Imagebroker ist eine Bildagentur, welche hauptsächlich als Distributor agiert.
Das heißt, Fotografen liefern die Bilder an die Agentur, und Imagebroker sendet diese an deren „einzigartiges Agenturnetzwerk“ mit „mehr als 100 Bildagenturen in 45 Ländern“ (Eigenwerbung) weiter.
Über die Risiken solcher Netzwerke habe ich in der Vergangenheit mehrmals geschrieben, z.B. hier oder hier, aber speziell bei Imagebroker scheint es ein weiteres zu geben.
In den letzten Monaten häuften sich bei mir die Anfragen und Beschwerden von Fotografen, welche bei Imagebroker kündigen wollten und dabei auf scheinbar unlösbare Probleme stießen. Dabei geht es nicht so sehr um die Kündigung selbst, sondern hauptsächlich darum, dass es nur mit größten Anstrengungen möglich ist, die Bilder aus dem von Imagebroker belieferten Agenturnetzwerk zu holen.
Der Agenturinhaber Klaus-Peter Wolf gibt sich große Mühe, die Fotografen in der Agentur zu halten, mit Mitteln, die – ich formuliere es mal vorsichtig – diskussionswürdig sind.

Das fängt beim Vertrag an:
Meinen habe ich im Juni 2007 abgeschlossen (hier nachlesbar als Muster). Darin steht bei den Kündigungsbedingungen:
„9. Laufzeit, Kündigung und Geschäftsaufgabe
9.1. Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt werden, erstmalig jedoch nach einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
9.2. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird imagebroker keine Bilder des Bildlieferanten mehr an Agenturen verteilen. Soweit Partneragenturen Bilddateien des Bildlieferanten bereits vertreiben, dürfen sie dies weiter tun. Die Wirksamkeit von nach diesem Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bereits erteilter Vertriebslizenzen für Partneragenturen wird von der Kündigung dieses Vertrages nicht berührt. Wenn imagebroker Bilddateien für diese Partneragenturen auf eigenen oder fremden Servern hostet, dürfen diese Daten weiterhin zu diesem Zweck gespeichert bleiben.
9.3. Nach Vertragsende eingehende Nutzungshonorare werden, wie im Vertrag geregelt, weiterhin abgerechnet und ausbezahlt.
9.4. Sollte es zu einer Geschäftsaufgabe durch imagebroker kommen, wird imagebroker dem Bildlieferanten alle Agenturen nennen, bei denen sich Bilder des Bildlieferanten befinden, damit Bildlieferant und Agentur sich über eine Löschung der Bilder bzw. eine direkte Zusammenarbeit verständigen können.“
Besonders pikant ist hier der Punkt 9.2. Demnach wäre es gar nicht mehr möglich, die Bilder aus diesem Vertrag zu lösen. Im juristischen Fachpanel auf der Microstock Expo 2013 wurde dieser Vertrag unter anderem diskutiert und bekam ein vernichtendes Urteil.
Dazu kommt, dass Imagebroker die Liste seiner Vertriebspartner als Geschäftsgeheimnis hütet, während hingegen das deutsche Urheberrecht jedem Fotografen das Recht einräumt zu wissen, wer dessen Werke vertreibt und veröffentlicht.
Wie kommt man aus diesem Vertrag trotzdem heraus?
Im November 2013 schon hatte ich eine Email an Imagebroker mit der Bitte um Löschung meiner Bilder geschickt.
Daraufhin bekam ich einen Anruf von Klaus-Peter Wolf, in dem er mich daran erinnerte, dass das nicht möglich sei, weil es so im Vertrag stünde.
Übrigens erhalten viele der Fotografen, die eine Kündigung probieren, Anrufe von Klaus-Peter Wolf statt Emails. Das mag System haben, weil es so später deutlich schwerer nachzuweisen ist, was Imagebroker gesagt hat.
Nach Beratung mit einem spezialisierten Anwalt war ich der Meinung, das der Vertrag so nicht haltbar ist (Stichwort „unangemessene Benachteiligung“ nach §307 BGB sowie einige Paragraphen aus dem Urheberrecht) und schickte im März 2014 ein Einschreiben per Post mit diesem Wortlaut:
„Guten Tag,
hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht den „Partnerschaftsvertrag“ vom 21. Juni 2007 zwischen Imagebroker und mir zum Kalenderjahresende.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass ich den Abschnitt 9.2. des Vertrags für unwirksam halte und fordere darum eine Löschung meiner Bilder bei Imagebroker sowie allen belieferten Partneragenturen.
Ich bitte um eine kurze Bestätigung über den Erhalt dieser Kündigung.
Schöne Grüße, …“
Der zweite Absatz ist übrigens wichtig, falls es später zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen sollte. Nach diesem Brief wurde mir eine Kündigung nach dem aktuell geltenden Vertrag angeboten.
Darin steht u.a.
„9. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
9.1. Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit zum Ende des jeweils nächsten Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Beide Parteien sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird oder gegen eine der wesentlichen Vertragspflichten verstoßen hat bzw. eine der wesentlichen Zusicherungen bzw. Garantien dieser Vereinbarung nicht einhält und ein entsprechender Verstoß nicht innerhalb von 2 Monaten nach schriftlicher Aufforderung durch die andere Partei behoben wird. Für die außerordentliche Kündigung gilt die Schriftform.
9.3. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird imagebroker alle Bilder des Bildlieferanten aus dem Vertrieb nehmen und von der imagebroker-Homepage löschen. Ein Anspruch auf Rücksendung digitaler Daten und Datenträger besteht nicht. imagebroker wird die Partneragenturen über das Ende der Verwertungsbefugnis in Kenntnis setzen und diese auffordern, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten einzustellen.
9.4. Jedoch bleiben sämtliche von imagebroker vor Beendigung des Vertrages an Dritte eingeräumte Nutzungsrechte unberührt, auch wenn die Nutzungsrechte an einzelnen Werken gegebenenfalls über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus eingeräumt wurden.
9.5. Die Kündigung des Vertrages hat keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Bildlieferanten. Nach Vertragsende eingehende Nutzungshonorare werden, wie im Vertrag geregelt, weiterhin abgerechnet und ausbezahlt.“
Das nahm ich an. Meine Kündigung findet also Ende 2015 statt.
Nur wenige Wochen später, am 2. April 2014 nämlich, wurde der Vertrag von Imagebroker noch mal geändert. Darin steht jetzt:
„10. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
10.1 Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des jeweils übernächsten Kalenderjahres wirksam. Für eine Kündigung ist ein unterschriebenes Papierdokument als Brief oder PDF nötig.“
Die Vermutung liegt nahe, dass direkt nach meiner Kündigung ein neuer Vertrag aufgesetzt wurde. Wer im Januar 2015 kündigen würde, könnte demnach erst ab Januar 2018 über seine Bilder verfügen. Ob diese lange Frist rechtens ist, ist fraglich.
Übrigens steht in beiden neuen Verträgen nicht, dass die Bilder bei den Partneragenturen gelöscht werden, sondern nur, dass diese „in Kenntnis gesetzt werden“ und „aufgefordert werden, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten einzustellen“. Das bedeutet, dass sich Imagebroker die Hände in Unschuld waschen kann, sollte eine Partneragentur die Bilder trotzdem nach Ablauf der Kündigungsfrist verkaufen. Es bedeutet aber auch, dass Imagebroker spätestens bei der Kündigung den Fotografen eine Liste mit allen Partneragenturen geben müsste, damit diese überprüfen können, ob die Bilder tatsächlich gelöscht wurden und sich gegebenenfalls selbst um eine Löschung kümmern können.
Eine weitere Variante: Die außerordentliche Kündigung
Angesichts dieser mehr als langen Kündigungsfristen verfielen einige Fotografen auf einen anderen Weg.
Generell sind die Verträge mit Imagebroker nicht exklusiv, das heißt, das Bildmaterial darf auch über andere Agenturen vertrieben werden. Eine Doppelbelieferung soll jedoch vermieden werden.
Im alten Vertrag (2007) steht dazu:
„4. Vermeidung der Doppelbelieferung von Bildagenturen
4.1. Um eine Doppelbelieferung von Bildagenturen zu vermeiden, kann der Bildlieferant Bildagenturen, die er bereits selbst oder durch Dritte beliefert, von der Belieferung durch imagebroker ausnehmen. Dazu gibt er diese Agenturen (um Verwechselungen zu vermeiden, möglichst mit Angabe der Web-Adressen) imagebroker formlos bekannt. imagebroker wird diese Agenturen in die Liste der nicht zu beliefernden Agenturen aufnehmen. Diese Liste ist für den Bildlieferanten auf der imagebroker-Website jederzeit einsehbar.
4.2. Bevor der Bildlieferant eine weitere Bildagentur selbst oder durch Dritte beliefert, wird er diese Absicht imagebroker mitteilen. imagebroker wird diese Agentur in die Liste der nicht zu beliefernden Agenturen aufnehmen, außer wenn imagebroker bereits mit dieser Agentur zusammenarbeitet. In diesem Fall wird der Bildlieferant auf eine Belieferung dieser Agentur verzichten und dafür Sorge tragen, dass seine Bilder nicht anders als über imagebroker an diese Agentur geliefert werden.“
Im neusten Vertrag (April 2014) ist das noch verschärfter formuliert, indem auch „gleichen oder sehr ähnliche Bilder“ eingeschlossen sind und bei Zuwiderhandlung eine Unterlassungsanspruch gegenüber dem Fotografen geltend gemacht wird.
Im Vertrag steht jedoch nichts über Preisklassen, Preissegmente oder Microstock-Modelle.
Deshalb schickten einige Fotografen Klaus-Peter Wolf eine lange Liste mit Microstock-Agenturen, welche sie künftig zu beliefern gedenken.
Auf der Webseite von Imagebroker steht im FAQ klipp und klar:
„5. Werden imageBROKER-Bilder auch im Billigbereich verkauft?
Nein. imageBROKER arbeitet nur mit Agenturen zusammen, deren Verkaufspreise sich im traditionellen Preissegment bewegen. Das heißt, dass die Verkaufspreise für Rights Managed (RM) Bilder je nach Verwendungszweck bis zu mehrere tausend Euro und die Verkaufspreise für Royalty Free (RF) Bilder je nach Dateigröße bis zu 399 Euro betragen können. Mit Microstock- und Billigagenturen arbeitet imageBROKER nicht zusammen.“
Hier besteht für Imagebroker nun ein Dilemma:
Vertraglich ist es Fotografen erlaubt, die gleichen oder identischen Bilder, welche über Imagebroker vertrieben werden, auch bei billigen Microstock-Agenturen zu vertreiben. Falls Klaus-Peter Wolf darin einen Vertragsbruch und einen Grund für eine fristlose Kündigung sieht, hätte der Fotograf sein Ziel erreicht. Lässt Imagebroker hingegen den gleichzeitigen Vertrieb identischer Bilder auch über Microstock-Agenturen zu, würde das den Wert der Imagebroker-Vertriebsschiene stark schmälern und vermutlich bei den Macrostock-Agenturen nicht gut ankommen, vielleicht sogar zum Ende einiger Kooperationen mit teuren Agenturen führen. Es würden ja einige kurze Emails mit vergleichenden Bild-Links reichen, bis die Agenturen auf solche Doppellieferungen aufmerksam werden.
Mir wurde zugetragen, dass eine Reaktion von Imagebroker gewesen sein soll, den betreffenden Fotografen anzubieten, die Bilder über Imagebroker selbst bei den Microstock-Agenturen anzubieten. Falls es stimmen würde, wäre der Satz auf der Imagebroker-Webseite Makulatur.
So, oder so:
Wer seine Imagebroker-Bilder löschen lassen möchte, muss sich auf Widerstand gefasst machen. Wer ein zusätzliches Jahr Kündigungsfrist vermeiden möchte, sollte beachten, dass bei Kündigungen nach dem 31.12.2014 ein zusätzliches Jahr Laufzeit fällig werden könnte. Wer streitlustig ist, könnte aber auch versuchen, den Vertrag selbst juristisch anzufechten.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Hat schon jemand erfolgreich bei Imagebroker kündigen können?
Also ich nin nicht bei IB. Aber ich kann das Problem von „Verteileragenturen“ auch verstehen. Wenn ich die Bilder als Agentur nur auf dem eigenen Server habe, und Fotograf XY will austteigen, ist das kein Problem.
Es ist aber ein großes Problem, diese Bilder von mehr als 100 Partnern rauszubekommen. Ich habe früher meine Bilder auch direkt an Redaktionen weitergegeben, die die Bilder in die Redaktionsinternen Datenbanken eingespielt haben. Das hat den Vorteil, dass man direkt dran ist. Da wird zuerst gesucht. Nachteil: Man bekommt ein Bild praktisch nie wieder komplett weg. In meinem Fall (einmal mußte ich es machen) war das fast eine Woche „Arbeit“ und alle habe ich auch nicht geschafft.
Insoferne kann ich mich gut in die Lage von Verteileragenturen versetzen.
@Walter: Natürlich, es ist verständlich, dass es Arbeit macht. Aber es ist aus meiner Sicht unmöglich, dann stattdessen einfach zu sagen, du kriegst deine Bilder nie wieder aus dem Netzwerk…
@Robert: Ja klar. Ich habe meine Bilder in 3 anderen Verteiler-Agenturen, und dieser Satz im alten IB-Vertrag 9.2 steht mehr oder weniger in allen diesen Verträgen. Die wurden (bei mir) vor etlichen Jahren abgeschlossen. Nur einer erst vor einem guten Jahr. Da hatte ich aber schon eine Marktstellung, dass ich diese Klausel für mich rausnehmen habe lassen. Was auch ging.
Meine Bilder in 2 dieser Agenturen sind aber NICHT exklusiv, und da es damals noch nicht wirklich Micro gab, habe ich auch nirgendsdrinnen stehen, dass ich Micro nicht beliefern dürfte.
Die dritte bekommt nur Exklusive Bilder.
Ich persönlich würde auch keinen Grund sehen, warum ich die Bilder, bei diesen Agenturen rausnehmen sollte. Ich würde nichhts mehr neues einstellen, und die Honorare so weit sie noch kommen einstreifen.
Das Einzige, vor was ich wenig ANgst hätte wäre eine Firmenaufgabe, ohne den Verteiler zu kennen. Weil dann cashen die Agenturen möglicherweise die Honorare und wissen nicht , mit wem sie abrechnen sollten.
Aus diesem Grund finde ich auch die Streuung, doch auch selber direkt Micro-Makro zu beliefern, weil man das Risiko einfach besser streuen kann. Ist wie bei Aktien.. 🙂
Vorweg, ich bin schon sehr lange bei IB, beliefere die Agentur aber aus diversen Gründen schon länger praktisch nicht mehr und bin auch kein großer Freund von IB.
Der alte 9.2 ist natürlich indiskutabel.
Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass es (im Makrostock vermutlich noch mehr als im Microstock) de facto praktisch unmöglich ist, die eigenen Bilder bei allen Partnern gelöscht zu bekommen, zumal wenn es sich um eine größere Anzahl an Partner handelt, was aber bei vielen Makroagenturen üblich ist.
Ich hatte bei einer anderen Makroagentur vor 2 Jahren gekündigt, ein ganz „normaler“ Vertrag. Trotzdem wurden auch heuer noch Lizenzen über Partner verkauft. Gerade bei ausländischen Partnern hat man als Fotograf eigentlich keine reelle Chance, dagegen etwas zu unternehmen. – Und man muss sich fragen, ob es die Mühe überhaupt wert wäre. Meist sind die betroffenen Bilder ja eh schon leicht „angeschimmelt“.
Also ich will nicht IB verteidigen, aber die Realitäten muss man halt auch sehen, und das betrifft nicht nur IB.
Hallo Walter
Ich kann dir da so ganz nicht zustimmen. Die klassischen Makrostock-Agenturen kennen doch alle auch RM. Was ist denn, wenn ein Kunde ein Bild jetzt exklusiv haben will? Das muss dann doch auch irgendwie über das Netzwerk zurückgemeldet werden, damit das Bild gesperrt werden kann? Die Möglichkeiten sind hier also zweifellos vorhanden. Und wenn es für den Kunden geht, warum dann nicht auch für Fotografen, vor allem da es dort dann ja mit langer Vorlaufzeit geschieht. Das Argument „unpraktisch, weil unüberschaubar“ kann man da nicht wirklich gelten lassen.
Ich kann nachvollziehen, dass Agenturen längere Kündigungsfristen und/oder Sperrfristen zum Löschen von Bildern haben, da in neuen Bildern ja auch Aufwand fliesst. Kennt man ja sogar in Microstock vom Beispiel Dreamstime. Das ist wirtschaftlich verständlich.
Michael
Bei Verteilern mit über 100 Agenturen kann ich mir nicht vorstellen, dass der Datenabgleich mit allen Partneragenturen funktioniert.
In der Theorie ja, in der Praxis nein.
Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, das Bilder 5 Jahre nach der Löschung noch Umsätze gebracht haben. War jetzt aber nicht bei IB.
Offiziell waren alle Bilder gelöscht. Plötzlich ist wieder ein Verkauf eingetrudelt.
Was soll der Agentur Betreiber machen, wenn die Partneragenturen keinen Überblick über ihre Datenbank haben.
Selbst Getty – istock haben hin und wieder ein Problem mit dem Datenabgleich. Wie soll das bei über 100 Agenturen funktionieren.
@Michael: Das mit dem Entfernen der Bilder bei einem RM-Exklusiv-Verkauf ist mir auch immer ein Rätsel, wie das funktioniert/funktionieren kann. Wenn die Bilder nur über die API Schnittstelle von meinem Server aus zu bekommen sind, dann ja. Aber wenn die Bilder direkt bei den einzelnen Anbietern sind, die dann vielleicht wieder Sublizenzen vergeben… Bei 100+ Agenturen hat man einige Schwachstellen dabei.
Vor einem halben Jahr hat eine Agentur ihre Tätigkeit eingestellt, und ich habe noch längere Zeit in Wochenzeitungen Veröffentlichungen mit Bildern gesehen, die sie von anderen Agenturen bekommen hat.
Guten Tag,
ich hoffe, es wird mir als Agenturinhaber nicht negativ ausgelegt, wenn ich mich hier melde.
1. Die Klausel, um die es hier geht, ist nur in Verträgen enthalten, die vor mehr als fünf Jahren geschlossen wurden. Sie stammt aus der Zeit, als ich imageBROKER aufgebaut habe und eine solche Löschaktion praktisch nicht durchführbar gewesen wäre. Ich habe damals mit jedem neuen Fotografen gesprochen und die Notwendigkeit der Klausel erklärt. Zudem ist die Klausel klar formuliert. Die Fotografen, die damals den Vertrag unterschrieben haben, waren gut informiert.
2. Es gab im Jahr 2014 genau zwei Fotografen, die gekündigt haben und Probleme mit Punkt 9.2 dieses alten Vertrages hatten. Einer davon waren Sie, Herr Kneschke. Beiden Fotografen haben wir die Kündigung zu den Bedingungen des aktuell geltenden Vertrages angeboten. Das finde ich fair.
3. Ja, wir rufen unsere Fotografen manchmal an. Das machen wir oft, wenn ein neuer Fotograf akzeptiert wird. Ebenso, wenn ein Fotograf kündigt. Wir halten das für guten Service. Unser Team bemüht sich sehr, unseren Partnern einen immer noch besseren Service zu bieten. Seit vielen Jahren mit großem Erfolg.
Viele Grüße
Klaus-Peter Wolf
Gründer und Inhaber imageBROKER
@Michael Jay: Bei klassischen (!) Makroagenturen (also nicht Imagebroker) ist es üblicherweise so, dass die Partneragenturen nur Vertriebsrechte für ihre Region haben. Alles andere wäre ja auch unlogisch und dumm. Dann ist es nicht so das Problem, denn wenn die Agentur ein Bild in D exklusiv verkauft, betrifft es die Agentur in Asien eh nicht. Weltweite Exklusivität ist sehr selten, wie zuverlässig das dann (heute noch) funktioniert weiß ich nicht…
Bei IB ist die Sache auf Grund der hohen Anzahl an Agenturen (und diversen eher dubiosen Agenturen darunter) natürlich nochmal anders. Im Prinzip sagt zwar auch IB, dass theoretisch Exklusivverkäufe möglich wären, ich möchte aber nicht derjenige sein, der dafür dann haften muss… 😉
Außerdem weiß ich aus eigener Erfahrung: Einer Agentur zu sagen, Bild XY zu sperren ist eine Sache, aber alle Bilder von Fotograf A zu löschen eine ganz andere. (Da geht es nämlich dann je nach Datenbankstruktur darum, überhaupt alle betroffenen Bilder zu finden…)
Im übrigen verkauft IB (aus meiner Erfahrung und auch gemäss eigenen Aussagen) inzwischen überwiegend RF Bilder.
Nicht vergessen sollte man auch: Verlage bzw. Redaktionen haben zum Teil ihr eigenes „Bildarchiv“, da werden gerne mal Bilder, die schon mal verwendet wurden, wieder verwendet, selbst dann, wenn die Agentur diese Bilder gar nicht mehr im Angebot hat. (Abgerechnet wird mit etwas Glück trotzdem.)
Was war eigentlich der primäre Grund für Deine Kündigung, Robert?
@K. Schirmer: Das hat – unter anderem – buchhalterische Gründe. Das Verwalten der Abrechnungen mit den Models kostet mehr Zeit und Geld als die Einnahmen dort selbst bringen…
Robert, wie ist das zu verstehen. Bringt IB nichts ein. Ich bin gerade dabei so 150 Bilder für die Bewerbung bei IB fertig zu machen. Jetzt bin ich etwas verunsichert und überlege, ob die Bilder bei Microstock nicht besser aufgehoben sind.
@max: Das ist natürlich eine subjektive Einschäzung: _Mir_ bringt IB nicht genug ein, dass sich eine Belieferung lohnen würde. Klaus-Peter Wolf hingegen wird Dir natürlich von den vielen Fotografen mit ihren riesigen Umsätzen erzählen…
Na dann. Das wird jetzt eine langfristige Entscheidung, ob de Fokus mehr auf Makrostock, oder Microstock liegt. Einerseits ist es verlockend, wenn das Streuen und Verschlagwortung jemand Anderer übernimmt.
Aber es scheint dass Microstock doch die bessere Variante ist.
@max: Das kann Dir natürlich niemand sagen, wenn man die Bilder nicht kennt. (Und auch mit Kenntnis der Bilder dürfte es unterschiedliche Meinungen dazu geben. ^^)
Die Umsätze bei IB schwanken bei mir sehr stark. Nachdem es die letzten paar Jahre oft richtig frustrierend wenig war (mit ein Grund dafür, dass ich kaum mehr beliefere), sind Q 3+4 dieses Jahr vergleichsweise wieder ziemlich gut.
Hallo Robert, ich kann Dir nur zustimmen, es lohnt nicht IB zu beliefern!
Meine Erfahrung nach 3 Jahren IB ist ernüchternt. Ich habe dort 1200 Bilder, die Abrechnung im Quartal schwanken sehr, 200,00 € bis 400,00 € bei RF und RM Bildern.
Mir wurden 1,39 € gutgechrieben für ein RM-Foto, Verwendungszweck eine DIN A5 Bröschüre Auflage 10,000 Stück. Das war kein Einzelfall bei mir.
Diskusionen mit Klaus-Peter Wolf habe ich satt, der so weich wie Pudding und selbstgrecht.
Ich gehe wieder zu Fotolia & Co., da ist der Verdienst im Monat momentan bei ca. 500 Fotos mehr als bei IB im Quartal.
@Klaus: Auch ich staune über die überwiegend niedrigen Beträge. Selten befinden sich zweistellige Beträge vor dem Komma. Es sind sogar Beträge über 0,18 EUR und 0,23 EUR dabei auf deren Gutschrift man viele Monate lang warten muss.
Seinerzeit musste ich die Agenturen nennen, die ich außer IB beliefere; einige wurden als „Billigagenturen“ abgetan und durften deshalb nicht mehr mit gleichen oder ähnlichen Bildern beliefert werden. Eigentlich gibt es für die Sperrung dieser Agenturen gar keinen Grund mehr. Trotz der Vermarktung in „45 Ländern über mehr als 100 Bildagenturen“ habe ich, im Gegensatz zu den anderen Bildagenturen, die mit weniger Partneragenturen zusammenarbeiten, nicht viele Verkäufe.
Vielleicht liegt es auch daran, dass ich IB schon seit längerer Zeit nicht mehr beliefert habe.
Mir ist inzwischen der Upload-Prozeß zu umständlich geworden und die zeitaufwendige Kontrolle der Verschlagwortung, das Reklamieren der Rechtschreibfehler der Verschlagwortung.
Die Nennung von „in 45 Ländern über mehr als 100 Bildagenturen“ finde ich bei Eigenwerbung sehr
anrüchig. Es fehlt die genaue Deffinition bei IB was eine „partneragentur“ für IB bedeutet.
Als Partner von IB sollte man eine Liste bekommen aus der ersichtlich ist welche Agentur IB als sein Partneragentur bezeichnet.
Diese rumschmeissen mit Zahlen erinnert mich stark an sog. Astro-Seiten bei der manche Berater/innen über eine Mehrwertnummer auf 5000 Anrufe und mehr kommen.
@walter: Diese Liste gibt es ja, wie dem Text von Robert weiter oben zu entnehmen ist:
Zitat: Die Liste seiner Vertriebspartner hat Imagebroker bis vor einigen Jahren als Geschäftsgeheimnis gehütet. Mittlerweile wird die Liste auf ausdrückliche Anfrage aber per Email verschickt. Imagebroker-Fotografen sollten davon auch Gebraucht machen, denn erstens räumt das deutsche Urheberrecht jedem Fotografen das Recht ein zu wissen, wer dessen Werke vertreibt und veröffentlicht.
Tja, die Verkäufe sind bei imagebroker tatsächlich eine absolute Katastrophe. Bei rund 2000 Fotos fällt tatsächlich schon mal ein Honorar von 20,- EUR an – pro Quartal wohlgemerkt! Geht es noch schlimmer? Besonders auffällig sind die extrem niedrigen Honorare für Printvarianten, da gibt es schon mal 5,- EUR für eine Viertelseite in einem kommerziellen Magazin… Aber auch in allen anderen Bereichen beträgt das Honorar meistens weniger als bei Microstock-Agenturen.
Hallo zusammen !
Seid ungefähr 10 Jahren beliefere ich diverse Bildagenturen mit meinen Bildern und seid ein paar Jahren auch imagebroker und ich kann von meiner Seite aus nichts Schlechtes über diese Zusammenarbeit berichten. Im Gegenteil ! Das Datenhandling finde ich einfach und dass ich meine Bilder nicht verschlagworten muss ist für mich, der chronisch zuwenig Zeit hat, ein Geschenk, und die Umsätze stimmen auch. Zugegebenermaßen rollen sich auch mir die Fußnägel auf wenn auf der Abrechnung Bildverkäufe im Cent-Bereich auftauchen, denn genau das war nämlich für mich vor einigen Jahren der Hauptgrund keine Microstockagenturen mehr mit meinen Bildern zu beliefern.
Daniel: Also da würde mich schon mal interessieren, welche Art von (offenbar praktisch unverkäuflichen) Bilder Du bei IB hast. Von mir sind dort ca. 500 Bilder, die Quartalsausschüttungen liegen zwischen 50 Euro (was ich unterirdisch wenig finde) und ca. 300 Euro.
Leider gibt es die Honorare im Microstock-Bereich, aber das ist leider bei allen Makro-Agenturen so, dass für bestimmte Nutzungen keine vernünftigen Honorare mehr erzielt werden. Und man darf bei IB nie vergessen (im Honorarvergleich zu anderen Agenturen) dass da ja schon 2x gesplittet wurde. Allerdings habe ich auch viele Honorare (Fotografenanteil) im Bereich 5..50 Euro, gelegentlich auch bis 100 Euro. (Sicher nicht viel, aber wenn man es mal 4 nimmt, um die ursprünglichen Honorare zu erhalten, gar nicht soooo schlecht im Vergleich.)
Hallo,
danke für diesen Artikel, welcher meine Erfahrungen mit IB (leider) bestätigt.
Ich kann IB mit den aktuellen „Partneragenturen“ und deren Preismodell absolut nicht weiterempfehlen!
Rückblickend war es ein großer Fehler, eine Zusammenarbeit mit IB einzugehen – der Aufwand, Bilder einzustellen steht in keinem Verhältnis zum effektiven Bild-Honorar. Denn größtenteils werden die Bilder tatsächlich zu unverschämten Billigpreisen im unteren einstelligen Eurobetrag „verschenkt“.
Guten Tag,
zu dem letzten Beitrag von Lukas Gawenda darf ich die Fakten beisteuern:
Herr Gawenda hat 31 Bilder bei imageBROKER online, die zwischen Ende Mai und Ende September dieses Jahres online gingen. Bis jetzt wurden drei Bilder verkauft, für die Herr Gawenda insgesamt 25,68 Euro erhält.
Herr Gawenda, wenn Sie es wünschen, dann können Sie den Vertrag umgehend beendigen. Bitte kontaktieren Sie uns.
Viele Grüße
Klaus-Peter Wolf
Inhaber imageBROKER
ich frage mich wirklich, warum man sich hier derartig das maul zerfetzt. ist einer der diskutanten mit vorgehaltener waffe dazu gezwungen worden, bei IB einen vertrag zu unterschreiben? die regeln sind doch klar und wer sie nicht mag, der soll es lassen. ob die regeln rechtlich fragwürdig sind, mag ich nicht zu beurteilen. dafür fehlt mir die sachkenntnis. und auch, ob die honorarsätze angemessen sind, ist für mich zunächst nicht vergleichbar. vielleicht sollte ich mich ja mal bei anderen agenturen wie fotolia um einen vertrag bemühen, dann weiß ich es und kann auch den aufwand einschätzen.
ich finde meine umsätze für meinen bildbestand ganz i.o. das einzige, was mir persönlich immer ein bisschen weh tut, ist die einem zu strengen qualitätsmaßstab geschuldete exorbitante ablehnungsquote (80% und mehr), mit der sich IB langfristig das wasser selbst abgraben könnte. denn die meisten bilder, die abgelehnt werden, kann ich gut anderswo unterbringen, womit ein publikationsplatz weg ist. meine meinung dazu ist bei IB bekannt.
Als nebenberuflich tätiger Fotograf ist imagebroker für mich persönlich genau richtig, weil ich über das Netzwerk meine Bilder bei vielen Agenturen vermarkten kann und mir die Verschlagwortung der Fotos spare. Ich hätte gar nicht die Zeit, meine Bilder an eine ähnlich hohe Anzahl an Fotoagenturen zu liefern und diese dann auch noch mit Schlagwörtern zu versehen. Was die Verkäufe angeht, kann ich mich nicht beschweren, wenn ich die Anzahl der Bilder in das Verhältnis zum Umsatz setze. Ich habe daher überhaupt keine Veranlassung meinen Vertrag mit Herrn Wolf zu kündigen.
Als hauptberuflich tätiger Jurist habe ich den Blogbeitrag mit Interesse gelesen. Ohne mir jetzt schon eine abschließende rechtliche Auffassung gebildet zu haben, möchte ich noch Folgendes zu Bedenken geben: während der Laufzeit der Vertrages profitiert der Fotograf davon, dass seine Bilder über imagebroker in einem Netzwerk verbreitet werden. Dann erscheint es zumindest fraglich, eine nach Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB darin zu sehen, dass imagebroker die Bilder nicht selbst aus dem Netzwerk löscht, sondern die Partneragenturen „nur“ zum Einstellen der Vermarktung auffordert. imagebroker die Verantwortung auch für das Löschen der Bilder bei den Partneragenturen aufzubürden, wäre meiner Meinung nach unangemessen, weil die Löschung der Fotos bei den Agenturen selbst sich der Einflusssphäre von imagebroker entzieht. Oder anders gesagt: wer die Vorteile eines Netzwerks von Bildagenturen als Fotograf nutzen will, muss konsequenterweise auch mit dem Nachteil leben, die Löschung bei den Agenturen des Netzwerks selbst zu kontrollieren.
Hallo!
1) Ich bin erstaunt über die Aufregung, dass einer den Inhalt des selbst unterfertigten Vertrags offenbar nicht verstanden hat. Das war ja wohl freiwillig.
2) Ich versteh nicht, warum einer alle Fotos gelöscht haben will, wenn sie doch noch Geld einbringen – außer man geht woanders einen Exklusivvertrag ein – was kommerziell aber nicht unbedingt ein Vorteil ist.
3) Es überrascht, wie über wenig Umsatz bei IB und Rückgänge bei den Einzelpreisen hier gejammert wird. Bin ziemlich seit Anfang bei IB dabei und sehe auch die Zahlen kleiner werden bei vielen Verkäufen. Dafür steigt die Zahl der Verkäufe kontinuierlich an von Japan bis Brasilien und von Südafrika bis Russland. Ja, leider, insgesamt wird es nicht mehr, der Prteisverfall dürfte aber wegen der Bilderflut generell so sein.
4) Offenbar liefern einige hier unverkäufliche Bilder an IB. Ich werde mal dort vorsprechen, warum bei mir die Auswahl so streng ist 🙂 (dafür halt nicht unverkäuflich…)
5) Hernn Kneschkes Buchhaltungsproblem möchte ich sicher nicht haben, aber was Modelabrechungen mit IB-Honoraren zu tun haben? Jedes Model an jedem Bild prozentuell beteiligt? Viel Spaß bei der Buchhaltung! Ich kenne keine Agentur, die seriöser und transparenter abrechnet als IB.
6) Der persönliche Kontakt und der Erfahrungsaustausch mit und bei IB sind für mich sehr positiv zu bewerten. Unlängst erhielt ich eine Mail von IB: neuer Fotograf bei IB aus Ihrer Nähe, der würde sich über Gedankenaustausch freuen. Find ich ein Superservice (und ganz freiwilig von allen Beteiligten!)
Ich habe Bilder auch bei anderen Agenturen – da kommt mangels weltweiter Distribiton eher weniger rein. Und mit den Imagebroker-Nachmachern, die sogar telefonisch keilen (!!) gekommen sind, werde ich auch nicht so warm…
Jeder wie er will, ich wundere mich über Herrn Kneschkes Probleme, weil ich sie so überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Liebe Grüße, Givi
Guten Tag,
zu dem Kommentar von Klaus-Peter Wolf darf ich die detaillierten Fakten und aus meiner Sicht wahren Hintergründe liefern:
Von den bis jetzt drei verkauften Bildern, wurde – wie ich erst Monate später erfahren durfte – eines für sage und schreibe 1 Euro und 3 Cent an einen Nachrichtensender „verkauft“ (Herr Wolf bezeichnet das als „marktüblich“). Dabei handelt es sich nebenbei bemerkt um eine Luftaufnahme des aktuellen Vulkanausbruchs auf Island (http://www.lukas-gawenda.de/bildergalerie/vulkanausbruch-island/).
Ich entdeckte mein Foto also durch Zufall auf der Website des Nachrichtensenders.
Unter dem Bild steht bis heute lediglich: „(Foto: imago/imagebroker)“. Ich, also der Bildurheber, werde NICHT GENANNT – obwohl ich nach dem Urheberpersönlichkeitsrecht ein Recht auf Anerkennung meiner Urheberschafft an meiner Fotografie habe.
Herr Wolf, bevor ich meine Fotografien für diese unangemessenen Bildhonorare bei Ihnen „vermarkten“ lasse – und ich dann bei der Veröffentlichung nicht einmal mit meinem Namen genannt werde, verzichte ich sehr gerne auf eine weitere Kooperation mit IB.
Ich entschied mich anfangs für IB, da Sie ja angeblich nicht mit „Billigagenturen“ zusammenarbeiten würden (siehe FAQ).
Meine Erfahrung hat mir und ganz offensichtlich auch einigen anderen (inzwischen ehemaligen) IB-Fotografen gezeigt, dass gerade das der Fall ist.
Viele Grüße
Lukas
@ Lukas
Leider ist es heute so, dass Bilder auch von RM Agenturen billigst verkauft werden. Selbst wenn du bei Getty wärest, würde soetwas passieren.
Das Problem mit der Namensnennung finde ich irrelevant. Das Wichtigste ist das Geld.
Wie schon gesagt, jede Agentur würde gerne teurer verkaufen weil sie dann auch mehr bekommt. Keine Agentur kann sich aber dem Markt verschliessen.
Wenn du wirklich exklusives Material hast sollte du dich mal über die Möglichkeiten des Direktvertriebes informieren. Das ist aber sehr aufwendig. Oder du betreibst einen eigenen Account im Fotofinder, was wiederum Geld kostet. Ob dabei mehr für dich hereauskommt kann dir vorher niemand sagen.
Ob ein Bild einen bestimmten Preis wert ist entscheidet nicht der Fotograf sondern der Kunde.
Hallo Lukas,
es ist natürlich nicht schön, wenn Bilder, die auf Webseiten veröffentlicht werden, nur im einstelligen Eurobereich verkauft werden. Als Kritik an imagebroker finde ich das aber nicht ganz fair, denn bei welchen Agenturen würde man für Veröffentlichungen auf Webseiten denn deutlich mehr bekommen? Mir persönlich ist es lieber, mehr Bilder zu verkaufen, auch mal im einstelligen Eurobereich oder darunter, wenn der Umsatz insgesamt stimmt. Ich selbst habe bei imagebroker schon Bilder für unter einem Euro verkauft, dafür aber auch oft Bilder im zweistelligen Bereich und eins sogar im dreistelligen Eurobereich. Und das, obwohl mein Portfolio leider noch nicht ganz so gross ist, wie ich mir das wünschte (die liebe Zeit ist halt das Problem).
Was die Namensnennung bei veröffentlichten Bildern anbelangt, ist es sicherlich eine persönliche Geschmacksfrage. Mir ist es wichtiger, dass meine Bilder verkauft werden, als dass unter den Bildern mein Name steht. Wenn man unbedingt mit Namen stets genannt werden will, muss man wohl eher selbst seine Bilderr direkt verkaufen. Das geht ja auch, ist aber deutlich zeitintensiver.
Schöne Grüsse
Imago ist eine der größten deutschen RM Agenturen im redaktionellen Bereich. Dass die dabei erzielten Honorare heutzutage oft nicht sehr erfreulich sind, ist sehr bedauerlich, aber nicht die Schuld von IB. Das ist bei anderen Agenturen genauso.
(Ich beliefere Imago inzwischen direkt, dann muss ich wenigstens nicht 2x teilen…)
Und dass beim Verkauf über Partneragenturen der Urheber nicht mehr genannt wird, ist zwar unschön aber eigentlich schon branchenüblich.
Dr. Rainer Herzog: Als Jurist sollten Sie wissen, dass es in Deutschland ein Recht auf Namensnennung gibt, das hat dann eher weniger mit „Geschmacksfrage“ zu tun: § 13 Urheberrechtsgesetz völlig unzweideutig und für jedermann verständlich folgende Regelung vor: „(Der Urheber) kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist“
Alle Agenturen die ich beliefere (England, Deutschland, Frankreich, USA, Skandinavien) halten sich auch an die Namensnennung.
Die Preise gehen einfach nach unten. Jetzt wo Adobe fotolia gekauft hat. Wer weis, ob da Adobe zum PS Abo, nicht gleich ein fotolia Abo mit verkauft.
Lieber Robert Meins, Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe. Natürlich hat der Urheber das Recht zu bestimmen, ob sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird oder nicht. Das habe ich auch in nicht in Abrede gestellt. Wenn meine verkauften Bilder mit meinem Namen versehen werden, ist das schön. Wichtiger ist für mich aber, dass die gekauften Bilder tatsächlich auch bezahlt werden, denn deshalb mache ich mir ja überhaupt die Mühe, die Bilder bei Agenturen zu platzieren. Wenn mein Name dann nicht darunter steht, habe ich auch kein großes Problem damit. Man kann das natürlich auch anders sehen und stets auf der Nennung seines Namens bestehen. Das Gesetz sagt ja, dass man das bestimmen kann (aber auch nicht muss). Das habe ich mit „Geschmacksfrage“ gemeint. Im Übrigen ist das faktisch ja auch ein Scheinproblem, weil man nach meiner Erfahrung eher selten erfährt, welcher Endkunde konkret das Bild gekauft hat und wo es veröffentlicht worden ist. Daher kann man auch nicht kontrollieren, ob der Name des Fotografen genannt worden ist oder nicht.
Schönes Wochenende!
Auch ich habe bei ib einen Bildbestand von mehr als 1500 Bildern und ärgere mich jedes Mal über das Verramschen der Bildlizenzen. Da kommen zwar teilweise 40 oder 50 Verkäufe im Quartal zusammen, aber der durchschnittliche Fotografenanteil liegt im mittleren einstelligen Euro-Bereich. Das ist nun wirklich nicht rentabel, weshalb ich diese Agentur schon seit etlichen Jahren nicht mehr beliefere.
Und selbstverständlich kann ib was für die Ramsch-Preise. ib hat kein Profil, ib hat zweifelhafte Bilder (ein Beispiel, passend zu den kommenden Festtagen, z.B. RM 767785) und präsentiert süße Vögelchen und niedliche Kätzchen – die Überschrift „Einfach bessere Bilder“ kann nur ironisch sein und ib braucht dringend einen fähigen Grafiker, sowohl für’s Logo als auch für die Internetseite. ib sind die Fotografen egal, Hauptsache ist doch, daß die Cents reinkommen. Für Herrn Wolf macht das sogar Sinn, denn 2000 Verkäufe für 60 Cents machen für ihn 1200€. Dummerweise können sich die Fotografen für die 60 Cents aber nichts kaufen.
Wenn man bei ib meckert, heißt es, man solle bessere Bilder liefern. Bessere (aufwändigere) Bilder kosten aber mal so richtig Geld und lassen sich nicht durch Lizenzen im einstelligen Euro-Bereich refinanzieren – das scheint bei ib niemand zu verstehen. Aber man bekommt dann als Fotograf den Schwarzen Peter zugesteckt, ist klar und die Fotografen sind ja selbst schuld.
Es gibt andere Agenturen – welche mit Profil. Die haben einen großen Vorteil: die Bilder werden nicht verramscht und die Mitarbeiter aus den Verkaufsabteilungen sagen auch mal „Nein“ zu einem Kunden. Herr Wolf meint, daß dann aber auch kein Geld fließt, doch damit liegt er falsch. Kurzfristig entgeht der Agentur ein Verkauf für ein paar Cents, langfristig ist aber das Profil gestärkt. Gute Bilder = Gutes Geld.
Man sollte seine Produkte eben nicht verschenken, oder hat irgendjemand schon mal gesehen, daß CocaCola tatsächlich auch CocaCola verschenkt? Nein, die verschenken Teddies, Schilder, Aufkleber, Spielzeugautos und mp3s, aber nicht das Produkt, für das die Firma steht. Nicht unklug, dient das doch dem Werterhalt und der Markenpflege. Wenn denn ein Bild mal für 3€ vom Kunden gekauft wird, kann es jede Agentur der Welt vergessen, dem Kunden das nächste Bild für 300€ zu verkaufen. Der bezahlt wieder nur 3€. Und die Preise macht nicht der Markt, sondern die Agenturen. Dumm nur, wenn man ohne Profil daherkommt, denn dann konkurriert man mit den Micros. Schlau, wenn man sich am Markt mit einem hochwertigen Image und „besonderer“ Fotografie positioniert hat, denn dann wird auch Geld bezahlt.
An eine Vertragskündigung bei ib habe ich jedoch noch nicht gedacht. Mein Material ist durch und ein Einstellen bei den Micros kommt für mich nicht in Frage, da ich dann meinen Kunden nicht mehr erklären kann, wieso sie für meine Dienstleistung als Fotograf ein vierstelliges Tageshonorar zahlen sollen. Wie ich schon schrieb, ich halte es für keine gute Idee, seine Produkte zu verschenken; die sind danach nämlich in den Köpfen der Käufer nichts mehr wert.
Also, ib als eklatanten Fehler abhaken und sich lieber um die wichtigen Dinge kümmern.
@tomtomtom:
Ihr Kommentar spiegelt genau meine Meinung wieder und bringt das Kernproblem gut auf den Punkt.
Und noch kurz zu dem Kommentar von Dr. Rainer Herzog (12. Dezember 2014 at 13:17):
Die Kritik ist meiner Ansicht nach berechtigt und direkt an IB zu äußern. Denn IB könnte entscheiden, mit welchen „Partneragenturen“ sie zusammenarbeiten wollen und mit diesen z.B. ein „Mindesthonorar“ vertraglich regeln, um solche Billigverkäufe im Cent und einstelligen Eurobereich zu vermeiden – und es gibt durchaus Agenturen die dies auch erfolgreich realisieren.