Archiv der Kategorie: Rechtliches

Royalty-​Free heißt nicht kostenlos, oder doch?

Auch wenn das Wort „free“ in „royalty-​free Fotos“ drin steckt, bedeu­tet das nicht, dass die­se Fotos auch kos­ten­los sind. Der Begriff bedeu­tet viel­mehr, dass im Gegensatz zur klas­si­schen Foto-​Lizenzierung („lizenz­pflich­ti­ge Fotos“) bei die­sem Modell kei­ne Lizenzanteile pro Nutzung fäl­lig wer­den, son­dern die Nutzungsrechte (mehr oder weni­ger) pau­schal ver­kauft werden.

Der Markführer für Bildbearbeitungsprogramme Adobe („Adobe Photoshop“) hat das schein­bar miss­ver­stan­den. In den Nutzungsbedingungen sei­ner neu­en kos­ten­lo­sen Online-​Version des sonst über 1.000 Euro teu­ren Grafikprogramms Photoshop hat Adobe ein klei­nes, aber bit­te­res Schmankerl ver­steckt. Kostenlos möch­te Adobe Foto nut­zen und damit Geld ver­die­nen kön­nen, die mit Adobe Express ver­öf­fent­licht werden.

Hier der Auszug:

8. Use of Your Content.

  1. Adobe does not cla­im owner­ship of Your Content. However, with respect to Your Content that you sub­mit or make available for inclu­si­on on publicly acces­si­ble are­as of the Services, you grant Adobe a world­wi­de, royalty-​free, non­ex­clu­si­ve, per­pe­tu­al, irre­vo­ca­ble, and ful­ly sub­li­censable licen­se to use, dis­tri­bu­te, deri­ve reve­nue or other remu­ne­ra­ti­on from, repro­du­ce, modi­fy, adapt, publish, trans­la­te, publicly per­form and publicly dis­play such Content (in who­le or in part) and to incor­po­ra­te such Content into other Materials or works in any for­mat or medi­um now known or later developed.“

Für Nutzer, die mit ihren Fotos Geld ver­die­nen wol­len, wür­de sich damit die Nutzung der Web-​Version von selbst verbieten.

Schnell ruder­te Adobe aber weni­ge Tage nach Aufdeckung des Passus zurück: Nie hät­te man dar­an gedacht, die Bilder so zu nut­zen. Die haus­ei­ge­nen Rechtsanwälte arbei­ten nun an einer neu­en Version der Nutzungsrechte.

Man kann es ja mal ver­su­chen, oder? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Stockfotografie vs. Fotowettbewerbe

Seitdem ich mei­ne Fotos ver­kau­fe, ach­te ich viel genau­er dar­auf, wie mei­ne Fotos benutzt wer­den. Immerhin sind sie mein „Kapital“. Auch die Bedingungen von Fotowettbewerben lese ich sehr auf­merk­sam. Das führ­te dazu, dass ich bei fast kei­nen Fotowettbewerben mehr mitmache.

Ein aktu­el­les Beispiel:Die Webseite www.wetter.com ver­an­stal­tet einen Fotowettbewerb für Winterbilder. In den Teilnahmebedingungen steht u.a.:

Mit der Einsendung eines oder meh­re­rer Fotos […] räumt der Teilnehmer der wetter.com AG die fol­gen­den nicht-​ausschließlichen, über­trag­ba­ren, räum­lich und zeit­lich unbe­schränk­ten Rechte – ein­schließ­lich des Rechts zur Unterlizenzierung – an dem Bildmaterial ein:

* das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der hier ein­ge­räum­ten Rechte belie­big zu ver­viel­fäl­ti­gen und zu verbreiten;

* das Recht der öffent­li­chen Wiedergabe, ins­be­son­de­re das Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffent­li­chen Zugänglichmachung […], das Senderecht (d. h. […] über den Fernsehsender „Deutsches Wetter Fernsehen“ zugäng­lich zu machen), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger […].

Das bedeu­tet unge­fähr: Eingesandte Fotos – auch wenn sie nicht gewon­nen haben – dür­fen vom Veranstalter kos­ten­los für deren Webseite und Fernsehsender benutzt wer­den. Außerdem dürf­ten die­se Rechte auch an belie­big vie­le ande­re – der Formulierung „Unterlizenzierung“ sei Dank – wei­ter­ge­ge­ben werden.

Und wofür das alles? Einmal pro Woche wer­den 50 € für das bes­te Bild bezahlt. Zur Erinnerung: Genutzt wer­den dür­fen aber alle Einsendungen, auch die der „Verlierer“. Genutzt wer­den bei­spiels­wei­se über 130 Fotos auf der Webseite für den kos­ten­lo­sen „Download als Wallpaper“. Allein für sol­che Rechte wür­den beim Kauf der Bilder bei Bildagenturen meist meh­re­re tau­send Euro fällig.

Wer sich vor sol­chen Klauseln in Wettbewerben schüt­zen will, fin­det hier mehr Informationen:
http://www.fotowettbewerbe.de/ratgeber/#more‑1
http://www.fotorecht.de/publikationen/fotowettbewerb.html