Der Suchalgorithmus einer Bildagentur gehört zu den stärksten Betriebsgeheimnissen. Besonders pikant ist das, weil dieser Algorithmus wesentlich darüber entscheidet, ob man als Fotograf mit dieser Bildagentur viel Geld verdient oder nicht (YouTuber können da ein Lied von singen).
Weil dieser Suchalgorithmus so geheim ist, kann man nur Mutmaßungen darüber anstellen, welche Kriterien genau relevant sind, um bei einer Bildersuche weit oben zu erscheinen.
Manchmal geben die Entwickler jedoch selbst einen seltenen Einblick in ihre Arbeit. So kürzlich bei diesem sehr spannenden Artikel von Fengbin Chen, Machine Learning Engineer bei Adobe.
In diesem Artikel werden erstens einige beobachtete Verhaltensweisen von Bildkäufern aufgezählt. Dazu zählen zum Beispiel:
Kunden scrollen selten in den Suchergebnissen und schauen selten mehr als die erste Seite der Suchergebnisse an
Abo-Kunden benutzen häufig die gleichen Suchbegriffe, jedoch mit anderen geplanten Endnutzungen im Hinterkopf, weshalb die Topresulte nicht die gleichen bleiben sollten
Kunden laden Bilder oft runter, um diese weiterzuverarbeiten, viele suchen nach Inspirationen durch Stock-Bilder, die sie für ihre finalen Projekte bearbeiten können
Bilder auf der ersten Trefferposition haben mehr als zehn Mal zu viele Downloads wie Bilder auf der dreizehnten Trefferposition.
Mehr als die Hälfte aller Downloads erzielen Bilder im oberen Drittel der Suchergebnisse
Es gibt eine „Positionsbefangenheit“ (Position Bias), das heißt, Kunden kaufen lieber Bilder aus den oberen Suchergebnissen als aus den unteren, unabhängig von der Bildqualität und Relevanz.
Ein Kunde lädt eher das 100. Bild (das letzte einer Seite) als das 95. Bild und wenn sie auf die zweite Seite gehen, eher eins aus den oberen Positionen der zweiten Seite als aus den unteren Positionen der ersten Seite.
Ebenfalls sehr spannend ist der seltene Einblick, wie das Adobe Stock Team auf die oben genannten Verhaltensweisen reagiert. Damit geben sie einen nützlichen Einblick in die Denkweise der „Hüter des Algorithmus“:
Das Team hat ein neues Ranking-Feature hinzugefügt mit dem Namen „unbiased DTR“. DTR steht für „Download-through-rate“. Die Idee dahinter ist, dass bisher die Anzahl der Verkäufe ins Verhältnis zu den Views bei den Suchergebnissen gesetzt wurde. Ein Bild, was genauso oft angezeigt wurde wie ein anderes, aber häufiger gekauft wurde, bekam in der Zukunft einen höheren Platz. Das berücksichtigte aber noch nicht den Fakt, dass die Kunden die oberen Bilder unabhängig von der Bildqualität bevorzugten, weshalb sich diese Topseller oben festsetzten und kaum von neueren, eventuell besseren Bildern ablösen ließen.
Beim „unbiased DTR“ wird das nun berücksichtigt, indem die Anzeigeposition mit einfließt in das Verhältnis. Zum Beispiel wird ein Bild auf dem Platz eins der Suchergebnisse als „ein View“ gezählt, während ein Bild auf der 30. Position nur als „ein Fünftel View“ gezählt wird, weil die Neigung, das erste Bild zu kaufen, fünf Mal höher ist als die, das 30. Bild zu kaufen.
Zusäzlich zu diesem Faktor spielen natürlich noch viele andere Faktoren wie Alter des Bildes, Suchbegriffe, Portfoliogröße und so weiter eine Rolle.
Als Ergebnis wird im Artikel dieses Vorher-Nachher-Beispiel gezeigt:
Vorher-Nachher-Vergleich des „unbiased DTR“-Ranking Features bei Adobe Stock
So sehr ich den Einblick in die Arbeitsweise des Such-Teams zu schätzen weiß, so sehr bin ich doch vom Ergebnis enttäuscht. Es wird behauptet, das Nachher-Ergebnis würde mehr Diversität und Variationen zeigen. Ich bin da einer anderen Meinung.
Neben den unzähligen Kunden, welche meine Bilder kaufen, gibt es leider auch einige, welche diese ohne Lizenz nutzen. Wenn ihnen dann die Abmahnung meines Anwalts ins Haus flattert, taucht leider viel zu häufig die Ausrede auf, die Bilder habe man „kostenlos im Internet“ gefunden. Einige der so Abgemahnten nannten mir die Domains, sodass ich mir dieses Phänomen genauer anschauen konnte.
Neben einigen legalen kostenlosen Bildquellen im Internet scheint es vor allem drei Arten von vermeintlich kostenlosen Bildquellen im Internet zu geben.
Illegale Cipartquelle clipartstation.com, einige Bilder haben noch Wasserzeichen von 123rf und Canstock im Bild, weiter unten auch von Shutterstock
Zwei der drei Arten betreffen hauptsächlich Illustrationen. Weshalb das so ist, weiß ich nicht, ich vermute aber, dass die „kostenlosen“ Cliparts, die Firmen wie Microsoft oder Corel ihren Office- und Grafikprogrammen beigelegt haben, zu der Annahme geführt haben, einfache Illustrationen seien generell „frei verfügbar“. Die unpassende deutsche Übersetzung „lizenzfrei“ des englischen Begriffs „royalty free“ ist leider ebenfalls kontraproduktiv.
Ich möchte die verschiedenen Arten von vermeintlich „kostenlosen Bildern“ hier erklären und zeigen, wie man erkennen kann, dass es sich um illegale Bildangebote handelt, um die Bildersucher vor den finanziellen Schäden bewahren, die sich aus einer solchen illegalen Bildnutzung ergeben können.
1. SEO-Domains
Ich nenne diese Domains „SEO-Domains“, nach dem englischen Kürzel für „Suchmaschinenoptimierung“, weil jeder mit etwas Grips im Kopf sehen kann, dass bei diesen Webseiten etwas nicht stimmen kann. Es fängt beim Domainnamen an, der in der Regel nichts mit Bildern, Grafik, Illustration oder sonstigen verwandten Begriffen zu tun hat. Warum das vermutlich so ist, dazu kommen wir gleich. Diese Webseiten heißen zum Beispiel sulimanalomran.com (ehemals requestreduce.org, davor techflourish.com), inadinaofset.com oder noticiasmocambique.com. Das Layout ist oft häßlich, lieblos dahingeklatscht und die Bilder sind leicht erkennbar aus vielen verschiedenen Quellen zusammengeklaut. Deutliche Indizien dafür sind zum Beispiel die sichtbaren Wasserzeichen verschiedener Bilderagenturen, kleine Bildgrößen oder falsche Skalierung.
sulimanalomran.com Webseite, mit Wasserzeichen von Dreamstime und 123rf
Für den seriösen Bildsucher ist ein weiteres leicht erkennbares Merkmal, dass keine physikalische Kontaktadresse angeben wird. Oft ist nur eine Emailadresse auffindbar. Wenn weder Namen von Verantwortlichen, Postanschriften einer Firma oder sonstwas genannt werden, ist in der Regel etwas faul.
Außerdem steht auf diesen Seiten meist nicht mal eine ausformulierte Lizenz, also die Lizenzbedingungen, an die man sich halten muss, was man mit den Bildern machen darf und was nicht. Meist steht einfach nur irgendwo „free cliparts“ oder „kostenlose Bilder“, mehr nicht.
Die Bilder auf diesen Seiten sind meist nur Mittel zu einem anderen Zweck, und zwar vermutlich dem Domainverkauf. Oft existieren diese Seiten nicht lange als Bilderquelle. Die Bilder sollen anfangs nur viel Traffic generieren, weil das bei der Google-Relevanz mehr Gewicht als die reine Linkhäufigkeit bekommen hat, um diese Domains (mit dem Traffic) dann weiterzuverkaufen. Deshalb auch die kuriosen Domainnamen, die schon offenbaren, welche anderen Branchen da zugreifen sollen.
Sicher bin ich mir dessen aber nicht, weil beispielsweise die ehemals techflourish.com-Domain alle paar Monate den Namen wechselt, aber jeweils eine Weiterleitung auf die letzte intakte Domain enthält.
2. Fake-Agenturen
Diese Art der illegalen Bildquellen ist leider für den durchschnittlichen Bildsucher schwieriger zu erkennen, weil diese Seiten sich Mühe geben, einen seriösen Anschein zu erwecken. Das Layout ist schön, der Domainname klingt passend und es finden sich mehr Informationen auf der Seite als bei den „SEO-Domains“. Negative Beispiele sind die Seiten cleanpng.com (ehemals kisspng.com) oder clipartstation.com, auf denen viele Bilder als kostenlos verfügbare „Public Domain“-Bilder angeboten werden, obwohl das nicht stimmt, zumindest in vielen Fällen nicht.
Suche nach „children“ bei cleanpng.com, zu sehen sind beispielsweise Motive der Stock-Anbieter cirodelia oder dip
Es gibt ganze „Domaingruppen“ von Webseiten, die alle nach dem gleichen Schema benannt sind und ein sehr ähnliches Layout haben wie purepng.com, toppng.com, pngriver.com oder pluspng.com. Viele dieser Seiten haben nicht nur Cliparts im Angebot, sondern auch viele Foto-Freisteller mit transparentem Hintergrund, welche aktive Stockfotografen oft leicht als die Motive bekannter Kollegen erkennen, z.B. diese lächelnde Dame als Motiv von Andres Rodruigez (andresr):
Foto von Andresr illegal als „free download“ bei purepng.com
Die Grenzen zwischen den ersten beiden Kategorien sind unscharf und verwischen oft. Beiden gemein ist jedoch, dass in der Regel keine Postadressen oder volle Namen der Verantwortlichen auffindbar sind.
Startseite von pluspng.com
3. Vorschaubilder von Bildagenturen
Eine dritte Art, sich illegal Bilder zu holen, sind die Vorschaubilder von Bildagenturen, welche Bilder regulär und legal anbieten. Diese Bilder sind oft auch über die Google Bildersuche auffindbar und dort bedienen sich anscheinend gerne Bildsucher, die nichts zahlen wollen. Das ist natürlich nicht erlaubt, ebensowenig wie die Layoutbilder (mit oder ohne Wasserzeichen) direkt von den Agenturwebseiten öffentlich zu nutzen, ohne die Bilder bezahlt zu haben.
Ein Sonderfall sind die Angebote einiger Bildagenturen, zum Beispiel „10 Bilder gratis erhalten“ oder so ähnlich. Dafür muss man sich als Kunde registrieren und darf sich als Marketingmaßnahme ohne Bezahlung einige Bilder runterladen. Das ist auch erlaubt, dann sollten sich Bildsucher jedoch unbedingt daran erinnern, bei welcher Bildagentur sie sich mit welchen Kontaktdaten angemeldet haben, um ggf. die gültige Lizenz nachweisen zu können.
Vorsichtsmaßnahmen bei Bildern aus dem Internet
Wer Bilder aus dem Internet nutzt, sollte einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sicherzugehen, dass die Bildquelle legitim und die Nutzung der Bilder wirklich erlaubt ist.
Kontaktdaten der Webseite überprüfen: Gibt es eine Postadresse oder Namen von Verantwortlichen?
Lizenz überprüfen: Gibt es eine ausführlich formulierte Nutzungslizenz für die Bilder oder steht da nur „free“ oder „kostenlos“? Selbst bei angeblichen „Public Domain“-Bildern sollte jeder sehr vorsichtig sein.
Bilder ansehen: Ist die Präsentation der Bilder einheitlich und stimmig? Sind unterschiedliche Wasserzeichen auf den Bildern erkennbar? Werden viele Bilder nur in kleinen Webgrößen angeboten?
Bild rückwärtssuchen: Das gewünschte Bild mit einer Google Bildersuche suchen und schauen, auf welchen Webseiten das Bild noch auftaucht. Wenn es auf legalen Agenturwebseiten wie Shutterstock, Adobe Stock oder Getty Images auftaucht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es illegal auf der kostenlosen Seite ist.
Illegale Bilderquelle mit automatischer Übersetzung, als Beispiel deutlich sichtbar markiertes Dreamstime-Vorschau-Bild
Mehr Tipps zum generellen Erkennen unseriöser Webseiten gibt es hier im Tutorial von Henrik Heigl. Manchmal werden leider auch geklaute Bilder auf den seriösen Bildagenturen hochgeladen, wie ihr diese erkennt, steht hier.
Manchmal werde ich gefragt, nach welchen Kriterien ich entscheide, bei welchen Bildagenturen ich meine Fotos anbiete. Neben einigen objektiven Faktoren wie Preis, Kommissionen, Uploadprozess und so weiter gehört dazu auch immer eine gehörige Funktion Bauchgefühl. Bei der Agentur Depositphotos hat mein Bauch immer unangenehm gegrummelt. Die Agentur hat mehrfach versucht, mich mit vorteilhaften „Deals“ ins Boot zu holen und eine nüchterne Analyse ließ die Deals auch sehr verlockend aussehen. Aber dann kam wieder das Bauchgrummeln.
Der rote Spruch „Du wirst unseren Rabatt lieben!“ bekommt aus aktuellem Anlass eine ganz eigene ironische Wendung.
Es hatte verschiedene Ursachen:
Es fängt damit an, dass Depositphotos nach eigenen Aussagen mit der Firma Depositfiles verbunden ist und von ihr finanziert wird. Depositfiles ist ein Online-Datenspeicher, der von vielen auch dazu genutzt wird, illegal urheberrechtlich geschütztes Material zu verteilen.
Vor fast genau drei Jahren schrieb ich hier im Blog über deren unsägliches SMS-Download-Angebot. Andere Fotografen regten sich vor paar Monaten auch über Bildverkäufe mit einer „erweiterten Lizenz“ auf, die auf der Depositphotos-Seite für 80 $ angeboten wird, von der Fotografen aber teilweise nur 2,64 $ abbekamen. Es scheint, als versuche Depositphotos jetzt, die Fotografenhonorare mit einer interessanten, wenn auch mehr als fragwürdigen Methode weiter nach unten zu drücken.
Partnerprogramme/Reseller bei Depositphotos
Einige Fotografen hatten in diesem Thread im Stockfotografie-Forum entdeckt, dass Bilder von ihnen bei der deutschen Agentur Shotshop angeboten werden, die von Depositphotos (DP) geliefert werden mussten. Wer es selbst überprüfen will, ob seine Depositphotos-Bilder auch bei Shotshop zu finden sind, muss dort einfach nach einer Bildnummer von DP-Fotos suchen.
Das Agenturen Material von anderen Bildagenturen verkaufen, ist nichts Neues. Spannend ist hier jedoch das Lizenz- und Abrechnungsmodell. Testkäufe von mir und anderen Fotografen ergaben folgendes: Wenn ein Kunde bei Shotshop ein Foto in voller Auflösung für 29,90 Euro kauft, was über Depositphotos geliefert wurde, erhält der Fotograf bei Depositphotos nur die Meldung, dass das Foto als „Abo-Download“ erworben wurde und der Fotograf dafür (je nach Ranking) zwischen 0,22 bis 0,26 Euro (0,30–0,36 $) erhält! Das wären weniger als 1% Fotografenanteil! Wie ist das möglich?
Auf meine Anfrage an Shotshop antwortete der Geschäftsführer Stephan Krömer nur:
„[…] Wir nutzen das Reseller Programm von Depositphotos und ich kann leider auch wirklich nur zu sämtlichen internen Abrechnungsfragen von Deposit nur an Deposit selbst verweisen. Bei Agenturverträgen gibt es immer ein „Non-disclosure Agreement“, welches man unterschreiben muss und an das wir uns halten müssen. […]“
Meine Anfrage an Depositphotos brachte mir nur eine Copy & Paste-Standardantwort von Depositphotos ein, welche alle Fotografen erhielten, die in den letzten bei DP nach Details fragten:
„Hello Robert,
Our Partnership programs have been created to boost contributors’s sales via new markets. Our contributors were opted out of our Extended license partner sales upon their requests, so their files are no longer sold via our Extended license partner sales. Shotshop is our API reseller. Shotshop purchases our subscriptions to resell our images under the Standard license.
Depositphotos reserves the right to determine the conditions of its coöperation with Partner companies. We sell those files by subscriptions (under the standard license), but it is up to our partners to set their prices and the way to sell them as long as they stick to license terms.
It is stated in our Supply Agreement:
“Depositphotos reserves the rights to distribute Files not only on the Website directly, but also through Partners. Contributor agrees that Depositphotos has the right to grant or pass along to Partners under separate agreements specific rights, constraints, obligations, licenses and other legal and business matters regarding Files. Depositphotos has the implicit right to provide Partners with access to the Files accepted at the Website via its own program interfaces (API) or any other means sanctioned and approved by Depositphotos, provided such access does not breach the provisions of the Standard and Extended License Agreements. “
If contributors want to opt out of our partnership programs, we will exclude their portfolios from all our partnership programs upon their requests and their images will be sold solely on depositphotos.com
Kind regards,
Vicky.“
Diese Erklärung wirft leider mehr Fragen auf als das sie Antworten liefert.
Fangen wir oben an: Shotshop ist ein Wiederverkäufer von Depositphotos mit einer API-Anbindung. Laut der Mail kauft Shotshop die Bilder mit einem Abo unter der Standardlizenz. Im Vertrag zum API-Programm steht bei Depositphotos jedoch folgendes:
„[…] Der Anbieter bietet dem Wiederverkäufer Dateien zu Standardpreisen oder über ein Abonnement an. Der Wiederverkäufer legt den Preis, den ihm seine Käufer für die Dateien bezahlen, selbst fest. […]“
Weiterhin steht dort:
„7. UNTERSAGTE HANDLUNGEN
[…] Der Verkauf von Dateien des Anbieters, ohne an ihn die ihm vertraglich zustehende Gebühr zu entrichten. […]“
Die erste große Frage ist: Wieso darf Shotshop Fotos zu hohen Preisen verkaufen, diese aber zu den niedrigen Abo-Preisen bei Depositphotos abrechnen? Unter der erwähnten Standardlizenz ist ein Weiterverkauf auch ausdrücklich ausgeschlossen.
Die zweite Frage ist: Wenn von einem Verkaufspreis von 29,90 Euro nur ca. 0,25 Euro beim Fotografen ankommen, wie teilen sich die restlichen 29,65 Euro zwischen Shotshop und Depositphotos auf? Wer steckt sich den Löwenanteil ein?
Unten in der Mail von Depositphotos wird erwähnt, dass ein Ausschluss der eigenen Bilder aus dem „Partnerprogramm“ möglich sei (wenn man eine Mail an support@depositphotos.com schreibt) und die Bilder dann nur über Depositphotos verkauft würden. Mir liegen jedoch Screenshots vor, die beweisen, dass das nicht ganz korrekt ist. Einige Fotografen hatten schon vor Monaten um die Deaktivierung ihrer Bilder vom Partnerprogramm gebeten, deren Fotos sind aber weiterhin bei Shotshop zu finden. Auch Sean Locke hat in der Microstockgroup geäußert, dass ihm per Mail ausdrücklich zugesichert wurde, seine Bilder würden nur über die Seite von Depositphotos verkauft, er aber trotzdem seine Fotos bei Shotshop findet.
Vielleicht liegt das an dem feinen sprachlichen Unterschied zwischen „Partnerprogramm“ und „Wiederverkaufer (Reseller)“, der in der Mail aufgemacht wird. Ein Fotograf bot folgenden Erklärungsversuch an: Die Agentur Shotshop kauft die Bilder von Depositphotos als Abo, deswegen würden sie ja über Depositphotos verkauf werden. Zufriedenstellend wäre diese gehirnquetschende Logik jedoch nicht.
Der Vorteil von Shotshop
Für Fotografen besonders ärgerlich ist auch das Verhalten von Shotshop. Die Berliner Agentur galt schon lange als eine Agentur mit einem der kompliziertesten Upload-Verfahren und gleichzeitig sehr vielen Ablehnungen. Besonders beliebt bei Shotshop ist der Ablehnungsspruch: „Für die Vermarktung durch Shotshop nicht geeignet“. Der ergibt endlich Sinn, denn natürlich ist es für die Agentur lukrativer, das gleiche Material von Depositphotos zu beziehen und dort deutlich weniger als die 35–67% Fotografenanteil für nichtexklusives Material zahlen zu müssen.
Nur die Spitze des Eisbergs?
Shotshop ist nicht die einzige Agentur, welche Material von Depositphotos verkauft. Eine andere Agentur ist beispielsweise die indische Agentur ibudgetphoto.com. (Deposit-Bilder werden dort unter dem Kürzel „DPPS_BILDNUMMER“ geführt) Testkäufe wurden schon getätigt, aber Abrechnungen bei Depositphotos sind bisher nicht erfolgt. Nachdem Depositphotos auf wiederholte Fragen nach einer Liste von Vertriebspartnern nicht reagiert hat, steht die bange Frage im Raum: Wie viele Agenturen vertreiben noch Bilder von Depositphotos mit einem billigen Abo? Das würde vielleicht endlich erklären, warum der Abo-Anteil bei Depositphotos so verdammt hoch ist.
Vertrauen in Partner
Üblicherweise läuft ein Deal zwischen mehreren Bildagenturen so: Wenn eine Bildagentur das Bild einer anderen Bildagentur verkauft, teilen sich beide Agenturen die Einnahmen 50:50 und der Fotograf bekommt von den 50% seinen vertraglich vereinbarten Anteil ab. Läuft die Vertriebskette über mehrere Agenturen, verlängert sich das und der Fotograf bekommt seinen Anteil nur von 25% oder 12,5%. Aber weniger als 1% ist schon eine starke Leistung.
Da wir als Fotografen kaum Kontrollmöglichkeiten haben, welche Agentur welche Bilder wann verkauft hat, müssen wir Vertrauen in die Bildagenturen haben. Depositphotos verspielt dieses Vertrauen gerade massiv. Und mein Bauch grummelt schon wieder.
Habt ihr auch Bilder bei Depositphotos? Findet ihr diese auch bei anderen Agenturen wie Shotshop wieder?
In der Vergangenheit habe ich desöfteren hochauflösende Fotos von Wolken gemacht, um diese als Hintergrund, für Fotomontagen und so weiter zu benutzen. Da ich selbst gerne auf kostenlose Angebote im Internet zurückgreife und ab und zu etwas zurückgeben möchte, biete ich jetzt 25 Hi-Res Wolkenfotos gratis zum Download an.
Das Besondere daran: Alle Fotos dürfen sowohl privat als auch kommerziell genutzt werden. Es ist also kein Problem, die Fotos beispielsweise für Fotomontagen zu verwenden, die ihr über Bildagenturen verkaufen wollt oder sie für Werbezwecke zu benutzen. Wer möchte, kann gerne meinen Namen als Quelle nennen, aber das ist keine Bedingung. Ich freue mich auch über jeden Link auf die Downloadseite.
Drüben bei der Model-Kartei hat der Hobbyfotograf Bent Jessen ein kleines Tutorial veröffentlicht, welches den Umgang einer tragbaren Blitzanlage draußen (oder auch drinnen) erklärt. Das ist für den Einstieg ganz hilfreich, weshalb ich Bent gefragt habe, ob ich das mit meinen Lesern teilen darf. Am Ende des Artikels gibt es das Tutorial auch als PDF-Download. Ab jetzt schreibt Bent:
Ein portabler Blitz (auch „Porty“ genannt) ist schon eine feine Sache. Wir wollen schließlich nicht nur bei optimalem Wetter fotografieren. Aber wie setzt man den Porty eigentlich ein? Dazu habe ich diese kleine Anleitung geschrieben.
Was man braucht:
Eine Kamera (egal ob digital oder analog), in meinem Fall eine Nikon D90*, einen externen Belichtungsmesser (am besten digital) mit Blitz-Messfunktion, z. B. einen Gossen Digipro F* und natürlich den Porty, z. B. den Elinchrom anger Quadra*. Grundsätzlich funktioniert diese Anleitung aber auch mit anderen Blitzen, zum Beispiel entfesselten Speedlites.
Los geht’s:
Der erste Gedanke, den man sich machen muss, ist, die Verschlusszeit zu bestimmen. Dabei muss man zwei Dinge berücksichtigen.
Zuerst muss man wissen, welche Zeit die maximale Blitz-Synchronisationszeit der Kamera ist. Diese ist von Modell zu Modell verschieden. Ein Blick in die Bedienungsanleitung gibt hier Auskunft. Meine Kamera kann Blitze bis maximal 1/200 Sekunde synchronisieren. Das bedeutet – vereinfacht – folgendes: Bis zu diesem Zeitwert ist der Verschluss der Kamera vollständig geöffnet, wenn mit einem Blitz fotografiert wird. Wählt man eine schnellere Zeit (z. B. 1/250 Sekunde) ist die Kamera bereits im Begriff, den Verschluss zu schließen, während der Blitz noch das Bild belichtet. Das Ergebnis wäre, dass im Bild schwarze Balken auftauchen und Teile des Bildes verdecken. Und das wollen wir nicht…
Ein Zitat aus Wikipedia:
„Als Blitzsynchronzeit oder Synchronzeit (auch X‑Sync) bezeichnet man in der Fotografie die kürzeste wählbare Belichtungszeit (Verschlusszeit), bei der der Verschluss eines Fotoapparats kurzzeitig vollständig geöffnet ist und das Licht eines Blitzgerätes (Fotoblitz) somit das gesamte Filmbild bzw. den Bildsensor vollständig beleuchten kann. Die Blitzauslösung ist mit dem Verschluss derart synchronisiert, dass jener vollständig geöffnet ist, bevor der Blitz beginnt.“
Die zweite Sache, die man bei der Wahl der Verschlusszeit berücksichtigen muss, ist die Zeit, in der man die Kamera noch in der Hand halten kann, ohne zu verwackeln. Eine alte Formel besagt, dass diese Zeit ungefähr dem Kehrwert der Brennweite entspricht. Damals gab es noch kein „Anti- Shake“ und so. Demnach sollte man bei einer Brennweite von 50 mm einen Wert wählen, der ungefähr diesem Wert entspricht. Man nehme 1/60 Sekunde.
Wichtig ist auch, dass die ISO- Zahl gewählt wird. Als Beispiel ISO 200.
Messung des Hintergrundlichts
Die erste Messung:
Für die erste Messung müssen die gewählten Werte im Belichtungsmesser eingestellt werden. Dies geschieht in der „Dauerlicht“-Messfunktion. Nachdem die Taste gedrückt wurde, erhält man einen Messwert, der angibt, mit welchen Werten bei dem vorhandenen Licht ein korrekt belichtetes Foto entsteht. Bei den Aufnahmen ist dieser Messwert unsere „Hintergrund- Helligkeit“. Die Messung sollte in unmittelbarer Nähe eines Fensters (sofern Indoor) vorgenommen werden, da dies die Lichtquelle darstellt. Als Beispiel haben wir einen Wert von 8,0 für die Blende erhalten und merken uns diesen Wert.
Und nun?
Nun schaltet man den Belichtungsmesser in die „Blitz- Messfunktion“ und stellt die Werte ein, die man sich am Anfang überlegt hat (t= 1/60 Sekunde, ISO 200). Drückt man nun den Schalter am Belichtungsmesser, „wartet“ dieser auf einen Blitz, sofern der Blitz nicht mit Kabel direkt ausgelöst wird. Nun erhält man den zweiten Wert, z. B 11,5 (der Wert hängt natürlich von der eingestellten Blitz-Leistung ab). Aus diesem Wert ergibt sich, ob die Leistung des Blitzes hoch oder herunter geregelt werden muss, um auf den zuvor gemessenen Wert „ohne Blitz“ zu kommen.
Wichtig: Nach jedem Griff zum Leistungsregler muss entweder einmal der Blitz manuell ausgelöst werden um die Kondensatoren zu entladen oder – sofern der Porty eine Automatik hat – es muss das Bereitschaftssignal der Blitzanlage abgewartet werden.
Wird nun fotografiert, erhält man ein Foto mit ausbalanciertem Vorder- und Hintergrundlicht.
Das Foto ist korrekt belichtet, wirkt aber leicht langweilig.
Kreatives Blitzen – Variante 1: Ausblenden durch Überbelichtung
Möchte man z. B. bei einem Indoor- Shooting (hierfür ist dies Variante besonders geeignet) etwas mehr Schwung in die Fotos bringen, kann man „gleißendes Sonnenlicht“ simulieren, indem der Hintergrund überbelichtet wird.
Hierzu muss die Verschlusszeit manuell verlängert werden. Dabei entspricht eine Verdoppelung der Zeit (also von 1/60 auf 1/30 Sekunde) einer Blendenstufe. Bei eingeschaltetem „Anti- Shake“ kann man das auch noch halten, ohne zu verwackeln.
Der Effekt im Foto zeigt sich dadurch, dass der Hintergrund überstrahlt dargestellt wird.
Hintergrund eine Blende überbelichtet (t= 1/30 Sek.)
Kreatives Blitzen – Variante 2: Abdunkeln des Hintergrundes
Diese Variante eignet sich besonders bei Outdoor- Shootings, wo man einen „dramatischen“ Effekt zaubern möchte. Dazu wird das Hintergundlicht reduziert und der Blitz dient zur Aufhellung des Hauptmotivs.
Hierzu muss die Verschlusszeit manuell verkürzt werden. Dabei entspricht eine Verkürzung der Zeit von 1/60 auf 1/125 Sekunde einer Blendenstufe. Um das Hintergrundlicht noch weiter zu reduzieren, kann man die Zeit noch weiter verkürzen, jedoch nur bis zur maximalen Blitz- Synchronisationszeit (merken!).
Das Foto auf dieser Seite wurde mit den Werten t= 1/125 Sekunde & Blende 8 aufgenommen. Achten sie besonders auf die Helligkeit des Laubwerks im Hintergrund im Vergleich zu Bild 2 und Bild 3.
Hintergrund eine Blende unterbelichtet (t= 1/125 Sek.)
Man kann zum Ausprobieren auch andere Werte als Basis nehmen. Wenn man statt 1/60 Sek. nun 1/30 Sek. als Ausgangswert nimmt („Anti- Shake“ sei dank ist das durchaus machbar) hat man bei einer max. Synchronisationszeit von 1/200 Sek. die Möglichkeit, das Hintergrundlicht um ganze 3 Blendenstufen abzudunkeln.
Beispiel mit max. Blitz- Synchronisationszeit (Ausgangswert 1/60 Sek., eingestellt 1/200 Sek.)
Viel Spaß beim Ausprobieren.
Noch ein Hinweis:
Die Fotos in diesem Tutorial sind direkt aus der Kamera und nur gerichtet und beschnitten. Ich hätte gerne ein „richtiges“ Modell gehabt, aber die Suche war in der kurzen Zeit leider erfolglos, deshalb musste ich improvisieren.