Rechtliche Probleme mit Designer-​Möbeln auf Stockfotos

Vor eini­gen Tagen ver­schick­te die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images an Mail an ihre Fotografen. Darin warn­te die Agentur ein­dring­lich davor, design­ge­schütz­te Möbel auf Stockfotos zu verwenden.

Aktueller Anlass ist die­se Klage gegen Getty Images von Pernette Martin-​Barsac and Jacqueline Jeanneret Gris vor einem fran­zö­si­schen Gericht. Die bei­den sind die Erben und Rechteinhaber der Werke des Architekten und Möbeldesigners Charles-​Édouard Jeanneret-​Gris, bes­ser bekannt unter sei­nem Pseudonym Le Corbusier.

Einige der von der Klage betrof­fe­nen Möbelstücke: Sofa und Sessel LC3 (Quelle: Joshua Gardner/​xdjio/​Flickr, Lizenz cc-​by-​nc-​nd 2.0)

In der Klage wer­fen die bei­den der Bildagentur vor, dass auf 52 Fotos Möbelstücke von Le Corbusier zu sehen sind, bei denen das Design geschützt sei. In der Klageschrift wird argu­men­tiert, dass die „mas­sen­haf­te Verbreitung“ der Bilder durch Getty Images eine „Wertminderung“ der ange­se­he­nen Marke Le Corbusier ver­ur­sacht habe. Das Gericht gab den Klägern jetzt recht und Getty Images muss alle Bilder, auf denen Möbel von Le Corbusier zu sehen sind, aus ihrer Bilddatenbank ent­fer­nen. Pro Bild muss Getty außer­dem 2.500 Euro zah­len, bei 52 betref­fen­den Fotos macht das 130.000 Euro. Falls Getty Images wei­ter­hin Bilder des Klägers benut­ze, dro­hen 10.000 Euro Strafe pro Einzelfall.

Getty Images weist dar­auf hin, dass sie gegen das Urteil Berufung ein­le­gen wer­den, es momen­tan aber rechts­kräf­tig ist.

Was bedeu­tet das für Stockfotografen?

Fotografen, wel­che design­ge­schütz­te Möbelstücke ohne Erlaubnis auf ihren Fotos haben, ris­kie­ren eine Klage. Betroffen sind vor allem die Sofas und Sessel von Le Corbusier, wel­che Getty als „visu­el­le Referenz“ hier als PDF zusam­men­ge­stellt hat. Ich emp­feh­le aus­drück­lich, sich die Möbelstücke anzu­schau­en und gut ein­zu­prä­gen. Damit aber nicht genug: Getty Images warnt aus­drück­lich davor, Werke von Arne Jacobsen, Eero Aarnio and Ludwig Mies van der Rohe auf Fotos zu benutzen.

Auch design­ge­schützt: Der Ei-​Sessel von Arne Jacobsen (Quelle: Scott Anderson/​flickr, Lizenz cc-​by-​sa 2.0)
Ebenfalls design­ge­schützt: Der Barcelona-​Sessel von Ludwig Mies van der Ruhe (Quelle: ptj.ch/Wikimedia Commons, Lizenz cc-by-sa)

Für Fotografen hat Getty Images hier eini­ge hilf­rei­che Informationen als PDF zusam­men­ge­fasst. Weitere Tipps zum Umgang mit Designschutz gibt es hier in mei­nem Blog.

Was sagt ihr zu der Entscheidung?

35 Gedanken zu „Rechtliche Probleme mit Designer-​Möbeln auf Stockfotos“

  1. Hallo Robert,
    es wäre inter­es­sant zu wis­sen, in wie fern die Designermöbel Hauptmotive des Bildes waren, oder nur als Beiwerk und deko­ra­ti­ve Kulisse gedient haben. iStockphoto hat dies­be­züg­lich die Tage eine ähn­li­che Mail ver­schickt. Wenn die Möbel nur abfo­to­gra­fiert und wie im obi­gen Beispiel als Bild ver­kauft wor­den sind, kann ich das verstehen.
    Ciao Marco

  2. @Marco: Getty Images meint aus­drück­lich, dass auch Möbel als Beiwerk betrof­fen sei­en. In der ver­link­ten Klage als PDF sind betrof­fe­ne Beispielfotos von Getty Images zu sehen.

  3. Sorry, Robert, das hat­te ich über­se­hen. In der Praxis wird das sicher­lich gro­ße Schwierigkeiten berei­ten. Nehmen wir mal an, wir foto­gra­fie­ren in einem Möbelhaus neben einer Imageserie auch Stockfotos. Dann stellt sich erst mal die Frage, wo fängt denn Design an, wenn ich von Designermöbeln spre­che. Selbst der wei­ße Billig-​Klappstuhl „Dörk“ könn­te ja bewusst schlicht und unauf­fäl­lig von einem Star-​Designer kon­zi­piert wor­den sein. Der Designer selbst wird sei­nen Klappstuhl auch immer erken­nen, selbst wenn nur ein Quadratzentimeter davon zu sehen ist. Hinzu kommt, dass eine Kulisse ja mühe­los Rechte von 5–10 ver­schie­de­nen Designern ver­let­zen könn­te. Dürfen Kulissen von Stockfotos somit nur genau für die­sen Zweck von Kulissenbauern ange­fer­tigt wer­den? Wohl kaum, nur zieht man hier die Grenze??
    Ciao Marco

  4. Was ich sehr inter­es­sant fin­de ist, dass hier anschei­nend Getty Images die Strafe bezahlt. ??
    Was ist mit den Fotografen die die­se Bilder gemacht haben?
    Kommt auf sie kei­ne finan­zi­el­le Strafe zu?
    Ist es denn dann all­ge­mein so, WENN soet­was pas­siert dass die Bildagentur dafür haf­ten muss
    und nicht der Fotograf????
    Und ist das denn auch bei Microstockagenturen wie foto­lia, shut­ter­stock .…etc. der Fall?

  5. @Marco und PT: Eure Fragen kann ich lei­der nicht beant­wor­ten und Getty Images gibt sich wegen des geplan­ten Berufungsverfahrens auch sehr einsilbig.

    Grundsätzlich gilt aber, dass die meis­ten Agenturen ver­su­chen, in ihren Fotografenverträgen die Verantwortung in sol­chen Fällen auf den Fotografen abzu­wäl­zen. Ob sie es dann auch durch­set­zen, ist sicher eine Einzelfallentscheidung.

  6. Mich hat die­se E‑Mail auch erreicht. Ich war schon fast geschockt, weil ich selbst grad ein Bild hoch­ge­scho­ben habe wo ein Designerstuhl (nicht von den Genannten) als Beiwerk zuse­hen war. 

    Ich hof­fe das Getty die Berufung gewinnt, ein­fach schon als Zeichensetzung. Was soll dar­aus wer­den, wenn man für jeden Gegenstand der auf ein Bild ist belangt wird? Ich wür­de es ja nach­voll­zie­hen wenn Produktbilder ange­bo­ten wer­den, sprich der geschütz­te Gegenstand all­ge­gen­wär­tig auf der Fotografie zu sehen ist. Aber sonst ist das ein­fach nicht halt­bar. Soll ich zukünf­tig den Stuhl auf den ich ein Model set­ze sel­ber bau­en? Da könn­te doch jeder Hersteller kom­men um sich sein „Recht“ einzuklagen.

  7. Wertminderung? Andere Designer wür­den sich glück­lich schät­zen wenn ihre Stücke gezeigt wer­den. Vielleicht wäre es manch­mal sinn­voll den dann zu nen­nen … Aber wo fäng­ts an, und wo hörts auf? Vom Muster bis zur Form, könn­ten ver­schie­de­ne Designer dahin­ter ste­cken. Erinnert mich stark an die Erben von Karl Valentin …

  8. Hi!
    Danke für die­sen äußerst infor­ma­ti­ven und v. a. recht­lich wich­ti­gen Beitrag. Für mich geht das Ganze in eine äußerst bedenk­li­che Richtung. Die Frage ist ja, wo fängt der Schutz an, wo hört er auf? Wie schon gesagt wur­de: Theoretisch kann jedes Design geschützt sein, wenn es der Schöpfer erkennt, selbst wenn es ein Produkt ist, das im Billigmarkt ums Eck ange­bo­ten wird. Ist auch ein Pullover mit bestimm­ten Streifen (als Massenware), den ein Model trägt, bereits vom Design her geschützt?
    Weiters den­ke ich oft bei Stockbildern mit Autos, dass die­se pro­ble­ma­tisch sein könn­ten, Auch wenn die Marke ent­fernt wur­de, so kann man ja meist am Design erken­nen, um wel­ches Modell es sich han­delt. Sollte man da den Hersteller um Erlaubnis fragen?

  9. Gilt das nur für Stockfotos?
    Ich den­ke (hof­fe) jour­na­lis­ti­sche Fotos sind nicht betrof­fen, bis zur Verschiebung der Sendung auf den Mittwoch saß z.B. die Talkrunde von ANNE WILL auf Arne Jacobsen Sesseln, da gibt es natür­lich vie­le Stunden Film und tau­sen­de Fotos von. Ich glau­be nicht das die Erben/​Rechteinhaber da kla­gen könnten.

  10. Wollte mich der Frage von Wolfgang anschlie­ßen, dass gilt doch hof­fent­lich nur für „kom­mer­zi­el­le“ Aufnahmen und nicht für „redak­tio­nel­le“!? Ansonsten über­le­gen ich mir umzu­schu­len und grün­de einen Abmahnverein.

  11. @Jekup/Wolfgang: Die aktu­el­le Klage bezog sich nur auf kom­mer­zi­el­le Fotos, nicht auf redak­tio­nel­le Fotos. Inwieweit letz­te­re betrof­fen sind, kann ich nicht sagen.

  12. Es ist noch gar nicht soooo lan­ge her, da galt unter Musikern das zitie­ren eines Motives eines ande­ren Komponisten als Erweisung gro­ßer Ehre. So hat Mozart von Bach zitiert, Beethoven von Mozart… und kann sich jemand erin­nern, dass Frankreich die Beatles ver­klagt hät­te? (Für die jün­ge­ren: Einfach mal „All you need is love“ in Ruhe anhö­ren.) Jazz- und Bluesmusiker zitie­ren immer noch ger­ne, da scheint ein ande­rer Ehrenkodex zu herr­schen. Aber wenn ein Rapper sich für ne Zeile bei der Konkurrenz bedient, wird die Rechnung im freund­lichs­ten Fall als Gerichtsvorladung aus­ge­lie­fert – im ungüns­ti­ge­ren Fall in Blei… 

    Auch in der Photographie war das zitie­ren mal eine Würdigung. Oder ist irgend­wem ein Fall bekannt, wo Ansel Adams einen ande­ren Photographen für des­sen Version des „Tunnel View“ ver­klagt hät­te? Mir nicht. Ich weiss aber durch­aus von Bildern, die iStock abge­lehnt hat, weil das Setting (!) zu sehr nach Yuri Arcur aus­sah. (Kein Wunder, war in sei­nem Studio aufgenommen…)

    Mein – natür­lich sehr sub­jek­ti­ves und gericht­lich völ­lig irrel­le­van­tes – Rechtsgefühl sagt mir, dass die Kläger bei den rei­nen Objektphotos durch­aus Grund zur Klage haben. Auch wenn ich den Grund „Wertminderung“ hier nicht nach­voll­zie­hen kann. Bei den Aufnahmen, bei denen die Möbel nur schmü­cken­des (?) Beiwerk sind, kann ich die Klage aller­dings nicht nachvollziehen.

    @Wolfgang: Auch wenn ich es in dem Fall nicht bele­gen kann, wür­de ich bei Produktionen der öffentlich-​rechtlichen Medien durch­aus davon aus­ge­hen, dass die Produktionen sich die Rechte für alles dar­ge­stell­te, ein­schließ­lich der Einrichtung, gesi­chert haben. Die haben gan­ze Abteilungen, die nichts ande­res machen, als sich gegen even­tual­le Klagen abzusichern.

    Und natür­lich muss uns allen der Schutz geis­ti­ger Leistungen am Herzen lie­gen. Wo kämen wir hin, wenn jetzt irgend­wer Roberts Bilder ein­fach abpho­to­gra­phiert und die Bilder (natür­lich in aller Ehrerbietung Robert gegen­über) ver­kauft? Ich könn­te mir vor­stel­len, dass Robert da auch eher unent­spannt reagiert.

    Ich wür­de mir nicht etwa eine gericht­li­che Lösung wün­schen, son­dern gene­rell einen Umgang der von mehr gesun­dem Menschenverstand zeugt. Sonst kön­nen wir näm­lich irgend­wann nur noch Aktbilder unse­rer eige­nen Kinder (alles selbst gemacht!) ver­kau­fen, ohne wegen Urheberrechtsverletzung dran­zu­kom­men. (Und hät­ten dafür dann ande­re recht­li­che Probleme…) Damit ist in einer Zeit, in der nur Gewinn zählt, aber wohl nicht zu rech­nen. Oder, wie der Engländer sagt: The pro­blem with com­mon sen­se is, that it’s not a com­mon thing at all.

  13. @Varius:

    Keine Ahnung wor­auf Du hin­aus willst, aber abkup­fern ist ein­fach nur bil­lig, sich ins gemach­te Bett legen.….auch wenn es natürlich
    die Qualität der kopier­ten Arbeit nur hebt.…ich ver­fol­ge grund­sätz­lich jede Rechtsverletzung um mein ent­gan­ge­nes Honorar zu erhalten.

    Ich sehe über­haupt nicht ein, war­um jemand auf mei­ne Kosten Geld spa­ren kann, soll er doch selbst krea­tiv wer­den und fotografieren. 

    Zu LC, na klar, nicht für die Werbung, rich­tig so.…

  14. Habe mal bei ande­ren gro­ßen bekann­ten Bildagenturen in D nach­ge­se­hen, da gibt es, wenn man den Suchbegriff „Designermöbel“ ein­gibt, mit­un­ter eine Reihe von Bildern mit der­ar­ti­gen Möbeln. Die Bildagenturen küm­mern sich um die­ses Problem offen­sicht­lich nicht, da das Risiko zumeist ver­trag­lich auf den Fotografen über­wälzt wird, und die Bildlieferanten wis­sen (offen­bar) nicht, wel­ches Risiko sie mit die­sen Bildern eingehen.
    Übrigens: Gibt es Haftpflichtversicherungen, die eine sol­ches Risiko abde­cken (wie von Getty empfohlen)?
    LG

  15. Ich sehe da ein Beispiel der fort­schrei­ten­den Tendenz, dass Recht nur noch dem vie­len Geld folgt.
    Die Designer haben auch auf ande­res zurück­ge­grif­fen. Weder haben sie Sitzmöbel an sich erfun­den, noch sind ihre Stücke frei von den Eindrücken, die sie in ihrem Leben gesam­melt haben. Ich erin­ne­re dar­an, dass wir alle nur Zwerge auf den Schultern von Riesen sind, ob wir nun ein Sitzmöbel desi­gnen, ein Foto davon anfer­ti­gen oder wie ich hier einen Satz von Bernhard von Chartres wiedergeben.
    Wenn nun jeder für alles irgend­wie bezah­len muss, wovon man irgend­wie argu­men­tie­ren kann, dass es unter das Verwertungsrecht eines ande­ren gehö­ren wür­de, wird die finan­zi­el­le Schranke für den Einstieg in Kunst und Kultur höher und höher gelegt. Volkswirtschaftlich und kul­tu­rell wird damit ein erheb­li­cher Schaden ange­rich­tet, der sich durch her­bei­ge­fühl­te Verluste Einzelner in kei­ner Weise ver­ar­gu­men­tie­ren lässt.

    Ein Foto eines drei­di­men­sio­na­len Objekts, vor allem wenn es Beiwerk ist, ist wirk­lich etwas ande­res, als ein nach­ge­bau­ter Stuhl oder eben ein 1‑zu‑1 abfo­to­gra­fier­tes Foto. Ich wün­sche mir hier Klarstellung vom Gesetzgeber, dass eine Beeinträchtigung nur dann gege­ben ist, wenn ein zumin­dest funk­ti­ons­ähn­li­ches Derivat ange­fer­tigt wurde.

    In Deutschland hal­te ich die Beanstandung von Fotos, auf denen besag­te Möbel wirk­lich als Beiwerk erschei­nen nach UrhG § 57 für nicht durch­setz­bar. Inwieweit einem das bei einem auf einer inter­na­tio­na­len Plattform ange­bo­te­nen Foto tat­säch­lich hilft, sei dahin­ge­stellt. Ich wünsch­te, die Bewegung wür­de in der Richtung gehen, die­se Freiheiten auf ande­re Staaten zu über­tra­gen, anstatt alle Einschränkungen welt­weit auf­zu­ad­die­ren und am Ende nur noch mit Hilfe von einem Dutzend inte­r­atio­na­ler Anwälte mühe­voll ein­zel­ne Fotos gefahr­los ver­äu­ßern zu können.

    Typisch für sol­che Fälle wie in dem vor­lie­gen­den ist, dass es die Erben eines goßen Künstlers sind, die da auf Kosten des Ansehens ihres Vorfahrens und welt­wei­ter Kulturkonsumenten ihren Geldbeutel fül­len wol­len. Googlet z.B. mal nach Loriot und Briefmarke. Die „Wertminderung“ hal­te ich für ein faden­schei­ni­ges Argument, um an die Strafzahlungen zu kommen.

    Wäre ich der Designer eines Sitzmöbels, wür­de ich Fotografen und Studios jetzt damit bewer­ben, dass es unter Creative Commons steht, und ich sie nie­mals dafür zur Kasse bie­ten wür­de, wenn es auf Fotos erscheint. In der Hoffnung, eini­ge Stücke davon abzusetzen. 🙂

    Als bewuß­ter Kunde weiß ich jetzt auch, zu wel­chen Möbelstücken ich nicht grei­fen wer­de und auch nie­man­den dazu ermu­ti­gen wer­de, sie zu erwerben.

  16. Hi

    Eine sol­che Rechtslage ist natür­lich eine völ­li­ge Perversion des Eigentums- und Urheberrechts. Wenn ich mir ein Möbelstück kau­fe (Designer hin oder her, auch Ikea hat ja Möbeldesigner) so muss die Verwendung der Möbel mir oblie­gen, also auch ob ich sie als Studiorequisit ver­wen­de – zumin­dest solan­ge ich das Möbel nicht als Haupt,otiv verwende.
    Vergleichbar wäre es wenn ihr euer eige­nes Haus als Kulisse ver­wen­den wür­det und der Architekt euch dafür auf Unterlassung ver­kla­gen könnte.

    Wird aber alles noch schlim­mer! Auf Roberts Anregung hin habe ich mich ein wenig mit dem ACTA-​Entwurf beschäf­tigt. Da gibt es z.B zu lesen, dass sich Unterzeichnerstaaten ver­pflich­ten im Falle ver­mu­te­ter Urheberrechtsverletzungen ohne Anhörung der beschul­dig­ten Partei einst­wei­li­ge Verfügungen zuzu­las­sen. Dabei reden wir nicht von Strafrechtlichen, son­dern zunächst rein Zivilrechtlichen Verfahren. Das mag sich für Content-​Produzenten zunächst kom­for­ta­bel anhö­ren, aber ein sol­cher Fall zeigt wie schnell man sich auch auf der Anderen Seite wie­der­fin­den kann. Es fin­den sich zuhauf ähn­lich pro­ble­ma­ti­sche Passagen im ACTA-​Entwurf, deren Stoßrichtung durch­weg den­je­ni­gen mit der schlag­kräf­ti­ge­ren Rechtsabteilung Handlungsspielraum gibt.

    Gruß, Frank

  17. Wenn man sich die Fotos, um die es geht, näher anschaut, dann wird man fest­stel­len, daß es sich um schlich­te foto­gra­fi­sche Reproduktionen von Le Corbusier-​Möbeln han­delt, ohne gro­ße eigen­schöp­fe­ri­sche Leistung – und kei­nes­wegs um Fotos, auf denen eben auch irgend­wo ein Möbelstück herumsteht.

    Das ist das eine, inso­fern ist jede Behauptung, nun dürf­ten kei­ne Le Corbusier-​Möbel mehr auf Fotos gezeigt wer­den, schlicht völ­li­ger Blödsinn.

    Das ande­re ist, daß es sich um eine Klage nach fran­zö­si­schem Recht vor einem fran­zö­si­schen Gericht gegen die fran­zö­si­sche Tochter von Getty Images han­delt. Insofern hat das für Deutschland die­sel­be Bedeutung wie die fran­zö­si­sche Rechtslage, die (ver­ein­facht gesagt) Fotos vom beleuch­te­ten Eiffelturm ver­bie­tet: näm­lich gar keine.

  18. @Tom: Für deut­sche Fotografen ist das Urteil inso­fern wich­tig, da vie­le Agenturen sich eben nicht auf den deut­schen Markt beschrän­ken und sehr ger­ne auch ina Ausland ver­kau­fen bzw. dort sogar ansä­ßig sind und Bilder eben auch fran­zö­si­schen Kunden anbieten.

  19. Mich wür­de zu die­sem Thema noch inter­es­sie­ren wie es hier mit 3D erstell­ten Möbeln ist.
    Angenommen ein 3D Artist macht mit sei­nem 3D-​Programm so einen Designerstuhl nach und stellt ihn in einen, eben­falls mit 3D, erstell­ten Raum. Dann will er das Werk bei einer Bildagentur verkaufen.

    Was ist nun hier? Ist das nun das­sel­be wie wenn er den Stuhl foto­gra­fiert hät­te oder ist es etwas ande­res wenn man ein Designerstück in 3D nachbaut?

  20. @PT: Warum soll­te es für 3D-​Designs Ausnahmen geben, wenn das zu Grunde lie­gen­de Design iden­tisch ist den Möbelstücken, wegen denen geklagt wurde?

  21. Liest man alle Kommentare, zieht sich wie ein roter Faden ein Gedanke durch, den ich mit „… mein gesun­des Rechtsempfinden …“ wahr­neh­me. Beispielhaft: „…wo fängt der Schutz an, wo hört er auf? …“ – wer defi­niert das? „ … gesun­der Menschenverstand …“ – wer attes­tiert dem Verstand, ob er gesund oder krank ist? Wer legt dafür Normen fest? Der „gesun­de Menschenverstand“ urteilt nach unge­schrie­be­nen Gesetzen. Lösen die­se in man­chen Fällen die geschrie­be­nen Gesetze ab? Wenn ja, in wel­chen Fällen und wer ent­schei­det zu wel­chem Zeitpunkt wel­ches Recht ange­wandt wird: das geschrie­be­ne oder das unge­schrie­be­ne? Wirklich Einfluss neh­men kann nur der, der Legislative ist oder bei Gesetzgebungsprozessen als Lobbyist mit­wirkt. In der Exekutive/​Judikative hat „mein gesun­des Rechtsempfinden“ nichts mehr zu suchen. Fazit: Bevor ich mir unsi­cher bin was ich an Stock-​Agenturen zum Zwecke der kom­mer­zi­el­len Verwertung hoch laden darf und was nicht, bin ich in der „Holschuld“ und hole mir die rele­van­ten Rechtsgrundlagen, dann bin ich auf der siche­ren Seite und muss mir von kei­nem Volljuristen sagen las­sen „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“.

  22. Warum es sich bei 3D Designs anders ver­hal­ten soll? Ja weil DAS dann ja kein ECHTER Stuhl des Designers ist, son­dern ein mit dem Computer erstell­tes Möbelstück.
    Weiß auch nicht – ich den­ke irgend­wie dass es etwas ande­res ist den Eifelturm von einer Perspektive zu foto­gra­fie­ren von der man es nicht darf oder das sel­be Motiv in 3D nachzubauen.

    Oder viel­leicht einen 3D model­lier­ten Menschen der genau so aus­sieht wie ein Model von Yuri Arcurs?
    Kann das Model dann kla­gen oder nicht? Denn es ist ja nicht WIRKLICH auf dem Bild.

    Tja, womit wir wie­der bei der sel­ben Frage sind – wo fängt es an, wo hört es auf?

  23. Jaja, im Prinzip das ACTA Problem. Ich bin echt gespannt in wie weit sich das auch auf Fotografen aus­wir­ken wird wenn das dann doch durch­ge­setzt wird. Bald darf man dann nur noch Eigenbau Fotografieren und braucht die Zustimmung des Forstwirtes wo das Holz her kam. XD

  24. Das ist ja krass, dass man jetzt auch noch auf­pas­sen muss wel­che Möbelstücke man foto­gra­fiert. Ich mei­ne es ist nur ein Foto. Das fin­de ich dann doch übertrieben.

  25. Als Möbelhersteller wür­de ich da eher gegen die Plagiate vor­ge­hen. Sowohl vom Egg-​Chair von Jacobsen als auch von Le Corbusiers LC3/​4 gibt es da ja einen unüber­schau­ba­ren Billig-​Replika-​Markt! Es wür­de mich inter­es­sie­ren, ob man die­se Plagiate dann straf­frei foto­gra­fie­ren kann. Das soll­te ja gehen.

  26. Achherrje…

    Das erin­nert stark an das Patentgetrolle, wel­ches sich auch gera­de durch die IT/​Mobiltelefon Branche zieht.
    Irgendwann soll­te auch mal gut sein, mit den Anwälten.
    Es kann nicht sein, dass man mitt­ler­wei­le jeg­li­che Handlung erst ein­mal auf Rechtssicherheit abklop­fen muss.
    Überspitzt gesagt: Wenn ich mal jeman­den umhaue muss ich ja fast damit rech­nen von RTL ver­klagt zu wer­den, da die über den Klitschko die Rechte an nem KO haben.

  27. @MK Es muss sein, dass man jeg­li­che Handlung auf Rechtssicherheit abklopft. Das machst Du in Deinem Alltag doch auch. Oder klopfst Du nicht das Verbraucherschutzgesetz ab, um Dir Rechtssicherheit zu ver­schaf­fen was Dir zusteht, wenn Du Dich als Verbraucher über den Tisch gezo­gen fühlst? Falls Du Angestellter bist, klopfst Du das Arbeitszeitschutzgesetz doch auch mal auf Rechtssicherheit ab, wenn Dein Arbeitgeber von Dir Arbeitszeiten ver­langt, von denen Du der Meinung bist, dass das nicht rech­tens sein kann. Als Freiberufler lässt Du Deinen Steuerberater die Steuergesetzgebung auf alles abklop­fen, was für Dich an Vorteilen raus­zu­ho­len ist.

  28. Hallo,
    ich hät­te dazu noch eine Frage, ich hkonn­te dazu bis jetzt kei­ne kla­re Antwort fin­den. Was ist wenn ich mei­ne Designer-​Möbel foto­gra­fie­re und auf z.B. mei ne Blog set­ze? Ich darf mine eige­nen Möbel ja wohl zum Müll brin­gen oder sie abfa­ckeln, darf ich sie auch fotografueren?

    Gruß
    Oli

    PS:
    Ich habe selbst kei­ne Designer-Möbel

  29. @Oliver: Im Urteil, wel­ches im Artikel bespro­chen wird, geht es dar­um, dass nicht erst der Verkauf ver­bo­ten war, son­dern schon das Veröffentlichen. Es kann sein, dass bestimm­te Veröffentlichungen z.B. durch das Presserecht abge­deckt sind, das musst Du im Einzelfall selbst abwä­gen und ent­schei­den. (wie immer ist das kei­ne Rechtsberatung)

  30. @Patrice: Meist ist es am bes­ten, sich an die Marketing-​Abteilung zu wen­den, die lei­ten das dann oft an den Chef oder Geschäftsführer weiter.

  31. Das erin­nert mich irgend­wie an die­sen Rechtsstreit mit Fotografen, die bei Nacht den Eifelturm foto­gra­fier­ten und das als Stock Images nutz­ten. Da wur­de ja auch gesagt, dass das Lichtarrangement des Eifelturms geschützt ist und er nur am Tage foto­gra­fiert wer­den darf. Aber ich fin­de es auch gut so, wenn sich Designer weh­ren. Ich bin selbst Fan von Arne Jacobsen und fin­de es nicht gut, wenn ich sei­ne Möbel bei einer TV-​Werbung sehen wür­de, ohne dass es um die­se tol­len Möbel gin­ge. Immerhin sind das nicht irgend­wel­che von Otto oder Ikea. Die haben ja einen Ruf zu verlieren.

Kommentare sind geschlossen.