Imagebroker: Der unendliche Vertrag ohne Kündigung?

Imagebroker ist eine Bildagentur, wel­che haupt­säch­lich als Distributor agiert.

Das heißt, Fotografen lie­fern die Bilder an die Agentur, und Imagebroker sen­det die­se an deren „ein­zig­ar­ti­ges Agenturnetzwerk“ mit „mehr als 100 Bildagenturen in 45 Ländern“ (Eigenwerbung) weiter.

Über die Risiken sol­cher Netzwerke habe ich in der Vergangenheit mehr­mals geschrie­ben, z.B. hier oder hier, aber spe­zi­ell bei Imagebroker scheint es ein wei­te­res zu geben.

In den letz­ten Monaten häuf­ten sich bei mir die Anfragen und Beschwerden von Fotografen, wel­che bei Imagebroker kün­di­gen woll­ten und dabei auf schein­bar unlös­ba­re Probleme stie­ßen. Dabei geht es nicht so sehr um die Kündigung selbst, son­dern haupt­säch­lich dar­um, dass es nur mit größ­ten Anstrengungen mög­lich ist, die Bilder aus dem von Imagebroker belie­fer­ten Agenturnetzwerk zu holen.

Der Agenturinhaber Klaus-​Peter Wolf gibt sich gro­ße Mühe, die Fotografen in der Agentur zu hal­ten, mit Mitteln, die – ich for­mu­lie­re es mal vor­sich­tig – dis­kus­si­ons­wür­dig sind.

Screenshot der Imagebroker-Webseite
Screenshot der Imagebroker-Webseite

Das fängt beim Vertrag an:

Meinen habe ich im Juni 2007 abge­schlos­sen (hier nach­les­bar als Muster). Darin steht bei den Kündigungsbedingungen:

9. Laufzeit, Kündigung und Geschäftsaufgabe

9.1. Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende schrift­lich gekün­digt wer­den, erst­ma­lig jedoch nach einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

9.2. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird image­bro­ker kei­ne Bilder des Bildlieferanten mehr an Agenturen ver­tei­len. Soweit Partneragenturen Bilddateien des Bildlieferanten bereits ver­trei­ben, dür­fen sie dies wei­ter tun. Die Wirksamkeit von nach die­sem Vertrag zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bereits erteil­ter Vertriebslizenzen für Partneragenturen wird von der Kündigung die­ses Vertrages nicht berührt. Wenn image­bro­ker Bilddateien für die­se Partneragenturen auf eige­nen oder frem­den Servern hos­tet, dür­fen die­se Daten wei­ter­hin zu die­sem Zweck gespei­chert bleiben.

9.3. Nach Vertragsende ein­ge­hen­de Nutzungshonorare wer­den, wie im Vertrag gere­gelt, wei­ter­hin abge­rech­net und ausbezahlt.

9.4. Sollte es zu einer Geschäftsaufgabe durch image­bro­ker kom­men, wird image­bro­ker dem Bildlieferanten alle Agenturen nen­nen, bei denen sich Bilder des Bildlieferanten befin­den, damit Bildlieferant und Agentur sich über eine Löschung der Bilder bzw. eine direk­te Zusammenarbeit ver­stän­di­gen können.“

Besonders pikant ist hier der Punkt 9.2. Demnach wäre es gar nicht mehr mög­lich, die Bilder aus die­sem Vertrag zu lösen. Im juris­ti­schen Fachpanel auf der Microstock Expo 2013 wur­de die­ser Vertrag unter ande­rem dis­ku­tiert und bekam ein ver­nich­ten­des Urteil.

Dazu kommt, dass Imagebroker die Liste sei­ner Vertriebspartner als Geschäftsgeheimnis hütet, wäh­rend hin­ge­gen das deut­sche Urheberrecht jedem Fotografen das Recht ein­räumt zu wis­sen, wer des­sen Werke ver­treibt und veröffentlicht.

Wie kommt man aus diesem Vertrag trotzdem heraus?

Im November 2013 schon hat­te ich eine Email an Imagebroker mit der Bitte um Löschung mei­ner Bilder geschickt.

Daraufhin bekam ich einen Anruf von Klaus-​Peter Wolf, in dem er mich dar­an erin­ner­te, dass das nicht mög­lich sei, weil es so im Vertrag stünde.

Übrigens erhal­ten vie­le der Fotografen, die eine Kündigung pro­bie­ren, Anrufe von Klaus-​Peter Wolf statt Emails. Das mag System haben, weil es so spä­ter deut­lich schwe­rer nach­zu­wei­sen ist, was Imagebroker gesagt hat.

Nach Beratung mit einem spe­zia­li­sier­ten Anwalt war ich der Meinung, das der Vertrag so nicht halt­bar ist (Stichwort „unan­ge­mes­se­ne Benachteiligung“ nach §307 BGB sowie eini­ge Paragraphen aus dem Urheberrecht) und schick­te im März 2014 ein Einschreiben per Post mit die­sem Wortlaut:

Guten Tag,

hier­mit kün­di­ge ich ordent­lich und frist­ge­recht den „Partnerschaftsvertrag“ vom 21. Juni 2007 zwi­schen Imagebroker und mir zum Kalenderjahresende.

Weiterhin wei­se ich dar­auf hin, dass ich den Abschnitt 9.2. des Vertrags für unwirk­sam hal­te und for­de­re dar­um eine Löschung mei­ner Bilder bei Imagebroker sowie allen belie­fer­ten Partneragenturen.

Ich bit­te um eine kur­ze Bestätigung über den Erhalt die­ser Kündigung.

Schöne Grüße, …“

Der zwei­te Absatz ist übri­gens wich­tig, falls es spä­ter zu einer juris­ti­schen Auseinandersetzung kom­men soll­te. Nach die­sem Brief wur­de mir eine Kündigung nach dem aktu­ell gel­ten­den Vertrag angeboten.

Darin steht u.a.

9. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

9.1. Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann jeder­zeit zum Ende des jeweils nächs­ten Kalenderjahres schrift­lich gekün­digt werden.

9.2. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündigung bleibt unbe­rührt. Beide Parteien sind zur frist­lo­sen Kündigung berech­tigt, wenn die ande­re Vertragspartei zah­lungs­un­fä­hig wird oder gegen eine der wesent­li­chen Vertragspflichten ver­sto­ßen hat bzw. eine der wesent­li­chen Zusicherungen bzw. Garantien die­ser Vereinbarung nicht ein­hält und ein ent­spre­chen­der Verstoß nicht inner­halb von 2 Monaten nach schrift­li­cher Aufforderung durch die ande­re Partei beho­ben wird. Für die außer­or­dent­li­che Kündigung gilt die Schriftform.

9.3. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird image­bro­ker alle Bilder des Bildlieferanten aus dem Vertrieb neh­men und von der imagebroker-​Homepage löschen. Ein Anspruch auf Rücksendung digi­ta­ler Daten und Datenträger besteht nicht. image­bro­ker wird die Partneragenturen über das Ende der Verwertungsbefugnis in Kenntnis set­zen und die­se auf­for­dern, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten einzustellen.

9.4. Jedoch blei­ben sämt­li­che von image­bro­ker vor Beendigung des Vertrages an Dritte ein­ge­räum­te Nutzungsrechte unbe­rührt, auch wenn die Nutzungsrechte an ein­zel­nen Werken gege­be­nen­falls über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hin­aus ein­ge­räumt wurden.

9.5. Die Kündigung des Vertrages hat kei­nen Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Bildlieferanten. Nach Vertragsende ein­ge­hen­de Nutzungshonorare wer­den, wie im Vertrag gere­gelt, wei­ter­hin abge­rech­net und ausbezahlt.“

Das nahm ich an. Meine Kündigung fin­det also Ende 2015 statt.

Nur weni­ge Wochen spä­ter, am 2. April 2014 näm­lich, wur­de der Vertrag von Imagebroker noch mal geän­dert. Darin steht jetzt:

10. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende

10.1 Dieser Vertrag läuft auf unbe­stimm­te Zeit. Er kann jeder­zeit schrift­lich gekün­digt wer­den. Die Kündigung wird zum Ende des jeweils über­nächs­ten Kalenderjahres wirk­sam. Für eine Kündigung ist ein unter­schrie­be­nes Papierdokument als Brief oder PDF nötig.“

Die Vermutung liegt nahe, dass direkt nach mei­ner Kündigung ein neu­er Vertrag auf­ge­setzt wur­de. Wer im Januar 2015 kün­di­gen wür­de, könn­te dem­nach erst ab Januar 2018 über sei­ne Bilder ver­fü­gen. Ob die­se lan­ge Frist rech­tens ist, ist fraglich.

Übrigens steht in bei­den neu­en Verträgen nicht, dass die Bilder bei den Partneragenturen gelöscht wer­den, son­dern nur, dass die­se „in Kenntnis gesetzt wer­den“ und „auf­ge­for­dert wer­den, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten ein­zu­stel­len“. Das bedeu­tet, dass sich Imagebroker die Hände in Unschuld waschen kann, soll­te eine Partneragentur die Bilder trotz­dem nach Ablauf der Kündigungsfrist ver­kau­fen. Es bedeu­tet aber auch, dass Imagebroker spä­tes­tens bei der Kündigung den Fotografen eine Liste mit allen Partneragenturen geben müss­te, damit die­se über­prü­fen kön­nen, ob die Bilder tat­säch­lich gelöscht wur­den und sich gege­be­nen­falls selbst um eine Löschung küm­mern können.

Eine weitere Variante: Die außerordentliche Kündigung

Angesichts die­ser mehr als lan­gen Kündigungsfristen ver­fie­len eini­ge Fotografen auf einen ande­ren Weg.

Generell sind die Verträge mit Imagebroker nicht exklu­siv, das heißt, das Bildmaterial darf auch über ande­re Agenturen ver­trie­ben wer­den. Eine Doppelbelieferung soll jedoch ver­mie­den werden.

Im alten Vertrag (2007) steht dazu:

4. Vermeidung der Doppelbelieferung von Bildagenturen

4.1. Um eine Doppelbelieferung von Bildagenturen zu ver­mei­den, kann der Bildlieferant Bildagenturen, die er bereits selbst oder durch Dritte belie­fert, von der Belieferung durch image­bro­ker aus­neh­men. Dazu gibt er die­se Agenturen (um Verwechselungen zu ver­mei­den, mög­lichst mit Angabe der Web-​Adressen) image­bro­ker form­los bekannt. image­bro­ker wird die­se Agenturen in die Liste der nicht zu belie­fern­den Agenturen auf­neh­men. Diese Liste ist für den Bildlieferanten auf der imagebroker-​Website jeder­zeit einsehbar.

4.2. Bevor der Bildlieferant eine wei­te­re Bildagentur selbst oder durch Dritte belie­fert, wird er die­se Absicht image­bro­ker mit­tei­len. image­bro­ker wird die­se Agentur in die Liste der nicht zu belie­fern­den Agenturen auf­neh­men, außer wenn image­bro­ker bereits mit die­ser Agentur zusam­men­ar­bei­tet. In die­sem Fall wird der Bildlieferant auf eine Belieferung die­ser Agentur ver­zich­ten und dafür Sorge tra­gen, dass sei­ne Bilder nicht anders als über image­bro­ker an die­se Agentur gelie­fert werden.“

Im neus­ten Vertrag (April 2014) ist das noch ver­schärf­ter for­mu­liert, indem auch „glei­chen oder sehr ähn­li­che Bilder“ ein­ge­schlos­sen sind und bei Zuwiderhandlung eine Unterlassungsanspruch gegen­über dem Fotografen gel­tend gemacht wird.

Im Vertrag steht jedoch nichts über Preisklassen, Preissegmente oder Microstock-Modelle.

Deshalb schick­ten eini­ge Fotografen Klaus-​Peter Wolf eine lan­ge Liste mit Microstock-​Agenturen, wel­che sie künf­tig zu belie­fern gedenken.

Auf der Webseite von Imagebroker steht im FAQ klipp und klar:

5. Werden imageBROKER-​Bilder auch im Billigbereich verkauft?

Nein. imageBROKER arbei­tet nur mit Agenturen zusam­men, deren Verkaufspreise sich im tra­di­tio­nel­len Preissegment bewe­gen. Das heißt, dass die Verkaufspreise für Rights Managed (RM) Bilder je nach Verwendungszweck bis zu meh­re­re tau­send Euro und die Verkaufspreise für Royalty Free (RF) Bilder je nach Dateigröße bis zu 399 Euro betra­gen kön­nen. Mit Microstock- und Billigagenturen arbei­tet imageBROKER nicht zusammen.“

Hier besteht für Imagebroker nun ein Dilemma:
Vertraglich ist es Fotografen erlaubt, die glei­chen oder iden­ti­schen Bilder, wel­che über Imagebroker ver­trie­ben wer­den, auch bei bil­li­gen Microstock-​Agenturen zu ver­trei­ben. Falls Klaus-​Peter Wolf dar­in einen Vertragsbruch und einen Grund für eine frist­lo­se Kündigung sieht, hät­te der Fotograf sein Ziel erreicht. Lässt Imagebroker hin­ge­gen den gleich­zei­ti­gen Vertrieb iden­ti­scher Bilder auch über Microstock-​Agenturen zu, wür­de das den Wert der Imagebroker-​Vertriebsschiene stark schmä­lern und ver­mut­lich bei den Macrostock-​Agenturen nicht gut ankom­men, viel­leicht sogar zum Ende eini­ger Kooperationen mit teu­ren Agenturen füh­ren. Es wür­den ja eini­ge kur­ze Emails mit ver­glei­chen­den Bild-​Links rei­chen, bis die Agenturen auf sol­che Doppellieferungen auf­merk­sam werden.

Mir wur­de zuge­tra­gen, dass eine Reaktion von Imagebroker gewe­sen sein soll, den betref­fen­den Fotografen anzu­bie­ten, die Bilder über Imagebroker selbst bei den Microstock-​Agenturen anzu­bie­ten. Falls es stim­men wür­de, wäre der Satz auf der Imagebroker-​Webseite Makulatur.

So, oder so:

Wer sei­ne Imagebroker-​Bilder löschen las­sen möch­te, muss sich auf Widerstand gefasst machen. Wer ein zusätz­li­ches Jahr Kündigungsfrist ver­mei­den möch­te, soll­te beach­ten, dass bei Kündigungen nach dem 31.12.2014 ein zusätz­li­ches Jahr Laufzeit fäl­lig wer­den könn­te. Wer streit­lus­tig ist, könn­te aber auch ver­su­chen, den Vertrag selbst juris­tisch anzufechten.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Hat schon jemand erfolg­reich bei Imagebroker kün­di­gen können?

36 Gedanken zu „Imagebroker: Der unendliche Vertrag ohne Kündigung?“

  1. Also ich nin nicht bei IB. Aber ich kann das Problem von „Verteileragenturen“ auch ver­ste­hen. Wenn ich die Bilder als Agentur nur auf dem eige­nen Server habe, und Fotograf XY will aus­t­tei­gen, ist das kein Problem.

    Es ist aber ein gro­ßes Problem, die­se Bilder von mehr als 100 Partnern raus­zu­be­kom­men. Ich habe frü­her mei­ne Bilder auch direkt an Redaktionen wei­ter­ge­ge­ben, die die Bilder in die Redaktionsinternen Datenbanken ein­ge­spielt haben. Das hat den Vorteil, dass man direkt dran ist. Da wird zuerst gesucht. Nachteil: Man bekommt ein Bild prak­tisch nie wie­der kom­plett weg. In mei­nem Fall (ein­mal muß­te ich es machen) war das fast eine Woche „Arbeit“ und alle habe ich auch nicht geschafft. 

    Insoferne kann ich mich gut in die Lage von Verteileragenturen versetzen.

  2. @Walter: Natürlich, es ist ver­ständ­lich, dass es Arbeit macht. Aber es ist aus mei­ner Sicht unmög­lich, dann statt­des­sen ein­fach zu sagen, du kriegst dei­ne Bilder nie wie­der aus dem Netzwerk…

  3. @Robert: Ja klar. Ich habe mei­ne Bilder in 3 ande­ren Verteiler-​Agenturen, und die­ser Satz im alten IB-​Vertrag 9.2 steht mehr oder weni­ger in allen die­sen Verträgen. Die wur­den (bei mir) vor etli­chen Jahren abge­schlos­sen. Nur einer erst vor einem guten Jahr. Da hat­te ich aber schon eine Marktstellung, dass ich die­se Klausel für mich raus­neh­men habe las­sen. Was auch ging.

    Meine Bilder in 2 die­ser Agenturen sind aber NICHT exklu­siv, und da es damals noch nicht wirk­lich Micro gab, habe ich auch nir­gends­drin­nen ste­hen, dass ich Micro nicht belie­fern dürfte.

    Die drit­te bekommt nur Exklusive Bilder.

    Ich per­sön­lich wür­de auch kei­nen Grund sehen, war­um ich die Bilder, bei die­sen Agenturen raus­neh­men soll­te. Ich wür­de nichhts mehr neu­es ein­stel­len, und die Honorare so weit sie noch kom­men einstreifen.

    Das Einzige, vor was ich wenig ANgst hät­te wäre eine Firmenaufgabe, ohne den Verteiler zu ken­nen. Weil dann cashen die Agenturen mög­li­cher­wei­se die Honorare und wis­sen nicht , mit wem sie abrech­nen sollten.

    Aus die­sem Grund fin­de ich auch die Streuung, doch auch sel­ber direkt Micro-​Makro zu belie­fern, weil man das Risiko ein­fach bes­ser streu­en kann. Ist wie bei Aktien.. 🙂

  4. Vorweg, ich bin schon sehr lan­ge bei IB, belie­fe­re die Agentur aber aus diver­sen Gründen schon län­ger prak­tisch nicht mehr und bin auch kein gro­ßer Freund von IB.

    Der alte 9.2 ist natür­lich indiskutabel.

    Man soll­te sich aber dar­über im Klaren sein, dass es (im Makrostock ver­mut­lich noch mehr als im Microstock) de fac­to prak­tisch unmög­lich ist, die eige­nen Bilder bei allen Partnern gelöscht zu bekom­men, zumal wenn es sich um eine grö­ße­re Anzahl an Partner han­delt, was aber bei vie­len Makroagenturen üblich ist.
    Ich hat­te bei einer ande­ren Makroagentur vor 2 Jahren gekün­digt, ein ganz „nor­ma­ler“ Vertrag. Trotzdem wur­den auch heu­er noch Lizenzen über Partner ver­kauft. Gerade bei aus­län­di­schen Partnern hat man als Fotograf eigent­lich kei­ne reel­le Chance, dage­gen etwas zu unter­neh­men. – Und man muss sich fra­gen, ob es die Mühe über­haupt wert wäre. Meist sind die betrof­fe­nen Bilder ja eh schon leicht „ange­schim­melt“.

    Also ich will nicht IB ver­tei­di­gen, aber die Realitäten muss man halt auch sehen, und das betrifft nicht nur IB.

  5. Hallo Walter

    Ich kann dir da so ganz nicht zustim­men. Die klas­si­schen Makrostock-​Agenturen ken­nen doch alle auch RM. Was ist denn, wenn ein Kunde ein Bild jetzt exklu­siv haben will? Das muss dann doch auch irgend­wie über das Netzwerk zurück­ge­mel­det wer­den, damit das Bild gesperrt wer­den kann? Die Möglichkeiten sind hier also zwei­fel­los vor­han­den. Und wenn es für den Kunden geht, war­um dann nicht auch für Fotografen, vor allem da es dort dann ja mit lan­ger Vorlaufzeit geschieht. Das Argument „unprak­tisch, weil unüber­schau­bar“ kann man da nicht wirk­lich gel­ten lassen.

    Ich kann nach­voll­zie­hen, dass Agenturen län­ge­re Kündigungsfristen und/​oder Sperrfristen zum Löschen von Bildern haben, da in neu­en Bildern ja auch Aufwand fliesst. Kennt man ja sogar in Microstock vom Beispiel Dreamstime. Das ist wirt­schaft­lich verständlich. 

    Michael

  6. Bei Verteilern mit über 100 Agenturen kann ich mir nicht vor­stel­len, dass der Datenabgleich mit allen Partneragenturen funktioniert.
    In der Theorie ja, in der Praxis nein.
    Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, das Bilder 5 Jahre nach der Löschung noch Umsätze gebracht haben. War jetzt aber nicht bei IB.
    Offiziell waren alle Bilder gelöscht. Plötzlich ist wie­der ein Verkauf eingetrudelt.
    Was soll der Agentur Betreiber machen, wenn die Partneragenturen kei­nen Überblick über ihre Datenbank haben.
    Selbst Getty – istock haben hin und wie­der ein Problem mit dem Datenabgleich. Wie soll das bei über 100 Agenturen funktionieren.

  7. @Michael: Das mit dem Entfernen der Bilder bei einem RM-​Exklusiv-​Verkauf ist mir auch immer ein Rätsel, wie das funktioniert/​funktionieren kann. Wenn die Bilder nur über die API Schnittstelle von mei­nem Server aus zu bekom­men sind, dann ja. Aber wenn die Bilder direkt bei den ein­zel­nen Anbietern sind, die dann viel­leicht wie­der Sublizenzen ver­ge­ben… Bei 100+ Agenturen hat man eini­ge Schwachstellen dabei. 

    Vor einem hal­ben Jahr hat eine Agentur ihre Tätigkeit ein­ge­stellt, und ich habe noch län­ge­re Zeit in Wochenzeitungen Veröffentlichungen mit Bildern gese­hen, die sie von ande­ren Agenturen bekom­men hat.

  8. Guten Tag,

    ich hof­fe, es wird mir als Agenturinhaber nicht nega­tiv aus­ge­legt, wenn ich mich hier melde.

    1. Die Klausel, um die es hier geht, ist nur in Verträgen ent­hal­ten, die vor mehr als fünf Jahren geschlos­sen wur­den. Sie stammt aus der Zeit, als ich imageBROKER auf­ge­baut habe und eine sol­che Löschaktion prak­tisch nicht durch­führ­bar gewe­sen wäre. Ich habe damals mit jedem neu­en Fotografen gespro­chen und die Notwendigkeit der Klausel erklärt. Zudem ist die Klausel klar for­mu­liert. Die Fotografen, die damals den Vertrag unter­schrie­ben haben, waren gut informiert.

    2. Es gab im Jahr 2014 genau zwei Fotografen, die gekün­digt haben und Probleme mit Punkt 9.2 die­ses alten Vertrages hat­ten. Einer davon waren Sie, Herr Kneschke. Beiden Fotografen haben wir die Kündigung zu den Bedingungen des aktu­ell gel­ten­den Vertrages ange­bo­ten. Das fin­de ich fair.

    3. Ja, wir rufen unse­re Fotografen manch­mal an. Das machen wir oft, wenn ein neu­er Fotograf akzep­tiert wird. Ebenso, wenn ein Fotograf kün­digt. Wir hal­ten das für guten Service. Unser Team bemüht sich sehr, unse­ren Partnern einen immer noch bes­se­ren Service zu bie­ten. Seit vie­len Jahren mit gro­ßem Erfolg.

    Viele Grüße

    Klaus-​Peter Wolf
    Gründer und Inhaber imageBROKER

  9. @Michael Jay: Bei klas­si­schen (!) Makroagenturen (also nicht Imagebroker) ist es übli­cher­wei­se so, dass die Partneragenturen nur Vertriebsrechte für ihre Region haben. Alles ande­re wäre ja auch unlo­gisch und dumm. Dann ist es nicht so das Problem, denn wenn die Agentur ein Bild in D exklu­siv ver­kauft, betrifft es die Agentur in Asien eh nicht. Weltweite Exklusivität ist sehr sel­ten, wie zuver­läs­sig das dann (heu­te noch) funk­tio­niert weiß ich nicht…

    Bei IB ist die Sache auf Grund der hohen Anzahl an Agenturen (und diver­sen eher dubio­sen Agenturen dar­un­ter) natür­lich noch­mal anders. Im Prinzip sagt zwar auch IB, dass theo­re­tisch Exklusivverkäufe mög­lich wären, ich möch­te aber nicht der­je­ni­ge sein, der dafür dann haf­ten muss… 😉
    Außerdem weiß ich aus eige­ner Erfahrung: Einer Agentur zu sagen, Bild XY zu sper­ren ist eine Sache, aber alle Bilder von Fotograf A zu löschen eine ganz ande­re. (Da geht es näm­lich dann je nach Datenbankstruktur dar­um, über­haupt alle betrof­fe­nen Bilder zu finden…)

    Im übri­gen ver­kauft IB (aus mei­ner Erfahrung und auch gemäss eige­nen Aussagen) inzwi­schen über­wie­gend RF Bilder.

    Nicht ver­ges­sen soll­te man auch: Verlage bzw. Redaktionen haben zum Teil ihr eige­nes „Bildarchiv“, da wer­den ger­ne mal Bilder, die schon mal ver­wen­det wur­den, wie­der ver­wen­det, selbst dann, wenn die Agentur die­se Bilder gar nicht mehr im Angebot hat. (Abgerechnet wird mit etwas Glück trotzdem.)

  10. @K. Schirmer: Das hat – unter ande­rem – buch­hal­te­ri­sche Gründe. Das Verwalten der Abrechnungen mit den Models kos­tet mehr Zeit und Geld als die Einnahmen dort selbst bringen…

  11. Robert, wie ist das zu ver­ste­hen. Bringt IB nichts ein. Ich bin gera­de dabei so 150 Bilder für die Bewerbung bei IB fer­tig zu machen. Jetzt bin ich etwas ver­un­si­chert und über­le­ge, ob die Bilder bei Microstock nicht bes­ser auf­ge­ho­ben sind.

  12. @max: Das ist natür­lich eine sub­jek­ti­ve Einschäzung: _​Mir_​ bringt IB nicht genug ein, dass sich eine Belieferung loh­nen wür­de. Klaus-​Peter Wolf hin­ge­gen wird Dir natür­lich von den vie­len Fotografen mit ihren rie­si­gen Umsätzen erzählen…

  13. Na dann. Das wird jetzt eine lang­fris­ti­ge Entscheidung, ob de Fokus mehr auf Makrostock, oder Microstock liegt. Einerseits ist es ver­lo­ckend, wenn das Streuen und Verschlagwortung jemand Anderer übernimmt.
    Aber es scheint dass Microstock doch die bes­se­re Variante ist.

  14. @max: Das kann Dir natür­lich nie­mand sagen, wenn man die Bilder nicht kennt. (Und auch mit Kenntnis der Bilder dürf­te es unter­schied­li­che Meinungen dazu geben. ^^)

    Die Umsätze bei IB schwan­ken bei mir sehr stark. Nachdem es die letz­ten paar Jahre oft rich­tig frus­trie­rend wenig war (mit ein Grund dafür, dass ich kaum mehr belie­fe­re), sind Q 3+4 die­ses Jahr ver­gleichs­wei­se wie­der ziem­lich gut.

  15. Hallo Robert, ich kann Dir nur zustim­men, es lohnt nicht IB zu beliefern!
    Meine Erfahrung nach 3 Jahren IB ist ernücht­ernt. Ich habe dort 1200 Bilder, die Abrechnung im Quartal schwan­ken sehr, 200,00 € bis 400,00 € bei RF und RM Bildern.
    Mir wur­den 1,39 € gut­gechrie­ben für ein RM-​Foto, Verwendungszweck eine DIN A5 Bröschüre Auflage 10,000 Stück. Das war kein Einzelfall bei mir.
    Diskusionen mit Klaus-​Peter Wolf habe ich satt, der so weich wie Pudding und selbstgrecht.
    Ich gehe wie­der zu Fotolia & Co., da ist der Verdienst im Monat momen­tan bei ca. 500 Fotos mehr als bei IB im Quartal.

  16. @Klaus: Auch ich stau­ne über die über­wie­gend nied­ri­gen Beträge. Selten befin­den sich zwei­stel­li­ge Beträge vor dem Komma. Es sind sogar Beträge über 0,18 EUR und 0,23 EUR dabei auf deren Gutschrift man vie­le Monate lang war­ten muss.
    Seinerzeit muss­te ich die Agenturen nen­nen, die ich außer IB belie­fe­re; eini­ge wur­den als „Billigagenturen“ abge­tan und durf­ten des­halb nicht mehr mit glei­chen oder ähn­li­chen Bildern belie­fert wer­den. Eigentlich gibt es für die Sperrung die­ser Agenturen gar kei­nen Grund mehr. Trotz der Vermarktung in „45 Ländern über mehr als 100 Bildagenturen“ habe ich, im Gegensatz zu den ande­ren Bildagenturen, die mit weni­ger Partneragenturen zusam­men­ar­bei­ten, nicht vie­le Verkäufe.
    Vielleicht liegt es auch dar­an, dass ich IB schon seit län­ge­rer Zeit nicht mehr belie­fert habe.
    Mir ist inzwi­schen der Upload-​Prozeß zu umständ­lich gewor­den und die zeit­auf­wen­di­ge Kontrolle der Verschlagwortung, das Reklamieren der Rechtschreibfehler der Verschlagwortung.

  17. Die Nennung von „in 45 Ländern über mehr als 100 Bildagenturen“ fin­de ich bei Eigenwerbung sehr
    anrü­chig. Es fehlt die genaue Deffinition bei IB was eine „part­ner­agen­tur“ für IB bedeutet.
    Als Partner von IB soll­te man eine Liste bekom­men aus der ersicht­lich ist wel­che Agentur IB als sein Partneragentur bezeichnet.
    Diese rum­schmeis­sen mit Zahlen erin­nert mich stark an sog. Astro-​Seiten bei der man­che Berater/​innen über eine Mehrwertnummer auf 5000 Anrufe und mehr kommen.

  18. @walter: Diese Liste gibt es ja, wie dem Text von Robert wei­ter oben zu ent­neh­men ist:

    Zitat: Die Liste sei­ner Vertriebspartner hat Imagebroker bis vor eini­gen Jahren als Geschäftsgeheimnis gehü­tet. Mittlerweile wird die Liste auf aus­drück­li­che Anfrage aber per Email ver­schickt. Imagebroker-​Fotografen soll­ten davon auch Gebraucht machen, denn ers­tens räumt das deut­sche Urheberrecht jedem Fotografen das Recht ein zu wis­sen, wer des­sen Werke ver­treibt und veröffentlicht.

  19. Tja, die Verkäufe sind bei image­bro­ker tat­säch­lich eine abso­lu­te Katastrophe. Bei rund 2000 Fotos fällt tat­säch­lich schon mal ein Honorar von 20,- EUR an – pro Quartal wohl­ge­merkt! Geht es noch schlim­mer? Besonders auf­fäl­lig sind die extrem nied­ri­gen Honorare für Printvarianten, da gibt es schon mal 5,- EUR für eine Viertelseite in einem kom­mer­zi­el­len Magazin… Aber auch in allen ande­ren Bereichen beträgt das Honorar meis­tens weni­ger als bei Microstock-Agenturen.

  20. Hallo zusam­men !
    Seid unge­fähr 10 Jahren belie­fe­re ich diver­se Bildagenturen mit mei­nen Bildern und seid ein paar Jahren auch image­bro­ker und ich kann von mei­ner Seite aus nichts Schlechtes über die­se Zusammenarbeit berich­ten. Im Gegenteil ! Das Datenhandling fin­de ich ein­fach und dass ich mei­ne Bilder nicht ver­schlag­wor­ten muss ist für mich, der chro­nisch zuwe­nig Zeit hat, ein Geschenk, und die Umsätze stim­men auch. Zugegebenermaßen rol­len sich auch mir die Fußnägel auf wenn auf der Abrechnung Bildverkäufe im Cent-​Bereich auf­tau­chen, denn genau das war näm­lich für mich vor eini­gen Jahren der Hauptgrund kei­ne Microstockagenturen mehr mit mei­nen Bildern zu beliefern.

  21. Daniel: Also da wür­de mich schon mal inter­es­sie­ren, wel­che Art von (offen­bar prak­tisch unver­käuf­li­chen) Bilder Du bei IB hast. Von mir sind dort ca. 500 Bilder, die Quartalsausschüttungen lie­gen zwi­schen 50 Euro (was ich unter­ir­disch wenig fin­de) und ca. 300 Euro.
    Leider gibt es die Honorare im Microstock-​Bereich, aber das ist lei­der bei allen Makro-​Agenturen so, dass für bestimm­te Nutzungen kei­ne ver­nünf­ti­gen Honorare mehr erzielt wer­den. Und man darf bei IB nie ver­ges­sen (im Honorarvergleich zu ande­ren Agenturen) dass da ja schon 2x gesplit­tet wur­de. Allerdings habe ich auch vie­le Honorare (Fotografenanteil) im Bereich 5..50 Euro, gele­gent­lich auch bis 100 Euro. (Sicher nicht viel, aber wenn man es mal 4 nimmt, um die ursprüng­li­chen Honorare zu erhal­ten, gar nicht soooo schlecht im Vergleich.)

  22. Hallo,

    dan­ke für die­sen Artikel, wel­cher mei­ne Erfahrungen mit IB (lei­der) bestätigt.

    Ich kann IB mit den aktu­el­len „Partneragenturen“ und deren Preismodell abso­lut nicht weiterempfehlen!

    Rückblickend war es ein gro­ßer Fehler, eine Zusammenarbeit mit IB ein­zu­ge­hen – der Aufwand, Bilder ein­zu­stel­len steht in kei­nem Verhältnis zum effek­ti­ven Bild-​Honorar. Denn größ­ten­teils wer­den die Bilder tat­säch­lich zu unver­schäm­ten Billigpreisen im unte­ren ein­stel­li­gen Eurobetrag „ver­schenkt“.

  23. Guten Tag,

    zu dem letz­ten Beitrag von Lukas Gawenda darf ich die Fakten beisteuern:

    Herr Gawenda hat 31 Bilder bei imageBROKER online, die zwi­schen Ende Mai und Ende September die­ses Jahres online gin­gen. Bis jetzt wur­den drei Bilder ver­kauft, für die Herr Gawenda ins­ge­samt 25,68 Euro erhält.

    Herr Gawenda, wenn Sie es wün­schen, dann kön­nen Sie den Vertrag umge­hend been­di­gen. Bitte kon­tak­tie­ren Sie uns.

    Viele Grüße

    Klaus-​Peter Wolf
    Inhaber imageBROKER

  24. ich fra­ge mich wirk­lich, war­um man sich hier der­ar­tig das maul zer­fetzt. ist einer der dis­ku­tan­ten mit vor­ge­hal­te­ner waf­fe dazu gezwun­gen wor­den, bei IB einen ver­trag zu unter­schrei­ben? die regeln sind doch klar und wer sie nicht mag, der soll es las­sen. ob die regeln recht­lich frag­wür­dig sind, mag ich nicht zu beur­tei­len. dafür fehlt mir die sach­kennt­nis. und auch, ob die hono­rar­sät­ze ange­mes­sen sind, ist für mich zunächst nicht ver­gleich­bar. viel­leicht soll­te ich mich ja mal bei ande­ren agen­tu­ren wie foto­lia um einen ver­trag bemü­hen, dann weiß ich es und kann auch den auf­wand einschätzen.

    ich fin­de mei­ne umsät­ze für mei­nen bild­be­stand ganz i.o. das ein­zi­ge, was mir per­sön­lich immer ein biss­chen weh tut, ist die einem zu stren­gen qua­li­täts­maß­stab geschul­de­te exor­bi­tan­te ableh­nungs­quo­te (80% und mehr), mit der sich IB lang­fris­tig das was­ser selbst abgra­ben könn­te. denn die meis­ten bil­der, die abge­lehnt wer­den, kann ich gut anders­wo unter­brin­gen, womit ein publi­ka­ti­ons­platz weg ist. mei­ne mei­nung dazu ist bei IB bekannt.

  25. Als neben­be­ruf­lich täti­ger Fotograf ist image­bro­ker für mich per­sön­lich genau rich­tig, weil ich über das Netzwerk mei­ne Bilder bei vie­len Agenturen ver­mark­ten kann und mir die Verschlagwortung der Fotos spa­re. Ich hät­te gar nicht die Zeit, mei­ne Bilder an eine ähn­lich hohe Anzahl an Fotoagenturen zu lie­fern und die­se dann auch noch mit Schlagwörtern zu ver­se­hen. Was die Verkäufe angeht, kann ich mich nicht beschwe­ren, wenn ich die Anzahl der Bilder in das Verhältnis zum Umsatz set­ze. Ich habe daher über­haupt kei­ne Veranlassung mei­nen Vertrag mit Herrn Wolf zu kündigen. 

    Als haupt­be­ruf­lich täti­ger Jurist habe ich den Blogbeitrag mit Interesse gele­sen. Ohne mir jetzt schon eine abschlie­ßen­de recht­li­che Auffassung gebil­det zu haben, möch­te ich noch Folgendes zu Bedenken geben: wäh­rend der Laufzeit der Vertrages pro­fi­tiert der Fotograf davon, dass sei­ne Bilder über image­bro­ker in einem Netzwerk ver­brei­tet wer­den. Dann erscheint es zumin­dest frag­lich, eine nach Treu und Glauben unan­ge­mes­se­ne Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB dar­in zu sehen, dass image­bro­ker die Bilder nicht selbst aus dem Netzwerk löscht, son­dern die Partneragenturen „nur“ zum Einstellen der Vermarktung auf­for­dert. image­bro­ker die Verantwortung auch für das Löschen der Bilder bei den Partneragenturen auf­zu­bür­den, wäre mei­ner Meinung nach unan­ge­mes­sen, weil die Löschung der Fotos bei den Agenturen selbst sich der Einflusssphäre von image­bro­ker ent­zieht. Oder anders gesagt: wer die Vorteile eines Netzwerks von Bildagenturen als Fotograf nut­zen will, muss kon­se­quen­ter­wei­se auch mit dem Nachteil leben, die Löschung bei den Agenturen des Netzwerks selbst zu kontrollieren.

  26. Hallo!

    1) Ich bin erstaunt über die Aufregung, dass einer den Inhalt des selbst unter­fer­tig­ten Vertrags offen­bar nicht ver­stan­den hat. Das war ja wohl freiwillig.

    2) Ich ver­steh nicht, war­um einer alle Fotos gelöscht haben will, wenn sie doch noch Geld ein­brin­gen – außer man geht woan­ders einen Exklusivvertrag ein – was kom­mer­zi­ell aber nicht unbe­dingt ein Vorteil ist.

    3) Es über­rascht, wie über wenig Umsatz bei IB und Rückgänge bei den Einzelpreisen hier gejam­mert wird. Bin ziem­lich seit Anfang bei IB dabei und sehe auch die Zahlen klei­ner wer­den bei vie­len Verkäufen. Dafür steigt die Zahl der Verkäufe kon­ti­nu­ier­lich an von Japan bis Brasilien und von Südafrika bis Russland. Ja, lei­der, ins­ge­samt wird es nicht mehr, der Prteisverfall dürf­te aber wegen der Bilderflut gene­rell so sein.

    4) Offenbar lie­fern eini­ge hier unver­käuf­li­che Bilder an IB. Ich wer­de mal dort vor­spre­chen, war­um bei mir die Auswahl so streng ist 🙂 (dafür halt nicht unverkäuflich…)

    5) Hernn Kneschkes Buchhaltungsproblem möch­te ich sicher nicht haben, aber was Modelabrechungen mit IB-​Honoraren zu tun haben? Jedes Model an jedem Bild pro­zen­tu­ell betei­ligt? Viel Spaß bei der Buchhaltung! Ich ken­ne kei­ne Agentur, die seriö­ser und trans­pa­ren­ter abrech­net als IB.

    6) Der per­sön­li­che Kontakt und der Erfahrungsaustausch mit und bei IB sind für mich sehr posi­tiv zu bewer­ten. Unlängst erhielt ich eine Mail von IB: neu­er Fotograf bei IB aus Ihrer Nähe, der wür­de sich über Gedankenaustausch freu­en. Find ich ein Superservice (und ganz frei­wi­lig von allen Beteiligten!)

    Ich habe Bilder auch bei ande­ren Agenturen – da kommt man­gels welt­wei­ter Distribiton eher weni­ger rein. Und mit den Imagebroker-​Nachmachern, die sogar tele­fo­nisch kei­len (!!) gekom­men sind, wer­de ich auch nicht so warm…

    Jeder wie er will, ich wun­de­re mich über Herrn Kneschkes Probleme, weil ich sie so über­haupt nicht nach­voll­zie­hen kann.

    Liebe Grüße, Givi

  27. Guten Tag,

    zu dem Kommentar von Klaus-​Peter Wolf darf ich die detail­lier­ten Fakten und aus mei­ner Sicht wah­ren Hintergründe liefern:

    Von den bis jetzt drei ver­kauf­ten Bildern, wur­de – wie ich erst Monate spä­ter erfah­ren durf­te – eines für sage und schrei­be 1 Euro und 3 Cent an einen Nachrichtensender „ver­kauft“ (Herr Wolf bezeich­net das als „markt­üb­lich“). Dabei han­delt es sich neben­bei bemerkt um eine Luftaufnahme des aktu­el­len Vulkanausbruchs auf Island (http://www.lukas-gawenda.de/bildergalerie/vulkanausbruch-island/).

    Ich ent­deck­te mein Foto also durch Zufall auf der Website des Nachrichtensenders.
    Unter dem Bild steht bis heu­te ledig­lich: „(Foto: imago/​imagebroker)“. Ich, also der Bildurheber, wer­de NICHT GENANNT – obwohl ich nach dem Urheberpersönlichkeitsrecht ein Recht auf Anerkennung mei­ner Urheberschafft an mei­ner Fotografie habe.

    Herr Wolf, bevor ich mei­ne Fotografien für die­se unan­ge­mes­se­nen Bildhonorare bei Ihnen „ver­mark­ten“ las­se – und ich dann bei der Veröffentlichung nicht ein­mal mit mei­nem Namen genannt wer­de, ver­zich­te ich sehr ger­ne auf eine wei­te­re Kooperation mit IB.

    Ich ent­schied mich anfangs für IB, da Sie ja angeb­lich nicht mit „Billigagenturen“ zusam­men­ar­bei­ten wür­den (sie­he FAQ).
    Meine Erfahrung hat mir und ganz offen­sicht­lich auch eini­gen ande­ren (inzwi­schen ehe­ma­li­gen) IB-​Fotografen gezeigt, dass gera­de das der Fall ist.

    Viele Grüße

    Lukas

  28. @ Lukas
    Leider ist es heu­te so, dass Bilder auch von RM Agenturen bil­ligst ver­kauft wer­den. Selbst wenn du bei Getty wärest, wür­de soet­was passieren.
    Das Problem mit der Namensnennung fin­de ich irrele­vant. Das Wichtigste ist das Geld.
    Wie schon gesagt, jede Agentur wür­de ger­ne teu­rer ver­kau­fen weil sie dann auch mehr bekommt. Keine Agentur kann sich aber dem Markt verschliessen.
    Wenn du wirk­lich exklu­si­ves Material hast soll­te du dich mal über die Möglichkeiten des Direktvertriebes infor­mie­ren. Das ist aber sehr auf­wen­dig. Oder du betreibst einen eige­nen Account im Fotofinder, was wie­der­um Geld kos­tet. Ob dabei mehr für dich here­aus­kommt kann dir vor­her nie­mand sagen.
    Ob ein Bild einen bestimm­ten Preis wert ist ent­schei­det nicht der Fotograf son­dern der Kunde.

  29. Hallo Lukas,
    es ist natür­lich nicht schön, wenn Bilder, die auf Webseiten ver­öf­fent­licht wer­den, nur im ein­stel­li­gen Eurobereich ver­kauft wer­den. Als Kritik an image­bro­ker fin­de ich das aber nicht ganz fair, denn bei wel­chen Agenturen wür­de man für Veröffentlichungen auf Webseiten denn deut­lich mehr bekom­men? Mir per­sön­lich ist es lie­ber, mehr Bilder zu ver­kau­fen, auch mal im ein­stel­li­gen Eurobereich oder dar­un­ter, wenn der Umsatz ins­ge­samt stimmt. Ich selbst habe bei image­bro­ker schon Bilder für unter einem Euro ver­kauft, dafür aber auch oft Bilder im zwei­stel­li­gen Bereich und eins sogar im drei­stel­li­gen Eurobereich. Und das, obwohl mein Portfolio lei­der noch nicht ganz so gross ist, wie ich mir das wünsch­te (die lie­be Zeit ist halt das Problem).

    Was die Namensnennung bei ver­öf­fent­lich­ten Bildern anbe­langt, ist es sicher­lich eine per­sön­li­che Geschmacksfrage. Mir ist es wich­ti­ger, dass mei­ne Bilder ver­kauft wer­den, als dass unter den Bildern mein Name steht. Wenn man unbe­dingt mit Namen stets genannt wer­den will, muss man wohl eher selbst sei­ne Bilderr direkt ver­kau­fen. Das geht ja auch, ist aber deut­lich zeitintensiver.

    Schöne Grüsse

  30. Imago ist eine der größ­ten deut­schen RM Agenturen im redak­tio­nel­len Bereich. Dass die dabei erziel­ten Honorare heut­zu­ta­ge oft nicht sehr erfreu­lich sind, ist sehr bedau­er­lich, aber nicht die Schuld von IB. Das ist bei ande­ren Agenturen genauso.
    (Ich belie­fe­re Imago inzwi­schen direkt, dann muss ich wenigs­tens nicht 2x teilen…)

    Und dass beim Verkauf über Partneragenturen der Urheber nicht mehr genannt wird, ist zwar unschön aber eigent­lich schon branchenüblich.

  31. Dr. Rainer Herzog: Als Jurist soll­ten Sie wis­sen, dass es in Deutschland ein Recht auf Namensnennung gibt, das hat dann eher weni­ger mit „Geschmacksfrage“ zu tun: § 13 Urheberrechtsgesetz völ­lig unzwei­deu­tig und für jeder­mann ver­ständ­lich fol­gen­de Regelung vor: „(Der Urheber) kann bestim­men, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu ver­se­hen und wel­che Bezeichnung zu ver­wen­den ist“

    Alle Agenturen die ich belie­fe­re (England, Deutschland, Frankreich, USA, Skandinavien) hal­ten sich auch an die Namensnennung.

  32. Die Preise gehen ein­fach nach unten. Jetzt wo Adobe foto­lia gekauft hat. Wer weis, ob da Adobe zum PS Abo, nicht gleich ein foto­lia Abo mit verkauft.

  33. Lieber Robert Meins, Recht haben und Recht bekom­men sind halt zwei Paar Schuhe. Natürlich hat der Urheber das Recht zu bestim­men, ob sein Werk mit einer Urheberbezeichnung ver­se­hen wird oder nicht. Das habe ich auch in nicht in Abrede gestellt. Wenn mei­ne ver­kauf­ten Bilder mit mei­nem Namen ver­se­hen wer­den, ist das schön. Wichtiger ist für mich aber, dass die gekauf­ten Bilder tat­säch­lich auch bezahlt wer­den, denn des­halb mache ich mir ja über­haupt die Mühe, die Bilder bei Agenturen zu plat­zie­ren. Wenn mein Name dann nicht dar­un­ter steht, habe ich auch kein gro­ßes Problem damit. Man kann das natür­lich auch anders sehen und stets auf der Nennung sei­nes Namens bestehen. Das Gesetz sagt ja, dass man das bestim­men kann (aber auch nicht muss). Das habe ich mit „Geschmacksfrage“ gemeint. Im Übrigen ist das fak­tisch ja auch ein Scheinproblem, weil man nach mei­ner Erfahrung eher sel­ten erfährt, wel­cher Endkunde kon­kret das Bild gekauft hat und wo es ver­öf­fent­licht wor­den ist. Daher kann man auch nicht kon­trol­lie­ren, ob der Name des Fotografen genannt wor­den ist oder nicht.

    Schönes Wochenende!

  34. Auch ich habe bei ib einen Bildbestand von mehr als 1500 Bildern und ärge­re mich jedes Mal über das Verramschen der Bildlizenzen. Da kom­men zwar teil­wei­se 40 oder 50 Verkäufe im Quartal zusam­men, aber der durch­schnitt­li­che Fotografenanteil liegt im mitt­le­ren ein­stel­li­gen Euro-​Bereich. Das ist nun wirk­lich nicht ren­ta­bel, wes­halb ich die­se Agentur schon seit etli­chen Jahren nicht mehr beliefere.

    Und selbst­ver­ständ­lich kann ib was für die Ramsch-​Preise. ib hat kein Profil, ib hat zwei­fel­haf­te Bilder (ein Beispiel, pas­send zu den kom­men­den Festtagen, z.B. RM 767785) und prä­sen­tiert süße Vögelchen und nied­li­che Kätzchen – die Überschrift „Einfach bes­se­re Bilder“ kann nur iro­nisch sein und ib braucht drin­gend einen fähi­gen Grafiker, sowohl für’s Logo als auch für die Internetseite. ib sind die Fotografen egal, Hauptsache ist doch, daß die Cents rein­kom­men. Für Herrn Wolf macht das sogar Sinn, denn 2000 Verkäufe für 60 Cents machen für ihn 1200€. Dummerweise kön­nen sich die Fotografen für die 60 Cents aber nichts kaufen. 

    Wenn man bei ib meckert, heißt es, man sol­le bes­se­re Bilder lie­fern. Bessere (auf­wän­di­ge­re) Bilder kos­ten aber mal so rich­tig Geld und las­sen sich nicht durch Lizenzen im ein­stel­li­gen Euro-​Bereich refi­nan­zie­ren – das scheint bei ib nie­mand zu ver­ste­hen. Aber man bekommt dann als Fotograf den Schwarzen Peter zuge­steckt, ist klar und die Fotografen sind ja selbst schuld. 

    Es gibt ande­re Agenturen – wel­che mit Profil. Die haben einen gro­ßen Vorteil: die Bilder wer­den nicht ver­ramscht und die Mitarbeiter aus den Verkaufsabteilungen sagen auch mal „Nein“ zu einem Kunden. Herr Wolf meint, daß dann aber auch kein Geld fließt, doch damit liegt er falsch. Kurzfristig ent­geht der Agentur ein Verkauf für ein paar Cents, lang­fris­tig ist aber das Profil gestärkt. Gute Bilder = Gutes Geld. 

    Man soll­te sei­ne Produkte eben nicht ver­schen­ken, oder hat irgend­je­mand schon mal gese­hen, daß CocaCola tat­säch­lich auch CocaCola ver­schenkt? Nein, die ver­schen­ken Teddies, Schilder, Aufkleber, Spielzeugautos und mp3s, aber nicht das Produkt, für das die Firma steht. Nicht unklug, dient das doch dem Werterhalt und der Markenpflege. Wenn denn ein Bild mal für 3€ vom Kunden gekauft wird, kann es jede Agentur der Welt ver­ges­sen, dem Kunden das nächs­te Bild für 300€ zu ver­kau­fen. Der bezahlt wie­der nur 3€. Und die Preise macht nicht der Markt, son­dern die Agenturen. Dumm nur, wenn man ohne Profil daher­kommt, denn dann kon­kur­riert man mit den Micros. Schlau, wenn man sich am Markt mit einem hoch­wer­ti­gen Image und „beson­de­rer“ Fotografie posi­tio­niert hat, denn dann wird auch Geld bezahlt.

    An eine Vertragskündigung bei ib habe ich jedoch noch nicht gedacht. Mein Material ist durch und ein Einstellen bei den Micros kommt für mich nicht in Frage, da ich dann mei­nen Kunden nicht mehr erklä­ren kann, wie­so sie für mei­ne Dienstleistung als Fotograf ein vier­stel­li­ges Tageshonorar zah­len sol­len. Wie ich schon schrieb, ich hal­te es für kei­ne gute Idee, sei­ne Produkte zu ver­schen­ken; die sind danach näm­lich in den Köpfen der Käufer nichts mehr wert.

    Also, ib als ekla­tan­ten Fehler abha­ken und sich lie­ber um die wich­ti­gen Dinge kümmern.

  35. @tomtomtom:

    Ihr Kommentar spie­gelt genau mei­ne Meinung wie­der und bringt das Kernproblem gut auf den Punkt. 

    Und noch kurz zu dem Kommentar von Dr. Rainer Herzog (12. Dezember 2014 at 13:17):
    Die Kritik ist mei­ner Ansicht nach berech­tigt und direkt an IB zu äußern. Denn IB könn­te ent­schei­den, mit wel­chen „Partneragenturen“ sie zusam­men­ar­bei­ten wol­len und mit die­sen z.B. ein „Mindesthonorar“ ver­trag­lich regeln, um sol­che Billigverkäufe im Cent und ein­stel­li­gen Eurobereich zu ver­mei­den – und es gibt durch­aus Agenturen die dies auch erfolg­reich realisieren.

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