Die Aufregung in den sozialen Netzwerken gestern Nacht war groß: Der Kurznachrichtendienst Twitter hat bekannt gegeben, dass der Account von Donald J. Trump dauerhaft gesperrt wurde.
Während die Rechten von „Unterdrückung der Meinungsfreiheit“ reden und die Linken sich freuen, ist die Sperrung aus einem ganz anderen Grund längst überfällig gewesen.
Schon im Oktober 2019 hatte ich hier darauf hingewiesen, dass Trump auf Twitter allein 2019 mindestens neun Urheberrechtsverletzungen auf Twitter begangen habe. 2020 sind noch mal einige (1, 2, 3, 4) dazu gekommen und auch davor gab es einige (1).
An anderer Stelle berichtet ein Twitter-Nutzer, dass ihm sein Account wegen 6 Urheberrechtsverletzungen (genauer DMCA Claims) gesperrt wurde. Trump konnte anscheinend so viele DMCA Claims sammeln wie er wollte.
Das heißt anders formuliert: Der US-Präsident Trump stand vielleicht nicht über dem Gesetz, aber mindestens über den Twitter-Nutzungsbedingungen. Von seiner hasserfüllten, zur Gewalt animierenden Sprache noch ganz zu schweigen.
Die Begründung von Twitter lautete bis gestern immer: Einige Personen hätten aufgrund des hohen Nachrichtenwertes einen „Sonderstatus“. Dass das Brechen des Urheberrechts anscheinend dazu gehörte, scheinen viele gar nicht richtig wahrzunehmen.
Natürlich kann debattiert werden, ob das Social Media-Oligopol Twitter, Facebook, Google und Apple zu große Macht hat. Das sollte aber nicht ablenken davon, dass zu lange mit zweierlei Maß gemessen wurde und Twitter gerne Regelverstöße (und Gesetzesverstöße) ignoriert hat, so lange sich mit den Tweets von Donald J. Trump Geld verdienen ließ. Jetzt auf der Zielgeraden wurde es dem Medienunternehmen anscheinend zu heiß und sie ließen die schon längst abgekühlte Kartoffel fallen. Das politische Risiko ist gering, das öffentliche Ansehen gerettet.
Statt der Sperrung Trumps war das doch der eigentliche Skandal: Dass Twitter wissentlich und selektiv jahrelang für bestimmte Personen die eigenen Nutzungsbedingungen ignoriert hat (und weiterhin ignoriert, wenn man sich einige Tweets mit Kriegsrhetorik anderer Staatsoberhäupter anschaut).
Da ich immer sofort misstrauisch werde, wenn die erfolgten Änderungen nicht offen kommuniziert werden, habe ich mir die Änderungen zu dieser vorherigen Version mal genauer angeschaut. Alle bisherigen Nutzungsbedingungen von Shutterstock findet ihr übrigens hier.
Den kompletten Vergleichsbericht könnt ihr hier runterladen, die aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen stelle ich hier kurz vor, ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.
Der größte neu eingefügte Textblock beschäftigt sich mit der Forderung, dass Streitigkeiten nun in einem Schlichtungsverfahren statt vor Gericht gelöst werden sollten.
Der größte entfernte Textblock beschäftigte sich mit Nutzungseinschränkungen. Die „Opt-Out“-Klausel für Erweiterte Lizenzen oder „sensible Nutzungen“ wurde entfernt, es scheint mir also, dass die Anbieter solchen Verwendungen nicht mehr widersprechen können.
Gleich am Anfang räumt sich Shutterstock nun das Recht ein, die hochgeladenen Werke zum Zwecke der Verbesserung von Shutterstock zu indexieren, analysieren, kategorisieren und archivieren. Ich vermute, damit sollen bessere „Big Data“-Analysen oder KI-Szenarien erlaubt werden, die über das reine Lizenzieren von Bildern hinausgehen.
Neu ist die Formulierung, dass Shutterstock nun auch nach dem Löschen von Bildern diese für einen „angemessenen Zeitraum“ lizenzieren darf. Wie lange dieser Zeitraum ist, steht da leider nicht.
Weg fällt hingegen die Formulierung, dass man innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen nur entweder 100 Dateien oder 10% seiner Dateien löschen darf, je nachdem, welches mehr wären.
Die Auszahlung per Scheck scheint weggefallen zu sein.
Unklar ist mir der zweite Teil des Passus 18.e, in dem neu steht: „Shutterstock haftet nicht für Schäden, einschließlich unmittelbarer, indirekter, konkreter oder Folgeschäden, die aus der Einreichung oder Verwendung Ihrer Inhalte, entweder durch Shutterstock oder einen seiner Sublizenznehmer, oder aus der Kündigung Ihres Anbieter-Accounts entstanden sind. Sie stimmen jeder möglichen Nutzung Ihres hier enthaltenen Inhalts ausdrücklich zu und sind nicht dazu berechtigt, eine besondere Vergütung für die einzelne oder gesammelte Nutzung zu verlangen.„ Kann mir das jemand erklären, was Shutterstock damit meint, dass ich keine Vergütung für Nutzung meiner Werke verlangen kann?
Die Firma icons8 hat gerade etwas Bahnbrechendes gemacht: Sie hat 100.000 durch künstliche Intelligenz erstellte Portraits kostenfrei zur Nutzung bereit gestellt.
Die künstliche Intelligenz brauchte etwas zum „Trainieren“, um zu erkennen, wann ein Ergebnis menschlich genug aussah und wann nicht. Dafür hat die Firma nach eigenen Angaben innerhalb von drei Jahren 29.000 Portraits von 69 Models aufgenommen.
Die fertigen computergenerierten Fotos werden auf der Webseite https://generated.photos/ kostenfrei zum Download und zur Nutzung angeboten im Format 1024x1024 Pixel, also 1 Megapixel. Bei den 100.000 Bildern sind einige dabei, die erkennbar „fake“ sind, weil der Computer seltsame Artefakte an komischen Stellen generiert hat und oft sind bei langen Haaren die Enden falsch, wie wenn man wild in Photoshop mit dem Klonstempel Amok gelaufen wäre oder das Verflüssigen-Tool nicht richtig beherrscht.
Alles AI-basierte künstliche Gesichter von generated.photos
Das soll aber nicht darüber hinweg täuschen, dass viele der Bilder nicht mehr von einem echten Foto zu unterscheiden sind. Geplant ist in Zukunft sogar eine Art Tool, mit der Nutzer (vermutlich gegen Gebühr) auf Knopfdruck sich selbst Portraits generieren und dabei Kriterien wie Geschlecht, Alter, Stimmung, Blickwinkel etc. selbst beeinflussen können.
In diesem Video stellt sich das Projekt kurz selbst vor:
Hier als Beispiel einige Bilder von https://generated.photos, die tatsächlich so realistisch sind, dass kaum vorstellbar ist, dass sie keine Fotos sind (Klicken zum Vergrößern):
Wer ebenfalls mal stöbern will, kann die Webseite https://100k-faces.glitch.me/ aufrufen. Bei jedem neuen Laden der Seite wird zufällig eins der 100.000 Gesichter gezeigt.
Wie dürfen die Bilder genutzt werden?
Laut der Webseite dürfen die Bilder für jegliche („whatever“) Nutzung verwendet werden, zum Beispiel für Präsentationen, Projekte, Mock-Ups, Avatare auf Webseiten, Newsletter, Arbeitsblätter etc., vorausgesetzt, es wird ein Link auf deren Webseite gesetzt. Konkreter erklärt es der Chefdesigner bei icons8, Konstantin Zhabinskiy hier:
„If you plan to use photo on your website, set a link to Generated Photos on all pages where you use our content. If you use it on most pages, a link in your footer is fine. Desktop and Mobile apps should have a link in the About dialog or Settings. Also, please credit our work in your App Store or Google Play description (something like „Photos by Generated Photos“ is fine).“
In den kleingedruckten Nutzungsbedingungen auf der Seite steht unter Punkt 3.2 jedoch, dass keine „kommerzielle Nutzung“ erlaubt sei und generell viele Einschränkungen gelten, wie zum Beispiel dass die Lizenz seitens der Betreiber jederzeit entzogen werden kann und dann jedes Material, egal ob digital oder gedruckt, zerstört werden muss:
Das widerspricht sich jedoch mit den öffentlichen Äußerungen der Firma, weshalb ich per Email um eine Stellungnahme gebeten habe, auf die ich leider noch keine Antwort habe.
In deren FAQ wird darauf hingewiesen, dass das Verfassen von Nutzungsrechten für Produkte künstlicher Intelligenz eine Neuheit ist, weshalb sie sich das Ändern dieser Nutzungsbedingungen jederzeit vorbehalten. Wenn man kurz darüber nachdenkt, ist es logisch: Mit welchem Recht sollte jemand das Urheberrecht an Werken beanspruchen, die er nicht selbst geschaffen hat? Das wird noch Stoff für juristische Auseinandersetzungen liefern.
Eine andere Webseite ist www.artificialtalent.co, bei der Modefotos gegen Bezahlung mit künstlich erzeugten Gesichtern „aufgehübscht“ werden können, um mehr Kleidung zu verkaufen.
Eine große Sammlung solcher AI-basierten Webseiten, nicht nur für Personenbilder, liefert diese Webseite.
Was bedeuten diese Projekt für die Stockfotografie?
Kurzfristig sind sie noch keine Bedrohung für Stockfotografen. Erstens funktioniert diese Technik aktuell nur bei Portraits und die Auflösung ist mit 1 MP etwas beschränkt. Der Ausschuss ist, wie man beim Durchblättern der 100.000 Bilder sehen kann, noch ziemlich groß, auch wenn erstaunliche Ergebnisse darunter sind. Außerdem ist nur eine private Nutzung erlaubt, weshalb Werbetreibende weiterhin auf Stockmaterial zurückgreifen müssen.
Mittelfristig sehe ich jedoch durchaus die Möglichkeit, dass ein Teil der Nutzung zu den computergenerierten Bildern abwandert. Erstens sind diese künstlichen Intelligenzen schnell lernfähig, was zu exponentiell besser werdenden Ergebnissen und steigenden Bildauflösungen führen sollte. Die Technik wurde immerhin erst 2014 vorgestellt und kann nun schon glaubwürdige Gesichter generieren.
Außerdem funktioniert die Technik nicht nur bei Menschen, auch Landschaften lassen sich so digital erzeugen, wie diese interaktive Demo von Nvidia zeigt. Selbst für Inneneinrichtungen gibt es schon eine Webseite, bei der Leute ein Foto ihrer Wohnung hochladen können und die AI richtet diese virtuell neu ein.
Die Gefahr für Stockfotografen besteht darin, dass ihre Bilder oft sehr generisch und austauschbar sind, beides also Attribute, welche perfekt für computergenerierte Ansätze sind.
No Model Release, no problem?
Wie bei etlichen neuen Technologien zeigen sich Gefahren leider erst, wenn diese eine Weile im Einsatz sind. Deshalb betonen einige Forscher aus diesem Gebiet, dass die ethische Komponente nicht unterschätzt werden darf. Das heißt im Klartext: Die erzeugten Bilder basieren auf echten Fotos: Wird die AI nur mit schönen, kaukasischen jungen Gesichtern trainiert, werden auch die Ergebnisse schön, jung und weiß sein. Nur wer genügend Diversität im Ausgangsmaterial hat, kann diese auch vom Computer erzeugen lassen.
Eine weitere, bisher nicht erwähnte Gefahr, sehe ich in den Persönlichkeitsrechten. Klar, die abgebildeten Personen haben keine Persönlichkeitsrechte. Wer sich eine Weile durch die Beispiele klickt, wird jedoch merken, dass ihm etliche Gesichter irgendwie bekannt und vertraut vorkommen. Es kann ja sein, dass der Computer Gesichter generiert, die in echt lebenden Menschen wie aus dem Gesicht geschnitten aussehen. Sollten diese Menschen dann nicht das Persönlichkeitsrecht an den AI-Bildern haben, wenn sie mit denen verwechselt werden können? Man könnte den Vergleich zu eineiigen Zwillingen ziehen: Hat der eine das Recht, dem anderen abzusprechen, für bestimmte Produkte oder Meinungen zu werben?
Generell ist das Missbrauchspotential dieser Technik sehr hoch, man denke nur an ausgedachte Testimonials, gefälschte Social Media Accounts und so weiter. Vor allem in Kombination mit anderen Techniken wie „Deep Fakes“, bei der Videos Gesichter anderer Personen erhalten oder Adobe #VoCo, wo Stimmen anderer Personen manipuliert werden können, ergeben sich viele Möglichkeiten, die sehr dazu geeignet sind, das Vertrauen von Menschen in digitale Inhalte zu untergraben. Wie so oft sind Pornos Vorreiter dieser neuen Technologie: Schon heute gibt es einige Webseiten, auf der Gesichter von Berühmtheiten in Pornofilme montiert werden.
In den letzten Tagen sind zwei YouTube-Videos der öffentlich-rechtlichen Kanäle WALULIS sowie STRG_F erschienen, die sich mit dem Thema Stockfotografie auseinandersetzen.
Leider ist die Berichterstattung sehr einseitig. In diesem WALULIS-Video geht es erst darum, was passiert, wenn Stockmodels zu Memes werden und dann um die Verlierer und Gewinner des Stockfotografie-Geschäfts.
Als erster Verlierer werden die Models genannt, welche keinerlei Kontrolle mehr hätten, wo ihre Bilder erscheinen würden, dazu unten mehr, weil ein Beispiel aus dem zweiten Video verwendet wird.
Als zweiter Verlierer sind die Fotografen genannt, welche sehr wenig Geld mit der Bildlizenzierung verdienen würden. Das ist zwar korrekt, aber heuchlerisch, wenn man bedenkt, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerne auf das Angebot der Bildagenturen zurückgreift und sich dabei nicht über zu geringe Preise beschwert.
Als großer Gewinner werden die Bildagenturen selbst dargestellt, welche den Löwenanteil des Umsatzes einstreichen und dabei rechtliche Verantwortung in den Nutzungsbedingungen von sich weisen.
Als Beispiel wird bei Minute 7:14 eine AfD-Werbung gezeigt, die aus zwei Stockfotos zusammenmontiert wurde. Dagegen lässt sich jedoch einfach rechtlich vorgehen, was ich selbst mehrmals erfolgreich gegen die AfD und andere Parteien gemacht habe, weil es eben nicht erlaubt ist. In mehreren Fällen standen mir dabei auch die Mitarbeiter von Shutterstock und Adobe Stock hilfreich zur Seite. Im Video wird es jedoch so dargestellt, als sei Machtlosigkeit gegenüber unmoralischen Nutzungen ein üblicher Teil der Stockfotografie.
Das ist so, als würde jemand behaupten, Autos seien schlimm, weil sie als Mordwaffe verwendet werden können. Natürlich kann man Autos und auch die Stockfotografie in vielen Punkten kritisieren, sollte dabei aber die rechtlichen Ausgangsbedingungen berücksichtigen.
In diesem Video von STRG_F wird näher recherchiert und selbst ausprobiert, was Stockmodels passieren kann, deren Bilder zum Verkauf stehen:
Der Redakteur lässt ein Foto von sich machen und lädt es auf der kostenlosen Bildplattform Pixabay hoch (mehr zu Pixabay hier). Bei Minute 6:00 heißt es „Was man damit machen darf? Fast alles!“ und wundert sich später, dass das Bild mit falschen Namen versehen wird, auf Socken zu finden ist oder er sogar als „charmanter Pädophiler“ dargestellt wird.
Vereinfachte Pixabay-Nutzungsbedingungen mit Verboten im YouTube-Video von STRG_F
Eins wird hingegen nicht erwähnt: In den Pixabay-Nutzungsbedingungen, die im Screenshot bei Minute 6 sogar in vereinfachter Form lesbar sind, werden ausdrücklich Verbote formuliert, unter anderem:
„Die Pixabay-Lizenz gestattet nicht: […] 3. die Darstellung von identifizierbaren Personen auf beleidigende, pornografische, obszöne, unmoralische, diffamierende oder verleumderische Weise; oder 4. die Suggestion, dass abgebildete Personen, Marken, Organisationen, etc. bestimmte Produkte oder Dienstleistungen befürworten oder billigen, es sei denn es wurde eine Genehmigung dazu erteilt.
Beachte bitte, dass alle Inhalte auf Pixabay zwar für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke frei verwendbar sind, gezeigte Elemente in den Bildern und Videos, wie identifizierbare Personen, Logos und Marken, jedoch zusätzlichen Urheberrechten, Eigentumsrechten, Personenrechten, Markenrechten usw. unterliegen können. Die Zustimmung eines Dritten oder die Lizenz dieser Rechte können insbesondere für kommerzielle Anwendungen erforderlich sein. Pixabay garantiert nicht, dass solche Zustimmungen oder Lizenzen eingeholt wurden, und lehnt ausdrücklich jegliche Haftung in dieser Hinsicht ab.“
Auch alle anderen großen Bildagenturen haben solche Verbote in den Nutzungsbedingungen verankert, mehr dazu siehe hier.
Das heißt, viele der Beispiele, die in beiden Videos gezeigt werden, illustrieren Verstöße gegen die Lizenzbedingungen der Bilddatenbanken und zeigen eben NICHT das normale Geschäftsmodell dieser Agenturen.
Im April 2019 hatte mich einer der beteiligten Redakteure des STRG_F-Videos angefragt zur Mitarbeit an diesem Video, was ich aber dankend abgelehnt habe, weil explizit nur danach gefragt wurde, ob ich Models nennen könne, welche „Opfer“ der Stockfotografie geworden seien. Die Zielrichtung des Videos stand also im Vorherein fest, mein telefonischer Hinweis auf einschränkende Klauseln der Bildagentur fand dann im fertigen Bericht keine Berücksichtigung.
Im Video wird auch die Nutzung von Stockmaterial im Rahmen von Wahlwerbung gezeigt, ohne wieder zu erwähnen, dass es möglich ist, dagegen erfolgreich vorzugehen, wie von mir ebenfalls schon durchgezogen (siehe Bericht hier).
Danach kommt zwar sogar ein Anwalt zu Wort, der gegen die Verwendung eines Personenfotos durch die AfD vorgehen will, aber unwidersprochen wird der Bundesverband der AfD zitiert, dass „wenn für ein Stockfoto die vollumfänglichen Rechte erworben worden sind, dann dürfe es auch verwendet werden“. Das ist aber schlicht sachlich falsch und insofern wundert es schon, dass an dieser Stelle im ansonsten sehr kritischen Beitrag mal kein Widerspruch kommt.
„Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen.“
Es wäre schön gewesen, wenn sich sowohl WALULIS als auch STRG_F als öffentlich-rechtliche Formate in ihren Youtube-Videos mehr daran orientiert hätten.
In den letzten Tagen und Wochen haben gleich drei wichtige Bildagenturen ihre Nutzungsbedingungen geändert, so schien es.
Leider gingen die drei Agenturen Adobe Stock, Shutterstock und Canva sehr unterschiedlich damit um, wie diese Änderungen kommuniziert wurden.
Bei Adobe Stock wurde man quasi beim Einloggen von der Nachricht überrascht und bekam erst wieder Zugriff, wenn man die neuen Bedingungen akzeptiert hatte. Welche Unterschiede es genau gab, war leider nicht gut ersichtlich. Ich habe einige panische Emails erhalten von Fotografen, die nicht genau verstanden haben, welcher Teil sich nun geändert habe.
Wie in diesem Screenshot zu entnehmen ist, ist es auch nicht leicht ersichtlich, zumal der Link zu den erwähnten Nutzungsbedingungen zu einer Version vom Juni 2018 führt.
Wer genau hinschaut, sieht jedoch, dass hinter Datenschutzrichtlinien in Großbuchstaben „AKTUALISIERT“ steht. Das ist der Teil, der neu ist und vermutlich wegen der DSGVO und anderer rechtlicher Rahmenbedingungen angepasst werden musste. Leider führt auch dieser Link nur zu einer Übersichtsseite, auf der zwar etliche Dokumente verlinkt sind, die neusten jedoch vom Mai 2018 sind. Das hätte Adobe genauer und auch im Voraus in einer Email kommunizieren können.
Shutterstock hat es etwas besser gemacht. Da kam eine Email, in der stichpunktartig die Punkte genannt wurden, die sich geändert haben (vereinfachte Übersetzung von mir):
Verdeutlichung der Bedingungen des Referral-Programms
Klarstellung, wie die Kommissionen berechnet werden
Änderungen bei Konfliktlösungen: Konflikte sollen nun durch individuelle Schlichtungen statt Gerichtsprozessen gelöst werden
Shutterstock darf Steuerunterlagen nun elektronisch senden, außer man fordert explizit die Papierversion an
Klarstellung, wann Accounts wegen Urheberrechtsverletzungen gesperrt werden können
Auch die Bildagentur Canva ändert die Nutzungsbedingungen für Kontributoren. Das gaben sie in einer Email heute bekannt. Demnach wird ein neues Abo-Modell eingeführt, welches vorerst nur für Fotos, nicht für Vektoren gelten soll. Auch Canva hat eine übersichtliche Seite mit den aktuellen und bisherigen Bedingungen, die dadurch ebenfalls mit dem Vergleichstool analysiert werden können.