Vor einigen Tagen verschickte die weltweit größte Bildagentur Getty Images an Mail an ihre Fotografen. Darin warnte die Agentur eindringlich davor, designgeschützte Möbel auf Stockfotos zu verwenden.
Aktueller Anlass ist diese Klage gegen Getty Images von Pernette Martin-Barsac and Jacqueline Jeanneret Gris vor einem französischen Gericht. Die beiden sind die Erben und Rechteinhaber der Werke des Architekten und Möbeldesigners Charles-Édouard Jeanneret-Gris, besser bekannt unter seinem Pseudonym Le Corbusier.

In der Klage werfen die beiden der Bildagentur vor, dass auf 52 Fotos Möbelstücke von Le Corbusier zu sehen sind, bei denen das Design geschützt sei. In der Klageschrift wird argumentiert, dass die „massenhafte Verbreitung“ der Bilder durch Getty Images eine „Wertminderung“ der angesehenen Marke Le Corbusier verursacht habe. Das Gericht gab den Klägern jetzt recht und Getty Images muss alle Bilder, auf denen Möbel von Le Corbusier zu sehen sind, aus ihrer Bilddatenbank entfernen. Pro Bild muss Getty außerdem 2.500 Euro zahlen, bei 52 betreffenden Fotos macht das 130.000 Euro. Falls Getty Images weiterhin Bilder des Klägers benutze, drohen 10.000 Euro Strafe pro Einzelfall.
Getty Images weist darauf hin, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden, es momentan aber rechtskräftig ist.
Was bedeutet das für Stockfotografen?
Fotografen, welche designgeschützte Möbelstücke ohne Erlaubnis auf ihren Fotos haben, riskieren eine Klage. Betroffen sind vor allem die Sofas und Sessel von Le Corbusier, welche Getty als „visuelle Referenz“ hier als PDF zusammengestellt hat. Ich empfehle ausdrücklich, sich die Möbelstücke anzuschauen und gut einzuprägen. Damit aber nicht genug: Getty Images warnt ausdrücklich davor, Werke von Arne Jacobsen, Eero Aarnio and Ludwig Mies van der Rohe auf Fotos zu benutzen.


Für Fotografen hat Getty Images hier einige hilfreiche Informationen als PDF zusammengefasst. Weitere Tipps zum Umgang mit Designschutz gibt es hier in meinem Blog.
Was sagt ihr zu der Entscheidung?
Hallo Robert,
es wäre interessant zu wissen, in wie fern die Designermöbel Hauptmotive des Bildes waren, oder nur als Beiwerk und dekorative Kulisse gedient haben. iStockphoto hat diesbezüglich die Tage eine ähnliche Mail verschickt. Wenn die Möbel nur abfotografiert und wie im obigen Beispiel als Bild verkauft worden sind, kann ich das verstehen.
Ciao Marco
@Marco: Getty Images meint ausdrücklich, dass auch Möbel als Beiwerk betroffen seien. In der verlinkten Klage als PDF sind betroffene Beispielfotos von Getty Images zu sehen.
Sorry, Robert, das hatte ich übersehen. In der Praxis wird das sicherlich große Schwierigkeiten bereiten. Nehmen wir mal an, wir fotografieren in einem Möbelhaus neben einer Imageserie auch Stockfotos. Dann stellt sich erst mal die Frage, wo fängt denn Design an, wenn ich von Designermöbeln spreche. Selbst der weiße Billig-Klappstuhl „Dörk“ könnte ja bewusst schlicht und unauffällig von einem Star-Designer konzipiert worden sein. Der Designer selbst wird seinen Klappstuhl auch immer erkennen, selbst wenn nur ein Quadratzentimeter davon zu sehen ist. Hinzu kommt, dass eine Kulisse ja mühelos Rechte von 5–10 verschiedenen Designern verletzen könnte. Dürfen Kulissen von Stockfotos somit nur genau für diesen Zweck von Kulissenbauern angefertigt werden? Wohl kaum, nur zieht man hier die Grenze??
Ciao Marco
Was ich sehr interessant finde ist, dass hier anscheinend Getty Images die Strafe bezahlt. ??
Was ist mit den Fotografen die diese Bilder gemacht haben?
Kommt auf sie keine finanzielle Strafe zu?
Ist es denn dann allgemein so, WENN soetwas passiert dass die Bildagentur dafür haften muss
und nicht der Fotograf????
Und ist das denn auch bei Microstockagenturen wie fotolia, shutterstock .…etc. der Fall?
@Marco und PT: Eure Fragen kann ich leider nicht beantworten und Getty Images gibt sich wegen des geplanten Berufungsverfahrens auch sehr einsilbig.
Grundsätzlich gilt aber, dass die meisten Agenturen versuchen, in ihren Fotografenverträgen die Verantwortung in solchen Fällen auf den Fotografen abzuwälzen. Ob sie es dann auch durchsetzen, ist sicher eine Einzelfallentscheidung.
Mich hat diese E‑Mail auch erreicht. Ich war schon fast geschockt, weil ich selbst grad ein Bild hochgeschoben habe wo ein Designerstuhl (nicht von den Genannten) als Beiwerk zusehen war.
Ich hoffe das Getty die Berufung gewinnt, einfach schon als Zeichensetzung. Was soll daraus werden, wenn man für jeden Gegenstand der auf ein Bild ist belangt wird? Ich würde es ja nachvollziehen wenn Produktbilder angeboten werden, sprich der geschützte Gegenstand allgegenwärtig auf der Fotografie zu sehen ist. Aber sonst ist das einfach nicht haltbar. Soll ich zukünftig den Stuhl auf den ich ein Model setze selber bauen? Da könnte doch jeder Hersteller kommen um sich sein „Recht“ einzuklagen.
Wertminderung? Andere Designer würden sich glücklich schätzen wenn ihre Stücke gezeigt werden. Vielleicht wäre es manchmal sinnvoll den dann zu nennen … Aber wo fängts an, und wo hörts auf? Vom Muster bis zur Form, könnten verschiedene Designer dahinter stecken. Erinnert mich stark an die Erben von Karl Valentin …
Hi!
Danke für diesen äußerst informativen und v. a. rechtlich wichtigen Beitrag. Für mich geht das Ganze in eine äußerst bedenkliche Richtung. Die Frage ist ja, wo fängt der Schutz an, wo hört er auf? Wie schon gesagt wurde: Theoretisch kann jedes Design geschützt sein, wenn es der Schöpfer erkennt, selbst wenn es ein Produkt ist, das im Billigmarkt ums Eck angeboten wird. Ist auch ein Pullover mit bestimmten Streifen (als Massenware), den ein Model trägt, bereits vom Design her geschützt?
Weiters denke ich oft bei Stockbildern mit Autos, dass diese problematisch sein könnten, Auch wenn die Marke entfernt wurde, so kann man ja meist am Design erkennen, um welches Modell es sich handelt. Sollte man da den Hersteller um Erlaubnis fragen?
Da will wohl wieder wer abzocken und Kohle machen !? Ad ACTA legen …
Gilt das nur für Stockfotos?
Ich denke (hoffe) journalistische Fotos sind nicht betroffen, bis zur Verschiebung der Sendung auf den Mittwoch saß z.B. die Talkrunde von ANNE WILL auf Arne Jacobsen Sesseln, da gibt es natürlich viele Stunden Film und tausende Fotos von. Ich glaube nicht das die Erben/Rechteinhaber da klagen könnten.
> ANNE WILL auf Arne Jacobsen Sesseln“ <
Das ist allerdings schon eine Wertminderung 😉
Wollte mich der Frage von Wolfgang anschließen, dass gilt doch hoffentlich nur für „kommerzielle“ Aufnahmen und nicht für „redaktionelle“!? Ansonsten überlegen ich mir umzuschulen und gründe einen Abmahnverein.
@Jekup/Wolfgang: Die aktuelle Klage bezog sich nur auf kommerzielle Fotos, nicht auf redaktionelle Fotos. Inwieweit letztere betroffen sind, kann ich nicht sagen.
Es ist noch gar nicht soooo lange her, da galt unter Musikern das zitieren eines Motives eines anderen Komponisten als Erweisung großer Ehre. So hat Mozart von Bach zitiert, Beethoven von Mozart… und kann sich jemand erinnern, dass Frankreich die Beatles verklagt hätte? (Für die jüngeren: Einfach mal „All you need is love“ in Ruhe anhören.) Jazz- und Bluesmusiker zitieren immer noch gerne, da scheint ein anderer Ehrenkodex zu herrschen. Aber wenn ein Rapper sich für ne Zeile bei der Konkurrenz bedient, wird die Rechnung im freundlichsten Fall als Gerichtsvorladung ausgeliefert – im ungünstigeren Fall in Blei…
Auch in der Photographie war das zitieren mal eine Würdigung. Oder ist irgendwem ein Fall bekannt, wo Ansel Adams einen anderen Photographen für dessen Version des „Tunnel View“ verklagt hätte? Mir nicht. Ich weiss aber durchaus von Bildern, die iStock abgelehnt hat, weil das Setting (!) zu sehr nach Yuri Arcur aussah. (Kein Wunder, war in seinem Studio aufgenommen…)
Mein – natürlich sehr subjektives und gerichtlich völlig irrellevantes – Rechtsgefühl sagt mir, dass die Kläger bei den reinen Objektphotos durchaus Grund zur Klage haben. Auch wenn ich den Grund „Wertminderung“ hier nicht nachvollziehen kann. Bei den Aufnahmen, bei denen die Möbel nur schmückendes (?) Beiwerk sind, kann ich die Klage allerdings nicht nachvollziehen.
@Wolfgang: Auch wenn ich es in dem Fall nicht belegen kann, würde ich bei Produktionen der öffentlich-rechtlichen Medien durchaus davon ausgehen, dass die Produktionen sich die Rechte für alles dargestellte, einschließlich der Einrichtung, gesichert haben. Die haben ganze Abteilungen, die nichts anderes machen, als sich gegen eventualle Klagen abzusichern.
Und natürlich muss uns allen der Schutz geistiger Leistungen am Herzen liegen. Wo kämen wir hin, wenn jetzt irgendwer Roberts Bilder einfach abphotographiert und die Bilder (natürlich in aller Ehrerbietung Robert gegenüber) verkauft? Ich könnte mir vorstellen, dass Robert da auch eher unentspannt reagiert.
Ich würde mir nicht etwa eine gerichtliche Lösung wünschen, sondern generell einen Umgang der von mehr gesundem Menschenverstand zeugt. Sonst können wir nämlich irgendwann nur noch Aktbilder unserer eigenen Kinder (alles selbst gemacht!) verkaufen, ohne wegen Urheberrechtsverletzung dranzukommen. (Und hätten dafür dann andere rechtliche Probleme…) Damit ist in einer Zeit, in der nur Gewinn zählt, aber wohl nicht zu rechnen. Oder, wie der Engländer sagt: The problem with common sense is, that it’s not a common thing at all.
@Varius:
Keine Ahnung worauf Du hinaus willst, aber abkupfern ist einfach nur billig, sich ins gemachte Bett legen.….auch wenn es natürlich
die Qualität der kopierten Arbeit nur hebt.…ich verfolge grundsätzlich jede Rechtsverletzung um mein entgangenes Honorar zu erhalten.
Ich sehe überhaupt nicht ein, warum jemand auf meine Kosten Geld sparen kann, soll er doch selbst kreativ werden und fotografieren.
Zu LC, na klar, nicht für die Werbung, richtig so.…
Habe mal bei anderen großen bekannten Bildagenturen in D nachgesehen, da gibt es, wenn man den Suchbegriff „Designermöbel“ eingibt, mitunter eine Reihe von Bildern mit derartigen Möbeln. Die Bildagenturen kümmern sich um dieses Problem offensichtlich nicht, da das Risiko zumeist vertraglich auf den Fotografen überwälzt wird, und die Bildlieferanten wissen (offenbar) nicht, welches Risiko sie mit diesen Bildern eingehen.
Übrigens: Gibt es Haftpflichtversicherungen, die eine solches Risiko abdecken (wie von Getty empfohlen)?
LG
Ich sehe da ein Beispiel der fortschreitenden Tendenz, dass Recht nur noch dem vielen Geld folgt.
Die Designer haben auch auf anderes zurückgegriffen. Weder haben sie Sitzmöbel an sich erfunden, noch sind ihre Stücke frei von den Eindrücken, die sie in ihrem Leben gesammelt haben. Ich erinnere daran, dass wir alle nur Zwerge auf den Schultern von Riesen sind, ob wir nun ein Sitzmöbel designen, ein Foto davon anfertigen oder wie ich hier einen Satz von Bernhard von Chartres wiedergeben.
Wenn nun jeder für alles irgendwie bezahlen muss, wovon man irgendwie argumentieren kann, dass es unter das Verwertungsrecht eines anderen gehören würde, wird die finanzielle Schranke für den Einstieg in Kunst und Kultur höher und höher gelegt. Volkswirtschaftlich und kulturell wird damit ein erheblicher Schaden angerichtet, der sich durch herbeigefühlte Verluste Einzelner in keiner Weise verargumentieren lässt.
Ein Foto eines dreidimensionalen Objekts, vor allem wenn es Beiwerk ist, ist wirklich etwas anderes, als ein nachgebauter Stuhl oder eben ein 1‑zu‑1 abfotografiertes Foto. Ich wünsche mir hier Klarstellung vom Gesetzgeber, dass eine Beeinträchtigung nur dann gegeben ist, wenn ein zumindest funktionsähnliches Derivat angefertigt wurde.
In Deutschland halte ich die Beanstandung von Fotos, auf denen besagte Möbel wirklich als Beiwerk erscheinen nach UrhG § 57 für nicht durchsetzbar. Inwieweit einem das bei einem auf einer internationalen Plattform angebotenen Foto tatsächlich hilft, sei dahingestellt. Ich wünschte, die Bewegung würde in der Richtung gehen, diese Freiheiten auf andere Staaten zu übertragen, anstatt alle Einschränkungen weltweit aufzuaddieren und am Ende nur noch mit Hilfe von einem Dutzend interationaler Anwälte mühevoll einzelne Fotos gefahrlos veräußern zu können.
Typisch für solche Fälle wie in dem vorliegenden ist, dass es die Erben eines goßen Künstlers sind, die da auf Kosten des Ansehens ihres Vorfahrens und weltweiter Kulturkonsumenten ihren Geldbeutel füllen wollen. Googlet z.B. mal nach Loriot und Briefmarke. Die „Wertminderung“ halte ich für ein fadenscheiniges Argument, um an die Strafzahlungen zu kommen.
Wäre ich der Designer eines Sitzmöbels, würde ich Fotografen und Studios jetzt damit bewerben, dass es unter Creative Commons steht, und ich sie niemals dafür zur Kasse bieten würde, wenn es auf Fotos erscheint. In der Hoffnung, einige Stücke davon abzusetzen. 🙂
Als bewußter Kunde weiß ich jetzt auch, zu welchen Möbelstücken ich nicht greifen werde und auch niemanden dazu ermutigen werde, sie zu erwerben.
Hi
Eine solche Rechtslage ist natürlich eine völlige Perversion des Eigentums- und Urheberrechts. Wenn ich mir ein Möbelstück kaufe (Designer hin oder her, auch Ikea hat ja Möbeldesigner) so muss die Verwendung der Möbel mir obliegen, also auch ob ich sie als Studiorequisit verwende – zumindest solange ich das Möbel nicht als Haupt,otiv verwende.
Vergleichbar wäre es wenn ihr euer eigenes Haus als Kulisse verwenden würdet und der Architekt euch dafür auf Unterlassung verklagen könnte.
Wird aber alles noch schlimmer! Auf Roberts Anregung hin habe ich mich ein wenig mit dem ACTA-Entwurf beschäftigt. Da gibt es z.B zu lesen, dass sich Unterzeichnerstaaten verpflichten im Falle vermuteter Urheberrechtsverletzungen ohne Anhörung der beschuldigten Partei einstweilige Verfügungen zuzulassen. Dabei reden wir nicht von Strafrechtlichen, sondern zunächst rein Zivilrechtlichen Verfahren. Das mag sich für Content-Produzenten zunächst komfortabel anhören, aber ein solcher Fall zeigt wie schnell man sich auch auf der Anderen Seite wiederfinden kann. Es finden sich zuhauf ähnlich problematische Passagen im ACTA-Entwurf, deren Stoßrichtung durchweg denjenigen mit der schlagkräftigeren Rechtsabteilung Handlungsspielraum gibt.
Gruß, Frank
Wenn man sich die Fotos, um die es geht, näher anschaut, dann wird man feststellen, daß es sich um schlichte fotografische Reproduktionen von Le Corbusier-Möbeln handelt, ohne große eigenschöpferische Leistung – und keineswegs um Fotos, auf denen eben auch irgendwo ein Möbelstück herumsteht.
Das ist das eine, insofern ist jede Behauptung, nun dürften keine Le Corbusier-Möbel mehr auf Fotos gezeigt werden, schlicht völliger Blödsinn.
Das andere ist, daß es sich um eine Klage nach französischem Recht vor einem französischen Gericht gegen die französische Tochter von Getty Images handelt. Insofern hat das für Deutschland dieselbe Bedeutung wie die französische Rechtslage, die (vereinfacht gesagt) Fotos vom beleuchteten Eiffelturm verbietet: nämlich gar keine.
@Tom: Für deutsche Fotografen ist das Urteil insofern wichtig, da viele Agenturen sich eben nicht auf den deutschen Markt beschränken und sehr gerne auch ina Ausland verkaufen bzw. dort sogar ansäßig sind und Bilder eben auch französischen Kunden anbieten.
Mich würde zu diesem Thema noch interessieren wie es hier mit 3D erstellten Möbeln ist.
Angenommen ein 3D Artist macht mit seinem 3D-Programm so einen Designerstuhl nach und stellt ihn in einen, ebenfalls mit 3D, erstellten Raum. Dann will er das Werk bei einer Bildagentur verkaufen.
Was ist nun hier? Ist das nun dasselbe wie wenn er den Stuhl fotografiert hätte oder ist es etwas anderes wenn man ein Designerstück in 3D nachbaut?
@PT: Warum sollte es für 3D-Designs Ausnahmen geben, wenn das zu Grunde liegende Design identisch ist den Möbelstücken, wegen denen geklagt wurde?
Liest man alle Kommentare, zieht sich wie ein roter Faden ein Gedanke durch, den ich mit „… mein gesundes Rechtsempfinden …“ wahrnehme. Beispielhaft: „…wo fängt der Schutz an, wo hört er auf? …“ – wer definiert das? „ … gesunder Menschenverstand …“ – wer attestiert dem Verstand, ob er gesund oder krank ist? Wer legt dafür Normen fest? Der „gesunde Menschenverstand“ urteilt nach ungeschriebenen Gesetzen. Lösen diese in manchen Fällen die geschriebenen Gesetze ab? Wenn ja, in welchen Fällen und wer entscheidet zu welchem Zeitpunkt welches Recht angewandt wird: das geschriebene oder das ungeschriebene? Wirklich Einfluss nehmen kann nur der, der Legislative ist oder bei Gesetzgebungsprozessen als Lobbyist mitwirkt. In der Exekutive/Judikative hat „mein gesundes Rechtsempfinden“ nichts mehr zu suchen. Fazit: Bevor ich mir unsicher bin was ich an Stock-Agenturen zum Zwecke der kommerziellen Verwertung hoch laden darf und was nicht, bin ich in der „Holschuld“ und hole mir die relevanten Rechtsgrundlagen, dann bin ich auf der sicheren Seite und muss mir von keinem Volljuristen sagen lassen „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“.
Warum es sich bei 3D Designs anders verhalten soll? Ja weil DAS dann ja kein ECHTER Stuhl des Designers ist, sondern ein mit dem Computer erstelltes Möbelstück.
Weiß auch nicht – ich denke irgendwie dass es etwas anderes ist den Eifelturm von einer Perspektive zu fotografieren von der man es nicht darf oder das selbe Motiv in 3D nachzubauen.
Oder vielleicht einen 3D modellierten Menschen der genau so aussieht wie ein Model von Yuri Arcurs?
Kann das Model dann klagen oder nicht? Denn es ist ja nicht WIRKLICH auf dem Bild.
Tja, womit wir wieder bei der selben Frage sind – wo fängt es an, wo hört es auf?
Jaja, im Prinzip das ACTA Problem. Ich bin echt gespannt in wie weit sich das auch auf Fotografen auswirken wird wenn das dann doch durchgesetzt wird. Bald darf man dann nur noch Eigenbau Fotografieren und braucht die Zustimmung des Forstwirtes wo das Holz her kam. XD
Das ist ja krass, dass man jetzt auch noch aufpassen muss welche Möbelstücke man fotografiert. Ich meine es ist nur ein Foto. Das finde ich dann doch übertrieben.
Als Möbelhersteller würde ich da eher gegen die Plagiate vorgehen. Sowohl vom Egg-Chair von Jacobsen als auch von Le Corbusiers LC3/4 gibt es da ja einen unüberschaubaren Billig-Replika-Markt! Es würde mich interessieren, ob man diese Plagiate dann straffrei fotografieren kann. Das sollte ja gehen.
Achherrje…
Das erinnert stark an das Patentgetrolle, welches sich auch gerade durch die IT/Mobiltelefon Branche zieht.
Irgendwann sollte auch mal gut sein, mit den Anwälten.
Es kann nicht sein, dass man mittlerweile jegliche Handlung erst einmal auf Rechtssicherheit abklopfen muss.
Überspitzt gesagt: Wenn ich mal jemanden umhaue muss ich ja fast damit rechnen von RTL verklagt zu werden, da die über den Klitschko die Rechte an nem KO haben.
@MK Es muss sein, dass man jegliche Handlung auf Rechtssicherheit abklopft. Das machst Du in Deinem Alltag doch auch. Oder klopfst Du nicht das Verbraucherschutzgesetz ab, um Dir Rechtssicherheit zu verschaffen was Dir zusteht, wenn Du Dich als Verbraucher über den Tisch gezogen fühlst? Falls Du Angestellter bist, klopfst Du das Arbeitszeitschutzgesetz doch auch mal auf Rechtssicherheit ab, wenn Dein Arbeitgeber von Dir Arbeitszeiten verlangt, von denen Du der Meinung bist, dass das nicht rechtens sein kann. Als Freiberufler lässt Du Deinen Steuerberater die Steuergesetzgebung auf alles abklopfen, was für Dich an Vorteilen rauszuholen ist.
Hallo,
ich hätte dazu noch eine Frage, ich hkonnte dazu bis jetzt keine klare Antwort finden. Was ist wenn ich meine Designer-Möbel fotografiere und auf z.B. mei ne Blog setze? Ich darf mine eigenen Möbel ja wohl zum Müll bringen oder sie abfackeln, darf ich sie auch fotografueren?
Gruß
Oli
PS:
Ich habe selbst keine Designer-Möbel
@Oliver: Im Urteil, welches im Artikel besprochen wird, geht es darum, dass nicht erst der Verkauf verboten war, sondern schon das Veröffentlichen. Es kann sein, dass bestimmte Veröffentlichungen z.B. durch das Presserecht abgedeckt sind, das musst Du im Einzelfall selbst abwägen und entscheiden. (wie immer ist das keine Rechtsberatung)
Wen muss man bei den Herstellern ansprechen um eine Sachfreigabe für z.B.Textilien zu bekommen,den Geschäftsführer?
@Patrice: Meist ist es am besten, sich an die Marketing-Abteilung zu wenden, die leiten das dann oft an den Chef oder Geschäftsführer weiter.
Vielen Dank.
Das erinnert mich irgendwie an diesen Rechtsstreit mit Fotografen, die bei Nacht den Eifelturm fotografierten und das als Stock Images nutzten. Da wurde ja auch gesagt, dass das Lichtarrangement des Eifelturms geschützt ist und er nur am Tage fotografiert werden darf. Aber ich finde es auch gut so, wenn sich Designer wehren. Ich bin selbst Fan von Arne Jacobsen und finde es nicht gut, wenn ich seine Möbel bei einer TV-Werbung sehen würde, ohne dass es um diese tollen Möbel ginge. Immerhin sind das nicht irgendwelche von Otto oder Ikea. Die haben ja einen Ruf zu verlieren.