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Die besten Bildagenturen 2023 (Auswertung meiner Umfrage)

Dies ist jetzt schon die ach­te Auswertung mei­ner jähr­li­chen Umfrage unter mei­nen Leser*innen, wel­che Agenturen ihnen im Vorjahr, also dies­mal 2023, den meis­ten Umsatz gebracht haben.
Die Agenturen soll­ten sie nach Umsatz abstei­gend sor­tiert als Kommentar hin­ter­las­sen. Zusammen mit mir haben sich 38 Fotograf*innen betei­ligt. Leider weni­ger als in den Vorjahren, aber trotz­dem vie­len Dank dafür!

Die Ergebnisse will ich euch hier ger­ne vor­stel­len. Zuerst die ein­deu­ti­ge Grafik (Klick zum Vergrößern):

Die besten Bildagenturen 2023

  1. Adobe Stock* (368) (-)
  2. Shutterstock* (238) (-)
  3. iStock (140) (-)
  4. Dreamstime* (111) (-)
  5. Alamy (107) (-)
  6. Depositphotos (77) (+1)
  7. Pond5* (52) (+8)
  8. 123rf* (42) (-)
  9. Photocase (28) (+2)
  10. Wirestock (24) (+2)
  11. Zoonar* (23) (+2)
  12. EyeEm (22) (-6)
  13. Westend61 (17) (-4)
  14. Getty Images (17) (-4)
  15. Canva (17) (-1)

Meine Vorgehensweise:
Ich habe in einer Excel-​Tabelle eine Liste gemacht und in die ers­te Spalte jede Agentur ein­ge­tra­gen, die genannt wur­de. In den nächs­ten Spalten habe ich dann für jede Teilnehmer*in und jede Agentur Punkte ver­ge­ben, basie­rend auf der Sortierung der genann­ten Agenturen. Die ers­te Agentur, also die mit dem meis­ten Umsatz, bekam 10 Punkte, die als zwei­tes genann­te Agentur bekam 9 Punkte und so wei­ter.
Die Werte habe ich pro Agentur sum­miert und die Liste dann nach den Punkten sor­tiert. Das Ergebnis seht ihr oben, die Zahl in Klammern ist also die Gesamtpunktzahl der jewei­li­gen Agentur.
Insgesamt wur­den 33 ver­schie­de­ne Agenturen benannt, ich habe die Liste jedoch auf die ers­ten 15 Agenturen beschränkt, weil das sta­tis­ti­sche Rauschen zum Ende hin mit meist nur einer Nennung sehr viel grö­ßer ist.

Hinweise:
Bei der Umfrage wur­de nicht unter­schie­den, ob die Leute Videos oder Fotos oder bei­des ver­kau­fen, wie vie­le Dateien sie online haben oder seit wann sie dort hoch­la­den. In der letz­ten Klammer sehr ihr die Veränderung zum Vorjahr.

In der Liste oben sind iStock und Getty zwar getrennt auf­ge­führt, ganz trenn­scharf las­sen sich die­se jedoch nicht aus­ein­an­der­hal­ten, da iStock ja auch über Getty Images ver­kauft und bei­de Agenturen zusam­men­ge­hö­ren. Aber selbst wenn ich Getty zu iStock addiert hät­te, hät­te sich an der Platzierung von iStock auf dem drit­ten Platz nicht geän­dert, dafür wäre hin­ten nur Vecteezy als Neueinsteiger auf Platz 15 auf­ge­taucht, wenn Getty ent­fal­len wäre.

Meine bes­ten Agenturen 2023
Wer die obi­ge Liste nach­rech­nen oder anders aus­wer­ten will, kann das eben­falls machen, mei­ne Datenbasis ist frei ein­seh­bar, nur ein Teilnehmer hat mir sei­ne Daten per Direktnachricht geschickt.

Was jedoch noch fehlt, sind die Agenturen, bei denen ich selbst 2023 am meis­ten Umsatz erzielt habe und die ich eben­falls in obi­ge Rechnung habe ein­flie­ßen las­sen. In Klammern wie­der die Veränderung zum Vorjahr:

  1. Adobe Stock (-)
  2. Shutterstock (-)
  3. Canva (-)
  4. 123rf (-)
  5. Zoonar (-)
  6. Dreamstime (+1)
  7. Alamy (+1)
  8. EyeEm (-2)
  9. Pond5 (-)
  10. Westend61 (-)

Was sagt uns diese Auswertung?

Adobe Stock hat sei­ne Spitzenposition im Vergleich zu den Vorjahren noch wei­ter aus­ge­baut, Shutterstock bleibt jedoch – mit gebüh­ren­dem Abstand – wei­ter­hin sta­bil auf dem zwei­ten Platz.

iStock führt das Mittelfeld an, in dem sich noch Dreamstime, Alamy und Depositphotos tum­meln. Die rest­li­chen Agenturen sind kaum noch der Rede wert. Diese Formulierung fand sich auch häu­fig in den Kommentaren der Teilnehmer.

Hier könnt die auch die Auswertungen aus den Jahren 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018 und 2017 nachlesen.

Interessante Auffälligkeiten

Den größ­ten Abstieg muss­te EyeEm erlei­den, was sehr wahr­schein­lich direkt mit deren Insolvenz letz­tes Jahr zusam­men­hängt. Am stärks­ten auf­ge­stie­gen ist Pond5, wobei ich hier nicht erken­nen kann, wor­an das lie­gen könnte.

Die Beteiligung die­ses Jahr war lei­der auch deut­lich gerin­ger, was die Datenqualität natür­lich etwas lei­den lässt.

Habt ihr die Ergebnisse erwar­tet? Oder sind Überraschungen für euch dabei?

* Affiliate-​Link

Wirestock und die fehlenden Datendeals-​Auszahlungen: Reaktion von Wirestock

Vor eini­gen Wochen mel­de­te sich ein Fotograf bei mir, wel­cher über die Distributionsplattform Wirestock sei­ne Bilder bei ver­schie­de­nen Bildagenturen anbie­tet, dar­un­ter auch Shutterstock und Pond5.

Er wies mich dar­auf hin, dass die Einnahmen, wel­che Wirestock im Rahmen von „Dataset Earnings“ erhal­ten wür­de, bis­her nicht an die Fotografen aus­ge­zahlt habe.

Dataset Earnings“ sind Erlöse aus den Fotografen-​Portfolios, wenn die­se Bilder oder Videos zum Beispiel für KI-​Trainings benutzt wer­den. Mehr dazu fin­det ihr in die­sem Artikel von mir.

Bisher gab es drei Auszahlungsrunden für die­se Arten von Erlösen:

  • Shutterstock: Auszahlung Dezember 2022
  • Pond5: Auszahlung April 2023
  • Shutterstock: Auszahlung Anfang Mai 2023

Von die­sen drei Auszahlungen haben die Wirestock-​Fotografen bis­her kein Geld gesehen.

Da der Fotograf bei Wirestock nur sehr aus­wei­chen­de Antworten auf sei­ne Nachfragen erhal­ten hat, wand­te er sich an mich. Ich habe das mit ande­ren Wirestock-​Fotografen veri­fi­ziert und eben­falls eine Anfrage an Wirestock gestellt.

Wirestock ändert die AGB

Vorher noch änder­te Wirestock aber ein­sei­tig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Statt der bis­her gül­ti­gen Aufteilung der Erlöse 85% an die Fotografen und 15% an Wirestock wur­de am 26. Mai 2023 von Wirestock beschlos­sen, dass für „Dataset Deals“ nur 50% aus­ge­zahlt wür­den. Fotografen kön­nen die­se Deals per Opt-​Out ver­wei­gern laut Wirestock:

Antwort von Wirestock

Auf mei­ne Nachfrage kam dann am 3.8.2023 von Wirestock end­lich eine Stellungnahme, die ich hier über­setzt wiedergebe:

Wir freu­en uns, Ihnen mit­tei­len zu kön­nen, dass wir die Einnahmen aus den Dataset-​Deals so bald wie mög­lich an unse­re Fotografen aus­schüt­ten wer­den. Wirestock ist der­zeit dabei, die Einnahmen aus allen Dataset-​Deals zu akku­mu­lie­ren und beab­sich­tigt, sie vor Ende des drit­ten Quartals 2023 auf die Konten der Fotografen zu über­tra­gen. Bezüglich des Provisionssatzes soll­te ich klar­stel­len, dass der in Ihrer E‑Mail genann­te Provisionssatz von 15 % für Foto‑, Video- und Vektorlizenzen gilt. Bis Anfang die­ses Jahres gab es bei Wirestock kein Dataset-​Deals-​Programm, und daher wur­de auch kein Provisionssatz für Dataset-​Deals festgelegt.

Mit der Einführung des Dataset Deals-​Programms haben wir einen Provisionssatz von 50 % für die­se spe­zi­el­len Geschäfte ein­ge­führt. Wir sind uns der Bedeutung von Transparenz und Fairness bewusst und glau­ben, dass der Provisionssatz von 50 % ein aus­ge­wo­ge­nes Verhältnis zwi­schen dem Nutzen für unse­re Teilnehmer und der Deckung der mit Dataset-​Transaktionen ver­bun­de­nen höhe­ren Bearbeitungskosten darstellt.“

Wenn wir den gan­zen Marketing-​Fluff weg­las­sen, ist die ein­zig kon­kre­te Aussage: Ja, bis­her wur­den die Datendeals-​Honorare nicht aus­ge­zahlt, wir wer­den das bis Ende September 2023 nach­ho­len. Mal sehen, ob das stimmt.

Ich bezweif­le auch, dass Wirestock „höhe­re Bearbeitungskosten“ hat, die mehr als das drei­fa­che des bis­he­ri­gen Honorars recht­fer­ti­gen. Die Argumentation, dass die 15% Kommission nur für Lizenzen gel­ten, hal­te ich für stark an den Haaren her­bei­ge­zo­gen, da auch beim oben gezeig­ten Screenshot davon die Rede ist, dass beim „Daten Deal“ Bilder lizen­ziert werden.

Weitere Änderungen bei Wirestock

Einen Tag vor Erhalt der Email von Wirestock gab es noch eine wei­te­re Nachricht. Wirestock kün­dig­te an, dass ab sofort min­des­tens ein kos­ten­pflich­ti­ger „Premium-​Account“ Pflicht sei für die Möglichkeit, sei­ne Bilder mit­tels Wirestock bei ver­schie­de­nen Bildagenturen anzu­bie­ten. Zusätzlich wird die monat­li­che Uploadmenge beschränkt. Kostenpunkt: Aktuell 12,99 USD pro Monat für den Upload von 100 Bildern im Monat. Die 15% Kommissionen (bzw. 50% bei Dataset Deals) will Wirestock aber natür­lich wei­ter­hin von den Honoraren abziehen.

Als Begründung wird die stark wach­sen­de Anzahl an Bildeinreichungen genannt, wel­che zu Verzögerungen bei der Überprüfung und Verarbeitung von Inhalten, zu stei­gen­den Kosten für deren Kennzeichnung, Überprüfung, Verarbeitung und Speicherung und zu
Schwierigkeiten bei der Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen und betrü­ge­ri­schen Aktivitäten führt.

Diese Änderung reiht sich damit ein in die län­ger wer­den­de Liste frag­wür­di­ger Business-​Entscheidungen wie die Einführung des „Instant Pay“-Programms in Zusammenarbeit mit Freepik.

Was sagt ihr zu die­sen Änderungen?

Rafael Classen verliert Einstweilige Verfügung gegen mich wegen meiner Blogartikel zu 75%

Der Versuch des Fotografen Rafael Classen, mich wegen mei­ner Berichterstattung über sei­ne Aktivitäten „mund­tot“ zu machen, ist glück­li­cher­wei­se größ­ten­teils gescheitert.

Teil des Deckblatts des Urteils vom LG Berlin

Sein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich vor dem Landgericht Berlin wur­de über­wie­gend zurück­ge­wie­sen (Aktenzeichen 15 O 342/​22).

Der Kern des Urteils ist wohl die­ser Satz:

Das Gericht hat kei­nen Zweifel dar­an, dass dem Blogeintrag des Antragsgegners in der Gesamtschau die ver­fah­rens­ge­gen­ständ­li­chen Aussagen zu ent­neh­men sind. Der Hauptantrag zu 1 schei­tert – wie soeben aus­ge­führt – viel­mehr dar­an, dass die­se Aussagen als wahr anzu­se­hen sind.“

Ich über­set­ze mal salopp: Es stimmt halt, was ich in die­sem Blogartikel geschrie­ben hat­te, daher darf ich es schreiben.

Konkreter schreibt das Gericht:

Die Aussage, „der Antragssteller behaup­te, Adobe habe kei­ne Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, obwohl er über Wirestock Adobe die Berechtigung mit­tel­bar ein­räu­me und obwohl sei­ne Bilder bei Adobe online sei­en“, kann der Antragssteller dem Antragsgegner unter kei­nem recht­li­chen Gesichtspunkt verbieten.“

Antragsteller ist hier übri­gens Herr Classen, Antragsgegner bin ich.

Weiter heißt es:

Der Antragsstellerin [sic] hat zwar in Abrede gestellt, die Aussage, Adobe habe kei­ne Berechtigung zur Vergabe von Nutzungsrechten des Antragsstellers, getä­tigt zu haben. Damit hat er aber kei­nen Erfolg. Die Aussage ent­stammt sei­ner E‑Mail vom 14. Juli 2022, und der Antragssteller hat die­sen Inhalt auch nicht in Abrede gestellt. Weshalb es an der recht­li­chen Beurteilung etwas ändern soll­te, dass es sich um eine „Individualkommunikation“ han­delt (was zutrifft), sagt der Antragssteller nicht und ist auch nicht ersicht­lich. Er beruft sich vor allem dar­auf, dass sich sei­ne Aussage ledig­lich auf ein Bild bezo­gen habe, wel­ches er nicht über Wirestock zur Verfügung gestellt habe, also dass es sich nicht um eine gene­rel­le Aussage han­de­le. Eine sol­che Einschränkung ist sei­ner Mail vom 14. Juli 2022 aber nicht zu ent­neh­men; viel­mehr ver­hält sich die­se eben all­ge­mein zur Berechtigung von Adobe. Dies ist auch kei­nes­wegs unwe­sent­lich: Schon dann, wenn sich die Empfängerin der Mail an die Lizenzierung wei­te­rer Bilder des Antragsstellers den­ken soll­te, wäre sie durch die Aussage des Antragsstellerin [sic] unzu­tref­fend infor­miert. Und Gleiches gäl­te für Dritte, an die sie die Mail wei­ter­ge­lei­tet oder davon berich­tet haben könnte.“

Dem Gericht war es auch nicht ersicht­lich, war­um ich nicht iden­ti­fi­zie­rend über Herrn Classen berich­ten kön­nen sol­le. Weiterhin habe ich sei­ne Namensrechte nicht durch die blo­ße Nennung ver­letzt und auch eine „Prangerwirkung“ sieht das Gericht nicht:

Auch unter dem Gesichtspunkt einer „Prangerwirkung“ liegt inso­weit kei­ne Rechtsverletzung vor. Zwar stellt die Verbreitung einer ruf­schä­di­gen­den, aber wah­ren Tatsache einen rechts­wid­ri­gen Eingriff in das Recht am Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) dar, wenn sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, weil aus einer Mehrzahl von Unternehmen, die sämt­lich Anlass zu der frag­li­chen Kritik geben, eines her­aus­ge­grif­fen und an den Pranger gestellt wird (MüKoBGB/​Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 392 mwN). Dass meh­re­re Fotografen unzu­tref­fen­de Angaben über die Berechtigung von Unternehmen wie Adobe gemacht hät­ten, behaup­tet der Antragssteller aber nicht ein­mal. Gerade damit beschäf­tigt sich der Blogbeitrag aber und nicht nur, wie der Antragssteller meint, all­ge­mein mit der Durchsetzung von Rechten in der Branche der Fotografen.“

Weiter schreibt das Landgericht Berlin im Urteil:

Im Übrigen gilt, dass selbst über­zo­ge­ne, her­ab­set­zen­de, unge­rech­te und aus­fäl­li­ge Äußerungen hin­zu­neh­men sind, solan­ge die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht (MüKoBGB/​Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 823 Rn. 390). Dies muss nach Auffassung des Gerichts auch für die Form gel­ten. Vor die­sem Hintergrund unter­liegt es kei­nen Bedenken, dass der Name des Antragstellers an den Beginn der Überschrift gestellt ist und im Text 26 mal erscheint sowie dass der Antragsgegner noch in wei­te­ren Beiträgen über den Antragssteller berich­tet („fort­wäh­ren­de Berichterstattung“) und die­se Beiträge unter einen sog. „Tag“ mit dem Namen des Antragsstellers in einem Archiv vereint.“

Warum nur 75% gewonnen?

Jetzt wird es span­nend. Der Antrag wur­de nicht kom­plett abge­wie­sen, weil Herr Classen neben etli­chen von mir nach­weis­ba­ren Tatsachen auch zwei Punkte bemän­gel­te, wel­che ich tat­säch­lich nicht bewei­sen konnte.

Ich darf jetzt nicht mehr schrei­ben, dass Herr Classen flei­ßig bei Wirestock hoch­la­den wür­de, weil im Laufe des Verfahren klar wur­de, dass Herr Classen schon seit dem 11. Februar 2022 bei Wirestock gesperrt und seit dem 5. Juli 2022 dort gekün­digt wor­den war.

Der zwei­te Punkt ist mei­ne Aussage, dass ich behaup­tet hat­te, Herr Classen wüss­te, dass sein Name nicht in den Metadaten ent­hal­ten sei, wenn Bilder bei Wirestock zu Adobe Stock geschickt würden.

Da ich nicht in sei­nen Kopf gucken kann, kann ich das nicht bewei­sen. Ich zitie­re hier mal den Anwalt von Herr Classen:

Richtig ist wei­ter, dass dem Antragsteller nicht bewusst war, dass bei der Unterlizenziening [sic] durch Wirestock sein Name aus den Metadaten gelöscht wer­den würde.“

Wie glaub­wür­dig das ist, muss jeder selbst ent­schei­den.
Aber dann hat selbst er als erfah­re­ner, pro­fes­sio­nel­ler Fotograf immer­hin was durch mei­nen Blogartikel gelernt. Ist ja auch was Schönes.

Wo wir gera­de dabei sind: Seine Bilder, die er – meist ohne sicht­ba­re Wasserzeichen – auf sei­nen Account „rcfo­to­stock“ bei Pinterest hoch­lädt, ent­hal­ten nur teil­wei­se sei­nen Namen in den Metadaten. Auch die Bilder, die er bei der Plattform pexels.com im Account „rcpho­tostock“ gra­tis anbie­tet, sind aktu­ell nach dem Runterladen nicht mit Metadaten versehen.

Vielleicht über­prüft ihr das mal, damit ich ein paar Zeugen habe, falls die Bilder zufäl­lig plötz­lich ver­schwin­den sollten?

Jedenfalls: Da das Gericht in den bei­den Punkten Herr Classen recht geben muss­te, soll ich von den Verfahrenskosten 25% tra­gen, die rest­li­chen 75% muss Herr Classen bezah­len. Das Urteil ist aktu­ell noch vor­läu­fig, es kann also noch Berufung ein­ge­legt werden.

Ich möch­te an die­ser Stelle noch mal allen Beteiligten dan­ken, die mir hin­ter den Kulissen dabei gehol­fen haben, mich gegen die Abmahnung und Einstweilige Verfügung zu ver­tei­di­gen. Vielen Dank euch allen!

Rafael Classen, Abmahnungen, fehlende IPTC-​Daten und Wirestock: Der aktuelle Stand

Einer mei­ner meist­ge­le­se­nen Artikel im Blog die­ses Jahr ist „Rafael Classen ver­schickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung“ sowie der Folgeartikel „Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer“.

Da mich wei­ter­hin regel­mä­ßig Kontaktanfragen betrof­fe­ner Bildkäufer errei­chen und sich bei dem Thema eini­ges getan hat, gibt es heu­te ein kur­zes Update.

Fehlende oder gelöschte IPTC-Metadaten

Betrafen die ers­ten „Abmahnungen“ von Rafael Classen haupt­säch­lich angeb­li­che unpas­sen­de Social-​Media-​Nutzungen, ist er nun umge­schwenkt auf angeb­lich gelösch­te IPTC-Metadaten.

Als Nachweis für die angeb­lich gelösch­ten IPTC-​Metadaten führt er zwei Links bei Spiegel Online und dem Bundesumweltministerium an, die Bilder von Herr Classen nut­zen. Diese Bilder ent­hal­ten zwar tat­säch­lich Urhebernachweise in den IPTC-​Daten, jedoch sind die­se laut IPTC-​Daten bei EyemEm/​Getty Images bzw. iStock gekauft wor­den. Daraus lässt sich nicht ablei­ten, dass sei­ne Bilder bei Adobe Stock oder Fotolia Urhebernachweise enthielten.

Classen ver­weist in sei­nen Emails ger­ne aus­führ­lich dar­auf, dass Adobe Stock in deren Lizenzbestimmungen „eine Entfernung der urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Schutzrechtshinweise in den IPTC-​Metadaten in kei­ner Lizenz erlaubt“.

Er ver­gisst jedoch zu erwäh­nen, dass die Anbieter bei Adobe Stock spä­tes­tens seit Juli 2016 beim Upload von Bildern den Nutzungsbedingungen zuge­stimmt haben, in denen unter ande­rem steht:

5.2 […] Des Weiteren dür­fen Metadaten ohne Haftung durch uns, unse­re Vertriebshändler oder unse­re Benutzer geän­dert, ent­fernt oder erwei­tert werden.“

Am 1. März 2022 gab es eine Aktualisierung die­ser Nutzungsbedingungen, in denen nun kon­kre­ter steht:

7.1. […] Sie sind ins­be­son­de­re damit ein­ver­stan­den, dass Unternehmen der Adobe-​Gruppe Urheberangaben, die in Metadaten ent­hal­ten sind, ent­fer­nen oder modi­fi­zie­ren und dies auch ihren Nutzern gestat­ten. Diese Befugnis ist beschränkt auf sol­che Fälle, in denen Metadaten infol­ge einer ver­trags­ge­mä­ßen Wahrnehmung von Nutzungs- und Bearbeitungsrechten durch Unternehmen der Adobe-​Gruppe oder sei­ne Nutzer (etwa bei Bearbeitung, Übertragung, Ergänzung, Kürzung, Kompilierung, Werkverbindung und Collagierung), z.B. infol­ge der Verwendung markt­üb­li­cher Bearbeitungssoftware, auto­ma­ti­siert ent­fernt werden.“

Ich ver­mu­te, dass die Aktivitäten von Herr Classen ein Grund für die Konkretisierung der Nutzungsbedingungen waren.

Die „markt­üb­li­che Bearbeitungssoftware“ agiert aktu­ell näm­lich lei­der nicht so kon­sis­tent, wie nor­ma­le Benutzer anneh­men könn­ten. Werden Bilder im CMS WordPress für Webseiten mit­tels einem dort inte­grier­ten Bildgrößen-​Preset ver­klei­nert, blei­ben die IPTC-​Metadaten ent­hal­ten. Wird ein Bild dort jedoch mit einem manu­ell ver­ge­be­nen Wert ver­klei­nert, ver­schwin­den die Metadaten. Da muss mensch erst mal drauf kommen…

Das ist rele­vant, weil der §95c UrhG eine wis­sent­li­che Handlung vor­aus­setzt, die ver­mut­lich nicht gege­ben ist, wenn das CMS-​Verhalten sich undo­ku­men­tiert je nach Detaileinstellung unterscheidet.

Rückkehr zu Adobe Stock durch die Hintertür Wirestock

In sei­nen wir­ren Emails erklärt Herr Classen lang und breit, dass Adobe Stock ihm die Zusammenarbeit gekün­digt habe. Darüber hin­aus schreibt er:

Es besteht kei­ner­lei ver­trag­li­che Verbindung mehr zwi­schen mir und Adobe Stock/​ Fotolia, die Firma Adobe Stock/​ Fotolia ist hier auch nicht zustän­dig. Der guten Ordnung hal­ber wei­se ich noch­mals dar­auf hin, dass die Firma Adobe Stock/​ Fotolia seit gerau­mer Zeit nicht mehr berech­tigt ist, Nutzungsrechte an mei­nen Werken zu gewähren.“

[Update 10.11.2022: Satz auf­grund einer Einstweiligen Verfügung ent­fernt.] Wirestock ist ein Dienstleister, der es Fotografen erlaubt, die dort hoch­ge­la­de­nen Bilder im Namen von Wirestock an meh­re­re Microstock-​Agenturen gleich­zei­tig zu ver­tei­len; dar­un­ter auch Adobe Stock.

Da die Fotografen die­se Auswahl selbst tref­fen müs­sen, ist es komisch, dass er wei­ter­hin behaup­tet, dass Adobe kei­ne Nutzungsrechte an sei­nen Werken ver­ge­ben dürfe.

Foto von Rafael Classen via Wirestock bei Adobe Stock

Da Rafael Classen bei Adobe Stock wegen sei­ner Aktivitäten zah­len­der Kunden gegen­über nicht gern gese­hen ist, ist es sehr nütz­lich, dass die neu­en Bilder von Rafael Classen nun nicht mehr unter sei­nem Namen dort ange­bo­ten wer­den, son­dern im Namen von Wirestock (sie­he Screenshot oben).

Woher ich dann weiß, dass obi­ges Foto tat­säch­lich von Herr Classen ist?
Das glei­che Bild ist auch in sei­nem eige­nen Webshop RC-​Photo-​Stock mit der Urheberangabe „rclas­sen“ erhältlich:

Das glei­che Bild auf RC Photo Stock

Das ist kein Einzelfall, denn es betrifft etli­che Bilder, hier ein zwei­tes Beispiel, dies­mal aus dem „Wirestock Creators“-Account bei Adobe Stock:

Foto von Rafael Classen via Wirestock bei Adobe Stock

Als Nachweis wie­der das glei­che Bild in sei­nem eige­nen Bildershop:

Das glei­che Bild auf RC Photo Stock

Ironischerweise ent­hal­ten die Bilder von Rafael Classen, wel­che via Wirestock bei Adobe Stock ange­bo­ten wer­den, nur den Urheberhinweis „Wirestock – stock.adobe.com“ in den IPTC-​Metadaten. [Update 10.11.2022: Satz auf­grund einer Einstweiligen Verfügung entfernt.]

Wer als zah­len­der Kunde Streit mit Rafael Classen ver­mei­den möch­te, soll­te also auch bei Bildern von Wirestock (und Wirestock Creators) sehr auf­pas­sen, ob das Bild even­tu­ell von Herr Classen sein könn­te und Metadaten enthält.

Wie Herr Classen ange­sichts sei­ner akti­ven Bilder bei Adobe Stock zu der Annahme kommt, dass die Bildagentur kei­ne Nutzungsrechte an sei­nen Werken ein­räu­men dür­fe, ist mir lei­der schlei­er­haft. Eine dies­be­züg­li­che Anfrage an Herr Classen beant­wor­te die­ser lei­der nur mit einem Verweis auf sei­ne Anwaltskanzlei. Diese schrieb dann:

Wie Ihrer Presseanfrage inhalt­lich zu ent­neh­men ist, sind Sie mit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Gewährung einer hin­rei­chend sub­stan­ti­ier­ten Gelegenheit zur Stellungnahme nicht ver­traut. Insofern kann eine Stellungnahme unse­res Mandanten nicht erfolgen.“

Am bes­ten wäre es aus Sicht von Herr Classens Anwälten jedoch, wenn ich die­se Berichterstattung ganz unter­las­sen würde:

„Wir mah­nen inso­fern drin­gend zur Zurückhaltung und zur Einhaltung der erfor­der­li­chen Sorgfalt, bes­ser zur Abstandnahme von dem geplan­ten Vorhaben, des­sen Intention zuvör­derst unlau­te­re Ziele zum Gegenstand zu haben scheint.“

Abmahnung wegen fehlender Abmahnung

Die Allianz deut­scher Designer AGD hat­te letz­tes Jahr den Artikel „Abmahnung wegen der Löschung von Metadaten“ ver­öf­fent­licht, um deren Mitglieder vor den Praktiken von Herr Classen zu war­nen. Unter ande­rem wegen der berich­te­ten Abmahnungen mahn­te Herr Classen die AGD ab, weil er angeb­lich kei­ne Abmahnungen, son­dern nur „Berechtigungsanfragen“ ver­sen­den wür­de. Blöd ist nur, dass Herr Classen doch rich­ti­ge Abmahnungen ver­schickt hat­te. Der Fall ende­te in einem Vergleich, der unter ande­rem ent­hielt, dass Herr Classen auf der Webseite der AGD die Möglichkeit bekam, sei­ne Sicht der Dinge darzulegen.

Das mach­te Herr Classen dann im Artikel „Rechteverfolgung wegen der Löschung von Foto-​Metadaten“.

Disclaimer/​Full Disclosure: Ich habe aktu­ell mit Herrn Classen eben­falls eine juris­ti­sche Auseinandersetzung in einer ande­ren Sache.

Update 5.8.2022:
Die Direktorin Kirsten Harris von Adobe Stock Content bat mich, fol­gen­des zu aktua­li­sie­ren: „Ich […] muss rich­tig­stel­len, dass Wirestock Content von Classen aus ihrem Adobe Stock Account ent­fernt hat. Die bei­den Fotos, die Du als Beispiele ange­zeigt hast, gibt es nicht mehr auf Adobe Stock. Ich bit­te Dich, Deinen Beitrag ent­spre­chen upzudaten.“

Update 10.11.2022:
Aufgrund einer Einstweiligen Verfügung, wel­che Herr Rafael Classen gegen mich erwirkt hat, darf ich zwei Sätze in die­sem Artikel nicht mehr ver­öf­fent­li­chen. Der Behauptung der Gegenseite, dass die­ser Artikel eine „unwah­re Gesamtaussage“ ent­hal­te, konn­te das Gericht aber nicht folgen.

Warum du nie mit Wirestock arbeiten solltest (Gastartikel)

[Der fol­gen­de Gastartikel ist eine Übersetzung des eng­lisch­spra­chi­gen Blog-​Artikels „Why you should never ever work with Wirestock“ von dem xpiks-Gründer Taras Kushnir durch mich. Da sich die Funktionsweise von xpiks als Multi-​Upload-​Tool sowie von Wirestock etwas über­schnei­den, mag Taras Haltung vor­ein­ge­nom­men sein, aber den­noch greift er eini­ge nen­nens­wer­te Punkte auf.]

Wirestock ist ein Online-​Dienst, der über ein „Dachkonto“ bei Microstocks die Werke ande­rer Anbieter ver­kauft. Sie bie­ten bestimm­te Vorteile wie auto­ma­ti­sche Verschlagwortung und Hochladen von Inhalten gegen eine Gebühr aus Ihren Verkäufen.

Überraschenderweise ist es aber für vie­le, wenn nicht sogar für alle, Anbieter kei­ne Win-​Win-​Situation. Tatsächlich haben wir fest­ge­stellt, dass es für Autoren mit zwei und mehr Jahren Erfahrung viel siche­rer ist, eige­ne Konten zu verwenden.

Sehen wir uns an, wie die Verwendung von Wirestock Ihrer Microstock-​Karriere scha­den kann.

Was ist ein Wirestock?

Wirestock ist ein arme­ni­sches Venture-​Startup, das 2018 in San-​Jose, Kalifornien, regis­triert wur­de. Es erhielt laut Crunchbase ein Seed-​Investment in Höhe von 2,3 Millionen US-​Dollar und hat die Startup-​Schule YCombinator unter den Investoren.

Nutzenversprechen von Wirestock

Was Wirestock Ihnen ver­kauft, kann in zwei Bereiche unter­teilt werden:

  1. Ihr „macht nur Fotos“ und sie erle­di­gen den Rest, ein­schließ­lich des Hochladens in Microstock-​Agenturen und der Verschlagwortung.
  2. Da ihr „Dach“-Konto grö­ße­re Mengen ver­kauft als ein Einzelkonto, stei­gen sie schnel­ler in höhe­re Stufen der pro­gres­si­ven Lizenzgebühren auf.

Für die­se Privilegien kas­sie­ren sie die 15 % des Gewinns, die Sie von den Microstocks erhalten.

Klingt ein­fach? Sehen wir uns an, wie gut das für sie und schlecht für Sie ist.

Gründe, Wirestock zu meiden

Ewige Gebühr für eine einmalige Dienstleistung

Wirestock behaup­tet, dass Sie „beru­higt sein“ kön­nen, weil sie die Dateien für Sie ver­schlag­wor­ten und hochladen.

Da die Verschlagwortung und das Hochladen nur ein­mal erfolgt, ist es leicht ein­zu­se­hen, dass Wirestock Ihnen ewig 15 % für etwas berech­net, das sie nur ein­mal tun! Dies ist ein sehr lukra­ti­ves Geschäftsmodell – natür­lich für das Unternehmen.

Das Verschlagworten und Hochladen kann ein­tö­nig und manch­mal sogar lang­wei­lig sein, aber es gibt vie­le Möglichkeiten, es schnel­ler zu machen. Verwenden Sie bes­se­re Tools oder bezah­len Sie sogar ande­re (ein­mal!) dafür, dass sie es für Sie tun.

Steuern

Beachten Sie auch, dass die 15 % eine Gebühr für Ihren Verdienst vor Steuern sind, was bedeu­tet, dass Ihr Gewinn nach Steuern noch gerin­ger aus­fällt, je nach Ihrem Steuersatz. Wenn Sie z. B. 100 $ mit Mikrostock ver­dient haben und der Steuersatz in Ihrem Land 20 % beträgt, beläuft sich Ihr tat­säch­li­cher Gewinn auf 80 $ (100 $ * 0,8). Nach Wirestock beträgt Ihr tat­säch­li­cher Verdienst nur $68 ($100 * 0,85 * 0,8).

Höhere Lizenzgebühren kaum sinnvoll

Wirestock behaup­tet, Sie bekä­men mehr Geld, weil ihr Konto in der höhe­ren Tarifstufe liegt.

Aber nicht alle Microstocks haben das System der pro­gres­si­ven Lizenzgebühren über­nom­men. Und von den­je­ni­gen, die es über­nom­men haben, setzt nur Shutterstock sie jedes Jahr zurück. Zum Zeitpunkt der Erstellung die­ses Artikels hat Adobe Stock zum Beispiel eine pau­scha­le Lizenzgebühr von 33 %. Adobe hat zwar eine Mindesttarifstufe von $0,33, $0,36 und $0,38, abhän­gig von der Anzahl der Verkäufe, aber das macht kaum kei­nen Unterschied ($3/​Monat für jede 100 Verkäufe zwi­schen den Stufen). Ganz zu schwei­gen davon, dass Sie kos­ten­lo­sen Zugang zur Adobe Creative Cloud erhal­ten, wenn Sie einen eige­nen Anbieter-​Account mit mehr als 150 Downloads haben. Depositphotos hin­ge­gen kumu­liert Ihren Fortschritt über Jahre hin­weg, so dass der Effekt des anfäng­li­chen grö­ße­ren Verkaufsvolumens nicht so groß ist. Ungefähr nach ein bis zwei Jahren errei­chen die meis­ten Fotografen, die kon­stant Bilder hoch­la­den, anstän­di­ge Lizenzgebühren für die Microstocks mit Akkumulationsschema.

Wenn Sie Neuling sind, macht es kei­nen gro­ßen Unterschied für die abso­lu­te Höhe Ihrer Einnahmen, wenn Sie in der höhe­ren Stufe sind. Wenn Sie ohne Wirestock in der 20 %-Stufe 1 $ erhal­ten und mit Wirestock 45 % bekom­men, bringt Ihnen das nur 2,5 $. Personen, die gera­de erst ange­fan­gen haben, haben klei­ne­re Portfolios, so dass der abso­lu­te Verdienst für sie kei­nen Unterschied macht. Wenn Sie jedoch Hunderte von Dateien in Ihrem Portfolio haben, wer­den Sie auch ohne Wirestock gut ver­die­nen! Mehr noch, es ist ziem­lich unsi­cher, an die­sem Punkt bei Wirestock zu blei­ben, wie Sie wei­ter unten erfah­ren werden.

Sie werden nur einige Ihrer Dateien verkaufen

Wirestock ver­spricht nicht, dass sie alle Ihre Uploads auf ihr Konto akzep­tie­ren, was bedeu­tet, dass Sie den Rest ohne­hin auf die „alte Art“ erle­di­gen müs­sen. Ja, auch Wirestock hat ein Moderationsteam für Inhalte, genau wie die Microstock-​Agenturen selbst.

Und ja, es kann sein, dass sie eini­ge Dateien ableh­nen, die Microstock-​Agenturen eigent­lich akzep­tiert hät­ten. Es besteht kei­ne Chance, dass sie den Auswahlprozess aller Microstock-​Agenturen, mit denen sie zusam­men­ar­bei­ten, nach­ah­men kön­nen. Da sie auf vie­len Microstock-​Agenturen ver­tre­ten sind, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass eini­ge den Inhalt akzep­tie­ren, wäh­rend ande­re ihn ableh­nen, so dass Sie auf hal­bem Weg ste­hen bleiben.

Für Sie bedeu­tet das nur, dass Sie für den abge­lehn­ten Teil Ihrer Dateien alles noch ein­mal machen müs­sen. Andernfalls wer­den Sie nicht alle Ihre Werke in vol­lem Umfang nut­zen können.

Sie sind nicht Eigentümer der Metadaten Ihrer Dateien

Wirestock wird Ihre Fotos, Videos und Vektoren ver­schlag­wor­ten, aber die­se Metadaten sind deren geis­ti­ges Eigentum. Sie kön­nen sie nicht ein­mal auf ver­nünf­ti­ge Weise in Ihre Dateien zurück­ho­len, ohne dafür zu bezah­len! Ganz zu schwei­gen davon, dass Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit mit Wirestock been­den, alles noch ein­mal von vor­ne begin­nen müssen.

Es ist jedoch mög­lich, die Metadaten zurück­zu­be­kom­men, wenn Sie ein Premium-​Abonnement für $13/​Monat abge­schlos­sen haben, was Sie wahr­schein­lich nicht stan­dard­mä­ßig tun wer­den. Sie wol­len also, dass Sie mehr für die Verschlagwortung bezahlen.

Was passiert, wenn sie das Geschäft aufgeben?

Eine wei­te­re Frage, die Sie sich stel­len soll­ten: Wird es Wirestock in ein paar Jahren noch geben? Covid-​19 und der rus­si­sche Krieg in der Ukraine haben allen außer den viel­ver­spre­chends­ten Start-​Ups den Zugang zu künf­ti­gen Risikokapitalgebern weit­ge­hend ver­wehrt. Wirestock ist sicher­lich nicht das „nächs­te Facebook“, und sind Sie über­haupt sicher, dass Wirestock noch am Leben ist?

Da es sich um ein pri­va­tes Unternehmen han­delt, ver­öf­fent­li­chen sie ihre Bilanzen nicht, und es ist unmög­lich zu wis­sen, wie es um ihre Finanzen bestellt ist. Und ich wet­te, dass es wäh­rend des der­zei­ti­gen wirt­schaft­li­chen Abschwungs nicht die bes­ten sind. Auch wegen des rus­si­schen Krieges in der Ukraine ist die Aktivität sowohl der rus­si­schen als auch der ukrai­ni­schen Microstock-​Anbieter deut­lich zurück­ge­gan­gen. Dies wird Wirestock weit­aus weni­ger Gewinn brin­gen, da dies immer die Top-​2-​Microstock-​Communities nach Größe waren. Es gab Beispiele für ähn­li­che Microstock-​Dienste, die unter güns­ti­ge­ren wirt­schaft­li­chen Bedingungen in Konkurs gin­gen, wie z. B. IPStock.

Wenn Sie sich nur auf die­se Dienste ver­las­sen und sie aus irgend­ei­nem Grund das Geschäft auf­ge­ben, ver­lie­ren Sie viel Zeit. Ihr Konto mit Ihren Werken wird schließ­lich aus Microstock-​Agenturen gelöscht wer­den. Es besteht eine sehr gerin­ge Chance, dass das erneu­te Hochladen der­sel­ben Werke durch Sie rei­bungs­los verläuft.

Sie können Ihre Dateien noch jahrelang verkaufen, nachdem Sie sie verlassen haben.

Nicht vie­le Menschen lesen gern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber es lohnt sich, sich damit zu befas­sen, wenn es um Ihren Verdienst geht. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wirestock wird im Abschnitt „Kündigung“ erwähnt, dass sie das Recht haben, Ihre Dateien 3 Monate lang zu ver­kau­fen, plus 1 Monat für jeweils 100 hoch­ge­la­de­ne Dateien.

Allerdings dür­fen Sie die­se Dateien in der Zwischenzeit natür­lich nicht ver­kau­fen! Wenn Sie sich, aus wel­chen Gründen auch immer, dazu ent­schlie­ßen, den Dienstleistungsvertrag mit ihnen zu been­den, wer­den Sie aus­ge­sperrt. Und sie wer­den ein­fach eine Zeit lang mehr Gewinn aus Ihren Dateien ziehen.

Um Ihnen eine Vorstellung zu geben: Wenn Sie 900 Dateien bei Wirestock haben, haben sie das Recht, Ihre Dateien bis zu einem Jahr nach Ihrer Kündigung zu ver­kau­fen. Wenn Sie 2000 Dateien haben, sind es 2 Jahre usw.


Kostenpflichtige Tarife und mehr: Holen Sie das Beste aus sich heraus

Möchten Sie mehr bezahlen?

Wirestock ist ein in den USA ansäs­si­ges Risikokapitalunternehmen, das der­zeit nur Startinvestitionen (seed invest­ments) erhält. Per Definition wur­de es nicht gegrün­det, um Anbietern zu hel­fen, son­dern um die Rendite der Investoren zu erhö­hen. Wirestock kann die Interaktion mit den Käufern nicht ändern, da dies die Aufgabe der Agenturen selbst ist. Die ein­zi­ge Einnahmequelle, die sie haben, sind die Verkäufer.

Offensichtlich rei­chen 15 % Gebühr nicht aus, um sie zu hal­ten (oder um die Anleger zufrie­den zu stel­len). Später führ­te Wirestock Premium-​Konten mit kür­ze­ren Prüfzeiten, Support und der Möglichkeit, Ihre Metadaten her­un­ter­zu­la­den, ein. Der Preis liegt zum Zeitpunkt der Erstellung die­ses Artikels bei 13 $/​Monat.

In der Startphase eines Unternehmens mit Risikokapital ist eines der Hauptziele, das die Investoren vor­ge­ben, das Wachstum. Daher gibt es das Empfehlungsprogramm, wel­ches 10% Einnahmen bis zu einem Jahr lang aus­zahlt. Angesichts des jüngs­ten wirt­schaft­li­chen Abschwungs stre­ben die Investoren jedoch eher nach Gewinn als nach Expansion. Dies könn­te bedeu­ten, dass die Gebühren für die Teilnehmer in irgend­ei­ner Weise erhöht werden.

Was tun, wenn Sie es selbst tun?

Die Frage ist also, ob Sie das Verschlagworten und Hochladen selbst über­neh­men können?

Der offen­sicht­li­che Nachteil ist, dass Sie etwas mehr arbei­ten müs­sen und anfangs weni­ger ver­die­nen wer­den. Mikrostock ist jedoch kein Spiel, bei dem man schnel­les Geld ver­dient (und war es auch nie). Wenn Sie sich selbst um die Verschlagwortung und das Hochladen küm­mern, kön­nen Sie sich dar­auf ver­las­sen, dass Sie auf lan­ge Sicht gute Einnahmen erzielen.

Für die Verschlagwortung gibt es eine Fülle kos­ten­lo­ser Tools (sogar für die Microstock-​Agenturen selbst!). Sowohl die Verschlagwortung als auch das Hochladen müs­sen nur ein­mal vor­ge­nom­men wer­den. Eine rela­tiv gerin­ge Investition Ihrer Zeit im Vergleich zu der Gebühr, die Sie dafür an Wirestock zahlen.

Fazit: Nehmen Sie den Zwischenhändler heraus

Der Verkauf direkt an die Käufer wäre der vor­teil­haf­tes­te, aber auch der müh­sams­te Prozess. Aus die­sem Grund gibt es immer mehr Marktplätze, die Käufer und Verkäufer zusam­men­brin­gen. Die Marktplätze ändern die Gebühren und Preise, um auf Kosten von Käufern und Verkäufern mit­ein­an­der zu konkurrieren.

Jetzt gibt es immer mehr Zwischenhändler zwi­schen Verkäufern und Käufern wie Wirestock. Sie wol­len Ihnen für eine ein­ma­li­ge Dienstleistung, die Sie mit dem rich­ti­gen Werkzeug selbst durch­füh­ren kön­nen, oder für eine ein­ma­li­ge Gebühr ewig etwas berech­nen. Und das Schlimmste ist, dass ihre Gebühr zusam­men mit Ihren Lizenzgebühren wächst. Die Nutzung von Wirestock kann sehr ris­kant sein, wenn Sie lang­fris­tig im Bereich Microstock arbei­ten wollen.

Ist Wirestock für Sie als Microstock-​Anbieter finan­zi­ell von Vorteil? Vielleicht, anfangs. Ist es das damit ver­bun­de­ne Risiko wert? Eindeutig nein.