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Rechtliche Probleme mit Designer-​Möbeln auf Stockfotos

Vor eini­gen Tagen ver­schick­te die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images an Mail an ihre Fotografen. Darin warn­te die Agentur ein­dring­lich davor, design­ge­schütz­te Möbel auf Stockfotos zu verwenden.

Aktueller Anlass ist die­se Klage gegen Getty Images von Pernette Martin-​Barsac and Jacqueline Jeanneret Gris vor einem fran­zö­si­schen Gericht. Die bei­den sind die Erben und Rechteinhaber der Werke des Architekten und Möbeldesigners Charles-​Édouard Jeanneret-​Gris, bes­ser bekannt unter sei­nem Pseudonym Le Corbusier.

Einige der von der Klage betrof­fe­nen Möbelstücke: Sofa und Sessel LC3 (Quelle: Joshua Gardner/​xdjio/​Flickr, Lizenz cc-​by-​nc-​nd 2.0)

In der Klage wer­fen die bei­den der Bildagentur vor, dass auf 52 Fotos Möbelstücke von Le Corbusier zu sehen sind, bei denen das Design geschützt sei. In der Klageschrift wird argu­men­tiert, dass die „mas­sen­haf­te Verbreitung“ der Bilder durch Getty Images eine „Wertminderung“ der ange­se­he­nen Marke Le Corbusier ver­ur­sacht habe. Das Gericht gab den Klägern jetzt recht und Getty Images muss alle Bilder, auf denen Möbel von Le Corbusier zu sehen sind, aus ihrer Bilddatenbank ent­fer­nen. Pro Bild muss Getty außer­dem 2.500 Euro zah­len, bei 52 betref­fen­den Fotos macht das 130.000 Euro. Falls Getty Images wei­ter­hin Bilder des Klägers benut­ze, dro­hen 10.000 Euro Strafe pro Einzelfall.

Getty Images weist dar­auf hin, dass sie gegen das Urteil Berufung ein­le­gen wer­den, es momen­tan aber rechts­kräf­tig ist.

Was bedeu­tet das für Stockfotografen?

Fotografen, wel­che design­ge­schütz­te Möbelstücke ohne Erlaubnis auf ihren Fotos haben, ris­kie­ren eine Klage. Betroffen sind vor allem die Sofas und Sessel von Le Corbusier, wel­che Getty als „visu­el­le Referenz“ hier als PDF zusam­men­ge­stellt hat. Ich emp­feh­le aus­drück­lich, sich die Möbelstücke anzu­schau­en und gut ein­zu­prä­gen. Damit aber nicht genug: Getty Images warnt aus­drück­lich davor, Werke von Arne Jacobsen, Eero Aarnio and Ludwig Mies van der Rohe auf Fotos zu benutzen.

Auch design­ge­schützt: Der Ei-​Sessel von Arne Jacobsen (Quelle: Scott Anderson/​flickr, Lizenz cc-​by-​sa 2.0)
Ebenfalls design­ge­schützt: Der Barcelona-​Sessel von Ludwig Mies van der Ruhe (Quelle: ptj.ch/Wikimedia Commons, Lizenz cc-by-sa)

Für Fotografen hat Getty Images hier eini­ge hilf­rei­che Informationen als PDF zusam­men­ge­fasst. Weitere Tipps zum Umgang mit Designschutz gibt es hier in mei­nem Blog.

Was sagt ihr zu der Entscheidung?