Schlagwort-Archive: Erweiterte Lizenz

Shutterstock kürzt Fotografen-Honorare

Lange Zeit hät­te kaum jemand geglaubt, dass sol­che Schlagzeilen die Runde machen. Shutterstock galt in der Branche als der Saubermann, was den Umgang mit Fotografen anging.

Nach dem Börsengang im Oktober 2012 scheint jedoch ein här­te­rer Wind zu wehen.

Die neue Kommisionsstruktur von Shutterstock
Die neue Kommisionsstruktur von Shutterstock (Klicken zum Vergrößern)

Zuerst wur­den im März 2013 die Lizenzbedingungen „ange­passt“. Da wur­de zum Beispiel die maxi­mal erlaub­te Druckauflage der Standardlizenz von 250.000 Kopien auf 500.000 Kopien ver­dop­pelt. Das bedeu­tet im Grunde eine indi­rek­te Honorarsenkung, weil weni­ger Kunden eine Erweiterte Lizenz (oder „Enhanced Licence“, wie Shutterstock es nennt) kau­fen müssen.

Am Freitag, den 22.01.2016 flat­ter­te den Fotografen eine wei­te­re Ankündigung von Shutterstock per Email ins Postfach.

Diese war gleich aus meh­re­ren Gründen dreist.
Zum einen ent­hielt sie den übli­chen Corporate-​Blabla-​Mist, bei dem mit vie­len Worten und Euphemismen wenig gesagt wird. Da heißt es:

At Shutterstock, one of our most important goals is to dri­ve our contributor’s suc­cess by con­ti­nuous­ly deli­ve­ring new ear­nings oppor­tu­ni­ties to you, our part­ners. Our enhan­ced licen­se pro­vi­des a gre­at oppor­tu­ni­ty to licen­se your con­tent at a hig­her pri­ce point. Over the past year, we have been test­ing ways to bet­ter com­mu­ni­ca­te the value of this pre­mi­um licen­se to our customers.

We have deter­mi­ned that a fixed rate pay­ment for enhan­ced licen­ces limits our abili­ty to con­ti­nu­al­ly dri­ve more down­loads. Therefore, effec­ti­ve January 25th 2016 the enhan­ced licen­se pay­out will move from a fixed rate of $28 to a tie­red per­cen­ta­ge model, simi­lar to our cus­tom image licen­se. To help sim­pli­fy the ear­nings sche­du­le, your enhan­ced licen­se pay­out will now be deter­mi­ned by your ear­nings tier.

We are your part­ners and our job is to work tire­less­ly to ser­ve you and grow our mar­ket­place together.“

Nun, zyni­sche Stimmen haben ange­merkt, dass die bis­he­ri­ge fixe Kommission von 28 USD für einen EL-​Verkauf „simp­le“ genug sei.

Blödsinn ist in der aktu­el­len Form auch, war­um eine EL bei glei­chem Verkaufspreis, aber gerin­ge­rer Kommission zu mehr Verkäufen füh­ren soll­te. Doch dazu spä­ter mehr.

Dreist war es zudem, die­se Informationen an einem Freitagnachmittag zu ver­sen­den, ohne kon­kre­te Informationen dar­über, wie nun die neue Vergütung aus­se­hen soll. Das wur­de ges­tern nachgereicht.

Oben ist als Screenshot die neue Honorarverteilung zu sehen. Damit erhal­ten Fotografen jetzt – je nach bis­he­ri­gem Gesamtumsatz – 20%, 25%, 28% oder 30% des Verkaufspreises einer EL.

Konkret heißt das: Die Top-​Fotografen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 USD erhal­ten statt 28 USD für eine EL nun:

30% von $199/​2 = $29,85 für das 2 EL Paket
30% von $449/​5 = $26,94 für das 5 EL Paket
30% von $1.699/25 = $20,38 für das 25 EL Paket

Fotografen mit weni­ger als 500 USD Gesamtumsatz erhal­ten nur:

20% von $199/​2 = $19,90 für das 2 EL Paket
20% von $449/​5 = $17,96 für das 5 EL Paket
20% von $1.699/25 = $13,59 für das 25 EL Paket

Das ist im ungüns­tigs­ten Fall weni­ger als die Hälfte wie bisher.

Was bedeutet das für uns Fotografen?

Dieser Absatz ist Spekulation: Die Art, wie Shutterstock hier mit uns kom­mu­ni­ziert, lässt ver­mu­ten, dass die Aktionäre der Bildagentur immer stär­ker im Nacken lie­gen. Es geht nicht um das „Gemeinsame“ und die „Partnerschaft“, wie in der oben zitier­ten Mail ange­prie­sen. Seit dem Hoch des Shutterstock-​Aktienkurses vor knapp zwei Jahren ging es vor allem berg­ab. Der Kauf von Fotolia durch Adobe ver­stärk­te die­sen Trend nur noch:

26-01-_2016_10-59-43Konkreter macht mir mehr Sorgen, was die Umstellung von fixen Kommissionen auf einen pro­zen­tua­len Anteil bedeu­ten könn­te. Damit wäre der Grundstein gelegt, um durch Senkungen des EL-​Verkaufspreises mehr „Enhanced Licenses“ ver­kau­fen zu können.

Damit wür­de zum einen die Aussage in der Mail logi­scher, dass „mehr Downloads“ erzielt wer­den kön­nen und zum ande­ren ist es auch nur mach­bar, wenn kei­ne Fixpreise für die Fotografen mehr garan­tiert wer­den. Dazu kommt, dass die „neu­en“ Kommissionen, die ich oben aus­ge­rech­net habe, wie­der Makulatur wären und noch einen Schritt sin­ken könnten.

Was sagt ihr dazu?

Frag den Fotograf: Werden Fotolia-​Lizenzen rechtmäßig bei Pixers verkauft?

Gestern erhielt ich fol­gen­de Mail:

Hallo Robert,

Erst ein­mal Kompliment für dei­ne Seite! Es macht echt Spaß immer wie­der rein­zu­schau­en und dei­ne Artikel zu lesen! Und wahr­schein­lich ist es auch ange­bracht dir dafür zu dan­ken, dass du dir über­haupt die Mühe machst. Aber jetzt zu dem eigent­li­chen Grund wes­we­gen ich dir schrei­be. Über die Bildsuche bei Google habe ich her­aus­ge­fun­den, dass eini­ge mei­ner Bilder auf der Seite pixers.de als Fototapete, Bilder und Poster oder auch als Sticker ange­bo­ten wer­den. Die Tatsache, dass fast sämt­li­che Vorschaubilder Wasserzeichen von Fotolia ent­hal­ten mach­te mich stut­zig und ich schrieb die Betreiber direkt an, war­um dies so ist. Als Antwort erhielt ich, dass die Bilder bei Fotolia gekauft wür­den und die Wasserzeichen bei der Ware nicht mehr zu sehen sei. Nach kur­zer Recherche stell­te ich fest, dass dort meh­re­re Bilder zum Verkauf ange­bo­ten wer­den, die:

a) bei Fotolia nur als Standard Lizenz ver­kauft wur­den (wel­che ja für das ange­bo­te­ne Produkt nicht aus­rei­chen würde!?)

b) über­haupt noch nicht ver­kauft wurden

Ich neh­me an, dass die Betreiber der Seite die Vorschaubilder von Fotolia anbie­ten und dann im Bedarfsfall die Bilder schnell in ent­spre­chen­der Auflösung gekauft wer­den. Allerdings schein­bar ohne dar­auf zu ach­ten, ob sie wirk­lich als erwei­ter­te Lizenz ange­bo­ten werden.

Insgesamt macht das alles auf mich einen eher unse­riö­sen Eindruck und ich weiß auch nicht so recht, inwie­fern es recht­lich ok ist die Vorschaubilder von Fotolia zu zei­gen, nur um dann das „rich­ti­ge“ Bild bei Bedarf zu kau­fen, bzw. Bilder anzu­bie­ten, die defi­ni­tiv nicht in der rich­ti­gen Lizenz zu haben sind.

Die Seite rühmt sich damit 10 Millionen Bilder im Angebot zu haben, wobei ein abso­lu­ter Großteil von Fotolia stammt. Das sind Größenordnungen, die wahr­schein­lich nicht uner­heb­lich sind.

Ich habe die Betreiber der Seite bereits ange­schrie­ben und ihnen mit­ge­teilt, dass sie Bilder anbie­ten, die nicht kor­rekt lizen­ziert sein kön­nen und ich nicht glau­be, dass ich da ein Einzelfall bin. Eine Antwort habe ich dar­auf bis­her noch nicht erhal­ten und weiß nicht so rich­tig, wie ich mit der Geschichte wei­ter umge­hen soll. Ich dach­te, dass dich die­se Geschichte viel­leicht inter­es­sie­ren könn­te, da bei der gro­ßen Menge ange­bo­te­ner Bilder auch vie­le dei­ner Bilder betrof­fen sein könnte.

Ich wün­sche dir noch ein schö­nes Wochenende!
Mit freund­li­chen Grüßen.
Malte“

Malte ist nicht die ein­zi­ge, wel­che sich wun­dert, wie­so jemand kom­mer­zi­ell Bilder auf T‑Shirts, Poster oder Wandtapeten dru­cken darf, ohne dafür eine erwei­ter­te Lizenz zu kaufen.


Dabei ist die Sache ganz einfach:

Darf ein Endkunde bei Fotolia ein Foto mit einer Standardlizenz kau­fen und es sich selbst auf ein Poster dru­cken? Ja, darf er.

Darf die­ser Endkunde das Poster wei­ter­ver­kau­fen? Nein, mit einer Standardlizenz darf er das nicht. Mit einer Erweiterten Lizenz darf er das.

Wie Malte rich­tig fest­ge­stellt hat, kauft Pixers jedoch kei­ne Bilder mit Erweiterten Lizenzen und bie­tet sogar Bilder an, die kei­ne Erweiterte Lizenz haben. Ist das rech­tens? Ja.

Denn Pixers oder auch ande­re Fotolia-​Partner wie Bilderking nut­zen die Business-​API von Fotolia und agie­ren nicht als „Bildkäufer“, son­dern als eine Art „Vertriebspartner“.

Das heißt: Wer bei Pixers eine Fototapete oder Poster mit einem Fotolia-​Bild bestellt, der wür­de dafür eine nor­ma­le Standardlizenz benö­ti­gen. Diese kauft Pixers über die API im Namen des Kunden.

Aber war­um kauft der Postershop kei­ne Erweiterte Lizenz? Er könn­te. Für den Endkunden käme das glei­che bei raus. Aber der Postershop müss­te sich auf die belieb­tes­ten Motive kon­zen­trie­ren, weil es zu teu­er wäre, für Millionen von Bildern eine Erweitere Lizenz zu kau­fen. Außerdem könn­te er kei­ne Motive anbie­ten, die nicht mit einer Erweiterten Lizenz ver­füg­bar sind.

Unter dem Strich ist für Fotografen das ande­re Modell lukra­ti­ver. Hier zeigt der Postershop dem Endkunden die voll­stän­di­ge Bildauswahl, die er nicht lizen­ziert, son­dern nur über die API als Vorschau mit Wasserzeichen lädt. Wenn der Endkunde sich für ein Motiv ent­schie­den hat, bestellt der Postershop das Motiv als Standardlizenz.

Ein Rechenbeispiel: Wenn der Fotograf das Bild als Erweiterte Lizenz ver­kau­fen wür­de, bekä­me der dafür (bei einem Credit-​Preis von 100 Credits) je nach Ranking 20–46 Euro. Ich bekom­me zur Zeit 37 Euro. Bei einer Standardlizenz in XL (aus­rei­chend für einen Posterdruck) bekommt der Fotograf je nach Ranking 1,60 bis 3,68 Euro bei einem Startpreis von 1 Credit, bei 2 oder 3 Credits dop­pelt bzw. drei­fach so viel. Ich bekä­me bei einem 1‑Credit-​Bild 2,96 Euro oder bei einem 2‑Credit-​Bild 5,92 Euro. Das heißt, sobald der Postershop ein Foto 6x (2 Credits) oder 13x (1 Credit) ver­kauft hat, ist es für mich lukra­ti­ver, dass er tat­säch­lich die Standardlizenz nutzt und nicht die Erweiterte Lizenz. Außerdem kön­nen so Fotos ver­kauft wer­den, die nicht als Erweiterte Lizenz ange­bo­ten werden.

Fotolia ist übri­gens nicht der ein­zi­ge Anbieter, der sol­chen Vertriebspartner hat. Panthermedia zum Beispiel hat auch über 10 „Sonderprojekte“, die nach dem glei­chen Muster funk­tio­nie­ren. Der Unterschied zu Fotolia ist jedoch, dass der Fotograf jedes Partnerprogramm deak­ti­vie­ren kann, aber auch pro Verkauf meist weni­ger erhält als wenn der Kunde das Bild direkt bei Panthermedia kau­fen wür­de. Bei Fotolia hin­ge­gen erhält der Fotograf die glei­che Kommission wie bei einem Direktverkauf. Auch bei istock­pho­to gibt es ähn­li­che Konstruktionen.

Soweit die Theorie. In der Praxis sind vor allem Motive betrof­fen, wel­che sich auch für den Druck auf Poster, Leinwände, Postkarten und so wei­ter eig­nen. Das sind zum Beispiel Blumen, Landschaften, Wolken, Städteansichten oder nied­li­che Tiere. Business-​Motive oder People-​Aufnahmen sind sel­te­ner betroffen.

Kann man als Fotograf ver­hin­dern, dass die eige­nen Bilder über die API bei Vertriebspartnern ange­bo­ten wer­den? Nein. Es exis­tiert lei­der kei­ne Wahlmöglichkeit. Andererseits: Der Kunde dürf­te sowie­so das Foto nor­mal bei Fotolia lizen­zie­ren und dann selbst beim Postershop hoch­la­den, um sich sein pri­va­tes Plakat dru­cken zu las­sen. Die API erleich­tert die­sen Vorgang nur.

Update 10.10.2011: Fotolia hat mich eben noch auf eini­ge Details zur API hin­ge­wie­sen. Alle Unternehmen, wel­che die­se Business-​API in Anspruch neh­men wol­len, müs­sen vor­her bei Fotolia einen Antrag stel­len, wer­den über­prüft und müs­sen dann frei­ge­schal­tet wer­den, damit das funk­tio­niert. Es ist jedoch nicht erlaubt, ohne so eine API Fotolia-​Vorschaubilder zu nut­zen, um dann bei einer even­tu­el­len Bestellung noch schnell eine Lizenz zu kau­fen. Meist kann man sehen, dass eine API benutzt wird, wenn auf der Partner-​Webseite zum Beispiel dyna­misch im Bilderpool gesucht wer­den kann, da die Suchbegriffe mit von der API über­ge­ben wer­den. Wer Webseiten fin­det, wel­che ver­mut­lich kei­ne API-​Anbindung haben, aber Fotolia-​Vorschaubilder zei­gen, kann die­se ger­ne an Fotolia mel­den, die sich dann dar­um kümmern.

Was sagt ihr dazu? Unübersichtlich oder sinn­vol­les Vertriebsmodell?

Die Entwicklung von Microstock

Noch vor zehn Jahren war alles ganz einfach:

Große Werbeagenturen und Verlage mit gro­ßen Etats kauf­ten für viel Geld von eben­so gro­ßen Bildagenturen schi­cke Fotos für ihre Zeitungen, Broschüren und Werbeaufträge und zahl­ten dafür Hunderte von DM (für die jün­ge­ren Leser: Das war die Währung, bevor es den Euro gab und die nur in Deutschland galt).

Etwas klei­ne­re Werbeagenturen und Verlage mit klei­ne­ren Etats kauf­ten für etwas weni­ger Geld bei klei­ne­ren Bildagenturen etwas weni­ger schi­cke Fotos für ihre Medien.

Privatleute mach­ten selbst Fotos oder schnit­ten für ihre Grußkarten die groß­for­ma­ti­gen Fotos der teu­ren Bildagenturen aus den gele­se­nen Zeitschriften.

Babygriff

Einige Designer, wel­che nicht bei den Werbeagenturen mit den gro­ßen Etats arbei­te­ten, ärger­ten sich über die vie­len hun­dert Mark, die sie für Fotos aus­ge­ben muss­ten und began­nen, Fotos zu tau­schen statt zu kau­fen. Da aber der 1:1‑Tauschhandel zu müh­se­lig war – aus den glei­chen Gründen, die zum Übergang der Tauschgesellschaft zum Finanzmarkt führ­ten -, wur­de ein Credit-​System ein­ge­führt, wel­ches für jedes her­un­ter­ge­la­de­ne Foto dem Urheber/​Designer Credits ver­schaff­te, die die­ser für ande­re benö­tig­te Fotos aus­ge­ben konn­te. Später konn­ten die Credits gegen Bargeld aus­ge­zahlt wer­den las­sen. Der Microstock-Bildermarkt war geboren.

Ein mark­erschüt­tern­der Schrei ging durch die Reihen der Bildagenturen und der Fotografen, wel­che die­se Agenturen mit ihren Fotos belie­fer­ten. Von Kannibalismus und Preisverfall war die Rede und auch Schimpfwörter und Beleidigungen, die ich hier nicht wie­der­ge­ben kann, waren zu hören.

Es herrsch­te nack­te Angst: Da wag­ten eini­ge Branchenneulinge, Fotos für einen Dollar zu lizen­zie­ren, die bis­her für drei­stel­li­ge Beträge ver­kauft wur­den. Oder anders for­mu­liert: Es gab auf ein­mal ein Angebot, was 99% bil­li­ger war. Die Coolen unter den Agenturmitarbeitern wag­ten noch, sich zurück­zu­leh­nen und läs­sig zu kon­tern: Die Bildauswahl der neu­en Microstock-​Agenturen sei lächer­lich gering, tech­nisch zweit­klas­sig und mit recht­li­chen Unsicherheiten behaf­tet. Das kön­ne nix werden.

Das Argument der ers­ten Microstock-​Agenturen wie istock­pho­to oder Fotolia hin­ge­gen war, dass ihr neu­es Angebot kei­ne Konkorrenz zu den tra­di­tio­nel­len Bildagenturen mit ihren hohen Preisen sei, son­dern viel­mehr eine Ergänzung. Eine Erweiterung. Jetzt wür­den nicht nur gro­ße und klei­ne Werbefirmen und Verlage sich Fotos leis­ten kön­nen, son­dern auch Privatpersonen könn­ten sich end­lich edle Fotos für Einladungskarten, Kalender oder ihre Webseiten und die wie Pilze nach dem Regen aus dem Boden sprie­ßen­den Blogs leisten.

Zu einem Teil tra­fen die Argumente bei­der Seiten zu: Es kauf­ten jetzt Privatleute Fotos, die vor­her nie dar­an gedacht hät­ten und da die Microstock-​Anbieter auch gezielt Amateurfotografen rekru­tier­ten, wur­den die­se oft nicht nur Käufer, son­dern auch gleich Anbieter. Das wie­der­um führ­te dazu, dass sich die Menge und Qualität der Microstock-​Fotos schnell erhöh­te, womit sich lang­sam das Argument der Macrostock-​Agenturen selbst entkräftete.

Aber schnell merk­ten die Microstock-​Agenturen, dass sie nicht nur Kunden belie­fer­ten, die vor­her nie Fotos gekauft hat­ten. Im Gegenteil: Immer häu­fi­ger waren die bes­ten neu­en Kunden die, wel­che vor­her ihr Geld bei den teu­ren Agenturen gelas­sen haben.

Nun – fin­de ich – sind die Microstock-​Agenturen an einem Scheidepunkt: Die Preise für ihre Bilder wer­den für Privatpersonen zu teu­er. Für gro­ße Firmen hin­ge­gen sind die Preise immer noch lächer­lich nied­rig und das gespar­te Geld fließt nicht in den Bildermarkt (also an Fotografen, Bildagenturen, etc.), son­dern in ande­re Bereiche.

Die Microstock-​Agenturen ver­su­chen zum Teil, dage­gen zu steu­ern, indem sie Premium-​Kollektionen ein­rich­ten. Bei istock­pho­to klappt das mit der Vetta-​Kollektion ganz gut, weil hier nur neue und exklu­si­ve Bilder zu fin­den sind. Fotolia hat in der Infinite-​Kollektion vor allem das aus­ran­gier­te Bildmaterial von gro­ßen Macrostock-​Agenturen. Deren altes Material sieht im Vergleich zu den bes­ten neu­en Microstock-​Fotos hin­ge­gen oft mau aus.

Trotzdem plä­die­re ich dafür, wie­der Augenmaß zu hal­ten. Es soll­te wei­ter­hin güns­ti­ge Bilder zu Microstock-​Preisen geben. Aber Großkunden, die mehr mit einem Bild machen als es wert ist, soll­ten ent­spre­chend mehr bezah­len. „Erweiterte Lizenzen“ und Druckauflagen-​Beschränkungen sind ein Anfang. Aber vie­le gro­ße Unternehmen exis­tie­ren nur noch vir­tu­ell: Amazon, Ebay und so wei­ter. Printlizenzen und hohe Auflagen grei­fen hier nicht. Solche Firmen wären in der Lage, ein Foto für 1 Euro zu kau­fen und es auf die Startseite einer Webseite zu packen, mit der hun­der­tau­sen­de Euro ver­dient wer­den. Hier müs­sen Bildagenturen einen Weg fin­den, Gerechtigkeit zu schaffen.

Früher nann­te man die­se Gerechtigkeit „rights mana­ged“ oder RM, bei der Bildlizenzen nach Nutzungszweck bezahlt wur­den. Wer eine „royal­ty free“-Lizenz woll­te um mit den Bildern (fast) alles machen zu dür­fen, was dem Käufer beliebt, muss­te meist min­des­tens das Doppelte, wenn nicht noch mehr, bezah­len. Bis die Microstock-​Agenturen den Preis für RF-​Lizenzen so gedrückt haben, dass die Gerechtigkeit auf der Strecke blieb.

Da aber mitt­ler­wei­le die Nutzungsbedingungen eini­ger Microstock-​Bildagenturen kom­pli­zier­ter sind als eine „nor­ma­le“ RM-​Lizenz, ist es viel­leicht an der Zeit, die bis­he­ri­ge Preis- und Lizenzpolitik zu über­den­ken. Der Ansatz von Dreamstime, Fotos umso teue­rer zu machen, je öfter sie ver­kauft wur­den, fin­de ich ganz gelungen.

Habt ihr wei­te­re Ideen für neue Herangehensweisen an das skiz­zier­te Problem?

Stockfotos kaufen: Erweiterte Lizenz

Weiter geht es mit der Machete durch den Stockfotografie-​Dschungel, um Licht ins Dunkel der Lizenztücken zu bringen.

In die­ser Folge geht es um die Unterschiede zwi­schen einer „ein­fa­chen“ und einer „erwei­ter­ten“ Lizenz.

Geschenke vergleichen

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandising-​Lizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen will, braucht eine Erweiterte Lizenz.

Wenn das Foto selbst Teil eines Produkts wird, was ver­kauft wird, reicht nicht mehr die ein­fa­che Lizenz aus. Wer etwas ver­kau­fen will, was vor allem durch das Bild zur Ware wird, braucht die Erweiterte Lizenz. Übliche Produkte sind da Kalender, T‑Shirts, Poster, Mouse-​Pads, Tassen, Postkarten (auch E‑Cards), Leinwände, Webseiten-​Templates, Bildbände und so weiter.

Die Nutzung zur Verkaufsförderung selbst ist meist durch die ein­fa­che Lizenz gedeckt. Wenn eine Firma bei­spiels­wei­se Stockfotos für einen Werbekalender kauft, den sie an gute Kunden ver­schenkt, ist das okay. Soll der Kalender ver­kauft wer­den, wird die Erweiterte Lizenz benötigt.

Anderes Beispiel: Wer ein Foto kauft, um es als Werbeplakat für ein Produkt auf­hän­gen zu las­sen, dem reicht meist die ein­fa­che Lizenz – vor­aus­ge­setzt, er hält die Auflagenbeschränkungen der Bildagenturen ein. Wer ein Foto jedoch als Poster dru­cken und ver­kau­fen will, sei es auf Kunstmärkten oder über Online-​Poster-​Shops, benö­tigt die erwei­ter­te Lizenz.

Da sich die­se Lizenzbedingungen je nach Agentur etwas unter­schei­den, hilft auch hier im Zweifel ein Blick in den Lizenzvertrag der Bildagentur.  Einige Bildagenturen begren­zen bei der ein­fa­chen Lizenz auch die Auflagenhöhe, mit der ein Foto gedruckt wer­den darf. Bei istock­pho­to liegt die Grenze zum Beispiel bei 500.000 Stück, ab der eine Erweitere Lizenz nötig wird. Ein Buch oder eine CD oder DVD mit einem Stockfoto auf dem Cover darf mit der ein­fa­chen Lizenz also bis 500.000 gedruckt wer­den, dar­über hin­aus wäre die Erweiterte Lizenz fällig.

Auch wer die Erweiterte Lizenz kauft, darf das Foto selbst trotz­dem nicht wei­ter­ver­kau­fen, z.B. digi­tal über Bildagenturen. Auch die übli­chen Einschränkungen gel­ten sowohl für die ein­fa­che als auch die erwei­ter­te Lizenz.

Übrigens: Das obi­ge Foto kann hier exklu­siv lizen­siert werden.

Stockfotos kaufen: Verbotene Nutzungen

Ursprünglich soll­te der Titel die­ses Artikels „Schutz von Models in Bildagenturen“ lau­ten. Denn bei Fotos mit Models gibt es in der Praxis die häu­figs­ten Probleme, wenn ein gekauf­tes Bild falsch ein­ge­setzt wird. Oder wie es mir gegen­über ein Rechtsanwalt tref­fend for­mu­lier­te: „Eine Banane ver­klagt nicht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten“.

Deswegen will ich in die­sem Text kurz zusam­men­fas­sen, wel­che Nutzungsarten übli­cher­wei­se ver­bo­ten sind. Dabei kon­zen­trie­re ich mich die Bereiche, die auch für Models inter­es­sant sind, den ich bekom­me häu­fig von Models zu hören, dass sie nicht wol­len, dass ihre Fotos für „unse­riö­se“ Zwecke genutzt wer­den. Die Auflistung hat nur einen Hinweis-​Charakter, recht­lich ver­bind­lich sind immer die Lizenzbedingungen der jewei­li­gen Bildagentur, von der ein Bild gekauft wur­de. Unten habe ich die­se Lizenzverträge auch ver­linkt und einen Teil der wich­ti­gen Passagen zitiert.

Türsteher verweigert Zutritt

Wer bis zum Ende durch­ge­hal­ten hat, mag den Eindruck bekom­men, dass kaum eine Nutzung mit Stockfotos mög­lich sei. Das stimmt natür­lich nicht und ich wer­de bald einen Artikel mit den viel­fäl­ti­gen Nutzungsmöglichkeiten von Stockfotos ver­öf­fent­li­chen. Doch erst mal die Einschränkungen.

Verbotene Nutzung:

  • Nutzung in ille­ga­ler Weise
    Dazu zählt jede Nutzung, bei der das Foto im Zusammenhang mit ille­ga­len Dingen gebracht wird. Üblicherweise sind das Rassismus, Sexismus, reli­giö­se Intoleranz und all die ande­ren Dinge, die das Grundgesetz ver­bie­tet. Verboten wäre bei­spiels­wei­se die Nutzung eines Fotos in einem volks­ver­het­zen­den Flyer einer rechts­extre­men Partei.
  • Nutzung in erotischer/​por­no­gra­fi­scher Weise
    Dazu zählt bei­spiels­wei­se, aber nicht aus­schließ­lich, die Nutzung von Fotos auf dem Cover von Porno-​Filmen oder Portraits von Models für Escort-​Webseiten. Da die Grenzen zwi­schen Erotik und Pornografie flie­ßend sind, soll­te im Zweifel eher anhand einer kon­ser­va­ti­ven Sicht ent­schie­den wer­den oder bes­ser direkt die Bildagentur nach dem kon­kre­ten Nutzungswunsch gefragt werden.
  • Nutzung in dif­fa­mie­ren­der Weise
  • Wer den Kopf eines Models auf einem Stockfoto aus­schnei­det und auf ein häß­li­ches Tier mon­tiert, belei­digt das Model. Oft ergibt sich eine Diffamierung aber nur aus dem Zusammenspiel von Bild und Text. Wen neben einem Model der Text „Sie sieht geil aus, aber ist stroh­doof“ steht, ist das eine Beleidigung. Das gilt übri­gens auch, wenn nicht das Model, son­dern der Fotograf belei­digt wird, z.B. mit dem Kommentar: „Das Foto hat der Spanner heim­lich im Bad auf­ge­nom­men“. Auch die Nutzung eines Fotos von einer glück­li­chen Familie am Frühstückstisch mit dem Text „Dank die­sen Schlankheitspillen haben wir in einem Monat 20 Kilo abge­nom­men“ ist grenz­wer­tig, denn es impli­ziert, dass die Models vor­her 20 Kilo dicker wären. Außerdem berührt es die fol­gen­de ver­bo­te­ne Nutzung:
  • Nutzung als Meinungsaussage
    Wenn das Foto (meist in Verbindung mit Text) so genutzt wird, dass das Model angeb­lich eine Meinung äußert, ist das ver­bo­ten. Klassische Fälle sind Aussagen wie „Ich wähl die Partei XY“, „Ich bin gegen Abtreibung“ oder „Ich esse nur das lecke­re Brot von Bäcker XY“. Besonders emp­find­lich sind Meinungsaussagen im Bereich Politik, Religion, Gesundheit und Moral.
  • Nutzung in ver­fäl­schen­der Weise
    Oft gibt es in Frauenzeitschriften Seiten mit Leserbriefen und Antworten der Redaktion, wo z.B: steht „Hilfe, mein Mann betrügt mich“, „Mein Sohn strei­tet immer mit mir“ oder „Mein Nachbar bedroht mich“. Zur Illustration wer­den ger­ne Stockfotos gekauft. Das ist nur zuläs­sig, wenn dem Leser klar wird, dass die Personen auf dem Foto nicht iden­tisch mit den Personen des Textes sind. Dazu ste­hen ent­we­der neben dem Foto oder im Text „Szene nach­ge­stellt“, „nur zur Illustration“ oder ähn­li­che Hinweise.
  • Nutzung in unmo­ra­li­scher Weise
    Hier wird es schwam­mig. Viele Bildagenturen haben ihren Sitz in den USA, wo zumin­dest im Gesetzbuch stren­ge­re Sitten herr­schen. Das schlägt sich in den Nutzungsbedingungen wie­der. Häufig wird die Verwendung von Fotos im Zusammenhang mit Tabakwaren, Gesundheitsfürsorge (z.B. Monatshygiene, Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Hygieneprodukte, Geburtenkontrollen) oder Drogenmißbrauch (auch Alkohol). Je nach Bildagentur wird das mehr oder weni­ger aus­führ­lich aufgelistet.

Die Faustregel für ver­bo­te­ne Nutzungen ist: Wenn sich die Nutzung eines Bildes für das Model, den Fotografen oder die Bildagentur irgend­wie nega­tiv aus­wir­ken könn­te (Rufschädigung, Umsatzeinbruch, o.ä.), soll­te vor­her die Bildagentur gefragt wer­den und im Zweifel das Bild nicht genutzt werden.

Zusätzlich zu die­sen „mora­li­schen“ Verboten gibt es noch ande­re Kategorien.

Mehr ver­bo­te­ne Nutzungen:

  • In der Regel darf ein Stockfoto nicht als Teil eines Logos, einer Geschäftsmarke oder Dienstmarke genutzt wer­den. Der Grund ist, dass z.B. ein Logo selbst schutz­wür­dig ist. Da der Bildkäufer aber nicht die erfor­der­li­chen Rechte am Foto besitzt, um die­sen Schutz in Anspruch neh­men zu kön­nen, gäbe es einen Interessenkonflikt.
  • Stockfotos dür­fen vom Bildkäufer weder kos­ten­los und gegen Bezahlung zum Download ange­bo­ten wer­den. Es gab Fälle, wo Bildkäufer die gekauf­ten Bildern selbst bei Bildagenturen hoch­ge­la­den haben, um damit Geld ver­die­nen zu wol­len. Das ist verboten!
  • Nutzungsrechte über­tra­gen: Beim Kauf eines Stockfotos erwirbt der Käufer nicht das Foto selbst, son­dern Nutzungsrechte, die je nach Bildagentur genau­er defi­niert wer­den. Üblicherweise ist ver­bo­ten, die­ses Nutzungsrecht ande­ren zu über­tra­gen. So darf bei­spiels­wei­se eine Werbeagentur das Foto für einen Kunden kau­fen (sozu­sa­gen in des­sen Auftrag), aber nicht das glei­che Foto für einen ande­ren Werbekunden nut­zen, es sei denn, es wird noch mal gekauft. Auch das Einsenden von Fotos zu Fotowettbewerben oder ähn­li­ches ist damit nicht möglich.

Einschränkungen bei „Einfacher“ vs. „Erweiterter“ Lizenz

Viele Bildagenturen bie­ten Fotos in allen mög­li­chen Größen an und zusätz­lich in je zwei ver­schie­de­nen Lizenzarten: Die güns­ti­ge „ein­fa­che Lizenz“ (oder Standardlizenz, Basic License, etc.) und die teu­re­re „Erweiterte Lizenz“ (oder Merchandisinglizenz, Extended Licence, etc.). Grob gespro­chen: Wer etwas mit einem Foto als Hauptbestandteil des Produkts (Poster, Postkarten, T‑Shirts, Kalender, …) wei­ter­ver­kau­fen, braucht eine Erweiterte Lizenz. Dazu gibt es hier bald einen aus­führ­li­che­ren Artikel.

Wer ein Gefühl dafür bekom­men will, wel­che Nutzungen ver­bo­ten sind, kann sich nun ent­we­der zu den – meist sehr lang­at­mi­gen – Lizenzverträgen im Original durch­kli­cken, oder in den von mir zusam­men­ge­such­ten gekürz­ten Zitaten stöbern.

Getty Images: Vollständiger Lizenzvertrag (RF) für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen
[…]
3.5    Bei Verwendung von Lizenzmaterial, auf dem ein Fotomodel oder Objekt in Verbindung mit einem Thema erscheint, das auf den gewöhn­li­chen Betrachter ver­let­zend oder unan­ge­mes­sen kon­tro­vers wirkt, muss der Lizenznehmer bei jeder der­ar­ti­gen Verwendung eine Erklärung hin­zu­fü­gen, aus wel­cher her­vor­geht, (i) dass das Lizenzmaterial ledig­lich zu Illustrationszwecken ein­ge­setzt wird und (ii) es sich bei der ggf. abge­bil­de­ten Person um ein Fotomodell handelt.
3.6    Das Lizenzmaterial darf nicht in por­no­gra­fi­scher, dif­fa­mie­ren­der oder ander­wei­tig rechts­wid­ri­ger Weise ver­wen­det wer­den, weder direkt noch impli­zit oder in Kombination mit ande­ren Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller gel­ten­den recht­li­chen Vorschriften und/​oder bran­chen­in­ter­nen Regelungen verpflichtet.“

Corbis: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

11. Unauthorized Uses:

Without limi­ta­ti­on, Content may not be used as a trade­mark, or for any por­no­gra­phic use, unlawful pur­po­se or use, or to defa­me any per­son, or to
vio­la­te any person’s right of pri­va­cy, publi­ci­ty or moral rights, or to inf­rin­ge upon any copy­right, trade name or trade­mark of any per­son or entity.“

Mauritius Images: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

III. Verwendungseinschränkungen
[…]
6. Es ist nicht gestat­tet, die Bilder auf belei­di­gen­de, ehr­rüh­ri­ge, por­no­gra­phi­sche, betrü­ge­ri­sche, ver­let­zen­de oder quä­len­de Weise zu ver­wen­den oder in einen sol­chen Zusammenhang zu brin­gen. Berührt der geplan­te Einsatz die­ser Bilder sol­che Bereiche oder kann auf einen der vor­ge­nann­ten Begriffe ein Zusammenhang geschlos­sen wer­den, ist eine vor­he­ri­ge schrift­li­che Genehmigung ein­zu­ho­len. Dieser Begriff gilt ein­schließ­lich, aber nicht nur beschränkt, auf Drogenmissbrauch, kör­per­li­che oder see­li­sche Grausamkeiten, Alkohol, Tabak, Aids, Krebs oder ande­re schwe­re kör­per­li­che oder geis­ti­ge Gebrechen sowie die Verunglimpfung einer Person oder Sache.“

Istockphoto: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Standardlizenzbeschränkungen

(a) Untersagte Nutzungen. Sie dür­fen den Content ledig­lich dazu ver­wen­den, was in vor­ste­hen­dem Abschnitt oder durch eine Erweiterte Lizenz zuläs­sig ist. Zur wei­te­ren Erläuterung stel­len fol­gen­de Handlungen „Untersagte Nutzungen“ dar und sind Ihrerseits zu unterlassen:
[…]
6. Nutzung des Contents auf eine Art und Weise, die durch iStockphoto (berech­tig­ter­wei­se han­delnd) oder gemäß dem anwend­ba­ren Recht ihrer Natur nach als por­no­gra­fisch, obs­zön, unmo­ra­lisch, ver­let­zend, dif­fa­mie­rend oder ver­leum­de­risch ange­se­hen wer­den, bzw. die hin­rei­chend wahr­schein­lich jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person oder Objekt in Misskredit brin­gen würden;
7. Nutzung oder Darstellung eines jed­we­den Contents, der ein Modell oder eine Person auf eine Art und Weise dar­stellt, die
(i) eine ver­nünf­ti­ge Person dazu brin­gen wür­den, anzu­neh­men, dass die­se Person jed­we­de Geschäftstätigkeit, Produkt, Dienstleistung, Grund, Verbindung oder sons­ti­ge Bemühung nutzt oder per­sön­lich bil­ligt; oder
(ii) die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se sen­si­blen Situation dar­stellt, ein­schließ­lich, aber ohne Beschränkung auf men­ta­le und phy­si­sche Gesundheits- und Sozialverhalten, bei einer sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlung oder Vorlieben, Drogenmissbrauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Content dar­ge­stell­te Person ansto­ßend oder unschmei­chel­haft wäre“

Fotolia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

3. Einschränkungen

Unbeschadet jeg­li­cher anders lau­ten­der und in die­sem Vertrag ent­hal­te­ner Bedingungen aner­kennt, akzep­tiert und garan­tiert das Nicht-​exklusiv Downloadende Mitglied ohne Beschränkung gegen­über irgend­wel­chen vor­ge­nann­ten Einschränkungen, dass es nicht zu Folgendem berech­tigt ist:
[…]
(j) Jedwede Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer gel­ten­den Gerichtsbarkeit verstoßen;
[…]
(m) Jegliche Handlungen in Verbindung mit dem Werk, die es selbst, den Urheber des Werks oder in dem Werk erschei­nen­de Menschen oder Eigentum (falls vor­han­den) mit jed­we­den poli­ti­schen, reli­giö­sen, wirt­schaft­li­chen oder ande­ren Bewegungen oder Parteien auf Meinungsbasis in Zusammenhang bringen.
(n) der Gebrauch des Werkes in einer Art und Weise, die die ange­bil­de­te Person oder den Urheber in einem nega­ti­ven Zusammenhang dar­stel­len, u.a.:
(1) Pornografie
(2) Zigaretten und Tabakprodukte
(3) Herrenclubs, Nacktbars und Escort-Services
(4) Extreme poli­ti­sche Parteien und Meinungsförderung im poli­ti­schen Sinne
(5) Pharmazeutische Produkte oder den Bereichen Monatshygiene und Geburtenverhütung
(6) Diffamierende, unrecht­li­che, belei­di­gen­de oder unmo­ra­li­sche Verwendungsarten“

Shutterstock: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

Teil 2 Einschränkungen

Sie dür­fen nicht:
[…]
8. ein Bild in Zusammenhang mit por­no­gra­fi­schem, ver­leum­de­ri­schem, oder sonst­wie ille­ga­lem oder sit­ten­wid­ri­gem Inhalt oder auf eine Art und Weise ver­wen­den, dass ein Markenzeichen oder geis­ti­ges Eigentum ver­letzt wird.
9. ein Bild auf eine Art und Weise benut­zen, dass eine Person auf dem Foto nega­tiv dar­ge­stellt wird oder die Person so dar­stellt wird, dass sie dar­an Anstoß neh­men könn­te. Das schließt fol­gen­de Beispiele ein (ist aber nicht auf sol­che Beispiele beschränkt):
a) die Verwendung von Bildern in Pornografie, ero­ti­schen Videos, oder dergleichen,
b) in Tabak Reklamen,
c) in Reklamen für Nachtclubs o.ä., oder für Dating, Begleitung, oder ähn­li­che Dienstleistungen,
d) in Zusammenhang mit poli­ti­schen Befürwortungen,
e) in Reklame oder Promotion-​Material für phar­ma­zeu­ti­sche Produkte oder Gesundheitsfürsorge, ein­schließ­lich (aber nicht beschränkt auf) Nahrungsergänzung, Verdauungshilfsmittel, Phytopharmaka, hygie­ni­sche Produkte oder Produkte für Geburtenkontrolle
f) Verwendungen, die ver­leum­de­risch sind, oder die ille­ga­len, anstö­ßi­gen, oder unmo­ra­li­schen Inhalt haben.
Sie dür­fen kein Bild, auf dem die Abbildung einer Person zu sehen ist, benut­zen, wenn die Benutzung andeu­tet, dass das Model sich an unsitt­li­chen oder ille­ga­len Taten betei­ligt fühlt oder an kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Krankheiten, Gebrechen oder Unpässlichkeiten leidet.“

123rf: Vollständiger Lizenzvertrag fü Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. You may NOT
[…]
(f) under any cir­cum­s­tances use Content in con­nec­tion with any por­no­gra­phic, obs­ce­ne, immo­ral, defa­ma­to­ry or ille­gal mate­ri­als; endor­se­ment of product(s); sen­si­ti­ve mental/​health/​other simi­lar aspect of con­texts or subjects.“

StockXpert: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

B: Prohibited uses

You may not use the Image in the fol­lo­wing ways, unless they are express­ly per­mit­ted by one of our Extended licen­ses that You have obtai­ned from Us in wri­ting for the Image:
[…]
* For por­no­gra­phic, unlawful or other immo­ral pur­po­ses, for spre­a­ding hate or dis­cri­mi­na­ti­on, or to defa­me or vic­ti­mi­ze other peo­p­le, socie­ties, cultures.
* In a way that would make peo­p­le assu­me that the person(s) depic­ted on the Image is/​are endor­sing a cer­tain pro­duct or a service.
* In a way that could give a bad name to eit­her Stockxpert or the person(s) depic­ted on the Image, inclu­ding illus­t­ra­ting sen­si­ti­ve social sub­jects such as health issues, crime, sexu­al pre­fe­ren­ces, drug abu­se or simi­lar issues.“

PantherMedia: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer.

Darin steht u.a.:

4. Unerlaubte Nutzung

Die Inhalte dür­fen nicht ein­ge­setzt werden
(a) für por­no­gra­fi­sche, sexis­ti­sche, dif­fa­mie­ren­de, ver­leum­de­ri­sche, ras­sis­ti­sche, Minderheiten oder reli­gi­ös ver­let­zen­de Darstellungen
(b) in einer dem Urheber oder die abge­bil­de­te Person/​en her­ab­wür­di­gen­den Art und Weise bzw. wenn davon aus­ge­gan­gen wer­den kann, dass der Urheber oder die abge­bil­de­te Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines soge­nann­ten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht ein­ver­stan­den sein könn­te. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die die­se Person in einer mög­li­cher­wei­se per­sön­lich­keits­ver­let­zen­den Situation dar­stellt, ein­schließ­lich sexu­el­len oder ange­deu­te­ten sexu­el­len Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder ‑miss­brauch, Verbrechen, phy­si­schem oder men­ta­lem Missbrauch oder Leiden, bzw. jed­we­der sons­ti­gen Situation, die berech­tig­ter­wei­se wahr­schein­lich für jed­we­de in dem Inhalt dar­ge­stell­te Person ansto­ßend wäre (z.B. Dating-​Seiten, Escort Services, Erotikangebote, por­no­gra­fi­sche Angebote, jugend­ge­fähr­den­de Seiten). In die­sem Fall ist ein aus­drück­li­ches schrift­li­ches Einverständnis der betrof­fe­nen Person über PantherMedia ein­zu­ho­len (gegen eine pau­scha­le Gebühr).
[…]
(f) für sons­ti­ge uner­laub­te Handlungen“

Zoonar: Vollständiger Lizenzvertrag für Bildnutzer (PDF).

Darin steht u.a.:

IV. Urheberrechte, Verwertungs- und Nutzungsrechte

[…]
4. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abge­bil­de­ter Personen füh­ren kön­nen, sind
unzu­läs­sig und machen den Kunden bzw. Verwender schadenersatzpflichtig.“

Was sind Eure Erfahrungen mit den Einschränkungen bei der Nutzung von Stockfotos?