Kürzlich gab es hitzige Debatten über das Youtube-Video, auf dem der CEO der Bildagentur Alamy die Kommissionskürzung von 50% auf 40% erklärte.
Deutlich leiser geschah hingegen die Kommissionskürzung bei der Bildagentur Imagebroker im November 2018, welche ab dem 1. Januar 2019 mit dem „Online-Vertrag 2.1“ in Kraft treten soll (Mein Kommentar zum aktuellen Vertrag).

Die Kommission bei Imagebroker wurde von 50% auf 40% gesenkt, wenn der Fotograf diese Bilder nicht exklusiv an Imagebroker gibt, sondern darüber hinaus „dieselben und sehr ähnliche Bilder“ auch über andere Agenturen anbietet.
Diese Kommissionskürzung gilt für alle Bilder eines Kontos, auch wenn nur ein Teil der Bilder woanders angeboten wird. Konkret lautet die Regel:
„Wenn in einem Konto keine Bildagentur gemäß Punkt 5 dieses Vertrages gesperrt ist, erhält der Bildlieferant 50 %, wenn mindestens eine Bildagentur gesperrt ist, 40 %.“
Es wird Fotografen aber die Möglichkeit gegeben, die Bilder auf verschiedene Konten aufzuteilen, um unterschiedliche Honorarsätze zu erhalten.
Begründet wird die Honorarkürzung wie folgt:
„Beide Arten von Bildern verursachen für imageBROKER die gleichen Kosten, aber Sperrungen schränken unsere Konkurrenzfähigkeit deutlich ein. Daher ist ein unterschiedlicher Split gerechtfertigt.“
Weiter heißt es in der Ankündigung:
„Andere Bildagenturen zahlen in der Regel deutlich weniger Prozente aus. Mir ist keine andere Agentur bekannt, die, wie imageBROKER, 50 % ausbezahlt und zudem die Verschlagwortung übernimmt.“
Das ist jedoch nicht richtig, da zum Beispiel auch Westend61 die Verschlagwortung übernimmt und in der Regel 50% Honoraranteil bietet (40% nur bei Direktverkäufen, welche Imagebroker gar nicht anbietet).
Was sagt ihr zur Vertragsänderung?
Die Begründung der Honorarkürzung erscheint, ähnlich wie zuletzt bei Alamy, etwas willkürlich. Aus Fotografensicht ist die Entwicklung des Marktes jedenfalls alarmierend.
Alamy zahlt 40% an Imagebroker und Imagebroker zahlt davon 40% an den Fotografen.
Der Kunde zahlt 44,99 € (Marketing package) bei Alamy. Bei Imagebroker landen 18 € und beim Fotografen: 7,20 €. Falls Imagebroker bei Alamy noch die Distribution aktiviert hat ist noch alles viel weniger…
Wie im Beispiel oben von Vroni berechnet bekommt der Fotograf bei IB dann 16% (sechzehn) vom Verkaufspreis. Ist für mich der Punkt wo sich eine Vermarktung über IB nicht mehr lohnt.
Ob die Kürzungen bei IB und Alamy wirklich nötig sind zum Überleben, oder obs pure Gewinnmaximierung ist weil man am vermeintlich längerem Hebel sitzt, wer weiss. Denke wer sich auf Alamy als ‚grosse Familie‘ oder bei IB auf Partnerschaft verlassen hat muss der Realität ins Auge sehen und sich mit mehr Aufwand bei Agenturen direkt bewerben, Nischen suchen.
Hallo Robert,
per Newsletter kam folgende Info:
picture alliance kooperiert mit imageBROKER
Die dpa-Tochter picture alliance baut ihr Wildlife- und Travel-Angebot durch Kooperation mit imageBROKER aus. Das Portfolio kann dadurch im Bereich Natur- und Reisefotografie erheblich erweitert werden. Die Bildagentur aus dem Münchener Raum wurde 2003 von dem professionellen Stockfotografen Klaus-Peter Wolf gegründet und vermarktet über eine Million ausgewählte kreative Bilder. imageBROKER ist bekannt für Reisebilder, die Fernweh wecken, faszinierende Einblicke in die Tierwelt und beeindruckende Landschaftsaufnahmen aus aller Welt.
Die PA ist nicht bekannt für hohe Bildhonorare und hat mit IB vermutlich Bedingungen ausgehandelt, die IB zum Senken der Fotografenanteile zwingen…
Hallo,
Kennt sich jemand damit aus, auf welcher Rechtsgrundlage Imagebroker den Vertrag einfach einseitig ändern kann?
Als langjährige Bildlieferantin frage ich mich, warum mir der Uploadzugang erst nach Vertragsunterzeichnung wieder freigeschaltet werden soll.
Die Auskunft einer Mitarbeiterin war nicht logisch nachvollziehbar bzw. kam als Antwort, dass die Rechtgrundlage eben die Unterzeichnung des neuen Vertrags sei. stzeh da nur ich auf dem Schlauch oder beisst sich da die Katz in den eigenen Schwanz???
LG, Peppa
Hallo Peppa,
diese Vereinbarung hast du mit dem Vertrag in der 2015’er Version unterschrieben, lies ihn dir mal durch.
Ich habe der Reduzierung widersprochen und meinen Vertrag letztes Jahr zu Ende 2020 gekündigt, lohnt einfach nicht mehr (dass man erst zum übernächsten Jahr kündigen kann ist nicht so toll, die meisten Agenturen haben 6 Monate zum Jahresende, nach einer Mindestdauer für Anlaufaufwand).
Wobei – das Konzept von IB ist – wenn es gut läuft – gar nicht so schlecht, grosses ABER: man ist von einer Vermarktung & deren Entscheidungen abhängig, sollte man weder bei Aktien noch bei Agenturen machen. Wenn man direkt anbietet verbessert man z.B. mit der Zeit sein Ranking, rutscht bei der Sucher höher – solang man über IB, Westend61 o.ä. anbietet ist der Rang immer an die Agentur gebunden.