Wieder hatte ich eine Mail im Postfach, die bestimmt auch einige von Euch Leserinnen und Lesern interessieren wird:
„Hallo Robert!
Seit einiger Zeit lese ich nun schon begeistert deine Artikel auf alltageinesfotoproduzenten.de.
Da hast du wirklich eine interessante Seite in Leben gerufen. Viele nützliche Informationen, Anregungen, etc..
Dafür erst mal vielen Dank!Ich hätte da allerdings eine Frage zum Thema Berufsgenossenschaft:
Die BG ETEM ist ja leider eine Pflichtversicherung. Aber gibt es vielleicht eine Möglichkeit, diese Mitgliedschaft zu umgehen?
Der Grund, warum ich das frage, ist folgender: Ich arbeite bereits seit einigen Jahren als freiberuflicher Dozent im sozialen Bereich. Seit einiger Zeit überlege ich jedoch, auf Stockfotografie umzusatteln.
Leider verdient man als Dozent aber nicht unbedingt die Welt; um ehrlich zu sein wird es seit einiger Zeit immer schwerer, neue Verträge zu bekommen und einen vernünftigen Lohn auszuhandeln. Das Geld sitzt also nicht mehr so locker wie früher.
Die Kosten für die BG (nach Auskunft der BG etwa 295 Euro jährlich) würde ich zumindest im ersten Jahr lieber in den Ausbau der Tätigkeit investieren.Mir ist klar, dass ich in der Zeit praktisch nicht versichert wäre, was natürlich klar von Nachteil ist.
Auf der anderen Seite sind 300 Euro zur Zeit eine Menge Geld für mich. Sollte sich nach einem halben Jahr herausstellen, dass das mit der Stockfotografie nicht funktioniert, hätte ich 150 Euro zum Fenster rausgeworfen, da ich nicht glaube, dass die BG mir die Differenz zurückzahlen würde.Nun habe ich in einigen Foren gelesen, dass man mit der Anmeldung bei der BG einfach warten könnte, bis diese sich bei einem meldet. Angeblich würde es dabei nicht zu Nachzahlungen kommen. Das kann ich mir zwar irgendwie nicht vorstellen, aber vielleicht könntest du mir dazu etwas Genaueres sagen.
Ich glaube jemand der das hauptberuflich macht, kann einem da verlässlichere Informationen geben als die Mitglieder in Fotoforen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn du mir dazu etwas sagen könntest.
Vielen Dank im Voraus, Kai“
Wer Fotograf ist und von der BG ETEM noch nichts gehört hat, sollte sich hier schnell informieren.
BG ETEM ist die Abkürzung für „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“. Letzteres umfasst auch Fotografen. Das heißt, jeder Fotograf ist verpflichtet, in deren Branchenverwaltung „Druck und Papiererzeugnisse“ Mitglied zu sein, selbst wenn er nur digital arbeitet. Diese Pflichtversicherung gilt für alle Fotografen, egal, ob sie als feste Freie, freie Freie, Pauschalisten oder als freischaffende Künstler arbeiten.
Der Vorteil der Mitgliedschaft liegt auf der Hand:
In der Mitgliedschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung enthalten, welche Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Wegeunfälle und Verkehrsunfälle auf dem Weg zu einem Kunden entschädigt. Die Unfälle müssen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Auch wer selbst eine private Unfallversicherung hat, ist von der Pflichtversicherung nicht ausgenommen.
Der Nachteil ist aber ebenso klar:
Die Mitgliedschaft kostet Geld, auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung deutlich günstiger als eine private ist. Die Beiträge hängen vom Einkommen ab und fangen bei ca. 200 Euro pro Jahr an.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit für Fotografen, sich von der Versicherungspflicht zu befreien. Diese wird in der Satzung der BG ETEM in §46 Abschnitt 2 erklärt:
„Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“
Wer also weniger als 100 Arbeitstage im Jahr als Fotograf tätig ist, kann einen formlosen Antrag bei der BG ETEM einreichen, der ihn von der Beitragszahlung befreit. Damit entfällt jedoch auch der Versicherungsschutz.
Welche Erfahrungen habt ihr mit der Berufsgenossenschaft gemacht?
Ich sag mal als Laie: wenn eine Befreiung tatsächlich von Arbeitstagen abhängt, dann ist doch alles easy. Jedenfalls was Stockfotografie betrifft. Darf man eben nur jeden dritten Tag was tun 😉 Bei dem Wetter auch ok.
Ui, die Mail kenne ich doch 😉
Hallo Robert,
hätte nicht gedacht, dass du meine Mail in deinem Blog besprichst (hab aber natürlich nichts dagegen).
Vielleicht wäre ergänzend noch erwähnenswert, insbesondere in Bezug auf Randolfs Kommentar, dass ich mittlerweile die Gelegenheit hatte mit der BG zu sprechen.
Die Dame am Telefon sagte mir, dass die täglichen Arbeitszeiten relativ egal sind, solange die 100 Arbeitstage, also insgesamt 800 Stunden im Jahr, nicht überschritten werden.
Man kann also auch z.B. vier Stunden täglich arbeiten, was dann 200 Kalendertagen, aber immernoch 100 Arbeitstagen, entsprechen würde.
Übrigens habe ich dein Buch mittlerweile gekauft und gelesen. Das hat mich um einiges vorran gebracht, tolles Werk! 🙂
Beste Grüße,
Kai
Hallo Kai,
nachdem Du Dich als Autor der Mail schon geoutet hast, sprech ich Dich einfach mal direkt an. 😉
Bei Deiner Mail hat mich vor allem ein Satz angesprochen: „Sollte sich nach einem halben Jahr herausstellen, dass das mit der Stockfotografie nicht funktioniert, hätte ich 150 Euro zum Fenster rausgeworfen, da ich nicht glaube, dass die BG mir die Differenz zurückzahlen würde.“
Solltest Du nicht zufällig das absolute Supertalent mit der perfekten Marktlücke sein, wirst Du nach einem halben Jahr feststellen, dass das mit der Stockfotografie nicht funktioniert. Nicht, weil ich Dir (ohne Dich zu kennen) die Fähigkeiten absprechen wollte, sondern weil ein halbes Jahr einfach zu wenig ist, um ein aussagefähiges Portfolio auf die Beine zu stellen. Ganz besonders, wenn Du das neben Deiner Vortragstätigkeit langsam anschieben willst.
Ein weiser Mensch hat mir mal gesagt: Entweder Du betreibst die Stockphotographie als Deinen Beruf – dann behandle ihn auch so. Und er wird Dich wie ein Beruf dafür entlohnen. Oder Du machst das als Hobby. Dann viel Spass, aber erwarte keine Reichtümer.
Zum Beruf gehören nun mal all die lästigen Dinge auch dazu: Viel Arbeit, Investitionen, Steuern, noch mehr Arbeit, Berufsgenossenschaften, noch viel mehr Arbeit, Marktrecherche, Überstunden, finanzielle Unsicherheiten, und und und… Wenn Du die Sache als Beruf betreibst mit allem, was dazugehört, wirst Du feststellen, dass Du die 800 Stunden schon in einem Vierteljahr zusammen hast, dass die 300 Euro nen Pappenstiel sind im Vergleich mit anderen wichtigen und notwenigen Investitionen und irgendwann vielleicht, dass das ganze für Dich funktioniert.
Viel Erfolg – oder andernfalls, viel Spass mit einem neuen Hobby.
Das sehe ich wie Varius. Geh es entweder richtig an oder mach es als sehr zeitraubendes Hobby. Letzteres wird dir nicht genug Einkommen bescheren, um deine Miete zu zahlen, aber immerhin alle paar Monate vielleicht ein neues Objektiv etc.
Ich persönlich sehe für Einzelkämpfer mittlerweile immer weniger Chancen, einen halbwegs lohenden Einstieg zu finden. Ich denke, die Zukunft in der Stockfotografie gehört professionellen Produktionsfirmen. Ich wünsche Dir (schon aus Sympathie für einen Namensvetter:-) ) dennoch viel Erfolg! röde-orm
Schon aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es dauert, dauert, dauert bis sich selbst bei guten Portfolios oder Portfolios mit Nischenanteil ein entsprechender finanzieller Erfolg einstellt. Ein langer Atem und Glaube, an das, was man da tut, ist einfach unablässlich. Man kann auch heute noch mit Stock Geld verdienen, aber es wird einem nicht geschenkt. Man muss viel mehr tun, als noch vor 5 Jahren. Wenn man das weiss und es wirklich will, wenn man am besten sowieso in Bilder denkt dann sollte man starten. Aber ein bis zwei Jahre (bei 24/7‑Arbeit) einplanen, bis es läuft…
Ich bin seit 5 Jahren in der BG Druck und Papier . Ohne Angestellte zahle ich 260 Euro im Jahr . Von der Klausel der 100 Tage wusste ich bisher noch nix . Trotzdem bleibe ich in der BG , wenn was passiert dann ist man gut beraten , vor allem Gewerblich . Alleine weil man schon sehr oft mit dem Auto unterwegs ist , man hat mit techn. Anlagen zu tuen (Stromerzeuger) ; Aufbauten Fotosets wo schnell mal was umkippen kann , oder Lampe fällt einem auf den Kopf . Zudem habe ich vor, demnächst einen Praktikanten einzustellen , der wäre für 4 oder 5 Euro im Monat mitversichert .
Mir wurde es seitens der BG so dargestellt , sobald du nur einen bezahlten Job als Fotograf im Jahr hast , ist man verpflichtet Mitglied zu sein .
ich Rechne mal um : 100 Tage a 8 Stunden gleich 800 Stunden .
Gehen wir mal von einem Stundensatz von 45 Euro aus macht 36000 Euro aufs Jahr .
Bleiben 3000 Euro im Monat , abzüglich Betriebsausgaben wie Krankenversicherung ‚Berufgenossenschaft , private Rentenbeiträge(350–500 Euro) , Leasingraten für Camera , maybe ein kleines Studio usw. bleiben 2400 übrig . Das ist schon knapp kalkuliert . Das müsst ihr erstmal schaffen .…und bis man mit Stock sein Geld verdient dauert es 2–3 Jahre . Als Pensum sollte man 1000 Pics min. schaffen + das man in den ersten zwei Jahren erstmal alles an Invest. selber aufbringen muss .…..
Um Stockbereich Fuß zu fassen und gut zu verdienen (was ist gut?) benötigt man viele gute Fotos und
einen langen Atem (Vorlaufzeit und ggf. Geld).
Ob man seine Arbeitskraft gegen Unfälle absichern möchte muss jeder selber entscheiden.
Und ob das Geld hierbei aus dem Fenster geworfen wird – oder nicht, kann am Besten der beantworten, der bereits einen Arbeitsunfall hatte.
Ich halte die BG-Versicherung für fair und „noch“ halbwegs günstig. Für mich ein MUSS.
Was mich bei der BG irritiert, sind die recht unterschiedlichen Beitragssätze für die Stockfotografen. Habe mit Kollegen aus unterschiedlichen Bundesländern gesprochen, und erfahren, dass doch sehr unterschiedliche Beitragssätze gezahlt werden müssen. Spreche jetzt ausschliesslich von Stockfotografen.
@reka: Wenn ich es richtig in Erinnerung habe hast Du hier gepostet das Du nicht mehr deine Bilder im Microstock anbietest, aber derzeit verkaufst Du ja noch über Panthermedia, ist das kein Microstock?
Wäre es als Fotograf nicht auch möglich in die VBG zu gehen ?
Für den Medienbereich funktioniert das auf jednefall…
Bei Kleinunternehmer Regelung und keinen Angestellten entfällt bei denen eine Gebühr.
@max habe dort nur noch stills und Restposten .
„Was mich bei der BG irritiert, sind die recht unterschiedlichen Beitragssätze für die Stockfotografen. Habe mit Kollegen aus unterschiedlichen Bundesländern gesprochen, und erfahren, dass doch sehr unterschiedliche Beitragssätze gezahlt werden müssen. Spreche jetzt ausschliesslich von Stockfotografen.“
Es gibt genau zwei Beitragssätze in der BG für Fotografen: einen für die alten Bundesländer, und einen für die neuen.
„Stockfotografen“ zahlen genau dieselben Beitragssätze wie alle anderen Fotografen auch.
.….….…..
Was bei der ganzen Diskussion nie vergessen werden sollte:
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt grundsätzlich NICHT für die Behandlungskosten von beruflich bedingten Unfällen. Und das gilt auch für Unfälle, die bei einer nebenberuflichen Tätigkeit passieren. (Bei der Privaten Krankenversicherung kommt’s auf den Vertrag an, im Regelfall schließen aber auch die Leistungen aus, die qua Gesetz von der BG übernommen werden müssen.)
Bei einem Unfall erfolgt durch den Arzt eine Unfallmeldung an die GKV, und die schickt dem Versicherten ggf. einen Fragebogen – Arzt wie Patient müssen der GKV gegenüber genau erklären, wie der Unfall zustande kam, ob es einen Unfallverursacher gab, ob es ein Freizeit-Unfall war, usw. usf.
Wer hier einen beruflich bedingten Unfall zum „Freizeit-Unfall“ deklariert, macht sich des Betrugs strafbar. Und daran ändert sich auch nichts, wenn er damit durchkommt.
Hinzu kommt: die Leistungen der BG sind bei Unfällen und Unfallfolgen wesentlich besser als die der GKV. Man hat, wenn man auf den BG-Schutz verzichtet, ggf. zu den Unfallfolgen also auch noch schlechtere Leistungen, gerade auch was Reha-Maßnahmen usw. betrifft.
Wenn man sich anschaut, was die BG kostet (ein Witz) und was sie leistet im Vergleich zu einer privaten Unfallversicherung, die auch Berufsunfälle abdeckt, dann ist die BG die günstigste Unfallversicherung mit einer solchem umfassenden Deckung, die man überhaupt bekommen kann.
(Wann ist denn ein Bildjournalist oder Stockfotograf einmal *nicht* „im Dienst“? Im Zweifelsfall kann mit immer mit gutem Gewissen behaupten, man habe sich neue Locations für Fotoproduktionen angeschaut…)
„Wäre es als Fotograf nicht auch möglich in die VBG zu gehen ?
Für den Medienbereich funktioniert das auf jednefall…“
Das geht nicht.
Die BG Verwaltungsberufe ist für TEXT-Journalisten zuständig (wenn die Freiberufler sind, ansonsten entscheidet sich die Zuständigkeit der BG im Regelfall über den Betrieb). Für BILD-Journalisten und selbständige Fotografen ist die BG ETEM zuständig (früher: BG Druck+Papier).
Wenn ein Freiberufler sowohl als TEXT- als auch als BILD-Journalist tätig ist, entscheidet sich seine BG-Zugehörigkeit nach dem Anteil der beiden Bereiche an seinem Umsatz.
Die BG, in der man zwangsweise oder freiwillig versichert ist, kann grundsätzlich nicht frei gewählt werden. Sie ergibt sich aus dem Tätigkeitsbereich. (Das gilt für Unternehmen genauso, die ja ihre Angestellten über die BG versichern müssen.)
Auch ich habe die gleiche Frage zu der Genossenschaft und finde, dass sich die Kommentare langsam genauso wie in den Foto-Foren anhören. Da heißt es auch, dass die BG Versicherung doch eigentlich super günstig ist und man die Versicherung ja sowieso braucht.
Das ist aber nur Augenwischerei. Als Softwareentwickler braucht man so eine BG Pflichtmitgliedschaft nämlich nicht und im Vergleich zum digitalen Fotografen hat man auch kein anderes Verletzungsrisiko. Das ganze Gerede was alles passieren könnte ist doch aus der Luft geholt. Als nebenberuflicher Kleinunternehmer lohnen sich 200€ im Jahr halt nicht. Solange ich nicht direkt mit der Kamera in der Hand die Schlucht herunterstürze bin ich auf jeden Fall privat unterwegs und brauche dementsprechend keine BG Unfallversicherung!
@John: Wo ist das Problem? Als Nebenberufler wirst Du ja sehr wahrscheinlich die Freistellung von den Mitgliedsbeiträgen erreichen können.
Eine Freistellung mag tatsächlich möglich sein, jedoch sind dies die Momente, da wünscht man sich kanadische Verhältnisse, wo man lange nach IHK/HWK sucht und auch Zwangsmitgliedschaften ala BG vergebens sucht.
Dennoch hilft jammern ja nicht, sondern man muss sich ja damit auseinandersetzen. Deswegen vielen Dank für die Informationen auf deinem Blog 🙂
also ich hatte in den letzten 5 Jahren 3 kleine Unfälle,
1 x Ellenbogen nach Sturz aufgeschlagen, 2 x Fuß umgeknickt mit Bänderriß.
Zu der ärztlichen Versorgung ohne Zuzahlung bekam ich für die Tage der Arbeitsunfähigkeit Ausfallhonorar 1/31 Tagesätze der angegebenen sonstigen Monatseinnahmen !
Soweit die finanzielle Absicherung durch die Berufsgenossenschaft.
Aber es könnte ja auch mal noch schlimmer kommen, ich sag mir sicher ist sicher,
doch das muss jeder für sich selbst entscheiden
„Als Softwareentwickler braucht man so eine BG Pflichtmitgliedschaft nämlich nicht und im Vergleich zum digitalen Fotografen hat man auch kein anderes Verletzungsrisiko.“
Jeder Unfall auf dem Weg von zuhause zur Arbeit oder zurück ist ein „Wegeunfall“, der in den Bereich der BG fällt.
Du brauchst nicht in die Schlucht zu fallen, sondern nur bei Deiner Arbeit auf einer Treppe stolper – schon ist es ein Berufsunfall, den die GKV nicht bezahlt.
Und auch als „nebenberuflicher Kleinunternehmer“ hat man übrigens den BG-Beitrag ganz schnell wieder raus, wenn die BG nämlich nach einem Berufsunfall Leistungen bezahlt, die der GKV-Versicherte beim zum „Privatunfall“ deklarierten Berufsunfall aus der eigenen Tasche bezahlen muß…
Bei einem zünftigen Unfall hat man den BG-Beitrag allein schon dadurch wieder raus, daß man bei der von der BG übernommenen Behandlung weder 10 Euro „Praxisgebühr“ noch Zuzahlungen zu Medikamenten oder Therapien (Krankengymnastik, etc.) bezahlen muss. Läuft das über die GKV, hat man ganz fix mal 200 Euro aus eigener Tasche zugezahlt.
„Eine Freistellung mag tatsächlich möglich sein, jedoch sind dies die Momente, da wünscht man sich kanadische Verhältnisse, wo man lange nach IHK/HWK sucht und auch Zwangsmitgliedschaften ala BG vergebens sucht.“
Kanadische Kranken- und Unfallversicherungen sind aber teurer als deutsche…
Ich bin schon jahrelang in der BG, als ich aber einen Unfall hatte ließ man mich fallen…leider.
Hallo,
kann man Beiträge zurück fordern, wenn man noch nie die 100 tage gearbeitet hat?
ich zahle seit 7 jahren quasi unnötig ein… 🙁
Hallo,
ich habe jetzt sehr aufmerksam die Beiträge gelesen und möchte gerne auf die erste und die letzte Antwort eingehen:
Falsch ist, dass die Beiträge für Fotografen von ihrem Einkommen abhängig sind. Der Beitrag richtet sich ausschließlich nach der sog. Mindestversicherungssumme die zurZeit bei 22.800 Euro liegt. Daraus sowie der sog. Gefahrklasse und einem Beitragsfuß, der jährlich neu errechnet werden muss, wird der jährliche Beitrag berechnet. Da sowohl die Mindestversicherungssumme als auch der Beitragsfuß jährlich variieren kann, ist die Angabe eines Jahresbeitrages relativ schwierig, aber im Schnitt liegt der Beitrag für Fotografen ohne Beschäftigte in der Mindestversicherungssumme bei ca. 300 Euro.
Von der Versicherungspflicht kann sich befreien lassen, wer die selbständige Tätigkeit an weniger als 100 Arbeitstagen oder 800 Stunden im Kalenderjahr ausübt. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die Versicherung gem. § 50 2 der Satzung mit Ablauf des Monats endet, in dem der schriftliche und persönlich unterschriebene Antrag bei der Berufsgenossenschaft eingeht. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich!!!
Selbstverständlich kann man sich auch höher versichern. Derzeit liegt die Höchstversicherungssumme bei 78.000 Euro. Dann liegt der Beitrag allerdings auch bei ca. 1.100 Euro im Jahr.
Zum Vergleich: Das kalendertäglich gezahlte Verletztengeld beträgt bei der Mindestversicherungssumme derzeit 50,67 Euro und bei der Höchstversicherungssumme 173,33 Euro. Selbstverständlich ist jede Summe zwischen 22.800 Euro und 78.000 Euro frei wählbar.
Ab 20 % der Minderung der Erwerbsfähigkeit wird Verletztenrente gewährt und zwar solange, wie die Behinderung vorhanden ist, ggf. bis ans Lebensende! Auch Witwen- und Waisenrenten werden von der Berufsgenossenschaft gezahlt.
Wichtig ist, dass das Unfallereignis in einem kausalen Zusammenhang zur Berufsausübung steht. Auch Wegeunfälle zählen hierbei zu den Risiken, die versichert sind. Berufskrankheiten werden ebenfalls entschädigt, sofern die Erkrankung im Berufskrankheitenkatalog als anerkannt steht. Leider ist nicht jede Erkrankung, selbst wenn ein kausaler Zusammenhang zur Arbeit vorhanden sein kann, im Berufskrankheitenkatalog vorhanden. Um eine Erkrankung in diesen Katalog aufzunehmen bedarf es jahrelanger Ermittlungen und Forschungen. Daher ist die Aussage, dass die Berufsgenossenschaften (allgemein) oft nicht entschädigen würden, zu kurz gegriffen. Jeder Fall, der negativ beschieden wird ist für den Betroffenen ein Problem, aber um die Solidargemeinschaft als solches zu schützen, müssen die Versicherungsträger selbstverständlich strenge Maßstäbe anlegen bevor entschädigt wird.
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen noch ein wenig mehr Licht ins Dunkle gebracht zu haben, auch wenn mir bewusst ist, dass ich niemanden von der Richtigkeit der Gesetzlichen Unfallversicherung überzeugen werde, der sich davon nicht überzeugen lassen möchte.
Hallo
Ich dachte, ich schildere hier mal meinen Fall, denn bislang hat noch niemand darauf hingewiesen, dass die Beiträge im Nachhinein bezahlt werden müssen. Ich habe seit 2008 brav meine Beiträge bezahlt und das auch irgendwie nie so richtig bemerkt, bis jetzt. Bedingt durch private, gesundheitliche Probleme und einen ungewollten Umzug mit großen finanziellen Verlusten, bin ich nun seit Juni 2012 nicht mehr in meinem Gewerbe tätig. Es ist abgemeldet. Ich stellte meine Ratenzahlung ein, da ich der Meinung war, es handelte sich um aktuelle Beiträge und das Gewerbeamt würde die BG genau wie bei der Gewerbeanmeldung informieren. Unnötig zu sagen, dass dem nicht so war. Lange kam nichts, dann eine Mahnung und der freundliche Beitragsbescheid für 2012 von 297€. Ich habe 2012 nicht mehr gearbeitet, keinen Cent verdient, kann aber laut obiger Postings den Antrag auf Befreiung ja nur im Vorherein stellen… also, Bingo. Was tun? Ich kann den Beitrag nicht zahlen, bin momentan auf Unterstützung angewiesen und habe nur einen Minijob. Ratlose Grüße, Chanie
Liebe Chanie,
leider sehe ich dein Posting erst heute. Also richtig ist, dass du jegliche Änderung in deiner selbständigen Tätigkeit innerhalb von vier Wochen an die Berufsgenossenschaft melden musst (§ 192 SGB VII).
Wenn du deine selbständige Tätigkeit eingestellt hast, dann schicke eine Kopie der Gewerbeabmeldung an die BG. Diese wird deine Versicherung dann zum DAtum der Gewerbeabmeldung löschen und ggf. die Beiträge berichtigen. Die BG ist eine öffentliche Körperschaft und keine Räuberbande.
Und wenn du in einem Kalenderjahr nichts getan hast und keinerlei Umstätze (weder negative noch positive) aus der Selbständigkeit gegenüber dem Finanzamt versteuerst, dann kann die BG auch von der Erhebung des Beitrages absehen, sofern kein Arbeits-/Wegeunfall in dem betroffenen Kalenderjahr von ihr entschädigt worden ist.
Hope that helps 🙂
Ist die BG ETEM dei Pflichtversicherung, oder kann man sich eine günstigere Versicherung suchen ?
@Cordu: Wie der Titel schon sagt: Für Fotografen ist das eine Pflichtversicherung.