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OLG-​Urteil: Motivschutz und die Grenzen der Nachstellung eines Bildes

Vor ziem­lich genau zehn Jahren habe ich die­sen aus­führ­li­chen Artikel über das Problem mit „Copycats“ in der Stockfotografie geschrieben.

Darin beschrei­be ich die unfai­ren Vorteile, wel­che sich Mitbewerber ver­schaf­fen, wenn sie sys­te­ma­tisch Besteller-​Bilder ande­rer Fotografen kopie­ren und wie schwer es ist, dage­gen vorzugehen:

Rechtlich gese­hen ist es lei­der schwer, gegen sol­che Kopien anzu­ge­hen, weil „nach­ge­stell­te Fotos“ im Gegensatz zu „iden­ti­schen Fotos“ nicht auto­ma­tisch einen Urheberrechtsverstoß bedeu­ten. Da kommt es dar­auf an, wie ähn­lich sich Kopie und Original sehen und ist meist eine Auslegungssache des Gerichts.“

(Auszug aus dem zitier­ten Blogartikel)

Die Grenzen zwi­schen Inspiration und Plagiat sind auch schwer zu grei­fen, wes­halb sich in der Stockfotografie-​Szene meist der Gedanke durch­ge­setzt hat, dass wir alle irgend­wo irgend­wann von jeman­dem kopie­ren und eben­so kopiert wer­den. Das gehö­re irgend­wie dazu, vor allem, weil sich die gut ver­kau­fen­den Themen kaum ändern und so wenig Spielraum für Ausweichmöglichkeiten bleibt, wenn mensch die­se Motive abde­cken möch­te („Business-​Handshake“, anyone?).

So muss ich als durch mei­nen Blog und mei­ne Publikationen beson­ders in der Öffentlichkeit ste­hen­der Stockproduzent meist zäh­ne­knir­schend hin­neh­men, wenn sich ande­re aus mei­nem gro­ßen Bilderfundus mehr oder weni­ger detail­ge­nau bedie­nen als Inspirationsquelle.

Das Bild und die Kopie

Manchmal gibt es aber Motive, auf die unser Team beson­ders stolz ist, weil sie eben noch nicht hun­dert­fach vor­han­den sind, vor allem, wenn die­se sich dann auch noch sehr gut verkaufen.

Als Beispiel hier die­ses 3D-​Rendering mei­nes 3D-​Grafikers von einem schwe­ben­den Sofa, seit November 2015 im Adobe Stock Portfolio (damals noch Fotolia):

Unser Original-​3D-​Rendering…

Ich rieb mir nicht schlecht die Augen, als ich im Februar 2020 im Adobe Stock Portfolio des Fotografen Rafael Classen die­ses Bild sah:

…und das Bild von Classen

Es ist das glei­che Sofa, die glei­che Topfpflanze, der glei­che Beistelltisch, und die glei­che Korkenlampe. Selbst die Kissen, wel­che beim Sofa (ein 3D-​Modell der Firma Evermotion, u.a. aus die­sem Set) brav auf dem Sofa plat­ziert waren, wur­den in fast iden­ti­scher Kombination genutzt. Auch die Farbwahl ist sehr ähn­lich, die Gemeinsamkeiten bei­der Bilder sind auf den ers­ten Blick grö­ßer als die Unterschiede.

Das Bild von Classen unter­schei­det sich in mar­gi­na­len Details: Der Fußboden ist zum Beispiel dunk­ler mit ande­rem Muster, die Fernbedienung ist ein ande­res Modell und das Bild hat weni­ger Vignettierung und ein ande­res Seitenverhältnis.

Herr Classen hat­te schon vor­her eini­ge Bilder in sei­nem Portfolio, wel­che mei­nen Bildern (und denen ande­rer Kollegen) mei­ner Ansicht nach auf­fäl­lig ähn­lich sahen, aber hier woll­te ich doch eine Grenze ziehen.

Ich mel­de­te die Kopie via DMCA-​Formular an Adobe Stock, wel­che die­se dar­auf­hin sperr­te, bis der Anbieter Widerspruch ein­leg­te. Nach den Regeln von Adobe müss­te ich nun nach­wei­sen, dass mei­ne Meldung recht­lich nach­voll­zieh­bar sei, sonst wür­de die Kopie wie­der in den Verkauf kommen.

Also for­der­te ich durch mei­nen Anwalt in einer Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, was Classen ablehn­te. Daraufhin reich­ten wir im April 2020 Klage wegen Urheberrechtsverletzung ein.

Kurz dar­auf reich­te Classen eine Widerklage gegen mich wegen Urheberrechtsverletzung ein, weil er der Ansicht war, ich hät­te fünf sei­ner Bilder kopiert.

Die Gerichtsentscheidungen:
1. LG München

Vor dem Landgericht München wur­de unse­re Klage (und auch die Widerklage) im Dezember 2021 abge­wie­sen. Hauptsächlich mit der Begründung, alle Werke sei­en nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil es nach §72 UrhG weder ein Lichtbild (aka „Foto) noch ein Werk nach §2 UrhG sei:

Inwiefern ein licht­bild­ähn­li­cher Schutz auch für Computerbilder bzw. Computeranimationen sowie mit Hilfe der Digitaltechnik ver­än­der­te oder neu­kom­po­nier­te Bilder gewährt wird, ist umstrit­ten (Dreier/​Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 72, Rn. 7, 8 m.w.N.; ver­nei­nend KG, GRUR 2020, 280). Ausgangspunkt der vor­zu­neh­men­den Auslegung des § 72 UrhG ist der Wortlaut der Norm, wonach maß­geb­lich auf den Schaffensvorgang und nicht auf das Ergebnis des Schaffensprozesses abge­stellt wird. Dementsprechend kann für die Beantwortung der Frage, was unter „Erzeugnissen, die ähn­lich wie Lichtbilder her­ge­stellt wer­den“ zu ver­ste­hen ist. allein das Ergebnis des Herstellungsverfahrens letzt­lich nicht maß­geb­lich sein. Erforderlich ist nach dem Wortlaut der Norm viel­mehr, dass ein ähn­li­ches Herstellungsverfahren wie bei der Erstellung von Lichtbildern ange­wandt wird. Insoweit kommt es jedoch nicht ent­schei­dend auf den Schaffensvorgang aus Sicht des Anwenders der Technik, son­dern auf die Vergleichbarkeit der tech­ni­schen Prozesse an. Für die Ähnlichkeit der Prozesse spricht, dass bei der Erstellung einer Computergrafik auch Gegenstände zunächst räum­lich in ganz bestimm­ter Weise zuein­an­der ange­ord­net, eine bestimm­te Farbwahl getrof­fen und sodann gege­be­nen­falls über Art, Anzahl und Position der Lichtquellen ent­schie­den wird. Dies genügt jedoch nicht, um von einem licht­bild­ähn­li­chen Erzeugnis aus­zu­ge­hen. Zentrales Argument für die Privilegierung der Lichtbilder war der Einsatz der Technik der Fotografie. Im Fokus steht dabei die tech­ni­sche und nicht die schöp­fe­ri­sche Leistung. Charakteristische Merkmale der Fotografie sind aber zum einen der Einsatz von strah­len­der Energie und zum ande­ren die Abbildung eines im Moment der Bilderschaffung vor­han­de­nen, kör­per­li­chen Gegenstands (OLG Köln, GRUR-​RR 2010, 141, 142; KG, GRUR 2020, 280, 284; BeckOK UrhR/​Lauber-​Rönsberg, 32. Ed. 15.9.2021 , UrhG, § 72, Rn. 33).

Beide Merkmale erfüllt das streit­ge­gen­ständ­li­che Rendering indes nicht. Es han­delt sich hier­bei gera­de nicht um eine unter Einsatz strah­len­der Energie erzeug­te selbst­stän­di­ge Abbildung der Wirklichkeit, son­dern viel­mehr um eine mit­tels elek­tro­ni­scher Befehle erzeug­te Abbildung von vir­tu­el­len Gegenständen.“

aus dem Urteil des LG München vom 3.12.2021

Angesichts der moder­nen Technik, die schon jahr­zehn­te­lang Einzug in die Bildproduktion gehal­ten hat­te, woll­ten wir nicht so recht glau­ben, dass wir kei­ne Urheberrechte an unse­rem Bild hät­ten, nur weil es kein Foto, son­dern ein 3D-​Rendering sei.

Deshalb leg­ten wir Berufung gegen das Urteil ein. Auch Rafael Classen leg­te Berufung wegen sei­ner abge­wie­se­nen Widerklage ein.

2. OLG München

Wie wir gehofft hat­ten, betrach­te­te das Oberlandgericht München den Fall dif­fe­ren­zier­ter und fäll­te am 29.6.2023 ein Urteil zu unse­ren Gunsten (OLG München, Aktenzeichen 29 U 256/​22).

Erstens wur­de aner­kannt, dass auch 3D-​Renderings Urheberschutz genie­ßen kön­nen, wenn sie eine gewis­se künst­le­ri­sche Leistung erken­nen las­sen. Ausführlicher wird die­ser Aspekt in die­sem Blogpost auf der Webseite mei­nes Anwalts zitiert.

Zweitens legt das OLG München aus­führ­lich dar, unter wel­chen Bedingungen nicht nur direk­te Kopien eines Originals, son­dern auch Varianten davon schutz­fä­hig sein können:

[…] Ist die Veränderung der benutz­ten Vorlage indes­sen so weit­rei­chend, dass die Nachbildung über eine eige­ne schöp­fe­ri­sche Ausdruckskraft ver­fügt und die ent­lehn­ten eigen­per­sön­li­chen Züge des Originals ange­sichts der Eigenart der Nachbildung ver­blas­sen, liegt kei­ne Bearbeitung oder ande­re Umgestaltung i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 UrhG […], son­dern ein selbst­stän­di­ges Werk vor, das in frei­er Benutzung des Werks eines ande­ren geschaf­fen wor­den ist und das […] ohne Zustimmung des Urhebers des benutz­ten Werks ver­öf­fent­licht und ver­wer­tet wer­den darf.“

Genau die­se Bedingung sei in unse­rem Fall aber nicht erfüllt worden:

Bei einem Vergleich des Gesamteindrucks der bei­den Gestaltungen zeigt sich, dass die­ser auch im Rendering des Beklagten durch eben­die­se Elemente, das impuls­be­ding­te Abheben, die Wellenform, den Hintergrundkontrast und – in etwas gerin­ge­rem Maße – durch den Schattenwurf bestimmt wer­den. Gerade die wel­len­för­mi­ge Ausrichtung der Einzelelemente mit ihren ein­zel­nen Drehrichtungen und Neigungswinkeln ist prak­tisch iden­tisch zum klä­ge­ri­schen Rendering und erzeugt in glei­cher Weise den Eindruck eines kurz nach dem Abheben der Dinge erfolg­ten Schnappschusses, wobei auch der Kontrast der größ­ten­teils hel­len Elemente vor einem ähn­li­chen Blauton im Hintergrund die Wirkung ver­stärkt. Die Unterschiede der Gestaltungen, die vor allem durch einen dunk­le­ren Boden mit stär­ke­rer Zeichnung der Bohlen sowie den sich stär­ker auf der Wand als auf dem Boden abzeich­nen­den Schattenwurf bestimmt wer­den, prä­gen den Gesamteindruck beim Rendering der Beklagten dage­gen nicht so nach­drück­lich, dass die sich auf­drän­gen­den und ins Auge ste­chen­den Übereinstimmungen in ihrer Gesamtwirkung ver­blas­sen wür­den.
Da durch den stark über­ein­stim­men­den Gesamteindruck bei­der Renderings die ursprüng­li­che klä­ge­ri­sche Gestaltung beim Rendering des Beklagten deut­lich wie­der­zu­er­ken­nen ist, greift des­sen Gestaltung in den Schutzbereich des älte­ren klä­ge­ri­schen Werkes ein.“

3. Die Widerklage

Rafael Classen behaup­tet in sei­ner Widerklage, ich hät­te mit die­sen fünf Werken sei­ne Urheberrechte ver­letzt, weil er fast iden­ti­sche Bilder vor­her erstellt hätte:

Großes wei­ßes Fragezeichen vor gel­ber Wand mit Textfreiraum als FAQ Konzept
Kontakt und Kommunikation Symbole vor gel­ber Wand als Hintergrund
Leute auf Messe unter einem lee­ren Werbeplakat oder Werbebanner
Viele anony­me ver­schwom­me­ne Leute gehen im Einkaufszentrum einkaufen
Anonyme unschar­fe Menschenmenge unter­wegs auf einer Business Messe

Bei den bei­den gel­ben 3D-​Renderings mit den Icons an der Wand lehn­te das Oberlandgericht München die Berufung der Widerklage mit Verweis auf die zu gerin­ge Schöpfungshöhe ab:

Bezüglich der Renderings des Beklagten […] ist dem Landgericht dar­in zu fol­gen, dass die­se nicht die nöti­ge Gestaltungshöhe im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG auf­wei­sen und daher kei­nen Werkschutz im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 oder Nr. 5 UrhG genießen.

Es han­delt sich jeweils um im Schriftverkehr übli­che Zeichen in einer übli­chen Schrifttype, die im wei­tes­ten Sinne mit Kommunikation zu tun haben, wofür wie­der­um die Wahl der Farbe Gelb und des kon­kre­ten Farbtons wegen der Assoziation zu Postdienstleistungen beson­ders nahe­lie­gend erscheint. Der durch das Anlehnen an einer Wand, den Schattenwurf und die Spiegelung auf dem Boden ent­ste­hen­de räum­li­che Eindruck ist eben­falls im Bereich von Logos und in der Werbegrafik hin­läng­lich geläu­fig und hebt die bei­den Gestaltungen nicht vom Alltäglichen und hand­werk­lich Üblichen ab.“

Bei den drei Fotos der Kölner Messe sei zwar die Schöpfungshöhe erreicht, aber unbe­rech­tig­te Kopien sei­en mei­ne Fotos nicht:

Auch sofern man in den Aufnahmen des Beklagten blo­ße Lichtbilder nach § 72 UrhG erbli­cken wür­de, fehl­te es an einer Verletzung, da die­se nach dem oben Gesagten kei­nen Motivschutz gegen nicht­iden­ti­sche oder nicht nahe­zu iden­ti­sche Gestaltungen genie­ßen, so dass es sogar jeder­mann frei­steht, das glei­che vor­ge­ge­be­ne Motiv vom sel­ben Standort und unter den­sel­ben Lichtverhältnissen noch ein­mal aufzunehmen.“

Richtungsweisende Entscheidung

Mit dem Urteil des OLG München haben wir nun die ers­te Entscheidung seit lan­gem, die sich aus­führ­lich mit dem Motivschutz von 3D-​Renderings und Fotos befasst.

Ob Motive nach­ge­stellt wer­den dür­fen, hängt dem­nach von vie­len Faktoren ab, die im Einzelfall geprüft wer­den müs­sen. Eine Urheberrechtsverletzung liegt in der Regel dann vor, wenn die den Gesamteindruck prä­gen­den Gestaltungselemente des Originals auch in der Kopie vorliegen.

Weitere Termine

Auch wenn die­se Klage erle­digt ist, gibt es wei­te­re Gerichtstermine mit Herr Classen. Am Mittwoch, den 8.5.2024 fin­det vor dem Landgericht Düsseldorf der Gütetermin und Verhandlungstermin wegen „Folgeansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzung durch Veröffentlichungen eines Mitbewerbers und daten­schutz­recht­li­cher Auskunft“. Die Einstweilige Verfügung in die­sem Zusammenhang hat er bis­her größ­ten­teils ver­lo­ren, inso­fern bin ich auch da zuversichtlich.

Die besten Bildagenturen 2023 (Auswertung meiner Umfrage)

Dies ist jetzt schon die ach­te Auswertung mei­ner jähr­li­chen Umfrage unter mei­nen Leser*innen, wel­che Agenturen ihnen im Vorjahr, also dies­mal 2023, den meis­ten Umsatz gebracht haben.
Die Agenturen soll­ten sie nach Umsatz abstei­gend sor­tiert als Kommentar hin­ter­las­sen. Zusammen mit mir haben sich 38 Fotograf*innen betei­ligt. Leider weni­ger als in den Vorjahren, aber trotz­dem vie­len Dank dafür!

Die Ergebnisse will ich euch hier ger­ne vor­stel­len. Zuerst die ein­deu­ti­ge Grafik (Klick zum Vergrößern):

Die besten Bildagenturen 2023

  1. Adobe Stock* (368) (-)
  2. Shutterstock* (238) (-)
  3. iStock (140) (-)
  4. Dreamstime* (111) (-)
  5. Alamy (107) (-)
  6. Depositphotos (77) (+1)
  7. Pond5* (52) (+8)
  8. 123rf* (42) (-)
  9. Photocase (28) (+2)
  10. Wirestock (24) (+2)
  11. Zoonar* (23) (+2)
  12. EyeEm (22) (-6)
  13. Westend61 (17) (-4)
  14. Getty Images (17) (-4)
  15. Canva (17) (-1)

Meine Vorgehensweise:
Ich habe in einer Excel-​Tabelle eine Liste gemacht und in die ers­te Spalte jede Agentur ein­ge­tra­gen, die genannt wur­de. In den nächs­ten Spalten habe ich dann für jede Teilnehmer*in und jede Agentur Punkte ver­ge­ben, basie­rend auf der Sortierung der genann­ten Agenturen. Die ers­te Agentur, also die mit dem meis­ten Umsatz, bekam 10 Punkte, die als zwei­tes genann­te Agentur bekam 9 Punkte und so wei­ter.
Die Werte habe ich pro Agentur sum­miert und die Liste dann nach den Punkten sor­tiert. Das Ergebnis seht ihr oben, die Zahl in Klammern ist also die Gesamtpunktzahl der jewei­li­gen Agentur.
Insgesamt wur­den 33 ver­schie­de­ne Agenturen benannt, ich habe die Liste jedoch auf die ers­ten 15 Agenturen beschränkt, weil das sta­tis­ti­sche Rauschen zum Ende hin mit meist nur einer Nennung sehr viel grö­ßer ist.

Hinweise:
Bei der Umfrage wur­de nicht unter­schie­den, ob die Leute Videos oder Fotos oder bei­des ver­kau­fen, wie vie­le Dateien sie online haben oder seit wann sie dort hoch­la­den. In der letz­ten Klammer sehr ihr die Veränderung zum Vorjahr.

In der Liste oben sind iStock und Getty zwar getrennt auf­ge­führt, ganz trenn­scharf las­sen sich die­se jedoch nicht aus­ein­an­der­hal­ten, da iStock ja auch über Getty Images ver­kauft und bei­de Agenturen zusam­men­ge­hö­ren. Aber selbst wenn ich Getty zu iStock addiert hät­te, hät­te sich an der Platzierung von iStock auf dem drit­ten Platz nicht geän­dert, dafür wäre hin­ten nur Vecteezy als Neueinsteiger auf Platz 15 auf­ge­taucht, wenn Getty ent­fal­len wäre.

Meine bes­ten Agenturen 2023
Wer die obi­ge Liste nach­rech­nen oder anders aus­wer­ten will, kann das eben­falls machen, mei­ne Datenbasis ist frei ein­seh­bar, nur ein Teilnehmer hat mir sei­ne Daten per Direktnachricht geschickt.

Was jedoch noch fehlt, sind die Agenturen, bei denen ich selbst 2023 am meis­ten Umsatz erzielt habe und die ich eben­falls in obi­ge Rechnung habe ein­flie­ßen las­sen. In Klammern wie­der die Veränderung zum Vorjahr:

  1. Adobe Stock (-)
  2. Shutterstock (-)
  3. Canva (-)
  4. 123rf (-)
  5. Zoonar (-)
  6. Dreamstime (+1)
  7. Alamy (+1)
  8. EyeEm (-2)
  9. Pond5 (-)
  10. Westend61 (-)

Was sagt uns diese Auswertung?

Adobe Stock hat sei­ne Spitzenposition im Vergleich zu den Vorjahren noch wei­ter aus­ge­baut, Shutterstock bleibt jedoch – mit gebüh­ren­dem Abstand – wei­ter­hin sta­bil auf dem zwei­ten Platz.

iStock führt das Mittelfeld an, in dem sich noch Dreamstime, Alamy und Depositphotos tum­meln. Die rest­li­chen Agenturen sind kaum noch der Rede wert. Diese Formulierung fand sich auch häu­fig in den Kommentaren der Teilnehmer.

Hier könnt die auch die Auswertungen aus den Jahren 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018 und 2017 nachlesen.

Interessante Auffälligkeiten

Den größ­ten Abstieg muss­te EyeEm erlei­den, was sehr wahr­schein­lich direkt mit deren Insolvenz letz­tes Jahr zusam­men­hängt. Am stärks­ten auf­ge­stie­gen ist Pond5, wobei ich hier nicht erken­nen kann, wor­an das lie­gen könnte.

Die Beteiligung die­ses Jahr war lei­der auch deut­lich gerin­ger, was die Datenqualität natür­lich etwas lei­den lässt.

Habt ihr die Ergebnisse erwar­tet? Oder sind Überraschungen für euch dabei?

* Affiliate-​Link

Adobe Stock schüttet Einnahmen aus Dataset-​Trainings an Anbieter aus

Seit eini­gen Monaten sind die beein­dru­cken­den Ergebnisse der Adobe-​eigenen gene­ra­ti­ven KI „Firefly“ als Beta-​Test zu sehen. Entweder auf der eige­nen Webseite oder direkt inte­griert in der Beta-​Version von Adobe Photoshop.

Adobe hat immer betont, dass deren KI-​Training legal, ethisch und mora­lisch sau­ber ablie­fe (und damit indi­rekt andeu­te­te, dass das nicht bei allen Anbietern der Fall sei).

Dafür wur­den eher still­schwei­gend die Nutzungsbedingungen von Adobe Stock im März 2023 geän­dert (mehr dazu hier), ein Opt-​Out war somit nicht mög­lich, wenn Künstler wei­ter­hin ihre Werke bei Adobe Stock anbie­ten wollten.

Hand zählt Münzen (KI-​generiert, gepromp­tet von Robert Kneschke)

Ein gewich­ti­ger Kritikpunkt der Künstler war bis­her, dass Adobe sich noch nicht dazu geäu­ßert hat, wie die Anbieter für deren Datennutzung hono­riert wer­den, mit der die Adobe-​KI zum Lernen gefüt­tert wurde.

Es hieß nur, es wer­de an einem Kompensationsmodell gear­bei­tet, des­sen Details ver­öf­fent­licht wer­den, sobald Firefly die Beta-​Phase been­det hat.

Das ist nun der Fall. Adobe Firefly ist nicht mehr in der Beta-​Phase und damit kön­nen die Ergebnisse nun auch kom­mer­zi­ell genutzt (und zu Adobe Stock hoch­ge­la­den) wer­den. Die Bilder ent­hal­ten auch kein sicht­ba­res Adobe-​Wasserzeichen mehr. 

Parallel dazu ver­öf­fent­lich­te Adobe die­sen Blogartikel, in dem das Vergütungsmodell namens „Firefly-​Bonusvergütungsplan“ vor­ge­stellt wird. Die ers­te Auszahlung an die Fotografen ist schon im Nutzer-​Backend von Adobe Stock sicht­bar. Der Betrag taucht unter „Einnahmen“ am 13.09.2023 auf, aber nicht unter „Downloads“ oder „Aktivitäten“.

Im Discord-​Server von Adobe Stock haben Nutzer von Beträgen von fast 2.500 USD berich­tet.

Wie wurde die Vergütung berechnet?

Hier ist Adobe lei­der etwas nebu­lös. In die­sem Hilfe-​Artikel wird die Vergütung genau­er erklärt.
Der Bonus basiert auf der Gesamtzahl der geneh­mig­ten Bilder, die bei Adobe Stock ein­ge­reicht wur­den, sowie der Anzahl der Lizenzen, die die­se Bilder in den 12 Monaten zwi­schen dem 3. Juni 2022 und dem 2. Juni 2023 gene­riert haben.

Damit scheint es, dass Adobe kei­ne zwin­gen­de Beziehung zwi­schen der Bonuszahlung und dem KI-​Training her­stellt, son­dern haupt­säch­lich Portfoliogröße und Umsatz als Faktoren berücksichtigt.

Interessant ist, dass des­halb auch eini­ge rei­ne KI-​Portfolios eine Vergütung erhal­ten haben, obwohl Adobe ver­mut­lich kein Interesse dar­an hat, KI-​Bilder für KI-​Trainings zu ver­wen­den, weil dadurch nach­weis­lich die KI-​Qualität leidet.

Geplant sind even­tu­ell auch künf­ti­ge Bonuszahlungen, die sich dann aber nur auf neu ein­ge­reich­te Werke und Verkäufe stüt­zen sol­len und deren Berechnung sich Adobe offen hält.

Auch andere Bildagenturen wollen kompensieren

Fast zeit­gleich kam auch die Meldung, dass eine „ethi­sche KI-​Bilder Initiative“ namens „The Fair Diffusion Program“ gegrün­det wur­de, wel­che sich eben­falls die fai­re Bezahlung der Urheber an den KI-​Trainingsdaten auf die Fahnen geschrie­ben hat.

Mit dabei sind unter ande­rem die Bildagenturen Alamy, Getty Images und Envato. In einem Blogpost schrieb Alamy, dass die Teilnahme der Fotografen unter deren „Novel Use“ sche­me (auf­find­bar im Nutzerbereich unter „Additional reve­nue opti­ons“) fal­le. Wer also die „Novel use“ bei Alamy akti­viert hat, des­sen Bilder wer­den für KI-​Trainings verwendet.

Wie hoch oder nied­rig die Vergütung genau ist und wie Getty Images und Envato die Teilnahme der Fotografen hand­ha­ben, ist noch unklar.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Zahlungen von Adobe Stock, Shutterstock, Alamy und ande­ren Bildagenturen zei­gen, dass es mit etwas gutem Willen tat­säch­lich mög­lich ist, Urheber für ihre Beteiligung an den KI-​Trainingsdaten zu entlohnen.

Damit wird die Luft dün­ner für ande­re Anbieter wie den von mir ver­klag­ten LAION e.V., wel­che der Ansicht sind, sich urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werke für KI-​Trainings unge­fragt und unent­gelt­lich aus dem Internet holen zu dürfen.

Leider ver­zich­tet Adobe aus­drück­lich dar­auf, auch eine Opt-​Out-Möglichkeit anzu­bie­ten.

Was sagt ihr zu dem Bonus?
Wie viel habt ihr erhalten?

Die Bestseller-​Kategorien in Microstock-​Bildagenturen: Das Spiel mit den Zahlen

Vor eini­gen Tagen gab es im Blog der Microstock-​Upload-​App Xpiks den Blogartikel mit dem Titel „Best-​selling micros­tock cate­go­ries: let the num­bers talk“.

Darin ana­ly­siert Taras Kushnir die Microstock-​Verkäufe des Fotografen und Bloggers Steve Heap vom Blog Backyard Silver, den eini­ge viel­leicht schon aus mei­nem Buch „Stockfotografie. Geld ver­die­nen mit eige­nen Fotos“ ken­nen.

Steve hat Taras vom Xpiks-​Blog sei­ne Verkaufszahlen von über 15 Jahren zur Verfügung gestellt und der Blog woll­te her­aus­fin­den, aus wel­chen Kategorien sich am bes­ten Bilder ver­kau­fen bei Shutterstock und Adobe Stock.

Industrie oder Natur: Was ver­kauft sich bes­ser? (KI-​Montage)

Dazu haben sie die Bildkategorien, wel­che beim Hochladen ange­ben wer­den müs­sen (zum Beispiel „Landschaft, Menschen, Technik, Transport, Tiere, …) gezählt und geschaut, wie viel Bilder Steve in jeder Kategorie hat und wie viel er davon ver­kauft hat.

Als über­ra­schen­de Erkenntnis stand dann fest:

Es ist leicht zu erken­nen, dass Parks/​Outdoor, Transportmittel, Gebäude/​Landmarken und Natur die abso­lu­ten Top-​Seller-​Kategorien sind. Der letz­te Punkt mag vie­le über­ra­schen: Jeder Microstock-​Leitfaden „Wie man Geld ver­dient“ beginnt mit der Empfehlung, KEINE Naturaufnahmen zu machen, weil die Agenturen so voll davon sind. Doch die Daten lügen nicht, und Steve ver­dient auch im Jahr 2023 noch mit Naturaufnahmen.“

Diese Aussage über­rasch­te mich tat­säch­lich und des­halb schau­te ich mir die Datenbasis und Analyse genau­er an. Schnell fand ich den Fehler.

Steve hat ca. 35% sei­nes Portfolios von ins­ge­samt ca. 12.000 Bildern vol­ler Naturbilder, da über­rascht es nicht, dass er davon – im Verhältnis gese­hen – viel ver­kauft. Ich selbst habe über­wie­gend Menschenbilder im Portfolio, wes­halb es wenig über­rascht, dass sich aus mei­nem Portfolio vor allem Menschenbilder verkaufen.

Sinnvoller wäre die Analyse gewe­sen, wenn die Prozentzahlen der Kategorien im Portfolio ver­gli­chen wor­den wären mit denen der Einnahmen der glei­chen Kategorie.

Für die Bildagentur Adobe Stock habe ich das mal gemacht, basie­rend auf den Zahlen des ver­link­ten Blogartikels.

Das Ergebnis sah dann so aus:

Wichtig ist hier die letz­te far­bi­ge Spalte: Hier wird gezeigt, um wie vie­le Prozentpunkte die Verkäufe abwei­chen von der Anzahl der Bilder in der glei­chen Kategorie.

Hier könnt ihr sehen, dass sich Bilder aus den Kategorien Wissenschaft, Tiere, Gebäude und Industrie bes­ser als erwar­tet ver­kauft haben, wäh­rend sich Kategorien wie Natur, Technologie oder Lebensmittel weni­ger gut ver­kauft haben.

(Kurzer Disclaimer: Für die vier unters­ten Kategorien wur­den im Blogartikel kei­ne abso­lu­ten Zahlen genannt, daher habe ich die­se geschätzt, glei­ches gilt für die Kategorien, wel­che in der Spalte „Portfolio %“ 1,2 ste­hen haben. Außerdem zeigt die Spalte „Sales abso­lut“ kei­ne Verkäufe, son­dern die Umsätze.)

Meine Analyse besagt qua­si das genaue Gegenteil von Taras‘ Analyse, obwohl wir die glei­chen Daten ver­wen­det haben.

Eine wei­te­re Mögliche Herangehensweise wäre der RPI-​Vergleich pro Kategorie gewe­sen. Dafür müs­sen wir wis­sen, wie vie­le Bilder Steve pro Kategorie abso­lut im Portfolio hat. Das kön­nen wir extra­hie­ren aus den Prozentzahlen sowie der Gesamtsumme von ca. 12.000 Bildern bei Adobe Stock.

Die Bilder pro Kategorie wer­den dann durch die Umsätze der glei­chen Kategorie geteilt. Je höher der Wert, des­to mehr Geld bringt ein Bild.

Hier das Ergebnis gra­fisch aufbereitet:

Wie ihr seht, ist das Ergebnis ähn­lich, aber nicht iden­tisch. Industriebilder erziel­ten den meis­ten Umsatz, gefolgt Wissenschaft und Tieren. (Drinks habe ich mal außen vor gelas­sen, weil da schon die nied­ri­ge geschätz­te Portfoliogröße das Ergebnis zu stark ver­fäl­schen kann). Am schlech­tes­ten schnit­ten hier wie­der Lebensmittel, Technologie, Sport und Landschaften ab.

Ich habe die­sen Artikel geschrie­ben, um zu zei­gen, dass es wich­tig ist, sich die Datenbasis genau anzu­se­hen, bevor basie­rend auf viel­leicht unge­nau­en Daten Geschäftsentscheidungen getrof­fen werden.

Wer an die­sem Thema inter­es­siert ist, dem emp­feh­le ich die­se bei­den Bücher, wel­che ich mehr­mals mit Gewinn gele­sen habe:

Die besten Bildagenturen 2022 (Auswertung meiner Umfrage)

Dies ist jetzt schon die sieb­te Auswertung mei­ner jähr­li­chen Umfrage unter mei­nen Leser*innen, wel­che Agenturen ihnen im Vorjahr, also dies­mal 2022, den meis­ten Umsatz gebracht haben.
Die Agenturen soll­ten sie nach Umsatz abstei­gend sor­tiert als Kommentar hin­ter­las­sen. Zusammen mit mir haben sich 56 Fotograf*innen betei­ligt. Vielen Dank dafür!

Die Ergebnisse will ich euch hier ger­ne vor­stel­len. Zuerst die ein­deu­ti­ge Grafik (Klick zum Vergrößern):

Die besten Bildagenturen 2022

  1. Adobe Stock* (494) (-)
  2. Shutterstock* (386) (-)
  3. iStock (229) (-)
  4. Dreamstime* (141) (-)
  5. Alamy (129) (-)
  6. EyeEm (116) (+2)
  7. Depositphotos (116) (-)
  8. 123rf* (72) (-2)
  9. Westend61 (63) (+1)
  10. Getty Images (55) (+1)
  11. Photocase (44) (+2)
  12. Wirestock (27) (-3)
  13. Zoonar* (26) (+2)
  14. Canva (25) (neu)
  15. Pond5* (22) (-3)

Meine Vorgehensweise:
Ich habe in einer Excel-​Tabelle eine Liste gemacht und in die ers­te Spalte jede Agentur ein­ge­tra­gen, die genannt wur­de. In den nächs­ten Spalten habe ich dann für jede Teilnehmer*in und jede Agentur Punkte ver­ge­ben, basie­rend auf der Sortierung der genann­ten Agenturen. Die ers­te Agentur, also die mit dem meis­ten Umsatz, bekam 10 Punkte, die als zwei­tes genann­te Agentur bekam 9 Punkte und so wei­ter.
Die Werte habe ich pro Agentur sum­miert und die Liste dann nach den Punkten sor­tiert. Das Ergebnis seht ihr oben, die Zahl in Klammern ist also die Gesamtpunktzahl der jewei­li­gen Agentur.
Insgesamt wur­den 45 ver­schie­de­ne Agenturen benannt, ich habe die Liste jedoch auf die ers­ten 15 Agenturen beschränkt, weil das sta­tis­ti­sche Rauschen zum Ende hin mit meist nur einer Nennung sehr viel grö­ßer ist.

Hinweise:
Bei der Umfrage wur­de nicht unter­schie­den, ob die Leute Videos oder Fotos oder bei­des ver­kau­fen, wie vie­le Dateien sie online haben oder seit wann sie dort hoch­la­den. In der letz­ten Klammer sehr ihr die Veränderung zum Vorjahr.

In der Liste oben sind iStock und Getty zwar getrennt auf­ge­führt, ganz trenn­scharf las­sen sich die­se jedoch nicht aus­ein­an­der­hal­ten, da iStock ja auch über Getty Images ver­kauft und bei­de Agenturen zusam­men­ge­hö­ren. Aber selbst wenn ich Getty zu iStock addiert hät­te, hät­te sich an der Platzierung von iStock auf dem drit­ten Platz nicht geän­dert, dafür wäre hin­ten nur der „eige­ne Bildershop“ (ver­schie­de­ner Leute) auf Platz 15 auf­ge­taucht, wenn Getty ent­fal­len wäre.

Meine bes­ten Agenturen 2022
Wer die obi­ge Liste nach­rech­nen oder anders aus­wer­ten will, kann das eben­falls machen, mei­ne Datenbasis ist frei ein­seh­bar. Was jedoch noch fehlt, sind die Agenturen, bei denen ich selbst 2022 am meis­ten Umsatz erzielt habe und die ich eben­falls in obi­ge Rechnung habe ein­flie­ßen las­sen. In Klammern wie­der die Veränderung zum Vorjahr, das heißt also, das die Reihenfolge iden­tisch mit der von 2021 ist:

  1. Adobe Stock (-)
  2. Shutterstock (-)
  3. Canva (-)
  4. 123rf (-)
  5. Zoonar (-)
  6. EyeEm (-)
  7. Dreamstime (-)
  8. Alamy (-)
  9. Pond5 (-)
  10. Westend61 (-)

Was sagt uns diese Auswertung?

Adobe Stock hat sei­ne Spitzenposition im Vergleich zu den Vorjahren noch wei­ter aus­ge­baut, Shutterstock bleibt jedoch wei­ter­hin sta­bil auf dem zwei­ten Platz.

Mit deut­li­chem Abstand führt iStock das Mittelfeld an, in dem sich noch Dreamstime, Alamy, 123rf, Depositphotos und EyeEm tum­meln. Depositphotos hat abso­lut gese­hen etwas zuge­legt, die ande­ren Agenturen im Mittelfeld jedoch abgenommen.

Die rest­li­chen Agenturen sind kaum noch der Rede wert. Diese Formulierung fand sich auch häu­fig in den Kommentaren der Teilnehmer.

Hier könnt die auch die Auswertungen aus den Jahren 2022, 2021, 2020, 2019, 2018 und 2017 nachlesen.

Interessante Auffälligkeiten

Der höchs­te Neueinstieg letz­tes Jahr war Wirestock, wel­che jedoch die­ses Jahr auch schon wie­der eini­ge Plätze ver­lo­ren haben. Einziger Neueinstieg 2022 in das Ranking war Canva, aus­ge­stie­gen aus der Liste ist dadurch Panthermedia.

Habt ihr die Ergebnisse erwar­tet? Oder sind Überraschungen für euch dabei?

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