Schlagwort-Archive: Designschutz

Rechtliche Probleme mit Designer-​Möbeln auf Stockfotos

Vor eini­gen Tagen ver­schick­te die welt­weit größ­te Bildagentur Getty Images an Mail an ihre Fotografen. Darin warn­te die Agentur ein­dring­lich davor, design­ge­schütz­te Möbel auf Stockfotos zu verwenden.

Aktueller Anlass ist die­se Klage gegen Getty Images von Pernette Martin-​Barsac and Jacqueline Jeanneret Gris vor einem fran­zö­si­schen Gericht. Die bei­den sind die Erben und Rechteinhaber der Werke des Architekten und Möbeldesigners Charles-​Édouard Jeanneret-​Gris, bes­ser bekannt unter sei­nem Pseudonym Le Corbusier.

Einige der von der Klage betrof­fe­nen Möbelstücke: Sofa und Sessel LC3 (Quelle: Joshua Gardner/​xdjio/​Flickr, Lizenz cc-​by-​nc-​nd 2.0)

In der Klage wer­fen die bei­den der Bildagentur vor, dass auf 52 Fotos Möbelstücke von Le Corbusier zu sehen sind, bei denen das Design geschützt sei. In der Klageschrift wird argu­men­tiert, dass die „mas­sen­haf­te Verbreitung“ der Bilder durch Getty Images eine „Wertminderung“ der ange­se­he­nen Marke Le Corbusier ver­ur­sacht habe. Das Gericht gab den Klägern jetzt recht und Getty Images muss alle Bilder, auf denen Möbel von Le Corbusier zu sehen sind, aus ihrer Bilddatenbank ent­fer­nen. Pro Bild muss Getty außer­dem 2.500 Euro zah­len, bei 52 betref­fen­den Fotos macht das 130.000 Euro. Falls Getty Images wei­ter­hin Bilder des Klägers benut­ze, dro­hen 10.000 Euro Strafe pro Einzelfall.

Getty Images weist dar­auf hin, dass sie gegen das Urteil Berufung ein­le­gen wer­den, es momen­tan aber rechts­kräf­tig ist.

Was bedeu­tet das für Stockfotografen?

Fotografen, wel­che design­ge­schütz­te Möbelstücke ohne Erlaubnis auf ihren Fotos haben, ris­kie­ren eine Klage. Betroffen sind vor allem die Sofas und Sessel von Le Corbusier, wel­che Getty als „visu­el­le Referenz“ hier als PDF zusam­men­ge­stellt hat. Ich emp­feh­le aus­drück­lich, sich die Möbelstücke anzu­schau­en und gut ein­zu­prä­gen. Damit aber nicht genug: Getty Images warnt aus­drück­lich davor, Werke von Arne Jacobsen, Eero Aarnio and Ludwig Mies van der Rohe auf Fotos zu benutzen.

Auch design­ge­schützt: Der Ei-​Sessel von Arne Jacobsen (Quelle: Scott Anderson/​flickr, Lizenz cc-​by-​sa 2.0)
Ebenfalls design­ge­schützt: Der Barcelona-​Sessel von Ludwig Mies van der Ruhe (Quelle: ptj.ch/Wikimedia Commons, Lizenz cc-by-sa)

Für Fotografen hat Getty Images hier eini­ge hilf­rei­che Informationen als PDF zusam­men­ge­fasst. Weitere Tipps zum Umgang mit Designschutz gibt es hier in mei­nem Blog.

Was sagt ihr zu der Entscheidung?

Frag den Fotograf: Wie gehst Du mit Designschutz um?

Dieses gan­ze recht­li­che Drumherum ist bei Stockfotos oft schwie­rig und kom­pli­ziert. Deswegen habe ich auch zu die­sem Thema wie­der fol­gen­de Frage von Denis erhalten:

Aber wie gehst du sonst mit Requisiten um?

Habe ich das in dei­nem Buch rich­tig ver­stan­den, dass du dir für jede Requisite eine Genehmigung holst (Property Release)? Auch für die Kleidungsstücke, wie gehst du damit um?

Reicht es ein­fach das Logo zu ent­fer­nen? Z.B. in dei­nem Buch, das Bild 18.3. S.202: Hast du dir für die Laptops und die Kleidungsstücke ein PR vom Hersteller geholt, oder ein­fach die Logos retu­schiert? Ich mei­ne, rein Theoretisch wür­de ja ein Hersteller, eines Hemdes oder Anzugs, sein Produkt immer wie­der erken­nen. Aber für jedes Kleidungsstück, auf dem kein Logo zu erken­nen ist und es nicht grad von „Prada“ ist, ein PR zu holen, wäre doch ein Bärenaufwand…..

Habe Berichte von Stockfotografen gele­sen, die sich selbst Geschirr extra töp­fern las­sen um kei­nen Designschutz zu ver­let­zen.

Bitte Korrigiere mich, wenn ich das mit den Designschutz falsch verstehe.

Oder mache ich mir in den Bereich zu vie­le Sorgen? Bin ein wenig ver­wirrt, bezüg­lich der vie­len unter­schied­li­chen Meinungen in den Foren.“

Wie heißt es doch: Frage zwei Stockfotografen in einem Forum und erhal­te drei ver­schie­de­ne Antworten. Wundert mich nicht.

Aber auch ich muss mei­ner Antwort vor­aus­schi­cken, dass mei­ne Informationen recht­lich ohne Gewähr sind und ich kei­ne Haftung über­neh­men kann, soll­te ich dane­ben liegen.

Doch nun los: Beim Designschutz gibt es ver­schie­de­ne Bereiche:

Was unter­schei­det diese?

Ein Patent gibt es für tech­ni­sche Erfindungen, die neu sein müs­sen, gewerb­lich nutz­bar sind und etwas „erfun­den wur­de“. Es kann 20 Jahre gel­ten. Ausdrücklich nicht paten­tiert wer­den kön­nen zum Beispiel ästhe­ti­sche Formschöpfungen.

Das Gebrauchsmuster gilt als „klei­ner Bruder“ des Patents, für den ähn­li­che, aber gerin­ge­re Hürden gel­ten. Die Laufzeit beträgt höchs­tens 10 Jahre.

Eine Marke ist ein geschütz­tes Zeichen, was Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen unter­schei­den soll. Das kön­nen Begriffe wie „Porsche“ oder „Siemens“ sein, aber auch Logos wie der Apple-​Apfel oder Zeichen wie das Rote Kreuz.

Da mit Patenten und Gebrauchsmustern kei­ne Designs geschützt wer­den kön­nen, gibt es das Geschmacksmuster. Das ist ein Schutzrecht, wel­ches ästhe­ti­sche Gestaltungsformen wie Farbe, Form oder Design schützt. Zwar ist es nicht dazu gedacht, Fotos von die­sen Designs zu ver­bie­ten, kann aber gut dazu genutzt wer­den, weil eben auch zwei­di­men­sio­na­le Kopien ver­hin­dert wer­den kön­nen. Die Bedigung für so einen Schutz muss wie­der die Neuheit sein und eine „Eigenart“ auf­wei­sen, sich also optisch deut­lich von ande­ren schon vor­han­de­nen Mustern unterscheiden.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, fin­det vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Anleitung zur Internet-​Suche nach Geschmacksmustern, nach Marken oder nach Patenten.

In der Praxis heißt das für mich: Ein nor­ma­les ein­far­bi­ges T‑Shirt, Hemd oder Hose ist kei­ne Neuheit und weist auch kei­ne Eigenart auf, des­we­gen mache ich mir kei­ne Sorgen um Geschmacksmuster, schaue aber, ob irgend­wo klein Markennamen auf Knöpfen, Reißverschlüssen etc. ste­hen, die ich weg­re­tu­schie­ren muss. Je außer­ge­wöhn­li­cher die Gegenstände oder je unge­wöhn­li­cher die Form ist, des­to vor­sich­ti­ger bin ich. Einen schlich­ten wei­ßen run­den Teller könn­te ich wahr­schein­lich pro­blem­los nut­zen, aber limi­tier­tes Meißener Porzellan wür­de ich nicht benutzen.

Bei Laptops ent­fer­ne ich die Markennamen und das Windows-​Logo auf der Windows-​Taste. Bei Apple-​Computern wäre ich vor­sich­ti­ger, aber wenn der nicht Hauptbestandteil des Bildes ist und Logos raus­re­tu­schiert wer­den, geht es zur Not auch. Nur weil der Hersteller sein Produkt auf einem Foto wie­der­erken­nen kann, wie der Fragesteller in der Email meint, heißt das noch lan­ge nicht, dass auf dem Produkt Schutzrechte lie­gen, wel­che durch das Foto ver­letzt würden.

Manchmal, wenn ich unsi­cher bin, fra­ge ich aber auch. So rief ich einen Taschenrechner-​Hersteller an, der mir pro­blem­los die Nutzung der von ihm design­ten Taschenrechner erlaub­te und ein Spielzeug-​Hersteller schick­te mir gleich einen Karton mit Spielzeug, was ich benut­zen durf­te. Aber ich erhielt auch Absagen, zum Beispiel vom Berufsverband der Frauenärzte, wel­che mir unter­sag­ten, den Mutterpass auf Fotos zu zei­gen, da sie nicht sicher sein könn­ten, in wel­chem Zusammenhang die Bilder benutzt würden.

In den kom­men­den Wochen pla­ne ich ein Sport-​Shooting, bei dem ich weiß, dass ein Modell Turnschuhe einer bestimm­ten Firma tra­gen wird. Da muss ich auch vor­her anru­fen, um sicher­zu­ge­hen, ob deren erkenn­ba­re Muster recht­lich geschützt sind.

Wie hand­habt ihr das? Was sind Eure Erfahrungen mit geschütz­ten Designs oder Markenrecht bei Stockfotos?