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Rafael Classen, Abmahnungen, fehlende IPTC-​Daten und Wirestock: Der aktuelle Stand

Einer mei­ner meist­ge­le­se­nen Artikel im Blog die­ses Jahr ist „Rafael Classen ver­schickt „Abmahnungen“ an Bildkäufer wegen Social Media Nutzung“ sowie der Folgeartikel „Zwickmühlen-​Falle: Neue „Abmahnungen“ durch Rafael Classen (RC Photostock) gegen Bildkäufer“.

Da mich wei­ter­hin regel­mä­ßig Kontaktanfragen betrof­fe­ner Bildkäufer errei­chen und sich bei dem Thema eini­ges getan hat, gibt es heu­te ein kur­zes Update.

Fehlende oder gelöschte IPTC-Metadaten

Betrafen die ers­ten „Abmahnungen“ von Rafael Classen haupt­säch­lich angeb­li­che unpas­sen­de Social-​Media-​Nutzungen, ist er nun umge­schwenkt auf angeb­lich gelösch­te IPTC-Metadaten.

Als Nachweis für die angeb­lich gelösch­ten IPTC-​Metadaten führt er zwei Links bei Spiegel Online und dem Bundesumweltministerium an, die Bilder von Herr Classen nut­zen. Diese Bilder ent­hal­ten zwar tat­säch­lich Urhebernachweise in den IPTC-​Daten, jedoch sind die­se laut IPTC-​Daten bei EyemEm/​Getty Images bzw. iStock gekauft wor­den. Daraus lässt sich nicht ablei­ten, dass sei­ne Bilder bei Adobe Stock oder Fotolia Urhebernachweise enthielten.

Classen ver­weist in sei­nen Emails ger­ne aus­führ­lich dar­auf, dass Adobe Stock in deren Lizenzbestimmungen „eine Entfernung der urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Schutzrechtshinweise in den IPTC-​Metadaten in kei­ner Lizenz erlaubt“.

Er ver­gisst jedoch zu erwäh­nen, dass die Anbieter bei Adobe Stock spä­tes­tens seit Juli 2016 beim Upload von Bildern den Nutzungsbedingungen zuge­stimmt haben, in denen unter ande­rem steht:

5.2 […] Des Weiteren dür­fen Metadaten ohne Haftung durch uns, unse­re Vertriebshändler oder unse­re Benutzer geän­dert, ent­fernt oder erwei­tert werden.“

Am 1. März 2022 gab es eine Aktualisierung die­ser Nutzungsbedingungen, in denen nun kon­kre­ter steht:

7.1. […] Sie sind ins­be­son­de­re damit ein­ver­stan­den, dass Unternehmen der Adobe-​Gruppe Urheberangaben, die in Metadaten ent­hal­ten sind, ent­fer­nen oder modi­fi­zie­ren und dies auch ihren Nutzern gestat­ten. Diese Befugnis ist beschränkt auf sol­che Fälle, in denen Metadaten infol­ge einer ver­trags­ge­mä­ßen Wahrnehmung von Nutzungs- und Bearbeitungsrechten durch Unternehmen der Adobe-​Gruppe oder sei­ne Nutzer (etwa bei Bearbeitung, Übertragung, Ergänzung, Kürzung, Kompilierung, Werkverbindung und Collagierung), z.B. infol­ge der Verwendung markt­üb­li­cher Bearbeitungssoftware, auto­ma­ti­siert ent­fernt werden.“

Ich ver­mu­te, dass die Aktivitäten von Herr Classen ein Grund für die Konkretisierung der Nutzungsbedingungen waren.

Die „markt­üb­li­che Bearbeitungssoftware“ agiert aktu­ell näm­lich lei­der nicht so kon­sis­tent, wie nor­ma­le Benutzer anneh­men könn­ten. Werden Bilder im CMS WordPress für Webseiten mit­tels einem dort inte­grier­ten Bildgrößen-​Preset ver­klei­nert, blei­ben die IPTC-​Metadaten ent­hal­ten. Wird ein Bild dort jedoch mit einem manu­ell ver­ge­be­nen Wert ver­klei­nert, ver­schwin­den die Metadaten. Da muss mensch erst mal drauf kommen…

Das ist rele­vant, weil der §95c UrhG eine wis­sent­li­che Handlung vor­aus­setzt, die ver­mut­lich nicht gege­ben ist, wenn das CMS-​Verhalten sich undo­ku­men­tiert je nach Detaileinstellung unterscheidet.

Rückkehr zu Adobe Stock durch die Hintertür Wirestock

In sei­nen wir­ren Emails erklärt Herr Classen lang und breit, dass Adobe Stock ihm die Zusammenarbeit gekün­digt habe. Darüber hin­aus schreibt er:

Es besteht kei­ner­lei ver­trag­li­che Verbindung mehr zwi­schen mir und Adobe Stock/​ Fotolia, die Firma Adobe Stock/​ Fotolia ist hier auch nicht zustän­dig. Der guten Ordnung hal­ber wei­se ich noch­mals dar­auf hin, dass die Firma Adobe Stock/​ Fotolia seit gerau­mer Zeit nicht mehr berech­tigt ist, Nutzungsrechte an mei­nen Werken zu gewähren.“

[Update 10.11.2022: Satz auf­grund einer Einstweiligen Verfügung ent­fernt.] Wirestock ist ein Dienstleister, der es Fotografen erlaubt, die dort hoch­ge­la­de­nen Bilder im Namen von Wirestock an meh­re­re Microstock-​Agenturen gleich­zei­tig zu ver­tei­len; dar­un­ter auch Adobe Stock.

Da die Fotografen die­se Auswahl selbst tref­fen müs­sen, ist es komisch, dass er wei­ter­hin behaup­tet, dass Adobe kei­ne Nutzungsrechte an sei­nen Werken ver­ge­ben dürfe.

Foto von Rafael Classen via Wirestock bei Adobe Stock

Da Rafael Classen bei Adobe Stock wegen sei­ner Aktivitäten zah­len­der Kunden gegen­über nicht gern gese­hen ist, ist es sehr nütz­lich, dass die neu­en Bilder von Rafael Classen nun nicht mehr unter sei­nem Namen dort ange­bo­ten wer­den, son­dern im Namen von Wirestock (sie­he Screenshot oben).

Woher ich dann weiß, dass obi­ges Foto tat­säch­lich von Herr Classen ist?
Das glei­che Bild ist auch in sei­nem eige­nen Webshop RC-​Photo-​Stock mit der Urheberangabe „rclas­sen“ erhältlich:

Das glei­che Bild auf RC Photo Stock

Das ist kein Einzelfall, denn es betrifft etli­che Bilder, hier ein zwei­tes Beispiel, dies­mal aus dem „Wirestock Creators“-Account bei Adobe Stock:

Foto von Rafael Classen via Wirestock bei Adobe Stock

Als Nachweis wie­der das glei­che Bild in sei­nem eige­nen Bildershop:

Das glei­che Bild auf RC Photo Stock

Ironischerweise ent­hal­ten die Bilder von Rafael Classen, wel­che via Wirestock bei Adobe Stock ange­bo­ten wer­den, nur den Urheberhinweis „Wirestock – stock.adobe.com“ in den IPTC-​Metadaten. [Update 10.11.2022: Satz auf­grund einer Einstweiligen Verfügung entfernt.]

Wer als zah­len­der Kunde Streit mit Rafael Classen ver­mei­den möch­te, soll­te also auch bei Bildern von Wirestock (und Wirestock Creators) sehr auf­pas­sen, ob das Bild even­tu­ell von Herr Classen sein könn­te und Metadaten enthält.

Wie Herr Classen ange­sichts sei­ner akti­ven Bilder bei Adobe Stock zu der Annahme kommt, dass die Bildagentur kei­ne Nutzungsrechte an sei­nen Werken ein­räu­men dür­fe, ist mir lei­der schlei­er­haft. Eine dies­be­züg­li­che Anfrage an Herr Classen beant­wor­te die­ser lei­der nur mit einem Verweis auf sei­ne Anwaltskanzlei. Diese schrieb dann:

Wie Ihrer Presseanfrage inhalt­lich zu ent­neh­men ist, sind Sie mit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Gewährung einer hin­rei­chend sub­stan­ti­ier­ten Gelegenheit zur Stellungnahme nicht ver­traut. Insofern kann eine Stellungnahme unse­res Mandanten nicht erfolgen.“

Am bes­ten wäre es aus Sicht von Herr Classens Anwälten jedoch, wenn ich die­se Berichterstattung ganz unter­las­sen würde:

„Wir mah­nen inso­fern drin­gend zur Zurückhaltung und zur Einhaltung der erfor­der­li­chen Sorgfalt, bes­ser zur Abstandnahme von dem geplan­ten Vorhaben, des­sen Intention zuvör­derst unlau­te­re Ziele zum Gegenstand zu haben scheint.“

Abmahnung wegen fehlender Abmahnung

Die Allianz deut­scher Designer AGD hat­te letz­tes Jahr den Artikel „Abmahnung wegen der Löschung von Metadaten“ ver­öf­fent­licht, um deren Mitglieder vor den Praktiken von Herr Classen zu war­nen. Unter ande­rem wegen der berich­te­ten Abmahnungen mahn­te Herr Classen die AGD ab, weil er angeb­lich kei­ne Abmahnungen, son­dern nur „Berechtigungsanfragen“ ver­sen­den wür­de. Blöd ist nur, dass Herr Classen doch rich­ti­ge Abmahnungen ver­schickt hat­te. Der Fall ende­te in einem Vergleich, der unter ande­rem ent­hielt, dass Herr Classen auf der Webseite der AGD die Möglichkeit bekam, sei­ne Sicht der Dinge darzulegen.

Das mach­te Herr Classen dann im Artikel „Rechteverfolgung wegen der Löschung von Foto-​Metadaten“.

Disclaimer/​Full Disclosure: Ich habe aktu­ell mit Herrn Classen eben­falls eine juris­ti­sche Auseinandersetzung in einer ande­ren Sache.

Update 5.8.2022:
Die Direktorin Kirsten Harris von Adobe Stock Content bat mich, fol­gen­des zu aktua­li­sie­ren: „Ich […] muss rich­tig­stel­len, dass Wirestock Content von Classen aus ihrem Adobe Stock Account ent­fernt hat. Die bei­den Fotos, die Du als Beispiele ange­zeigt hast, gibt es nicht mehr auf Adobe Stock. Ich bit­te Dich, Deinen Beitrag ent­spre­chen upzudaten.“

Update 10.11.2022:
Aufgrund einer Einstweiligen Verfügung, wel­che Herr Rafael Classen gegen mich erwirkt hat, darf ich zwei Sätze in die­sem Artikel nicht mehr ver­öf­fent­li­chen. Der Behauptung der Gegenseite, dass die­ser Artikel eine „unwah­re Gesamtaussage“ ent­hal­te, konn­te das Gericht aber nicht folgen.

Google Images liest endlich (einige) IPTC-​Metadaten aus

Die Google Bildersuche ist für Fotografen schon lan­ge sowohl Fluch als auch Segen.
Zwar fin­den Bildsucher mit die­ser Funktion sehr schnell geeig­ne­te Bilder, aber lei­der sche­ren sie sich dabei oft einen Dreck um Nutzungsrechte oder gar Bezahlung. Darauf füh­ren eini­ge Bildagenturen sogar ihre sin­ken­den Umsätze zurück.

Ich hat­te erst heu­te ein Schreiben im Posteingang, nach­dem ich eine Webseite mit einem Bild von mir nach einer gül­ti­gen Nutzungslizenz gefragt hat, in dem sinn­ge­mäß stand: „Wir haben das Bild weder in böser Absicht und bar jeder Kenntnis, dass hier Nutzungsrechte bestehen, verwendet.“

Viele Leute, die Bilder ohne Lizenz benut­zen, bedie­nen sich bei Google Images, meist mit der Ausrede, dass ihnen nicht bewusst war, dass die­se ers­tens geschützt sind und zwei­tens ihnen der Urhebername nicht bekannt war.

Auf bei­de Einwände hat Google reagiert. Auf den ers­ten schon vor einer Weile, wes­halb nun unter der Detailansicht bei jedem Bild steht:

Bilder sind in der Regel urhe­ber­recht­lich geschützt.“

Seit kur­zem liest Google Images nun auch den Urheber aus den IPTC-​Daten aus und blen­det die­sen als „Bildnachweis“ ein. Klickt man dar­auf, erhält man so ein Pop-Up-Fenster:

Dieser Schritt von Google ist aus Fotografensicht sehr zu begrüßen!

Zwei wei­te­re Schritte lie­gen nun auf der Hand und soll­ten umge­setzt werden:
Erstens soll­te die ille­ga­le Praxis der Metadaten-​Löschung durch Social Media-​Seiten (Aktualisierung von 2016 hier) auf­hö­ren und zwei­tens soll­ten auch Bildagenturen bei ihren Vorschaubildern die IPTC-​Daten intakt las­sen. Beide Schritte wür­den dazu füh­ren, dass Google Images auch von die­sen Quellen die kor­rek­ten Urheberangaben anzei­gen kann.

Mehr zum Thema könnt ihr hier bei den Bildbeschaffern lesen.

Was sagt ihr zu die­ser Neuerung von Google? Findet ihr sie gut oder schlecht?

Fotolia liest endlich Video-​Metadaten aus

Es war das Ergebnis lan­ger „Lobby-​Arbeit“: Fotolia liest nun end­lich auch Video-​Metadaten aus.Fotolia 24-01-_2016_14-56-06Was für Fotos schon lan­ge gän­gi­ger Standard – bes­ser bekannt als IPTC-​Daten – ist, fehlt in der Stockfotografie-​Branche für Videos lei­der noch.

Dabei kön­nen Videos genau wie Fotos in Programmen wie zum Beispiel Adobe Bridge oder Lightroom ver­schlag­wor­tet wer­den, dar­über habe ich hier schon vor fünf Jahren geschrieben.

Damals konn­ten die­se Daten aber lei­der nur die Agenturen Pond5 und Revostock aus­le­sen. Letztere gibt es nicht mehr, dafür springt nun Fotolia in die Bresche.

Seit letz­ter Woche wer­den nun auch die Suchbegriffe und Bildtitel aus den Video-​Metadaten ein­ge­le­sen, wenn die­se vor­her mit oben genann­ten Programmen (o.ä.) ein­ge­ge­ben wur­den. Das spart die Kopiererei aus Excel-Listen.

Als Hinweis: Die IPTC-​Daten aus dem Feld „Beschreibung“ (und nicht „Titel“ lan­den bei Fotolia im Feld „Titel/​Beschreibung“, was ich aber nicht so tra­gisch fin­de, da Shutterstock eben­falls die Beschreibung als Titel wünscht.

Nun bleibt nur noch dar­auf hin­zu­ar­bei­ten, dass auch Shutterstock die Video-​Metadaten bald aus­le­sen wird…

Für iStock-​Exklusives: DeepMeta-​Export mit dem Stock Photo Manager

In letz­ter Zeit gab es vie­le Gründe für exklu­si­ve iStock-Fotografen, über ein Ende der Exklusivität nachzudenken.

Im April wur­de ein neu­es Abo-​Modell ein­ge­führt und im September wur­de die kom­plet­te Preisstruktur über den Haufen geworfen.

Ich ken­ne eini­ge Fotografen, die in den letz­ten Monaten den Schritt in die Nicht-​Exklusivität gewagt haben. Die Fotografen Michael Zwahlen und Sean Locke haben ihre Erfahrungen gut zusammengefasst.

In Gesprächen mit exklu­si­ven iStockern tauch­ten immer wie­der zwei Hürden auf, um zu ande­ren Agenturen zu wechseln.

Zum einen dach­ten vie­le Fotografen, dass alle Agenturen genau­so kom­pli­zier­te und kom­ple­xe Upload-​Systeme wie iStock haben, was das Beliefern von vier bis acht Agenturen zu einem zeit­rau­ben­den Alptraum machen wür­de. Das Gegenteil ist der Fall: iStock hat mit Abstand das umständ­lichs­te System und ehe­mals exklu­si­ve iStock-​Fotografen wer­den in der Regel posi­tiv über­rascht sein, wie leicht das Hochladen von Bildern woan­ders ist.

Zum ande­ren haben damals vie­le exklu­si­ve iStock-​Fotografen nicht das IPTC-​Metadaten-System für ihre Suchbegriffe, Bildbeschreibungen und Titel genutzt, son­dern statt­des­sen direkt bei iStock oder dem Tool DeepMeta ver­schlag­wor­tet. Das rächt sich, wenn man ande­re Agenturen belie­fern will, weil die Daten alle neu ein­ge­ge­ben wer­den müssen.

Der Programmierer und Fotograf Frank Merfort hat jedoch lan­ge gear­bei­tet, um end­lich eine Lösung für das zwei­te Problem zu finden.

Seine Stockfoto-​Verwaltung-​Software Stock Photo Manager kann jetzt seit der neus­ten Version (1.5.0) alle wich­ti­gen Informationen aus DeepMeta aus­le­sen und auch in den IPTC-​Daten abspei­chern. Der Stock Photo Manager läuft auf Windows, Mac und Linux.

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Auch wer bis­her direkt auf der Webseite von iStock ver­schlag­wor­tet hat, kann sei­ne Metadaten expor­tie­ren. Dafür muss DeepMeta instal­liert wer­den, die Daten von iStock zu DeepMeta impor­tiert wer­den und von da dann zum Stock Photo Manager.

Der Stock Photo Manager kann aber noch viel mehr: Sie erlaubt den Upload an vie­le ver­schie­de­ne Agenturen, viel­fäl­ti­ge Verschlagwortungsmöglichkeiten (unter ande­rem mehr­spra­chig), Model-​Release-​Verwaltung, Statistiken und vie­les mehr. Für bis zu 200 Bilder und bis zu 3 Agenturen ist das Tool kos­ten­los, dar­über hin­aus muss eine Lizenz erwor­ben wer­den, die sich für pro­fes­sio­nel­le Fotografen allein durch die Zeitersparnis leicht rech­nen sollte.

Frank hat mir zusagt, dass er in Kürze eine detail­lier­te Anleitung ver­öf­fent­li­chen wird, wie der Import von DeepMeta funk­tio­niert, das wer­de ich dann nachreichen.

Studie: Social Media Webseiten entfernen Copyright-Informationen

Viele Social Media-​Webseiten, wel­che das Hochladen von Bildern anbie­ten, ent­fer­nen dabei Copyright-Informationen und ande­re Metadaten. Zu die­sem Schluss kommt eine Praxis-​Studie des IPTC-​Councils, wel­ches für die Einhaltung des IPTC-​Metadaten-Standards ver­ant­wort­lich ist.

Für Fotografen ist die Erkenntnis nicht mehr über­ra­schend, aber die­se geball­ten Dreistigkeiten als Übersicht prä­sen­tiert zu bekom­men, zeigt gut, wie igno­rant vie­le deser Seiten mit Urhebern umgehen.

Zum Vergrößern das Bild anklicken

Im Zeitraum vom Oktober 2012 bis März 2013 hat eine Arbeitsgruppe des IPTC-​Councils fünf­zehn Webseiten getes­tet, indem dort mit Metadaten (EXIF/​IPTC) ver­se­he­ne Bilder hoch- und run­ter­ge­la­den wur­den. Danach wur­de geschaut, wel­che Metadaten auf der Webseite selbst ange­zeigt wer­den und wel­che nach dem Runterladen noch im Bild vor­han­den waren. Getestet wur­den unter ande­rem Facebook, Twitter, Flickr, Google+, Pinterest, 500px, Tumblr und mehr.

Die Ergebnisse

Die lin­ke Spalte zeigt an, wel­che Daten auf der Webseite kor­rekt ange­zeigt wer­den, die mitt­le­re Spalte zeigt, wel­che Daten im Bild blie­ben, wenn das Bild mit der Funktion „Speichern als…“ run­ter­ge­la­den wur­de und die rech­te Spalte zeigt, wel­che Informationen erhal­ten blie­ben, wenn ein Download-​Button o.ä. genutzt wur­de, sofern die­ser auf der Webseite ange­bo­ten wird.

Ein grü­ner Kreis zeigt an, dass alle Anforderungen erfüllt wur­den, ein gel­ber Kreis zeigt, dass eini­ge Anforderungen erfüllt wur­den und der rote Kreis mar­kiert unge­nü­gen­de Ergebnisse, die ver­bes­sert wer­den soll­ten. Grau bedeu­tet, dass die­ser Bereich nicht getes­tet wurde.

Die Auswertung

Erstaunlich ist, dass KEINE ein­zi­ge Webseite kom­plett im grü­nen Bereich liegt. Bei genaue­rer Betrachtung der Versuchsanordnung wür­de ich das aber auch nicht so eng sehen, weil zum Beispiel der grü­ne Punkt bei der Copyright-​Anzeige nur ver­ge­ben wur­de, wenn alle vier IPTC-​Copyright-​Felder (Titel, Ersteller, Copyright-​Vermerk und Credit) ange­zeigt wer­den. Da bei mir zum Beispiel Ersteller, Copyright und Credit sehr ähn­lich sind, reicht mir da schon die gel­be Markierung.

Insofern hat Google+ am bes­ten abge­schnit­ten was die Beibehaltung der Metadaten angeht, gefolgt von Dropbox. Am schlimms­ten sieht iro­ni­scher­wei­se bei den meist­ge­nutz­ten Diensten Facebook, Flickr und Twitter aus. Dort wer­den Metadaten und Copyright-​Informationen gna­den­los aus den Fotos gelöscht. Dabei schrei­ben sowohl Vorschriften der Europäischen Union als auch der USA ver­meint­lich klar vor, dass Urheberrechtsinformationen nicht aus digi­ta­len Medien ent­fernt wer­den dür­fen. Leider hat sich schon bei ande­ren Themen wie Datenschutz gezeigt, dass Facebook & Co. sich recht wenig um Gesetze scheren.

Die Lösung

Eine Lösung für das Problem liegt auf der Hand: Die betref­fen­den Webseiten nicht nut­zen. Da aber Fotografen Social Media-​Webseiten vor­teil­haft für die Kundenpflege oder das Akquirieren von Aufträgen nut­zen kön­nen, ist das nicht immer der bes­te Weg. Bis dahin bleibt wohl nur die Möglichkeit, eige­ne Fotos immer nur in klei­ner Auflösung und mit einem sicht­ba­ren Urheberrechtsvermerk auf den Bildern auf sol­che Webseiten zu laden. Ich habe ein­mal den Fehler gemacht, das nicht zu tun und sofort wur­de das Bild mas­sen­haft ille­gal im Netz verbreitet.

Wie geht ihr mit Social Media-​Seiten um?