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Geheimer Deal zwischen iStockphoto, Getty Images und Google regt Fotografen auf

Ich woll­te schon lan­ge wie­der etwas über die Bildagentur iStockphoto schreiben.

Themen gab und gibt es mehr als genug:

Mal war es deren fal­sche Berechnung von Fotografen-​Anteilen beim Fotoverkauf, dann die hohen Gebühren bei der Währungsumrechnung, eine unbrauch­ba­re Best-​Match-​Suche, die statt Bildqualität vor allem Exklusivität berück­sich­tigt, dann viel­leicht als Entschädigung ein neu­er Preisfilter, der exklu­si­ve Bilder aus­schließt, eine Fake-​Seite, wel­che iStock-​Fotos bil­li­ger anbie­tet, dann ein Deal mit Microsoft, der ca. 6000 exklu­si­ve iStock-​Bilder ver­schenkt, ohne den Fotografen etwas zu zah­len und so weiter.

Über jeden ein­zel­nen die­ser Punkte hät­te ich lan­ge Artikel schrei­ben kön­nen. Aber ehr­lich: Jedes Mal, wenn ich ange­fan­gen habe, kam ein neu­er Skandal aus dem Hause iStockphoto und ich wur­de über­rannt von den Ereignissen, bis der vori­ge Aufreger lächer­lich schien im Vergleich zum neus­ten Fehler, Patzer oder absicht­li­chen unvor­teil­haf­ten Geschäftsgebaren von iStockphoto. So auch dies­mal wie­der. Während ich noch nach Details zum Microsoft-​Deal recher­chier­te, platz­te die nächs­te Bombe:

Es scheint, als habe die Bildagentur Getty Images, von denen iStockphoto eine Tochterfirma ist, einen Deal mit Google geschlos­sen, der es Google erlaubt, über 11.700 Bilder kos­ten­los im Rahmen von deren Cloud-​Dienst Google Drive anzubieten.

Screenshot einer Auswahl der betrof­fe­nen Stockfotos bei Google Drive

Schauen wir uns eini­ge Details des Deals genau­er an.

Sind nur iStock-​Bilder sind betroffen?

Nein. Eine unvoll­stän­di­ge Auflistung der Stockfotos, die von Google Drive ange­bo­ten wer­den, fin­det sich hier. Schätzungsweise 2000 der Bilder besitzt Getty Images direkt, ca. 700 Bilder schei­nen von ca, 490-​iStock-​Fotografen zu kom­men, aber auch ande­re Macrostock-​Agenturen, die ihre Bilder über Getty Images ver­trei­ben, sind betrof­fen, zum Beispiel Blend Images, PhotoAlto, Image Source, Westend61, Zoonar, Tetra Images, Moodboard, Sodapix und so wei­ter. Es betrifft also nicht nur zweit­klas­si­ge „Ramschbilder“, son­dern in der Regel durch­weg hoch­wer­ti­ges Material, zum Beispiel auch über 140 Bilder aus der hoch­prei­si­gen Vetta-​Kollektion von iStockphoto.

Was haben die Fotografen bekommen?

Vermutlich (weder iStockphoto noch Getty Images äußern sich dazu) wur­den pro Bild ca. 30 bis 60 US-​Dollar gezahlt, davon gin­gen – je nach Vertrag – ca. 6 bis 12$ an den jewei­li­gen Fotografen. Die Bildhonorare wur­den über Getty Images im Oktober und November 2012 aus­ge­zahlt. Die Honorare sind unge­fähr in dem Bereich, den iStock-​Fotografen für einen nor­ma­len S‑Verkauf eines ihrer Vetta-​Bilder erhal­ten hät­ten. Für einen Verkauf! Die Erfahrungen aus dem eben­falls unsäg­lich unvor­teil­haf­ten Microsoft-​Deal (sie­he oben) haben gezeigt, dass die­se kos­ten­los ange­bo­te­nen Bilder sehr leicht zehn­tau­sen­de Downloads in kur­zer Zeit erzie­len, teil­wei­se sogar mil­lio­nen­fa­che Downloads und da Google Drive von über zehn Millionen Leuten genutzt wird, sind die­se Schätzungen sehr rea­lis­tisch. Dafür sind 6 bis 12 Dollar, selbst unter Berücksichtigung microstock-​üblicher Bedingungen, gelin­de gesagt eine Frechheit. In der Praxis wer­den die benutz­ten Bilder damit regel­recht ent­wer­tet, denn wer soll­te noch Geld aus­ge­ben für ein Foto, was einer­seits kos­ten­los zu haben ist und ande­rer­seits schon von unzäh­li­gen ande­ren – auch kom­mer­zi­ell – genutzt wurde?

Wofür dür­fen die Bilder in wel­cher Größe genutzt werden?

Sehr vie­le die­ser Bilder bei Google Drive sind in einer Auflösung von ca. 3200 x 2100 Pixel erhält­lich, also ca. 6,7 Megapixel. Das reicht locker für einen guten DinA4-​Druck, also auch für die Titelseite einer Zeitschrift, ein Poster oder für alle denk­ba­ren Web-​Anwendungen. Eine Verwendung der Bilder außer­halb der Google-​Anwendungen ist zwar offi­zi­ell nicht erlaubt, wird tech­nisch aber leicht ermög­licht und lässt sich in der Praxis kaum kon­trol­lie­ren. Während beim Deal mit Microsoft nur eine pri­va­te Nutzung erlaubt war, erlaubt Google aus­drück­lich die kom­mer­zi­el­le Nutzung der Bilder und eine Bearbeitung:

Wenn Sie die Funktion für die Google Bildsuche in Google Docs ver­wen­den, wer­den die Ergebnisse so gefil­tert, dass Bilder mit einer Lizenz ein­ge­schlos­sen wer­den, die das Kopieren des Bilds für kom­mer­zi­el­le Zwecke und das Ändern des Bilds gemäß den Angaben in der Lizenz zulässt.“ (Quelle)

Unklar ist jedoch, ob das rech­tens ist, denn eine Weitergabe z.B. von iStock-​Bildern unter solch weit­rei­chen­den Bedingungen sei­tens Getty Images ist weder durch die Standardlizenz noch die Erweiterte Lizenz bei iStockphoto abge­deckt. Auch ist kein kon­kre­ter Endbenutzer-​Lizenzvertrag (EULA) für die Bilder bei Google Drive ein­seh­bar, nur die oben ver­link­ten Lizenzbedingungen, die all­ge­mein für Google-​Dienste gelten.

Wie genau fin­de ich die Bilder bei Google Drive?

Wer sich mit sei­nem Google-​Account bei Google Drive ein­ge­loggt hat, fin­det links einen roten Knopf mit dem Titel „Erstellen“. Dort kann gewählt wer­den, ob man ein Textdokument, eine Präsentation, eine Tabelle oder etwas ähn­li­ches erstel­len will. Das neue Dokument wird geöff­net und oben in der Leiste wählt man „Einfügen“ und danach „Bild…“. Im neu geöff­ne­ten Fenster klickt man dann links unten auf „Suche“ und dann in der Mitte auf „Stockfotos“. Nun kön­nen im Suchfeld Begriffe ein­ge­ge­ben wer­den, wel­che die gewünsch­ten Bilder beschrei­ben (sie­he Screenshot oben).

Was regt die Fotografen an dem Deal außer­dem auf?

Zwei Dinge: Metadaten und dif­fa­mie­ren­de Nutzung. Bei der Nutzung der Bilder wer­den kei­ne Metadaten bei­be­hal­ten, die im Bild ent­hal­ten sind. Das heißt, weder der Fotograf noch die Bildagentur noch ande­re rele­van­te Copyright- oder Urheberrechtsinformationen blei­ben erhal­ten. Damit erhö­hen sich die Chancen stark, dass das Bild zu einem „ver­wais­ten Werk“ wird, wel­ches leicht den Urheberrechtsschutz ver­lie­ren kann. Hier habe ich als Beispiel ein Foto von Yuri Arcurs über Google Drive in einem Grafik-​Dokument abge­spei­chert. Wer will, könn­te das Bild unter „Datei/​Herunterladen als/​JPG“ auf sei­nem Rechner abspei­chern und sehen, dass kei­ne Metadaten ent­hal­ten sind. Das Original bei iStockphoto wür­de in der mitt­le­ren Größe min­des­tens 18 Euro kosten.

Das ande­re Dilemma: iStock-​Fotografen, wel­che deren Standard-​Model-​Release für ihre Fotos ver­wen­det haben, garan­tie­ren dar­in dem Model, dass die Bilder nicht für por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke genutzt wer­den dürfen:

Gegen eine Vergütung, deren Erhalt hier­mit bestä­tigt wird, und durch die Unterzeichnung die­ser Freigabeerklärung (Model-​Release) ertei­le ich dem Fotografen/​Filmemacher und des­sen Rechtsnachfolgern das aus­schließ­li­che Recht, das Aufnahmematerial zu nut­zen und zu ver­wer­ten, ins­be­son­de­re es zu lizen­zie­ren und in belie­bi­gen Medien für belie­bi­ge Zwecke zu ver­wen­den (aus­ge­nom­men por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke); dies schließt unter ande­rem Werbung, Werbeaktionen und Marketing für ein Produkt oder eine Dienstleistung sowie Produktverpackungen ein.“

Auch in den Lizenzbedingungen bei iStockphoto oder Getty Images gibt es die­se Einschränkung. Bei der Verwendung von Google Drive fin­det sich momen­tan kei­ne die­ser Einschränkungen, es wäre dem­nach mög­lich, die­se Bilder auf dif­fa­mie­ren­de Weise ein­zu­set­zen, ohne dass der Fotograf etwas dage­gen unter­neh­men könn­te. Das ist einer der Punkte, die auf jeden Fall von Getty Images nach­ver­han­delt wer­den müssen.

Wie reagie­ren die betrof­fe­nen Fotografen und Agenturen?

Bei den meis­ten Betroffenen steht noch der Mund weit offen vor Staunen über soviel Inkompetenz. Vor allem die Microstock-​Fotografen haben sich jedoch schon auf­ge­rap­pelt und über­le­gen ihre nächs­ten Schritte. Einige haben ihre Exklusivität bei iStockphoto auf­ge­ge­ben, weil para­do­xer­wei­se die­se stär­ker betrof­fen waren als nicht­ex­klu­si­ve Fotografen, obwohl die Exklusivität doch laut iStock-​Werbung die­se bei der Wahrung ihrer Interessen hel­fen sollte:

Durch das Exklusivitätsprogramm kön­nen wir unse­re Anbieter bes­ser schüt­zen. Wir kön­nen die Einhaltung ver­trag­li­cher Vereinbarungen bes­ser durch­set­zen, wenn wir wis­sen, dass ein Bild von unse­rer Website stammt und unse­rer Lizenzvereinbarung unter­liegt.“ (Zitat aus der iStock-​Werbung für deren Exklusivitätsprogramm)

Andere Fotografen keh­ren iStockphoto kom­plett den Rücken. Für den 2.2.2013 haben vie­le Fotografen einen „D‑Day“ (Deactivation-​Day) ange­kün­digt, an dem mas­sen­haft Bilder bei iStockphoto deak­ti­viert wer­den sol­len. Bisher wol­len Fotografen über 25.000 ihrer Bilder deak­ti­vie­ren und es wer­den täg­lich mehr. Sean Locke, der den Skandal auf­ge­deckt hat und in sei­nem Blog aus­führ­lich dar­über berich­tet, bie­tet als Service ein kos­ten­lo­ses Greasemonkey-​Skript an, mit dem sich vie­le Bilder leich­ter deak­ti­vie­ren las­sen. Einige Fotografen behal­ten sich auch recht­li­che Schritte vor.

Wenn eine Agentur ihre Fotografen so sehr ver­är­gert, wit­tern deren Konkurrenten eine Chance. Deshalb hat Shutterstock eine Art Hotline für exklu­si­ve Fotografen ein­ge­rich­tet, die zu Shutterstock wech­seln wol­len und auch Graphic Leftovers spart in deren Blogeintrag nicht mit Häme.

Wie reagiert iStockphoto?

Am 15. Januar schrieb Erin Sullivan, Vizepräsident für Content Development für Getty und iStock, im iStock-​Forum, dass zur Zeit mit Google am Fall gear­bei­tet wer­de. In der Zwischenzeit wer­den jedoch Fakten geschaf­fen und allein von Samstag auf Montag stieg die Zahl der Stockfotos bei Google Drive von 7000 um über 4500 auf über 11.700 Dateien. Außerdem gab Sullivan zu Protokoll, dass man beab­sich­ti­ge, in Zukunft noch mehr sol­cher Deals mit Google abzuschließen.

Kostenlos ist nicht gleich kostenlos

Es mag für Agenturen und Fotografen manch­mal gute Gründe geben, Fotos kos­ten­los abzu­ge­ben. Es macht aber einen Unterschied, ob das mit aus­ge­wähl­ten Dateien für einen kur­zen Zeitraum unter bestimm­ten Bedingungen oder in klei­ner Auflösung geschieht oder mas­sen­haft Bilder ohne nen­nens­wer­te Einschränkungen in vol­ler Größe ohne Namensnennung ver­schenkt wer­den. Eine mir bekann­te Fotografin war beim oben erwähn­ten Microsoft-​Deal mit meh­re­ren ihrer Bilder betrof­fen, die über eine Million kos­ten­lo­se Downloads erziel­ten. Ein Bild erreich­te allein über 650.000 Downloads, wur­de bei iStockphoto aber kein ein­zi­ges Mal ver­kauft. Der Werbeeffekt sol­cher Deals für die Fotografen ist prak­tisch nicht gegeben.

Die Demontage des eige­nen Geschäftsmodells

Es kommt sel­ten vor, dass eine Firma so kon­se­quent und ohne Not und Alternativen gegen ihre eige­nen Geschäftsinteressen han­delt. Noch kürz­lich hat iStockphoto damit gewor­ben, dass Grafikdesigner für ihre Präsentationen güns­ti­ge Bilder bei ihnen fin­den. Jetzt kön­nen sich die Grafikdesigner die glei­chen Bilder bei Google Drive in ihre Präsentation zie­hen – legal und kos­ten­los. Wo da der Mehrwert für die Agentur und die Fotografen lie­gen soll, ist unklar.

Meine Einschätzung und Zusammenfassung

Ich bin immer noch fas­sungs­los, was eine so erfah­re­ne Bildagentur wie Getty Images dazu bewo­gen haben muss, solch einem unvor­teil­haf­ten Deal zuzu­stim­men. Setzen da die neu­en Getty-​Eigentümer die Daumenschrauben an, um kurz­fris­tig so viel Kapitel wie mög­lich aus der Firma zu pres­sen, ohne Rücksicht auf lang­fris­ti­ge Geschäftsinteressen? Oder hat Google Details zur geplan­ten Nutzung der Bilder ver­schwie­gen? iStockphoto hat sich in der Vergangenheit (sie­he die lan­ge Liste oben) sehr vie­le Fehler geleis­tet, bei denen die Aufklärung oder Kommunikation man­gel­haft bis nicht vor­han­den war. Der Deal mit Google könn­te nun der end­gül­ti­ge Schubs sein, wel­cher der ers­ten Microstock-​Agentur der Welt das Genick bre­chen wird.

Was sagt ihr dazu? Wie wür­det ihr reagieren?

Darf man gekaufte Stockfotos bei Facebook posten? Die große Umfrage

Ich hät­te nicht gedacht, dass die Antwort auf die­se Frage so schwer fällt. Selbst die größ­te Bildagentur der Welt scheint nicht in der Lage zu sein, dar­auf eine Antwort zu geben. Aber der Reihe nach.
Desöfteren haben mich sowohl Fotografen als auch Bildkäufer gefragt, ob sie Fotos bei Facebook nut­zen dürf­ten. Ich wuß­te kei­ne genaue Antwort und habe mich damit her­aus­ge­re­det, dass die jewei­li­gen Lizenzbedingungen von der betref­fen­den Bildagentur und von Facebook ein­ge­hal­ten wer­den müssten.
Deshalb dach­te ich, fra­ge ich die Leute, die es am bes­ten wis­sen müs­sen: Die Bildagenturen selbst. Schließlich müss­ten die ers­tens ihre eige­nen Lizenzen und die erlaub­ten Verwendungen am bes­ten im Kopf haben und zwei­tens ist Facebook ja kei­ne unbe­kann­te Seite mehr, sodaß in der Praxis längst klar sein soll­te, dass auf Facebook eine unvor­stell­bar gro­ße Menge an Bildern hoch­ge­la­den wird.
Ich schick­te vier ein­fa­che Fragen an zehn gro­ße Micro- und Macrostock-​Agenturen, an Corbis, Getty Images, Mauritius Images und Plainpicture, an Fotolia, Dreamstime, iStockphoto, Shutterstock, Depositphotos und Veer. Die vier Fragen lauteten:
  1. Darf man bei ihrer Bildagentur gekauf­te Bilder bei Facebook nutzen?
  2. Wenn ja, mit wel­cher Lizenz und unter wel­chen Bedingungen (Größe etc.) genau?
  3. Wenn nein, wel­cher Passus des Lizenzvertrags ver­bie­tet das genau?
  4. Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-​Verwendung bei Facebook rechts­si­cher zu gestalten?
Die Resultate haben mich überrascht.
Alle fett­ge­druck­ten Hervorhebung in den Agenturantworten erfolg­ten durch mich.
Als ers­tes ant­wor­te­te Dreamstime in Form von Carmen Pietraru (Qualitätskontrolle und Kundendienst) sehr aus­führ­lich auf eng­lisch, die Antworten habe ich für den Blog übersetzt:
„Unsere Lizenzbedingungen erwäh­nen nur die am häu­figs­ten vor­kom­men­den Nutzungen und die Liste ist nicht voll­stän­dig, des­halb ist Facebook nicht expli­zit erwähnt. Wir emp­feh­len allen Bildkäufern, immer mit unse­rem Kundendienst Rücksprache zu hal­ten, wenn sie Fragen zur Nutzung oder not­wen­di­gen Lizenzen haben.
Facebook ist unse­rer Meinung nach ein Markt mit einem rie­si­gen Potential (er hat schon über eine Millarde Mitglieder), des­halb haben wir kürz­lich unse­re neue Webseite timelineimages.com gestar­tet, spe­zi­ell aus­ge­rich­tet auf die Facebook-Nutzung.
Die meis­ten Bildagenturen sind auf ein Business-​To-​Business-Konzept aus­ge­rich­tet. Dreamstime hat bis zu einem gewis­sen Grad das glei­che Konzept, obwohl wir auch eine brei­te Masse an Käufern haben, wel­che Endnutzer der Bilder sind. Mit TimelineImages schwenk­ten wir auf das Business-​To-​Consumer-Modell umd spre­chen die Leute an, die Bilder haupt­säch­lich brau­chen, um ihre Profile oder Nachrichten in sozia­len Netzwerken wie Facebook visu­ell zu verbessern.
Hier noch eini­ge detail­lier­te Antworten auf Deine Fragen:
Zu 1. Ja, Bilder von Dreamstime dür­fen auf Facebook genutzt wer­den, solan­ge sie nicht als Profilfoto genutzt wer­den, ins­be­son­de­re wenn es um Bilder mit Models oder Leuten geht. Der Bildnachweis (zum Beispiel „Das ist ein Foto mit Models“ [Anmerkung R. Kneschke: im Sinne der Abgrenzung von gestell­ten Fotos gegen­über doku­men­ta­ri­schen Aufnahmen]) ist nur erfor­der­lich, wenn es der gene­rel­le Kontext der Nutzung erfor­dert, wie bei jeder ande­ren Web-​Nutzung auch der Fall ist. Ein Beispiel: Wenn du eins unse­rer Bilder nutzt, um einen Artikel zu illus­trie­ren, ist es emp­feh­lens­wert, den Bildnachweis anzu­brin­gen, um die Bildquelle und den Urheber zu wür­di­gen. Dasselbe ist erfor­der­lich, wenn du das Bild ein­fach in eins dei­ner Facebook-​Alben hoch­lädst, nur um das Missverständnis zu ver­mei­den, dass Du das Copyright für das Bild vor­ent­hal­ten wür­dest or Leute anneh­men lässt, Du hättst das Bild gemacht. So lan­ge das Bild gekauft und kor­rekt genutzt wird, dür­fen Bilder von Dreamstime bei Facebook genutzt werden.
Zu 2. Facebook soll­te als Medium betrach­tet wer­den. Leute fra­gen uns, ob sie unse­re Bilder für eine pri­va­te Nutzung auf Facebook neh­men dür­fen oder für Facebook-​Anwendungen, des­halb unter­schei­den sich manch­mal die not­wen­di­gen Lizenzen. Persönliche Nutzung (als Titelbild für die Zeitleiste oder in einem Marketing-​Artikel zum Beispiel) ist von der „Standard Royalty Free“-Lizenz abge­deckt, wel­che die güns­tigs­te Lizenz auf unse­rer Seite ist. Die Nutzung des Bildes in einer Facebook-​Anwendung kann von ver­schie­de­nen Lizenzverträgen abge­deckt wer­den, inklu­si­ve der Standard-​Lizenz. Das hängt davon ab, wie genau das Bild benutzt wird. Am häu­figs­ten ist die „Web-​Extended Licence W‑EL“ not­wen­dig, aber Kunden kön­nen die Bilder auch unter der „Unlimited Seats Licence U‑EL“ run­ter­la­den und auch unter der „Sell The Rights Licence SR-EL“.

Zu 3. Wie schon gesagt, wir erlau­ben die Facebook-​Nutzung, aber wie bei jeder ande­ren Nutzung auch gel­ten die übli­chen Einschränkungen zu sen­si­blen Themen und zur Modelfreigabe. [Anmerkung Robert Kneschke: Versucht nicht, die deut­sche Übersetzung auf der Dreamstime-​Seite zu lesen, die ist auto­ma­ti­siert über­setz­tes Kauderwelsch.]

Zu 4. Als Ergänzung zu Dreamstime ist Timelineimages.com unse­re aktu­ells­te Lösung, um Facebook-​Nutzern schnell und ein­fach Zugriff auf qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Bilder für die Facebook-​Nutzung zu geben.“

Danach kam die Antwort von Susanne Mendack, die in Deutschland die Pressearbeit für Corbis und Veer macht:

Ich habe mit den USA gespro­chen, es ist lei­der nicht mög­lich, Ihre Fragen so, wie sie gestellt sind, zu beant­wor­ten. Es hängt von jeder ein­zel­nen Lizenz ab, die ein Kunde erwirbt, ob er damit auch sozia­le Medien ‚bespie­len‘ darf. Jede Lizenz ist anders, jede Kollektion ist anders, es gibt bei Corbis ja vie­le ver­schie­de­ne High-​End-​Kollektionen und das, was in der Lizenz des Kunden steht, gilt. Wenn Sie eine Tendenz wis­sen möch­ten – man darf die Fotos eher nicht auf Facebook und Co. pos­ten. Das ist auch im Interesse des Fotografen.“

Als nächs­tes kam die Antwort der PR-​Agentur von Getty Images:

[…] Wie bereits bespro­chen, haben wir Ihre Anfrage selbst­ver­ständ­lich an Getty Images wei­ter­ge­lei­tet, wie­der­holt ange­fragt und ent­spre­chend bespro­chen. Entgegen unse­rer Erwartungen und mit Hinweis auf zeit­li­che Engpässe liegt uns aktu­ell aller­dings noch kein offi­zi­el­les Statement von Getty Images vor. “

Danach folg­te  – mit viel Wartezeit – die sehr aus­führ­li­che Antwort von Fotolia:

Vielen Dank für dei­ne Geduld und dafür, daß Du auch uns die Möglichkeit ein­räumst, uns zu die­sem wich­ti­gen Thema zu äußern.  Wir möch­ten im Zusammenhang mit unse­ren Antworten dar­auf hin­wei­sen, daß wir uns nur zum aktu­el­len Stand der Diskussion um Social Media und expli­zit auf die aktu­el­len Facebook Terms of Service (Tos) sowie unse­rer aktu­el­len ToS bezie­hen kön­nen – bei­des kann sich in der schnell­le­bi­gen Zeit rasch ändern. Keiner weiß, was Facebook und Co. mor­gen machen werden.

- Darf man bei Fotolia gekauf­te Bilder bei Facebook verwenden?

Ja, aber mit Einschränkungen. Eine Verwendung von Fotolia-​Content auf Facebook ist auf­grund der dor­ti­gen Nutzungsbedingungen lei­der nur unter Einschränkungen mög­lich. Hintergrund ist neben der umfas­sen­den Nutzungsrechtseinräumung, die sich Facebook regel­mä­ßig bereits mit der Einstellung jeden Contents an die­sem über­tra­gen lässt (inkl. der Möglichkeit, selbst Sublizenzen an Dritte zu ver­ge­ben), eben auch die sei­tens Facebook auto­ma­tisch vor­ge­se­he­ne und vom Einsteller nicht abwähl­ba­re Möglichkeit zum Download und Nutzung des Contents. Diese Weiterverbreitung des Contents wider­spricht den Vorgaben von Fotolia.

Dennoch ist es mög­lich, Fotolia-​Content auf Facebook ein­zu­set­zen, sofern man sich zuvor mit den Nutzungsbedingungen von Facebook und und den Lizenzbestimmungen von  Fotolia beschäf­tigt und bestimm­te grund­le­gen­de Regeln bei der Verwendung von RF-​Content beachtet.

Solange Fotolia-​Bilder nicht in ihrer von Fotolia bereit­ge­stell­ten Form („stand-​alone“, d.h. nicht bear­bei­tet, wie her­un­ter­ge­la­den)  bei Facebook hoch­ge­la­den wer­den, son­dern Teil einer neu­en Komposition eines neu­en Werks sind (Anzeige, Flyer, …) soll­te es kei­ne Probleme geben.

- Wenn ja, mit wel­cher Lizenz und unter wel­chen Bedingungen (Größe etc.) genau?

Eine Lizenz, die die Verwendung auf Facebook oder ande­ren Social Media Plattformen expli­zit regelt, gibt es noch nicht.

Grundsätzlich gilt bei der Online-​Verwendung  unse­res Contents und bei Facebook glei­cher­ma­ßen: Fotolia gestat­tet ist die Verwendung von Bildern mit einer maxi­ma­len Auflösung von 1000 x 1000 Pixeln bei 72 dpi. Natürlich ver­bie­ten sich auch hier belei­di­gen­de oder sonst­wie rechts­ver­let­zen­de Verwendungen, eben­so der Einsatz als Avatar. Man darf also kein Fotolia-​Bild als Profilfoto ver­wen­den und eine Fake-​Identität schaf­fen. Und wie bei jeder Verwendung soll­ten Urheber und Quelle genannt wer­den. Auch hier reicht die Nennung im Impressum/​Info der betref­fen­den Facebook-Seite.

- Wenn nein, wel­cher Passus des Lizenzvertrags ver­bie­tet das genau?

Gemäß unse­ren Verträgen darf unser Content nicht „stand-​alone“ ver­teilt oder ver­trie­ben wer­den. Auch dür­fen kei­ne Unterlizenzen ein­ge­räumt wer­den. Das gilt über­all, also auch bei Facebook. Und auch wenn der Facebook-​Nutzer sich im Zweifelsfall nicht dar­über im Klaren ist, räumt er Facebook (oder ande­ren Plattformbetreibern) bereits durch den Upload von Bildern bedeu­ten­de, wenn auch beschränk­te Nutzungsrechte ein, ver­öf­fent­licht den Content und ermög­licht in vie­len Fällen Dritten die wei­te­re Nutzung des Contents durch die Bereitstellung per Download.

Fotolias Download-​Verträge (sowohl Standard als auch die Erweitere Lizenz) ent­hal­ten die maß­ge­ben­den Einschränkungen in ihren jewei­li­gen Ziffern 2. und 3.

Ziff. 2 Unterlizenz: Das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied ist nicht zur Gewährung wei­te­rer Unterlizenzen berechtigt.“

=> Eine Unterlizenz las­sen sich Facebook et al. expli­zit einräumen.

Ziff 3 Einschränkungen (a): „Unterlizenzierung, Verkauf, Abtretung oder Übertragung jeg­li­cher Rechte aus die­sem Vertrag. Verkauf, Lizenzierung oder Vertrieb des Werkes oder einer Bearbeitung des Werkes als Stand-​Alone-​Image-​Datei oder als Bestandteil einer Online- oder jeg­li­cher ande­ren Datenbank oder jeg­li­cher Derivate, die das Werk in einer Form ent­hal­ten, die es Dritten ermög­li­chen, das Werk her­un­ter­zu­la­den, zu extra­hie­ren oder sich Zugang zum Bild als Stand-​Alone-​Image-​Datei zu verschaffen;“

Ziff 3 Einschränkungen ©: „die öffent­li­che Zugänglichmachung eines Werkes online in einem her­un­ter­lad­ba­ren Format, Bereitstellung eines Werkes in elek­tro­ni­schen Foren oder Boards;“

=> Auch wenn der Facebook-​Nutzer sich im Zweifelsfall nicht dar­über im Klaren ist, durch den Upload von Bildern (vor allem ab einer bestimm­ten Dateigröße), räumt er Facebook (oder ande­ren Plattformbetreibern) Unterlizenzen ein, macht er den Content öffent­lich zugäng­lich und ermög­licht in vie­len Fällen den Download des Contents durch Dritte.

- Welche Überlegungen gibt es, in Zukunft die Stockfoto-​Verwendung bei Facebook rechts­si­cher zu gestalten?

Ohne Zweifel sehen wir hier einen sehr leben­di­gen Markt. Es ist kein leich­tes Unterfangen, die Interessen, der Kunden, der Urhebern, von Facebook und Fotolia glei­cher­ma­ßen unter einen Hut zu bekom­men. Fotolia aner­kennt die immense Verwendung von Bild-​Content in Social Media und den dar­aus ent­ste­hen­den Bedarf einer für Kunden wie Fotografen glei­cher­ma­ßen ver­tret­ba­ren Regelung. Daher arbei­ten wir dar­an, die Bilder für Facebook/​Social-​Media in Zukunft gere­gelt nutz­bar zu machen und zu vereinfachen.“

Trotz mehr­fa­cher Nachfragen und Wartezeiten von eini­gen Wochen wur­de ich bei Shutterstock vom Vizepräsidenten Gerd Mittmann lei­der nur ver­trös­tet, aber ich schie­be die Antwort ger­ne nach, wenn sie noch kom­men sollte.

Bei Mauritius Images wur­de mir tele­fo­nisch mit­ge­teilt, dass eine Verwendung deren Bilder bei Facebook wegen der oben genann­ten Unterlizenzierung nicht erlaubt sei. Ich bat dar­um, mir eine zitier­fä­hi­ge Antwort per Email zuzu­schi­cken, das ist jedoch bis heu­te nicht erfolgt.

Auch von plain­pic­tu­re, Depositphotos und Bigstock erhielt ich trotz Nachfragen lei­der kei­ne Antwort.

Mich wurm­te auch, dass Getty Images als mit Abstand weit­weit größ­te Bildagentur nicht in der Lage sei, mei­ne Fragen zu beant­wor­ten. Deswegen star­te­te ich einen zwei­ten Versuch und frag­te nicht als Pressevertreter, son­dern als Käufer an. Und sie­he da, auf ein­mal ging es sehr schnell. Ich bekam einen Anruf eines Kundenberaters, wel­cher mir sei­ne Antwort auch noch per Email zur Bestätigung schickte:

Hallo Herr Kneschke,

sie kön­nen lizenz­frei­es Material von GETTY IMGES auch auf web­ba­sier­ten sozia­len oder Community-​Netzwerken nut­zen. Allerdings erstreckt sich die­se Nutzung nicht auf bezahl­te Werbeflächen.

Bei lizen­pflich­ti­gen Bildern fin­den Sie bei der Preiskalkulation unter „Internet und APP“ den Punkt „Web – Social Media“ wel­chen Sie bei der Honorarberechnung ange­ben können.

Kommen Sie bei Fragen ger­ne auf mich zurück.

Beste Grüße aus München,
Mustafa Cihangir
(Sales & Service Representative)“

Zusammenfassung

Ob gekauf­te Stockfotos bei Facebook genutzt wer­den dür­fen, hängt dem­nach stark von der Agentur ab, bei wel­cher die­se gekauft wer­den. Einige ver­bie­ten die­se Nutzung aus­drück­lich, ande­re erlau­ben sie mit Einschränkungen, die unter­schied­lich aus­fal­len. Andere Agenturen las­sen ihre Kunden lei­der völ­lig im Unklaren. Im Zweifelsfall emp­feh­le ich des­halb, die Bildagentur vor einer kon­kre­ten Verwendung zu fragen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Stockfotos auf Facebook gemacht?

Darf man Stockfotos für Erotikseiten oder Sexshops benutzen?

Vor paar Tagen habe ich wie­der eine inter­es­san­te Frage per Email bekom­men, die ich ger­ne öffent­lich beant­wor­ten will, weil ich manch­mal ähn­li­che Probleme in der Praxis hatte.

Hallo Herr Kneschke,

ab und zu sehe ich auf Ihrem Blog mal vor­bei. Fand es bis­her immer sehr lehrreich.

Jetzt habe ich eine Frage. Für einen Erotikshop, Kleidung bis Sexspielzeug, wer­den neue Bilder benö­tigt. Ist es erlaubt, dafür z. B. ein Microstock-​Bild zu kau­fen? Es geht ein­fach um eine lächeln­de, attrak­ti­ve Frau, weder in ero­ti­scher Pose noch ähn­li­chem. Ist eine sol­che Verwendung problematisch?

Viele Grüße,
[Name entfernt]“

Die kur­ze Antwort: Ja, eine sol­che Verwendung ist pro­ble­ma­tisch, denn es ist meist nicht erlaubt.

Ich habe hier in mei­nem Blog einen Überblick über die erlaub­ten und ver­bo­te­nen Verwendungen ver­öf­fent­licht. Vor allem die ame­ri­ka­ni­schen Agenturen sind da sehr streng.

Fotos für einen Erotikshop zu nut­zen, ist von den Agenturen meist unter­sagt, weil die Nutzung ent­we­der als „por­no­gra­fisch“, „dif­fa­mie­rend“ oder als „unmo­ra­lisch“ aus­ge­legt wer­den könn­te. Ob die Fotos in neu­tra­ler Pose oder eher sexy und las­ziv sind, spielt da eine unter­ge­ord­ne­te Rolle. Die „Compliance and Enforcement“-Abteilung von iStockphoto argu­men­tier­te in der Vergangenheit zwar manch­mal bei ero­ti­schen Fotos, dass den Models klar sein müs­se, in wel­chem Umfeld sol­che Fotos benutzt wer­den, aber eins der betrof­fe­nen Models hat­te die Sache selbst juris­tisch ver­folgt und sowohl eine Entfernung als auch Entschädigung erwirkt.

Ein wei­te­rer Punkt, an den sel­ten gedacht wird, ist, dass Geschäftsbetreiber zur Einhaltung gel­ten­der Gesetze ver­pflich­tet sind und da der Bildkäufer bei­spiels­wei­se nicht weiß, ob ein abge­bil­de­tes Model mög­li­cher­wei­se min­der­jäh­rig ist, könn­te es neben den oben genann­ten Punkten auch zu Problemen wegen des Alters (Stichwort Jugendschutzgesetz) kom­men.

Ich hat­te bei­spiels­wei­se ein Foto von einer fei­ern­den Mädchengruppe gemacht, von denen min­des­tens eins der Models unter 18 Jahren war. Das lizen­zier­te Foto wur­de von einem der abge­bil­de­ten Models auf einer Webseite gefun­den,  die für „Dildo-​Partys“ gewor­ben hat­te. Das Model war nicht erfreut und der Shop-​Betreiber hat das Foto auch schleu­nigst entfernt.

Ich ken­ne auch wei­te­re Fälle, in denen Models und/​oder Fotografen all­er­gisch auf sol­che Nutzungen reagie­ren und die­se meist erfolg­reich kos­ten­pflich­tig abge­mahnt haben.

Ich emp­feh­le daher, ent­we­der vor einer Nutzung über die Bildagentur den Fotografen und die Models mit einer Skizze oder einem Webseiten-​Layout zu fra­gen, ob alle mit einer Nutzung ein­ver­stan­den sind oder direkt einen Fotografen zu beauf­tra­gen, der das gewünsch­te Foto umsetzt. Auch da soll­ten sowohl Fotograf als auch die Models im Vorfeld auf die geplan­te Verwendung hin­ge­wie­sen wer­den. Eine wei­te­re Möglichkeit wäre, Material von Bildagenturen zu nut­zen, wel­che sich auf den „Adult-​Bereich“ spe­zia­li­siert haben.

Welche Erfahrung habt ihr mit der Nutzung von Stockfotos im ero­ti­schen Kontext gemacht?

(M)Ein Diskussionsbeitrag zur Reform des Urheberrechts

Durch den Erfolg der Piratenpartei hat sich die Diskussion über das aktu­el­le Urheberrecht zuge­spitzt. Die Spannbreite reicht von der Forderung, das Urheberrecht kom­plett abzu­schaf­fen, über eine radi­ka­le Reform wie sie die AG Urheberrecht der Piraten for­dert bis hin zur vehe­men­ten Verteidung des Urheberrecht durch Künstler (und *hüs­tel* durch CDU-​Politiker).


Heute will ich eini­ge der bis­he­ri­gen Debattenbeiträgen ver­lin­ken und dis­ku­tie­ren. Denn auch wenn – oder bes­ser: genau weil – ich als Fotoproduzent mei­ne Einnahmen fast kom­plett durch das Urheberrecht erzie­le, gibt es sicher eini­ge Punkte, die refo­miert wer­den könn­ten. Und hier hilft es nichts, die Augen vor der erhitz­ten Diskussion zu ver­schlie­ßen und auf das Beste zu hoffen.

Einige Autoren haben schon ange­fan­gen und selbst Vorschläge in die Debatte ein­ge­bracht. Am inter­es­san­tes­ten fin­de ich die fol­gen­den Artikel, die ich jedem zur Information ans Herz lege, auch wenn die Inhalte viel­leicht nicht alle erfreu­en werden.

  • Bertold Seliger for­dert im Freitag: „Schneiden wir den Kuchen neu an“. Neben eini­gen gro­ben inhalt­li­chen Fehlern wie einer zu kur­zen Patentdauer (in Wahrheit 20 statt 15 Jahre) und einem falsch dar­ge­stell­ten GEMA-​Verteilungsschlüssel schlägt er fünf span­nen­de Punkte zur Reform vor: Die Schutzdauer der Werke, ein Opt-​In-​Verfahren, eine auto­ma­ti­sche Rückübertragung an Urheber von ver­kauf­ten Rechten, ein neu­er Verteilungsschlüssel für Abrechnungssysteme und eine „Fair Use“-Klausel.
  • Janosch Schobin schlägt in der tages­zei­tung im Text „Der Sharer ist die Zukunft“ vor, die momen­tan ille­ga­len Filesharer kom­plett zu umar­men und ihr Streben nach Anerkennung und Aufmerksamkeit durch eine Art Schnellballsystem finan­zi­ell auszunutzen.
  • Keine Lösungsvorschläge aber eine Bestandsaufnahme der bis­he­ri­gen Probleme bie­tet heise.de im Text „Urheberrecht: Neuer Gesellschaftsvertrag statt Kontrolle und Strafe?“.
  • Ebenfalls im Freitag ana­ly­siert Wolfgang Michael die Positionen der Piratenpartei zum Urheberrecht, was eben­falls sehr hilf­reich für eine Diskussion ist.
  • Daraufhin ruder­te die Piratenpartei etwas zurück und ruft jetzt zu einer „offe­nen Diskussion“ über das Urheberrecht auf. Im glei­chen Text stellt sie auch deut­lich die zwölf Eckpunkte ihrer Urheberrecht-​Forderungen dar.

Gut, neh­men wir sie beim Wort.

Eine der zen­tra­len Reformforderungen der Piratenpartei (und sie­he oben auch von Bertold Seliger) ist die Verkürzung der Schutzdauer urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke. Diese beträgt zur Zeit 70 Jahre und sie soll auf 10 Jahre gekürzt wer­den. Das hal­te ich für zu viel. Als häu­fig benutz­tes Beispiel wer­den hier die Erben von Bertolt Brecht her­an­ge­zo­gen, die auch lan­ge nach Brechts Tod oft Aufführungen sei­ner Werke ver­bie­ten, wenn ihnen die Interpretation nicht „werk­ge­treu“ genug ist. Dabei über­se­hen die Kritiker der Schutzdauer den eigent­li­chen Sinn die­ser Klausel. Wer zu Lebzeiten eine Fabrik auf­baut, kann die­se an sei­ne Kinder und Enkel ver­er­ben, damit die­se durch die har­te Arbeit des Fabrikanten abge­si­chert sind. Bei Künstlern dient die­se Schutzdauer der finan­zi­el­len Absicherung. Eine Verkürzung auf 50 Jahre könn­te ich mit­tra­gen, zehn Jahre sind zuwenig.

Eine sehr ele­gan­te Idee ist die Opt-​In-​Variante. Das bedeu­tet, dass nur die Werke urre­ber­recht­li­chen Schutz genie­ßen wür­den, die aktiv vom Urheber bei einer zen­tra­len Stelle regis­triert wur­den. Damit könn­te ich sehr gut leben, unter der Bedingung, dass die Registrierung schnell und ein­fach geht und kei­ne Kosten anfal­len. So wür­de eine Hürde geschaf­fen, die vie­le Hobby-​Fotografen davon abhal­ten wür­de, alle ihre Urlaubsbilder zu regis­trie­ren, aber gleich­zei­tig nied­rig genug ist, dass ernst­haft arbei­ten­de Newcomer-​Bands z.B. sich die Registrierung leis­ten können.

Ein wei­te­rer Punkt in der Debatte ist die soge­nann­ten Kulturflatrate. Analog zum fahr­schein­lo­sen Nahverkehr und dem Grundeinkommen soll mit einer Pauschalabgabe die Nutzung von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken ermög­licht wer­den. Im Grunde wer­den damit Abo-​Modelle beschrie­ben. Diesen Ansatz fin­de ich einer­seits begrü­ßens­wert, er hat aber vor allem zwei Schwachstellen. Die ers­te ist: Abo-​Modelle gibt es schon zuhauf, für Musik gibt es z.B. Flatrates von Simfy, Rara, Musicload, Napster oder Spotify und trotz­dem wird Musik ille­gal run­ter­ge­la­den. Für Fotos gibt es unschlag­bar güns­ti­ge Abo-​Modelle von Shutterstock, Fotolia, Depositphotos und so wei­ter, trotz­dem kopie­ren Internetnutzer fröh­lich und unge­fragt Fotos, ohne zu bezah­len. Bücher kön­nen in Bibliotheken gegen eine Jahresgebühr kos­ten­los aus­ge­lie­hen wer­den, trotz­dem bekla­gen sie Besucherrückgänge. Nur bei Filmen sieht das Angebot mit iTunes, Lovefilms oder Maxdome deut­lich schlech­ter und teu­rer aus.

Die zwei­te Schwachstelle ist aber der Verteilungsschlüssel. Im Grunde begüns­ti­gen alle Abo-​Modelle einer­seits die gro­ßen Urheber, also Madonna oder die Rolling Stones bei Musikern, Yuri Arcurs oder Monkeybusiness bei Fotos und so wei­ter, weil sich die gerin­gen Beträge nur über viel Masse zu einer lukra­ti­ven Einnahme addie­ren und die­se Masse haben nur die, wel­che lan­ge genug im Geschäft waren, um sie pro­du­zie­ren zu kön­nen. Andererseits ver­die­nen bis­her bei nicht ein­ge­lös­ten Abos (z.B. wer­den nur 100 von 300 erlaub­ten Fotos im Monat run­ter­ge­la­den) nur die Dienste-​Vermittler, nicht die Urheber. Mit einer Stärkung von Abo-​Modellen wür­de sich die Schere zwi­schen Urhebern und Verwertungsgesellschaften also wei­ter öff­nen statt sie zu schlie­ßen, was ja auch ein erklär­tes Ziel der Piraten ist.

Die von Piraten ger­ne ange­führ­te Kluft zwi­schen den „armen“ Künstlern und den „fie­sen“ Verwertungsgesellschaften über­sieht etwas: Die Mitgliedschaft sowohl in der GEMA als auch in der VG Bild-​Kunst oder VG Wort ist frei­wil­lig. Jedem Künstler steht es frei, ob er den Service die­ser Gesellschaften nut­zen will oder dar­auf ver­zich­tet. Es sieht so als hät­ten die Piraten grö­ße­re Probleme mit der GEMA als die Künstler selbst. Dafür wird not­falls ger­ne die Nazi-​Keule aus dem Sack geholt. Eine Art Verwertungsgesellschaften gibt es auch in der Stockfotografie: Jeder Fotograf könn­te selbst sei­ne Fotos anbie­ten, statt eine Bildagentur zu nut­zen, die dafür bis zu 85% der Umsätze für sich behält. Aber wenn die Piratenpartei einen Vorschlag hat, wie die Honorarverteilung gerech­ter zuguns­ten der Künstler gere­gelt wer­den soll, bin ich ganz Ohr. Ich befürch­te nur, dass die inter­na­tio­nal ver­streu­ten Bildagenturen neue deut­sche Gesetze nur mil­de lächelnd aus der Ferne betrach­ten würden.

Der nächs­te Punkt ist die gefor­der­te „Fair Use“-Klausel. Die Nutzung von urhe­ber­rechts­ge­schütz­ten Werken für Wissenschaft, Bildung, Kinder und ande­re heh­re Ziele soll auto­ma­tisch und unge­fragt erlaubt sein, am liebs­ten natür­lich kos­ten­los. Gegen die auto­ma­ti­sche Erlaubnis habe ich nichts. Bei der Forderung nach kos­ten­lo­ser Nutzung muss jedoch dif­fe­ren­ziert wer­den. Es gibt etli­che Beispiele, dass z.B. auch mit der Förderung von Wissenschaft viel Geld ver­dient wer­den kann. Aktuelles Beispiel ist der Streit um die Zeitschriftengebühren des Elsevier-​Verlags, aber auch Schulbuchverlage wie Westermann ver­die­nen gut. Warum soll­ten die Urheber ihre Werke kos­ten­los für sol­che Zwecke zur Verfügung stel­len, wenn nur ande­re dann dar­an verdienen?

Der Kern der gan­zen Urheberrechtsdiskussion ist aber ein ande­rer, nur expli­zit wird er sel­ten genannt. Im Grunde geht es doch dar­um, dass Nutzer von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Werken mehr Rechte bekom­men und weni­ger zah­len sol­len. Zumindest ist mir bis­her kein Vorschlag auf­ge­fal­len, bei dem das Resultat unter dem Strich anders gewe­sen wäre. Da stellt sich auto­ma­tisch die Frage, wie die Verluste der Künstler kom­pen­siert wer­den könn­ten. Darauf wird jedoch kei­ne Antwort gelie­fert und statt­des­sen pole­misch auf künst­le­ri­sche Großverdiener ver­wie­sen, als wür­den die­se reprä­sen­ta­tiv für alle Künstler sein.

Welche Rechte machen die Verfechter einer Urheberrechtsreform jedoch gel­tend? Das Recht auf Bildung, Kunst, Kultur und Wissenschaft? Es gibt genug Geschäftsbereiche, die von dem Urheberrecht leben, ohne auch nur im Geringsten künst­le­risch tätig zu sein. Software-​Firmen sind ein Beispiel, Dieter Bohlen und sei­ne DSDS-​Klone ein ande­res und wenn wir ehr­lich sind, sind auch die meis­ten Stockfotos eher gut pro­du­zier­te Klischees als Avantgarde-​Fotokunst. Warum soll­ten Leute ein Recht bekom­men, die­se Produkte frei zu nut­zen, nur weil sie digi­tal vorliegen?

Philosophisch ange­hauch­te Reformer behaup­ten ja (auch hier im Blog), dass digi­tal Produkte nur Kopien sei­en und durch eine mög­lichst häu­fi­ge, kos­ten­freie Weitergabe kein Schaden ent­stün­de. Gerne wird dabei über­se­hen, dass zur Herstellung die­ser digi­ta­len Produkte trotz­dem genü­gend Sachwerte not­wen­dig sind. Bei Fotos bei­spiels­wei­se Kamera, Objektive, Blitze, Models, Requisiten, Locations und vie­les mehr. Mit die­sen Kosten wären vie­le Bilder nicht ver­käuf­lich, wenn die gesam­ten Kosten mit einem ein­zi­gen Verkauf abge­deckt wer­den müss­ten. Stattdessen wird das Bild mehr­mals ver­kauft und die Käufer tei­len sich sozu­sa­gen die not­wen­di­gen Kosten. Wer aber wie die Piratenpartei das Recht auf Privatkopien stär­ken will, meint heut­zu­ta­ge – da ja fast alle Medien digi­tal vor­lie­gen nichts ande­res als kos­ten­lo­se Filme und Musik. Das trifft natür­lich die Branchen, die sich an Endverbraucher rich­ten, ins Mark.

Solange die­se offe­nen Fragen nicht geklärt sind, fin­de ich ein Urheberrecht, so wie es jetzt ist, bes­ser. Das heißt aber nicht, dass im Laufe der Debatte viel­leicht span­nen­de Vorschläge auf­kom­men könn­ten, mit denen sich auf die Urheber selbst anfreun­den können.

Was sagt ihr dazu? Welche Vorschläge fin­det ihr sinn­voll, wel­che nicht und war­um? Ich bit­te aus gege­be­nem Anlass dies­mal aus­drück­lich um eine sach­li­che Diskussion.

Geld verdienen mit Pinterest am Beispiel von Spotify

Beim Thema Urheberrecht schla­gen die Wellen der­zeit hoch.

So wun­dert es nicht, dass die Kommentare zu mei­nem Artikel über die sys­te­ma­ti­schen Urheberrechtsverletzungen bei Pinterest sehr hef­tig aus­fal­len. In bei­de Richtungen.


Ich ste­he da etwas zwi­schen den Stühlen, da ich als Digital Native einer­seits mit digi­ta­len Nutzungsrechten ande­rer­seits mein Geld verdiene.

Einer der Argumentationsstränge zum Thema Pinterest ist ja, dass die Daten nur digi­tal vor­lie­gen und man sie des­halb nicht „steh­len“, „rau­ben“ oder „klau­en“ kön­ne, son­dern nur „kopie­ren“. Da wür­de kei­nem ein Schaden ent­ste­hen und des­halb sei das alles halb so wild. Exemplarisch dafür steht zum Beispiel die­ser Kommentar:

Es gibt nur Kopien. Der Computer kann nicht mal “öff­nen” ohne Kopien. Die Kopie ist der natür­li­che Zustand digi­ta­ler Daten.

Es ist also ziem­lich zweck­los, sich über digi­ta­le Kopien auf­zu­re­gen. Sie sind unver­meid­lich und jedes Geschäftsmodell, dass auf der Einschränkung von Kopien auf­baut, muss not­wen­di­ger­wei­se scheitern.

Das ist sicher nicht schön zu hören, aber irgend­wer muss euch doch mal dezent dar­auf hinweisen.

Gesetze im Staat wer­den nicht dau­er­haft gegen Produktivitätssteigerung erlas­sen. Und wer gegen Kopien ist, muss Rechner weg­schmei­ßen. Das kann sich aber kei­ner leis­ten. So wich­tig sind Fotograf_​innen nicht.“

Dabei zieht die Analogie nicht.

Denken wir mal an ein Buch. Niemand for­dert ernst­haft, dass gedruck­te Bücher nichts mehr kos­ten dürf­ten, weil da nur Informationen drin stün­den. Bücher wer­den ver­kauft und gekauft und alle fin­den das nor­mal. Nun nimmt aber die Verbreitung von Ebooks zu. Diese Bücher sind kom­plett digi­tal und durch eine Kopie ver­liert die Ausgangsdatei nichts von ihrem Nutzwert. Nach der Logik der Pinterest-​Fans und Urheberrecht-​Piraten wür­den digi­ta­le Bücher nun für jeden kos­ten­los sein müs­sen, weil… sie­he oben. Liegt der Unterschied zwi­schen dem Ebook und dem gedruck­ten Buch dem­nach nur in dem Papier, auf dem es gedruckt ist? Ist nur das Papier Geld wert? Der Autor, ohne den es weder Buch noch Ebook geben wür­de, kommt da über­haupt nicht vor, was – zumin­dest mir – zeigt, dass die­ser Denkweise irgend­et­was fehlt.

Aber las­sen wir das.

Nehmen wir an, Pinterest wird nicht so ohne wei­te­res ver­schwin­den. Wenn den Fotografen vor­ge­wor­fen wird, sie soll­ten sich gefäl­ligst der neu­en Zeit anpas­sen, möch­te ich ein wei­te­res Denkmodell vorschlagen.

Vor paar Wochen star­te­te der Musikstreaming-​Dienst Spotify in Deutschland. Es gibt ver­gleich­ba­re Anbieter, aber blei­ben wir der Einfachheit hal­ber bei Spotify.

Spotify basiert auf einem Freemium-​Geschäftsmodell, wie auch Skype, Flickr oder XING. Das bedeu­tet, die Basis-​Funktionen des Dienstes kön­nen kos­ten­los genutzt wer­den, wer Zusatzfunktionen oder Werbefreiheit haben will, zahlt eine monat­li­che Gebühr, bei Spotify 4,99 Euro oder 9,99 Euro im Monat.

Was hat das hier im Artikel zu suchen? Ganz ein­fach. Von digi­ta­ler Musik hieß es schon lan­ge, dass sie sich nicht ver­kau­fen las­se. Sie kön­ne auch nicht geklaut wer­den, weil es alles nur Kopien sei­en. Erst kam Napster, dann Emule, Soulseek, Piratebay und wie die Filesharing-​Netzwerke alle hie­ßen. Trotzdem ver­dient sich Apple mit iTunes eine gol­de­ne Nase und auch bei Spotify scheint es mög­lich zu sein.

Die t3n hat vor einer Weile eine Beispiel-​Rechnung über die Lukrativität von Spotify auf­ge­stellt, die eher nega­tiv aus­fiel, aber in den Kommentaren zum Artikel wird das deut­lich rela­ti­viert. Ich selbst habe mir nach drei Wochen Spotify-​Gratishören einen Premium-​Account gekauft, weil ich die Musik beim Arbeiten ohne Werbung und in bes­se­rer Soundqualität (320 kbs statt nur 160 kbs) hören will. Die Künstler, die bei Spotify gehört wer­den kön­nen, bekom­men vom Kuchen auch etwas ab. Auf den ers­ten Blick wir­ken ca. 4 Cent pro gestream­ten Album (für Musiker mit eige­nem Label), aber das wären ca. 78 Album-​Plays, bis das glei­che wie für einen CD-​Verkauf ver­dient wor­den wäre. Das klingt nicht mehr ganz so unrea­lis­tisch, zumal berück­sich­tigt wer­den muss, das die Spotify-​Hörer für ihr Geld die Songs nur so lan­ge besit­zen, wie sie ihr Abonnement haben. Beim CD-​Kauf könn­ten sie die CD wei­ter­ver­kau­fen, ver­schen­ken oder deut­lich häu­fi­ger hören als 78 Mal, ohne den Künstler extra bezah­len zu müs­sen. Insgesamt ist das Abrechnungsmodell viel­leicht noch nicht per­fekt oder 100% fair, aber die Urheber bekom­men Geld. Immerhin.

Anders sieht es bei Pinterest aus. Dabei gäbe es kei­nen Grund, das Spotify-​Freemium-​Modell nicht auf den Bildertausch-​Service zu übertragen.

Stellen wir uns das vor:
Pinterest bie­tet einen kos­ten­lo­sen Gratis-​Dienst, der mit Werbeinblendungen und ‑anzei­gen ist und außer­dem die Anzahl der Pin-​Boards und der gesam­ten eige­nen Pins limi­tiert und nur eine begrenz­te Zahl an „Re-​Pins“ pro Monat erlaubt. Gegen Zahlung von 9,99 Euro im Monat fällt die Werbung weg und die Einschränkungen eben­so. Im Gegenzug wür­de jeder Urheber eines gepinn­ten Bildes pro „Pin“ 2 Cent erhal­ten. Das ist jetzt noch nicht kom­plett aus­ge­reift, aber war­um soll­te es nicht mög­lich sein? Spotify, Flickr und vie­le ande­re Dienste etc. zei­gen doch, dass Kunden durch­aus bereit sind, Geld für urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werke aus­zu­ge­ben, wenn das Angebot stimmt.

Interessanterweise gibt es Abo-​Modelle für Bilder bei Bildagenturen auch schon lan­ge, aber kein Privatnutzer kommt auf die Idee, ein sol­ches Abo abzu­schlie­ßen, um die­se Bilder bei Pinterest ein­stel­len zu kön­nen. Vielleicht soll­ten Bildagenturen Web-​Auflösungen von Bildern mit dezen­ten Wasserzeichen für die Privatnutzung im Internet als güns­ti­ges Jahresabo anbieten?

Hier schließt sich übri­gens der Kreis: Für gedruck­te Bücher gibt es seit lan­gem ein sehr ähn­li­ches System: Benutzer kön­nen belie­big vie­le Bücher gra­tis aus­lei­hen, wenn sie eine monat­li­che Gebühr bezah­len. Das nennt sich dann Bibliothek.


Wenn es mit Büchern und Musik funk­tio­niert, war­um dann nicht auch für Bilder? Was meint ihr?