Zur 20. Jubiläumsfolge habe ich Alexander Karst als Gesprächpartner im Podcast zu Gast, der zusammen mit Michaela Koch vor über zehn Jahren die Firma „Die Bildbeschaffer“ gegründet hat.Sie kaufen Bilder für Kunden, klären und beraten bei Lizenzfragen, sortieren, archivieren Bilder und geben Seminar zu diesen Themen. Alexander hat also auf jeden Fall einen breitgefächerten Überblick über die Bilderbranche und aktuelle Entwicklungen.
Das aktuelle Bildbeschaffer-Team auf der 10-Jahres-Feier
Im ausführlichen Interview reden wir unter anderem über Nischen bei Bildagenturen, nützliche Suchfunktionen, worauf Kunden bei Bildern achten und was er von kostenlosen Bilddatenbanken und künstlichem Lens Fläre hält. Wir reden auf der Photokina miteinander, es ist im Hintergrund also leider etwas wusselig, aber Alexander ist trotzdem gut verständlich.
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Auf der Photokina habe ich mit unzähligen Leuten Gedanken ausgetauscht. Darunter auch mit dem Rechtsanwalt Sebastian Deubelli, der sich auf die Themen Medienrecht und Urheberrecht spezialisiert hat.
Hier im Blog habe ich die Serie „Frag den Fotograf“ habe, wo ich Leserfragen beantworte, die mir geschickt werden. Leider kann ich nicht alle Fragen beantworten, vor allem wenn es um rechtliche Themen geht, weil mir da das Fachwissen fehlt.
An dieser Stelle kommt Sebastian Deubelli ins Spiel.
Wir haben uns zusammen überlegt, die Serie „Frag den Anwalt“ ins Leben zu rufen.
Da könnt ihr uns eure Fragen rund um die Themen Urheberrecht, Medienrecht, Bildrechte, Markenrecht, Designschutz und so weiter schicken und er wird versuchen, diese hier im Blog zu beantworten.
Damit wir bald mit der ersten Folge beginnen können, freuen wir uns auf eure Zuschriften:
Eure Fragen könnt ihr einfach hier als Kommentar hinterlassen oder mir eine Nachricht auf Facebook oder per Email schreiben.
Selbstverständlich könnt ihr dabei auch anonym bleiben bzw. die Fragen können auf Wunsch im Blog anonymisiert veröffentlicht werden.
In letzter Zeit hat eine neue Foto-App den vordersten Platz in den App-Stores belegt (zumindest in der Kategorie „Foto und Video“).
Die Rede ist von der App Prisma, welche über 30 künstlerische Effekte bzw. Filter im Stil klassischer Kunstwerke zur Verfügung stellt, die über ein Foto gelegt werden können. Sie gibt es für iOs und für Android.
Beispiel der Prisma-Filter: Oben links mein Original-Foto, daneben 5 Kunst-Filter der App.
In den letzten Tagen häuften sich die Meldungen über problematische Nutzungsbedingungen der App, deshalb habe ich sie mir im Detail durchgelesen.
„[„,] you hereby grant to Prisma a non-exclusive, fully paid and
royalty-free, transferable, sub-licensable, worldwide license to use the Content that you stylize on or through the Service […]“
Das heißt sinngemäß übersetzt:
Jedes Bild, was ein Nutzer in die Prisma-App reinlädt, darf Prisma ohne jegliche Einschränkung verkaufen! Punkt.
Prisma auf Platz eins der iOS-Download-Charts im Bereich kostenlose „Foto und Video“-Apps
Das ist umso gefährlicher, weil die App nur mit aktiver Internetverbindung funktioniert und alle Bilder, welche von der App bearbeitet werden soll, auf die Server der russischen App gespeichert werden. Probiert es aus: Im Flugmodus verweigert die App ihren Dienst.
In der Vergangenheit war es aber oft so, dass neue Apps oder Unternehmen sich diese Art von sehr weitreichenden Nutzungsbedingungen gegeben haben und erst nach Protesten zurückgerudert sind.
Deshalb habe ich dem Prisa-Gründer und Chef Alexey Moiseenkov eine Email auf englisch geschickt mit zwei Fragen:
„1. Ist es erlaubt, die fertigen Ergebnisse aus der Prisma-App für kommerzielle Zwecke zu nutzen?
2. Wie ist der [oben zitierte] Satz zu verstehen: Darf Prisma die Ergebnisse selbst verkaufen?“
Auf den ersten Satz habe ich am 11. Juli 2016 folgende Antwort erhalten:
„You can use it how you decide but mention our app.“
Das heißt sinngemäß: Mach, was Du willst, aber nenne dabei die App. Was wiederum so von mir nicht in den ursprünglichen Nutzungsbedingungen zu finden war. Das hat sich aber eh erledigt, weil seit dem Update 2.2 der App jetzt unten rechts der Name der App eingeblendet ist (siehe Beispiele oben) und dieser auch nicht entfernt werden darf, wenn ich die „Terms of Use“ (Stand 22.072016) richtig lese:
„You will not remove, alter or conceal any copyright, trademark, service mark or other proprietary rights notices incorporated in or accompanying the Prisma Content and you will not reproduce, modify, adapt, prepare derivative works based on, perform, display, publish, distribute, transmit, broadcast, sell, license or otherwise exploit the Prisma Content.“
Die Antwort auf die zweite Frage blieb mir der Entwickler jedoch leider schuldig. Auch auf eine Nachfrage meinerseits habe ich seit zehn Tagen keine weitere Antwort erhalten.
Das macht mich vorsichtig und ich rate jedem, der die App für mehr als Schnappschüsse von Blumen oder Sonnenuntergängen nutzen will, sehr vorsichtig zu sein.
Seid euch bewußt: Alle Bilder, die ihr mit der App bearbeitet landen auf einem Server und laut den Nutzungsbedingungen übertragt ihr Prisma alle Rechte an den Bildern, die Prisma braucht, um sie verkaufen, weiterzulizenzieren oder anderweitig nutzen zu können.
Wie sieht ihr die Nutzungsbedingungen und die Effekte der Prisma-App?
Wahrscheinlich ist zur Zeit das Bildportal Alamy die Quelle mit den meisten käuflichen Bildern weltweit: 14,59 Millionen Fotos! Korrigiert mich, wenn ich mich irre.
Aber was wäre, wenn die Online-Fotoplattform Flickr mit ihren mehr als 3,1 Milliarden Fotos (das sind über 3.100.000.000 Fotos!) seinen Nutzern anbieten würde, ihre Fotos ebenfalls verkaufen zu können? Sozusagen ein Flickr Stock? Dass das kein Hirngespinst ist, sondern Anfang 2008 fast genau so passiert wäre, beweist diese Meldung hier im Techcrunch-Blog.
Wahrscheinlich wäre folgendes passiert:
Alamy wäre innerhalb weniger Wochen oder höchstens Monate nicht mehr die Quelle mit den meisten Fotos
Die weltweit größte Bildagentur Getty Images hätte bei ihrer Microstock-Tochter istockphoto schlagartig große Umsatzeinbußen
Urheberrechtsanwälte auf der ganzen Welt hätten sich die Hände gerieben (Warum? Dazu gleich mehr…)
Vor allem der zweite Punk missfiel Getty Images so sehr, dass sie in die Offensive gingen: Sie boten Mitte 2008 Flickr einen Deal an, durch den ausgewählte Fotos von Flickr-Fotografen über Getty Images verkauft werden könnten.
Das hat einige große Vorteile für Getty Images:
der Marktführer der Bildbranche behält weiterhin die Kontrolle, welche Fotos von Flickr zum Verkauf stehen
Getty kassiert gleich einen Anteil der Verkaufserlöse, den sich sonst nur Flickr und die Fotografen teilen würden
der gesamte Bildermarkt wird nicht in der Flickr-Fotos-Flut ertränkt
Gleichzeitig sind aber auch Nachteile für Stockfotografen zu vermuten:
Das Oligopol auf dem Bildermarkt mit Getty Images an der Spitze wäre durch Flickr Stock ins Wanken geraten und bleibt nun zum Nachteil von Bildkäufern und Fotografen stabil
Getty kassiert gleich einen Anteil der Verkaufserlöse, den sich sonst nur Flickr und die Fotografen teilen würden
Flickr Stock wäre eine großartige Gelegenheit gewesen, vielen Millionen Hobbyfotografen weltwelt klar zu machen, dass auch Digitalfotos einen Wert haben
Vor allem der letzte Punk ist spannend:
Es gibt mittlerweile genug Designer, Werbeagenturen, Zeitungen und andere Bildnutzer, die versuchen, keine Fotos von teuren Bildagenturen oder billigen Microstock-Agenturen kaufen zu müssen, sondern sie umsonst bei Flickr zu bekommen. Das ist auch gut möglich, da viele Fotos mit einer „Creative Commons“-Lizenz ausgestattet sind, auch wenn das rechtlich sehr unsicher ist. Auch wenn diese Lizenz fehlt, fragen die Nutzer gerne die Flickr-Fotografen, ob sie Fotos nicht kostenlos bekommen können. Der Hobbyfotograf, der noch nie ein Foto auf dem Titelbild einer Zeitschrift gesehen hat, freut sich und sagt oft ja.
Wenn es „Flickr Stock“ gegeben hätte, würden die gleichen Fotografen das Foto eher zum Verkauf anbieten, wenn es technisch mit nur wenigen Klicks umsetzbar ist und sie merken, dass die Nachfrage da ist. Nun kommen wir zu dem Punkt, an dem sich die Anwälte die Hände reiben. Beim Verkauf von Fotos gibt es so viele Rechte und Gesetze zu beachten, dass Anfänger damit oft überfordert sind. Model Releases, Property Releases, rights managed, lizenzfrei, fair use, Copyright, Nutzungsrecht, Urheberrecht, Panoramafreiheit, Designschutz, Markenrecht, Privatsphäre, Geschmacksmusterschutz etc. Klingt kompliziert? Ist es auch. Die Chancen sind groß, dass bei „Flickr Stock“ dann Unmengen an Fotos trotz vieler Hilfestellungen seitens Flickr angeboten würden, die rechtlich eben nicht einwandfrei sind.
Eine andere Überlegung ist, dass die Hobbyfotografen merken würden, dass ein Foto zum Verkauf nur so viel wert ist wie die Beschreibung und Suchwörter, die mitgeliefert werden. Wer sich an die Suchergebnisse von Getty Images gewöhnt hat, wird beim Versuch, mit den gleichen Begriffen ein passendes Foto bei Flickr zu finden, Kopfschmerzen bekommen. Hier mal als Beispiel die Foto-Ergebnisse mit den Suchbegriffen „Familie“ und „Frühstück“ bei Getty Images und bei Flickr. Seht ihr, was ich meine? (Tipp: Bei der Getty-Webseite muss als Sprache oben rechts „deutsch“ eingestellt werden).
Das Experiment „Flickr Stock“ wäre sehr spannend gewesen, aber die Ergebnisse hätten den Bildermarkt so stark verändern können, dass der Branchenprimus rechtzeitig eingriff.
Nun seid ihr dran. Was hätte noch passieren können, wenn Flicks die Möglichkeit geboten hätte, Fotos zu verkaufen?
Achtung: Wer sich bei der Model-Webseite modeltxt.com anmeldet und Fotos hochlädt, schenkt sie praktisch der Webseite. Im Kleingedruckten der AGBs steht in Punkt 6:
By posting Content to any area of the Services, you automatically grant, and you represent and warrant that you have the right to grant, to Model txt an irrevocable, perpetual, non-exclusive, royalty-free and fully paid, worldwide license to reproduce, distribute, publicly display and perform (including by means of a digital audio transmission), and otherwise use Content and to prepare derivative works of, or incorporate into other works, such Content, and to grant and authorize sublicenses of the foregoing. [Hervorhebung von mir]
Frei übersetzt heißt das soviel: Hochgeladene Fotos dürfen unwiderruflich, unbefristet, ohne Bezahlung weltweit von der Firma benutzt werden und auch weiter an andere lizensiert werden. Da sollte sich jeder zwei Mal überlegen, ob einem das die Mitgliedschaft wert ist.
Das ist nicht die einzige Webseite, die so weitreichende Rechte fordert. Adobe und andere haben es auch schon versucht. Wir irgendwo Fotos hochlädt sollte also wirklich diese ellenlangen winzig gedruckten Texte lesen. Bei Online-Texten kann ja zumindest mit „Strg+F“ nach Wörtern wie „rights“ gesucht werden, das erleichtert die Sache.