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Warnung vor vermeintlich „kostenlosen Cliparts“ aus dem Internet

Neben den unzäh­li­gen Kunden, wel­che mei­ne Bilder kau­fen, gibt es lei­der auch eini­ge, wel­che die­se ohne Lizenz nut­zen. Wenn ihnen dann die Abmahnung mei­nes Anwalts ins Haus flat­tert, taucht lei­der viel zu häu­fig die Ausrede auf, die Bilder habe man „kos­ten­los im Internet“ gefun­den. Einige der so Abgemahnten nann­ten mir die Domains, sodass ich mir die­ses Phänomen genau­er anschau­en konnte.

Neben eini­gen lega­len kos­ten­lo­sen Bildquellen im Internet scheint es vor allem drei Arten von ver­meint­lich kos­ten­lo­sen Bildquellen im Internet zu geben.

Illegale Cipartquelle clipartstation.com, eini­ge Bilder haben noch Wasserzeichen von 123rf und Canstock im Bild, wei­ter unten auch von Shutterstock

Zwei der drei Arten betref­fen haupt­säch­lich Illustrationen. Weshalb das so ist, weiß ich nicht, ich ver­mu­te aber, dass die „kos­ten­lo­sen“ Cliparts, die Firmen wie Microsoft oder Corel ihren Office- und Grafikprogrammen bei­gelegt haben, zu der Annahme geführt haben, ein­fa­che Illustrationen sei­en gene­rell „frei ver­füg­bar“. Die unpas­sen­de deut­sche Übersetzung „lizenz­frei“ des eng­li­schen Begriffs „royal­ty free“ ist lei­der eben­falls kontraproduktiv.

Ich möch­te die ver­schie­de­nen Arten von ver­meint­lich „kos­ten­lo­sen Bildern“ hier erklä­ren und zei­gen, wie man erken­nen kann, dass es sich um ille­ga­le Bildangebote han­delt, um die Bildersucher vor den finan­zi­el­len Schäden bewah­ren, die sich aus einer sol­chen ille­ga­len Bildnutzung erge­ben können.

1. SEO-Domains

Ich nen­ne die­se Domains „SEO-​Domains“, nach dem eng­li­schen Kürzel für „Suchmaschinenoptimierung“, weil jeder mit etwas Grips im Kopf sehen kann, dass bei die­sen Webseiten etwas nicht stim­men kann. Es fängt beim Domainnamen an, der in der Regel nichts mit Bildern, Grafik, Illustration oder sons­ti­gen ver­wand­ten Begriffen zu tun hat. Warum das ver­mut­lich so ist, dazu kom­men wir gleich. Diese Webseiten hei­ßen zum Beispiel sulimanalomran.com (ehe­mals requestreduce.org, davor techflourish.com), inadinaofset.com oder noticiasmocambique.com. Das Layout ist oft häß­lich, lieb­los dahin­ge­klatscht und die Bilder sind leicht erkenn­bar aus vie­len ver­schie­de­nen Quellen zusam­men­ge­klaut. Deutliche Indizien dafür sind zum Beispiel die sicht­ba­ren Wasserzeichen ver­schie­de­ner Bilderagenturen, klei­ne Bildgrößen oder fal­sche Skalierung.

sulimanalomran.com Webseite, mit Wasserzeichen von Dreamstime und 123rf

Für den seriö­sen Bildsucher ist ein wei­te­res leicht erkenn­ba­res Merkmal, dass kei­ne phy­si­ka­li­sche Kontaktadresse ange­ben wird. Oft ist nur eine Emailadresse auf­find­bar. Wenn weder Namen von Verantwortlichen, Postanschriften einer Firma oder sonst­was genannt wer­den, ist in der Regel etwas faul.

Außerdem steht auf die­sen Seiten meist nicht mal eine aus­for­mu­lier­te Lizenz, also die Lizenzbedingungen, an die man sich hal­ten muss, was man mit den Bildern machen darf und was nicht. Meist steht ein­fach nur irgend­wo „free clip­arts“ oder „kos­ten­lo­se Bilder“, mehr nicht.

Die Bilder auf die­sen Seiten sind meist nur Mittel zu einem ande­ren Zweck, und zwar ver­mut­lich dem Domainverkauf. Oft exis­tie­ren die­se Seiten nicht lan­ge als Bilderquelle. Die Bilder sol­len anfangs nur viel Traffic gene­rie­ren, weil das bei der Google-​Relevanz mehr Gewicht als die rei­ne Linkhäufigkeit bekom­men hat, um die­se Domains (mit dem Traffic) dann wei­ter­zu­ver­kau­fen. Deshalb auch die kurio­sen Domainnamen, die schon offen­ba­ren, wel­che ande­ren Branchen da zugrei­fen sollen.

Sicher bin ich mir des­sen aber nicht, weil bei­spiels­wei­se die ehe­mals techflourish.com-Domain alle paar Monate den Namen wech­selt, aber jeweils eine Weiterleitung auf die letz­te intak­te Domain enthält.

2. Fake-Agenturen 

Diese Art der ille­ga­len Bildquellen ist lei­der für den durch­schnitt­li­chen Bildsucher schwie­ri­ger zu erken­nen, weil die­se Seiten sich Mühe geben, einen seriö­sen Anschein zu erwe­cken. Das Layout ist schön, der Domainname klingt pas­send und es fin­den sich mehr Informationen auf der Seite als bei den „SEO-​Domains“. Negative Beispiele sind die Seiten cleanpng.com (ehe­mals kisspng.com) oder clipartstation.com, auf denen vie­le Bilder als kos­ten­los ver­füg­ba­re „Public Domain“-Bilder ange­bo­ten wer­den, obwohl das nicht stimmt, zumin­dest in vie­len Fällen nicht.

Suche nach „child­ren“ bei cleanpng.com, zu sehen sind bei­spiels­wei­se Motive der Stock-​Anbieter ciro­de­lia oder dip

Es gibt gan­ze „Domaingruppen“ von Webseiten, die alle nach dem glei­chen Schema benannt sind und ein sehr ähn­li­ches Layout haben wie purepng.com, toppng.com, pngriver.com oder pluspng.com. Viele die­ser Seiten haben nicht nur Cliparts im Angebot, son­dern auch vie­le Foto-​Freisteller mit trans­pa­ren­tem Hintergrund, wel­che akti­ve Stockfotografen oft leicht als die Motive bekann­ter Kollegen erken­nen, z.B. die­se lächeln­de Dame als Motiv von Andres Rodruigez (and­resr):

Foto von Andresr ille­gal als „free down­load“ bei purepng.com

Die Grenzen zwi­schen den ers­ten bei­den Kategorien sind unscharf und ver­wi­schen oft. Beiden gemein ist jedoch, dass in der Regel kei­ne Postadressen oder vol­le Namen der Verantwortlichen auf­find­bar sind.

Startseite von pluspng.com

3. Vorschaubilder von Bildagenturen 

Eine drit­te Art, sich ille­gal Bilder zu holen, sind die Vorschaubilder von Bildagenturen, wel­che Bilder regu­lär und legal anbie­ten. Diese Bilder sind oft auch über die Google Bildersuche auf­find­bar und dort bedie­nen sich anschei­nend ger­ne Bildsucher, die nichts zah­len wol­len. Das ist natür­lich nicht erlaubt, eben­so­we­nig wie die Layoutbilder (mit oder ohne Wasserzeichen) direkt von den Agenturwebseiten öffent­lich zu nut­zen, ohne die Bilder bezahlt zu haben.

Ein Sonderfall sind die Angebote eini­ger Bildagenturen, zum Beispiel „10 Bilder gra­tis erhal­ten“ oder so ähn­lich. Dafür muss man sich als Kunde regis­trie­ren und darf sich als Marketingmaßnahme ohne Bezahlung eini­ge Bilder run­ter­la­den. Das ist auch erlaubt, dann soll­ten sich Bildsucher jedoch unbe­dingt dar­an erin­nern, bei wel­cher Bildagentur sie sich mit wel­chen Kontaktdaten ange­mel­det haben, um ggf. die gül­ti­ge Lizenz nach­wei­sen zu können.

Vorsichtsmaßnahmen bei Bildern aus dem Internet

Wer Bilder aus dem Internet nutzt, soll­te eini­ge Vorsichtsmaßnahmen tref­fen, um sicher­zu­ge­hen, dass die Bildquelle legi­tim und die Nutzung der Bilder wirk­lich erlaubt ist.

  1. Kontaktdaten der Webseite über­prü­fen: Gibt es eine Postadresse oder Namen von Verantwortlichen?
  2. Lizenz über­prü­fen: Gibt es eine aus­führ­lich for­mu­lier­te Nutzungslizenz für die Bilder oder steht da nur „free“ oder „kos­ten­los“? Selbst bei angeb­li­chen „Public Domain“-Bildern soll­te jeder sehr vor­sich­tig sein.
  3. Bilder anse­hen: Ist die Präsentation der Bilder ein­heit­lich und stim­mig? Sind unter­schied­li­che Wasserzeichen auf den Bildern erkenn­bar? Werden vie­le Bilder nur in klei­nen Webgrößen angeboten?
  4. Bild rück­wärts­su­chen: Das gewünsch­te Bild mit einer Google Bildersuche suchen und schau­en, auf wel­chen Webseiten das Bild noch auf­taucht. Wenn es auf lega­len Agenturwebseiten wie Shutterstock, Adobe Stock oder Getty Images auf­taucht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es ille­gal auf der kos­ten­lo­sen Seite ist.
Illegale Bilderquelle mit auto­ma­ti­scher Übersetzung, als Beispiel deut­lich sicht­bar mar­kier­tes Dreamstime-Vorschau-Bild

Mehr Tipps zum gene­rel­len Erkennen unse­riö­ser Webseiten gibt es hier im Tutorial von Henrik Heigl. Manchmal wer­den lei­der auch geklau­te Bilder auf den seriö­sen Bildagenturen hoch­ge­la­den, wie ihr die­se erkennt, steht hier.

Shutterstock führt Änderungen beim Vector-​Upload ein, erzeugt Frustration bei Illustratoren

Shutterstock hat nach mona­te­lan­ger Ankündigung und eben­so­lan­gen Protesten dage­gen Änderungen beim Vektor-​Upload eingeführt.

Seit ges­tern brau­chen nur noch die Vektordateien selbst als EPS 10-​Dateien hoch­ge­la­den wer­den, das Hochladen einer dazu­ge­hö­ri­gen JPG-​Datei wie bis­her ist nun nicht mehr not­wen­dig. Diese wird nun auto­ma­tisch aus der EPS-​Datei generiert.

Shutterstock-​Anleitung zum kor­rek­ten Speichern von EPS 10-Grafiken

Neu ist aber auch, dass die EPS-​Dateien min­des­tens 4 Megapixel groß sein müs­sen und maxi­mal 100 MB groß sein dür­fen. Metadaten wie Schlagworte und Bildbeschreibung kön­nen in die EPS-​Datei ein­ge­bet­tet werden.

Shutterstock preist die­se Änderung als Vereinfachung des Upload-​Prozesses an. Viele Illustratoren sind jedoch ande­rer Meinung und haben sogar eine Petition gegen die Änderung gestar­tet. Denn Vektorgrafiken mit auf­wän­di­ger Schattierung, Farbverläufen und kom­ple­xen Formen kön­nen bei der Hochskalierung auf 4 Megapixel schnell mal eini­ge hun­dert Megabyte groß wer­den.

Dabei ist genau das ja der Vorteil von Vektor-​Grafiken: Dass unab­hän­gig von der tat­säch­li­chen Bildgröße die­se ver­lust­frei belie­big ska­liert wer­den kann.

Shutterstock selbst bie­tet jedoch hier eine aus­führ­li­che Anleitung, wie die EPS-​Dateien gespei­chert wer­den sol­len, damit die Dateigröße mög­lichst gering ist. Wer sich genau dar­an hält, soll­te auch bei hoch­kom­ple­xen Grafiken mit Transparenzen, Farbverläufe und Schnittmasken kei­ne Probleme haben, unter 100 MB zu blei­ben.

Probleme kann es auch wei­ter­hin mit Vektordateien geben, die mit Corel Draw oder Inkscape erstellt werden.

Ob die­se Änderung auch bei den Kunden gut ankommt, wird sich zei­gen, denn zum einen müs­sen die­se nun grö­ße­re Bilddateien run­ter­la­den und ver­wal­ten, zum ande­ren erlaubt Illustrator kei­nen JPG-​Export bei so gro­ßen EPS-​Dateien, wenn die­se zu kom­plex sind. Die Kunden müss­ten sie also manu­ell wie­der run­ter­ska­lie­ren, bevor sie als JPG gespei­chert wer­den können.

Sensible Fotonutzungen bei Shutterstock erlauben oder nicht?

Vorgestern hat die Bildagentur Shutterstock eine neue Lizenz ein­ge­führt, die soge­nann­te „sen­si­ti­ve use“ Lizenz. Die voll­stän­di­gen Details zur Einführung ste­hen in einer FAQ auf der Shutterstock-​Seite.

Diese erlaubt es Bildkäufern, Fotos zur Bebilderung „heik­ler“ Themen zu benut­zen, wie Wahlwerbung, medi­zi­ni­sche Werbung oder zu Themen wie Armut, Drogenmissbrauch, Diskriminierung, Rassismus und so wei­ter. Shutterstock  behaup­tet zwar, dass eini­ge „direk­te Konkurrenzen“ sol­che sen­si­blen Nutzungen schon erlau­ben wür­den, aber in die­ser Übersicht zu ver­bo­te­nen Nutzungen wird deut­lich, dass vie­le ande­re Bildagenturen genau wie bis­her Shutterstock die­se heik­len Nutzungen eher verbieten.

Beispiel für eine Fotonutzung, die mit einer „sen­si­ti­ve use“ Lizenz erlaubt sein könn­te. Quelle: www.methproject.org

Wenn Bilder mit einer „sen­si­ti­ve use“ Lizenz benutzt wer­den, dür­fen sie laut Shutterstock trotz­dem nicht­für Tabakwerbung genutzt wer­den, in por­no­gra­fi­schen Materialien oder zur Bewerbung von „Erwachsenenclubs“ (umgangs­sprach­lich auch Bordelle und Strip-​Clubs genannt) oder für Escort-​Seiten, Dating-​Seiten und ähn­li­che Dienste. Außerdem müs­sen die Bildkäufer im Rahmen der „sen­si­ti­ve use“ Lizenz dar­auf hin­wei­sen, dass das Bild nur ein Model dar­stellt und zur Illustration dient. In Zeitschriften steht dann manch­mal unter Bildern z. B. „Szenen mit Models nachgestellt“.

Wenn Tabakwerbung, Pornografie und Dating-​Werbung wei­ter­hin unter­sagt ist, was wäre dann mit die­ser neu­en Lizenz erlaubt, was bis­her nicht erlaubt ist?

Die bei­den wich­tigs­ten Themen wären sicher poli­ti­sche Werbung und medi­zi­ni­sche Werbung.

Hier mal eini­ge Beispiele, was dar­un­ter fal­len könnte:

  • Foto wird von einer Partei zur Wahlwerbung benutzt.
  • Foto wird zur Werbung für Herpes-​Medikament benutzt.
  • Bild wird auf einer Kondom-​Packung abgedruckt.
  • Foto stellt die Models als Drogennutzer dar.
  • Bild sug­giert, dass das Model eine Geschlechtskrankheit habe.
  • Bild deu­tet an, dass die gezeig­te Person an Krebs, Blasenschwäche oder einer psy­chi­schen Erkrankung leidet.
  • Foto wird von einer Bürgerinitiative gegen einen Moscheebau in Deutschland genutzt.
  • Bild sug­giert, dass das Model seit Jahren Schlankheitspillen der Marke XY benutzt.
  • Foto wird als Werbung für Brustvergrößerungen gezeigt.

Als Honorar für eine sol­che Nutzung soll „bis zu“ 75 US-​Dollar gezahlt wer­den. Die Untergrenze wur­de von Shutterstock lei­der nicht genannt.


Standardmäßig ist die neue Lizenz für alle Fotografen auto­ma­tisch aktiv. Fairerweise bie­tet Shutterstock an, dass Fotografen die­se Funktion manu­ell deak­ti­vie­ren kön­nen. Dazu muss auf die­ser Einstellungsseite bei „Allow my images to be licen­sed for sen­si­ti­ve uses“ auf „Opt-​Out“ geklickt wer­den. Wer bis zum 1. März 2012 die Einstellung nicht ändert, der gibt sei­ne Bilder auto­ma­tisch für die neue Nutzung frei, eine spä­te­re Änderung ist aber noch möglich.

Die span­nen­de Frage für Fotografen ist nun:

Sollte ich „sensitive use“ Lizenzen erlauben oder nicht?

In Kurzform mein Tipp: Nein.

Warum? Zum einen ist es etwas unprak­tisch, dass Fotografen nur wäh­len kön­nen, ob das kom­plet­te Portfolio frei­ge­ge­ben wird oder nicht. Viele Fotografen hät­ten kei­ne Probleme damit, ein­zel­ne Bilder frei­zu­ge­ben. Zum Beispiel wür­de ich pro­blem­los Stillleben oder Nahaufnahmen von Händen frei­ge­ben. Aber wenn wir rea­lis­tisch sind, wol­len die meis­ten Bildkäufer für die­se heik­len Themen eben Personenfotos.

Ich spre­che hier aus Erfahrung. Zum einen wur­de erst kürz­lich eins mei­ner Shutterstock-​Fotos uner­laubt für Wahlkampfwerbung benutzt, zum ande­ren fra­gen ab und zu Bildagenturen bei mir an, ob ein Bildkäufer ein bestimm­tes Foto für sen­si­ble Themen nut­zen darf, zum Beispiel dass ein Model als Krebs-​Patient dar­ge­stellt wird oder dass es eine bestimm­te Schlankheitskur erfolg­reich aus­pro­biert habe. Ich fra­ge dann mei­ne Models, ob sie mit der kon­kre­ten Nutzung ein­ver­stan­den sind. Mal sind sie es, manch­mal aber auch nicht. Neulich sprach ich mit einem bekann­ten Stockfotografen, der eini­ge Fotos von einem erkenn­ba­ren Modell hin­ter Gittern gemacht hat­te. Er erzähl­te, dass er vie­le unan­ge­neh­me Bildnutzungen mit dem Foto gese­hen habe und er das Foto des­halb heu­te nicht noch mal machen würde.

Deshalb rate ich vor allem Fotografen, die vie­le Personenaufnahmen machen, die­se Funktion zu deak­ti­vie­ren, ganz beson­ders, wenn sie Fotos von Minderjährigen im Portfolio haben. Denn selbst wenn der Fotograf einer heik­len Nutzung zustim­men soll­te, bedeu­tet das noch lan­ge nicht, dass das Model damit ein­ver­stan­den wäre. Das könn­te dazu füh­ren, dass Models nicht mehr mit dem Fotografen arbei­ten oder im schlimms­ten Fall eine Klage nach sich ziehen.

Während vie­le „heik­le“ Themen sicher für alle Seiten unpro­ble­ma­tisch wären, zeigt die aktu­el­le Werbekampagne von methproject.org, wie schnell Werbung unan­ge­nehm für die abge­bil­de­ten Models sein kann. Stellt euch als Fotograf nur mal vor, die gezeig­ten Bilder mit Titeln „Junkie“, „Prostitute“ oder „Death“ wären von euch. Was wür­den eure Models davon halten?

Dass die­se heik­len Themen jedoch bei Bildkäufern gefragt sind, zeigt der aktu­el­le Aufruf von Alamy, der Fotografen auf­for­dert, mehr Bilder zu kri­ti­schen Themen Vergewaltigung, Arbeitslosigkeit, Komasaufen oder Obdachlosigkeit zu machen. Deshalb kann es für Fotografen schon lukra­tiv sein, pas­sen­de Motive zu erstel­len. Aber zum einen soll­te der Fotograf dann dar­auf ach­ten, dass die Models auf den Bildern nicht erkannt wer­den kön­nen und zum ande­ren soll­te er sich die Nutzung gut bezah­len lassen.

Shutterstocks Vorpreschen zeigt nur, dass auch die Bildkäufer, die bis­her gewohnt waren, für heik­le Fotos deut­lich mehr Geld aus­zu­ge­ben, immer häu­fi­ger ver­su­chen, auch hier die Preise zu drücken.

Stockfotografie-​News 2009-06-26

Es ist der letz­te Freitag im Juni und die Bildagenturen waren wie­der flei­ßig. Fangen wir an.

  • Die Bildagentur Moodboard ver­öf­fent­licht die zwei­te Ausgabe ihres PDF-​Magazin. Wer wie ich als Bilderjunkie stän­dig fri­sche Fotos braucht und neben­bei noch paar Tipps bekom­men will, soll­te mal reinlesen.
  • Die Microstock-​Agentur istock­pho­to war­tet die­se Woche mit einer gan­zen Palette an Neuigkeiten auf. Zuerst wei­sen sie dar­auf hin, dass ihr „Best Match 2.0″-Suchalgorithmus nun aktiv ist. Ich dach­te zwar, der wäre vor­her schon aktiv gewe­sen, aber kann sein, dass es nur die Testphase war. Neu ist ein „Regler“, mit dem bestimmt wer­den kann, wie stark die Suchbegriffe berück­sich­tigt wer­den sol­len. Außerdem wird dar­an gear­bei­tet, loka­le Besonderheiten der Bildkäufer bes­ser zu berück­sich­ti­gen. Außerdem haben sie die „Vetta“-Bildkollektion mit über 35.000 Fotos gestar­tet, die ähn­lich wie bei Fotolia die „Infinite“-Kollektion nur das Beste der Bildagentur ent­hal­ten soll. Das hat auch sei­nen Preis: 20–70 US-​Dollar kos­tet dort ein Bild.
  • Google ist wei­ter dabei, sei­ne Bildersuche mit neu­en Technologien zu ver­fei­nern und sorgt dafür, dass sich die Bildagenturen nicht aus­ru­hen kön­nen. In einem „White Paper“ erklärt Google, wie sie zukünf­tig auto­ma­tisch Inhalte auf Fotos erken­nen wol­len – ohne Suchbegriffe.
  • Die deut­sche Bildagentur Pitopia will bald Credits ein­füh­ren.
  • images.com ver­kauft jetzt auch knapp 1.000 Illustrationen aus dem Lexikon „Encyclopaedia Britannica“.
  • In eige­ner Sache: Wegen eines tech­ni­schen Fehlers ging bis­her das Email-​Abo mei­nes Blogs nicht. Nun aber: Wer regel­mä­ßig die Blog-​Artikel per Email erhal­ten will, dann die­se nun in der rech­ten Spalte abonnieren.

Wenn ihr noch was habt, wie immer rein in die Kommentare damit. Ansonsten: Schönes Wochenende!