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DSGVO für Fotografen – Was ist zu tun?

Seit Wochen errei­chen mich total ver­un­si­cher­te Mails von Fotografen, die nicht wis­sen, wie sie sich auf die neue Datenschutz-​Grundverordnung (DSGVO) vor­be­rei­ten sol­len, wel­che ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

Wie muss ich mei­ne Webseite oder mei­nen Blog absi­chern, um nicht abge­mahnt wer­den zu können?

Darf ich noch redak­tio­nel­le Fotos mit Personen drauf machen, ohne mit einem Bein im Knast zu stehen?

Wie muss ich mei­nen Modelvertrag abän­dern, damit die­ser rechts­si­cher bleibt?

Darf ich als Hochzeitsfotograf noch Bilder der Gäste machen?

Um es vor­weg­zu­neh­men: Auf alle die­se Fragen wer­det ihr von mir hier kei­ne Antwort finden.

Okay, fast, denn zumin­dest beim Thema Blogs und Webseiten kann ich nur raten: Abschalten. Komplett. Konzentriert euch auf die Fotografie und ihr habt ein Problem weni­ger. Nein, war nur ein Scherz, hier fin­det ihr eine Übersicht, was ihr beach­ten müsst, wenn ihr unbe­dingt in Aktionismus ver­fal­len wollt, bevor das Gesetz über­haupt in Kraft getre­ten ist.

Natürlich könnt ihr auch viel Geld aus­ge­ben für eine „maß­ge­schnei­der­te“ DSGVO-​kompatible Datenschutzerklärung im Impressum eurer Webseite oder euch gleich sich „auto­ma­tisch aktua­li­sie­ren­de“ AGB und DSGVO-​Erklärungen im Abo für eine monat­li­che Gebühr von gewief­ten Anwälten kaufen.

Wobei ich schon den Tenor die­ses Artikels ver­ra­ten kann: Keine Panik!

Erinnert ihr euch an die „EU Cookie-​Richtlinie“, wel­che Ende 2015 umge­setzt wur­de? Seitdem pflas­tern zig ner­vi­ge Pop-​Ups fast jede Webseite, wel­che den Besucher dar­über infor­mie­ren, dass Cookies ein­ge­setzt wer­den. Mann kann nicht mal wider­spre­chen, nur „okay“ oder „ver­stan­den“ drü­cken, um das ner­vi­ge Fenster ver­schwin­den zu las­sen. Geholen ist damit kei­nem. Im Gegenteil: Diese Pop-​Ups selbst wie­der­um könn­ten Abmahnungen pro­vo­zie­ren, wenn sie ande­re wich­ti­ge Webseiten-​Informationen wie das gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Impressum ver­de­cken. Aber mal nüch­tern betrach­tet: Hat jemand von euch schon von einer Abmahnung gehört, wel­che durch ein feh­len­des „die­se Webseite ver­wen­det Cookies“-Banner her­vor­ge­ru­fen wurde?

Ähnlich sehe ich das mit der DSGVO:
Einfach mal locker blei­ben. Die 20 Millionen Bußgeld oder 4% das Jahresumsatzes, die bei Verstößen ger­ne von inter­es­sier­ten Anwälten in den Raum gewor­fen wer­den, die ihre „maß­ge­schnei­der­ten“ Datenschutzerklärungen ver­kau­fen wol­len, sind die Höchststrafe, wel­che Firmen wie Amazon, Facebook, Google oder Apple abschre­cken sol­len. Für einen klei­nen frei­be­ruf­li­chen Fotografen wird garan­tiert nicht die­se Keule aus­ge­packt werden.

Dazu kommt, dass natio­na­le Gesetzgeber der DSGVO teil­wei­se schon die Zähne zie­hen, bevor sie über­haupt gestar­tet ist, aktu­el­les Beispiel ist Österreich.

Außerdem hilft es nichts, panisch im Netz zu recher­chie­ren, wenn die vor­han­de­nen Quellen teil­wei­se sehr wider­sprüch­lich sind und auch der Original-​Gesetzestext der DSGVO so schwam­mig for­mu­liert ist, dass Laien dar­aus kaum schlau wer­den. Beispiel gefäl­lig? Hier will ein Anwalt mit dem Mythos auf­räu­men (sie­he dort #3), dass Gruppenfotos nach Einführung der DSGVO nur noch mit schrift­li­cher Genehmigung der abge­bil­de­ten Personen erlaubt sei­en. Aber in den Kommentaren wider­spre­chen gleich eini­ge Leute, durch­aus mit Argumenten, deren Plausibilität ich jedoch nicht beur­tei­len kann.

Und so geht es wei­ter und wei­ter. Am Ende hat der Fotograf eini­ge Stunden Zeit mit Lesen ver­schwen­det, ist ver­un­si­cher­ter als vor­her und hät­te in der Zeit mit dem Produzieren neu­er Fotos mehr Geld ver­die­nen kön­nen. Wer sich trotz­dem ver­rückt machen will, bit­te zum Beispiel hier lesen.

Ich ver­traue dar­auf, dass unse­re Politiker in Deutschland und im EU-​Parlament gemerkt haben, wie ver­un­si­chert die Bevölkerung ist und ein Auge dar­auf haben, dass es nicht die Falschen tref­fen wird.

Ich wer­de erst in Panik gera­ten, wenn das Gesetz in Kraft getre­ten ist und nach­weis­lich Abmahnungen erwirkt wor­den sind, wel­che auf mei­ne Situation zutreffen.

Ich wer­de mei­ne Model Releases dann anpas­sen, wenn auch der Branchenriese Getty Images sei­ne Model Releases anpasst, weil die­se in der Branche qua­si der Standard sind.

Deshalb mein Rat: Ruhig blei­ben und sich auf die eige­ne Kernkompetenz besin­nen: Gute Fotos machen! Oder ein­fach ab dem 25. Mai zwei Wochen Urlaub machen und schau­en, was sich danach ver­än­dert hat.

In Panik ver­fal­len kön­nen wir auch spä­ter noch, wenn es aktu­el­le Fälle gibt.

Wie seht ihr das?

Frag den Anwalt – Folge 01: Redaktionelle Bilder ohne Model Release?

Danke für eure zahl­rei­chen Fragen an den Anwalt Sebastian Deubelli, die uns auf ver­schie­de­nen Wegen erreicht haben.

Aus den ver­schie­de­nen Einsendungen haben wir die­se ers­te Frage von Andreas aus der Mailbox gepickt:

Foto: Alexey Testov
Foto: Alexey Testov

Ich bie­te mei­ne Fotos u.a. bei Alamy an. Ich fra­ge mich wie­weit deren Rechtsauffassung sich mit deut­schem Recht deckt. Man kann Bilder mit Personen ohne MR ein­stel­len, die­se Bilder wer­den dann von Alamy für „edi­to­ri­al use“ ange­bo­ten. Kann man das so machen auch wenn die Personen das Hauptmotiv auf dem Bild sind, z.B. ein Ruder-​Achter auf dem Fluss, Leute klar erkennbar?

Wäre das in Deutschland legal oder frag­wür­dig ? Deutschen Agenturen wür­de ich die Bilder so nicht anbie­ten, da ach­te ich dar­auf, dass Personen nicht erkenn­bar bzw. in grös­se­rer Zahl auf dem Bild sind, Beiwerk.“

Die Antwort:
Der Vertrieb von Bildern ohne Model Release (MR) mit dem Hinweis, dass die Bilder nur für redak­tio­nel­le Zwecke ver­wen­det wer­den dür­fen, ist auch bei deut­schen Bildagenturen durch­aus ver­brei­tet. Die Ursache hier­für fin­den wir aus­nahms­wei­se auch wirk­lich mal im Gesetz, kon­kret im § 23 KunstUrhG.

Dort lesen wir:

(1) Ohne die nach § 22 erfor­der­li­che Einwilligung dür­fen ver­brei­tet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sons­ti­gen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähn­li­chen Vorgängen, an denen die dar­ge­stell­ten Personen teil­ge­nom­men haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung ange­fer­tigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höhe­ren Interesse der Kunst dient.“

Die Alternative, die Deine Frage beant­wor­tet, ist die Ziffer 1, die es gestat­tet, Persönlichkeiten der Zeitgeschichte ohne die ansons­ten erfor­der­li­che Einwilligung – also auch ohne MR – abzubilden.

Hier wird oft miss­ver­stan­den, dass es irgend­wie um pro­mi­nen­te Persönlichkeiten gehen müss­te, damit Bilder ohne die dazu­ge­hö­ri­ge Einwilligung ver­wen­den kön­nen. Das ist aller­dings nicht erforderlich.

So hat etwa der BGH 2014 ent­schie­den (wer es ganz genau wis­sen will, hier das Urteil), dass auch ein klei­nes Mieterfest ein aus­rei­chend „pro­mi­nen­tes“ Ereignis dar­stellt und Fotos von Teilnehmern auch ohne deren Einwilligung zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung ver­wen­det wer­den dür­fen. Auf die­se zweck­ge­bun­de­ne Verwendung der Bilder zur Berichterstattung über ein kon­kre­tes Ereignis stel­len die meis­ten Klauseln der Bildagenturen ab, wenn von „edi­to­ri­al“ oder „redak­tio­nel­ler Verwendung“ die Rede ist.

Doch selbst wenn die Agentur Deine Bilder ohne MR anbie­tet und sich nicht inner­halb der Alternative der Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte bewegt, ist das unpro­blem­tisch, solan­ge sie dem Käufer nicht vor­gau­kelt, die Klärung der Persönlichkeitsrechte sei erfolgt. Genau das schließt etwa Alamy in den Nutzungsbedingungen aus, in denen es hier zur Freigabe heißt:

Informationen zu Freigaben

Alamy gibt kei­ner­lei Zusicherungen oder Gewährleistungen dafür, dass Freigaben für das Bild-​/​Videomaterial ein­ge­holt wurden.

(…) Sie müs­sen sich selbst ver­ge­wis­sern, dass jeg­li­che erfor­der­li­chen Freigaben für die Nutzung des Bild-​/​Videomaterials erteilt wur­den. Sie tra­gen die allei­ni­ge Verantwortung für die Einholung die­ser Freigaben, und die Nutzungslizenz setzt in jedem Fall die Einholung vor­aus. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Freigaben für die Nutzung des Bild-​/​Videomaterials erfor­der­lich sind, obliegt es Ihnen, bei den zustän­di­gen Parteien nach­zu­fra­gen. Sie dür­fen sich nicht auf eine von Angestellten oder Vertretern von Alamy gemach­te Zusicherung oder Gewährleistung ver­las­sen, soweit sie nicht in die­ser Vereinbarung fest­ge­hal­ten sind.“

Alamy erklärt die Bedeutung der Releases übri­gens auch recht aus­führ­lich sei­nen Bildlieferanten/​Fotografen auf die­ser eigens dafür ein­ge­rich­te­ten Unterseite zum MR und PR.

Was natür­lich immer funk­tio­niert, ist die Verwendung von Bildern, auf denen die Person nicht erkenn­bar ist. Dann brau­che ich schon die nach § 22 KunstUrhG erfor­der­li­che Einwilligung nicht und muss mich nicht mit Ausnahmevorschriften hier­zu her­um­schla­gen. Für die Frage der Erkennbarkeit stellt man als eine Art Faustformel übri­gens dar­auf ab, ob ein erwei­ter­ter Bekanntenkreis – also etwa Arbeitskollegen – die abge­bil­de­te Person erken­nen würden.

Ein weit ver­brei­te­ter Irrtum ist, dass ich grö­ße­re Gruppen stets ohne Einwilligung der Abgebildeten foto­gra­fie­ren darf. Hier funk­tio­niert vor allem die weit ver­brei­te­te star­re Faustformel („ab 5, 7, 11 Leuten brau­che ich kein MR“) nicht. Die Rechtsprechung nimmt an der Stelle viel­mehr eine Einzelfallbetrachtung vor, die sich eben nicht an sol­chen abso­lu­ten Zahlen fest­ma­chen lässt, sodass auch bei grö­ße­ren Gruppen eher ein MR ein­ge­holt wer­den soll­te als sich auf die­ses weit ver­brei­te­te Gerücht zu verlassen.

Müsste ich die Ausgangsfrage in einem Satz beant­wor­ten, wür­de die­ser lauten:
Solange die Agentur dem Kunden kein MR ver­kauft, wo kei­nes ist, sehe ich auch nach deut­schem Recht kein Problem dar­in, Bilder ohne MR in die Hände die­ser Agentur zu geben.

Über den Autor:
Sebastian Deubelli ist Anwalt spe­zia­li­siert auf Medien- und Urheberrecht in der Nähe von München.

Hast Du eben­falls eine Frage an den Anwalt?
Hier fin­dest Du mehr Infos.

Stockfotografie-​News 2014-09-05

Es ist mir ja etwas pein­lich: Die letz­te News-​Sammlung habe ich im März erstellt. März! Das sind Lichtjahre in Stockfotografie-Zeitrechnung.

Aber ihr wißt ja, Urlaub, Sommer, Eis, Arbeit, die übli­chen Ausreden. Aber genug davon.

Die Branche dreht sich hei­ter wei­ter und des­halb ver­su­che ich mal kurz, das Karussel anzu­hal­ten, damit wir einen Blick auf die glän­zen­den Neuigkeiten (bzw. alles das, was im letz­ten hal­ben Jahr pas­siert ist) wer­fen können.

  •  Nur drei Tage alt ist die Meldung von iStock, die Preisstruktur nach andert­halb Jahren wie­der kom­plett umzu­krem­peln. Damals wur­den die sie­ben ver­schie­de­nen Kollektionen auf 4 run­ter­ge­dampft, dies­mal sol­len nur noch zwei übrig blei­ben: Essentials und Signature. Außerdem wird der Direktkauf abge­schafft und es müs­sen jetzt wie­der immer Credits gekauft wer­den. Um das Ganze nicht unnö­tig ein­fach zu machen, wird auch noch am Credit-​Wert geschraubt. Auch die Preisstaffelung nach Bildgröße wird abge­schafft, das bedeu­tet: Kleine Bilder wer­den teu­rer, gro­ße Bilder güns­ti­ger.  Besonders hart trifft das die iStock-​Fotografen, wel­che bis­her vie­le Bilder über die Vetta-​Kollektion ver­kau­fen konn­ten, weil dort der Preissturz am dras­tischs­ten ist. Einen genaue­ren Überblick hat Sean Locke hier.
  • Während sich der Erfolg der Preisänderung bei iStock noch zei­gen muss, gab es auch einen Lichtblick des gesun­den Menschenverstands bei iStock: Jetzt dür­fen dort auch Bilder mit vie­len Logos und Menschenmengen als kom­mer­zi­ell nutz­ba­re Bilder ange­bo­ten wer­den, wenn die­se eini­gen Richtlinien fol­gen. Da kön­nen sich ande­re Agenturen ruhig was abschauen.
  • Eine wei­te­re Empfehlung für Nachahmungstäter: Canstock über­setzt die meist kom­pli­ziert for­mu­lier­ten Nutzungsbedingungen deut­lich ver­ständ­li­cher.
  • Shutterstock ver­kauft seit April auch Musik. Anbieter müs­sen sich mit einem klei­nen Portfolio direkt bei Shutterstock bewer­ben, wenn sie ihre Tracks auch anbie­ten wollen.
  • Mit „Photography Companion“ reiht sich auch Dreamstime in die Liste der Agenturen ein, wel­che eine App zum Fotos hoch­la­den haben.
  • Fotolia hat ihre App „Instant“ nach lan­ger Wartezeit auch für Android-​Nutzer zugäng­lich gemacht.
  • Außerdem bie­tet Fotolia jetzt „fall­wei­se“ Videos wie­der im Abonnement an, dies­mal jedoch mit 35% Kommission auf den Mindestpreis von 50 Euro für Full-HD-Videos.
  • Nochmal Shutterstock: Dort ist es jetzt auch mög­lich, Illustrationen und Vektoren als Editorial-​Content anzu­bie­ten, z.B. Zeichnungen von Prominenten.
  • Die deut­sche foto­com­mu­ni­ty, bis­her eher als „oh, tol­le Bilder“-Galerie bekannt, steigt in den Bildermarkt ein und bie­tet schon seit April die Möglichkeit, die hoch­ge­la­de­nen Fotos auf Leinwand o.ä. zu verkaufen.
  • Die Bildagentur Panthermedia hat die seit lan­gem vor sich hin krie­chen­de Agentur Digitalstock auf­ge­kauft. Kunden und Fotografen sol­len ein­fach zu Panthermedia wech­seln, even­tu­el­les Restguthaben von Fotografen wur­de aus­ge­zahlt. Ein wei­te­rer Schritt bei der Marktbereinigung der deut­schen Agenturszene, die garan­tiert noch nicht abge­schlos­sen ist.
  • Interessant für Videographen: Shutterstock lis­tet hier fünf Video-​Kategorien mit hoher Nachfrage auf.
  • Pond5 hat eine Finanzspritze von etwas über 60 Millionen US-​Dollar erhal­ten. Mal sehen, was sie damit machen.
  • Schön zu sehen, dass eini­ge Agenturen auch mal zuhö­ren: Pond5 erlaubt die Suche nach dem ori­gi­na­len Upload-​Dateinamen im Fotografen-​Dashboard und sowohl Fotolia als auch Dreamstime zei­gen end­lich beim Upload den kom­plet­ten Dateinamen an. Sehr hilf­reich, wenn man auf den Thumb nicht alles erkennt.
  • Müssen witr Angst haben? Der Bildermarkt-​Analyst Paul Melcher hat über die „Stockfotografie-​Blindheit“ geschrie­ben und war­um „ehr­li­che, authen­ti­sche“ Bilder mehr Aufmerksamkeit gene­rie­ren wür­den. Ich kanns bald nicht mehr hören: Kunden rufen nach authen­ti­schen Bildern, Agenturen ver­lan­gen authen­ti­sche Bilder und Fotografen lie­fern – ger­ne auch mit dem Handy – authen­ti­sche Bilder. Dann ist doch alles in Butter? Vielleicht soll­te ich dar­über mal schreiben?
  • Leckere Rezepte und per­fek­te Food-​Fotos? Der neue Blog von Stockfood hat bei­des. (Und der Eis-​Blog von Erich und mir natür­lich auch, soviel Eigenwerbung darf sein.)
  • Alamy hat ein neu­es Dashboard für Fotografen. Sieht erst mal sehr über­sicht­lich aus, dafür ist die Agentur immer noch nicht in der Lage, hand­li­che Sales Reports zu erstellen.
  • Manchmal haben lan­ge Wartezeiten auch ihr gutes. In der letz­ten News berich­te­te ich über ein Urteil zu Pixelio, wonach auf jedem Bild im Internet ein Urheberrechtshinweis müs­se. Das wur­de in höhe­rer Instanz schnell wie­der ein­kas­siert.
  • Die Fotografin Rachel Scroggins schreibt hier, wie ihr durch den Instagram-​Post eines Supermodels mit einem Foto von ihr viel Geld durch die Lappen geht wegen des feh­len­den Urheberrechtshinweises.
  • Deutlich mehr Geld ver­lo­ren hat jedoch der Fotograf David J. Slater, dem ein Affe sei­ne Kamera ent­ris­sen hat­te, um ein Selfie zu machen. Wikimedia erklär­te dar­auf­hin das Foto in die „Public Domain“ gehö­re. Die gan­ze Story gibt es hier.

Bestimmt habe ich in der Zwischenzeit eini­ge Sachen ver­passt, also wie immer ger­ne in den Kommentaren nachtragen.

Ansonsten: Nächstes Mal bin ich wie­der frü­her dran, versprochen!

Frag den Fotograf: Lohnen sich die Microstock-​Editorial-​Angebote für mich?

Vor einer Weile hat­te ich fol­gen­de Mail von dem Studenten Till Scheel im Postfach:

Sehr geehr­ter Herr Kneschke,

ich ste­he momen­tan vor einer schwie­ri­gen Entscheidung, und da Sie in Ihrem Blog immer so hilf­reich Auskunft geben, dach­te ich, Sie könn­ten mir womög­lich einen Tipp geben.

Als ich vor knapp drei Jahren mit dem Photographieren begon­nen habe, hat­te ich ein paar Bilder bei ver­schie­de­nen Microstock-​Seiten hoch­ge­la­den (istock, Dreamstime), um zu sehen, ob sie ange­nom­men wer­den. Einige Bilder wur­den ange­nom­men und haben sich inzwi­schen auch schon ver­kauft. Mir hat an dem Microstock-​System immer die Freiheit gefal­len, die der Photograph bei sei­ner Arbeit genießt. Andererseits hat mich die Art und der Look typi­scher Microstock-​Bilder eher wenig begeistert.

Mittlerweile bin ich so weit, dass ich Photographie (in abseh­ba­rer Zukuft) zu mei­nem Beruf machen möch­te. Nur die Richtung, in die es gehen soll, ist noch nicht ganz klar. Ich stu­die­re zur Zeit Japanologie und habe im Rahmen die­ses Studiums etwa andert­halb Jahr in Kyoto ver­bracht. Bei mei­nem letz­ten ein­jäh­ri­gen Aufenthalt habe ich mei­ne Bildsprache wei­ter ent­wi­ckelt und eine rie­si­ge Zahl an Bildern auf­ge­nom­men. Mir ist dabei klar gewor­den, wel­che Art von Bildern ich ger­ne machen möch­te. Nur wie sich die­se Bilder am bes­ten zu Geld machen las­sen, kann ich nicht ganz ein­schät­zen. Abgesehen von eini­gen weni­gen Bildern, die ich als FineArt-​Drucke ver­kau­fe, las­sen sich mei­ne Bilder wohl am ehes­ten in die Kategorie Travel-​Photography ein­ord­nen. Ich dach­te daher, es sei wohl zunächst das Beste, mich bei einer auf Reisephotographie spe­zia­li­sier­ten Macrostock-​Seite zu bewer­ben, und dort bei Annahme eini­ge hun­dert Bilder hoch­zu­la­den. Schon allei­ne damit all die Bilder nicht unge­nutzt auf mei­ner Festplatte liegen.

Nun habe ich vor kur­zem per Zufall gemerkt, dass sich auch bei Microstock-​Seiten Bilder als „edi­to­ri­al“ ohne Model- oder Property-​Release hoch­la­den las­sen. Das bie­tet mir nun also noch eine wei­te­re Möglichkeit, von der ich bis­her nichts wusste.

Meine Frage nun an Sie:
Ich habe eine unglaub­lich gro­ße Menge an Bildern spe­zi­ell von Kyoto, die in mei­nen Augen eine gute Qualität besit­zen. Denken Sie, die­se Bilder wür­den sich bei einer tra­di­tio­nel­len, auf Reisephotographie spe­zia­li­sier­ten Seite bes­ser ver­kau­fen, oder lohnt es sich auch mit sol­chen Bildern bei einer Microstock-​Seite einzusteigen?

Ich weiss natür­lich nicht, ob sich so eine Frage über­haupt mit Gewissheit beant­wor­ten lässt. Ich lese jedoch regel­mä­ßig Ihren Blog und hof­fe, dass Sie mir mit Ihren umfang­rei­chen Branchenkenntnissen wei­ter­hel­fen können.

Mit freund­li­chen Grüßen,
Till Scheel“

Damit wir uns einen gro­ben Eindruck von Tills Bildern ver­schaf­fen kön­nen, hat Till mir auf Nachfrage eini­ge Beispiele geschickt, die ich hier ger­ne zei­gen möch­te. Mehr ist auch auf sei­ner Webseite kyoto-entdecken.de zu sehen. Zu Erläuterung schreibt er:

Die drei Bilder wur­den an Setsubun auf­ge­nom­men. Setsubun ist in Japan ein wich­ti­ges Fest zum Frühlingsbeginn, bei dem die bösen Geister ver­trie­ben und die guten Geister in die Häuser der Menschen ein­ge­la­den wer­den. Auf allen drei Bildern sind Maiko zu sehen. Maiko sind jun­ge Frauen, die sich noch in der Ausbildung zur Geisha befinden.

Eine Maiko wirft Päckchen mit getrock­ne­ten Bohnen in die Menge, wel­che an Setsubun tra­di­tio­nell geges­sen werden.
Eine Maiko führt einen Tanz auf.
Eine Gruppe von Maiko kommt am Yasaka-​Schrein an.

Ich hat­te Till zu einem per­sön­li­chen Gespräch getrof­fen und sei­ne Frage aus­führ­lich beant­wor­tet. Damit ihr auch etwas davon habt, hier mei­ne Einschätzung:

Grundsätzlich habe ich ihm aus meh­re­ren Gründen abge­ra­ten, sei­ne Bilder als Editorial-​Material bei Microstock-​Agenturen anzu­bie­ten. Microstock ist und bleibt ein Massenmarkt, in dem Fotografen nur ver­die­nen kön­nen, wenn sie ihre Bilder oft genug ver­kau­fen kön­nen. Für die Agenturen gilt das nicht unbe­dingt, da die Fixkosten rela­tiv gleich blei­ben, egal, wie viel Bilder sie im Portfolio haben und hier leich­ter über den „long tail“ ver­dient wer­den kann. Bei Fotos, die nur für eine redak­tio­nel­le Nutzung frei­ge­ge­ben wer­den kön­nen, weil kei­ne Model-​Verträge oder Eigentumsfreigaben vor­han­den sind, fällt schon mal ca. die Hälfte der poten­ti­el­len Käufer weg, weil die­se Fotos für Werbezwecke brauchen.

Außerdem ernüch­tert es einen schnell, wenn man sich bei­spiels­wei­se die Zahlen bei istock­pho­to anschaut. Zum Thema „Japan“ wer­den dort momen­tan ca. 3350 Bilder ange­bo­ten. Nach Downloads sor­tiert hat das belieb­tes­te Foto weni­ger als 50 Downloads und ab dem elf­ten Foto lie­gen die Downloads im ein­stel­li­gen Bereich. Davon kann ein Fotograf nicht leben. Zum Vergleich: Wenn der Filter „nur redak­tio­nel­le Bilder anzei­gen“ aus­ge­schal­tet wird, haben die Bestseller zum Thema „Japan“ über 3000 Verkäufe!

Ein Blick auf die Motive der redak­tio­nel­len Bestseller lässt – abge­se­hen von der Atomkatastrophe in Fukushima – grob zwei belieb­te Themen erken­nen: Menschengruppen (bei denen Releases sehr schwer zu beschaf­fen sind) und Technologie. Das tra­di­tio­nel­le Japan oder kul­tu­rel­le Themen sind weni­ger gefragt.

Durch das Japanologie-​Studium und sei­ne prak­ti­schen Kenntnisse vor Ort wür­de Till auch viel Wissen ver­schen­ken. Vor allem im Schulbuch- oder Reisebuch-​Bereich sind ganz kon­kre­te, genaue und aus­führ­li­che Angaben zum Foto Gold wert, die die­se auch bereit sind zu bezah­len. Auch des­we­gen las­sen sich sol­che Motive deut­lich bes­ser über spe­zia­li­sier­te Macrostock-​Agenturen ver­mark­ten. Spontan fie­len mir da bei­spiels­wei­se laif oder auch Mauritius und Imago ein.

Grundsätzlich gilt: Klischeehafte, sehr typi­sche, gene­ra­li­sier­te Bilder haben im Microstock gute Verkaufschancen, je spe­zi­el­ler das Motiv wird, des­to bes­ser ist es in einer Macrostock-​Agentur aufgehoben.

Was meint ihr? Teilt ihr mei­ne Einschätzung? Oder was wür­det ihr Till raten?

Stockfotografie-​News 2009-01-22

Eine Woche ist rum, Zeit für einen kur­zen News-Rückblick:

  • Die öster­rei­chi­sche Bildagentur Fotofolio macht dicht. Nach Angaben des Eigentümers wird die Webseite Ende des Monats geschlos­sen, falls sich bis dahin kein Käufer findet.
  • Die Microstock-​Agentur 123rf* bie­tet nun auch Editorial-​Fotos an. Das sind Fotos, die für die Berichterstattungen in Printmedien und im Fernsehen benutzt wer­den. Gesucht wer­den vor allem „nach­rich­ten­träch­ti­ge Events, Prominente, Sport- und Musikereignisse, Bilder von Naturkatastrophen, kul­tu­rel­le Feiern, Straßenszenen und sozia­le Themen“.
  • Die deut­sche Bildagentur plain­pic­tu­re über­nimmt jetzt die Agentur Deepol und führt deren Bilder als eige­ne Kollektion weiter.
  • Auch Moodboard senkt jetzt die Preise und rich­tet dafür eine „Budget Line“ ein, in der Bilder ab 10 Euro erhält­lich sind. Damit sind die Macrostock-​Agenturen sogar oft wie­der bil­li­ger als die „Premium-​Kollektionen“ wie Infinite von Fotolia oder Vetta von istockphoto.
  • Die Webseite SpiderPic bie­tet einen neu­en Service für Bildkäufer. Diese Meta-​Suchmaschine durch­sucht Microstock-​Bildagenturen nach iden­ti­schen Bildern und zeigt die­se nach dem güns­tigs­ten Preis sor­tiert an. Noch ist die Webseite im geschlos­se­nen Beta-​Stadium, es wird also eine Einladung benö­tigt, um die Seite zu tes­ten. Da die­ser Service nicht der ein­zi­ge die­ser Art ist, bestehen lang­fris­tig zwei Möglichkeiten. Die klei­ne­ren Microstock-​Agenturen wie Crestock, CanStockPhoto und StockXpert gewin­nen mehr Käufer und der Microstock-​Markt wird „fai­rer“ im Sinne von: es gibt vie­le gleich­star­ke Bildagenturen – oder die Fotografen stel­len ihre Bildlieferungen an die bil­ligs­ten Agenturen ein und es kommt zu einer Konzentration der vier gro­ßen Microstock-​Agenturen istock­pho­to, Fotolia, Shutterstock und Dreamstime.

Was meint ihr?

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