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Frag den Anwalt – Folge 01: Redaktionelle Bilder ohne Model Release?

Danke für eure zahl­rei­chen Fragen an den Anwalt Sebastian Deubelli, die uns auf ver­schie­de­nen Wegen erreicht haben.

Aus den ver­schie­de­nen Einsendungen haben wir die­se ers­te Frage von Andreas aus der Mailbox gepickt:

Foto: Alexey Testov
Foto: Alexey Testov

Ich bie­te mei­ne Fotos u.a. bei Alamy an. Ich fra­ge mich wie­weit deren Rechtsauffassung sich mit deut­schem Recht deckt. Man kann Bilder mit Personen ohne MR ein­stel­len, die­se Bilder wer­den dann von Alamy für „edi­to­ri­al use“ ange­bo­ten. Kann man das so machen auch wenn die Personen das Hauptmotiv auf dem Bild sind, z.B. ein Ruder-​Achter auf dem Fluss, Leute klar erkennbar?

Wäre das in Deutschland legal oder frag­wür­dig ? Deutschen Agenturen wür­de ich die Bilder so nicht anbie­ten, da ach­te ich dar­auf, dass Personen nicht erkenn­bar bzw. in grös­se­rer Zahl auf dem Bild sind, Beiwerk.“

Die Antwort:
Der Vertrieb von Bildern ohne Model Release (MR) mit dem Hinweis, dass die Bilder nur für redak­tio­nel­le Zwecke ver­wen­det wer­den dür­fen, ist auch bei deut­schen Bildagenturen durch­aus ver­brei­tet. Die Ursache hier­für fin­den wir aus­nahms­wei­se auch wirk­lich mal im Gesetz, kon­kret im § 23 KunstUrhG.

Dort lesen wir:

(1) Ohne die nach § 22 erfor­der­li­che Einwilligung dür­fen ver­brei­tet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sons­ti­gen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähn­li­chen Vorgängen, an denen die dar­ge­stell­ten Personen teil­ge­nom­men haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung ange­fer­tigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höhe­ren Interesse der Kunst dient.“

Die Alternative, die Deine Frage beant­wor­tet, ist die Ziffer 1, die es gestat­tet, Persönlichkeiten der Zeitgeschichte ohne die ansons­ten erfor­der­li­che Einwilligung – also auch ohne MR – abzubilden.

Hier wird oft miss­ver­stan­den, dass es irgend­wie um pro­mi­nen­te Persönlichkeiten gehen müss­te, damit Bilder ohne die dazu­ge­hö­ri­ge Einwilligung ver­wen­den kön­nen. Das ist aller­dings nicht erforderlich.

So hat etwa der BGH 2014 ent­schie­den (wer es ganz genau wis­sen will, hier das Urteil), dass auch ein klei­nes Mieterfest ein aus­rei­chend „pro­mi­nen­tes“ Ereignis dar­stellt und Fotos von Teilnehmern auch ohne deren Einwilligung zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung ver­wen­det wer­den dür­fen. Auf die­se zweck­ge­bun­de­ne Verwendung der Bilder zur Berichterstattung über ein kon­kre­tes Ereignis stel­len die meis­ten Klauseln der Bildagenturen ab, wenn von „edi­to­ri­al“ oder „redak­tio­nel­ler Verwendung“ die Rede ist.

Doch selbst wenn die Agentur Deine Bilder ohne MR anbie­tet und sich nicht inner­halb der Alternative der Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte bewegt, ist das unpro­blem­tisch, solan­ge sie dem Käufer nicht vor­gau­kelt, die Klärung der Persönlichkeitsrechte sei erfolgt. Genau das schließt etwa Alamy in den Nutzungsbedingungen aus, in denen es hier zur Freigabe heißt:

Informationen zu Freigaben

Alamy gibt kei­ner­lei Zusicherungen oder Gewährleistungen dafür, dass Freigaben für das Bild-​/​Videomaterial ein­ge­holt wurden.

(…) Sie müs­sen sich selbst ver­ge­wis­sern, dass jeg­li­che erfor­der­li­chen Freigaben für die Nutzung des Bild-​/​Videomaterials erteilt wur­den. Sie tra­gen die allei­ni­ge Verantwortung für die Einholung die­ser Freigaben, und die Nutzungslizenz setzt in jedem Fall die Einholung vor­aus. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Freigaben für die Nutzung des Bild-​/​Videomaterials erfor­der­lich sind, obliegt es Ihnen, bei den zustän­di­gen Parteien nach­zu­fra­gen. Sie dür­fen sich nicht auf eine von Angestellten oder Vertretern von Alamy gemach­te Zusicherung oder Gewährleistung ver­las­sen, soweit sie nicht in die­ser Vereinbarung fest­ge­hal­ten sind.“

Alamy erklärt die Bedeutung der Releases übri­gens auch recht aus­führ­lich sei­nen Bildlieferanten/​Fotografen auf die­ser eigens dafür ein­ge­rich­te­ten Unterseite zum MR und PR.

Was natür­lich immer funk­tio­niert, ist die Verwendung von Bildern, auf denen die Person nicht erkenn­bar ist. Dann brau­che ich schon die nach § 22 KunstUrhG erfor­der­li­che Einwilligung nicht und muss mich nicht mit Ausnahmevorschriften hier­zu her­um­schla­gen. Für die Frage der Erkennbarkeit stellt man als eine Art Faustformel übri­gens dar­auf ab, ob ein erwei­ter­ter Bekanntenkreis – also etwa Arbeitskollegen – die abge­bil­de­te Person erken­nen würden.

Ein weit ver­brei­te­ter Irrtum ist, dass ich grö­ße­re Gruppen stets ohne Einwilligung der Abgebildeten foto­gra­fie­ren darf. Hier funk­tio­niert vor allem die weit ver­brei­te­te star­re Faustformel („ab 5, 7, 11 Leuten brau­che ich kein MR“) nicht. Die Rechtsprechung nimmt an der Stelle viel­mehr eine Einzelfallbetrachtung vor, die sich eben nicht an sol­chen abso­lu­ten Zahlen fest­ma­chen lässt, sodass auch bei grö­ße­ren Gruppen eher ein MR ein­ge­holt wer­den soll­te als sich auf die­ses weit ver­brei­te­te Gerücht zu verlassen.

Müsste ich die Ausgangsfrage in einem Satz beant­wor­ten, wür­de die­ser lauten:
Solange die Agentur dem Kunden kein MR ver­kauft, wo kei­nes ist, sehe ich auch nach deut­schem Recht kein Problem dar­in, Bilder ohne MR in die Hände die­ser Agentur zu geben.

Über den Autor:
Sebastian Deubelli ist Anwalt spe­zia­li­siert auf Medien- und Urheberrecht in der Nähe von München.

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Die perfekte Bildagentur – Teil 3: Model Releases und Property Releases verwalten

Auf der Suche nach der „per­fek­ten Bildagentur„will ich Schritt für Schritt ana­ly­sie­ren, was dazu gehört, um für Fotografen und Bildkäufer attrak­tiv zu sein. In der letz­ten Folge ging es um das Hochladen der Bilder. Das geht per FTP meist rela­tiv ein­fach. Schwieriger wird es dann, wenn der Fotograf die zu den Bildern gehö­ren­den Modelverträge und Eigentumsfreigaben hoch­la­den und hin­zu­fü­gen soll. Im Sprachgebrauch wird das Wort Modelvertrag mit MR (für „model release“) abge­kürzt und die Eigentumsfreigabe mit PR (für „pro­per­ty release“).

Wer schon mal Gruppenfotos mit jeweils unter­schied­li­chen Personen hoch­ge­la­den hat, weiß, wie viel ver­schie­de­ne Systeme es gibt, die alle unter­schied­lich kom­for­ta­bel sind.

Grundsätzlich gibt es vier ver­schie­de­ne Methoden bei Bildagenturen, Model Releases und Property Releases zu verwalten.

  1. Auf den Fotografen verlassen
    Viele Macrostock-​Agenturen ver­las­sen sich dar­auf, dass der Fotograf im Besitz aller not­wen­di­gen Rechte ist, um ein Bild lizenz­frei zu ver­kau­fen. Dieses Vertrauen nimmt aber mitt­ler­wei­le ab, weil durch die welt­wei­te Verteilung von Fotos eine Vertrauensbasis als Geschäftsgrundlage nicht aus­reicht und Partneragenturen irgend­wann viel­leicht doch die zum Foto gehö­ren­den Verträge sehen wollen.
  2. Agenturen ver­lan­gen Minimalangaben
    Mit Minimalangaben mei­ne ich ent­we­der, dass der Fotograf zu jedem Foto nur ein Häkchen beim Feld „Alle not­wen­di­gen Model- und Property-​Verträge vor­han­den“ set­zen muss. So machen es zum Beispiel Adpic, Pitopia, Clipcanvas oder die Bildmaschine.
    MR/PR-Verwaltung bei Adpic
    MR/​PR-​Verwaltung bei Adpic
    MR/PR-Verwaltung bei Bildmaschine
    MR/​PR-​Verwaltung bei Bildmaschine
    MR/PR-Verwaltung bei Pitopia
    MR/​PR-​Verwaltung bei Pitopia

    Üblicher ist mitt­ler­wei­le aber eine gestaf­fel­te Angabe, wie sie bei­spiels­wei­se ImagePoint oder Zoonar ver­lan­gen. Da ste­hen die fol­gen­den Optionen zur Auswahl: „kei­ne Angabe“ (meist stan­dard­mä­ßig akti­viert), „Model-​Release vor­han­den“, „Model-​Release nicht vor­han­den“ oder „Model-​Release nicht benö­tigt“. Das glei­che muss auch für das Feld „Property Release“ aus­ge­wählt werden.

    MR/PR-Verwaltung bei ImagePoint
    MR/​PR-​Verwaltung bei ImagePoint

    MR/PR-Verwaltung bei Zoonar
    MR/​PR-​Verwaltung bei Zoonar
  3. Agenturen ver­lan­gen Upload der Verträge
    Vor allem im Microstock-​Bereich hat sich durch­ge­setzt, dass die Fotografen die kom­plet­ten Model- und Property-​Releases zusam­men mit den betref­fen­den Fotos hoch­la­den und per Hand zuord­nen müs­sen. Hier gibt es am meis­ten Varianten, wie das zu bewerk­stel­li­gen ist, aber fast alle sind – gelin­de gesagt – ein Krampf. Doch dazu spä­ter mehr. Agenturen, wel­che die­ses Modell nut­zen, sind zum Beispiel Fotolia, istock­pho­to, Clipdealer, Bildunion, Bigstock, 123rf, Revostock, Pond5 und Digitalstock.
    MR/PR-Verwaltung von Fotolia
    MR/​PR-​Verwaltung bei Fotolia
    MR/PR-Verwaltung bei Bildunion
    MR/​PR-​Verwaltung bei Bildunion

    MR/PR-Verwaltung bei Digitalstock
    MR/​PR-​Verwaltung bei Digitalstock
  4. Agenturen ver­lan­gen Upload der Verträge und Zusatzangaben
    Einige Bildagenturen ver­lan­gen zusätz­lich zum Hochladen der Verträge – nur manch­mal frei­wil­lig – zusätz­li­che Angaben zu Alter, Ethnie und Geschlecht des Models. Diesen Weg gehen bei­spiels­wei­se Dreamstime, Shutterstock, Panthermedia, Veer, Shotshop.
    MR/PR-Verwaltung bei Shutterstock
    MR/​PR-​Verwaltung bei Shutterstock
    MR/PR-Verwaltung bei Dreamstime
    MR/​PR-​Verwaltung bei Dreamstime
    MR/PR-Verwaltung bei Shotshop
    MR/​PR-​Verwaltung bei Shotshop

    MR/PR-Verwaltung bei Veer
    MR/​PR-​Verwaltung bei Veer

Wie ihr schon an der Größe der Screenshots erken­nen könnt, wird es umso kom­pli­zier­ter, je mehr Informationen eine Agentur ver­langt. Die ers­ten bei­den Varianten sind rela­tiv schnell vom Fotografen aus­ge­füllt, meist wird auch eine gute Batch-​Funktion ange­bo­ten. Das Hochladen der Verträge ist für Bildagenturen zwar siche­rer, aber hier fängt der Ärger an.

Formate und Sprachen der Modelverträge

Damit die Verträge welt­weit gül­tig sind, bevor­zu­gen Bildagenturen Verträge in eng­lisch. Deutsche Bildagenturen akzep­tie­ren zwar auch deut­sche Verträge, aber ich rate davon ab, weil nur eng­li­sche Verträge lang­fris­tig die nöti­ge Substanz haben. Darüber hin­aus jetzt jede Bildagentur ihre Eigenheiten, was im Vertrag ste­hen muss. Einige ver­lan­gen die Unterschrift eines Zeugen, ande­re wol­len kei­nen Gerichtsstand im Vertrag sehen oder for­dern eine Beschreibung der foto­gra­fier­ten Motive. Mein Model-​Vertrag in eng­lisch erfüllt alle die­se Anforderungen und wird von allen Bildagenturen akzep­tiert. In mei­nem Buch „Stockfotografie“* fin­det ihr auch mei­ne eng­li­sche Eigentumsfreigabe sowie einen Modelvertrag für Minderjährige (bei­des in eng­lisch) sowie die deut­schen Übersetzungen.

Als Format hat sich ein Scan der Verträge als JPG durch­ge­setzt, eini­ge weni­ge Agenturen akzep­tie­ren auch PDF als Dateiformat. Die Verträge sol­len ein­zeln für jedes Model hoch­ge­la­den wer­den. Einzige ner­vi­ge Ausnahme ist wie­der istock­pho­to, die ver­lan­gen, dass nur eine Modeldatei pro Foto hoch­ge­la­den wird. Das heißt in der Praxis, dass ich bei einem Gruppenfoto mit fünf Personen fünf JPGs anein­an­der kopie­ren müss­te, damit istock ein Foto akzep­tiert. Und das für jede neue Personenzusammensetzung von neu­em. Glücklicherweise gibt es als Upload-​Hilfe das kos­ten­lo­se Programm DeepMeta, wel­che die­se unsin­ni­ge Arbeit übernimmt.

Die Zwickmühle bei zusätz­li­chen Model-Angaben

Ganz schwie­rig wird es bei der letz­ten Variante. Der Vorteil für die Agenturen ist, dass mit Angabe des Geschlechts, des Alters und der Ethnie der Models sehr viel­fäl­ti­ge Such- und Filterfunktionen mög­lich sind, wel­che Bildkäufern ganz geziel­te Suchen ermög­li­chen und damit hof­fent­lich zu mehr Käufen füh­ren. Nachteilig ist es für die Fotografen zum einen, weil die Bearbeitung län­ger dau­ert. Außerdem nut­zen vie­le Bildagenturen den Modelvertrag als Kriterium für die Funktion „Mehr Bilder vom glei­chen Model“. Fotografen sind des­halb bestrebt, mög­lichst nur einen Modelvertrag pro Model zu nut­zen, auch wenn die Bilder aus ver­schie­de­nen Shootings stam­men. Spätestens, wenn das Model – auch auf den Fotos – älter wird und es nicht mehr in die star­ren Alterskategorien passt, müss­te der Fotograf einen neu­en aktu­el­len Vertrag hoch­la­den, um das Altersfilter rich­tig aus­zu­fül­len. Vor allem bei Kindermodels kann das schnell vor­kom­men, wenn das Schema der Agentur als Auswahlmöglichkeit z.B. „1 Jahr, 2 Jahre, 3–5 Jahre, 6–10 Jahre vor­sieht“. Das führt jedoch dazu, dass die neu­en Bilder nicht mehr in der Serie „Mehr Bilder des glei­chen Models“ erschei­nen und Bildkäufer, die dar­in stö­bern, die­se viel­leicht über­se­hen. Eine unlös­ba­re Zwickmühle. Einzig Panthermedia hat dafür eine Notlösung, bei der das Alter bei eini­gen Fotos per Hand nach­ge­tra­gen wer­den kann. Nicht bequem, aber immer­hin möglich.

Die Trennung von MR und PR

Es gibt tech­nisch gese­hen kei­nen Grund, war­um ein Modelvertrag anders behan­delt wer­den soll­te als eine Eigentumsfreigabe. Deswegen tren­nen eini­ge Agenturen wie Fotolia, Bildunion oder Digitalstock auch nicht. Das kann jedoch zu einem Problem wer­den, wenn der Fotograf nicht mit­denkt und die Dateien beim Hochladen unzu­rei­chend kenn­zeich­net. Dann ver­schwin­den die Verträge schnell in der Masse der vie­len Modelverträge (die meis­ten Fotografen haben deut­lich mehr MRs als PRs) und sind beim Zuordnen schwer zu fin­den. Sinnvoller ist es des­we­gen meist, MR und PR zu tren­nen. Der Nachteil für Fotografen ist, dass er bei der Auswahl vie­ler Verträge (zum Beispiel für ein Gruppenfoto im Büro) nur die Personen gesam­melt aus­wäh­len kann und danach noch zusätz­lich den PR mar­kie­ren muss. Das klingt erst mal nach paar Sekunden Mehraufwand, die sich jedoch bei einer Bilderserie mit 100 Bildern schnell zu vie­len Minuten addie­ren können.

Filter- und Sortierfunktionen für MR und PR sind notwendig

An den Screenshots oben seht ihr, dass ich hun­der­te Verträge bei den ver­schie­de­nen Agenturen im System habe. Dann macht sich bemerk­bar, wel­che Agenturen mit­ge­dacht haben und dem Fotografen die Auswahl der zum Bild gehö­ren­den Verträge erleich­tern. Erstaunlich, aber wahr: Es den­ken nur weni­ge Agenturen mit. Sehr lobens­wert ist das System von Shutterstock, bei dem ich im Vorfeld mar­kie­ren kann, wel­che Verträge sicht­bar sein sol­len und wel­che ich gera­de nicht brau­che. Eine ähn­li­che Filterfunktion hat auch Panthermedia in ihrem neu­en Upload-​System auf mei­nen Vorschlag hin ein­ge­baut. Ganz nett bei Veer ist immer­hin, dass die zuletzt hoch­ge­la­de­nen Verträge in einem eige­nen Tab ange­zeigt wer­den, was für Fotos mit bis­her nicht foto­gra­fier­ten Models eine Zeitersparnis ist.

Die meis­ten Bildagenturen sor­tie­ren die Verträge stan­dard­mä­ßig ent­we­der nach Upload-​Datum oder nach Dateinamen. Nur ganz weni­ge erlau­ben eine Veränderung der Sortierung. Dazu gehört Dreamstime. Blöd nur, dass die­se Sortierung nicht dau­erhauft gespei­chert wer­den kann und bei jedem neu­en Upload wie­der in die Ausgangsstellung springt. Der Vorteil einer Sortierung nach Datum: Gruppenfotos des glei­chen Shootings kön­nen schnel­ler zuge­ord­net wer­den. Der Nachteil ist jedoch, wenn die glei­chen Models oder Gruppen (den­ken wir an Familien) über einen län­ge­ren Zeitraum mehr­mals foto­gra­fiert wer­den. Hier hilft die Sortierung nach Modelname. Bei Familien aber auch nur dann, wenn nach Nachname sor­tiert wird. Deswegen ver­ge­be ich die Release-​Namen etwas frei­er und stel­le bei Gruppenshootings ein Kürzel vor­ne an wie: „Labor Hans Mueller“, „Labor Meike Schmidt“, „Labor Fritz Schultze“. Bei einer alpha­be­ti­schen Sortierung wür­den die drei Verträge dann unter­ein­an­der erscheinen.

Wer als Bildagentur eine beque­me Vertragsverwaltung für Fotografen umset­zen will, soll­te des­halb min­des­tens die Sortierung nach Datum, Dateinamen und Modelnamen erlau­ben und die­se Sortierung muss dau­er­haft gespei­chert wer­den kön­nen. Außerdem ist eine Filterfunktion sehr prak­tisch, mit der Fotografen sich nur bestimm­te Verträge, die gera­de benö­tigt wer­den, anzei­gen las­sen kön­nen. Wer mehr als eine Handvoll Verträge hat und auf der Suche nach einem bestimm­ten bei Bigstock ist, ver­zwei­felt schnell. Die Agentur zeigt nur fünf Verträge pro Seite an und erlaubt es nicht, etwa 20 oder 50 Verträge auf ein­mal pro Seite anzei­gen zu las­sen. Nervig!

Zur Überprüfung der kor­rek­ten Vertragszuordnung ist es sehr hilf­reich, wenn der Fotograf sich zu jedem Vertrag anzei­gen las­sen kann, wel­che Fotos mit ihm ver­knüpft sind und anders­rum die Anzeige zu jedem Foto, wel­che Verträge dazu­ge­hö­ren. Auf der Hand liegt eigent­lich auch, dass der Fotograf sich bequem den jewei­li­gen Vertrag anzei­gen las­sen kann, um zu sehen, was genau drin steht.

Bitte, Agenturen, gebt uns Batch-Funktionen!

An die­ser Stelle ein gro­ßes Dankeschön an Shutterstock, Bigstock, 123rf, Veer, Panthermedia, Zoonar, Bildmaschine, Adpic und Pitopia. Das sind die ein­zi­gen Bildagenturen (die ich belie­fe­re), die eine ordent­li­che Batch-​Funktion anbie­ten, mit der ich meh­re­ren Bildern gleich­zei­tig meh­re­re Verträge bzw. den rich­ti­gen Vertragsstatus (sie­he Methode 2) zuwei­sen kann. Dreamstime erlaubt immer­hin, die Verträge von zuletzt bear­bei­te­ten Bildern einem neu­en Foto zuzuweisen.

Schaut euch jedoch mal den Screenshot von Fotolia an, da muss ich bei jedem ein­zel­nen Bild jede Person ein­zeln ankli­cken. Ein Alptraum bei den lukra­ti­ven Gruppenfotos. Immerhin gibt es hier eine exter­ne Lösung von Picniche namens ImageDeck (lei­der nur als nicht mehr unter­stütz­te Beta), wel­che die Arbeit etwas erleichtert.

Aber es geht noch schlim­mer. Um den Preis für die ner­vigs­te MR/​PR-​Verwaltung strei­ten sich Digitalstock und Shotshop. Bei Digitalstock ist es doch tat­säch­lich nicht mög­lich, im Rahmen der übli­chen Eingaben wie Kategorie, Suchbegriffe etc. auch gleich die Model-​Verträge mit aus­wäh­len zu kön­nen. Nein, das ist erst danach mög­lich und in einem sepa­ra­ten Fenster, was ich für jedes ein­zel­ne Bild öff­nen muss. Shotshop hin­ge­gen trennt nicht nur die PRs von den MRs, son­dern auch züch­tig die Männer von den Frauen. Bei einem Gruppenfoto eines gemisch­ten Teams im Büro muss ich dem­nach erst alle Frauen in einer Liste ankli­cken, dann auf „über­neh­men“ kli­cken, dann auf die Liste der Männer kli­cken, dort die ent­spre­chen­den Personen mar­kie­ren, wie­der auf „über­neh­men“ drü­cken, danach die PR-​Liste aus­wäh­len, den pas­sen­den PR mar­kie­ren und noch­mals auf „über­neh­men“. Das macht bei fünf Personen elf Klicks, wo ande­ren Agenturen zwei rei­chen. Pro Bild!

Die Zukunft: Weiterdenken

Ihr merkt, dass die Vertragsverwaltung ein ner­ven­auf­rei­ben­der Prozess ist. Dabei gibt es heu­te schon die tech­ni­schen Voraussetzungen für Lösungen ohne die­sen Ärger. Bild hoch­la­den und die Zuordnung erfolgt auto­ma­tisch. Ja. Im neu­en PLUS Metadaten-​Standard ist es vor­ge­se­hen, dass Fotografen auch die Vertragsverwaltung als Metadaten schrei­ben kön­nen. Heute schon kön­nen Fotografen mit Photoshop CS5, Adobe Bridge oder Lightroom 3 für jedes Foto ange­ben, wel­che Modelverträge dazu­ge­hö­ren. Das sieht dann so aus:

MR/PR-Zuordnung nach dem PLUS-Standard mit Adobe Photoshop
MR/​PR-​Zuordnung nach dem PLUS-​Standard mit Adobe Photoshop CS5

Leider gibt es bis jetzt kei­ne ein­zi­ge Bildagentur, die die­se Information aus­le­sen kann. Ich wet­te, wenn Fotolia, istock oder Shutterstock das unter­stüt­zen wür­den, gäbe es genug Fotografen, die das mit Freuden in ihren Workflow inte­grie­ren wür­den. Ich wäre einer von ihnen.

Ein ande­rer inter­es­san­ter Ansatz wäre das Gruppieren von Verträgen, die dann mit einem Klick einer Fotoserie zuge­ord­net wer­den könn­ten. Ebenfalls ide­al für Gruppenfotos, bei denen die Vertragsverwaltung beson­ders umständ­lich ist. Fotolia erlaubt ja schon jetzt die Sortierung von Verträgen in Unterordner, ist aber noch nicht dar­auf gekom­men, die­se Ordner im Drop-​Down-​Menü bei der Release-​Zuordnung anzuzeigen.

Mit der Weiterentwicklung der auto­ma­ti­schen Gesichtserkennung, die Facebook schon teil­wei­se nutzt, könn­ten auch Bildagenturen in Zukunft mir gleich die pas­sen­den Verträge für jedes Foto vor­schla­gen. Aber ach, jetzt träu­me ich…

Fassen wir kurz die Punkte zusam­men, die eine per­fek­te Bildagentur erfül­len soll­te:

  • mög­lichst ein­fach Zuordnung von MR und PR
  • per­ma­nen­te Sortiermöglichkeiten für MR/​PR nach Datum, Dateiname, Modelname
  • Filterfunktion, die nur tat­säch­lich benö­tig­te Verträge anzeigt
  • Anzeige der mit einem Vertrag ver­knüpf­ten Fotos
  • Anzeige der mit einem Foto ver­knüpf­ten Verträge
  • Einfach Anzeige der Verträge selbst für den Fotografen
  • Möglichkeit, meh­re­re Fotos gleich­zei­tig mit meh­re­ren Verträgen zu verknüpfen
  • Bonus: Automatisches Auslesen von MR/​PR-​Informationen aus den Bild-Metadaten

Bei wel­chen Agenturen könnt ihr am bequems­ten MR und PR zuwei­sen? Welche Funktionen fin­det ihr am prak­tischs­ten und wel­che ver­misst ihr am meisten?

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Rezension: Die neuen Marketing- und PR-​Regeln im Web 2.0 von David Scott Meerman

Klappern gehört zum Handwerk. Auch für Fotografen gilt, dass nicht unbe­dingt die tech­nisch bes­ten am bes­ten von ihrem Beruf leben kön­nen, son­dern die, wel­che sich am bes­ten zu ver­mark­ten wis­sen. Deswegen ver­wun­dert es nicht, dass ich auch ab und zu Marketing-​Bücher lese und vorstelle.

Wer sich fragt, nach wel­chen Regeln ich mei­ne Präsenz im Internet ver­fol­ge, fin­det die­se gut for­mu­liert im Buch „Die neu­en Marketing- und PR-​Regeln im Web 2.0″* mit dem Untertitel „Wie sie im Social Web News Releases, Blogs, Podcasting und vira­les Marketing nut­zen, um ihre Kunden zu errei­chen“ von David Meerman Scott. Nach dem Erfolg der ers­ten Auflage ist jetzt die 2. aktua­li­sier­te Auflage im mitp-​Verlag für 24,95 Euro erhältlich.


Vor allem für Fotografen, wel­che sich ihr Geschäft neu auf­bau­en oder bis­her im Internet nur pas­siv als Leser unter­wegs waren, fasst das Buch als ers­tes zusam­men, wie sich die klas­si­sche Marketing-​Methoden tat­säch­lich von denen im Internet unter­schei­den. Einige der wich­tigs­ten Unterschiede sind zum Beispiel, dass die Zielgruppenansprache im Web viel genau­er gesche­hen kann und auch muss, dass die Adressaten viel bes­ser aktiv ein­ge­bun­den wer­den kön­nen und dass eine Fixierung auf Mainstream-​Medien nicht mehr nötig, ja, manch­mal sogar kon­tra­pro­duk­tiv sein kann, wenn dadurch Ressourcen an ande­rer Stelle fehlen.

Konkret für Fotografen könn­te das bedeu­ten, dass bei­spiels­wei­se ein Hochzeitsfotograf oft mehr davon hat, sich aktiv in Hochzeitsforen zu betei­li­gen und sei­ne Webseite für regio­na­le Suchmachinen zu opti­mie­ren als von einem Interview mit ihm ein einer bun­des­wei­ten Tageszeitung.

Der Autor erklärt, wie man im Netz für Kunden schreibt, wel­che Marketing-​Möglichkeiten Foren, Blogs, Wikis, Podcasts, Pressemitteilungen und Suchmaschinen bie­ten und rei­chert das mit vie­len Beispielen an. Er sagt auch, dass nicht für jeden jede Möglichkeiten gleich pas­send ist. Beispielsweise habe ich kei­nen Podcast und höre auch fast kei­ne, weil Fotografie für mich ein visu­el­les Medium ist, was sich schwer in eine rei­ne Audioform gie­ßen lässt.

Um kein Missverständnis auf­kom­men zu las­sen: Da ich eine jour­na­lis­ti­sche Vorgeschichte habe, hat­te ich die Vorgehensweisen, die im Buch gut beschrie­ben wer­den, schon vor­her ver­in­ner­licht. Die meis­ten Inhalte des Buchs waren nicht neu für mich, trotz­dem wür­de ich ihnen zustim­men. Da ich mit mei­nem Blog auch von Interesse für Marketing-​Verantwortliche bin und neben­bei für eine Musikseite schrei­be, an die vie­le Musik-​Promoter ihre Wünsche rich­ten, weiß ich, dass heu­te noch vie­le Leute, die etwas bewer­ben wol­len, im Internet die glei­chen Fehler machen. Im Buch steht, wie genau die­se Fehler ver­mie­den wer­den können.

Wer sich schon etwas inten­si­ver mit Internet-​Marketing beschäf­tigt hat oder sich gut mit Social-​Media-​Dynamik aus­kennt, wird im Buch kaum Neues fin­den. Es rich­tet sich vor allem an Einsteiger. Wer aber bis­her kei­ne Strategie hat, wie er als Fotograf sei­ne Kunden im Internet fin­den und umwer­ben kann, dem wird die­ses Buch gut wei­ter­hel­fen. Da Stockfotografen nur begrenzt Kontakt mit den Käufern ihrer Bilder haben, ist für die­se das Buch nicht ganz so hilf­reich, wie es für Fotografen ist, die wirk­lich selbst Kundenaquise betreiben.

Disclaimer: Mein Buch „Stockfotografie“* erschien eben­falls im mitp-Verlag.

* Affiliate-​Link

Frag den Fotograf: Wie gehst Du mit Designschutz um?

Dieses gan­ze recht­li­che Drumherum ist bei Stockfotos oft schwie­rig und kom­pli­ziert. Deswegen habe ich auch zu die­sem Thema wie­der fol­gen­de Frage von Denis erhalten:

Aber wie gehst du sonst mit Requisiten um?

Habe ich das in dei­nem Buch rich­tig ver­stan­den, dass du dir für jede Requisite eine Genehmigung holst (Property Release)? Auch für die Kleidungsstücke, wie gehst du damit um?

Reicht es ein­fach das Logo zu ent­fer­nen? Z.B. in dei­nem Buch, das Bild 18.3. S.202: Hast du dir für die Laptops und die Kleidungsstücke ein PR vom Hersteller geholt, oder ein­fach die Logos retu­schiert? Ich mei­ne, rein Theoretisch wür­de ja ein Hersteller, eines Hemdes oder Anzugs, sein Produkt immer wie­der erken­nen. Aber für jedes Kleidungsstück, auf dem kein Logo zu erken­nen ist und es nicht grad von „Prada“ ist, ein PR zu holen, wäre doch ein Bärenaufwand…..

Habe Berichte von Stockfotografen gele­sen, die sich selbst Geschirr extra töp­fern las­sen um kei­nen Designschutz zu ver­let­zen.

Bitte Korrigiere mich, wenn ich das mit den Designschutz falsch verstehe.

Oder mache ich mir in den Bereich zu vie­le Sorgen? Bin ein wenig ver­wirrt, bezüg­lich der vie­len unter­schied­li­chen Meinungen in den Foren.“

Wie heißt es doch: Frage zwei Stockfotografen in einem Forum und erhal­te drei ver­schie­de­ne Antworten. Wundert mich nicht.

Aber auch ich muss mei­ner Antwort vor­aus­schi­cken, dass mei­ne Informationen recht­lich ohne Gewähr sind und ich kei­ne Haftung über­neh­men kann, soll­te ich dane­ben liegen.

Doch nun los: Beim Designschutz gibt es ver­schie­de­ne Bereiche:

Was unter­schei­det diese?

Ein Patent gibt es für tech­ni­sche Erfindungen, die neu sein müs­sen, gewerb­lich nutz­bar sind und etwas „erfun­den wur­de“. Es kann 20 Jahre gel­ten. Ausdrücklich nicht paten­tiert wer­den kön­nen zum Beispiel ästhe­ti­sche Formschöpfungen.

Das Gebrauchsmuster gilt als „klei­ner Bruder“ des Patents, für den ähn­li­che, aber gerin­ge­re Hürden gel­ten. Die Laufzeit beträgt höchs­tens 10 Jahre.

Eine Marke ist ein geschütz­tes Zeichen, was Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen unter­schei­den soll. Das kön­nen Begriffe wie „Porsche“ oder „Siemens“ sein, aber auch Logos wie der Apple-​Apfel oder Zeichen wie das Rote Kreuz.

Da mit Patenten und Gebrauchsmustern kei­ne Designs geschützt wer­den kön­nen, gibt es das Geschmacksmuster. Das ist ein Schutzrecht, wel­ches ästhe­ti­sche Gestaltungsformen wie Farbe, Form oder Design schützt. Zwar ist es nicht dazu gedacht, Fotos von die­sen Designs zu ver­bie­ten, kann aber gut dazu genutzt wer­den, weil eben auch zwei­di­men­sio­na­le Kopien ver­hin­dert wer­den kön­nen. Die Bedigung für so einen Schutz muss wie­der die Neuheit sein und eine „Eigenart“ auf­wei­sen, sich also optisch deut­lich von ande­ren schon vor­han­de­nen Mustern unterscheiden.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, fin­det vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Anleitung zur Internet-​Suche nach Geschmacksmustern, nach Marken oder nach Patenten.

In der Praxis heißt das für mich: Ein nor­ma­les ein­far­bi­ges T‑Shirt, Hemd oder Hose ist kei­ne Neuheit und weist auch kei­ne Eigenart auf, des­we­gen mache ich mir kei­ne Sorgen um Geschmacksmuster, schaue aber, ob irgend­wo klein Markennamen auf Knöpfen, Reißverschlüssen etc. ste­hen, die ich weg­re­tu­schie­ren muss. Je außer­ge­wöhn­li­cher die Gegenstände oder je unge­wöhn­li­cher die Form ist, des­to vor­sich­ti­ger bin ich. Einen schlich­ten wei­ßen run­den Teller könn­te ich wahr­schein­lich pro­blem­los nut­zen, aber limi­tier­tes Meißener Porzellan wür­de ich nicht benutzen.

Bei Laptops ent­fer­ne ich die Markennamen und das Windows-​Logo auf der Windows-​Taste. Bei Apple-​Computern wäre ich vor­sich­ti­ger, aber wenn der nicht Hauptbestandteil des Bildes ist und Logos raus­re­tu­schiert wer­den, geht es zur Not auch. Nur weil der Hersteller sein Produkt auf einem Foto wie­der­erken­nen kann, wie der Fragesteller in der Email meint, heißt das noch lan­ge nicht, dass auf dem Produkt Schutzrechte lie­gen, wel­che durch das Foto ver­letzt würden.

Manchmal, wenn ich unsi­cher bin, fra­ge ich aber auch. So rief ich einen Taschenrechner-​Hersteller an, der mir pro­blem­los die Nutzung der von ihm design­ten Taschenrechner erlaub­te und ein Spielzeug-​Hersteller schick­te mir gleich einen Karton mit Spielzeug, was ich benut­zen durf­te. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, wel­che mir unter­sag­ten, den Mutterpass auf Fotos zu zei­gen, da sie nicht sicher sein könn­ten, in wel­chem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.

In den kom­men­den Wochen pla­ne ich ein Sport-​Shooting, bei dem ich weiß, dass ein Modell Turnschuhe einer bestimm­ten Firma tra­gen wird. Da muss ich auch vor­her anru­fen, um sicher­zu­ge­hen, ob deren erkenn­ba­re Muster recht­lich geschützt sind.

Wie hand­habt ihr das? Was sind Eure Erfahrungen mit geschütz­ten Designs oder Markenrecht bei Stockfotos?

Kein Jammern über gespartes Geld in Printmedien

Ein klei­nes Bild in einer loka­len Tageszeitung für 50 Euro? Ein klei­nes Foto in einer gro­ßen Illustrierten für drei­stel­li­ge Summen? Utopisch? Nein, bis vor weni­gen Jahren war das die unte­re Preisgrenze für Fotolizenzen in Printmedien.

Wer das im Kopf durch­rech­net, kommt schnell auf 3.000 bis 10.000 Euro pro Ausgabe einer Zeitung oder Zeitschrift allein für Bildrechte. Neben den Personalkosten war das „frü­her“ einer der größ­ten Kostenfaktoren bei der Produktion von Magazinen.

Heute ist alles anders. Microstock-​Agenturen bie­ten Fotos für ein Bruchteil des Preises an und dank Abo-​Modellen und bil­li­gen Credits ist es mög­lich, ein kom­plet­tes Heft für weni­ge hun­dert Euro mit ansehn­li­chen Bildern zu fül­len. Dass die­se Möglichkeit tat­säch­lich genutzt wird, wird in mei­ner Zeitschriftenanalyse sichtbar.

Doch was ist stän­dig in der Presse zu lesen? Verleger jam­mern über feh­len­de Anzeigen, Umsatzeinbrüche und Leserschwund. Ich bestrei­te nicht, dass das aus Sicht der Printmedien Anlass zur Sorge gibt, aber aus Sicht der Fotografen stellt sich das ganz anders dar.

Der – teil­wei­se schwie­ri­ge – Strukturwandel im Bildermarkt von teu­ren Macrostock-​Agenturen hin zu güns­ti­gen Microstock-​Agenturen ging für vie­le Profi-​Fotografen mit Umsatzeinbußen und neu­en Herausforderungen ein­her. Fast bin ich geneigt zu schrei­ben, der indi­rek­te Honorarverzicht der Fotografen (und nicht zu ver­ges­sen der schrei­ben­den Journalisten) federt die Probleme der Printmedien immer­hin so sehr ab, dass sie nur krän­keln statt im Sterbebett zu lie­gen. Wenn es die Microstock-​Agenturen nicht gäbe, hät­te nicht jede noch so klei­ne Orts‑, Innungs- oder Berufskrankenkasse ihre eige­ne vier­far­bi­ge Mitgliederzeitschrift, da bin ich mir sicher. Ich kann mir nicht vor­zu­stel­len, um wie vie­le Zeitschriften die deut­sche Medienlandschaft ärmer wäre, wenn es kei­ne Billigfotos mehr gäbe, aber ich ver­mu­te, dass ich nicht jeden Titel ver­mis­sen würde.

Ein wei­te­rer Weg ist der Schritt in Richtung PR: Viele Zeitschriften scheu­en sich schon lan­ge nicht mehr, die pro­fes­sio­nel­len Fotos direkt aus den Archiven von Firmen und Agenturen zu nut­zen – kos­ten­frei, ver­steht sich. Ich hat­te vor eini­gen Wochen eine Sendung eines Verlags mit Zeitschriften aus der Computer/​Elektronik-​Branche, in denen sich kein ein­zi­ges (in Zahlen: 0) gekauf­tes Foto befand.

Aber viel­leicht hän­gen bei­de Probleme auch zusam­men? Die Zeitschriften spa­ren an ihrem Kapitel – bil­li­ge Einheitsfotos statt groß­for­ma­ti­ger Exklusivfotos und Standard-​Agenturmeldungen statt preis­ge­krön­te Reportagen von Edelfedern – und die Leser wen­den sich frus­triert ab, um Ähnliches güns­ti­ger oder gleich gra­tis im Internet zu fin­den (obwohl sich auch die Online-​Ausgaben der Printmedien Mühe geben, Leser zu frustrieren).

Was sagt ihr dazu?