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Warum Pinterest Fotografen eher schaden als helfen wird

In der bun­ten Welt der Bilder gibt es einen neu­en Hype: Pinterest!

Für alle, die davon noch nichts gehört haben: Pinterest ist ein Web-​Service, mit dem Leute belie­bi­ge Fotos aus dem Internet an ihre eige­ne Pinterest-​Seite „pin­nen“ kön­nen. Es ist also – wie der Name ver­mu­ten lässt – eine Art digi­ta­le Pinnwand, auf der Leute ihre Webfundstücke prä­sen­tie­ren kön­nen. Vor allem Fotografen ken­nen das sicher, dass sie ger­ne inspi­rie­ren­de Motive aus dem Netz in einem Ordner auf der Festplatte sammeln.

Das Besondere – und mei­nes Erachtens auch das Riskante – an Pinterest ist nun, dass die gepinn­ten Bilder für alle sicht­bar sind – nicht nur für Mitglieder, son­dern alle Internet-​Nutzer. Die „Pins“, also die mar­kier­ten Fotos, kön­nen die Nutzer in „Boards“ anle­gen, ver­gleich­bar mit ver­schie­de­nen Ordnern, um die Motive zum Beispiel nach Themen, Farben oder ande­ren Kriterien zu sor­tie­ren. Das Ganze kann dann zum Beispiel so aussehen:

oder auch so:

 


Wird die Maus auf eins der Bilder gehal­ten, erscheint gleich ein klei­nes Pop-​Up-​Fenster, mit dem Pinterest-​Nutzer das Bild sofort auf ihre eige­ne Pinnwand „re-​pinnen“ kön­nen. Wird auf eins der Bilder geklickt, erschei­nen Detailinformationen, Kommentare ande­rer Nutzer zum Bild, und ähn­li­che Bilder etc. Das sieht zum Beispiel so aus:

Klingt doch alles super? Vielleicht. Das Problem wird aber schnell sicht­bar.  Das Foto des jun­gen Geschäftsmann oben ist bei­spiels­wei­se ist ein Bild des Stockfotografen Yuri Arcurs und es wur­de von der ita­lie­ni­schen Fotolia-​Webseite kopiert, ohne es zu kau­fen – ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Aber gehen wir einen Schritt zurück und nähern uns dem Problem anders.

Einige Fotografen pro­pa­gie­ren Pinterest als krea­ti­ven neu­en Weg zum Selbst-​Marketing. Durch das Pinnen eige­ner Bilder wür­den Fotografen einen gro­ßen Kundenstamm errei­chen kön­nen, der sonst viel­leicht nie von dem jewei­li­gen Fotografen gehört hät­te oder sie erzeu­gen Traffic auf die eige­ne Webseite oder den Blog. Andere sehen das eher mit Einschränkungen so und wie­der ande­re raten Fotografen strikt von der Pinterest-​Nutzung ab. Ich ten­die­re eher zur letz­te­ren Meinung und kann die Ablehnung auf drei Ebenen begründen.

1. Ebene: Das Pinterest-​Problem der Quellenangaben

Nehmen wir an, dass ein Fotograf nur sei­ne eige­nen Fotos dort ver­öf­fent­licht. Die „Pinterest-​Etikette“ besagt, dass die Originalquelle immer ange­ge­ben wer­den soll­te. Das ist aber kei­ne Pflicht. Wenn jemand ein Foto ohne Quellenangabe hoch­lädt und es von dort oft wei­ter gepinnt wird oder jemand das Fotografenfoto nimmt, aber die Quelle nicht mehr erwähnt, führt das schnell dazu, dass mas­sen­haft Fotos des Fotografen im Netz her­um­schwir­ren, ohne dass der gewünsch­te Werbeeffekt ein­tre­ten kann. Von Pinterest schwappt es dann nach Tumblr, Weheartit oder Flickr und irgend­wann gilt das Bild als „ver­wais­tes Werk“ (orphan work), wel­ches legal genutzt wer­den kann, ohne den Fotografen zu fra­gen, weil der Urheber nicht mehr zu ermit­teln sei.

Deshalb gilt: Wer unbe­dingt eige­ne Bilder bei Pinterest ein­stel­len will, soll­te das immer nur mit sicht­ba­ren Wasserzeichen und Urheberhinweis in den Metadaten machen.

Die Macher von Photoshelter haben in einem lesens­wer­ten Blogbeitrag auch fest­ge­stellt, dass die Hauptnutzer von Pinterest jun­ge Frauen mit wenig Geld sind, wel­che „Design“ oder „Handarbeit“ als ihr Hobby ange­ben. Das ist meist nicht die Zielgruppe, die Fotografen bucht. Und war­um soll­ten die­se Leute Fotos kau­fen, wenn sie die­se doch kos­ten­los bei Pinterest ver­öf­fent­li­chen kön­nen? Das führt lang­fris­tig zum Problem auf der drit­ten Ebene, aber zuerst kommt die zwei­te Ebene:

2. Ebene: Das Pinterest-​Problem der Urheberrechte

Wer sich mit Medienrecht oder Fotografie etwas aus­kennt, wird beim Blick auf Pinterest inner­halb von Sekunden vie­le Urheberrechtsverstöße erken­nen. Anders for­mu­liert: Viele Bilder wer­den dort ille­ga­ler­wei­se gezeigt. Im ver­klau­su­lier­ten Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen schreibt Pinterest, dass ver­öf­fent­lich­te Bilder frei von Rechten Dritter sein müssen:

You agree not to do any of the fol­lo­wing: Post, upload, publish, sub­mit, pro­vi­de access to or trans­mit any Content that: (i) inf­rin­ges, mis­ap­pro­pria­tes or vio­la­tes a third party’s patent, copy­right, trade­mark, trade secret, moral rights or other intellec­tu­al pro­per­ty rights, or rights of publi­ci­ty or privacy“

Viele Nutzer hal­ten sich jedoch nicht dar­an. So brauch­te ich wie­der nur Sekunden, um für jede der gro­ßen Bildagenturen hun­der­te von Fotos zu fin­den, die dort gezeigt wer­den, fast immer noch mit dem Wasserzeichen der Bildagentur, ver­mut­lich oft ohne Erlaubnis des Fotografen: Hier von Fotolia, von Shutterstock,  von istock­pho­to oder Dreamstime, aber auch von Getty Images, Corbis oder Alamy.

Zusammen sind das schnell tau­sen­de ille­ga­le Bilder, gefun­den inner­halb von weni­ger als paar Minuten.

Auf mei­ne Email an Pinterest, was die Firma aktiv gegen sol­che mas­si­ven Urheberrechtsverstöße mache, kam nur die lapi­da­re Antwort, dass ein Urheber ers­tens sein Werk nach dem DMCA-​Gesetz ger­ne mel­den kön­ne, wenn er es irgend­wo auf Pinterest fin­de. Zweitens kön­nen Webseiten-​Betreiber auf ihren Seiten die­sen Meta-​Tag ein­bin­den, damit die Inhalte nicht auf Pinterest gepinnt wer­den können:

<meta name=„pinterest“ content=„nopin“ /​>“

Ein Schweigen der Urheberrecht-​Inhaber wird so als auto­ma­ti­sche Zustimmung gewer­tet. Außerdem hilft das Meta-​Tag nicht, wenn Leute ein Foto erst von der gesperr­ten Webseite auf ihren Computer laden und von dort auf Pinterest veröffentlichen.

Besonders per­fi­de klingt das ange­sichts der Tatsache, dass sich Pinterest auch das Recht her­aus­nimmt, die ver­öf­fent­lich­ten Bilder ver­kau­fen zu dürfen:

By making available any Member Content through the Site, Application or Services, you her­eby grant to Cold Brew Labs a world­wi­de, irre­vo­ca­ble, per­pe­tu­al, non-​exclusive, trans­fera­ble, royalty-​free licen­se, with the right to sub­li­cen­se, to use, copy, adapt, modi­fy, dis­tri­bu­te, licen­se, sell, trans­fer, publicly dis­play, publicly per­form, trans­mit, stream, broad­cast, access, view, and other­wi­se exploit such Member Content only on, through or by means of the Site, Application or Services“ [Hervorhebung von mir]

Einige Leute argu­men­tie­ren, dass Pinterest sich auf die „Fair Use“-Klausel beru­fen kön­ne, nach der die urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Bilder bei Pinterest zu einem „neu­en Werk“ trans­for­miert wer­den, ähn­lich wie es damals bei einer Klage gegen die Thumbnails von Google Images argu­men­tiert wur­de, aber der Rechtsanwalt Itai Maytal wider­spricht dem jedoch, der deut­sche Rechtsanwalt Christian Solmecke nennt Pinterest sogar „eine ein­zi­ge Urheberrechtsverletzung“. Das alles führt uns zur drit­ten und lang­fris­tig gefähr­lichs­ten Ebenen für Fotografen.

3. Ebene: Das Fotografen-​Problem des Gewöhnungseffekts

Es hilft nichts, wenn Fotografen sich jetzt nur hin­stel­len und auf ordent­li­che Quellenangaben pochen und not­falls ihren Anspruch mit teu­ren Abmahnungen ein­kla­gen. Angesichts der oben auf­ge­zeig­ten tau­sen­den Fälle bleibt das alles nur ein Tropfen auf den hei­ßen Stein. Schlimmer noch ist der Gewöhnungseffekt, der sich bei den Internet-​Nutzern ein­stellt. Fotografen ver­die­nen ihr Geld haupt­säch­lich damit, dass Leute sie für ihre Bilder bezah­len. Internetnutzer glau­ben jedoch sehr häu­fig, dass Bilder im Internet kos­ten­los sind. Dazu tra­gen Web-​Services wie Pinterest, Tumblr und Weheartit, aber auch  Facebook und Konsorten stark bei.

Je mehr Privatpersonen die­se Dienste nut­zen, des­to eher nut­zen auch Firmen und ande­re kom­mer­zi­el­le Anbieter sol­che Seiten. Diese wie­der­um wer­ben dann auch mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Fotos, ohne sie gekauft zu haben. Damit gehen Fotografen ganz kon­kret auch Einnahmen und Folgeaufträge ver­lo­ren. Kleines Beispiel? Gefunden inner­halb einer Minute: Auf der Pinterest-​Seite des Hotel München zeigt das Hotel ein Foto eines Fahrrads aus Gemüse. Der Bildqualität nach zu urtei­len, wur­de es nicht bei Fotolia gekauft, von wo es ursprüng­lich kommt, son­dern ein­fach das Layoutbild verwendet:


Wenn Fotografen nicht auf­pas­sen, kommt irgend­wann der Moment, an dem die Macht der Gewohnheit so stark und die Menge der unwis­sen­den Internet-​Nutzer so groß ist, dass sich die Gesetze dem neu­en „Lebensstil“ anpas­sen müs­sen und ein­fach geän­dert wer­den. Die Piratenpartei arbei­tet schon dar­auf hin und da sie vor allem von jun­gen Leuten gewählt wird, stei­gen deren Chancen.

Eine Lösung habe ich nicht: Wie macht man Leuten klar, dass Bilder und Fotos kein kos­ten­lo­ses Treibgut im Internet sind, dass jeder auf­sam­meln und aus­stel­len kann? Am bes­ten, ohne Privatpersonen ver­kla­gen zu müssen?

Was sagt ihr? Welche Chancen und Risiken seht ihr bei Pinterest?

Abmahnungen wegen falscher Quellenangabe bei Stockfotos von Aboutpixel, Pixelio etc. vermeiden

Vor gut einem Jahr hat­te ich davor gewarnt, jetzt ist es Wirklichkeit geworden.

Ich schrieb im Artikel „Warum Fotografen Fotos kos­ten­los anbie­ten“ als ach­ten Punkt eine Warnung, dass eini­ge Fotografen kos­ten­lo­se Bilddatenbanken wie Pixelio oder Aboutpixel miß­brauchen könn­ten, um durch Abmahnungen bei Lizenzverstößen Geld zu kassieren.

In letz­ter Zeit häu­fen sich die Fälle, in denen eini­ge Fotografen Bildnutzer abmah­nen, wenn sie kos­ten­lo­se Bilder falsch ver­wen­den. Darüber wird zum Beispiel hier, hier oder hier berichtet.

Korrekte Namensnennung von kos­ten­lo­sen und gekauf­ten Bildern auf der Webseite bayerischerbauernverband.de

So eine Abmahnung kann zum Beispiel kom­men, wenn bei kos­ten­lo­sen Bildern der Urheberrechtshinweis ver­ges­sen oder auch nur an der fal­schen Stelle gesetzt wurde.

In den Lizenzbedingungen von Pixelio steht zum Beispiel ausdrücklich:

IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

Der Nutzer hat in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise und soweit tech­nisch mög­lich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit sei­nem beim Upload des Bildes genann­ten Fotografennamen bei PIXELIO in fol­gen­der Form zu nen­nen: ‚© Fotografenname /​ PIXELIO‘

Bei Nutzung im Internet oder digi­ta­len Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.“

Das bedeu­tet, dass eine Namensnennung für das Bild und ein Link im Impressum, wie es vie­le Bildnutzer ger­ne machen, nicht aus­rei­chen. Die Namensnennung muss am Bild oder am Seitenende zu lesen sein, wo das Bild benutzt wird. Das Verstecken des Namens in einem ALT-​HTML-​Tag oder im Title-​Tag oder als Kommentar im HTML-​Quellcode ist auch nicht erlaubt.

Aboutpixel schreibt in den Lizenzbedingungen fol­gen­des für die Quellenangabe vor:

(8) Der Lizenznehmer ist ver­pflich­tet, die Quelle als Bildnachweis zu nen­nen. Hierbei sind sowohl about­pi­xel als auch der Lizenzgeber zu nen­nen. Die Nennung hat – in für die jewei­li­ge Verwendung übli­chen Weise – im Impressum oder unmit­tel­bar am Bild zu erfol­gen (z. B. „Foto: aboutpixel.de – Max Mustermann“ oder „Foto: Max Mustermann /​ aboutpixel.de“). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-​Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von about­pi­xel erfol­gen. Soweit die Bilddatei für kör­per­li­che Projekterzeugnisse ver­wen­det wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfol­gen, wel­che mit dem Projekterzeugnis räum­lich fest und dau­er­haft ver­bun­den ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf sei­nem Profil ange­ge­ben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nen­nen. Hat der Lizenzgeber nur sei­nen Benutzernamen auf sei­nem Profil hin­ter­legt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“

Hier reicht es aus, wenn der Urheber im Impressum oder direkt am Bild genannt wird, eine Nennung am Seitenende hin­ge­gen reicht nicht aus. Gegen eine Gebühr kann jedoch eine Lizenz erwor­ben wer­den, wel­che das Recht ent­hält, kei­nen Namen nen­nen zu müssen.

Ein Beispiel, wie eine Namensnennung rich­tig erfol­gen kann, seht ihr am Bild oben. Ein Bildnachweis am Ende einer Seite könn­te so aussehen:

Bildnachweis für ein pixelio-​Bild am Seitenende

Zusätzlich wird bei die­sem gezeig­ten Beispiel im Impressum auf die Pixelio-​Webseite ver­linkt, so wie es die Lizenzbedingungen vorschreiben.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Rechtliche Probleme mit Designer-​Möbeln auf Stockfotos

Vor eini­gen Tagen ver­schick­te die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images an Mail an ihre Fotografen. Darin warn­te die Agentur ein­dring­lich davor, design­ge­schütz­te Möbel auf Stockfotos zu verwenden.

Aktueller Anlass ist die­se Klage gegen Getty Images von Pernette Martin-​Barsac and Jacqueline Jeanneret Gris vor einem fran­zö­si­schen Gericht. Die bei­den sind die Erben und Rechteinhaber der Werke des Architekten und Möbeldesigners Charles-​Édouard Jeanneret-​Gris, bes­ser bekannt unter sei­nem Pseudonym Le Corbusier.

Einige der von der Klage betrof­fe­nen Möbelstücke: Sofa und Sessel LC3 (Quelle: Joshua Gardner/​xdjio/​Flickr, Lizenz cc-​by-​nc-​nd 2.0)

In der Klage wer­fen die bei­den der Bildagentur vor, dass auf 52 Fotos Möbelstücke von Le Corbusier zu sehen sind, bei denen das Design geschützt sei. In der Klageschrift wird argu­men­tiert, dass die „mas­sen­haf­te Verbreitung“ der Bilder durch Getty Images eine „Wertminderung“ der ange­se­he­nen Marke Le Corbusier ver­ur­sacht habe. Das Gericht gab den Klägern jetzt recht und Getty Images muss alle Bilder, auf denen Möbel von Le Corbusier zu sehen sind, aus ihrer Bilddatenbank ent­fer­nen. Pro Bild muss Getty außer­dem 2.500 Euro zah­len, bei 52 betref­fen­den Fotos macht das 130.000 Euro. Falls Getty Images wei­ter­hin Bilder des Klägers benut­ze, dro­hen 10.000 Euro Strafe pro Einzelfall.

Getty Images weist dar­auf hin, dass sie gegen das Urteil Berufung ein­le­gen wer­den, es momen­tan aber rechts­kräf­tig ist.

Was bedeu­tet das für Stockfotografen?

Fotografen, wel­che design­ge­schütz­te Möbelstücke ohne Erlaubnis auf ihren Fotos haben, ris­kie­ren eine Klage. Betroffen sind vor allem die Sofas und Sessel von Le Corbusier, wel­che Getty als „visu­el­le Referenz“ hier als PDF zusam­men­ge­stellt hat. Ich emp­feh­le aus­drück­lich, sich die Möbelstücke anzu­schau­en und gut ein­zu­prä­gen. Damit aber nicht genug: Getty Images warnt aus­drück­lich davor, Werke von Arne Jacobsen, Eero Aarnio and Ludwig Mies van der Rohe auf Fotos zu benutzen.

Auch design­ge­schützt: Der Ei-​Sessel von Arne Jacobsen (Quelle: Scott Anderson/​flickr, Lizenz cc-​by-​sa 2.0)
Ebenfalls design­ge­schützt: Der Barcelona-​Sessel von Ludwig Mies van der Ruhe (Quelle: ptj.ch/Wikimedia Commons, Lizenz cc-by-sa)

Für Fotografen hat Getty Images hier eini­ge hilf­rei­che Informationen als PDF zusam­men­ge­fasst. Weitere Tipps zum Umgang mit Designschutz gibt es hier in mei­nem Blog.

Was sagt ihr zu der Entscheidung?

Sensible Fotonutzungen bei Shutterstock erlauben oder nicht?

Vorgestern hat die Bildagentur Shutterstock eine neue Lizenz ein­ge­führt, die soge­nann­te „sen­si­ti­ve use“ Lizenz. Die voll­stän­di­gen Details zur Einführung ste­hen in einer FAQ auf der Shutterstock-​Seite.

Diese erlaubt es Bildkäufern, Fotos zur Bebilderung „heik­ler“ Themen zu benut­zen, wie Wahlwerbung, medi­zi­ni­sche Werbung oder zu Themen wie Armut, Drogenmissbrauch, Diskriminierung, Rassismus und so wei­ter. Shutterstock  behaup­tet zwar, dass eini­ge „direk­te Konkurrenzen“ sol­che sen­si­blen Nutzungen schon erlau­ben wür­den, aber in die­ser Übersicht zu ver­bo­te­nen Nutzungen wird deut­lich, dass vie­le ande­re Bildagenturen genau wie bis­her Shutterstock die­se heik­len Nutzungen eher verbieten.

Beispiel für eine Fotonutzung, die mit einer „sen­si­ti­ve use“ Lizenz erlaubt sein könn­te. Quelle: www.methproject.org

Wenn Bilder mit einer „sen­si­ti­ve use“ Lizenz benutzt wer­den, dür­fen sie laut Shutterstock trotz­dem nicht­für Tabakwerbung genutzt wer­den, in por­no­gra­fi­schen Materialien oder zur Bewerbung von „Erwachsenenclubs“ (umgangs­sprach­lich auch Bordelle und Strip-​Clubs genannt) oder für Escort-​Seiten, Dating-​Seiten und ähn­li­che Dienste. Außerdem müs­sen die Bildkäufer im Rahmen der „sen­si­ti­ve use“ Lizenz dar­auf hin­wei­sen, dass das Bild nur ein Model dar­stellt und zur Illustration dient. In Zeitschriften steht dann manch­mal unter Bildern z. B. „Szenen mit Models nachgestellt“.

Wenn Tabakwerbung, Pornografie und Dating-​Werbung wei­ter­hin unter­sagt ist, was wäre dann mit die­ser neu­en Lizenz erlaubt, was bis­her nicht erlaubt ist?

Die bei­den wich­tigs­ten Themen wären sicher poli­ti­sche Werbung und medi­zi­ni­sche Werbung.

Hier mal eini­ge Beispiele, was dar­un­ter fal­len könnte:

  • Foto wird von einer Partei zur Wahlwerbung benutzt.
  • Foto wird zur Werbung für Herpes-​Medikament benutzt.
  • Bild wird auf einer Kondom-​Packung abgedruckt.
  • Foto stellt die Models als Drogennutzer dar.
  • Bild sug­giert, dass das Model eine Geschlechtskrankheit habe.
  • Bild deu­tet an, dass die gezeig­te Person an Krebs, Blasenschwäche oder einer psy­chi­schen Erkrankung leidet.
  • Foto wird von einer Bürgerinitiative gegen einen Moscheebau in Deutschland genutzt.
  • Bild sug­giert, dass das Model seit Jahren Schlankheitspillen der Marke XY benutzt.
  • Foto wird als Werbung für Brustvergrößerungen gezeigt.

Als Honorar für eine sol­che Nutzung soll „bis zu“ 75 US-​Dollar gezahlt wer­den. Die Untergrenze wur­de von Shutterstock lei­der nicht genannt.


Standardmäßig ist die neue Lizenz für alle Fotografen auto­ma­tisch aktiv. Fairerweise bie­tet Shutterstock an, dass Fotografen die­se Funktion manu­ell deak­ti­vie­ren kön­nen. Dazu muss auf die­ser Einstellungsseite bei „Allow my images to be licen­sed for sen­si­ti­ve uses“ auf „Opt-​Out“ geklickt wer­den. Wer bis zum 1. März 2012 die Einstellung nicht ändert, der gibt sei­ne Bilder auto­ma­tisch für die neue Nutzung frei, eine spä­te­re Änderung ist aber noch möglich.

Die span­nen­de Frage für Fotografen ist nun:

Sollte ich „sensitive use“ Lizenzen erlauben oder nicht?

In Kurzform mein Tipp: Nein.

Warum? Zum einen ist es etwas unprak­tisch, dass Fotografen nur wäh­len kön­nen, ob das kom­plet­te Portfolio frei­ge­ge­ben wird oder nicht. Viele Fotografen hät­ten kei­ne Probleme damit, ein­zel­ne Bilder frei­zu­ge­ben. Zum Beispiel wür­de ich pro­blem­los Stillleben oder Nahaufnahmen von Händen frei­ge­ben. Aber wenn wir rea­lis­tisch sind, wol­len die meis­ten Bildkäufer für die­se heik­len Themen eben Personenfotos.

Ich spre­che hier aus Erfahrung. Zum einen wur­de erst kürz­lich eins mei­ner Shutterstock-​Fotos uner­laubt für Wahlkampfwerbung benutzt, zum ande­ren fra­gen ab und zu Bildagenturen bei mir an, ob ein Bildkäufer ein bestimm­tes Foto für sen­si­ble Themen nut­zen darf, zum Beispiel dass ein Model als Krebs-​Patient dar­ge­stellt wird oder dass es eine bestimm­te Schlankheitskur erfolg­reich aus­pro­biert habe. Ich fra­ge dann mei­ne Models, ob sie mit der kon­kre­ten Nutzung ein­ver­stan­den sind. Mal sind sie es, manch­mal aber auch nicht. Neulich sprach ich mit einem bekann­ten Stockfotografen, der eini­ge Fotos von einem erkenn­ba­ren Modell hin­ter Gittern gemacht hat­te. Er erzähl­te, dass er vie­le unan­ge­neh­me Bildnutzungen mit dem Foto gese­hen habe und er das Foto des­halb heu­te nicht noch mal machen würde.

Deshalb rate ich vor allem Fotografen, die vie­le Personenaufnahmen machen, die­se Funktion zu deak­ti­vie­ren, ganz beson­ders, wenn sie Fotos von Minderjährigen im Portfolio haben. Denn selbst wenn der Fotograf einer heik­len Nutzung zustim­men soll­te, bedeu­tet das noch lan­ge nicht, dass das Model damit ein­ver­stan­den wäre. Das könn­te dazu füh­ren, dass Models nicht mehr mit dem Fotografen arbei­ten oder im schlimms­ten Fall eine Klage nach sich ziehen.

Während vie­le „heik­le“ Themen sicher für alle Seiten unpro­ble­ma­tisch wären, zeigt die aktu­el­le Werbekampagne von methproject.org, wie schnell Werbung unan­ge­nehm für die abge­bil­de­ten Models sein kann. Stellt euch als Fotograf nur mal vor, die gezeig­ten Bilder mit Titeln „Junkie“, „Prostitute“ oder „Death“ wären von euch. Was wür­den eure Models davon halten?

Dass die­se heik­len Themen jedoch bei Bildkäufern gefragt sind, zeigt der aktu­el­le Aufruf von Alamy, der Fotografen auf­for­dert, mehr Bilder zu kri­ti­schen Themen Vergewaltigung, Arbeitslosigkeit, Komasaufen oder Obdachlosigkeit zu machen. Deshalb kann es für Fotografen schon lukra­tiv sein, pas­sen­de Motive zu erstel­len. Aber zum einen soll­te der Fotograf dann dar­auf ach­ten, dass die Models auf den Bildern nicht erkannt wer­den kön­nen und zum ande­ren soll­te er sich die Nutzung gut bezah­len lassen.

Shutterstocks Vorpreschen zeigt nur, dass auch die Bildkäufer, die bis­her gewohnt waren, für heik­le Fotos deut­lich mehr Geld aus­zu­ge­ben, immer häu­fi­ger ver­su­chen, auch hier die Preise zu drücken.

Frag den Fotograf: BG ETEM Pflichtversicherung vermeiden

Wieder hat­te ich eine Mail im Postfach, die bestimmt auch eini­ge von Euch Leserinnen und Lesern inter­es­sie­ren wird:

Hallo Robert!

Seit eini­ger Zeit lese ich nun schon begeis­tert dei­ne Artikel auf alltageinesfotoproduzenten.de.
Da hast du wirk­lich eine inter­es­san­te Seite in Leben geru­fen. Viele nütz­li­che Informationen, Anregungen, etc..
Dafür erst mal vie­len Dank!

Ich hät­te da aller­dings eine Frage zum Thema Berufsgenossenschaft:

Die BG ETEM ist ja lei­der eine Pflichtversicherung. Aber gibt es viel­leicht eine Möglichkeit, die­se Mitgliedschaft zu umgehen?

Der Grund, war­um ich das fra­ge, ist fol­gen­der: Ich arbei­te bereits seit eini­gen Jahren als frei­be­ruf­li­cher Dozent im sozia­len Bereich. Seit eini­ger Zeit über­le­ge ich jedoch, auf Stockfotografie umzusatteln.

Leider ver­dient man als Dozent aber nicht unbe­dingt die Welt; um ehr­lich zu sein wird es seit eini­ger Zeit immer schwe­rer, neue Verträge zu bekom­men und einen ver­nünf­ti­gen Lohn aus­zu­han­deln. Das Geld sitzt also nicht mehr so locker wie früher.
Die Kosten für die BG (nach Auskunft der BG etwa 295 Euro jähr­lich) wür­de ich zumin­dest im ers­ten Jahr lie­ber in den Ausbau der Tätigkeit investieren.

Mir ist klar, dass ich in der Zeit prak­tisch nicht ver­si­chert wäre, was natür­lich klar von Nachteil ist.
Auf der ande­ren Seite sind 300 Euro zur Zeit eine Menge Geld für mich. Sollte sich nach einem hal­ben Jahr her­aus­stel­len, dass das mit der Stockfotografie nicht funk­tio­niert, hät­te ich 150 Euro zum Fenster raus­ge­wor­fen, da ich nicht glau­be, dass die BG mir die Differenz zurück­zah­len würde.

Nun habe ich in eini­gen Foren gele­sen, dass man mit der Anmeldung bei der BG ein­fach war­ten könn­te, bis die­se sich bei einem mel­det. Angeblich wür­de es dabei nicht zu Nachzahlungen kom­men. Das kann ich mir zwar irgend­wie nicht vor­stel­len, aber viel­leicht könn­test du mir dazu etwas Genaueres sagen.

Ich glau­be jemand der das haupt­be­ruf­lich macht, kann einem da ver­läss­li­che­re Informationen geben als die Mitglieder in Fotoforen.

Ich wür­de mich sehr freu­en, wenn du mir dazu etwas sagen könntest.

Vielen Dank im Voraus, Kai“

Wer Fotograf ist und von der BG ETEM noch nichts gehört hat, soll­te sich hier schnell infor­mie­ren.

BG ETEM ist die Abkürzung für „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“. Letzteres umfasst auch Fotografen. Das heißt, jeder Fotograf ist ver­pflich­tet, in deren Branchenverwaltung „Druck und Papiererzeugnisse“ Mitglied zu sein, selbst wenn er nur digi­tal arbei­tet. Diese Pflichtversicherung gilt für alle Fotografen, egal, ob sie als fes­te Freie, freie Freie, Pauschalisten oder als frei­schaf­fen­de Künstler arbeiten.

Der Vorteil der Mitgliedschaft liegt auf der Hand:

In der Mitgliedschaft ist eine gesetz­li­che Unfallversicherung ent­hal­ten, wel­che Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Wegeunfälle und Verkehrsunfälle auf dem Weg zu einem Kunden ent­schä­digt. Die Unfälle müs­sen im Zusammenhang mit der beruf­li­chen Tätigkeit stehen.

Auch wer selbst eine pri­va­te Unfallversicherung hat, ist von der Pflichtversicherung nicht ausgenommen.

Der Nachteil ist aber eben­so klar:

Die Mitgliedschaft kos­tet Geld, auch wenn die gesetz­li­che Unfallversicherung deut­lich güns­ti­ger als eine pri­va­te ist. Die Beiträge hän­gen vom Einkommen ab und fan­gen bei ca. 200 Euro pro Jahr an.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit für Fotografen, sich von der Versicherungspflicht zu befrei­en. Diese wird in der Satzung der BG ETEM in §46 Abschnitt 2 erklärt:

Nach Absatz 1 ver­si­cher­te Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jähr­lich im Unternehmen arbei­ten, wer­den auf schrift­li­chen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“

Wer also weni­ger als 100 Arbeitstage im Jahr als Fotograf tätig ist, kann einen form­lo­sen Antrag bei der BG ETEM ein­rei­chen, der ihn von der Beitragszahlung befreit. Damit ent­fällt jedoch auch der Versicherungsschutz.

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Berufsgenossenschaft gemacht?