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Generatives Füllen in Adobe Photoshop – Erste Erfahrungen mit der Beta

Seit eini­gen Wochen gibt es in der Beta-​Version von Adobe Photoshop die Möglichkeit, den neu­en „Generative Füllung“-Befehl aus­zu­pro­bie­ren. Das ist qua­si die Integration der Adobe Firefly-KI direkt als Tool in Photoshop, mit der ihr belie­bi­ge Elemente direkt in eure Bilder gene­rie­ren las­sen könnt – durch künst­li­che Intelligenz.

In den letz­ten Wochen habe ich eini­ge Beispiele der neu­en KI-​Fähigkeiten auf mei­ner Facebook-​Seite gezeigt (also folgt mir dort, falls ihr schnel­ler infor­miert wer­den wollt), aber je mehr ich die Funktion nut­ze, des­to mehr bekam ich das Gefühl, dass ich damit den neu­en Möglichkeiten nicht gerecht würde.

Deshalb will ich heu­te eini­ge mei­ner Experimente im Blog vor­stel­len, damit ihr eine Ahnung davon bekommt, was alles – nicht in Zukunft – son­dern ab sofort in Photoshop mög­lich ist.

Was ist der „Generative Fill“-Befehl in Photoshop?

Seit der neus­ten Photoshop-​Version wer­den je nach Werkzeug und Aktion im Bild häu­fig genutz­te Befehle in einer Shortcut-​Leiste ein­ge­blen­det. Wenn eine Markierung, also so eine gestri­chel­te Linie, aktiv ist, ist der ers­te Befehl in der Beta-​Version von Photoshop der „Generative Fill“.

Wer dar­auf klickt, kann ent­we­der Text in ein Bedienfeld ein­tip­pen oder ein­fach direkt auf „Generieren“ kli­cken. Wer Text ein­gibt, gibt damit den „Prompt“ an (ver­gleich­bar mit der Texteingabe bei KI-​Tools wie Midjourney, Stable Diffusion oder Dall‑E 2), wel­chen die KI zu einem Bildinhalt umwan­deln soll. Wer dar­auf ver­zich­tet, gibt der KI freie Hand bei der Motivauswahl und die KI ver­sucht dann, den mar­kier­ten Bereich so zu fül­len, dass er sich naht­los ins vor­han­de­ne Bild einpasst.

Damit han­delt die KI qua­si wie beim Befehl „Inhaltsbasiertes Füllen“, nur in deut­lich bes­se­rer Qualität und mit dem Unterschied, dass die Füllung nicht aus dem bestehen­den Bild genom­men wird, son­dern aus den Trainingsdaten der KI. Das hat den Vorteil, dass deut­lich grö­ße­re Bereiche gefüllt wer­den kön­nen und kei­ne unna­tür­li­chen Wiederholungsmuster ent­ste­hen, wie das beim „inhalt­ba­sier­ten Füllen“ manch­mal der Fall war.

Möglichkeiten in der Beta-Version

Die Adobe-​eigene KI „Firefly“ befin­det sich aktu­ell in der Betaphase zum Testen für die nicht-​kommerzielle Nutzung und auch das „Generative Füllen“ in der Beta-​Version von Photoshop ist aktu­ell nur für nicht-​kommerzielle Anwendungen freigegeben.

In den letz­ten Tagen habe ich ver­stärkt bewusst nur mit der Beta-​Version gear­bei­tet und pro­biert, an wel­chen Stellen die KI mich bei der Arbeit unter­stüt­ze könn­te. Okay, manch­mal habe ich auch ein­fach nur rum­ge­al­bert und aus­pro­biert, ob die KI mei­ne lus­ti­gen Ideen glaub­haft umset­zen könnte.

Schauen wir uns eini­ge der Ergebnisse an:

Das männ­li­che Model hat ver­ges­sen Bescheid zu geben, dass er sich seit dem Sedcard-​Shooting ver­än­dert hat und taucht am Set mit einem Schnauzbart auf? Kein Problem, ein­fach mar­kie­ren und weg ist der Bart.

Das Model trägt nur ein Hemd, soll aber wie die ande­ren Personen im Bild einen dunk­len Anzug tra­gen? Oder einen roten? Oder ein T‑Shirt? Oder einen Neoprenanzug? Oder doch lie­ber eine Lederjacke?
Auch hier kein Problem, den Körper mar­kie­ren und in das Feld für die gene­ra­ti­ve Füllung das gewünsch­te Kleidungsstück auswählen.

Im KI-​Bild ist die Smartwatch am Handgelenk nur mat­schi­ger Brei? Dann halt mit der zwei­ten KI, also hier Firefly, ein pas­sen­des Display für die Uhr generieren.

Beim Gruppen-​Businessfoto will der Kunde mehr Diversität im Bild haben? Einfach paar Köpfe im Hintergrund mar­kie­ren und gegen ande­re austauschen.

Diesen Trick nen­ne ich „den Trotzki machen“: Eine Person auf dem Foto soll ver­schwin­den, wie auf dem Lenin-​Foto von Grigori Goldstein im Jahr 1920? Einfach mar­kie­ren und auf „gene­ra­ti­ve Füllung“ kli­cken. Wer ins Textfeld statt­des­sen eine ande­re Personenbeschreibung ein­fügt, kann die Person auch austauschen.

Ihr habt eine Aufnahme und wollt „raus­zoo­men“? Geht jetzt ein­fach, indem ihr die Leinwand ver­grö­ßert und den nun lee­ren Teil mar­kiert und gene­ra­tiv fül­len lasst. Der schwar­ze Rahmen dient hier als Markierung, alles außer­halb davon ist KI-​generiert, inner­halb ist eine Drohnenaufnahme.

Aerial view of rural land­scape in Ellenberg, Germany in summer

Die Karre vor eurer Haustür ist zu klein? Einfach mar­kie­ren und zack, wird ein Panzer draus.
Hier wird auch erkenn­bar, wie pro­ble­ma­tisch die­se Technik für die Erstellung von „Fake News“ sein kann.

Das Generative Füllen funk­tio­niert nicht nur mit Teilen vom Bild. Auch eine kom­plett lee­re Leinwand kann mar­kiert und gefüllt wer­den, wie hier in mei­nem Beispiel mit einem Dschungel. Im nächs­ten Schritt habe ich den Dschungel mit etli­chen Tieren bevölkert.

Erkenntnisse des Beta-Tests

Es ist leicht erkenn­bar, wie mäch­tig und nütz­lich das neue KI-​Tool in Photoshop sein kann. Bei den meis­ten Fällen lie­fert die Generative Füllung gan­ze Arbeit. Nur bei eini­gen Prompts ver­steht Photoshop (bis­her) ein­fach nicht, was gemeint ist. Beim obi­gen Beispiel, wo ich zuerst die Person ent­fernt und danach mit einer Frau ersetzt habe, woll­te ich eigent­lich „Batman“ sehen, aber da hat wohl ein inter­ner „Intellectual Property“-Filter ange­schla­gen und das Ergebnis in eine ande­re Richtung gelenkt.

Mehrmals stieß ich aber auch bei mei­ner Meinung nach unver­fäng­li­chen Bearbeitungen auf die Fehlermeldung „Die erzeug­ten Bilder wur­den ent­fernt, da sie gegen Benutzerrichtlinien ver­sto­ßen“ und Photoshop lie­fer­te ein­fach kei­ne oder weni­ger als drei Ergebnisse. Das pas­sier­te zum Beispiel manch­mal, wenn ich schie­fe, krum­me Zähne von KI-​Portraits mar­kiert hat­te und – ohne kon­kre­ten Prompt – schö­ne­re Zähne haben woll­te. Aber auch, wenn ich Gebäudefassaden auf­hüb­schen oder repa­rie­ren woll­te, erhielt ich ab und zu Meldung, was nach einer Weile den Workflow unschön unterbrach.

Die KI in Photoshop lie­fert gene­rell knack­schar­fe Ergebnisse, aber vor allem bei grö­ße­ren Auflösungen kommt die KI manch­mal an ihre Grenzen und die KI-​Füllungen wer­den unscharf. Das liegt dann meist dar­an, dass der mar­kier­te Bereich grö­ßer als ein Megapixel (1024x1024 Pixel) ist. Bis zu die­ser Größe arbei­tet die KI bis­her nativ, alles was grö­ßer ist, wird künst­lich hoch­ska­liert, was eben zur Unschärfe füh­ren kann. Eine mög­li­che Abhilfe ist hier, bei gro­ßen Aufträgen die Fläche in klei­ne­re Bereiche zu unter­tei­len und die „Generative Füllung“ mehr­mals lau­fen zu lassen.

Die Vergütung der Urheber an den Trainingsdaten

Adobe wirbt damit, dass deren KI im Gegensatz zu gewis­sen ande­ren Anbietern recht­lich und ethisch „sau­ber“ sein soll, weil die Trainingsdaten alle legal genutzt wor­den seien.

Adobe beruft sich hier vor allem dar­auf, dass sie die Bilder aus ihrem Adobe Stock-​Portfolio für Trainingszwecke ver­wen­det haben. Das ist in den Nutzungsbedingungen für Adobe Stock-​Anbieter vom 15. April 2022 gere­gelt, wo es plötz­lich heißt: 

You grant us a non-​exclusive, world­wi­de, per­pe­tu­al, fully-​paid, and royalty-​free licen­se to use, repro­du­ce, publicly dis­play, publicly per­form, dis­tri­bu­te, index, trans­la­te, and modi­fy the Work for the pur­po­ses of ope­ra­ting the Website; pre­sen­ting, dis­tri­bu­ting, mar­ke­ting, pro­mo­ting, and licen­sing the Work to users; deve­lo­ping new fea­tures and ser­vices; archi­ving the Work; and pro­tec­ting the Work.“

(Hervorhebung durch mich)

Bezahlt wur­den die Adobe Stock-​Anbieter bis­her für ihre Trainingsdaten noch nicht, was das „ethisch“ etwas grau­er wer­den lässt. Zurecht sind daher eini­ge Adobe Stock-​Anbieter etwas sau­er, dass sie weder bezahlt noch rich­tig gefragt wur­den. Die Änderung der Nutzungsbedingungen geschah wie üblich ohne gro­ße Ankündigung oder gar Verweise auf geplan­te KI-Trainings.

Immerhin schreibt Adobe eher neben­bei auf Twitter, dass eine Kompensation der Urheber geplant sei, wenn die Firefly-​KI die Betaphase verlasse:

Was habt ihr bis­her mit dem Tool umset­zen kön­nen?
Was ist eure Meinung zu dem Werkzeug?
Schreibt es ger­ne in die Kommentare.

Adobe Stock stellt neue Funktionen vor auf der Adobe MAX

Vor eini­gen Tagen hat Adobe auf der fir­men­ei­ge­nen Veranstaltung „Adobe Max“ neben etli­chen Software-​Updates auch eini­ge neue Funktionen für Adobe Stock vor­ge­stellt.

Neu sind haupt­säch­lich eini­ge Suchfilter für Audio- und Video-​Dateien. Außerdem fin­det sich in der „Creative Cloud Desktop“-App nun ein Reiter „Stock und Marketplace“, von dem aus nun direkt auf das Stock-​Portfolio zuge­grif­fen wer­den kann. Wirkt zumin­dest auf den ers­ten Blick so, aber schnell lan­det man doch wie­der per Weiterleitung auf der „nor­ma­len“ Adobe Stock-Webseite.

Stock in der Creative Cloud Desktop App

Stolz ist Adobe auf die neue „Find simi­lar Audio“-Funktion, bei der ähn­lich wie bei der Bildsuche eine vor­han­de­ne Audiodatei hoch­ge­la­den wer­den kann, um ähn­li­che lizen­zier­ba­re Titel aus der Audio-​Bibliothek von Adobe Stock zu fin­den.
Zusätzlich gibt es über 10.000 neue Audio-​Tracks von drei neu­en Partnern: Music Revolution aus Trumbull, FineTune Music und Keyframe Audio, bei­de aus Los Angeles.

Die „find simi­lar Audio“-Funktion ver­birgt sich ganz rechts in der Suchleiste

Auch für den Video-​Bereich gibt es zwei neue Filter: „Aufnahmegröße“ und „Aufnahmewinkel“.

Somit haben die Video-​Suchenden noch mehr Möglichkeiten, bei ihren Suchpräferenzen ins Detail zu gehen, wenn sie bestimm­te Motive im Kopf haben.

Bei einem wei­te­ren Ankündigungspunkt habe ich als Bildproduzent etwas Bauchschmerzen. Adobe Stock ver­kün­det stolz:

Auf der MAX 2020 haben wir das Adobe Stock Advocates-​Programm gestar­tet, eine Initiative von Adobe Stock, die sich auf die Förderung von Künstler:innen und Inhalten aus unter­re­prä­sen­tier­ten Gemeinschaften kon­zen­triert. Im Rahmen des Programms haben wir 500.000 USD in den Artist Development Fund inves­tiert. Diese Mittel hel­fen den Künstler:innen, Kosten aus­zu­glei­chen, die oft zu einem Hindernis wer­den. So kön­nen auf die­se Weise Modelle bezahlt, Räumen ange­mie­tet und Ausrüstungskosten gedeckt werden.“

Im Rahmen des Artist Development Fund ent­stan­de­ne Bilder gibt es u.a. gleich kos­ten­los hier bei Adobe Stock. Auch für die Adobe Max 2021 wur­de eigens eine kos­ten­lo­se Sammlung kura­tiert.

Auch wenn Adobe bis­her Künstler im Gegensatz zu eini­gen ande­ren Plattformen für kos­ten­lo­se Bilder mit einer Einmalzahlung ent­lohnt hat, bleibt doch der bit­te­re Beigeschmack, dass Adobe sei­nen Kunden Bilder hin­ter­her­wirft, damit die­se kei­ne mehr kau­fen müs­sen. Beim Spagat zwi­schen den Interessen der Bildproduzenten und der Bildnutzer scheint sich Adobe wie die meis­ten ande­ren Agenturen auch auf der Seite der Bildnutzer zu bewegen.

Adobe und Shutterstock führen Abo-​Modelle ohne Mengenbeschränkung ein

Gesten bzw. vor­ges­tern kün­dig­ten sowohl Adobe Stock als auch Shutterstock neue Abo-​Modelle an, bei denen Bildkäufer unter ande­rem unbe­schränk­te Downloads erhal­ten sollen.

Adobe Stock: Pro Edition for Creative Cloud for Teams and Enterprises Pro Edition (CCE/​CCT Pro Edition)

Bei Adobe nennt sich das Programm „Pro Edition“ für Creative Cloud für Teams bzw. Enterprises, abge­kürzt CCE bzw. CCT Pro Edition.

Screenshot der Adobe-​Webseite mit der neu­en „Creative Cloud Pro Edition“

Das Programm erlaubt unbe­grenz­te Downloads von Fotos, Illustrationen und Vektoren aus der Standard Collection (Videos und Premium-​Inhalte sind also davon aus­ge­nom­men). Die Lieferanten erhal­ten 33% der Einnahmen vom Umsatz von Adobe Stock, wel­che pro­por­tio­nal zu den Downloads der Lieferanten ver­teilt wer­den sollen. 

Das ers­te Jahr der Pro Edition soll für Kunden kos­ten­los sein, die Lieferanten wer­den jedoch wie oben ver­gü­tet. „Normale“ Creative-​Cloud-​Kunden ohne „Teams/​Enterprise“ kön­nen die Pro Edition aktu­ell nicht nutzen.

Im Gegensatz zu bis­her gibt es jedoch kei­ne Mindestvergütung, auch eine Opt-​Out-​Möglichkeit gibt es für die Lieferanten nicht.

Die „Pro Edition“ Downloads wer­den wie Enterprise-​Downloads in der Abrechnung von Adobe Stock als „Custom“ gekennzeichnet.

Downloads in der Pro Edition der CCT fin­den unter der „Enhanced License“ von Adobe Stock statt, Downloads in der Pro Edition der CCE unter der „Extendes License“.

Shutterstock: Flex Plans

Bei der Bildagentur Shutterstock heißt das neue Programm „Flex Subscriptions“ und hat ein etwas anders Konzept.

Hier bekommt die Zielgruppe, klei­ne Teams mit bis zu zehn Benutzern, ein Gutschriftsystem, ohne sich vor­her auf eine bestimm­te Menge Bilder oder Medientypen fest­le­gen zu müs­sen. Die monat­li­chen Kontingente der Gutschriften wer­den nicht auf den kom­men­den Monat über­tra­gen und ver­fal­len, wenn sie nicht genutzt werden.

Viel mehr Details sind da lei­der noch nicht bekannt.

Im Februar 2021 schon hat­te Shutterstock eben­falls ein „Unlimited“-Programm ein­ge­führt.

Einschätzung

Wie so oft schrei­ben sowohl Adobe als auch Shutterstock, dass mit die­sen neu­en Abo-​Modellen „neue Käuferschichten“ erschlos­sen wer­den sol­len. Daran glau­be ich unge­fähr 0%. Wer bis­her Bedarf an „unbe­grenz­ten“ Bilderdownloads hat­te, wird die­sen Bedarf auch gedeckt haben. Nun gibt es eine bil­li­ge­re Lösung für eini­ge die­ser Kunden, was ver­mut­lich dazu füh­ren wird, dass Adobe-​Lieferanten deut­lich häu­fi­ger Beträge unter dem bis­he­ri­gen Mindestbetrag von 33 US-​Cent sehen werden.

Vermutlich ist Adobes Plan eine Reaktion auf den Unlimited-​Plan von Shutterstock. Daher ist es zu ver­mu­ten, dass auch bei Adobe Premium-​Inhalte sowie Videos in abseh­ba­rer Zeit im unbe­grenz­ten Abo ent­hal­ten sein werden.

Langfristig bin ich des­halb eher pes­si­mis­tisch, was die Verdienstmöglichkeiten für Fotografen und ande­re Content-​Produzenten im Bereich der Stockfotografie angeht.

Wie seht ihr das?

Rafael Classen verschickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung

Seit eini­gen Tagen meh­ren sich hier im Support-​Forum von Adobe Stock die Stimmen wüten­der Bildkäufer, wel­che Bilder des Fotografen Rafael Classen bei Adobe Stock gekauft haben und nun von die­sem eine Art „Abmahnung“ erhal­ten haben, kon­kre­ter gesagt, eine Aufforderung zur Nachzahlung in Höhe von 350 Euro.

Dem Schreiben zufol­ge – wel­ches mir vor­liegt – soll eine Verwendung der Adobe Stock Bilder – trotz gegen­tei­li­ger Aussage von Adobe – auf Social Media Webseiten wie z. B. Facebook oder Instagram gegen die Nutzungsbedingungen von Adobe Stock ver­sto­ßen, weil Facebook sich das Recht zur Weiterlizenzierung ein­räumt, was nicht gestat­tet sei:

Was ver­steht man unter dem Begriff Social Media?
Der Begriff Social-​Media bezeich­net einen all­ge­mei­nen Begriff für digi­ta­le Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, sozia­le Netzwerke über die Nutzerinnen und Nutzer mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren und Inhalte aus­tau­schen kön­nen.
Damit ist nicht expli­zit „Facebook“ oder „Instagram“ gemeint, jede Plattform hat ande­re Nutzungsbedingungen. Die eine ver­langt die unter­li­zen­zie­rung, die ande­re Social-​Media Plattform nicht.“

(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)

Die von Rafael Classen ange­schrie­be­nen Bildkäufer wer­den auf­ge­for­dert, eine „Re-​Lizenzierungslizenz“ in Höhe von 350 Euro brut­to auf sei­ner eige­nen Webseite „RCphotostock“ zu kau­fen, um nicht vor Gericht wegen „Urheberrechtsverletzung“ ver­klagt zu werden:

Es han­delt sich bei der Re-​Lizenzierungs Lizenz um eine von uns für Sie kal­ku­lier­te Pauschale von 350,- € bestehend aus Schadensersatz, Dokumentationskosten und Zinsen (Seit Beginn der Rechtsverletzung). Sie spa­ren sich durch die Nutzung des Re-​Lizenzierungsangebot wei­te­re kos­ten einer anwalt­li­chen Abmahnung die im vier­stel­li­gen Bereich liegt.
Sollte die­se Ihrerseits nicht erfol­gen, müss­ten wir mit der gericht­li­chen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, hin­sicht­lich der Urheberrechtsverletzung beginnen.“

(Auszug aus dem Schreiben von Rafael Classen an die Bildnutzer; Fehler im Original)

Der Preis für die­se „Re-​Lizenzierungslizenz“ wur­de übri­gens erst vor weni­gen Wochen von 250 Euro auf 350 Euro erhöht.

Auch Abmahnung bei Shutterstock und iStock?

Der Fotograf ist seit eini­gen Monaten nicht mehr bei Adobe Stock aktiv bzw. wur­de schon von Adobe gesperrt, wes­halb er nicht befürch­ten muss, von Adobe wegen die­ses Verhaltens her­aus­ge­schmis­sen zu werden.

Bei Shutterstock und iStock ist der Fotograf jedoch noch unter dem Nutzernamen „rclas­sen­lay­outs“ aktiv, inso­fern soll­ten Bildkäufer auf­pas­sen, ob sie Bilder von Rafael Classen für Social Media Nutzungen ver­wen­den wol­len.

[Update 5.3.2021: Mittlerweile haben sich auch Bildkäufer bei mir gemel­det, wel­che Bilder bei iStock und Shutterstock gekauft hat­ten und nun von Rafael Classen ange­schrie­ben wer­den, um eine Nachlizenzierung zu for­dern.

Update 16.3.2021: Getty Images/​iStock hat auf mei­ne Anfrage fol­gen­de Stellungnahme abge­ge­ben: „Wir haben das Vorgehen von Herrn Classen geprüft. Sollten unse­re Kunden von Herrn Classen kon­tak­tiert wer­den, raten wir ihnen, kei­ne wei­te­ren Zahlungen zu leis­ten und bit­ten sie, ent­spre­chen­de Kommunikationen umge­hend an uns wei­ter­zu­lei­ten. Bei den uns bis­her bekannt gewor­de­nen Fällen han­del­te es sich um typi­sche Facebook-​Nutzungen, die nach unse­rer Auffassung von unse­ren Lizenzen umfasst sind. Ferner ent­hal­ten unse­re Lizenzverträge umfang­rei­che Freistellungsverpflichtungen für iStock, die unse­ren Kunden einen weit­ge­hen­den Schutz bie­ten.“ (Hervorhebung durch mich)]

Was tun?

Wer auch ein Schreiben von Rafael Classen mit der Forderung einer Nachlizenzierung erhal­ten hat, soll­te die­ses der ver­ant­wort­li­chen Abteilung von Adobe Stock wei­ter­lei­ten an die Mailadresse „copyright-stock@adobe.com“, mit Angabe der betrof­fe­nen Bildnummer und dem Namen des Kundenaccounts (also in der Regel die Emailadresse, mit der sich bei Adobe Stock regis­triert wurde).

Es ist nicht emp­feh­lens­wert, auf die Forderungen ein­zu­ge­hen, ohne vor­her mit Adobe gespro­chen zu haben.

Sehr hilf­reich ist die Freistellungspflicht von Adobe Stock (sie­he Punkt 10.1. der Adobe Stock-​Nutzungsbedingungen). Demnach über­nimmt Adobe die Verteidigung gegen Forderungen oder Klagen, wenn Dritte unter­stel­len, dass Inhalte z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte ver­letzt wur­den. Dazu muss Adobe jedoch zeit­nah über den Vorgang infor­miert wer­den (sie­he oben).

UPDATE 12.04.2021:
Mittlerweile haben sich auch ande­re Betroffene bei mir gemel­det, wel­che Bilder von Herr Classen bei Adobe Stock gekauft hat­ten und die­se auf ihrer Webseite genutzt haben. Herr Classen bemän­gelt da zum Beispiel, dass „urhe­ber­recht­lich geschütz­te Schutzrechtshinweise der IPTC/​Metadaten des ori­gi­nal Bildmaterials“ gelöscht oder ver­än­dert wur­den. Auch hier emp­feh­le ich Betroffenen, sich direkt mit Adobe Stock in Verbindung zu setzen.

Full Disclosure: Ich habe aktu­ell mit Herrn Classen eben­falls eine juris­ti­sche Auseinandersetzung in einer ande­ren Sache.

Analyse der Portfolios bei Fotolia und Adobe Stock

Vor eini­gen Monaten hat­te ich hier aus­ge­wer­tet, aus wel­chen Ländern die meis­ten Shutterstock-​Anbieter kommen.

Heute soll es eini­ge ähn­li­che Analyse der Daten von Adobe Stock geben, bzw. von Fotolia, denn obwohl die Portfolios auf bei­den Webseiten iden­tisch sind, wer­den bei Adobe Stock lei­der weni­ger Informationen dazu angezeigt.

Insgesamt wur­den Daten von über 462.000 Anbietern mit ins­ge­samt über 137 Mio. Dateien im Portfolio ana­ly­siert. Als Anbieter zählt jeder, der min­des­tens eine Datei online hat.

Als ers­tes wol­len wir uns der Frage wid­men, wie groß die meis­ten Portfolios sind. Dazu habe ich die Portfolios in Gruppen von Zehner-​Potenzen gegliedert.

Über 60% aller akti­ven Portfolios haben nur zehn oder weni­ger Bilder. Am ande­ren Ende des Spektrums gibt es nur ein Portfolio mit mehr als einer Mio. Bildern, und zwar das von Africa Studio* mit über 1,3 Mio. Bildern. Immerhin 64 Anbieter schaf­fen es noch auf Portfolios mit mehr als hun­dert­tau­send Dateien.

Nicht berück­sich­tigt wird lei­der auch, dass eini­ge gro­ße Anbieter sogar mehr als nur ein Portfolio haben. Africa Studio hat zum Beispiel neben dem oben ver­link­ten Portfolio ein wei­te­res namens „New Africa“* mit über 175.000 Bildern und die iri­sche Produktionsfirma Wavebreak Media hat gleich min­des­tens sechs Portfolios (1, 2, 3, 4, 5, 6)* mit zusam­men mehr als 800.000 Bildern, wobei die bei­den größ­ten Portfolios jeweils „nur“ über 310.000 Bilder enthalten.

Portfolio-​GrößeAnzahl Portfolios% Gesamtsumme
19808821,20%
2–1018326839,61%
11–10011172724,15%
101‑10004764710,30%
1001–10000198824,30%
10001–100.00020060,43%
100.001–1.000.000640,01%
1.000.001-10,00%
Gesamtergebnis462683100,00%

Widmen wir uns nun dem Ranking. Dazu als Erinnerung hier die Liste, wie viel Verkäufe ein Anbieter erzie­len muss, um ein bestimm­tes Ranking zu erreichen:

Download-​Voraussetzungen für das Erreichen von Ranking-​Stufen bei Fotolia

Schauen wir uns mal an, wie vie­le Anbieter es gibt, die wel­ches Ranking erreicht haben:

RankingAnzahlMittelwert PortfolioPortfolio-​Summe% Gesamtergebnis
Diamant35755271.726.5801,26%
Rubin401174054.696.1863,42%
Saphir218364957.955.9365,80%
Smaragd13881404819.498.21014,22%
Gold2522762619.232.39714,03%
Silber10486404042.365.05730,90%
Bronze7687227817.507.89012,77%
Weiß321614144.562.8163,33%
Infinite8411754987.3400,72%
leer11863515718.586.81413,56%
Gesamtergebnis462677296137.119.226100,00%

Wer auf­merk­sam ist, wird die Spalte „leer“ fest­stel­len. Diese Anbieter haben Portfolios zwi­schen ca. 20–940 Bildern und konn­ten aus Kapazitätsgründen noch nicht zuge­ord­net wer­den. Erfahrungsgemäß müss­ten sich die­se Portfolios auf­grund von Kriterien wie Portfoliogröße, Alter des Portfolios etc. halb­wegs gleich­mä­ßig auf die Rankings SIlber, Bronze und Weiß ver­tei­len mit eini­gen Infinite-​Ausreißern dazwischen.

Die Mittelwerte für Silber und Bronze in der Liste könn­ten real als etwas unter den dar­ge­stell­ten Werten lie­gen, für Weiß etwas darüber.

Mit 261 Anbietern, die mehr als 100.000 Downloads erzielt haben, ist die Gruppe derer, die viel Umsatz erzie­len, recht über­schau­bar. Selbst wenn wir das Smaragd-​Ranking mit mehr als 25.000 Downloads dazu neh­men, haben wir erst 1649 Anbieter. Der gro­ße Anteil der Verkäufe geht also auf das Konto rela­tiv weni­ger Anbieter.

Logischerweise gibt es eine Korrelation zwi­schen Portfoliogröße und Downloads. Deshalb seht ihr in der obe­ren Tabelle auch, wie groß ein typi­schen Portfolio inner­halb eines Rankings ist. Das zeigt auch, dass mein Portfolio mit knapp 39.000 Bildern und Rubin-​Status über­durch­schnitt­lich gut ver­kauft hat in den letz­ten Jahren, denn sta­tis­tisch gese­hen müss­te ich mehr als 117.000 Bilder online haben, um die­sen Status zu haben.

Schauen wir uns nun die Länder an, aus denen die erfolg­reichs­ten Anbieter kom­men. Dafür habe ich nur die 1649 Anbieter mit je mehr als 25.000 Downloads berücksichtigt.

Hier seht ihr die Verteilung der Länder sowie deren pro­zen­tua­le Gewichtung inner­halb die­ses Kriteriums (Smaragd-​Status aufwärts).

LandAnzahl Ranking
(Smaragd bis Diamant)
Prozent
Deutschland24014,55%
Russische Föderation21312,92%
Ukraine1408,49%
USA1388,37%
Frankreich895,40%
Japan744,49%
Italien684,12%
Polen573,46%
Thailand523,15%
Großbritannien482,91%
Spanien442,67%
Serbien422,55%
Weissrussland392,37%
Tschechische Republik362,18%
Rumänien311,88%
Kanada241,46%
Lettland211,27%
Österreich160,97%
Türkei150,91%
China150,91%
Moldavien150,91%
Slowakei110,67%
Estland100,61%
Niederlande100,61%
Bulgarien100,61%
[rest­li­che 51 Länder]19111,58%
Gesamtergebnis1649100,00%

Hier wird der euro­päi­sche Ursprung der Bildagentur Fotolia deut­lich, vor allem im Vergleich zu die­ser Shutterstock-​Liste.

Die mit Abstand meis­ten Topseller kom­men aus Deutschland, das Gründungsland Frankreich liegt auf Platz 5 (statt Platz 20 wie bei Shutterstock). Danach ist der gro­ße Anteil öst­li­cher Länder zu bemer­ken, allen vor­an Russland und Ukraine, gefolgt von Serbien, Weißrussland, Tschechien und Rumänien. Die gerin­ge­ren Lohn- und Produktionskosten machen es für Fotografen die­ser Länder beson­ders attrak­tiv, ihre Bilder welt­weit in Euro oder US-​Dollar zu verkaufen.

Der gro­ße Anteil euro­päi­scher Länder – sechs der häu­figs­ten Länder sind euro­pä­isch – bei den gut ver­kau­fen­den Anbietern erklärt sich auch his­to­risch: Fotolia hat­te damals sehr gro­ßen Wert auf Lokalisierung gelegt. Fast jedes euro­päi­sche Land hat­te früh ein eige­nes Länderbüro erhal­ten, die Webseite wur­de schnell in vie­le Landessprachen über­setzt und die Fotografen wur­den ermu­tigt, in der Landessprache zu verschlagworten.

Die Region und die Sprache der Verschlagwortung waren auch bei der Anzeige der Suchtreffer sehr rele­vant. Einem deut­schen Kunden wur­den zum Beispiel eher Bilder deut­scher Fotografen und mit deut­schen Suchbegriffen ange­zeigt. Mit der Übernahme durch Adobe hat sich der regio­na­le Fokus bei Adobe Stock deut­lich ver­rin­gert, wes­halb nun die euro­päi­schen Fotografen, allen vor­an die deut­schen, ver­mehrt über Umsatzrückgänge klagen.

Spaßeshalber habe ich mir die Daten der deut­schen Fotografen genau­er ange­schaut, weil dies ein deut­scher Blog ist. Demnach sind deut­sche Fotografen für ca. 3 Mio. Bilder ver­ant­wort­lich und das durch­schnitt­li­che deut­sche erfolg­rei­che Portfolio hat ca. 10.000 Bilder online. Obige Einschränkungen sie­he „leer“ gel­ten auch hier, wenn wir die 14,55% jedoch als Richtwert neh­men, wären es ins­ge­samt ca. 5,7 Mio. Bilder deut­scher Fotografen insgesamt.

Was sagen euch die Daten?
Habt ihr wei­te­re Fragen, die man even­tu­ell ana­ly­sie­ren könnte?

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