Frag den Fotograf: BG ETEM Pflichtversicherung vermeiden

Wieder hat­te ich eine Mail im Postfach, die bestimmt auch eini­ge von Euch Leserinnen und Lesern inter­es­sie­ren wird:

Hallo Robert!

Seit eini­ger Zeit lese ich nun schon begeis­tert dei­ne Artikel auf alltageinesfotoproduzenten.de.
Da hast du wirk­lich eine inter­es­san­te Seite in Leben geru­fen. Viele nütz­li­che Informationen, Anregungen, etc..
Dafür erst mal vie­len Dank!

Ich hät­te da aller­dings eine Frage zum Thema Berufsgenossenschaft:

Die BG ETEM ist ja lei­der eine Pflichtversicherung. Aber gibt es viel­leicht eine Möglichkeit, die­se Mitgliedschaft zu umgehen?

Der Grund, war­um ich das fra­ge, ist fol­gen­der: Ich arbei­te bereits seit eini­gen Jahren als frei­be­ruf­li­cher Dozent im sozia­len Bereich. Seit eini­ger Zeit über­le­ge ich jedoch, auf Stockfotografie umzusatteln.

Leider ver­dient man als Dozent aber nicht unbe­dingt die Welt; um ehr­lich zu sein wird es seit eini­ger Zeit immer schwe­rer, neue Verträge zu bekom­men und einen ver­nünf­ti­gen Lohn aus­zu­han­deln. Das Geld sitzt also nicht mehr so locker wie früher.
Die Kosten für die BG (nach Auskunft der BG etwa 295 Euro jähr­lich) wür­de ich zumin­dest im ers­ten Jahr lie­ber in den Ausbau der Tätigkeit investieren.

Mir ist klar, dass ich in der Zeit prak­tisch nicht ver­si­chert wäre, was natür­lich klar von Nachteil ist.
Auf der ande­ren Seite sind 300 Euro zur Zeit eine Menge Geld für mich. Sollte sich nach einem hal­ben Jahr her­aus­stel­len, dass das mit der Stockfotografie nicht funk­tio­niert, hät­te ich 150 Euro zum Fenster raus­ge­wor­fen, da ich nicht glau­be, dass die BG mir die Differenz zurück­zah­len würde.

Nun habe ich in eini­gen Foren gele­sen, dass man mit der Anmeldung bei der BG ein­fach war­ten könn­te, bis die­se sich bei einem mel­det. Angeblich wür­de es dabei nicht zu Nachzahlungen kom­men. Das kann ich mir zwar irgend­wie nicht vor­stel­len, aber viel­leicht könn­test du mir dazu etwas Genaueres sagen.

Ich glau­be jemand der das haupt­be­ruf­lich macht, kann einem da ver­läss­li­che­re Informationen geben als die Mitglieder in Fotoforen.

Ich wür­de mich sehr freu­en, wenn du mir dazu etwas sagen könntest.

Vielen Dank im Voraus, Kai“

Wer Fotograf ist und von der BG ETEM noch nichts gehört hat, soll­te sich hier schnell infor­mie­ren.

BG ETEM ist die Abkürzung für „Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“. Letzteres umfasst auch Fotografen. Das heißt, jeder Fotograf ist ver­pflich­tet, in deren Branchenverwaltung „Druck und Papiererzeugnisse“ Mitglied zu sein, selbst wenn er nur digi­tal arbei­tet. Diese Pflichtversicherung gilt für alle Fotografen, egal, ob sie als fes­te Freie, freie Freie, Pauschalisten oder als frei­schaf­fen­de Künstler arbeiten.

Der Vorteil der Mitgliedschaft liegt auf der Hand:

In der Mitgliedschaft ist eine gesetz­li­che Unfallversicherung ent­hal­ten, wel­che Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Wegeunfälle und Verkehrsunfälle auf dem Weg zu einem Kunden ent­schä­digt. Die Unfälle müs­sen im Zusammenhang mit der beruf­li­chen Tätigkeit stehen.

Auch wer selbst eine pri­va­te Unfallversicherung hat, ist von der Pflichtversicherung nicht ausgenommen.

Der Nachteil ist aber eben­so klar:

Die Mitgliedschaft kos­tet Geld, auch wenn die gesetz­li­che Unfallversicherung deut­lich güns­ti­ger als eine pri­va­te ist. Die Beiträge hän­gen vom Einkommen ab und fan­gen bei ca. 200 Euro pro Jahr an.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit für Fotografen, sich von der Versicherungspflicht zu befrei­en. Diese wird in der Satzung der BG ETEM in §46 Abschnitt 2 erklärt:

Nach Absatz 1 ver­si­cher­te Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jähr­lich im Unternehmen arbei­ten, wer­den auf schrift­li­chen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“

Wer also weni­ger als 100 Arbeitstage im Jahr als Fotograf tätig ist, kann einen form­lo­sen Antrag bei der BG ETEM ein­rei­chen, der ihn von der Beitragszahlung befreit. Damit ent­fällt jedoch auch der Versicherungsschutz.

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Berufsgenossenschaft gemacht?

27 Gedanken zu „Frag den Fotograf: BG ETEM Pflichtversicherung vermeiden“

  1. Ich sag mal als Laie: wenn eine Befreiung tat­säch­lich von Arbeitstagen abhängt, dann ist doch alles easy. Jedenfalls was Stockfotografie betrifft. Darf man eben nur jeden drit­ten Tag was tun 😉 Bei dem Wetter auch ok.

  2. Ui, die Mail ken­ne ich doch 😉

    Hallo Robert,

    hät­te nicht gedacht, dass du mei­ne Mail in dei­nem Blog besprichst (hab aber natür­lich nichts dagegen).
    Vielleicht wäre ergän­zend noch erwäh­nens­wert, ins­be­son­de­re in Bezug auf Randolfs Kommentar, dass ich mitt­ler­wei­le die Gelegenheit hat­te mit der BG zu sprechen.
    Die Dame am Telefon sag­te mir, dass die täg­li­chen Arbeitszeiten rela­tiv egal sind, solan­ge die 100 Arbeitstage, also ins­ge­samt 800 Stunden im Jahr, nicht über­schrit­ten werden.
    Man kann also auch z.B. vier Stunden täg­lich arbei­ten, was dann 200 Kalendertagen, aber immer­noch 100 Arbeitstagen, ent­spre­chen würde.

    Übrigens habe ich dein Buch mitt­ler­wei­le gekauft und gele­sen. Das hat mich um eini­ges vor­ran gebracht, tol­les Werk! 🙂

    Beste Grüße,

    Kai

  3. Hallo Kai,

    nach­dem Du Dich als Autor der Mail schon geoutet hast, sprech ich Dich ein­fach mal direkt an. 😉

    Bei Deiner Mail hat mich vor allem ein Satz ange­spro­chen: „Sollte sich nach einem hal­ben Jahr her­aus­stel­len, dass das mit der Stockfotografie nicht funk­tio­niert, hät­te ich 150 Euro zum Fenster raus­ge­wor­fen, da ich nicht glau­be, dass die BG mir die Differenz zurück­zah­len würde.“

    Solltest Du nicht zufäl­lig das abso­lu­te Supertalent mit der per­fek­ten Marktlücke sein, wirst Du nach einem hal­ben Jahr fest­stel­len, dass das mit der Stockfotografie nicht funk­tio­niert. Nicht, weil ich Dir (ohne Dich zu ken­nen) die Fähigkeiten abspre­chen woll­te, son­dern weil ein hal­bes Jahr ein­fach zu wenig ist, um ein aus­sa­ge­fä­hi­ges Portfolio auf die Beine zu stel­len. Ganz beson­ders, wenn Du das neben Deiner Vortragstätigkeit lang­sam anschie­ben willst.

    Ein wei­ser Mensch hat mir mal gesagt: Entweder Du betreibst die Stockphotographie als Deinen Beruf – dann behand­le ihn auch so. Und er wird Dich wie ein Beruf dafür ent­loh­nen. Oder Du machst das als Hobby. Dann viel Spass, aber erwar­te kei­ne Reichtümer.

    Zum Beruf gehö­ren nun mal all die läs­ti­gen Dinge auch dazu: Viel Arbeit, Investitionen, Steuern, noch mehr Arbeit, Berufsgenossenschaften, noch viel mehr Arbeit, Marktrecherche, Überstunden, finan­zi­el­le Unsicherheiten, und und und… Wenn Du die Sache als Beruf betreibst mit allem, was dazu­ge­hört, wirst Du fest­stel­len, dass Du die 800 Stunden schon in einem Vierteljahr zusam­men hast, dass die 300 Euro nen Pappenstiel sind im Vergleich mit ande­ren wich­ti­gen und not­we­ni­gen Investitionen und irgend­wann viel­leicht, dass das gan­ze für Dich funktioniert. 

    Viel Erfolg – oder andern­falls, viel Spass mit einem neu­en Hobby.

  4. Das sehe ich wie Varius. Geh es ent­we­der rich­tig an oder mach es als sehr zeit­rau­ben­des Hobby. Letzteres wird dir nicht genug Einkommen besche­ren, um dei­ne Miete zu zah­len, aber immer­hin alle paar Monate viel­leicht ein neu­es Objektiv etc.
    Ich per­sön­lich sehe für Einzelkämpfer mitt­ler­wei­le immer weni­ger Chancen, einen halb­wegs lohen­den Einstieg zu fin­den. Ich den­ke, die Zukunft in der Stockfotografie gehört pro­fes­sio­nel­len Produktionsfirmen. Ich wün­sche Dir (schon aus Sympathie für einen Namensvetter:-) ) den­noch viel Erfolg! röde-orm

  5. Schon aus eige­ner Erfahrung kann ich sagen, dass es dau­ert, dau­ert, dau­ert bis sich selbst bei guten Portfolios oder Portfolios mit Nischenanteil ein ent­spre­chen­der finan­zi­el­ler Erfolg ein­stellt. Ein lan­ger Atem und Glaube, an das, was man da tut, ist ein­fach unab­läss­lich. Man kann auch heu­te noch mit Stock Geld ver­die­nen, aber es wird einem nicht geschenkt. Man muss viel mehr tun, als noch vor 5 Jahren. Wenn man das weiss und es wirk­lich will, wenn man am bes­ten sowie­so in Bilder denkt dann soll­te man star­ten. Aber ein bis zwei Jahre (bei 24/​7‑Arbeit) ein­pla­nen, bis es läuft…

  6. Ich bin seit 5 Jahren in der BG Druck und Papier . Ohne Angestellte zah­le ich 260 Euro im Jahr . Von der Klausel der 100 Tage wuss­te ich bis­her noch nix . Trotzdem blei­be ich in der BG , wenn was pas­siert dann ist man gut bera­ten , vor allem Gewerblich . Alleine weil man schon sehr oft mit dem Auto unter­wegs ist , man hat mit techn. Anlagen zu tuen (Stromerzeuger) ; Aufbauten Fotosets wo schnell mal was umkip­pen kann , oder Lampe fällt einem auf den Kopf . Zudem habe ich vor, dem­nächst einen Praktikanten ein­zu­stel­len , der wäre für 4 oder 5 Euro im Monat mitversichert .
    Mir wur­de es sei­tens der BG so dar­ge­stellt , sobald du nur einen bezahl­ten Job als Fotograf im Jahr hast , ist man ver­pflich­tet Mitglied zu sein .

  7. ich Rechne mal um : 100 Tage a 8 Stunden gleich 800 Stunden .
    Gehen wir mal von einem Stundensatz von 45 Euro aus macht 36000 Euro aufs Jahr .
    Bleiben 3000 Euro im Monat , abzüg­lich Betriebsausgaben wie Krankenversicherung ‚Berufgenossenschaft , pri­va­te Rentenbeiträge(350–500 Euro) , Leasingraten für Camera , may­be ein klei­nes Studio usw. blei­ben 2400 übrig . Das ist schon knapp kal­ku­liert . Das müsst ihr erst­mal schaf­fen .…und bis man mit Stock sein Geld ver­dient dau­ert es 2–3 Jahre . Als Pensum soll­te man 1000 Pics min. schaf­fen + das man in den ers­ten zwei Jahren erst­mal alles an Invest. sel­ber auf­brin­gen muss .…..

  8. Um Stockbereich Fuß zu fas­sen und gut zu ver­die­nen (was ist gut?) benö­tigt man vie­le gute Fotos und
    einen lan­gen Atem (Vorlaufzeit und ggf. Geld).
    Ob man sei­ne Arbeitskraft gegen Unfälle absi­chern möch­te muss jeder sel­ber entscheiden.
    Und ob das Geld hier­bei aus dem Fenster gewor­fen wird – oder nicht, kann am Besten der beant­wor­ten, der bereits einen Arbeitsunfall hatte.
    Ich hal­te die BG-​Versicherung für fair und „noch“ halb­wegs güns­tig. Für mich ein MUSS.

  9. Was mich bei der BG irri­tiert, sind die recht unter­schied­li­chen Beitragssätze für die Stockfotografen. Habe mit Kollegen aus unter­schied­li­chen Bundesländern gespro­chen, und erfah­ren, dass doch sehr unter­schied­li­che Beitragssätze gezahlt wer­den müs­sen. Spreche jetzt aus­schliess­lich von Stockfotografen.

  10. @reka: Wenn ich es rich­tig in Erinnerung habe hast Du hier gepos­tet das Du nicht mehr dei­ne Bilder im Microstock anbie­test, aber der­zeit ver­kaufst Du ja noch über Panthermedia, ist das kein Microstock?

  11. Wäre es als Fotograf nicht auch mög­lich in die VBG zu gehen ?
    Für den Medienbereich funk­tio­niert das auf jednefall… 

    Bei Kleinunternehmer Regelung und kei­nen Angestellten ent­fällt bei denen eine Gebühr.

  12. Was mich bei der BG irri­tiert, sind die recht unter­schied­li­chen Beitragssätze für die Stockfotografen. Habe mit Kollegen aus unter­schied­li­chen Bundesländern gespro­chen, und erfah­ren, dass doch sehr unter­schied­li­che Beitragssätze gezahlt wer­den müs­sen. Spreche jetzt aus­schliess­lich von Stockfotografen.“

    Es gibt genau zwei Beitragssätze in der BG für Fotografen: einen für die alten Bundesländer, und einen für die neuen.

    Stockfotografen“ zah­len genau die­sel­ben Beitragssätze wie alle ande­ren Fotografen auch.

    .….….…..

    Was bei der gan­zen Diskussion nie ver­ges­sen wer­den sollte:

    Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt grund­sätz­lich NICHT für die Behandlungskosten von beruf­lich beding­ten Unfällen. Und das gilt auch für Unfälle, die bei einer neben­be­ruf­li­chen Tätigkeit pas­sie­ren. (Bei der Privaten Krankenversicherung kommt’s auf den Vertrag an, im Regelfall schlie­ßen aber auch die Leistungen aus, die qua Gesetz von der BG über­nom­men wer­den müssen.)

    Bei einem Unfall erfolgt durch den Arzt eine Unfallmeldung an die GKV, und die schickt dem Versicherten ggf. einen Fragebogen – Arzt wie Patient müs­sen der GKV gegen­über genau erklä­ren, wie der Unfall zustan­de kam, ob es einen Unfallverursacher gab, ob es ein Freizeit-​Unfall war, usw. usf.

    Wer hier einen beruf­lich beding­ten Unfall zum „Freizeit-​Unfall“ dekla­riert, macht sich des Betrugs straf­bar. Und dar­an ändert sich auch nichts, wenn er damit durchkommt.

    Hinzu kommt: die Leistungen der BG sind bei Unfällen und Unfallfolgen wesent­lich bes­ser als die der GKV. Man hat, wenn man auf den BG-​Schutz ver­zich­tet, ggf. zu den Unfallfolgen also auch noch schlech­te­re Leistungen, gera­de auch was Reha-​Maßnahmen usw. betrifft.

    Wenn man sich anschaut, was die BG kos­tet (ein Witz) und was sie leis­tet im Vergleich zu einer pri­va­ten Unfallversicherung, die auch Berufsunfälle abdeckt, dann ist die BG die güns­tigs­te Unfallversicherung mit einer sol­chem umfas­sen­den Deckung, die man über­haupt bekom­men kann.

    (Wann ist denn ein Bildjournalist oder Stockfotograf ein­mal *nicht* „im Dienst“? Im Zweifelsfall kann mit immer mit gutem Gewissen behaup­ten, man habe sich neue Locations für Fotoproduktionen angeschaut…)

  13. Wäre es als Fotograf nicht auch mög­lich in die VBG zu gehen ?
    Für den Medienbereich funk­tio­niert das auf jednefall…“

    Das geht nicht.

    Die BG Verwaltungsberufe ist für TEXT-​Journalisten zustän­dig (wenn die Freiberufler sind, ansons­ten ent­schei­det sich die Zuständigkeit der BG im Regelfall über den Betrieb). Für BILD-​Journalisten und selb­stän­di­ge Fotografen ist die BG ETEM zustän­dig (frü­her: BG Druck+Papier).

    Wenn ein Freiberufler sowohl als TEXT- als auch als BILD-​Journalist tätig ist, ent­schei­det sich sei­ne BG-​Zugehörigkeit nach dem Anteil der bei­den Bereiche an sei­nem Umsatz.

    Die BG, in der man zwangs­wei­se oder frei­wil­lig ver­si­chert ist, kann grund­sätz­lich nicht frei gewählt wer­den. Sie ergibt sich aus dem Tätigkeitsbereich. (Das gilt für Unternehmen genau­so, die ja ihre Angestellten über die BG ver­si­chern müssen.)

  14. Auch ich habe die glei­che Frage zu der Genossenschaft und fin­de, dass sich die Kommentare lang­sam genau­so wie in den Foto-​Foren anhö­ren. Da heißt es auch, dass die BG Versicherung doch eigent­lich super güns­tig ist und man die Versicherung ja sowie­so braucht.
    Das ist aber nur Augenwischerei. Als Softwareentwickler braucht man so eine BG Pflichtmitgliedschaft näm­lich nicht und im Vergleich zum digi­ta­len Fotografen hat man auch kein ande­res Verletzungsrisiko. Das gan­ze Gerede was alles pas­sie­ren könn­te ist doch aus der Luft geholt. Als neben­be­ruf­li­cher Kleinunternehmer loh­nen sich 200€ im Jahr halt nicht. Solange ich nicht direkt mit der Kamera in der Hand die Schlucht her­un­ter­stür­ze bin ich auf jeden Fall pri­vat unter­wegs und brau­che dem­entspre­chend kei­ne BG Unfallversicherung!

  15. Eine Freistellung mag tat­säch­lich mög­lich sein, jedoch sind dies die Momente, da wünscht man sich kana­di­sche Verhältnisse, wo man lan­ge nach IHK/​HWK sucht und auch Zwangsmitgliedschaften ala BG ver­ge­bens sucht.
    Dennoch hilft jam­mern ja nicht, son­dern man muss sich ja damit aus­ein­an­der­set­zen. Deswegen vie­len Dank für die Informationen auf dei­nem Blog 🙂

  16. also ich hat­te in den letz­ten 5 Jahren 3 klei­ne Unfälle,
    1 x Ellenbogen nach Sturz auf­ge­schla­gen, 2 x Fuß umge­knickt mit Bänderriß.
    Zu der ärzt­li­chen Versorgung ohne Zuzahlung bekam ich für die Tage der Arbeitsunfähigkeit Ausfallhonorar 1/​31 Tagesätze der ange­ge­be­nen sons­ti­gen Monatseinnahmen !
    Soweit die finan­zi­el­le Absicherung durch die Berufsgenossenschaft.
    Aber es könn­te ja auch mal noch schlim­mer kom­men, ich sag mir sicher ist sicher,
    doch das muss jeder für sich selbst entscheiden

  17. Als Softwareentwickler braucht man so eine BG Pflichtmitgliedschaft näm­lich nicht und im Vergleich zum digi­ta­len Fotografen hat man auch kein ande­res Verletzungsrisiko.“

    Jeder Unfall auf dem Weg von zuhau­se zur Arbeit oder zurück ist ein „Wegeunfall“, der in den Bereich der BG fällt.

    Du brauchst nicht in die Schlucht zu fal­len, son­dern nur bei Deiner Arbeit auf einer Treppe stol­per – schon ist es ein Berufsunfall, den die GKV nicht bezahlt.

    Und auch als „neben­be­ruf­li­cher Kleinunternehmer“ hat man übri­gens den BG-​Beitrag ganz schnell wie­der raus, wenn die BG näm­lich nach einem Berufsunfall Leistungen bezahlt, die der GKV-​Versicherte beim zum „Privatunfall“ dekla­rier­ten Berufsunfall aus der eige­nen Tasche bezah­len muß…

    Bei einem zünf­ti­gen Unfall hat man den BG-​Beitrag allein schon dadurch wie­der raus, daß man bei der von der BG über­nom­me­nen Behandlung weder 10 Euro „Praxisgebühr“ noch Zuzahlungen zu Medikamenten oder Therapien (Krankengymnastik, etc.) bezah­len muss. Läuft das über die GKV, hat man ganz fix mal 200 Euro aus eige­ner Tasche zugezahlt.

  18. Eine Freistellung mag tat­säch­lich mög­lich sein, jedoch sind dies die Momente, da wünscht man sich kana­di­sche Verhältnisse, wo man lan­ge nach IHK/​HWK sucht und auch Zwangsmitgliedschaften ala BG ver­ge­bens sucht.“

    Kanadische Kranken- und Unfallversicherungen sind aber teu­rer als deutsche…

  19. Hallo,

    kann man Beiträge zurück for­dern, wenn man noch nie die 100 tage gear­bei­tet hat?
    ich zah­le seit 7 jah­ren qua­si unnö­tig ein… 🙁

  20. Hallo,

    ich habe jetzt sehr auf­merk­sam die Beiträge gele­sen und möch­te ger­ne auf die ers­te und die letz­te Antwort eingehen:

    Falsch ist, dass die Beiträge für Fotografen von ihrem Einkommen abhän­gig sind. Der Beitrag rich­tet sich aus­schließ­lich nach der sog. Mindestversicherungssumme die zurZeit bei 22.800 Euro liegt. Daraus sowie der sog. Gefahrklasse und einem Beitragsfuß, der jähr­lich neu errech­net wer­den muss, wird der jähr­li­che Beitrag berech­net. Da sowohl die Mindestversicherungssumme als auch der Beitragsfuß jähr­lich vari­ie­ren kann, ist die Angabe eines Jahresbeitrages rela­tiv schwie­rig, aber im Schnitt liegt der Beitrag für Fotografen ohne Beschäftigte in der Mindestversicherungssumme bei ca. 300 Euro.

    Von der Versicherungspflicht kann sich befrei­en las­sen, wer die selb­stän­di­ge Tätigkeit an weni­ger als 100 Arbeitstagen oder 800 Stunden im Kalenderjahr aus­übt. Hierbei gilt jedoch zu beach­ten, dass die Versicherung gem. § 50 2 der Satzung mit Ablauf des Monats endet, in dem der schrift­li­che und per­sön­lich unter­schrie­be­ne Antrag bei der Berufsgenossenschaft ein­geht. Eine rück­wir­ken­de Befreiung ist nicht möglich!!!

    Selbstverständlich kann man sich auch höher ver­si­chern. Derzeit liegt die Höchstversicherungssumme bei 78.000 Euro. Dann liegt der Beitrag aller­dings auch bei ca. 1.100 Euro im Jahr.

    Zum Vergleich: Das kalen­der­täg­lich gezahl­te Verletztengeld beträgt bei der Mindestversicherungssumme der­zeit 50,67 Euro und bei der Höchstversicherungssumme 173,33 Euro. Selbstverständlich ist jede Summe zwi­schen 22.800 Euro und 78.000 Euro frei wählbar. 

    Ab 20 % der Minderung der Erwerbsfähigkeit wird Verletztenrente gewährt und zwar solan­ge, wie die Behinderung vor­han­den ist, ggf. bis ans Lebensende! Auch Witwen- und Waisenrenten wer­den von der Berufsgenossenschaft gezahlt.

    Wichtig ist, dass das Unfallereignis in einem kau­sa­len Zusammenhang zur Berufsausübung steht. Auch Wegeunfälle zäh­len hier­bei zu den Risiken, die ver­si­chert sind. Berufskrankheiten wer­den eben­falls ent­schä­digt, sofern die Erkrankung im Berufskrankheitenkatalog als aner­kannt steht. Leider ist nicht jede Erkrankung, selbst wenn ein kau­sa­ler Zusammenhang zur Arbeit vor­han­den sein kann, im Berufskrankheitenkatalog vor­han­den. Um eine Erkrankung in die­sen Katalog auf­zu­neh­men bedarf es jah­re­lan­ger Ermittlungen und Forschungen. Daher ist die Aussage, dass die Berufsgenossenschaften (all­ge­mein) oft nicht ent­schä­di­gen wür­den, zu kurz gegrif­fen. Jeder Fall, der nega­tiv beschie­den wird ist für den Betroffenen ein Problem, aber um die Solidargemeinschaft als sol­ches zu schüt­zen, müs­sen die Versicherungsträger selbst­ver­ständ­lich stren­ge Maßstäbe anle­gen bevor ent­schä­digt wird.

    Ich hof­fe, mit mei­nen Ausführungen noch ein wenig mehr Licht ins Dunkle gebracht zu haben, auch wenn mir bewusst ist, dass ich nie­man­den von der Richtigkeit der Gesetzlichen Unfallversicherung über­zeu­gen wer­de, der sich davon nicht über­zeu­gen las­sen möchte.

  21. Hallo
    Ich dach­te, ich schil­de­re hier mal mei­nen Fall, denn bis­lang hat noch nie­mand dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Beiträge im Nachhinein bezahlt wer­den müs­sen. Ich habe seit 2008 brav mei­ne Beiträge bezahlt und das auch irgend­wie nie so rich­tig bemerkt, bis jetzt. Bedingt durch pri­va­te, gesund­heit­li­che Probleme und einen unge­woll­ten Umzug mit gro­ßen finan­zi­el­len Verlusten, bin ich nun seit Juni 2012 nicht mehr in mei­nem Gewerbe tätig. Es ist abge­mel­det. Ich stell­te mei­ne Ratenzahlung ein, da ich der Meinung war, es han­del­te sich um aktu­el­le Beiträge und das Gewerbeamt wür­de die BG genau wie bei der Gewerbeanmeldung infor­mie­ren. Unnötig zu sagen, dass dem nicht so war. Lange kam nichts, dann eine Mahnung und der freund­li­che Beitragsbescheid für 2012 von 297€. Ich habe 2012 nicht mehr gear­bei­tet, kei­nen Cent ver­dient, kann aber laut obi­ger Postings den Antrag auf Befreiung ja nur im Vorherein stel­len… also, Bingo. Was tun? Ich kann den Beitrag nicht zah­len, bin momen­tan auf Unterstützung ange­wie­sen und habe nur einen Minijob. Ratlose Grüße, Chanie

  22. Liebe Chanie,

    lei­der sehe ich dein Posting erst heu­te. Also rich­tig ist, dass du jeg­li­che Änderung in dei­ner selb­stän­di­gen Tätigkeit inner­halb von vier Wochen an die Berufsgenossenschaft mel­den musst (§ 192 SGB VII).

    Wenn du dei­ne selb­stän­di­ge Tätigkeit ein­ge­stellt hast, dann schi­cke eine Kopie der Gewerbeabmeldung an die BG. Diese wird dei­ne Versicherung dann zum DAtum der Gewerbeabmeldung löschen und ggf. die Beiträge berich­ti­gen. Die BG ist eine öffent­li­che Körperschaft und kei­ne Räuberbande.

    Und wenn du in einem Kalenderjahr nichts getan hast und kei­ner­lei Umstätze (weder nega­ti­ve noch posi­ti­ve) aus der Selbständigkeit gegen­über dem Finanzamt ver­steu­erst, dann kann die BG auch von der Erhebung des Beitrages abse­hen, sofern kein Arbeits-​/​Wegeunfall in dem betrof­fe­nen Kalenderjahr von ihr ent­schä­digt wor­den ist.

    Hope that helps 🙂

  23. Ist die BG ETEM dei Pflichtversicherung, oder kann man sich eine güns­ti­ge­re Versicherung suchen ?

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