Frag den Anwalt: Die neue Serie zum Medienrecht, Urheberrecht und Bildrechten

Auf der Photokina habe ich mit unzäh­li­gen Leuten Gedanken aus­ge­tauscht. Darunter auch mit dem Rechtsanwalt Sebastian Deubelli, der sich auf die Themen Medienrecht und Urheberrecht spe­zia­li­siert hat.

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Foto: © Alexey Testov

Hier im Blog habe ich die Serie „Frag den Fotograf“ habe, wo ich Leserfragen beant­wor­te, die mir geschickt wer­den. Leider kann ich nicht alle Fragen beant­wor­ten, vor allem wenn es um recht­li­che Themen geht, weil mir da das Fachwissen fehlt.

An die­ser Stelle kommt Sebastian Deubelli ins Spiel.
Wir haben uns zusam­men über­legt, die Serie „Frag den Anwalt“ ins Leben zu rufen.

Da könnt ihr uns eure Fragen rund um die Themen Urheberrecht, Medienrecht, Bildrechte, Markenrecht, Designschutz und so wei­ter schi­cken und er wird ver­su­chen, die­se hier im Blog zu beantworten.

Damit wir bald mit der ers­ten Folge begin­nen kön­nen, freu­en wir uns auf eure Zuschriften:

Eure Fragen könnt ihr ein­fach hier als Kommentar hin­ter­las­sen oder mir eine Nachricht auf Facebook oder per Email schreiben.

Selbstverständlich könnt ihr dabei auch anonym blei­ben bzw. die Fragen kön­nen auf Wunsch im Blog anony­mi­siert ver­öf­fent­licht werden.

7 Gedanken zu „Frag den Anwalt: Die neue Serie zum Medienrecht, Urheberrecht und Bildrechten“

  1. Guten Tag, eine Frage, die sicher­lich SEHR vie­le Fotografen in Bezug auf Recht inter­es­sie­ren wird: Zahlt sich eine Abmahnung von Privatpersonen an (!) Privatpersonen in Deutschland über­haupt aus – im Vergleich zum Risiko bzw. den anlau­fen­den Kosten durch den Anwalt? Eine Abmahnung stellt ja kei­nen Rechtsanspruch dar, die­se kann ja genau­so igno­riert wer­den, wie ein nor­ma­les pri­vat ver­schick­tes Schreiben…

    Ich habe aktu­ell den Fall, dass jemand meh­re­re Bilder ohne mei­ne Erlaubnis von einer Webseite genom­men hat. Damit hat jemand auf Ebay eine (für ihn am Ende sehr lukra­ti­ve Auktion im unte­ren 4stelligen Euro Bereich) geschal­ten – ein­fach Google Bildersuche, und eine Auktion ist schnell erstellt. Und das alles dank mei­ner Bilder. Erstmal alles an Beweisen gesi­chert, Screenshot, PDF Druck usw. Die Auktion ist vor­bei, ich bin jetzt erst davon in Kenntnis gesetzt wor­den („Hey, waren das nicht Deine Fotos?“) und habe mich an die Person gewandt (Daten gibt es ja dank des VERI Programms von Ebay rela­tiv rasch) – kei­ne Reaktion.

    Gehe ich jetzt das Risiko einer Abmahnung /​ Unterlassungsaufforderung ein, kann es mir pas­sie­ren, dass ich auf mei­ner Forderung PLUS 400–600 Euro Anwaltskosten (laut Internetrecherche, kA wie viel es genau ist) für die Abmahnung sit­zen blei­be – wenn besag­te Person bei­spiels­wei­se zah­lungs­un­fä­hig wäre.

    Mich inter­es­siert der­zeit ein­fach, ob man sich im Alltag wirk­lich den Stress antut – oder aber sagt, es ist sowie­so sinn­los, da man am Ende ein zwei­tes Mal der Dumme ist (1. Bilderklau, 2. Anwaltskosten, 3. Gerichtskosten) Denn eine RSV springt ja bei Urheberrecht nicht ein, sprich es wäre mein rei­nes Privatvergnügen. Es ist sicher­lich kei­ne tri­via­le Frage, aber betref­fend tut sie eigent­lich alle Fotografen, die Fotos im Netz haben. Man kann Bilder ja viel­fäl­tig wider­recht­lich ver­wen­den heut­zu­ta­ge… Leider ist das Ignorieren von Urheberrechten in den meis­ten Augen ein „Kavaliersdelikt“, und das stört mich ehr­lich gesagt sehr.

    MfG Chris

  2. Kann ich Fotos von einem öffent­li­chen Park, der von einem fran­zöschien Landschaftsarchitekten gestal­tet wur­de, in einem Kalender ver­wen­den und verkaufen?
    Eine Anfrage bei der Stadt hat nur axel­zu­cken her­vor­ge­ru­fen da die­se Thema dort nicht bekannt war.
    Fotos von einem öffent­li­chen Park unter­lie­gen kei­ner Einschränkung war die Antwort.
    Stimmt das?

    MfG Sepp

  3. @Chris: Eine RSV zahlt nicht, wenn gegen Dich ein Urheberrechtsstreit geführt wird, weil Du eine Urheberrechtsverletzung began­gen hast. Wie es aber aus­sieht, wenn Du Forderungen gel­tend machen willst, steht auf einem ande­ren Blatt. Es könn­te durch­aus sein, dass die Versicherung hier zahlt. Einfach mal anru­fen und nachfragen.

    Ich habe auch eine schö­ne Frage an Herrn Deubelli:
    Aufnahmen von öffent­li­chen Straßen und Plätzen aus, fal­len ja unter die Panoramafreiheit (§59 UrhG), sofern sich die abge­bil­de­ten Werke (Architektur, Kunstwerke…) dau­er­haft in der Öffentlichkeit befin­den. Wasserstraßen (Flüsse, Kanäle etc.) soll­ten, wie alle ande­ren Straßen auch, eben­falls zu den öffent­li­chen Straßen und Plätzen gehö­ren, d.h., wenn ich ein Foto von einem Boot aus mache, müss­ten die Aufnahmen auch unter §59 UrhG fal­len. Wie ist es aber, wenn ich die Aufnahmen von einem Ausflugsdampfer aus mache? Dieser befin­det sich ja in Privatbesitz (nicht in mei­nem…), folg­lich müss­ten doch Aufnahmen, die z.B. bei einer Hafenrundfahrt ent­ste­hen, ähn­lich zu behan­deln sein, wie Aufnahmen aus einer pri­va­ten Wohnung her­aus, oder nicht (Stichwort: Hundertwasserhaus)?

  4. Falls es zu einem Rechtsstreit kom­men soll­te, weil ich bei einer Agentur (z.B. Fotolia) Bilder ver­öf­fent­licht habe, mit denen ich die Rechte drit­ter ver­let­ze und die­se drit­ten nun die Agentur ankla­gen, in wie­weit bin ich als Photograph noch haftbar?

    In der AGB von Alamy steht expli­zit das ich haf­te, bei Fotolia hin­ge­gen (soweit ich weiß) nicht.

  5. Ich habe auch eine Frage zur bay­ri­sche Schlösserverwaltung. Diese geht mitt­ler­wei­le soweit, dass die­se auch für vie­le Seen in Bayern eine Fotoerlaubnis fodern. Ist dies über­haupt rechtens ?
    Oder darf die Schlösserverwaltung nur eine Fotoerlaubnis for­dern, für Grundstücke, die von denen ver­wal­tet werden ?
    Danke.

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