Danke für eure zahlreichen Fragen an den Anwalt Sebastian Deubelli, die uns auf verschiedenen Wegen erreicht haben.
Aus den verschiedenen Einsendungen haben wir diese erste Frage von Andreas aus der Mailbox gepickt:
Foto: Alexey Testov
„Ich biete meine Fotos u.a. bei Alamy an. Ich frage mich wieweit deren Rechtsauffassung sich mit deutschem Recht deckt. Man kann Bilder mit Personen ohne MR einstellen, diese Bilder werden dann von Alamy für „editorial use“ angeboten. Kann man das so machen auch wenn die Personen das Hauptmotiv auf dem Bild sind, z.B. ein Ruder-Achter auf dem Fluss, Leute klar erkennbar?
Wäre das in Deutschland legal oder fragwürdig ? Deutschen Agenturen würde ich die Bilder so nicht anbieten, da achte ich darauf, dass Personen nicht erkennbar bzw. in grösserer Zahl auf dem Bild sind, Beiwerk.“
Die Antwort:
Der Vertrieb von Bildern ohne Model Release (MR) mit dem Hinweis, dass die Bilder nur für redaktionelle Zwecke verwendet werden dürfen, ist auch bei deutschen Bildagenturen durchaus verbreitet. Die Ursache hierfür finden wir ausnahmsweise auch wirklich mal im Gesetz, konkret im § 23 KunstUrhG.
Dort lesen wir:
„(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.“
Die Alternative, die Deine Frage beantwortet, ist die Ziffer 1, die es gestattet, Persönlichkeiten der Zeitgeschichte ohne die ansonsten erforderliche Einwilligung – also auch ohne MR – abzubilden.
Hier wird oft missverstanden, dass es irgendwie um prominente Persönlichkeiten gehen müsste, damit Bilder ohne die dazugehörige Einwilligung verwenden können. Das ist allerdings nicht erforderlich.
So hat etwa der BGH 2014 entschieden (wer es ganz genau wissen will, hier das Urteil), dass auch ein kleines Mieterfest ein ausreichend „prominentes“ Ereignis darstellt und Fotos von Teilnehmern auch ohne deren Einwilligung zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet werden dürfen. Auf diese zweckgebundene Verwendung der Bilder zur Berichterstattung über ein konkretes Ereignis stellen die meisten Klauseln der Bildagenturen ab, wenn von „editorial“ oder „redaktioneller Verwendung“ die Rede ist.
Doch selbst wenn die Agentur Deine Bilder ohne MR anbietet und sich nicht innerhalb der Alternative der Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte bewegt, ist das unproblemtisch, solange sie dem Käufer nicht vorgaukelt, die Klärung der Persönlichkeitsrechte sei erfolgt. Genau das schließt etwa Alamy in den Nutzungsbedingungen aus, in denen es hier zur Freigabe heißt:
„Informationen zu Freigaben
Alamy gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen dafür, dass Freigaben für das Bild-/Videomaterial eingeholt wurden.
(…) Sie müssen sich selbst vergewissern, dass jegliche erforderlichen Freigaben für die Nutzung des Bild-/Videomaterials erteilt wurden. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Einholung dieser Freigaben, und die Nutzungslizenz setzt in jedem Fall die Einholung voraus. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Freigaben für die Nutzung des Bild-/Videomaterials erforderlich sind, obliegt es Ihnen, bei den zuständigen Parteien nachzufragen. Sie dürfen sich nicht auf eine von Angestellten oder Vertretern von Alamy gemachte Zusicherung oder Gewährleistung verlassen, soweit sie nicht in dieser Vereinbarung festgehalten sind.“
Alamy erklärt die Bedeutung der Releases übrigens auch recht ausführlich seinen Bildlieferanten/Fotografen auf dieser eigens dafür eingerichteten Unterseite zum MR und PR.
Was natürlich immer funktioniert, ist die Verwendung von Bildern, auf denen die Person nicht erkennbar ist. Dann brauche ich schon die nach § 22 KunstUrhG erforderliche Einwilligung nicht und muss mich nicht mit Ausnahmevorschriften hierzu herumschlagen. Für die Frage der Erkennbarkeit stellt man als eine Art Faustformel übrigens darauf ab, ob ein erweiterter Bekanntenkreis – also etwa Arbeitskollegen – die abgebildete Person erkennen würden.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ich größere Gruppen stets ohne Einwilligung der Abgebildeten fotografieren darf. Hier funktioniert vor allem die weit verbreitete starre Faustformel („ab 5, 7, 11 Leuten brauche ich kein MR“) nicht. Die Rechtsprechung nimmt an der Stelle vielmehr eine Einzelfallbetrachtung vor, die sich eben nicht an solchen absoluten Zahlen festmachen lässt, sodass auch bei größeren Gruppen eher ein MR eingeholt werden sollte als sich auf dieses weit verbreitete Gerücht zu verlassen.
Müsste ich die Ausgangsfrage in einem Satz beantworten, würde dieser lauten:
Solange die Agentur dem Kunden kein MR verkauft, wo keines ist, sehe ich auch nach deutschem Recht kein Problem darin, Bilder ohne MR in die Hände dieser Agentur zu geben.
Über den Autor: Sebastian Deubelli ist Anwalt spezialisiert auf Medien- und Urheberrecht in der Nähe von München.
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Heute will ich einige kurze Fragen zu Model-Verträgen beantworten, die mir ein Namensvatter kürzlich geschickt hatte. Er fragte:
„Hallo Robert,
ich habe einige Frage zu den Model-Verträgen. Nutzt du immer die Verträge der jeweiligen Seiten (also Fotolia, Dreamstime …) oder gibt es irgendwo eine allgemeine Vorlage? Einige wollen die Vorlage ja in deutsch, andere in englisch.
Ich will jetzt mein erstes Mal versuchen, auch Bilder mit Personen anzubieten. Aber wenn ich den Aufwand sehe, für jede Seite ein Formular auszufüllen, finde ich das nicht sehr effektiv.
Auf eingen Formularen wird ein ein „Bild“ vom Model verlangt. Was nimmt man denn dort? Ein Bild von Perso/Führerschein oder kann es auch ein Bild aus dem Shooting sein?
Vielen Dank und ein tolles Wochenende,
Robert“
Ich nutze seit Jahren meine eigene Version des Modelvertrags. Dieser basierte ursprünglich auf dem Muster-Vertrag von Yuri Arcurs, welcher wiederum auf dem Vertrag von Getty Images beruht. Mittlerweile habe ich ihn aber mehrmals abgeändert, um ihn meinen Erfordernissen und den neusten rechtlichen Anforderungen anzupassen.
Mein Mustervertrag kann hier kostenlos runtergeladen und ebenfalls genutzt werden. Ich habe damit mehr als 20 Agenturen beliefert und alle haben den Vertrag problemlos akzeptiert.
Der Vertrag ist englisch, weil das die Geschäftssprache in der Microstockwelt ist. Meine deutsche Übersetzung gibt es hier. Wer meinen Model Release für Kinder oder eine Eigentumsfreigabe sucht, findet diese in deutsch und in englich im Anhang meines Buchs „Stockfotografie“*.
Nach dem Ende des Shootings mache ich von jedem Model ein Foto, auf dem die Person ihren Personalausweis (oder Führerschein) zusammen mit dem ausgefüllten Vertrag in die Kamera hält. So habe ich einerseits die Gewissheit, dass die persönlichen Angaben auf dem Modelvertrag der Wahrheit entsprechen und andererseits den Nachweis, dass das Model den Vertrag wirklich gesehen und unterschrieben hat.
In dem „Bild“-Feld des Modelvertrags füge ich nur ein Porträtfoto des Shootings ein, andere Fotografen kopieren dort aber auch den Personalausweis rein.
Wenn es in der Praxis Probleme mit den Verträgen gibt, sind das meist Kleinigkeiten. Beispielsweise sollten alle Unterschriften vom selben Tag sein, idealerweise vom Shootingtag, aber auch nicht vorher. Bei der „Shooting-Beschreibung“ sollte es erwähnt werden, wenn neben Fotos auch Videos gemacht wurden, weil sonst zum Beispiel bei Shutterstock die Videos des Shootings nicht akzeptiert werden. Einige akzeptierte Beschreibungen sind beispielsweise „Photos/videos Lifestyle-Shooting“ oder „Outdoor-Business-Shooting“.
Datumsangaben auf dem Vertrag sollten immer mit vollem Datum erfolgen, also z.B. 05.09.2013“, aber nicht „5.9.“ oder „05.09.13“. Idealerweise sollte auch für jedes Shooting ein eigener Vertrag geschlossen werden, weil einige Agenturen Sammelverträge wie „für alle Fotos des Models von 2013“ nicht akzeptieren.
Bei meinem Vertrag solltet ihr darauf achten, dass unten sowohl Datum und Unterschrift des Models vorhanden sind, weil durch das Layout Models eins der beiden gerne übersehen.
Welchen Model-Vertrag nehmt ihr und was für Tipps habt ihr dazu?
Auf der Suche nach der „perfekten Bildagentur„will ich Schritt für Schritt analysieren, was dazu gehört, um für Fotografen und Bildkäufer attraktiv zu sein. In der letzten Folge ging es um das Hochladen der Bilder. Das geht per FTP meist relativ einfach. Schwieriger wird es dann, wenn der Fotograf die zu den Bildern gehörenden Modelverträge und Eigentumsfreigaben hochladen und hinzufügen soll. Im Sprachgebrauch wird das Wort Modelvertrag mit MR (für „model release“) abgekürzt und die Eigentumsfreigabe mit PR (für „property release“).
Wer schon mal Gruppenfotos mit jeweils unterschiedlichen Personen hochgeladen hat, weiß, wie viel verschiedene Systeme es gibt, die alle unterschiedlich komfortabel sind.
Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Methoden bei Bildagenturen, Model Releases und Property Releases zu verwalten.
Auf den Fotografen verlassen
Viele Macrostock-Agenturen verlassen sich darauf, dass der Fotograf im Besitz aller notwendigen Rechte ist, um ein Bild lizenzfrei zu verkaufen. Dieses Vertrauen nimmt aber mittlerweile ab, weil durch die weltweite Verteilung von Fotos eine Vertrauensbasis als Geschäftsgrundlage nicht ausreicht und Partneragenturen irgendwann vielleicht doch die zum Foto gehörenden Verträge sehen wollen.
Agenturen verlangen Minimalangaben
Mit Minimalangaben meine ich entweder, dass der Fotograf zu jedem Foto nur ein Häkchen beim Feld „Alle notwendigen Model- und Property-Verträge vorhanden“ setzen muss. So machen es zum Beispiel Adpic, Pitopia, Clipcanvas oder die Bildmaschine.
MR/PR-Verwaltung bei AdpicMR/PR-Verwaltung bei BildmaschineMR/PR-Verwaltung bei Pitopia
Üblicher ist mittlerweile aber eine gestaffelte Angabe, wie sie beispielsweise ImagePoint oder Zoonar verlangen. Da stehen die folgenden Optionen zur Auswahl: „keine Angabe“ (meist standardmäßig aktiviert), „Model-Release vorhanden“, „Model-Release nicht vorhanden“ oder „Model-Release nicht benötigt“. Das gleiche muss auch für das Feld „Property Release“ ausgewählt werden.
MR/PR-Verwaltung bei ImagePointMR/PR-Verwaltung bei Zoonar
Agenturen verlangen Upload der Verträge
Vor allem im Microstock-Bereich hat sich durchgesetzt, dass die Fotografen die kompletten Model- und Property-Releases zusammen mit den betreffenden Fotos hochladen und per Hand zuordnen müssen. Hier gibt es am meisten Varianten, wie das zu bewerkstelligen ist, aber fast alle sind – gelinde gesagt – ein Krampf. Doch dazu später mehr. Agenturen, welche dieses Modell nutzen, sind zum Beispiel Fotolia, istockphoto, Clipdealer, Bildunion, Bigstock, 123rf, Revostock, Pond5 und Digitalstock.
MR/PR-Verwaltung bei FotoliaMR/PR-Verwaltung bei BildunionMR/PR-Verwaltung bei Digitalstock
Agenturen verlangen Upload der Verträge und Zusatzangaben
Einige Bildagenturen verlangen zusätzlich zum Hochladen der Verträge – nur manchmal freiwillig – zusätzliche Angaben zu Alter, Ethnie und Geschlecht des Models. Diesen Weg gehen beispielsweise Dreamstime, Shutterstock, Panthermedia, Veer, Shotshop.
MR/PR-Verwaltung bei ShutterstockMR/PR-Verwaltung bei DreamstimeMR/PR-Verwaltung bei ShotshopMR/PR-Verwaltung bei Veer
Wie ihr schon an der Größe der Screenshots erkennen könnt, wird es umso komplizierter, je mehr Informationen eine Agentur verlangt. Die ersten beiden Varianten sind relativ schnell vom Fotografen ausgefüllt, meist wird auch eine gute Batch-Funktion angeboten. Das Hochladen der Verträge ist für Bildagenturen zwar sicherer, aber hier fängt der Ärger an.
Formate und Sprachen der Modelverträge
Damit die Verträge weltweit gültig sind, bevorzugen Bildagenturen Verträge in englisch. Deutsche Bildagenturen akzeptieren zwar auch deutsche Verträge, aber ich rate davon ab, weil nur englische Verträge langfristig die nötige Substanz haben. Darüber hinaus jetzt jede Bildagentur ihre Eigenheiten, was im Vertrag stehen muss. Einige verlangen die Unterschrift eines Zeugen, andere wollen keinen Gerichtsstand im Vertrag sehen oder fordern eine Beschreibung der fotografierten Motive. Mein Model-Vertrag in englisch erfüllt alle diese Anforderungen und wird von allen Bildagenturen akzeptiert. In meinem Buch „Stockfotografie“* findet ihr auch meine englische Eigentumsfreigabe sowie einen Modelvertrag für Minderjährige (beides in englisch) sowie die deutschen Übersetzungen.
Als Format hat sich ein Scan der Verträge als JPG durchgesetzt, einige wenige Agenturen akzeptieren auch PDF als Dateiformat. Die Verträge sollen einzeln für jedes Model hochgeladen werden. Einzige nervige Ausnahme ist wieder istockphoto, die verlangen, dass nur eine Modeldatei pro Foto hochgeladen wird. Das heißt in der Praxis, dass ich bei einem Gruppenfoto mit fünf Personen fünf JPGs aneinander kopieren müsste, damit istock ein Foto akzeptiert. Und das für jede neue Personenzusammensetzung von neuem. Glücklicherweise gibt es als Upload-Hilfe das kostenlose Programm DeepMeta, welche diese unsinnige Arbeit übernimmt.
Die Zwickmühle bei zusätzlichen Model-Angaben
Ganz schwierig wird es bei der letzten Variante. Der Vorteil für die Agenturen ist, dass mit Angabe des Geschlechts, des Alters und der Ethnie der Models sehr vielfältige Such- und Filterfunktionen möglich sind, welche Bildkäufern ganz gezielte Suchen ermöglichen und damit hoffentlich zu mehr Käufen führen. Nachteilig ist es für die Fotografen zum einen, weil die Bearbeitung länger dauert. Außerdem nutzen viele Bildagenturen den Modelvertrag als Kriterium für die Funktion „Mehr Bilder vom gleichen Model“. Fotografen sind deshalb bestrebt, möglichst nur einen Modelvertrag pro Model zu nutzen, auch wenn die Bilder aus verschiedenen Shootings stammen. Spätestens, wenn das Model – auch auf den Fotos – älter wird und es nicht mehr in die starren Alterskategorien passt, müsste der Fotograf einen neuen aktuellen Vertrag hochladen, um das Altersfilter richtig auszufüllen. Vor allem bei Kindermodels kann das schnell vorkommen, wenn das Schema der Agentur als Auswahlmöglichkeit z.B. „1 Jahr, 2 Jahre, 3–5 Jahre, 6–10 Jahre vorsieht“. Das führt jedoch dazu, dass die neuen Bilder nicht mehr in der Serie „Mehr Bilder des gleichen Models“ erscheinen und Bildkäufer, die darin stöbern, diese vielleicht übersehen. Eine unlösbare Zwickmühle. Einzig Panthermedia hat dafür eine Notlösung, bei der das Alter bei einigen Fotos per Hand nachgetragen werden kann. Nicht bequem, aber immerhin möglich.
Die Trennung von MR und PR
Es gibt technisch gesehen keinen Grund, warum ein Modelvertrag anders behandelt werden sollte als eine Eigentumsfreigabe. Deswegen trennen einige Agenturen wie Fotolia, Bildunion oder Digitalstock auch nicht. Das kann jedoch zu einem Problem werden, wenn der Fotograf nicht mitdenkt und die Dateien beim Hochladen unzureichend kennzeichnet. Dann verschwinden die Verträge schnell in der Masse der vielen Modelverträge (die meisten Fotografen haben deutlich mehr MRs als PRs) und sind beim Zuordnen schwer zu finden. Sinnvoller ist es deswegen meist, MR und PR zu trennen. Der Nachteil für Fotografen ist, dass er bei der Auswahl vieler Verträge (zum Beispiel für ein Gruppenfoto im Büro) nur die Personen gesammelt auswählen kann und danach noch zusätzlich den PR markieren muss. Das klingt erst mal nach paar Sekunden Mehraufwand, die sich jedoch bei einer Bilderserie mit 100 Bildern schnell zu vielen Minuten addieren können.
Filter- und Sortierfunktionen für MR und PR sind notwendig
An den Screenshots oben seht ihr, dass ich hunderte Verträge bei den verschiedenen Agenturen im System habe. Dann macht sich bemerkbar, welche Agenturen mitgedacht haben und dem Fotografen die Auswahl der zum Bild gehörenden Verträge erleichtern. Erstaunlich, aber wahr: Es denken nur wenige Agenturen mit. Sehr lobenswert ist das System von Shutterstock, bei dem ich im Vorfeld markieren kann, welche Verträge sichtbar sein sollen und welche ich gerade nicht brauche. Eine ähnliche Filterfunktion hat auch Panthermedia in ihrem neuen Upload-System auf meinen Vorschlag hin eingebaut. Ganz nett bei Veer ist immerhin, dass die zuletzt hochgeladenen Verträge in einem eigenen Tab angezeigt werden, was für Fotos mit bisher nicht fotografierten Models eine Zeitersparnis ist.
Die meisten Bildagenturen sortieren die Verträge standardmäßig entweder nach Upload-Datum oder nach Dateinamen. Nur ganz wenige erlauben eine Veränderung der Sortierung. Dazu gehört Dreamstime. Blöd nur, dass diese Sortierung nicht dauerhauft gespeichert werden kann und bei jedem neuen Upload wieder in die Ausgangsstellung springt. Der Vorteil einer Sortierung nach Datum: Gruppenfotos des gleichen Shootings können schneller zugeordnet werden. Der Nachteil ist jedoch, wenn die gleichen Models oder Gruppen (denken wir an Familien) über einen längeren Zeitraum mehrmals fotografiert werden. Hier hilft die Sortierung nach Modelname. Bei Familien aber auch nur dann, wenn nach Nachname sortiert wird. Deswegen vergebe ich die Release-Namen etwas freier und stelle bei Gruppenshootings ein Kürzel vorne an wie: „Labor Hans Mueller“, „Labor Meike Schmidt“, „Labor Fritz Schultze“. Bei einer alphabetischen Sortierung würden die drei Verträge dann untereinander erscheinen.
Wer als Bildagentur eine bequeme Vertragsverwaltung für Fotografen umsetzen will, sollte deshalb mindestens die Sortierung nach Datum, Dateinamen und Modelnamen erlauben und diese Sortierung muss dauerhaft gespeichert werden können. Außerdem ist eine Filterfunktion sehr praktisch, mit der Fotografen sich nur bestimmte Verträge, die gerade benötigt werden, anzeigen lassen können. Wer mehr als eine Handvoll Verträge hat und auf der Suche nach einem bestimmten bei Bigstock ist, verzweifelt schnell. Die Agentur zeigt nur fünf Verträge pro Seite an und erlaubt es nicht, etwa 20 oder 50 Verträge auf einmal pro Seite anzeigen zu lassen. Nervig!
Zur Überprüfung der korrekten Vertragszuordnung ist es sehr hilfreich, wenn der Fotograf sich zu jedem Vertrag anzeigen lassen kann, welche Fotos mit ihm verknüpft sind und andersrum die Anzeige zu jedem Foto, welche Verträge dazugehören. Auf der Hand liegt eigentlich auch, dass der Fotograf sich bequem den jeweiligen Vertrag anzeigen lassen kann, um zu sehen, was genau drin steht.
Bitte, Agenturen, gebt uns Batch-Funktionen!
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Shutterstock, Bigstock, 123rf, Veer, Panthermedia, Zoonar, Bildmaschine, Adpic und Pitopia. Das sind die einzigen Bildagenturen (die ich beliefere), die eine ordentliche Batch-Funktion anbieten, mit der ich mehreren Bildern gleichzeitig mehrere Verträge bzw. den richtigen Vertragsstatus (siehe Methode 2) zuweisen kann. Dreamstime erlaubt immerhin, die Verträge von zuletzt bearbeiteten Bildern einem neuen Foto zuzuweisen.
Schaut euch jedoch mal den Screenshot von Fotolia an, da muss ich bei jedem einzelnen Bild jede Person einzeln anklicken. Ein Alptraum bei den lukrativen Gruppenfotos. Immerhin gibt es hier eine externe Lösung von Picniche namens ImageDeck (leider nur als nicht mehr unterstützte Beta), welche die Arbeit etwas erleichtert.
Aber es geht noch schlimmer. Um den Preis für die nervigste MR/PR-Verwaltung streiten sich Digitalstock und Shotshop. Bei Digitalstock ist es doch tatsächlich nicht möglich, im Rahmen der üblichen Eingaben wie Kategorie, Suchbegriffe etc. auch gleich die Model-Verträge mit auswählen zu können. Nein, das ist erst danach möglich und in einem separaten Fenster, was ich für jedes einzelne Bild öffnen muss. Shotshop hingegen trennt nicht nur die PRs von den MRs, sondern auch züchtig die Männer von den Frauen. Bei einem Gruppenfoto eines gemischten Teams im Büro muss ich demnach erst alle Frauen in einer Liste anklicken, dann auf „übernehmen“ klicken, dann auf die Liste der Männer klicken, dort die entsprechenden Personen markieren, wieder auf „übernehmen“ drücken, danach die PR-Liste auswählen, den passenden PR markieren und nochmals auf „übernehmen“. Das macht bei fünf Personen elf Klicks, wo anderen Agenturen zwei reichen. Pro Bild!
Die Zukunft: Weiterdenken
Ihr merkt, dass die Vertragsverwaltung ein nervenaufreibender Prozess ist. Dabei gibt es heute schon die technischen Voraussetzungen für Lösungen ohne diesen Ärger. Bild hochladen und die Zuordnung erfolgt automatisch. Ja. Im neuen PLUS Metadaten-Standard ist es vorgesehen, dass Fotografen auch die Vertragsverwaltung als Metadaten schreiben können. Heute schon können Fotografen mit Photoshop CS5, Adobe Bridge oder Lightroom 3 für jedes Foto angeben, welche Modelverträge dazugehören. Das sieht dann so aus:
MR/PR-Zuordnung nach dem PLUS-Standard mit Adobe Photoshop CS5
Leider gibt es bis jetzt keine einzige Bildagentur, die diese Information auslesen kann. Ich wette, wenn Fotolia, istock oder Shutterstock das unterstützen würden, gäbe es genug Fotografen, die das mit Freuden in ihren Workflow integrieren würden. Ich wäre einer von ihnen.
Ein anderer interessanter Ansatz wäre das Gruppieren von Verträgen, die dann mit einem Klick einer Fotoserie zugeordnet werden könnten. Ebenfalls ideal für Gruppenfotos, bei denen die Vertragsverwaltung besonders umständlich ist. Fotolia erlaubt ja schon jetzt die Sortierung von Verträgen in Unterordner, ist aber noch nicht darauf gekommen, diese Ordner im Drop-Down-Menü bei der Release-Zuordnung anzuzeigen.
Mit der Weiterentwicklung der automatischen Gesichtserkennung, die Facebook schon teilweise nutzt, könnten auch Bildagenturen in Zukunft mir gleich die passenden Verträge für jedes Foto vorschlagen. Aber ach, jetzt träume ich…
Fassen wir kurz die Punkte zusammen, die eine perfekte Bildagentur erfüllen sollte:
möglichst einfach Zuordnung von MR und PR
permanente Sortiermöglichkeiten für MR/PR nach Datum, Dateiname, Modelname
Filterfunktion, die nur tatsächlich benötigte Verträge anzeigt
Anzeige der mit einem Vertrag verknüpften Fotos
Anzeige der mit einem Foto verknüpften Verträge
Einfach Anzeige der Verträge selbst für den Fotografen
Möglichkeit, mehrere Fotos gleichzeitig mit mehreren Verträgen zu verknüpfen
Bonus: Automatisches Auslesen von MR/PR-Informationen aus den Bild-Metadaten
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