Danke für eure zahlreichen Fragen an den Anwalt Sebastian Deubelli, die uns auf verschiedenen Wegen erreicht haben.
Aus den verschiedenen Einsendungen haben wir diese erste Frage von Andreas aus der Mailbox gepickt:
Foto: Alexey Testov
„Ich biete meine Fotos u.a. bei Alamy an. Ich frage mich wieweit deren Rechtsauffassung sich mit deutschem Recht deckt. Man kann Bilder mit Personen ohne MR einstellen, diese Bilder werden dann von Alamy für „editorial use“ angeboten. Kann man das so machen auch wenn die Personen das Hauptmotiv auf dem Bild sind, z.B. ein Ruder-Achter auf dem Fluss, Leute klar erkennbar?
Wäre das in Deutschland legal oder fragwürdig ? Deutschen Agenturen würde ich die Bilder so nicht anbieten, da achte ich darauf, dass Personen nicht erkennbar bzw. in grösserer Zahl auf dem Bild sind, Beiwerk.“
Die Antwort:
Der Vertrieb von Bildern ohne Model Release (MR) mit dem Hinweis, dass die Bilder nur für redaktionelle Zwecke verwendet werden dürfen, ist auch bei deutschen Bildagenturen durchaus verbreitet. Die Ursache hierfür finden wir ausnahmsweise auch wirklich mal im Gesetz, konkret im § 23 KunstUrhG.
Dort lesen wir:
„(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.“
Die Alternative, die Deine Frage beantwortet, ist die Ziffer 1, die es gestattet, Persönlichkeiten der Zeitgeschichte ohne die ansonsten erforderliche Einwilligung – also auch ohne MR – abzubilden.
Hier wird oft missverstanden, dass es irgendwie um prominente Persönlichkeiten gehen müsste, damit Bilder ohne die dazugehörige Einwilligung verwenden können. Das ist allerdings nicht erforderlich.
So hat etwa der BGH 2014 entschieden (wer es ganz genau wissen will, hier das Urteil), dass auch ein kleines Mieterfest ein ausreichend „prominentes“ Ereignis darstellt und Fotos von Teilnehmern auch ohne deren Einwilligung zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet werden dürfen. Auf diese zweckgebundene Verwendung der Bilder zur Berichterstattung über ein konkretes Ereignis stellen die meisten Klauseln der Bildagenturen ab, wenn von „editorial“ oder „redaktioneller Verwendung“ die Rede ist.
Doch selbst wenn die Agentur Deine Bilder ohne MR anbietet und sich nicht innerhalb der Alternative der Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte bewegt, ist das unproblemtisch, solange sie dem Käufer nicht vorgaukelt, die Klärung der Persönlichkeitsrechte sei erfolgt. Genau das schließt etwa Alamy in den Nutzungsbedingungen aus, in denen es hier zur Freigabe heißt:
„Informationen zu Freigaben
Alamy gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen dafür, dass Freigaben für das Bild-/Videomaterial eingeholt wurden.
(…) Sie müssen sich selbst vergewissern, dass jegliche erforderlichen Freigaben für die Nutzung des Bild-/Videomaterials erteilt wurden. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Einholung dieser Freigaben, und die Nutzungslizenz setzt in jedem Fall die Einholung voraus. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Freigaben für die Nutzung des Bild-/Videomaterials erforderlich sind, obliegt es Ihnen, bei den zuständigen Parteien nachzufragen. Sie dürfen sich nicht auf eine von Angestellten oder Vertretern von Alamy gemachte Zusicherung oder Gewährleistung verlassen, soweit sie nicht in dieser Vereinbarung festgehalten sind.“
Alamy erklärt die Bedeutung der Releases übrigens auch recht ausführlich seinen Bildlieferanten/Fotografen auf dieser eigens dafür eingerichteten Unterseite zum MR und PR.
Was natürlich immer funktioniert, ist die Verwendung von Bildern, auf denen die Person nicht erkennbar ist. Dann brauche ich schon die nach § 22 KunstUrhG erforderliche Einwilligung nicht und muss mich nicht mit Ausnahmevorschriften hierzu herumschlagen. Für die Frage der Erkennbarkeit stellt man als eine Art Faustformel übrigens darauf ab, ob ein erweiterter Bekanntenkreis – also etwa Arbeitskollegen – die abgebildete Person erkennen würden.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ich größere Gruppen stets ohne Einwilligung der Abgebildeten fotografieren darf. Hier funktioniert vor allem die weit verbreitete starre Faustformel („ab 5, 7, 11 Leuten brauche ich kein MR“) nicht. Die Rechtsprechung nimmt an der Stelle vielmehr eine Einzelfallbetrachtung vor, die sich eben nicht an solchen absoluten Zahlen festmachen lässt, sodass auch bei größeren Gruppen eher ein MR eingeholt werden sollte als sich auf dieses weit verbreitete Gerücht zu verlassen.
Müsste ich die Ausgangsfrage in einem Satz beantworten, würde dieser lauten:
Solange die Agentur dem Kunden kein MR verkauft, wo keines ist, sehe ich auch nach deutschem Recht kein Problem darin, Bilder ohne MR in die Hände dieser Agentur zu geben.
Über den Autor: Sebastian Deubelli ist Anwalt spezialisiert auf Medien- und Urheberrecht in der Nähe von München.
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Auf der Suche nach der „perfekten Bildagentur„will ich Schritt für Schritt analysieren, was dazu gehört, um für Fotografen und Bildkäufer attraktiv zu sein. In der letzten Folge ging es um das Hochladen der Bilder. Das geht per FTP meist relativ einfach. Schwieriger wird es dann, wenn der Fotograf die zu den Bildern gehörenden Modelverträge und Eigentumsfreigaben hochladen und hinzufügen soll. Im Sprachgebrauch wird das Wort Modelvertrag mit MR (für „model release“) abgekürzt und die Eigentumsfreigabe mit PR (für „property release“).
Wer schon mal Gruppenfotos mit jeweils unterschiedlichen Personen hochgeladen hat, weiß, wie viel verschiedene Systeme es gibt, die alle unterschiedlich komfortabel sind.
Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Methoden bei Bildagenturen, Model Releases und Property Releases zu verwalten.
Auf den Fotografen verlassen
Viele Macrostock-Agenturen verlassen sich darauf, dass der Fotograf im Besitz aller notwendigen Rechte ist, um ein Bild lizenzfrei zu verkaufen. Dieses Vertrauen nimmt aber mittlerweile ab, weil durch die weltweite Verteilung von Fotos eine Vertrauensbasis als Geschäftsgrundlage nicht ausreicht und Partneragenturen irgendwann vielleicht doch die zum Foto gehörenden Verträge sehen wollen.
Agenturen verlangen Minimalangaben
Mit Minimalangaben meine ich entweder, dass der Fotograf zu jedem Foto nur ein Häkchen beim Feld „Alle notwendigen Model- und Property-Verträge vorhanden“ setzen muss. So machen es zum Beispiel Adpic, Pitopia, Clipcanvas oder die Bildmaschine.
MR/PR-Verwaltung bei AdpicMR/PR-Verwaltung bei BildmaschineMR/PR-Verwaltung bei Pitopia
Üblicher ist mittlerweile aber eine gestaffelte Angabe, wie sie beispielsweise ImagePoint oder Zoonar verlangen. Da stehen die folgenden Optionen zur Auswahl: „keine Angabe“ (meist standardmäßig aktiviert), „Model-Release vorhanden“, „Model-Release nicht vorhanden“ oder „Model-Release nicht benötigt“. Das gleiche muss auch für das Feld „Property Release“ ausgewählt werden.
MR/PR-Verwaltung bei ImagePointMR/PR-Verwaltung bei Zoonar
Agenturen verlangen Upload der Verträge
Vor allem im Microstock-Bereich hat sich durchgesetzt, dass die Fotografen die kompletten Model- und Property-Releases zusammen mit den betreffenden Fotos hochladen und per Hand zuordnen müssen. Hier gibt es am meisten Varianten, wie das zu bewerkstelligen ist, aber fast alle sind – gelinde gesagt – ein Krampf. Doch dazu später mehr. Agenturen, welche dieses Modell nutzen, sind zum Beispiel Fotolia, istockphoto, Clipdealer, Bildunion, Bigstock, 123rf, Revostock, Pond5 und Digitalstock.
MR/PR-Verwaltung bei FotoliaMR/PR-Verwaltung bei BildunionMR/PR-Verwaltung bei Digitalstock
Agenturen verlangen Upload der Verträge und Zusatzangaben
Einige Bildagenturen verlangen zusätzlich zum Hochladen der Verträge – nur manchmal freiwillig – zusätzliche Angaben zu Alter, Ethnie und Geschlecht des Models. Diesen Weg gehen beispielsweise Dreamstime, Shutterstock, Panthermedia, Veer, Shotshop.
MR/PR-Verwaltung bei ShutterstockMR/PR-Verwaltung bei DreamstimeMR/PR-Verwaltung bei ShotshopMR/PR-Verwaltung bei Veer
Wie ihr schon an der Größe der Screenshots erkennen könnt, wird es umso komplizierter, je mehr Informationen eine Agentur verlangt. Die ersten beiden Varianten sind relativ schnell vom Fotografen ausgefüllt, meist wird auch eine gute Batch-Funktion angeboten. Das Hochladen der Verträge ist für Bildagenturen zwar sicherer, aber hier fängt der Ärger an.
Formate und Sprachen der Modelverträge
Damit die Verträge weltweit gültig sind, bevorzugen Bildagenturen Verträge in englisch. Deutsche Bildagenturen akzeptieren zwar auch deutsche Verträge, aber ich rate davon ab, weil nur englische Verträge langfristig die nötige Substanz haben. Darüber hinaus jetzt jede Bildagentur ihre Eigenheiten, was im Vertrag stehen muss. Einige verlangen die Unterschrift eines Zeugen, andere wollen keinen Gerichtsstand im Vertrag sehen oder fordern eine Beschreibung der fotografierten Motive. Mein Model-Vertrag in englisch erfüllt alle diese Anforderungen und wird von allen Bildagenturen akzeptiert. In meinem Buch „Stockfotografie“* findet ihr auch meine englische Eigentumsfreigabe sowie einen Modelvertrag für Minderjährige (beides in englisch) sowie die deutschen Übersetzungen.
Als Format hat sich ein Scan der Verträge als JPG durchgesetzt, einige wenige Agenturen akzeptieren auch PDF als Dateiformat. Die Verträge sollen einzeln für jedes Model hochgeladen werden. Einzige nervige Ausnahme ist wieder istockphoto, die verlangen, dass nur eine Modeldatei pro Foto hochgeladen wird. Das heißt in der Praxis, dass ich bei einem Gruppenfoto mit fünf Personen fünf JPGs aneinander kopieren müsste, damit istock ein Foto akzeptiert. Und das für jede neue Personenzusammensetzung von neuem. Glücklicherweise gibt es als Upload-Hilfe das kostenlose Programm DeepMeta, welche diese unsinnige Arbeit übernimmt.
Die Zwickmühle bei zusätzlichen Model-Angaben
Ganz schwierig wird es bei der letzten Variante. Der Vorteil für die Agenturen ist, dass mit Angabe des Geschlechts, des Alters und der Ethnie der Models sehr vielfältige Such- und Filterfunktionen möglich sind, welche Bildkäufern ganz gezielte Suchen ermöglichen und damit hoffentlich zu mehr Käufen führen. Nachteilig ist es für die Fotografen zum einen, weil die Bearbeitung länger dauert. Außerdem nutzen viele Bildagenturen den Modelvertrag als Kriterium für die Funktion „Mehr Bilder vom gleichen Model“. Fotografen sind deshalb bestrebt, möglichst nur einen Modelvertrag pro Model zu nutzen, auch wenn die Bilder aus verschiedenen Shootings stammen. Spätestens, wenn das Model – auch auf den Fotos – älter wird und es nicht mehr in die starren Alterskategorien passt, müsste der Fotograf einen neuen aktuellen Vertrag hochladen, um das Altersfilter richtig auszufüllen. Vor allem bei Kindermodels kann das schnell vorkommen, wenn das Schema der Agentur als Auswahlmöglichkeit z.B. „1 Jahr, 2 Jahre, 3–5 Jahre, 6–10 Jahre vorsieht“. Das führt jedoch dazu, dass die neuen Bilder nicht mehr in der Serie „Mehr Bilder des gleichen Models“ erscheinen und Bildkäufer, die darin stöbern, diese vielleicht übersehen. Eine unlösbare Zwickmühle. Einzig Panthermedia hat dafür eine Notlösung, bei der das Alter bei einigen Fotos per Hand nachgetragen werden kann. Nicht bequem, aber immerhin möglich.
Die Trennung von MR und PR
Es gibt technisch gesehen keinen Grund, warum ein Modelvertrag anders behandelt werden sollte als eine Eigentumsfreigabe. Deswegen trennen einige Agenturen wie Fotolia, Bildunion oder Digitalstock auch nicht. Das kann jedoch zu einem Problem werden, wenn der Fotograf nicht mitdenkt und die Dateien beim Hochladen unzureichend kennzeichnet. Dann verschwinden die Verträge schnell in der Masse der vielen Modelverträge (die meisten Fotografen haben deutlich mehr MRs als PRs) und sind beim Zuordnen schwer zu finden. Sinnvoller ist es deswegen meist, MR und PR zu trennen. Der Nachteil für Fotografen ist, dass er bei der Auswahl vieler Verträge (zum Beispiel für ein Gruppenfoto im Büro) nur die Personen gesammelt auswählen kann und danach noch zusätzlich den PR markieren muss. Das klingt erst mal nach paar Sekunden Mehraufwand, die sich jedoch bei einer Bilderserie mit 100 Bildern schnell zu vielen Minuten addieren können.
Filter- und Sortierfunktionen für MR und PR sind notwendig
An den Screenshots oben seht ihr, dass ich hunderte Verträge bei den verschiedenen Agenturen im System habe. Dann macht sich bemerkbar, welche Agenturen mitgedacht haben und dem Fotografen die Auswahl der zum Bild gehörenden Verträge erleichtern. Erstaunlich, aber wahr: Es denken nur wenige Agenturen mit. Sehr lobenswert ist das System von Shutterstock, bei dem ich im Vorfeld markieren kann, welche Verträge sichtbar sein sollen und welche ich gerade nicht brauche. Eine ähnliche Filterfunktion hat auch Panthermedia in ihrem neuen Upload-System auf meinen Vorschlag hin eingebaut. Ganz nett bei Veer ist immerhin, dass die zuletzt hochgeladenen Verträge in einem eigenen Tab angezeigt werden, was für Fotos mit bisher nicht fotografierten Models eine Zeitersparnis ist.
Die meisten Bildagenturen sortieren die Verträge standardmäßig entweder nach Upload-Datum oder nach Dateinamen. Nur ganz wenige erlauben eine Veränderung der Sortierung. Dazu gehört Dreamstime. Blöd nur, dass diese Sortierung nicht dauerhauft gespeichert werden kann und bei jedem neuen Upload wieder in die Ausgangsstellung springt. Der Vorteil einer Sortierung nach Datum: Gruppenfotos des gleichen Shootings können schneller zugeordnet werden. Der Nachteil ist jedoch, wenn die gleichen Models oder Gruppen (denken wir an Familien) über einen längeren Zeitraum mehrmals fotografiert werden. Hier hilft die Sortierung nach Modelname. Bei Familien aber auch nur dann, wenn nach Nachname sortiert wird. Deswegen vergebe ich die Release-Namen etwas freier und stelle bei Gruppenshootings ein Kürzel vorne an wie: „Labor Hans Mueller“, „Labor Meike Schmidt“, „Labor Fritz Schultze“. Bei einer alphabetischen Sortierung würden die drei Verträge dann untereinander erscheinen.
Wer als Bildagentur eine bequeme Vertragsverwaltung für Fotografen umsetzen will, sollte deshalb mindestens die Sortierung nach Datum, Dateinamen und Modelnamen erlauben und diese Sortierung muss dauerhaft gespeichert werden können. Außerdem ist eine Filterfunktion sehr praktisch, mit der Fotografen sich nur bestimmte Verträge, die gerade benötigt werden, anzeigen lassen können. Wer mehr als eine Handvoll Verträge hat und auf der Suche nach einem bestimmten bei Bigstock ist, verzweifelt schnell. Die Agentur zeigt nur fünf Verträge pro Seite an und erlaubt es nicht, etwa 20 oder 50 Verträge auf einmal pro Seite anzeigen zu lassen. Nervig!
Zur Überprüfung der korrekten Vertragszuordnung ist es sehr hilfreich, wenn der Fotograf sich zu jedem Vertrag anzeigen lassen kann, welche Fotos mit ihm verknüpft sind und andersrum die Anzeige zu jedem Foto, welche Verträge dazugehören. Auf der Hand liegt eigentlich auch, dass der Fotograf sich bequem den jeweiligen Vertrag anzeigen lassen kann, um zu sehen, was genau drin steht.
Bitte, Agenturen, gebt uns Batch-Funktionen!
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Shutterstock, Bigstock, 123rf, Veer, Panthermedia, Zoonar, Bildmaschine, Adpic und Pitopia. Das sind die einzigen Bildagenturen (die ich beliefere), die eine ordentliche Batch-Funktion anbieten, mit der ich mehreren Bildern gleichzeitig mehrere Verträge bzw. den richtigen Vertragsstatus (siehe Methode 2) zuweisen kann. Dreamstime erlaubt immerhin, die Verträge von zuletzt bearbeiteten Bildern einem neuen Foto zuzuweisen.
Schaut euch jedoch mal den Screenshot von Fotolia an, da muss ich bei jedem einzelnen Bild jede Person einzeln anklicken. Ein Alptraum bei den lukrativen Gruppenfotos. Immerhin gibt es hier eine externe Lösung von Picniche namens ImageDeck (leider nur als nicht mehr unterstützte Beta), welche die Arbeit etwas erleichtert.
Aber es geht noch schlimmer. Um den Preis für die nervigste MR/PR-Verwaltung streiten sich Digitalstock und Shotshop. Bei Digitalstock ist es doch tatsächlich nicht möglich, im Rahmen der üblichen Eingaben wie Kategorie, Suchbegriffe etc. auch gleich die Model-Verträge mit auswählen zu können. Nein, das ist erst danach möglich und in einem separaten Fenster, was ich für jedes einzelne Bild öffnen muss. Shotshop hingegen trennt nicht nur die PRs von den MRs, sondern auch züchtig die Männer von den Frauen. Bei einem Gruppenfoto eines gemischten Teams im Büro muss ich demnach erst alle Frauen in einer Liste anklicken, dann auf „übernehmen“ klicken, dann auf die Liste der Männer klicken, dort die entsprechenden Personen markieren, wieder auf „übernehmen“ drücken, danach die PR-Liste auswählen, den passenden PR markieren und nochmals auf „übernehmen“. Das macht bei fünf Personen elf Klicks, wo anderen Agenturen zwei reichen. Pro Bild!
Die Zukunft: Weiterdenken
Ihr merkt, dass die Vertragsverwaltung ein nervenaufreibender Prozess ist. Dabei gibt es heute schon die technischen Voraussetzungen für Lösungen ohne diesen Ärger. Bild hochladen und die Zuordnung erfolgt automatisch. Ja. Im neuen PLUS Metadaten-Standard ist es vorgesehen, dass Fotografen auch die Vertragsverwaltung als Metadaten schreiben können. Heute schon können Fotografen mit Photoshop CS5, Adobe Bridge oder Lightroom 3 für jedes Foto angeben, welche Modelverträge dazugehören. Das sieht dann so aus:
MR/PR-Zuordnung nach dem PLUS-Standard mit Adobe Photoshop CS5
Leider gibt es bis jetzt keine einzige Bildagentur, die diese Information auslesen kann. Ich wette, wenn Fotolia, istock oder Shutterstock das unterstützen würden, gäbe es genug Fotografen, die das mit Freuden in ihren Workflow integrieren würden. Ich wäre einer von ihnen.
Ein anderer interessanter Ansatz wäre das Gruppieren von Verträgen, die dann mit einem Klick einer Fotoserie zugeordnet werden könnten. Ebenfalls ideal für Gruppenfotos, bei denen die Vertragsverwaltung besonders umständlich ist. Fotolia erlaubt ja schon jetzt die Sortierung von Verträgen in Unterordner, ist aber noch nicht darauf gekommen, diese Ordner im Drop-Down-Menü bei der Release-Zuordnung anzuzeigen.
Mit der Weiterentwicklung der automatischen Gesichtserkennung, die Facebook schon teilweise nutzt, könnten auch Bildagenturen in Zukunft mir gleich die passenden Verträge für jedes Foto vorschlagen. Aber ach, jetzt träume ich…
Fassen wir kurz die Punkte zusammen, die eine perfekte Bildagentur erfüllen sollte:
möglichst einfach Zuordnung von MR und PR
permanente Sortiermöglichkeiten für MR/PR nach Datum, Dateiname, Modelname
Filterfunktion, die nur tatsächlich benötigte Verträge anzeigt
Anzeige der mit einem Vertrag verknüpften Fotos
Anzeige der mit einem Foto verknüpften Verträge
Einfach Anzeige der Verträge selbst für den Fotografen
Möglichkeit, mehrere Fotos gleichzeitig mit mehreren Verträgen zu verknüpfen
Bonus: Automatisches Auslesen von MR/PR-Informationen aus den Bild-Metadaten
Bei welchen Agenturen könnt ihr am bequemsten MR und PR zuweisen? Welche Funktionen findet ihr am praktischsten und welche vermisst ihr am meisten? * Affiliate-Link
Klappern gehört zum Handwerk. Auch für Fotografen gilt, dass nicht unbedingt die technisch besten am besten von ihrem Beruf leben können, sondern die, welche sich am besten zu vermarkten wissen. Deswegen verwundert es nicht, dass ich auch ab und zu Marketing-Bücher lese und vorstelle.
Wer sich fragt, nach welchen Regeln ich meine Präsenz im Internet verfolge, findet diese gut formuliert im Buch „Die neuen Marketing- und PR-Regeln im Web 2.0″* mit dem Untertitel „Wie sie im Social Web News Releases, Blogs, Podcasting und virales Marketing nutzen, um ihre Kunden zu erreichen“ von David Meerman Scott. Nach dem Erfolg der ersten Auflage ist jetzt die 2. aktualisierte Auflage im mitp-Verlag für 24,95 Euro erhältlich.
Vor allem für Fotografen, welche sich ihr Geschäft neu aufbauen oder bisher im Internet nur passiv als Leser unterwegs waren, fasst das Buch als erstes zusammen, wie sich die klassische Marketing-Methoden tatsächlich von denen im Internet unterscheiden. Einige der wichtigsten Unterschiede sind zum Beispiel, dass die Zielgruppenansprache im Web viel genauer geschehen kann und auch muss, dass die Adressaten viel besser aktiv eingebunden werden können und dass eine Fixierung auf Mainstream-Medien nicht mehr nötig, ja, manchmal sogar kontraproduktiv sein kann, wenn dadurch Ressourcen an anderer Stelle fehlen.
Konkret für Fotografen könnte das bedeuten, dass beispielsweise ein Hochzeitsfotograf oft mehr davon hat, sich aktiv in Hochzeitsforen zu beteiligen und seine Webseite für regionale Suchmachinen zu optimieren als von einem Interview mit ihm ein einer bundesweiten Tageszeitung.
Der Autor erklärt, wie man im Netz für Kunden schreibt, welche Marketing-Möglichkeiten Foren, Blogs, Wikis, Podcasts, Pressemitteilungen und Suchmaschinen bieten und reichert das mit vielen Beispielen an. Er sagt auch, dass nicht für jeden jede Möglichkeiten gleich passend ist. Beispielsweise habe ich keinen Podcast und höre auch fast keine, weil Fotografie für mich ein visuelles Medium ist, was sich schwer in eine reine Audioform gießen lässt.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Da ich eine journalistische Vorgeschichte habe, hatte ich die Vorgehensweisen, die im Buch gut beschrieben werden, schon vorher verinnerlicht. Die meisten Inhalte des Buchs waren nicht neu für mich, trotzdem würde ich ihnen zustimmen. Da ich mit meinem Blog auch von Interesse für Marketing-Verantwortliche bin und nebenbei für eine Musikseite schreibe, an die viele Musik-Promoter ihre Wünsche richten, weiß ich, dass heute noch viele Leute, die etwas bewerben wollen, im Internet die gleichen Fehler machen. Im Buch steht, wie genau diese Fehler vermieden werden können.
Wer sich schon etwas intensiver mit Internet-Marketing beschäftigt hat oder sich gut mit Social-Media-Dynamik auskennt, wird im Buch kaum Neues finden. Es richtet sich vor allem an Einsteiger. Wer aber bisher keine Strategie hat, wie er als Fotograf seine Kunden im Internet finden und umwerben kann, dem wird dieses Buch gut weiterhelfen. Da Stockfotografen nur begrenzt Kontakt mit den Käufern ihrer Bilder haben, ist für diese das Buch nicht ganz so hilfreich, wie es für Fotografen ist, die wirklich selbst Kundenaquise betreiben.
Disclaimer: Mein Buch „Stockfotografie“* erschien ebenfalls im mitp-Verlag. * Affiliate-Link
Dieses ganze rechtliche Drumherum ist bei Stockfotos oft schwierig und kompliziert. Deswegen habe ich auch zu diesem Thema wieder folgende Frage von Denis erhalten:
„Aber wie gehst du sonst mit Requisiten um?
Habe ich das in deinem Buch richtig verstanden, dass du dir für jede Requisite eine Genehmigung holst (Property Release)? Auch für die Kleidungsstücke, wie gehst du damit um?
Reicht es einfach das Logo zu entfernen? Z.B. in deinem Buch, das Bild 18.3. S.202: Hast du dir für die Laptops und die Kleidungsstücke ein PR vom Hersteller geholt, oder einfach die Logos retuschiert? Ich meine, rein Theoretisch würde ja ein Hersteller, eines Hemdes oder Anzugs, sein Produkt immer wieder erkennen. Aber für jedes Kleidungsstück, auf dem kein Logo zu erkennen ist und es nicht grad von „Prada“ ist, ein PR zu holen, wäre doch ein Bärenaufwand…..
Habe Berichte von Stockfotografen gelesen, die sich selbst Geschirr extra töpfern lassen um keinen Designschutz zu verletzen.
Bitte Korrigiere mich, wenn ich das mit den Designschutz falsch verstehe.
Oder mache ich mir in den Bereich zu viele Sorgen? Bin ein wenig verwirrt, bezüglich der vielen unterschiedlichen Meinungen in den Foren.“
Wie heißt es doch: Frage zwei Stockfotografen in einem Forum und erhalte drei verschiedene Antworten. Wundert mich nicht.
Aber auch ich muss meiner Antwort vorausschicken, dass meine Informationen rechtlich ohne Gewähr sind und ich keine Haftung übernehmen kann, sollte ich daneben liegen.
Doch nun los: Beim Designschutz gibt es verschiedene Bereiche:
Ein Patent gibt es für technische Erfindungen, die neu sein müssen, gewerblich nutzbar sind und etwas „erfunden wurde“. Es kann 20 Jahre gelten. Ausdrücklich nicht patentiert werden können zum Beispiel ästhetische Formschöpfungen.
Das Gebrauchsmuster gilt als „kleiner Bruder“ des Patents, für den ähnliche, aber geringere Hürden gelten. Die Laufzeit beträgt höchstens 10 Jahre.
Eine Marke ist ein geschütztes Zeichen, was Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen unterscheiden soll. Das können Begriffe wie „Porsche“ oder „Siemens“ sein, aber auch Logos wie der Apple-Apfel oder Zeichen wie das Rote Kreuz.
Da mit Patenten und Gebrauchsmustern keine Designs geschützt werden können, gibt es das Geschmacksmuster. Das ist ein Schutzrecht, welches ästhetische Gestaltungsformen wie Farbe, Form oder Design schützt. Zwar ist es nicht dazu gedacht, Fotos von diesen Designs zu verbieten, kann aber gut dazu genutzt werden, weil eben auch zweidimensionale Kopien verhindert werden können. Die Bedigung für so einen Schutz muss wieder die Neuheit sein und eine „Eigenart“ aufweisen, sich also optisch deutlich von anderen schon vorhandenen Mustern unterscheiden.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, findet vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Anleitung zur Internet-Suche nach Geschmacksmustern, nach Marken oder nach Patenten.
In der Praxis heißt das für mich: Ein normales einfarbiges T‑Shirt, Hemd oder Hose ist keine Neuheit und weist auch keine Eigenart auf, deswegen mache ich mir keine Sorgen um Geschmacksmuster, schaue aber, ob irgendwo klein Markennamen auf Knöpfen, Reißverschlüssen etc. stehen, die ich wegretuschieren muss. Je außergewöhnlicher die Gegenstände oder je ungewöhnlicher die Form ist, desto vorsichtiger bin ich. Einen schlichten weißen runden Teller könnte ich wahrscheinlich problemlos nutzen, aber limitiertes Meißener Porzellan würde ich nicht benutzen.
Bei Laptops entferne ich die Markennamen und das Windows-Logo auf der Windows-Taste. Bei Apple-Computern wäre ich vorsichtiger, aber wenn der nicht Hauptbestandteil des Bildes ist und Logos rausretuschiert werden, geht es zur Not auch. Nur weil der Hersteller sein Produkt auf einem Foto wiedererkennen kann, wie der Fragesteller in der Email meint, heißt das noch lange nicht, dass auf dem Produkt Schutzrechte liegen, welche durch das Foto verletzt würden.
Manchmal, wenn ich unsicher bin, frage ich aber auch. So rief ich einen Taschenrechner-Hersteller an, der mir problemlos die Nutzung der von ihm designten Taschenrechner erlaubte und ein Spielzeug-Hersteller schickte mir gleich einen Karton mit Spielzeug, was ich benutzen durfte. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, welche mir untersagten, den Mutterpass auf Fotos zu zeigen, da sie nicht sicher sein könnten, in welchem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.
In den kommenden Wochen plane ich ein Sport-Shooting, bei dem ich weiß, dass ein Modell Turnschuhe einer bestimmten Firma tragen wird. Da muss ich auch vorher anrufen, um sicherzugehen, ob deren erkennbare Muster rechtlich geschützt sind. Wie handhabt ihr das? Was sind Eure Erfahrungen mit geschützten Designs oder Markenrecht bei Stockfotos?
Ein kleines Bild in einer lokalen Tageszeitung für 50 Euro? Ein kleines Foto in einer großen Illustrierten für dreistellige Summen? Utopisch? Nein, bis vor wenigen Jahren war das die untere Preisgrenze für Fotolizenzen in Printmedien.
Wer das im Kopf durchrechnet, kommt schnell auf 3.000 bis 10.000 Euro pro Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift allein für Bildrechte. Neben den Personalkosten war das „früher“ einer der größten Kostenfaktoren bei der Produktion von Magazinen.
Heute ist alles anders. Microstock-Agenturen bieten Fotos für ein Bruchteil des Preises an und dank Abo-Modellen und billigen Credits ist es möglich, ein komplettes Heft für wenige hundert Euro mit ansehnlichen Bildern zu füllen. Dass diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird, wird in meiner Zeitschriftenanalyse sichtbar.
Doch was ist ständig in der Presse zu lesen? Verleger jammern über fehlende Anzeigen, Umsatzeinbrüche und Leserschwund. Ich bestreite nicht, dass das aus Sicht der Printmedien Anlass zur Sorge gibt, aber aus Sicht der Fotografen stellt sich das ganz anders dar.
Der – teilweise schwierige – Strukturwandel im Bildermarkt von teuren Macrostock-Agenturen hin zu günstigen Microstock-Agenturen ging für viele Profi-Fotografen mit Umsatzeinbußen und neuen Herausforderungen einher. Fast bin ich geneigt zu schreiben, der indirekte Honorarverzicht der Fotografen (und nicht zu vergessen der schreibenden Journalisten) federt die Probleme der Printmedien immerhin so sehr ab, dass sie nur kränkeln statt im Sterbebett zu liegen. Wenn es die Microstock-Agenturen nicht gäbe, hätte nicht jede noch so kleine Orts‑, Innungs- oder Berufskrankenkasse ihre eigene vierfarbige Mitgliederzeitschrift, da bin ich mir sicher. Ich kann mir nicht vorzustellen, um wie viele Zeitschriften die deutsche Medienlandschaft ärmer wäre, wenn es keine Billigfotos mehr gäbe, aber ich vermute, dass ich nicht jeden Titel vermissen würde.
Ein weiterer Weg ist der Schritt in Richtung PR: Viele Zeitschriften scheuen sich schon lange nicht mehr, die professionellen Fotos direkt aus den Archiven von Firmen und Agenturen zu nutzen – kostenfrei, versteht sich. Ich hatte vor einigen Wochen eine Sendung eines Verlags mit Zeitschriften aus der Computer/Elektronik-Branche, in denen sich kein einziges (in Zahlen: 0) gekauftes Foto befand.
Aber vielleicht hängen beide Probleme auch zusammen? Die Zeitschriften sparen an ihrem Kapitel – billige Einheitsfotos statt großformatiger Exklusivfotos und Standard-Agenturmeldungen statt preisgekrönte Reportagen von Edelfedern – und die Leser wenden sich frustriert ab, um Ähnliches günstiger oder gleich gratis im Internet zu finden (obwohl sich auch die Online-Ausgaben der Printmedien Mühe geben, Leser zu frustrieren). Was sagt ihr dazu?