sen, wel­che Nutzungsarten übli­cher­wei­se ver­bo­ten sind. Dabei kon­zen­trie­re ich mich die Bereiche, die auch für Models inter­es­sant sind, den ich bekom­me häu­fig von Models zu hören, dass sie nicht wol­len, dass ihre Fotos für „unse­riö­se“ Zwecke genutzt wer­den. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-​Charakter, recht­lich ver­bind­lich sind immer die Lizenzbedingungen der jewei­li­gen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wur­de. Unten habe ich die­se Lizenzverträge auch ver­linkt und einen Teil der wich­ti­gen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durch­ge­hal­ten hat, mag den Eindruck bekom­men, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos mög­lich sei. Das stimmt natür­lich nicht und ich wer­de bald einen Artikel mit den viel­fäl­ti­gen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos ver­öf­fent­li­chen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in ille­ga­ler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit ille­ga­len Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, reli­giö­se Intoleranz und all die ande­ren Dinge, die das Grundgesetz ver­bie­tet. Verboten wäre bei­spiels­wei­se die Nutzung eines Fotos in einem volks­ver­het­zen­den Flyer einer rechts­extre­men Partei.
  • Nutzung in erotischer/​por­no­gra­fi­scher Weise
    Dazu zählt bei­spiels­wei­se, aber nicht aus­schließ­lich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-​Filmen oder Portraits von Models für Escort-​Webseiten. Da die Grenzen zwi­schen Erotik und Pornografie flie­ßend sind, soll­te im Zweifel eher anhand einer kon­ser­va­ti­ven Sicht ent­schie­den wer­den oder bes­ser direkt die Bildagentur nach dem kon­kre­ten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in dif­fa­mie­ren­der Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto aus­schnei­det und auf ein häß­li­ches Tier mon­tiert, belei­digt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist stroh­doof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übri­gens auch, wenn nicht das Model, son­dern der Fotograf belei­digt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heim­lich im Bad auf­ge­nom­men“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glück­li­chen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank die­sen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abge­nom­men“ ist grenz­wer­tig, denn es impli­ziert, dass die Models vor­her 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die fol­gen­de ver­bo­te­ne Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeb­lich eine Meinung äußert, ist das ver­bo­ten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das lecke­re Brot von Bäcker XY“. Besonders emp­find­lich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in ver­fäl­schen­der Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn strei­tet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration wer­den ger­ne Stockfotos gekauft. Das ist nur zuläs­sig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht iden­tisch mit den Personen des Textes sind. Dazu ste­hen ent­we­der neben dem Foto oder im Text „Szene nach­ge­stellt“, „nur zur Illustration“ oder ähn­li­che Hinweise.
  • Nutzung in unmo­ra­li­scher Weise
    Hier wird es schwam­mig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumin­dest im Gesetzbuch stren­ge­re Sitten herr­schen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wie­der. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weni­ger aus­führ­lich aufgelistet.

Die Faustregel für ver­bo­te­ne Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgend­wie nega­tiv aus­wir­ken könn­te (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), soll­te vor­her die Bildagentur gefragt wer­den und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu die­sen „mora­li­schen“ Verboten gibt es noch ande­re Kategorien.

Mehr ver­bo­te­ne Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt wer­den. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutz­wür­dig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erfor­der­li­chen Rechte am Foto besitzt, um die­sen Schutz in Anspruch neh­men zu kön­nen, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dür­fen vom Bildkäufer weder kos­ten­los und gegen Bezahlung zum Download ange­bo­ten wer­den. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauf­ten Bildern selbst bei Bildagenturen hoch­ge­la­den haben, um damit Geld ver­die­nen zu wol­len. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte über­tra­gen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, son­dern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genau­er defi­niert wer­den. Üblicherweise ist ver­bo­ten, die­ses Nutzungsrecht ande­ren zu über­tra­gen. So darf bei­spiels­wei­se eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kau­fen (sozu­sa­gen in des­sen Auftrag), aber nicht das glei­che Foto für einen ande­ren Werbekunden nut­zen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähn­li­ches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen aus­führ­li­che­ren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekom­men will, wel­che Nutzungen ver­bo­ten sind, kann sich nun ent­we­der zu den – meist sehr lang­at­mi­gen – Lizenzverträgen im Original durch­kli­cken, oder in den von mir zusam­men­ge­such­ten gekürz­ten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[…]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhn­li­chen Betrachter ver­let­zend oder unan­ge­mes­sen kon­tro­vers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder der­ar­ti­gen Verwendung eine Erklärung hin­zu­fü­gen, aus wel­cher her­vor­geht, (i) dass das Lizenzmaterial ledig­lich zu Illustrationszwecken ein­ge­setzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abge­bil­de­ten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in por­no­gra­fi­scher, dif­fa­mie­ren­der oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­ger Weise ver­wen­det wer­den, weder direkt noch impli­zit oder in Kombination mit ande­ren Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller gel­ten­den recht­li­chen Vorschriften und/​oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen verpflichtet.“

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limi­ta­ti­on, Content may not be used as a trade­mark, or for any por­no­gra­phic use, unlawful pur­po­se or use, or to defa­me any per­son, or to
vio­la­te any person’s right of pri­va­cy, publi­ci­ty or moral rights, or to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name or trade­mark of any per­son or entity.“

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestat­tet, die Bilder auf belei­di­gen­de, ehr­rüh­ri­ge, por­no­gra­phi­sche, betrü­ge­ri­sche, ver­let­zen­de oder quä­len­de Weise zu ver­wen­den oder in einen sol­chen Zusammenhang zu brin­gen. Berührt der geplan­te Einsatz die­ser Bilder sol­che Bereiche oder kann auf einen der vor­ge­nann­ten Begriffe ein Zusammenhang geschlos­sen wer­den, ist eine vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung ein­zu­ho­len. Dieser Begriff gilt ein­schließ­lich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, kör­per­li­che oder see­li­sche Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder ande­re schwe­re kör­per­li­che oder geis­ti­ge Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dür­fen den Content ledig­lich dazu ver­wen­den, was in vor­ste­hen­dem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zuläs­sig ist. Zur wei­te­ren Erläuterung stel­len fol­gen­de Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berech­tig­ter­wei­se han­delnd) oder gemäß dem anwend­ba­ren Recht ihrer Natur nach als por­no­gra­fisch, obs­zön, unmo­ra­lisch, ver­let­zend, dif­fa­mie­rend oder ver­leum­de­risch ange­se­hen wer­den, bzw. die hin­rei­chend wahr­schein­lich jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person oder Objekt in Misskredit brin­gen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jed­we­den Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise dar­stellt, die
(i) eine ver­nünf­ti­ge Person dazu brin­gen wür­den, anzu­neh­men, dass die­se Person jed­we­de Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sons­ti­ge Bemühung nutzt oder per­sön­lich bil­ligt; oder
(ii) die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se sen­si­blen Situation dar­stellt, ein­schließ­lich, aber ohne Beschränkung auf men­ta­le und phy­si­sche Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person ansto­ßend oder unschmei­chel­haft wäre“

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeg­li­cher anders lau­ten­der und in die­sem Vertrag ent­hal­te­ner Bedingungen aner­kennt, akzep­tiert und garan­tiert das Nicht-​exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über irgend­wel­chen vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erschei­nen­de Menschen oder Eigentum (falls vor­han­den) mit jed­we­den poli­ti­schen, reli­giö­sen, wirt­schaft­li­chen oder ande­ren Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die ange­bil­de­te Person oder den Urheber in einem nega­ti­ven Zusammenhang dar­stel­len, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme poli­ti­sche Parteien und Meinungsförderung im poli­ti­schen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Verwendungsarten“

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dür­fen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem, oder sonst­wie ille­ga­lem oder sit­ten­wid­ri­gem Inhalt oder auf eine Art und Weise ver­wen­den, dass ein Markenzeichen oder geis­ti­ges Eigentum ver­letzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benut­zen, dass eine Person auf dem Foto nega­tiv dar­ge­stellt wird oder die Person so dar­stellt wird, dass sie dar­an Anstoß neh­men könn­te. Das schließt fol­gen­de Beispiele ein (ist aber nicht auf sol­che Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, ero­ti­schen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähn­li­che Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit poli­ti­schen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-​Material für phar­ma­zeu­ti­sche Produkte oder Gesundheitsfürsorge, ein­schließ­lich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygie­ni­sche Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die ver­leum­de­risch sind, oder die ille­ga­len, anstö­ßi­gen, oder unmo­ra­li­schen Inhalt haben.
Sie dür­fen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benut­zen, wenn die Benutzung andeu­tet, dass das Model sich an unsitt­li­chen oder ille­ga­len Taten betei­ligt fühlt oder an kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[…]
(f) under any cir­cum­s­tances use Content in con­nec­tion with any por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, defa­ma­to­ry or ille­gal mate­ri­als; endor­se­ment of product(s); sen­si­ti­ve mental/​health/​other simi­lar aspect of con­texts or subjects.“

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the fol­lo­wing ways, unless they are express­ly per­mit­ted by one of our Extended licen­ses that You have obtai­ned from Us in wri­ting for the Image:
[…]
* For por­no­gra­phic, unlawful or other immo­ral pur­po­ses, for spre­a­ding hate or dis­cri­mi­na­ti­on, or to defa­me or vic­ti­mi­ze other peo­p­le, socie­ties, cultures.
* In a way that would make peo­p­le assu­me that the person(s) depic­ted on the Image is/​are endor­sing a cer­tain pro­duct or a service.
* In a way that could give a bad name to eit­her Stockxpert or the person(s) depic­ted on the Image, inclu­ding illus­t­ra­ting sen­si­ti­ve social sub­jects such as health issues, crime, sexu­al pre­fe­ren­ces, drug abu­se or simi­lar issues.“

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dür­fen nicht ein­ge­setzt werden
(a) für por­no­gra­fi­sche, sexis­ti­sche, dif­fa­mie­ren­de, ver­leum­de­ri­sche, ras­sis­ti­sche, Minderheiten oder reli­gi­ös ver­let­zen­de Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abge­bil­de­te Person/​en her­ab­wür­di­gen­den Art und Weise bzw. wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass der Urheber oder die abge­bil­de­te Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines soge­nann­ten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht ein­ver­stan­den sein könn­te. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se per­sön­lich­keits­ver­let­zen­den Situation dar­stellt, ein­schließ­lich sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑miss­brauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Inhalt dar­ge­stell­te Person ansto­ßend wäre (z.B. Dating-​Seiten, Escort Services, Erotikangebote, por­no­gra­fi­sche Angebote, jugend­ge­fähr­den­de Seiten). In die­sem Fall ist ein aus­drück­li­ches schrift­li­ches Einverständnis der betrof­fe­nen Person über PantherMedia ein­zu­ho­len (gegen eine pau­scha­le Gebühr).
[…]
(f) für sons­ti­ge uner­laub­te Handlungen“

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abge­bil­de­ter Personen füh­ren kön­nen, sind
unzu­läs­sig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?

Tipps für den ersten Fotoverkauf

Der Hobby-​Fotograf Steffen Göthling hat hier in sei­nem Blog „Lens-​Flare“ ein gutes Praxisbeispiel geschrie­ben, wie Amateure sich ver­hal­ten soll­ten, wenn die ers­te Anfrage kommt, dass jemand ein Bild nut­zen möch­te. Viele Fotografen hät­ten ein­fach „Ja“ und Amen gesagt und sich gefreut, dass ihre Aufnahmen beliebt sind.

Steffen jedoch hat jetzt 350 Euro mehr im Sparschwein (dafür gibt es schon net­te Objektive), weil er behut­sam gefragt hat, wofür das Foto genutzt wer­den soll (Buchcover!) und sich dar­auf­hin mit die­sem hilf­rei­chen Fotohonorar-​Rechner nach bran­chen­üb­li­chen Preisen erkun­digt hat. Hut ab für die­se umsich­ti­ge Vorgehensweise.

Wie habt ihr Euer ers­tes Fotos verkauft?