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Getty Images beendet das Rights Managed (RM) Lizenzmodell

Vor weni­gen Tag ging eine Email von Getty Images an deren Fotografen. Darin wird kurz gesagt das Ende des „Rights Managed“-Lizenzmodells verkündet.

Aufmerksame Leser die­ses Blogs dürf­ten das spä­tes­tens nach die­ser Portfolio-​Analyse bei Getty Images ver­mu­tet haben. Demnach sind aktu­ell nur noch ca. 8% des Bildbestands RM-Material.

Das Ende von RM ist da.

Rights Managed“, oft RM abge­kürzt, bedeu­tet, dass Bilder basie­rend auf den kon­kre­ten Nutzungsrechten lizen­ziert wer­den. Der Lizenzpreis rich­tet sich nach Variablen wie Nutzungsdauer, Auflagenhöhe, Verbreitung (Länder/​Kontinente/​weltweit) und so wei­ter. Dadurch ist die Preiskalkulation im Vergleich zu den „royal­ty free“-Bildern kom­plex und zeit­auf­wän­dig, sowohl für die Kunden als auch die Bildagentur. Eine genaue­re Erklärung zu RM fin­det ihr hier.

Laut Getty wür­den Kunden ver­mehrt Bilder wie­der­ver­wen­den wol­len und bei den geplan­ten Nutzungen fle­xi­bler sein. Deswegen wer­den seit ges­tern kei­ne RM-​Bilder mehr ange­nom­men, ab Ende Januar 2020 wer­den kei­ne RM-​Bilder mehr auf der Getty-​Webseite angezeigt.

Für alle, die die­se Mail nicht erhal­ten haben, hier ist sie im Volltext:

Continued suc­cess of royalty‑free licen­sing and our plans for a pha­sed reti­re­ment of rights‑managed crea­ti­ve images

Over the years, cus­to­mers’ needs have chan­ged. Complicated licen­sing models crea­te fric­tion and cus­to­mers demand simplicity—they want the most simp­le and most fle­xi­ble access to rele­vant, authen­tic imagery.

Royalty‑free (RF) imagery is now the pre­fer­red and domi­nant licen­sing model for our cus­to­mers ­due to the sim­pli­ci­ty, value and qua­li­ty available. Licensing com­ple­xi­ty has only led cus­to­mers to other con­tent, and in many cases, ano­ther pro­vi­der as the broa­der indus­try is now essen­ti­al­ly an RF‑only model.

We con­duc­ted exten­si­ve cus­to­mer rese­arch and test­ing on RF ver­sus rights‑managed (RM), inclu­ding Market Freeze. We have con­fi­dent­ly con­cluded that the RM crea­ti­ve image licen­sing model no lon­ger meets our cus­to­mers’ needs, espe­ci­al­ly given the fle­xi­bi­li­ty deman­ded by digi­tal mar­ke­ting and the incre­asing reu­se of imagery, and it actual­ly redu­ces our over­all competitiveness.

As a result, we plan to sim­pli­fy our pro­duct offe­ring through a pha­sed reti­re­ment of RM crea­ti­ve images, moving to an RF‑only crea­ti­ve images offe­ring during 2020. This will bene­fit cus­to­mers and pro­vi­de an oppor­tu­ni­ty to grow over­all licen­sing volu­me and reve­nue for both Getty Images and our con­tri­bu­tors:
When a cus­to­mer uses GettyImages.com, they will have only one simp­le licen­sing model (RF) which con­ta­ins all of our crea­ti­ve images.
Images appearing in cus­to­mers‘ search results will be the most relevant—no lon­ger will the results include RM, regard­less of relevance—opening up more search expo­sure for crea­ti­ve RF.
Our cus­to­mers will be able to focus on the one thing that mat­ters to them—finding authen­tic qua­li­ty con­tent that con­nects with their tar­get audi­ence.
We see this fun­da­men­tal chan­ge in our busi­ness model as key to fur­the­ring our growth and incre­asing the acces­si­bi­li­ty of ama­zing con­tent to new cus­to­mers and new markets.

Your RM crea­ti­ve images
By the end of January 2020, your RM images will be remo­ved from sin­gle image licen­sing (some­ti­mes cal­led à la car­te) on GettyImages.com. Customers will still be able to com­ple­te rene­wals and purcha­se RM crea­ti­ve images for at least the fol­lo­wing 30 days after that. Premium Access cus­to­mers will still be able to access RM images until November 6, 2020.

When RM is ful­ly reti­red, you will be able to dis­tri­bu­te your RM images as you wish, with the excep­ti­on that you must not licen­se any RM images (or simi­lars) in a way that con­flicts with any acti­ve, unex­pi­red exclu­si­ve licen­ses. We will cont­act you again in November 2020 to con­firm that RM has been ful­ly reti­red and pro­vi­de a report detail­ing such licenses.

We will stop accep­ting new RM crea­ti­ve images on November 6, 2019 at 11:59pm CET/​ 10:59pm GMT/​ 5:59pm EST/​ 2:59pm PST. You can find out more in our FAQs, below.

RF oppor­tu­ni­ty
We encou­ra­ge you to grow your RF port­fo­lio with new fresh imagery to meet cur­rent cus­to­mer demands, which you can do under your exis­ting agreement.

For gui­dance and inspi­ra­ti­on, you can review our crea­ti­ve briefs, which iden­ti­fy the most nee­ded sub­jects for our cus­to­mers and enable you to respond to gaps in our RF coll­ec­tion. Our briefs reflect the rese­arch of our industry‑leading Creative Insight team, inclu­ding mar­ket trends and cus­to­mer licen­sing data, and are available on the Contributor Community Website and our Contributor app.

If you have any ques­ti­ons or need to cont­act us, plea­se refer to the fre­quent­ly asked ques­ti­ons below and regu­lar­ly updated in our online con­tri­bu­tor forums on the Contributor Community website.“

Diese Entscheidung betrifft aus­drück­lich nur die „Creative“-Sparte mit den zeit­lo­sen Bildern, die Nachrichten-​Bilder wer­den bei Getty wei­ter­hin als „rights mana­ged“ angeboten.

Nichtsdestotrotz dürf­te die­se Entscheidung der Sargnagel für das RM-​Marktsegment sein. Zwar gibt es aktu­ell noch eini­ge Bildagenturen, die ihr Portfolio auf RM-​Basis ver­mark­ten, aber zumin­dest die Vertriebspartner von Getty Images wie Westend61, Imagebroker oder F1online dürf­ten die Annahme von RM-​Material ver­mut­lich eben­falls bald stoppen.

Die Klage von Imagebroker wurde entschieden

Fast genau ein Jahr ist es her, als an die­ser Stelle mein Artikel „Imagebroker: Der unend­li­che Vertrag ohne Kündigung?“ erschien. Darin ging es um eini­ge gra­vie­ren­de Probleme mit dem Fotografenvertrag der Bildagentur, mit denen ich nicht allei­ne stand.

Dieser Artikel ver­är­ger­te Klaus-​Peter Wolf, den Inhaber von Imagebroker, so sehr, dass er mir erst mehr­mals tele­fo­nisch sowie per Email unter ande­rem mit „Krieg“ droh­te, sowohl „publi­zis­tisch“ als auch „juris­tisch“. In sei­nem – damals noch akti­ven – Imagebroker-​Blog erschien dann ein wut­ent­brann­ter Artikel, in dem er mir „unauf­ge­for­der­te Rechtsberatung“ sowie eini­ge ande­re Nettigkeiten unter­stell­te (im Volltext nach­zu­le­sen hier).

Diesmal lieber kein Screenshot...
Diesmal lie­ber kein Screenshot…

In der oben erwähn­ten Email zähl­te er auch die Punkte auf, die er für jus­ti­zia­bel hielt, unter ande­rem die Verwendung eines Bildes im Screenshot der Startseite von www.imagebroker.com. Den „Krieg“ kön­ne ich aber ver­mei­den, indem ich den ihn stö­ren­den Beitrag „umge­hend“ vom Blog löschen wür­de. Wenn ich das nicht täte, wür­de er „publi­zis­tisch und juris­tisch alle Register ziehen“.

Da die meis­ten sei­ner ande­ren auf­ge­zähl­ten Punkte, zum Beispiel „üble Nachrede“, „Gesetz gegen den unlau­te­ren Wettbewerb“, „urhe­ber­recht­lich geschütz­te Verträge“ und ande­re Geschütze, die er in Stellung gebracht hat­te, kaum halt­bar waren und wohl nur der Einschüchterung die­nen soll­ten, kam dann wie ange­kün­digt erst eine Abmahnung und danach die Klage wegen „Verletzung des Urheberrechts“.

Warum? Ich hat­te im Artikel den Screenshot der Start-​Webseite von Imagebroker gezeigt, um unter ande­rem die Selbstdarstellung vom „ein­zig­ar­ti­gen Agenturnetzwerk“ mit „mehr als 100 Bildagenturen in 45 Ländern“ zu bele­gen. Das war mei­ner Auffassung nach vom Zitatrecht gedeckt.

Leider befand sich auf der Startseite und somit auch auf dem Screenshot ein gro­ßes Foto des Fotografen Harry Laub. Das Gericht folg­te lei­der nicht mei­ner Auffassung, dass das Foto nur „unwe­sent­li­ches Beiwerk“ sei und es mir bei dem Screenshot um die Webseite der Agentur als vir­tu­el­les Aushängeschild der Firma ging. Aber gut, vor der Justiz ist das Internet digi­ta­les Neuland und das Risiko war vor­han­den, dass das Gericht Probleme mit der Einschätzung von Screenshots hat. Das ist unter ande­rem gut dar­an zu erken­nen, dass das Wort „Screenshot“ im gesam­ten Text der Urteilsbegründung nur ein Mal in einem völ­lig ande­ren Zusammenhang auf­taucht (das Urteil im Volltext kann hier nach­ge­le­sen werden).

Leider spiel­te es vor Gericht auch kei­ne Rolle, dass das Urheberrecht hier als Mittel der Zensur ver­wen­det wer­den soll­te (Stichwort „Zensurheberrecht“), um eine Löschung des kri­ti­schen Artikels zu erwirken.

Aktueller Stand: Ich habe die Klage ver­lo­ren. Insgesamt muss­te ich ca. 1600 Euro zah­len, davon ca. 250 Euro Schadensersatz an den Fotografen, sowie ca. 350 Euro für mei­nen Anwalt sowie ca. 1000 Euro für den geg­ne­ri­schen Anwalt. Das ist unge­fähr die Summe, wel­che ich in den gesam­ten letz­ten drei Jahren bei Imagebroker ver­dient habe.

Was währenddessen geschah…

Der haus­ei­ge­ne Imagebroker-​Blog ist mitt­ler­wei­le geschlos­sen. Auch die Startseite änder­te sich im letz­ten Jahr mehr­mals. Aktuell wer­den dort nur vie­le klei­ne Thumbnail-​Bilder gezeigt. Hätte ich mei­nen Screenshot jetzt gemacht, hät­te mei­ne Lage vor Gericht ver­mut­lich viel posi­ti­ver ausgesehen.

Interessant ist auch, dass Imagebroker seit Oktober 2015 einen Instagram-​Account bewirbt. Hätte ich von dort eins der Imagebroker-​Bilder in mei­nen Artikel via „Embedding…“ ein­ge­bun­den, wäre ich ver­mut­lich eben­falls auf der siche­ren Seite gewesen.

Aber es ging doch um den Imagebroker-Vertrag?

Genau, Ausgangspunkt der Geschichte war mei­ne Kritik an den Fotografenverträgen. Nur weni­ge Wochen nach der Veröffentlichung mei­nes Artikels  kün­dig­te Imagebroker einen neu­en Fotografenvertrag an, den „Online-​Vertrag 2.0″.

Dieser ent­hält ange­sichts mei­ner Kritik eini­ge inter­es­san­te Änderungen. Zu einen behält sich Imagebroker dar­in nun selbst den Vertrieb über Microstock-​Agentur vor, wäh­rend das zuvor kate­go­risch aus­ge­schlos­sen wur­de und von mir als ein Weg zur „außer­or­dent­li­chen Kündigung“ auf­ge­zeigt wurde.

Außerdem wur­den Unterschiede zwi­schen dem alten Papiervertrag und dem „Online-​Vertrag 1.0“ besei­tigt, nicht immer zum Vorteil der Fotografen. Aus der Kündigungsfrist zum „nächs­ten Kalenderjahr“ wur­de im aktu­el­len Vertrag die Frist zum „über­nächs­ten Kalenderjahr“.

Besonders span­nend fin­de ich fol­gen­de Konstruktion im aktu­el­len Vertrag:

10.5 Einstellung der Vermarktung und Löschung von Bildern bei Vertriebspartnern
Rechtzeitig vor Vertragsende wird imageBROKER die Vertriebspartner über das Ende der Verwertungsbefugnis in Kenntnis set­zen und Diese auf­for­dern, die Vermarktung des Bildmaterials des Bildlieferanten recht­zei­tig ein­zu­stel­len. Soweit Vertriebspartner Bilddaten erhal­ten haben, wer­den Sie auf­ge­for­dert, die­se recht­zei­tig zu löschen. Bei einer außer­or­dent­li­chen Kündigung kann es bis zu 180 Tage nach Vertragsende dau­ern, bis alle Bilder bei den Vertriebspartnern gelöscht sind. imageBROKER haf­tet in kei­nem Fall auf Grund einer nicht recht­zei­tig erfolg­ten Löschung von Bildern bei den Vertriebspartnern.“

Nachdem ich kri­ti­siert hat­te, dass in mei­nem Papiervertrag kei­ne Möglichkeit der Löschung von Bildern bei Partneragenturen vor­ge­se­hen ist, ist der Absatz 10.5 nur auf den ers­ten Blick eine Verbesserung.

In der Praxis heißt das, dass der Fotograf ers­tens noch ein wei­te­res hal­bes Jahr war­ten muss, bis er kon­trol­lie­ren kann, ob Partneragenturen alle Bilder gelöscht haben. Ist das nicht der Fall, haf­tet Imagebroker „in kei­nem Fall“ (even­tu­ell ein­ge­hen­des Honorar wird aber natür­lich trotz­dem ger­ne geteilt). In den vor­he­ri­gen Versionen ist die­ser Haftungsausschluss noch nicht enthalten.

Auch an ande­ren Stellen ist im neu­en Vertrag häu­fi­ger von „Pflichten“ des Fotografen die Rede als zuvor.

Übrigens bot mir Klaus-​Peter Wolf an, am Vertragsentwurf „mit­zu­ar­bei­ten“, aber ange­sichts eines lau­fen­den Gerichtsverfahrens woll­te ich nicht das Feigenblatt spie­len und unver­bind­li­che Vorschläge in den Raum stel­len, die er nach Gutdünken ableh­nen kann.

Da war noch was: Die Partneragentur-Liste

Fotografen, wel­che Mitglied bei der VG Bild-​Kunst sind, kön­nen Webseiten mel­den, auf denen ihre Bilder zu sehen sind, um zusätz­li­che Einnahmen zu erzie­len. Damit Fotografen ihre Imagebroker-​Bilder eben­falls mel­den kön­nen, benö­ti­gen sie jedoch die Partneragentur-​Liste, um zu wis­sen, wel­che Webseiten die Bilder zeigen.

Diese Liste gibt Klaus-​Peter Wolf jedoch nur sehr ungern her­aus. Ich bekam kurz vor der Veröffentlichung mei­nes Artikels eine Version von 2013 mit dem Hinweis, dass die Liste für 2014 „auto­ma­tisch“ an mich ver­schickt wür­de. Bis heu­te habe ich die aktu­el­le Liste nicht erhal­ten. Auch ande­re Fotografen, wel­che die Liste ange­for­dert hat­ten, muss­ten mehr­mals nach­ha­ken, bis die Liste ver­schickt wurde.

Im emp­feh­le drin­gend jedem Imagebroker-​Fotograf, die­se Liste auch aus einem ande­ren Grund anzu­for­dern: Wer irgend­wann sein Konto bei Imagebroker kün­di­gen will, ist dar­auf ange­wie­sen, kon­trol­lie­ren zu kön­nen, ob die Bilder bei den Partneragenturen wirk­lich gelöscht wur­den. Ohne die Partneragentur-​Liste ist das unmöglich.

Wie schätzt ihr den aktu­el­len Imagebroker-​Vertrag ein?

Weniger als 1% Fotografenhonorar? Depositphotos macht es möglich

Manchmal wer­de ich gefragt, nach wel­chen Kriterien ich ent­schei­de, bei wel­chen Bildagenturen ich mei­ne Fotos anbie­te. Neben eini­gen objek­ti­ven Faktoren wie Preis, Kommissionen, Uploadprozess und so wei­ter gehört dazu auch immer eine gehö­ri­ge Funktion Bauchgefühl. Bei der Agentur Depositphotos hat mein Bauch immer unan­ge­nehm gegrum­melt. Die Agentur hat mehr­fach ver­sucht, mich mit vor­teil­haf­ten „Deals“ ins Boot zu holen und eine nüch­ter­ne Analyse ließ die Deals auch sehr ver­lo­ckend aus­se­hen. Aber dann kam wie­der das Bauchgrummeln.

screenshot-depositphotos
Der rote Spruch „Du wirst unse­ren Rabatt lie­ben!“ bekommt aus aktu­el­lem Anlass eine ganz eige­ne iro­ni­sche Wendung.

Es hat­te ver­schie­de­ne Ursachen:
Es fängt damit an, dass Depositphotos nach eige­nen Aussagen mit der Firma Depositfiles ver­bun­den ist und von ihr finan­ziert wird. Depositfiles ist ein Online-​Datenspeicher, der von vie­len auch dazu genutzt wird, ille­gal urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Material zu verteilen.

Vor fast genau drei Jahren schrieb ich hier im Blog über deren unsäg­li­ches SMS-​Download-​Angebot. Andere Fotografen reg­ten sich vor paar Monaten auch über Bildverkäufe mit einer „erwei­ter­ten Lizenz“ auf, die auf der Depositphotos-​Seite für 80 $ ange­bo­ten wird, von der Fotografen aber teil­wei­se nur 2,64 $ abbe­ka­men. Es scheint, als ver­su­che Depositphotos jetzt, die Fotografenhonorare mit einer inter­es­san­ten, wenn auch mehr als frag­wür­di­gen Methode wei­ter nach unten zu drücken.

Partnerprogramme/​Reseller bei Depositphotos

Einige Fotografen hat­ten in die­sem Thread im Stockfotografie-​Forum ent­deckt, dass Bilder von ihnen bei der deut­schen Agentur Shotshop ange­bo­ten wer­den, die von Depositphotos (DP) gelie­fert wer­den muss­ten. Wer es selbst über­prü­fen will, ob sei­ne Depositphotos-​Bilder auch bei Shotshop zu fin­den sind, muss dort ein­fach nach einer Bildnummer von DP-​Fotos suchen.

Das Agenturen Material von ande­ren Bildagenturen ver­kau­fen, ist nichts Neues. Spannend ist hier jedoch das Lizenz- und Abrechnungsmodell. Testkäufe von mir und ande­ren Fotografen erga­ben fol­gen­des: Wenn ein Kunde bei Shotshop ein Foto in vol­ler Auflösung für 29,90 Euro kauft, was über Depositphotos gelie­fert wur­de, erhält der Fotograf bei Depositphotos nur die Meldung, dass das Foto als „Abo-​Download“ erwor­ben wur­de und der Fotograf dafür (je nach Ranking) zwi­schen 0,22 bis 0,26 Euro (0,30–0,36 $) erhält! Das wären weni­ger als 1% Fotografenanteil! Wie ist das möglich?

Auf mei­ne Anfrage an Shotshop ant­wor­te­te der Geschäftsführer Stephan Krömer nur:

[…] Wir nut­zen das Reseller Programm von Depositphotos und ich kann lei­der auch wirk­lich nur zu sämt­li­chen inter­nen Abrechnungsfragen von Deposit nur an Deposit selbst ver­wei­sen. Bei Agenturverträgen gibt es immer ein „Non-​disclosure Agreement“, wel­ches man unter­schrei­ben muss und an das wir uns hal­ten müssen. […]“

Meine Anfrage an Depositphotos brach­te mir nur eine Copy & Paste-​Standardantwort von Depositphotos ein, wel­che alle Fotografen erhiel­ten, die in den letz­ten bei DP nach Details fragten:

Hello Robert,

Our Partnership pro­grams have been crea­ted to boost contributors’s sales via new mar­kets. Our con­tri­bu­tors were opted out of our Extended licen­se part­ner sales upon their requests, so their files are no lon­ger sold via our Extended licen­se part­ner sales. Shotshop is our API resel­ler. Shotshop purcha­ses our sub­scrip­ti­ons to resell our images under the Standard license.

Depositphotos reser­ves the right to deter­mi­ne the con­di­ti­ons of its coöpe­ra­ti­on with Partner com­pa­nies. We sell tho­se files by sub­scrip­ti­ons (under the stan­dard licen­se), but it is up to our part­ners to set their pri­ces and the way to sell them as long as they stick to licen­se terms.

It is sta­ted in our Supply Agreement:
“Depositphotos reser­ves the rights to dis­tri­bu­te Files not only on the Website direct­ly, but also through Partners. Contributor agrees that Depositphotos has the right to grant or pass along to Partners under sepa­ra­te agree­ments spe­ci­fic rights, cons­traints, obli­ga­ti­ons, licen­ses and other legal and busi­ness mat­ters regar­ding Files. Depositphotos has the impli­cit right to pro­vi­de Partners with access to the Files accept­ed at the Website via its own pro­gram inter­faces (API) or any other means sanc­tion­ed and appro­ved by Depositphotos, pro­vi­ded such access does not breach the pro­vi­si­ons of the Standard and Extended License Agreements. “

If con­tri­bu­tors want to opt out of our part­ner­ship pro­grams, we will exclude their port­fo­li­os from all our part­ner­ship pro­grams upon their requests and their images will be sold sole­ly on depositphotos.com

Kind regards,
Vicky.“

Diese Erklärung wirft lei­der mehr Fragen auf als das sie Antworten liefert.

Fangen wir oben an: Shotshop ist ein Wiederverkäufer von Depositphotos mit einer API-​Anbindung. Laut der Mail kauft Shotshop die Bilder mit einem Abo unter der Standardlizenz. Im Vertrag zum API-​Programm steht bei Depositphotos jedoch folgendes:

[…] Der Anbieter bie­tet dem Wiederverkäufer Dateien zu Standardpreisen oder über ein Abonnement an. Der Wiederverkäufer legt den Preis, den ihm sei­ne Käufer für die Dateien bezah­len, selbst fest. […]“

Weiterhin steht dort:

7. UNTERSAGTE HANDLUNGEN
[…] Der Verkauf von Dateien des Anbieters, ohne an ihn die ihm ver­trag­lich zuste­hen­de Gebühr zu entrichten. […]“

Die ers­te gro­ße Frage ist: Wieso darf Shotshop Fotos zu hohen Preisen ver­kau­fen, die­se aber zu den nied­ri­gen Abo-​Preisen bei Depositphotos abrech­nen? Unter der erwähn­ten Standardlizenz ist ein Weiterverkauf auch aus­drück­lich ausgeschlossen.

Die zwei­te Frage ist: Wenn von einem Verkaufspreis von 29,90 Euro nur ca. 0,25 Euro beim Fotografen ankom­men, wie tei­len sich die rest­li­chen 29,65 Euro zwi­schen Shotshop und Depositphotos auf? Wer steckt sich den Löwenanteil ein?

Unten in der Mail von Depositphotos wird erwähnt, dass ein Ausschluss der eige­nen Bilder aus dem „Partnerprogramm“ mög­lich sei (wenn man eine Mail an support@depositphotos.com schreibt) und die Bilder dann nur über Depositphotos ver­kauft wür­den. Mir lie­gen jedoch Screenshots vor, die bewei­sen, dass das nicht ganz kor­rekt ist. Einige Fotografen hat­ten schon vor Monaten um die Deaktivierung ihrer Bilder vom Partnerprogramm gebe­ten, deren Fotos sind aber wei­ter­hin bei Shotshop zu fin­den. Auch Sean Locke hat in der Microstockgroup geäu­ßert, dass ihm per Mail aus­drück­lich zuge­si­chert wur­de, sei­ne Bilder wür­den nur über die Seite von Depositphotos ver­kauft, er aber trotz­dem sei­ne Fotos bei Shotshop findet.

Vielleicht liegt das an dem fei­nen sprach­li­chen Unterschied zwi­schen „Partnerprogramm“ und „Wiederverkaufer (Reseller)“, der in der Mail auf­ge­macht wird. Ein Fotograf bot fol­gen­den Erklärungsversuch an: Die Agentur Shotshop kauft die Bilder von Depositphotos als Abo, des­we­gen wür­den sie ja über Depositphotos ver­kauf wer­den. Zufriedenstellend wäre die­se gehirn­quet­schen­de Logik jedoch nicht.

Der Vorteil von Shotshop

Für Fotografen beson­ders ärger­lich ist auch das Verhalten von Shotshop. Die Berliner Agentur galt schon lan­ge als eine Agentur mit einem der kom­pli­zier­tes­ten Upload-​Verfahren und gleich­zei­tig sehr vie­len Ablehnungen. Besonders beliebt bei Shotshop ist der Ablehnungsspruch: „Für die Vermarktung durch Shotshop nicht geeig­net“. Der ergibt end­lich Sinn, denn natür­lich ist es für die Agentur lukra­ti­ver, das glei­che Material von Depositphotos zu bezie­hen und dort deut­lich weni­ger als die 35–67% Fotografenanteil  für nicht­ex­klu­si­ves Material zah­len zu müssen.

Nur die Spitze des Eisbergs?

Shotshop ist nicht die ein­zi­ge Agentur, wel­che Material von Depositphotos ver­kauft. Eine ande­re Agentur ist bei­spiels­wei­se die indi­sche Agentur ibudgetphoto.com. (Deposit-​Bilder wer­den dort unter dem Kürzel „DPPS_​BILDNUMMER“ geführt) Testkäufe wur­den schon getä­tigt, aber Abrechnungen bei Depositphotos sind bis­her nicht erfolgt. Nachdem Depositphotos auf wie­der­hol­te Fragen nach einer Liste von Vertriebspartnern nicht reagiert hat, steht die ban­ge Frage im Raum: Wie vie­le Agenturen ver­trei­ben noch Bilder von Depositphotos mit einem bil­li­gen Abo? Das wür­de viel­leicht end­lich erklä­ren, war­um der Abo-​Anteil bei Depositphotos so ver­dammt hoch ist.

Vertrauen in Partner

Üblicherweise läuft ein Deal zwi­schen meh­re­ren Bildagenturen so: Wenn eine Bildagentur das Bild einer ande­ren Bildagentur ver­kauft, tei­len sich bei­de Agenturen die Einnahmen 50:50 und der Fotograf bekommt von den 50% sei­nen ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Anteil ab. Läuft die Vertriebskette über meh­re­re Agenturen, ver­län­gert sich das und der Fotograf bekommt sei­nen Anteil nur von 25% oder 12,5%. Aber weni­ger als 1% ist schon eine star­ke Leistung.

Da wir als Fotografen kaum Kontrollmöglichkeiten haben, wel­che Agentur wel­che Bilder wann ver­kauft hat, müs­sen wir Vertrauen in die Bildagenturen haben. Depositphotos ver­spielt die­ses Vertrauen gera­de mas­siv. Und mein Bauch grum­melt schon wieder.

Habt ihr auch Bilder bei Depositphotos? Findet ihr die­se auch bei ande­ren Agenturen wie Shotshop wieder?

Stellungnahme von dpa Picture-​Alliance zu meinem Blog-Artikel

Vor ca. zwei Wochen hat­te ich hier im Blog über Abrechnungsprobleme bei eini­gen Bildagenturen geschrieben.

Mittlerweile habe alle drei im Artikel genann­ten Agenturen zu mei­nem Artikel Stellung genom­men. Hier ihre Aussagen:

Die Bildagentur Waldhäusl ver­öf­fent­lich­te am 1. Dezember einen Hinweis in deren Blog mit dem Titel „Prozedur für nicht abge­rech­ne­te Webverwendungen über Chromorange“.

Darin schreibt die Agentur:

Liebe Fotografen,

in letz­ter Zeit häu­fen sich Beschwerden, dass Bilder, die über Chromorange ver­mark­tet wer­den, auch nach lan­ger Zeit nicht abge­rech­net wur­den. Es han­delt sich dabei um Online-​Verwendungen im Jahr 2009.

Es scheint, dass eini­ge Verwendungen nicht rich­tig erfasst wur­den. Daher gelang­te in ein­zel­nen Fällen das Honorar nicht zu Chromorange und in wei­te­rer Folge auch nicht zu Ihnen.

Sammeln Sie Screenshots und URLs von Websites die nicht abge­rech­ne­te Bilder aus Ihrem Bestand zei­gen und mai­len Sie sie an uns. Wir wer­den die­se an Chromorange zur Abrechnung weiterleiten.

Wir ver­su­chen die­se Fälle so rasch wie mög­lich zu klä­ren und bedau­ern, dass eini­ge Bildverwendungen dadurch erst ver­spä­tet zur Auszahlung kommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!“

Der Geschäftsführer von Chromorange wie­der­um droh­te mir mit recht­li­chen Schritten, wenn ich ihn nament­lich nen­nen oder zitie­ren würde.

Die Marketing-​Managerin Nicole Hoffmann von der dpa Picture-​Alliance GmbH schrieb mir eine Mail, die ich hier wie­der­ge­ben darf:

Lieber Herr Kneschke,

mit Interesse haben wir Ihren Blogeintrag ver­folgt. Als Bildvermarktungsagentur ver­trei­ben wir unter ande­rem auch Bildmaterial, das wir von der Bildagentur Chromorange zur Vermarktung erhal­ten. Seien Sie ver­si­chert, dass wir alle uns bekann­ten Bildverwendungen zeit­nah und ord­nungs­ge­mäß mit der Agentur abrech­nen. Die Ausschüttung des Bildhonoraranteils erfolgt dabei zeit­gleich mit der Rechnungsstellung zum Kunden, so dass wir hier sogar in Vorleistung gehen. Eine Abrechnung setzt aller­dings vor­aus, dass uns die Nutzung des ent­spre­chen­den Bildes auch bekannt ist. Dies geschieht bei Zeitungen, Magazinen und deren online-​Auftritten nun ein­mal bran­chen­üb­lich durch Meldung der genutz­ten Bilder sei­tens der Publikationen, so dass es immer dann zu Verzögerungen im Ablauf kom­men kann, wenn die­se nicht zeit­nah erfolgt.

Es mag sein, dass Ihnen die­se vom Vertrauensverhältnis zwi­schen Agentur und Kunde gepräg­te Vorgehensweise nicht zweck­mä­ßig erscheint, wir haben aller­dings kei­nen Grund zur Annahme, dass die­ses seit Jahrzehnten übli­che Procedere nicht ziel­füh­rend ist. Da die Verwendungsmeldungen unse­rer Kunden in der Regel nicht maschi­nell erstellt wer­den, ist es denk­bar, dass Bilder über­se­hen oder mit fal­scher Bildnummer zurück­ge­mel­det wer­den. Sollte aus sol­chem Grunde ein­mal ein Bild nicht kor­rekt abge­rech­net wor­den sein, sind wir für jeden Hinweis dank­bar und wer­den selbst­ver­ständ­lich der­lei umge­hend korrigieren.

Auch wenn wir Ihre Verärgerung über schein­bar unab­ge­rech­ne­tes Bildmaterial ver­ste­hen kön­nen, ist uns nicht ganz ver­ständ­lich, war­um Sie Herrn Eckhardts Reaktion auf Ihren Anruf emo­tio­nal inter­pre­tie­ren. Als Vermarktungsagentur haben wir nicht nur kei­ne direk­te Geschäftsbeziehung mit den Fotografen bild­ge­ben­der Agenturen, noch ist es – und dafür bit­ten wir Sie um Verständnis – weder zuläs­sig, noch in Ihrem Sinne, ver­trieb­li­che Informationen tele­fo­nisch an nicht bekann­te Anrufer weiterzugeben.

Zu Ihrem Unverständnis bezüg­lich des nicht genann­ten Urhebers bei Bildverwendungen kön­nen Sie ver­si­chert sein, dass alle unse­re Kunden zur voll­stän­di­gen Nennung ver­pflich­tet sind. Sofern uns die Bilder jedoch ohne oder mit unvoll­stän­di­ger Nennung des Fotografen zur Vermarktung zur Verfügung gestellt wer­den, kön­nen auch unse­re Kunden über die vor­han­de­nen Informationen hin­aus kei­ne genaue Urhebernennung vornehmen.

Gerne ste­hen wir Ihnen für alle Ihre Rückfragen zur Verfügung und ver­blei­ben mit bes­ten Grüßen
Nicole Hoffmann“

Der schwar­ze Peter wird dem­nach von jeder Agentur wei­ter­ge­reicht, bis das Problem anschei­nend beim Kunden, in die­sem Fall dem Axel Springer Verlag zu lie­gen scheint. Ähnliches wur­de schon in den Kommentaren des Ausgangsartikels ver­mu­tet (Stichwort Push-FTP).

In der Zwischenzeit habe ich Herrn Waldhäusl gebe­ten, mei­ne Bilder aus den betrof­fe­nen Partner-​Agenturen zu ent­fer­nen, der die­ser Bitte auch ent­spro­chen hat.

Ob sich der geschil­der­te „Stau“ wirk­lich gelöst hat, wer­de ich in weni­gen Monaten sehen, wenn die Honorare der von mir gemel­de­ten, bis­her nicht abge­rech­ne­ten Fotos, end­lich ein­ge­gan­gen sind.

Update 8.12.2011: Der oben ver­link­te Blog-​Beitrag bei Waldhäusl scheint auf deren Seite ent­fernt wor­den zu sein.

Frag den Fotograf: Werden Fotolia-​Lizenzen rechtmäßig bei Pixers verkauft?

Gestern erhielt ich fol­gen­de Mail:

Hallo Robert,

Erst ein­mal Kompliment für dei­ne Seite! Es macht echt Spaß immer wie­der rein­zu­schau­en und dei­ne Artikel zu lesen! Und wahr­schein­lich ist es auch ange­bracht dir dafür zu dan­ken, dass du dir über­haupt die Mühe machst. Aber jetzt zu dem eigent­li­chen Grund wes­we­gen ich dir schrei­be. Über die Bildsuche bei Google habe ich her­aus­ge­fun­den, dass eini­ge mei­ner Bilder auf der Seite pixers.de als Fototapete, Bilder und Poster oder auch als Sticker ange­bo­ten wer­den. Die Tatsache, dass fast sämt­li­che Vorschaubilder Wasserzeichen von Fotolia ent­hal­ten mach­te mich stut­zig und ich schrieb die Betreiber direkt an, war­um dies so ist. Als Antwort erhielt ich, dass die Bilder bei Fotolia gekauft wür­den und die Wasserzeichen bei der Ware nicht mehr zu sehen sei. Nach kur­zer Recherche stell­te ich fest, dass dort meh­re­re Bilder zum Verkauf ange­bo­ten wer­den, die:

a) bei Fotolia nur als Standard Lizenz ver­kauft wur­den (wel­che ja für das ange­bo­te­ne Produkt nicht aus­rei­chen würde!?)

b) über­haupt noch nicht ver­kauft wurden

Ich neh­me an, dass die Betreiber der Seite die Vorschaubilder von Fotolia anbie­ten und dann im Bedarfsfall die Bilder schnell in ent­spre­chen­der Auflösung gekauft wer­den. Allerdings schein­bar ohne dar­auf zu ach­ten, ob sie wirk­lich als erwei­ter­te Lizenz ange­bo­ten werden.

Insgesamt macht das alles auf mich einen eher unse­riö­sen Eindruck und ich weiß auch nicht so recht, inwie­fern es recht­lich ok ist die Vorschaubilder von Fotolia zu zei­gen, nur um dann das „rich­ti­ge“ Bild bei Bedarf zu kau­fen, bzw. Bilder anzu­bie­ten, die defi­ni­tiv nicht in der rich­ti­gen Lizenz zu haben sind.

Die Seite rühmt sich damit 10 Millionen Bilder im Angebot zu haben, wobei ein abso­lu­ter Großteil von Fotolia stammt. Das sind Größenordnungen, die wahr­schein­lich nicht uner­heb­lich sind.

Ich habe die Betreiber der Seite bereits ange­schrie­ben und ihnen mit­ge­teilt, dass sie Bilder anbie­ten, die nicht kor­rekt lizen­ziert sein kön­nen und ich nicht glau­be, dass ich da ein Einzelfall bin. Eine Antwort habe ich dar­auf bis­her noch nicht erhal­ten und weiß nicht so rich­tig, wie ich mit der Geschichte wei­ter umge­hen soll. Ich dach­te, dass dich die­se Geschichte viel­leicht inter­es­sie­ren könn­te, da bei der gro­ßen Menge ange­bo­te­ner Bilder auch vie­le dei­ner Bilder betrof­fen sein könnte.

Ich wün­sche dir noch ein schö­nes Wochenende!
Mit freund­li­chen Grüßen.
Malte“

Malte ist nicht die ein­zi­ge, wel­che sich wun­dert, wie­so jemand kom­mer­zi­ell Bilder auf T‑Shirts, Poster oder Wandtapeten dru­cken darf, ohne dafür eine erwei­ter­te Lizenz zu kaufen.


Dabei ist die Sache ganz einfach:

Darf ein Endkunde bei Fotolia ein Foto mit einer Standardlizenz kau­fen und es sich selbst auf ein Poster dru­cken? Ja, darf er.

Darf die­ser Endkunde das Poster wei­ter­ver­kau­fen? Nein, mit einer Standardlizenz darf er das nicht. Mit einer Erweiterten Lizenz darf er das.

Wie Malte rich­tig fest­ge­stellt hat, kauft Pixers jedoch kei­ne Bilder mit Erweiterten Lizenzen und bie­tet sogar Bilder an, die kei­ne Erweiterte Lizenz haben. Ist das rech­tens? Ja.

Denn Pixers oder auch ande­re Fotolia-​Partner wie Bilderking nut­zen die Business-​API von Fotolia und agie­ren nicht als „Bildkäufer“, son­dern als eine Art „Vertriebspartner“.

Das heißt: Wer bei Pixers eine Fototapete oder Poster mit einem Fotolia-​Bild bestellt, der wür­de dafür eine nor­ma­le Standardlizenz benö­ti­gen. Diese kauft Pixers über die API im Namen des Kunden.

Aber war­um kauft der Postershop kei­ne Erweiterte Lizenz? Er könn­te. Für den Endkunden käme das glei­che bei raus. Aber der Postershop müss­te sich auf die belieb­tes­ten Motive kon­zen­trie­ren, weil es zu teu­er wäre, für Millionen von Bildern eine Erweitere Lizenz zu kau­fen. Außerdem könn­te er kei­ne Motive anbie­ten, die nicht mit einer Erweiterten Lizenz ver­füg­bar sind.

Unter dem Strich ist für Fotografen das ande­re Modell lukra­ti­ver. Hier zeigt der Postershop dem Endkunden die voll­stän­di­ge Bildauswahl, die er nicht lizen­ziert, son­dern nur über die API als Vorschau mit Wasserzeichen lädt. Wenn der Endkunde sich für ein Motiv ent­schie­den hat, bestellt der Postershop das Motiv als Standardlizenz.

Ein Rechenbeispiel: Wenn der Fotograf das Bild als Erweiterte Lizenz ver­kau­fen wür­de, bekä­me der dafür (bei einem Credit-​Preis von 100 Credits) je nach Ranking 20–46 Euro. Ich bekom­me zur Zeit 37 Euro. Bei einer Standardlizenz in XL (aus­rei­chend für einen Posterdruck) bekommt der Fotograf je nach Ranking 1,60 bis 3,68 Euro bei einem Startpreis von 1 Credit, bei 2 oder 3 Credits dop­pelt bzw. drei­fach so viel. Ich bekä­me bei einem 1‑Credit-​Bild 2,96 Euro oder bei einem 2‑Credit-​Bild 5,92 Euro. Das heißt, sobald der Postershop ein Foto 6x (2 Credits) oder 13x (1 Credit) ver­kauft hat, ist es für mich lukra­ti­ver, dass er tat­säch­lich die Standardlizenz nutzt und nicht die Erweiterte Lizenz. Außerdem kön­nen so Fotos ver­kauft wer­den, die nicht als Erweiterte Lizenz ange­bo­ten werden.

Fotolia ist übri­gens nicht der ein­zi­ge Anbieter, der sol­chen Vertriebspartner hat. Panthermedia zum Beispiel hat auch über 10 „Sonderprojekte“, die nach dem glei­chen Muster funk­tio­nie­ren. Der Unterschied zu Fotolia ist jedoch, dass der Fotograf jedes Partnerprogramm deak­ti­vie­ren kann, aber auch pro Verkauf meist weni­ger erhält als wenn der Kunde das Bild direkt bei Panthermedia kau­fen wür­de. Bei Fotolia hin­ge­gen erhält der Fotograf die glei­che Kommission wie bei einem Direktverkauf. Auch bei istock­pho­to gibt es ähn­li­che Konstruktionen.

Soweit die Theorie. In der Praxis sind vor allem Motive betrof­fen, wel­che sich auch für den Druck auf Poster, Leinwände, Postkarten und so wei­ter eig­nen. Das sind zum Beispiel Blumen, Landschaften, Wolken, Städteansichten oder nied­li­che Tiere. Business-​Motive oder People-​Aufnahmen sind sel­te­ner betroffen.

Kann man als Fotograf ver­hin­dern, dass die eige­nen Bilder über die API bei Vertriebspartnern ange­bo­ten wer­den? Nein. Es exis­tiert lei­der kei­ne Wahlmöglichkeit. Andererseits: Der Kunde dürf­te sowie­so das Foto nor­mal bei Fotolia lizen­zie­ren und dann selbst beim Postershop hoch­la­den, um sich sein pri­va­tes Plakat dru­cken zu las­sen. Die API erleich­tert die­sen Vorgang nur.

Update 10.10.2011: Fotolia hat mich eben noch auf eini­ge Details zur API hin­ge­wie­sen. Alle Unternehmen, wel­che die­se Business-​API in Anspruch neh­men wol­len, müs­sen vor­her bei Fotolia einen Antrag stel­len, wer­den über­prüft und müs­sen dann frei­ge­schal­tet wer­den, damit das funk­tio­niert. Es ist jedoch nicht erlaubt, ohne so eine API Fotolia-​Vorschaubilder zu nut­zen, um dann bei einer even­tu­el­len Bestellung noch schnell eine Lizenz zu kau­fen. Meist kann man sehen, dass eine API benutzt wird, wenn auf der Partner-​Webseite zum Beispiel dyna­misch im Bilderpool gesucht wer­den kann, da die Suchbegriffe mit von der API über­ge­ben wer­den. Wer Webseiten fin­det, wel­che ver­mut­lich kei­ne API-​Anbindung haben, aber Fotolia-​Vorschaubilder zei­gen, kann die­se ger­ne an Fotolia mel­den, die sich dann dar­um kümmern.

Was sagt ihr dazu? Unübersichtlich oder sinn­vol­les Vertriebsmodell?