Vor einigen Tagen verschickte die weltweit größte Bildagentur Getty Images an Mail an ihre Fotografen. Darin warnte die Agentur eindringlich davor, designgeschützte Möbel auf Stockfotos zu verwenden.
Aktueller Anlass ist diese Klage gegen Getty Images von Pernette Martin-Barsac and Jacqueline Jeanneret Gris vor einem französischen Gericht. Die beiden sind die Erben und Rechteinhaber der Werke des Architekten und Möbeldesigners Charles-Édouard Jeanneret-Gris, besser bekannt unter seinem Pseudonym Le Corbusier.

In der Klage werfen die beiden der Bildagentur vor, dass auf 52 Fotos Möbelstücke von Le Corbusier zu sehen sind, bei denen das Design geschützt sei. In der Klageschrift wird argumentiert, dass die „massenhafte Verbreitung“ der Bilder durch Getty Images eine „Wertminderung“ der angesehenen Marke Le Corbusier verursacht habe. Das Gericht gab den Klägern jetzt recht und Getty Images muss alle Bilder, auf denen Möbel von Le Corbusier zu sehen sind, aus ihrer Bilddatenbank entfernen. Pro Bild muss Getty außerdem 2.500 Euro zahlen, bei 52 betreffenden Fotos macht das 130.000 Euro. Falls Getty Images weiterhin Bilder des Klägers benutze, drohen 10.000 Euro Strafe pro Einzelfall.
Getty Images weist darauf hin, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden, es momentan aber rechtskräftig ist.
Was bedeutet das für Stockfotografen?
Fotografen, welche designgeschützte Möbelstücke ohne Erlaubnis auf ihren Fotos haben, riskieren eine Klage. Betroffen sind vor allem die Sofas und Sessel von Le Corbusier, welche Getty als „visuelle Referenz“ hier als PDF zusammengestellt hat. Ich empfehle ausdrücklich, sich die Möbelstücke anzuschauen und gut einzuprägen. Damit aber nicht genug: Getty Images warnt ausdrücklich davor, Werke von Arne Jacobsen, Eero Aarnio and Ludwig Mies van der Rohe auf Fotos zu benutzen.


Für Fotografen hat Getty Images hier einige hilfreiche Informationen als PDF zusammengefasst. Weitere Tipps zum Umgang mit Designschutz gibt es hier in meinem Blog.
Was sagt ihr zu der Entscheidung?