Schlagwort-Archive: Imagebroker

Bildagentur Imagebroker kürzt Fotografenhonorare

Kürzlich gab es hit­zi­ge Debatten über das Youtube-​Video, auf dem der CEO der Bildagentur Alamy die Kommissionskürzung von 50% auf 40% erklärte.

Deutlich lei­ser geschah hin­ge­gen die Kommissionskürzung bei der Bildagentur Imagebroker im November 2018, wel­che ab dem 1. Januar 2019 mit dem „Online-​Vertrag 2.1“ in Kraft tre­ten soll (Mein Kommentar zum aktu­el­len Vertrag).

Der Hinweis auf die Kommissionskürzung, fin­det sich nur im geschlos­se­nen Mitgliederbereich, nicht auf die­ser Startseite (Bild unkennt­lich gemacht, da Imagebroker auch Bilder auf Screenshots abmahnt)

Die Kommission bei Imagebroker wur­de von 50% auf 40% gesenkt, wenn der Fotograf die­se Bilder nicht exklu­siv an Imagebroker gibt, son­dern dar­über hin­aus „die­sel­ben und sehr ähn­li­che Bilder“ auch über ande­re Agenturen anbietet.

Diese Kommissionskürzung gilt für alle Bilder eines Kontos, auch wenn nur ein Teil der Bilder woan­ders ange­bo­ten wird. Konkret lau­tet die Regel:

Wenn in einem Konto kei­ne Bildagentur gemäß Punkt 5 die­ses Vertrages gesperrt ist, erhält der Bildlieferant 50 %, wenn min­des­tens eine Bildagentur gesperrt ist, 40 %.“

Es wird Fotografen aber die Möglichkeit gege­ben, die Bilder auf ver­schie­de­ne Konten auf­zu­tei­len, um unter­schied­li­che Honorarsätze zu erhalten.

Begründet wird die Honorarkürzung wie folgt:

Beide Arten von Bildern ver­ur­sa­chen für imageBROKER die glei­chen Kosten, aber Sperrungen schrän­ken unse­re Konkurrenzfähigkeit deut­lich ein. Daher ist ein unter­schied­li­cher Split gerechtfertigt.“

Weiter heißt es in der Ankündigung:

Andere Bildagenturen zah­len in der Regel deut­lich weni­ger Prozente aus. Mir ist kei­ne ande­re Agentur bekannt, die, wie imageBROKER, 50 % aus­be­zahlt und zudem die Verschlagwortung übernimmt.“

Das ist jedoch nicht rich­tig, da zum Beispiel auch Westend61 die Verschlagwortung über­nimmt und in der Regel 50% Honoraranteil bie­tet (40% nur bei Direktverkäufen, wel­che Imagebroker gar nicht anbietet).

Was sagt ihr zur Vertragsänderung?

Die Klage von Imagebroker wurde entschieden

Fast genau ein Jahr ist es her, als an die­ser Stelle mein Artikel „Imagebroker: Der unend­li­che Vertrag ohne Kündigung?“ erschien. Darin ging es um eini­ge gra­vie­ren­de Probleme mit dem Fotografenvertrag der Bildagentur, mit denen ich nicht allei­ne stand.

Dieser Artikel ver­är­ger­te Klaus-​Peter Wolf, den Inhaber von Imagebroker, so sehr, dass er mir erst mehr­mals tele­fo­nisch sowie per Email unter ande­rem mit „Krieg“ droh­te, sowohl „publi­zis­tisch“ als auch „juris­tisch“. In sei­nem – damals noch akti­ven – Imagebroker-​Blog erschien dann ein wut­ent­brann­ter Artikel, in dem er mir „unauf­ge­for­der­te Rechtsberatung“ sowie eini­ge ande­re Nettigkeiten unter­stell­te (im Volltext nach­zu­le­sen hier).

Diesmal lieber kein Screenshot...
Diesmal lie­ber kein Screenshot…

In der oben erwähn­ten Email zähl­te er auch die Punkte auf, die er für jus­ti­zia­bel hielt, unter ande­rem die Verwendung eines Bildes im Screenshot der Startseite von www.imagebroker.com. Den „Krieg“ kön­ne ich aber ver­mei­den, indem ich den ihn stö­ren­den Beitrag „umge­hend“ vom Blog löschen wür­de. Wenn ich das nicht täte, wür­de er „publi­zis­tisch und juris­tisch alle Register ziehen“.

Da die meis­ten sei­ner ande­ren auf­ge­zähl­ten Punkte, zum Beispiel „üble Nachrede“, „Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb“, „urhe­ber­recht­lich geschütz­te Verträge“ und ande­re Geschütze, die er in Stellung gebracht hat­te, kaum halt­bar waren und wohl nur der Einschüchterung die­nen soll­ten, kam dann wie ange­kün­digt erst eine Abmahnung und danach die Klage wegen „Verletzung des Urheberrechts“.

Warum? Ich hat­te im Artikel den Screenshot der Start-​Webseite von Imagebroker gezeigt, um unter ande­rem die Selbstdarstellung vom „ein­zig­ar­ti­gen Agenturnetzwerk“ mit „mehr als 100 Bildagenturen in 45 Ländern“ zu bele­gen. Das war mei­ner Auffassung nach vom Zitatrecht gedeckt.

Leider befand sich auf der Startseite und somit auch auf dem Screenshot ein gro­ßes Foto des Fotografen Harry Laub. Das Gericht folg­te lei­der nicht mei­ner Auffassung, dass das Foto nur „unwe­sent­li­ches Beiwerk“ sei und es mir bei dem Screenshot um die Webseite der Agentur als vir­tu­el­les Aushängeschild der Firma ging. Aber gut, vor der Justiz ist das Internet digi­ta­les Neuland und das Risiko war vor­han­den, dass das Gericht Probleme mit der Einschätzung von Screenshots hat. Das ist unter ande­rem gut dar­an zu erken­nen, dass das Wort „Screenshot“ im gesam­ten Text der Urteilsbegründung nur ein Mal in einem völ­lig ande­ren Zusammenhang auf­taucht (das Urteil im Volltext kann hier nach­ge­le­sen werden).

Leider spiel­te es vor Gericht auch kei­ne Rolle, dass das Urheberrecht hier als Mittel der Zensur ver­wen­det wer­den soll­te (Stichwort „Zensurheberrecht“), um eine Löschung des kri­ti­schen Artikels zu erwirken.

Aktueller Stand: Ich habe die Klage ver­lo­ren. Insgesamt muss­te ich ca. 1600 Euro zah­len, davon ca. 250 Euro Schadensersatz an den Fotografen, sowie ca. 350 Euro für mei­nen Anwalt sowie ca. 1000 Euro für den geg­ne­ri­schen Anwalt. Das ist unge­fähr die Summe, wel­che ich in den gesam­ten letz­ten drei Jahren bei Imagebroker ver­dient habe.

Was währenddessen geschah…

Der haus­ei­ge­ne Imagebroker-​Blog ist mitt­ler­wei­le geschlos­sen. Auch die Startseite änder­te sich im letz­ten Jahr mehr­mals. Aktuell wer­den dort nur vie­le klei­ne Thumbnail-​Bilder gezeigt. Hätte ich mei­nen Screenshot jetzt gemacht, hät­te mei­ne Lage vor Gericht ver­mut­lich viel posi­ti­ver ausgesehen.

Interessant ist auch, dass Imagebroker seit Oktober 2015 einen Instagram-​Account bewirbt. Hätte ich von dort eins der Imagebroker-​Bilder in mei­nen Artikel via „Embedding…“ ein­ge­bun­den, wäre ich ver­mut­lich eben­falls auf der siche­ren Seite gewesen.

Aber es ging doch um den Imagebroker-Vertrag?

Genau, Ausgangspunkt der Geschichte war mei­ne Kritik an den Fotografenverträgen. Nur weni­ge Wochen nach der Veröffentlichung mei­nes Artikels  kün­dig­te Imagebroker einen neu­en Fotografenvertrag an, den „Online-​Vertrag 2.0″.

Dieser ent­hält ange­sichts mei­ner Kritik eini­ge inter­es­san­te Änderungen. Zu einen behält sich Imagebroker dar­in nun selbst den Vertrieb über Microstock-​Agentur vor, wäh­rend das zuvor kate­go­risch aus­ge­schlos­sen wur­de und von mir als ein Weg zur „außer­or­dent­li­chen Kündigung“ auf­ge­zeigt wurde.

Außerdem wur­den Unterschiede zwi­schen dem alten Papiervertrag und dem „Online-​Vertrag 1.0“ besei­tigt, nicht immer zum Vorteil der Fotografen. Aus der Kündigungsfrist zum „nächs­ten Kalenderjahr“ wur­de im aktu­el­len Vertrag die Frist zum „über­nächs­ten Kalenderjahr“.

Besonders span­nend fin­de ich fol­gen­de Konstruktion im aktu­el­len Vertrag:

10.5 Einstellung der Vermarktung und Löschung von Bildern bei Vertriebspartnern
Rechtzeitig vor Vertragsende wird imageBROKER die Vertriebspartner über das Ende der Verwertungsbefugnis in Kenntnis set­zen und Diese auf­for­dern, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten recht­zei­tig ein­zu­stel­len. Soweit Vertriebspartner Bilddaten erhal­ten haben, wer­den Sie auf­ge­for­dert, die­se recht­zei­tig zu löschen. Bei einer außer­or­dent­li­chen Kündigung kann es bis zu 180 Tage nach Vertragsende dau­ern, bis alle Bilder bei den Vertriebspartnern gelöscht sind. imageBROKER haf­tet in kei­nem Fall auf Grund einer nicht recht­zei­tig erfolg­ten Löschung von Bildern bei den Vertriebspartnern.“

Nachdem ich kri­ti­siert hat­te, dass in mei­nem Papiervertrag kei­ne Möglichkeit der Löschung von Bildern bei Partneragenturen vor­ge­se­hen ist, ist der Absatz 10.5 nur auf den ers­ten Blick eine Verbesserung.

In der Praxis heißt das, dass der Fotograf ers­tens noch ein wei­te­res hal­bes Jahr war­ten muss, bis er kon­trol­lie­ren kann, ob Partneragenturen alle Bilder gelöscht haben. Ist das nicht der Fall, haf­tet Imagebroker „in kei­nem Fall“ (even­tu­ell ein­ge­hen­des Honorar wird aber natür­lich trotz­dem ger­ne geteilt). In den vor­he­ri­gen Versionen ist die­ser Haftungsausschluss noch nicht enthalten.

Auch an ande­ren Stellen ist im neu­en Vertrag häu­fi­ger von „Pflichten“ des Fotografen die Rede als zuvor.

Übrigens bot mir Klaus-​Peter Wolf an, am Vertragsentwurf „mit­zu­ar­bei­ten“, aber ange­sichts eines lau­fen­den Gerichtsverfahrens woll­te ich nicht das Feigenblatt spie­len und unver­bind­li­che Vorschläge in den Raum stel­len, die er nach Gutdünken ableh­nen kann.

Da war noch was: Die Partneragentur-Liste

Fotografen, wel­che Mitglied bei der VG Bild-​Kunst sind, kön­nen Webseiten mel­den, auf denen ihre Bilder zu sehen sind, um zusätz­li­che Einnahmen zu erzie­len. Damit Fotografen ihre Imagebroker-​Bilder eben­falls mel­den kön­nen, benö­ti­gen sie jedoch die Partneragentur-​Liste, um zu wis­sen, wel­che Webseiten die Bilder zeigen.

Diese Liste gibt Klaus-​Peter Wolf jedoch nur sehr ungern her­aus. Ich bekam kurz vor der Veröffentlichung mei­nes Artikels eine Version von 2013 mit dem Hinweis, dass die Liste für 2014 „auto­ma­tisch“ an mich ver­schickt wür­de. Bis heu­te habe ich die aktu­el­le Liste nicht erhal­ten. Auch ande­re Fotografen, wel­che die Liste ange­for­dert hat­ten, muss­ten mehr­mals nach­ha­ken, bis die Liste ver­schickt wurde.

Im emp­feh­le drin­gend jedem Imagebroker-​Fotograf, die­se Liste auch aus einem ande­ren Grund anzu­for­dern: Wer irgend­wann sein Konto bei Imagebroker kün­di­gen will, ist dar­auf ange­wie­sen, kon­trol­lie­ren zu kön­nen, ob die Bilder bei den Partneragenturen wirk­lich gelöscht wur­den. Ohne die Partneragentur-​Liste ist das unmöglich.

Wie schätzt ihr den aktu­el­len Imagebroker-​Vertrag ein?

Der Inhaber der Bildagentur Imagebroker mahnt Robert Kneschke ab

Gestern flat­ter­te mir ein Einwurf-​Einschreiben ins Haus. Eine Abmahnung wegen einer angeb­li­chen Urheberrechtsverletzung, geschickt von der Kanzlei K & E Rechtsanwälte aus München.

Der Rechtsanwalt Dr. Peter F. Reinke wur­de los­ge­schickt von Klaus-​Peter Wolf, dem Inhaber der Bildagentur Imagebroker, über die ich vor kur­zem in mei­nem Artikel „Imagebroker: Der unend­li­che Vertrag ohne Kündigung?“ lei­der kaum etwas Gutes zu berich­ten hatte.

Brief Abmahnung
Hauptkritikpunkt mei­nes Artikels war, dass einem bestimm­ten Imagebroker-​Vertrag nach Bilder auch nach der Vertragskündigung bei Imagebroker nicht aus dem Partnernetzwerk gelöscht wer­den wür­den. Damit hät­te der Fotograf kei­ne Chance mehr, die­se „mehr als 100 Bildagenturen“ selbst direkt zu belie­fern, ohne dass Imagebroker die Hälfte des Honorars kassiert.

Die Abmahnung hat­te ich erwartet.

Klaus-​Peter Wolf hat­te mir Samstagabend und Sonntag ins­ge­samt fünf Mal auf den Anrufbeantworter gespro­chen und mir eine lan­ge Email geschrie­ben. Sowohl tele­fo­nisch als auch per Email kün­dig­te er mir einen „publi­zis­ti­schen sowie juris­ti­schen Krieg“ an, wenn ich den für ihn unbe­que­men Artikel nicht umge­hend löschen würde.

Ich habe sicher­heits­hal­ber noch mal nach­ge­zählt: Insgesamt min­des­tens sie­ben Mal erwähnt der Imagebroker-​Inhaber das Wort „Krieg“ in den oben erwähn­ten Nachrichten, drei Mal droht er mit Folgen, wenn ich den Artikel nicht lösche.

Die vor­lie­gen­de Abmahnung scheint die ers­te Folge zu sein.

In der Abmahnung geht es dar­um, dass ich in mei­nem oben genann­ten Artikel einen Screenshot der Imagebroker-​Webseite gezeigt hat­te, auf der am Tag des Screenshots eine Fotografie des Fotografen Harry Laub zu sehen war. Diese Fotografie war logi­scher­wei­se auch auf dem Screenshot zu sehen. Ich bin der Meinung, dass die­se Verwendung ein zuläs­si­ges Bildzitat ist, unter ande­rem weil ich im Artikel über die Agentur Imagebroker berich­te, deren Webseite ich zeige.

Um einen Rechtsstreit zu ver­mei­den (aber ohne Anerkennung eines sach­li­chen oder recht­li­chen Grunds), habe ich daher das betref­fen­de Foto im Screenshot unkennt­lich gemacht. Das wei­te­re Vorgehen klä­re ich gera­de mit mei­nem Anwalt ab.

Meiner Meinung nach ist die mög­li­che Urheberrechtsverletzung nur ein Versuch, mich finan­zi­ell zu schä­di­gen – es geht in der Abmahnung um eine vier­stel­li­ge Summe -, weil ich mich wei­ge­re, die­sen Artikel zu löschen.

Ich fin­de es befremd­lich, dass sich Klaus-​Peter Wolf als Opfer einer „Hetzkampagne“ gegen ihn sieht, obwohl ich nur in einem Artikel nur über Teile sei­nes alten Vertrags berich­tet habe, die ich für befremd­lich hal­te. Wer hier per­sön­li­che Befindlichkeiten nicht von einer sach­li­chen Diskussion um recht­li­che Aspekte der Stockfotografie tren­nen kann, wel­che meh­re­re Fotografen betref­fen und daher von öffent­li­chem Interesse für die Berichterstattung sind, dem kann ich lei­der nicht helfen.

Im Blog von Imagebroker hat­te er mir zusätz­lich vor­ge­wor­fen, dass ich Kommentare zum Artikel löschen oder unter­drü­cken wür­de. Das ist mein gutes Recht, ent­ge­gen sei­ner Annahme betrifft das aber nicht nur „Pro-​Imagebroker“-Kommentare. Herr Wolf hat selbst mehr­mals Kommentare unter mei­nem Artikel hin­ter­las­sen kön­nen, um sei­ne Sicht der Dinge zu schil­dern, eben­so wie vie­le ande­re Fotografen. Als mich eine Person jedoch zu recht­li­chen Stellungnahmen zwin­gen woll­te, habe ich die­sen Kommentar erst gelöscht und danach die Kommentarfunktion für die­sen Artikel kom­plett deaktiviert.

Kleine Ironie am Rande: Im Imagebroker-​Blog wer­den erst gar kei­ne Kommentare zugelassen.

Es wäre sehr scha­de, wenn es ein Agenturinhaber schaf­fen wür­de, durch juris­ti­sche Drohungen nega­ti­ve Berichterstattung über sei­ne Bildagentur zu ver­hin­dern. Mein Hauptberuf ist die Fotoproduktion und ich betrei­be den Blog nur neben­bei. Aber weil es im deutsch­spra­chi­gen Raum nur weni­ge Möglichkeiten gibt, sich zeit­nah und tie­fer­ge­hend regel­mä­ßig über die Stockfotografie zu infor­mie­ren, fin­de ich es wich­tig, die­sen Blog mit­samt sei­nen Informationen und Meinungen – sowohl den loben­den als den kri­ti­schen – zu erhalten.

Ich hal­te euch auf dem Laufenden.

Imagebroker: Der unendliche Vertrag ohne Kündigung?

Imagebroker ist eine Bildagentur, wel­che haupt­säch­lich als Distributor agiert.

Das heißt, Fotografen lie­fern die Bilder an die Agentur, und Imagebroker sen­det die­se an deren „ein­zig­ar­ti­ges Agenturnetzwerk“ mit „mehr als 100 Bildagenturen in 45 Ländern“ (Eigenwerbung) weiter.

Über die Risiken sol­cher Netzwerke habe ich in der Vergangenheit mehr­mals geschrie­ben, z.B. hier oder hier, aber spe­zi­ell bei Imagebroker scheint es ein wei­te­res zu geben.

In den letz­ten Monaten häuf­ten sich bei mir die Anfragen und Beschwerden von Fotografen, wel­che bei Imagebroker kün­di­gen woll­ten und dabei auf schein­bar unlös­ba­re Probleme stie­ßen. Dabei geht es nicht so sehr um die Kündigung selbst, son­dern haupt­säch­lich dar­um, dass es nur mit größ­ten Anstrengungen mög­lich ist, die Bilder aus dem von Imagebroker belie­fer­ten Agenturnetzwerk zu holen.

Der Agenturinhaber Klaus-​Peter Wolf gibt sich gro­ße Mühe, die Fotografen in der Agentur zu hal­ten, mit Mitteln, die – ich for­mu­lie­re es mal vor­sich­tig – dis­kus­si­ons­wür­dig sind.

Screenshot der Imagebroker-Webseite
Screenshot der Imagebroker-Webseite

Das fängt beim Vertrag an:

Meinen habe ich im Juni 2007 abge­schlos­sen (hier nach­les­bar als Muster). Darin steht bei den Kündigungsbedingungen:

9. Laufzeit, Kündigung und Geschäftsaufgabe

9.1. Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende schrift­lich gekün­digt wer­den, erst­ma­lig jedoch nach einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

9.2. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird image­bro­ker kei­ne Bilder des Bildlieferanten mehr an Agenturen ver­tei­len. Soweit Partneragenturen Bilddateien des Bildlieferanten bereits ver­trei­ben, dür­fen sie dies wei­ter tun. Die Wirksamkeit von nach die­sem Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bereits erteil­ter Vertriebslizenzen für Partneragenturen wird von der Kündigung die­ses Vertrages nicht berührt. Wenn image­bro­ker Bilddateien für die­se Partneragenturen auf eige­nen oder frem­den Servern hos­tet, dür­fen die­se Daten wei­ter­hin zu die­sem Zweck gespei­chert bleiben.

9.3. Nach Vertragsende ein­ge­hen­de Nutzungshonorare wer­den, wie im Vertrag gere­gelt, wei­ter­hin abge­rech­net und ausbezahlt.

9.4. Sollte es zu einer Geschäftsaufgabe durch image­bro­ker kom­men, wird image­bro­ker dem Bildlieferanten alle Agenturen nen­nen, bei denen sich Bilder des Bildlieferanten befin­den, damit Bildlieferant und Agentur sich über eine Löschung der Bilder bzw. eine direk­te Zusammenarbeit ver­stän­di­gen können.“

Besonders pikant ist hier der Punkt 9.2. Demnach wäre es gar nicht mehr mög­lich, die Bilder aus die­sem Vertrag zu lösen. Im juris­ti­schen Fachpanel auf der Microstock Expo 2013 wur­de die­ser Vertrag unter ande­rem dis­ku­tiert und bekam ein ver­nich­ten­des Urteil.

Dazu kommt, dass Imagebroker die Liste sei­ner Vertriebspartner als Geschäftsgeheimnis hütet, wäh­rend hin­ge­gen das deut­sche Urheberrecht jedem Fotografen das Recht ein­räumt zu wis­sen, wer des­sen Werke ver­treibt und veröffentlicht.

Wie kommt man aus diesem Vertrag trotzdem heraus?

Im November 2013 schon hat­te ich eine Email an Imagebroker mit der Bitte um Löschung mei­ner Bilder geschickt.

Daraufhin bekam ich einen Anruf von Klaus-​Peter Wolf, in dem er mich dar­an erin­ner­te, dass das nicht mög­lich sei, weil es so im Vertrag stünde.

Übrigens erhal­ten vie­le der Fotografen, die eine Kündigung pro­bie­ren, Anrufe von Klaus-​Peter Wolf statt Emails. Das mag System haben, weil es so spä­ter deut­lich schwe­rer nach­zu­wei­sen ist, was Imagebroker gesagt hat.

Nach Beratung mit einem spe­zia­li­sier­ten Anwalt war ich der Meinung, das der Vertrag so nicht halt­bar ist (Stichwort „unan­ge­mes­se­ne Benachteiligung“ nach §307 BGB sowie eini­ge Paragraphen aus dem Urheberrecht) und schick­te im März 2014 ein Einschreiben per Post mit die­sem Wortlaut:

Guten Tag,

hier­mit kün­di­ge ich ordent­lich und frist­ge­recht den „Partnerschaftsvertrag“ vom 21. Juni 2007 zwi­schen Imagebroker und mir zum Kalenderjahresende.

Weiterhin wei­se ich dar­auf hin, dass ich den Abschnitt 9.2. des Vertrags für unwirk­sam hal­te und for­de­re dar­um eine Löschung mei­ner Bilder bei Imagebroker sowie allen belie­fer­ten Partneragenturen.

Ich bit­te um eine kur­ze Bestätigung über den Erhalt die­ser Kündigung.

Schöne Grüße, …“

Der zwei­te Absatz ist übri­gens wich­tig, falls es spä­ter zu einer juris­ti­schen Auseinandersetzung kom­men soll­te. Nach die­sem Brief wur­de mir eine Kündigung nach dem aktu­ell gel­ten­den Vertrag angeboten.

Darin steht u.a.

9. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

9.1. Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann jeder­zeit zum Ende des jeweils nächs­ten Kalenderjahres schrift­lich gekün­digt werden.

9.2. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündigung bleibt unbe­rührt. Beide Parteien sind zur frist­lo­sen Kündigung berech­tigt, wenn die ande­re Vertragspartei zah­lungs­un­fä­hig wird oder gegen eine der wesent­li­chen Vertragspflichten ver­sto­ßen hat bzw. eine der wesent­li­chen Zusicherungen bzw. Garantien die­ser Vereinbarung nicht ein­hält und ein ent­spre­chen­der Verstoß nicht inner­halb von 2 Monaten nach schrift­li­cher Aufforderung durch die ande­re Partei beho­ben wird. Für die außer­or­dent­li­che Kündigung gilt die Schriftform.

9.3. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird image­bro­ker alle Bilder des Bildlieferanten aus dem Vertrieb neh­men und von der imagebroker-​Homepage löschen. Ein Anspruch auf Rücksendung digi­ta­ler Daten und Datenträger besteht nicht. image­bro­ker wird die Partneragenturen über das Ende der Verwertungsbefugnis in Kenntnis set­zen und die­se auf­for­dern, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten einzustellen.

9.4. Jedoch blei­ben sämt­li­che von image­bro­ker vor Beendigung des Vertrages an Dritte ein­ge­räum­te Nutzungsrechte unbe­rührt, auch wenn die Nutzungsrechte an ein­zel­nen Werken gege­be­nen­falls über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hin­aus ein­ge­räumt wurden.

9.5. Die Kündigung des Vertrages hat kei­nen Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Bildlieferanten. Nach Vertragsende ein­ge­hen­de Nutzungshonorare wer­den, wie im Vertrag gere­gelt, wei­ter­hin abge­rech­net und ausbezahlt.“

Das nahm ich an. Meine Kündigung fin­det also Ende 2015 statt.

Nur weni­ge Wochen spä­ter, am 2. April 2014 näm­lich, wur­de der Vertrag von Imagebroker noch mal geän­dert. Darin steht jetzt:

10. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

10.1 Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann jeder­zeit schrift­lich gekün­digt wer­den. Die Kündigung wird zum Ende des jeweils über­nächs­ten Kalenderjahres wirk­sam. Für eine Kündigung ist ein unter­schrie­be­nes Papierdokument als Brief oder PDF nötig.“

Die Vermutung liegt nahe, dass direkt nach mei­ner Kündigung ein neu­er Vertrag auf­ge­setzt wur­de. Wer im Januar 2015 kün­di­gen wür­de, könn­te dem­nach erst ab Januar 2018 über sei­ne Bilder ver­fü­gen. Ob die­se lan­ge Frist rech­tens ist, ist fraglich.

Übrigens steht in bei­den neu­en Verträgen nicht, dass die Bilder bei den Partneragenturen gelöscht wer­den, son­dern nur, dass die­se „in Kenntnis gesetzt wer­den“ und „auf­ge­for­dert wer­den, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten ein­zu­stel­len“. Das bedeu­tet, dass sich Imagebroker die Hände in Unschuld waschen kann, soll­te eine Partneragentur die Bilder trotz­dem nach Ablauf der Kündigungsfrist ver­kau­fen. Es bedeu­tet aber auch, dass Imagebroker spä­tes­tens bei der Kündigung den Fotografen eine Liste mit allen Partneragenturen geben müss­te, damit die­se über­prü­fen kön­nen, ob die Bilder tat­säch­lich gelöscht wur­den und sich gege­be­nen­falls selbst um eine Löschung küm­mern können.

Eine weitere Variante: Die außerordentliche Kündigung

Angesichts die­ser mehr als lan­gen Kündigungsfristen ver­fie­len eini­ge Fotografen auf einen ande­ren Weg.

Generell sind die Verträge mit Imagebroker nicht exklu­siv, das heißt, das Bildmaterial darf auch über ande­re Agenturen ver­trie­ben wer­den. Eine Doppelbelieferung soll jedoch ver­mie­den werden.

Im alten Vertrag (2007) steht dazu:

4. Vermeidung der Doppelbelieferung von Bildagenturen

4.1. Um eine Doppelbelieferung von Bildagenturen zu ver­mei­den, kann der Bildlieferant Bildagenturen, die er bereits selbst oder durch Dritte belie­fert, von der Belieferung durch image­bro­ker aus­neh­men. Dazu gibt er die­se Agenturen (um Verwechselungen zu ver­mei­den, mög­lichst mit Angabe der Web-​Adressen) image­bro­ker form­los bekannt. image­bro­ker wird die­se Agenturen in die Liste der nicht zu belie­fern­den Agenturen auf­neh­men. Diese Liste ist für den Bildlieferanten auf der imagebroker-​Website jeder­zeit einsehbar.

4.2. Bevor der Bildlieferant eine wei­te­re Bildagentur selbst oder durch Dritte belie­fert, wird er die­se Absicht image­bro­ker mit­tei­len. image­bro­ker wird die­se Agentur in die Liste der nicht zu belie­fern­den Agenturen auf­neh­men, außer wenn image­bro­ker bereits mit die­ser Agentur zusam­men­ar­bei­tet. In die­sem Fall wird der Bildlieferant auf eine Belieferung die­ser Agentur ver­zich­ten und dafür Sorge tra­gen, dass sei­ne Bilder nicht anders als über image­bro­ker an die­se Agentur gelie­fert werden.“

Im neus­ten Vertrag (April 2014) ist das noch ver­schärf­ter for­mu­liert, indem auch „glei­chen oder sehr ähn­li­che Bilder“ ein­ge­schlos­sen sind und bei Zuwiderhandlung eine Unterlassungsanspruch gegen­über dem Fotografen gel­tend gemacht wird.

Im Vertrag steht jedoch nichts über Preisklassen, Preissegmente oder Microstock-Modelle.

Deshalb schick­ten eini­ge Fotografen Klaus-​Peter Wolf eine lan­ge Liste mit Microstock-​Agenturen, wel­che sie künf­tig zu belie­fern gedenken.

Auf der Webseite von Imagebroker steht im FAQ klipp und klar:

5. Werden imageBROKER-​Bilder auch im Billigbereich verkauft?

Nein. imageBROKER arbei­tet nur mit Agenturen zusam­men, deren Verkaufspreise sich im tra­di­tio­nel­len Preissegment bewe­gen. Das heißt, dass die Verkaufspreise für Rights Managed (RM) Bilder je nach Verwendungszweck bis zu meh­re­re tau­send Euro und die Verkaufspreise für Royalty Free (RF) Bilder je nach Dateigröße bis zu 399 Euro betra­gen kön­nen. Mit Microstock- und Billigagenturen arbei­tet imageBROKER nicht zusammen.“

Hier besteht für Imagebroker nun ein Dilemma:
Vertraglich ist es Fotografen erlaubt, die glei­chen oder iden­ti­schen Bilder, wel­che über Imagebroker ver­trie­ben wer­den, auch bei bil­li­gen Microstock-​Agenturen zu ver­trei­ben. Falls Klaus-​Peter Wolf dar­in einen Vertragsbruch und einen Grund für eine frist­lo­se Kündigung sieht, hät­te der Fotograf sein Ziel erreicht. Lässt Imagebroker hin­ge­gen den gleich­zei­ti­gen Vertrieb iden­ti­scher Bilder auch über Microstock-​Agenturen zu, wür­de das den Wert der Imagebroker-​Vertriebsschiene stark schmä­lern und ver­mut­lich bei den Macrostock-​Agenturen nicht gut ankom­men, viel­leicht sogar zum Ende eini­ger Kooperationen mit teu­ren Agenturen füh­ren. Es wür­den ja eini­ge kur­ze Emails mit ver­glei­chen­den Bild-​Links rei­chen, bis die Agenturen auf sol­che Doppellieferungen auf­merk­sam werden.

Mir wur­de zuge­tra­gen, dass eine Reaktion von Imagebroker gewe­sen sein soll, den betref­fen­den Fotografen anzu­bie­ten, die Bilder über Imagebroker selbst bei den Microstock-​Agenturen anzu­bie­ten. Falls es stim­men wür­de, wäre der Satz auf der Imagebroker-​Webseite Makulatur.

So, oder so:

Wer sei­ne Imagebroker-​Bilder löschen las­sen möch­te, muss sich auf Widerstand gefasst machen. Wer ein zusätz­li­ches Jahr Kündigungsfrist ver­mei­den möch­te, soll­te beach­ten, dass bei Kündigungen nach dem 31.12.2014 ein zusätz­li­ches Jahr Laufzeit fäl­lig wer­den könn­te. Wer streit­lus­tig ist, könn­te aber auch ver­su­chen, den Vertrag selbst juris­tisch anzufechten.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Hat schon jemand erfolg­reich bei Imagebroker kün­di­gen können?

Stockfotografie-​News 2011-10-04

Bevor ich mor­gen auf der MicrostockExpo vie­le neue Informationen samm­le, kom­men heu­te erst mal die Neuigkeiten, die sich in den letz­ten Wochen ange­sam­melt haben. Schnallt euch an, es ist eine gan­ze Menge!

  • Fotolia ist seit ges­tern offi­zi­ell im picturemaxx-​System ver­tre­ten. Das bedeu­tet, dass Bildkäufer Fotolia-​Bilder auch über das picturemaxx-​Suchprogramm fin­den und kau­fen kön­nen. Dafür wird ein akti­ves Fotolia-​Mitgliedkonto mit aus­rei­chend Credits benö­tigt. Wer noch keins hat, bekommt als picturemaxx-​Kunde hier 30% Rabatt* auf den ers­ten Einkauf. Warum ist das so bedeu­tend? Es gibt vie­le klei­ne Verlage, die – sei es aus Bequemlichkeit oder auch buch­hal­te­ri­schen Gründen – nur über pic­tu­re­ma­xx Bilder kau­fen, auch wenn sie wis­sen, dass es ande­re Angebote gibt. Diese haben nun inner­halb ihres gewohn­ten Systems Zugriff auf über 15 Millionen Bilder zusätzlich.
  • Noch mal Fotolia: In der letz­ten News-​Meldung hieß es, dass Fotolia sich vor­be­hält, Fotografen im Ranking run­ter­zu­stu­fen, wenn sie ihre Bilder woan­ders signi­fi­kant bil­li­ger anbie­ten. Da ist die Agentur jetzt zurück­ge­ru­dert und hat zwei Änderungen vor­ge­nom­men: Niemand wird im Ranking run­ter­ge­stuft, son­dern höchs­tens die Preise wer­den auf 1 Credit Startpreis zurück­ge­setzt. Außerdem betrifft die­se Regelung nur Mitglieder mit Smaragd-​Ranking und auf­wärts, was der Behauptung den Wind aus den Segeln nimmt, Fotolia wür­de sich bestimmt nur an klei­ne Fotografen wagen. Im Gegenteil: Bildkäufer berich­ten, dass die Bilder von Yuri Arcurs bei­spiels­wei­se auf einem bei Depositphotos teu­rer gewor­den sind und die bil­li­gen SMS-​Downloads sei­ner Fotos nicht mehr mög­lich sei­en. Sehr wahr­schein­lich ist bei­des eine Reaktion auf die Fotolia-Drohung.
  • Fotolia Nr. 3: Am Sonntag eröff­net die Bildagentur in der Lychener Straße 74 in 10437 Berlin ihr „fotoliaLab“, die ers­te Galerie, die sich mit Stockfotografie beschäf­tigt. Je drei Monate bekom­men Künstler hier einen Raum zur Verfügung gestellt, der ihre Stockfotos in einem künst­le­ri­schen Kontext prä­sen­tie­ren soll. Den Anfang macht der Russe George Mayer*.
  • Eine wei­te­re Reaktion sei­tens Depositphotos ver­mut­lich: nach der Fotolia-​Ankündigung erhöh­te Depositphotos plötz­lich die Preise, erwei­ter­te jedoch deren unsäg­li­ches SMS-​Download-​Programm auf wei­te­re Länder.
  • Shutterstock beschenkt die Fotografen in letz­ter Zeit reich­lich. Mit dem neu­en „Catalog Manager“ ist es bei Shutterstock end­lich mög­lich, sei­ne Bilder in Sets zu sor­tie­ren und sich die Gesamteinnahmen die­ser Sets anzei­gen zu las­sen. Ich nut­ze das zum Beispiel, um die Erlöse jeder Fotosession ein­zeln ana­ly­sie­ren zu kön­nen. Das war vor­her nur umständ­lich – und mit größ­ten Kopfschmerzen ver­bun­den – möglich.
  • istock­pho­to hat kürz­lich ein Whitepaper zum Einsatz von Stockfotos in mit­tel­stän­di­schen Unternehmen kos­ten­los ver­öf­fent­licht, mit vie­len nütz­li­chen Tipps, wie klei­ne Unternehmen bes­ser Bilder ein­set­zen können.
  • Noch mal istock­pho­to: Istock akzep­tiert jetzt kei­ne Bilder mehr mit copyright-​geschützten Motiven als Editorial-​Fotos. Grund sei­en recht­li­che Probleme. Damit wird es noch kom­pli­zier­ter zu erklä­ren, was nun eigent­lich als „edi­to­ri­al“ erlaubt ist oder nicht. Angesichts der gerin­gen Verdienstmöglichkeiten in dem Bereich wür­de ich es gleich blei­ben lassen.
  • istock­pho­to zum Dritten: Nein, ich nen­ne kei­ne Details zum schlech­ter gewor­de­nen Affiliate-​Programm (das macht Sean Locke hier), son­dern ich wei­se dar­auf hin, dass istock­pho­to jetzt schon seit 5 Jahren Stockvideos ver­kauft. Das meist­ver­kauf­tes­te Video mit über 3500 Downloads ist die­se Weltkugel, gefolgt von einem Flug durch Wolken mit über 1600 Downloads und einer Zeitrafferaufnahme vom New Yorker Times Square mit über 1500 Downloads.
  • Wo wir gera­de bei belieb­ten Motiven sind: Hier ist das meist­ver­kauf­tes­te Foto aus der Flickr Collection von Getty Images: Eine jubeln­de Menschenmenge auf einem Konzert.
  • Nach mei­nem Bericht über ein kopier­tes und geklau­tes Foto hat­te ich einen inter­es­san­ten Mail-​Wechsel mit Michael Steidl, dem Managing Director des IPTC, also der Organisation, die für den Metadaten-​Standard ver­ant­wort­lich ist. Er wies mich unter ande­rem dar­auf hin, dass Fotografen immer ihre Copyright-​Informationen in den enst­pre­chen­den Metadaten-​Feldern hin­ter­le­gen soll­ten, weil es nach dem Digital Millenium Copyright Act ver­bo­ten sei, die­se aus einem Bild zu löschen. Das unter­such­te zeit­nah und inten­siv auch Rob Davis in sei­nem Blog und fand her­aus, dass sich sogar eini­ge Bildagenturen die­ses Vergehens schul­dig mach­ten. Das zeig­te immer­hin Wirkung und Dreamstime änder­te dar­auf­hin ihre bis­he­ri­ge Praxis. Ein wich­ti­ger Rat des­we­gen an alle Fotografen: Eure Copyright-​Informationen gehö­ren immer in die IPTC-​Daten.
  • Gabi Wejat-​Zaretzke wies mich auf etwas hin, was für Fotografen inter­es­sant ist, die eine öffent­li­che Facebook-Seite als Marketing-​Instrument nut­zen. Einem aktu­el­len Urteil eines Landesgerichts zufol­ge muss der Betreiber der Seiten auch dort ein Impressum oder Vergleichbares vor­wei­sen, sonst dro­hen Ordnungsgelder oder Ordnungshaft.
  • Ich weiß, dass vie­le Bildagenturen hier mit­le­sen, auch wenn sie sich sel­ten zu Wort mel­den: Die Berliner Firma pix­olu­ti­on GmbH stellt in den nächs­ten Tagen zwei visu­el­le neue Suchmethoden vor, mit denen die Bildersuche intui­ti­ver wer­den soll. Das White Paper zu deren Technologie gibt es hier als PDF-​Download.
  • Die Microstock-​Bildagentur 123rf plant den Verkauf von Footage und sam­melt dafür die ers­ten Videos von ihren Fotografen.
  • Auch bei der Bildagentur Panthermedia gibt es vie­le Änderungen. Zum einen wird auf fes­te Abo-​Kommissionen umge­stellt statt wie bis­her nach einem Verteilungsschlüssel aus­zu­zah­len. Außerdem wer­den im November 2011 zwei neue erwei­ter­te Lizenzen ein­ge­führt, eine Template-​Lizenz (50 Euro) und eine Pressemitteilung-​Lizenz (20 Euro). Mir sind die Preise dafür jedoch immer noch zu gering, wes­halb ich die Lizenzen deak­ti­viert las­se. Ein neu­es Sonderprojekt namens La Melle gibt es auch, bei dem Kunden Panthermedia-​Bilder auf Sonnenschutz dru­cken können.
  • Alamy führt einen neu­en „Push-FTP“-Service ein, um tages­ak­tu­el­le Newsbilder wie Sportfotos oder Celebritiy-​Bilder bes­ser an Redaktionen ver­kau­fen zu können.
  • Von der Bildagentur-​Software ImagePro gibt es jetzt die neue Version 1.7. Das ist übri­gens auch die Software, wel­che ich für mei­nen Bildershop nutze.
  • Puh, lang­sam geht mir die Puste aus. Einer noch: Getty Images prä­sen­tiert jetzt die neue Masters Collection, eine Bildsammlung, wel­che aus den bes­ten iko­ni­schen Fotografien des Getty-​Archivs bestehen soll. Wer auf klas­si­sche Fotografie steht, dem emp­feh­le ich einen Blick in die­se Auswahl als PDF.
  • Nach Zoonar bie­tet jetzt auch Imagebroker sei­nen Fotografen die Möglichkeit, ihre Bilder über Thinkstock im Abo ver­trei­ben zu las­sen. Mein Fazit bleibt bei Honoraren von bis zu 12,5 US-​Cent pro Verkauf gleich.

 Wenn ich trotz die­ser Fülle etwas über­se­hen haben soll­te, könnt ihr es ger­ne in den Kommentaren ergänzen.

*Affiliate