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Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?

Am Montag habe ich über die neue Suchfunktion bei Google Images berich­tet, mit der Fotografen leicht ihre Bilder im Internet fin­den können.

Viele Leser haben das aus­pro­biert und eben­falls Treffer gehabt. Einige haben auch eini­ge ille­ga­le Verwendungen ihrer Fotos gefun­den. Nicole schrieb als Kommentar, dass sie Fotos ihrer Schwester bei frem­den Leuten als Facebook-​Profil gefun­den habe. Da kommt natür­lich die Frage auf, was man dage­gen tun kann.

So frag­te mich Petra via Facebook:

dan­ke, hab das eben aus­pro­biert, ich hab da jeman­den in est­land gefun­den, der eines mei­ner bil­der als sei­nes ausgibt…was mach ich jetzt am bes­ten? schreib ich ihn an?“

und auch Dirk schrieb in sei­nem Kommentar zum obi­gen Artikel:

habe die Suchfunktion eben ein­mal getes­tet und war per­plex … ich habe doch ein paar mei­ner Bilder auf „frem­den“ Seiten gefun­den. Jetzt ist erst ein­mal die Aufforderung ver­schickt wor­den, die Bilder zu ent­fer­nen. Wie geht es wei­ter, wenn die­ser Aufforderung nicht nach­ge­kom­men wird (bspw. bei einer Homepage in Spanien)? Kann mir jemand da eine ein­fa­che aber effek­ti­ve Loesung ans Herz legen?“


Deshalb will ich heu­te eini­ge Tipps geben, was in sol­chen Fällen zu tun ist. Wie bei Rechtsthemen üblich, muss ich jedoch dar­auf hin­wei­sen, dass ich kei­ne Rechtsberatung geben kann und darf und jeder im Einzelfall selbst ent­schei­den muss, wel­che Schritte die rich­ti­gen sind und not­falls Beratung bei einem Anwalt suchen sollte.

Wurde mein Bild geklaut oder gekauft? Wie kann ich das feststellen?

Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Bei man­chen Bilder ist es sehr ein­fach fest­zu­stel­len, ob eine Urheberrechtsverletzung vor­liegt. Wenn der Fotograf das Bild weder ver­kauft, noch ver­schenkt oder selbst die Erlaubnis zur Nutzung erteilt hat, ist die Nutzung wahr­schein­lich ille­gal. Wenn der Fotograf das Foto über eine Bildagentur ver­kauft, ist es das schwie­ri­ger. Hier muss der Fotograf die Agentur fra­gen, ob der betref­fen­de Nutzer das Bild lizen­ziert hat. Beim Vertrieb über vie­le Bildagenturen, vor allem im Microstockbereich mit deren hohen Verkaufszahlen, wird es noch kom­pli­zier­ter. Hier ist eine Excel-​Tabelle zur Fotoverwaltung unver­zicht­bar, damit der Fotograf weiß, wel­che Bilder bei wel­chen Agenturen ange­bo­ten wer­den. Wenn Verdachtsmomente bestehen, dass eine Nutzung ille­gal sei, muss jede die­ser Agenturen, wel­che Verkäufe des Bildes gemel­det hat, gefragt werden.

Was sind Verdachtsmomente, dass ein Foto geklaut wurde?

  • Das Wasserzeichen einer Bildagentur ist noch zu sehen
  • Die Stellen, an denen das Wasserzeichen der Agentur zu sehen gewe­sen wäre, sehen retu­schiert aus
  • Das Bild wird genau in der Thumbnail-​Größe genutzt, in der die Bildagenturen es anzeigen
  • Das Foto wur­de so beschnit­ten, dass die Wasserzeichen nicht mehr auf dem Bild sind
  • Es wird ein fal­scher Fotografenname oder eine fal­sche Quelle als Bildcredit angegeben
  • Es wird bei redak­tio­nel­len Verwendungen kei­ne Quellenangabe genannt (was an sich meist ein Verstoß gegen die meis­ten Bildagentur-​AGBs ist)
  • Das Bild wird für ille­ga­le, por­no­gra­fi­sche oder dif­fa­mie­ren­de Zwecke benutzt

Wie der Name schon sagt, sind das nur Verdachtsmomente, aber je mehr davon zusam­men­kom­men, des­to höher ist die Wahrscheinlichkeit. Wenn übri­gens jedoch der rich­ti­ge Fotografenname und eine Agentur als Quelle ange­ge­ben wird, ist das jedoch meist (nicht immer) ein Hinweis dar­auf, dass das Foto kor­rekt lizen­ziert wur­de. Manchmal ver­ste­cken sich Hinweise auch im Dateinamen oder der Bildbeschreibung. Wenn man im Internet-​Browser mit der rech­ten Maustaste auf ein Foto klickt und dann „Eigenschaften“ (Internet Explorer) oder „Grafik-​Infos anzei­gen“ (Firefox) klickt, wird der Dateneiname und die Beschreibung sicht­bar. Stünde dann bei­spiels­wei­se „robert-kneschke-shutterstock.jpg“ dort, wür­den mei­ne Alarmglocken nicht so laut läu­ten wie bei „jappy-funny-people.jpg“.

Wenn der Fotograf sich rela­tiv sicher ist, dass das Bild geklaut wur­de, gibt es meh­re­re Möglichkeiten. Üblich sind fol­gen­de Schritte.

Vier Schritte nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

  1. Beweissicherung
    Zuerst soll­ten immer die Beweise gesi­chert wer­den. Dazu macht man einen Screenshot der Seite mit dem betref­fen­den Foto, einen Screenshot vom Impressum der Seite und einen Ausdruck der Seite. Zusätzlich bit­tet man eine wei­te­re Person als Zeugen, das eben­falls zu tun, weil Screenshots rela­tiv leicht zu fäl­schen sind und die­se mit einem Zeugen vor Gericht bes­ser Bestand haben. Außerdem soll­te man etwas schau­en, ob nicht noch an ande­ren Stellen das glei­che Foto oder ande­re Fotos des Fotografen ille­gal genutzt wer­den. Die oben erwähn­te Google Bildersuche oder TinEye oder Photopatrol eig­nen sich dafür gut.
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  3. Analyse der Lage
    Jetzt heißt es nach­den­ken: Wer hat das Bild ille­gal genutzt und war­um? War es eine Privatperson in einem Forum, die das Motiv schön fand, eine inter­na­tio­na­le Hotelkette, die damit wirbt, ein Ebayhändler, der damit Produkte ver­kauft oder ein ande­rer Fotograf, der das Bild als sein eige­nes aus­gibt? Einige die­ser Fragen wer­den auch im Buch „Fotografie und Recht“* behan­delt. Die Fragen, die sich ein Fotograf beant­wor­ten soll, sind folgende: 
    • Ist der Bilderdieb eine Privatperson, min­der­jäh­rig, eine Firma, eine öffent­li­che Einrichtung oder gänz­lich unbekannt?
    • In wel­chem Land ist der Bilderdieb bzw. die Webseite mit dem ille­gal genutz­ten Bild ansässig?
    • Wird das Bild in gewinn­ori­en­tier­ter Absicht benutzt?
    • Wird das Bild (abge­se­hen vom Bilderdiebstahl selbst) für ille­ga­le, dif­fa­mie­ren­de oder por­no­gra­fi­sche Zwecke benutzt?
    • Wie lan­ge ist das Bild schon online?
    • Wenn der Nutzer das Bild kor­rekt lizen­ziert hät­te, wie viel hät­te er dafür bezah­len müssen?
    • Wurde der Urheber (Fotograf) genannt oder nicht?

    All die­se Fragen ent­schei­den zum einen, wie ein­fach es ist, die ver­ant­wort­li­che Person haft­bar zu machen und ob es sich finan­zi­ell loh­nen wür­de. Um die­se Details raus­zu­fin­den, lohnt sich bei­spiels­wei­se manch­mal eine kos­ten­lo­se Whois-​Abfrage, ein Blick ins Internet-​Archiv und ande­re Recherche-​Methoden, die hier zu weit gehen wür­den. Je nach Ausgangslage kann der Fotograf jetzt ver­schie­de­ne Schritte ein­lei­ten, die grob in drei Richtungen gehen.

     

  4. Weg 1: Anwalt suchen und gericht­li­che Auseinandersetzung
    Wenn eine Firma ein Bild klaut und damit Werbung macht, ist es am sinn­volls­ten einen Anwalt ein­zu­schal­ten. Hier gilt es jedoch ers­tens dar­auf zu ach­ten, dass der Anwalt Spezialist für Urheberrecht und Internetrecht ist und zwei­tens gute Konditionen anbie­ten kann. Je nach Verhandlungsgeschick unter­schei­det sich die Honorarhöhe beim Misserfolg beacht­lich. Bei Erfolg wird das Honorar in der Regel vom Bilderdieb bezahlt wer­den müs­sen, was aber auch nicht immer der Fall sein muss, zum Beispiel, wenn die­ser im Ausland sitzt. Eine ers­te Einschätzung des Falls machen vie­le Anwälte jedoch kos­ten­los, wenn der Fotograf in der Lage ist, die Punkte 1 und 2 die­ser Liste halb­wegs zu beantworten.Der Anwalt wird in der Regel erst eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung ver­schi­cken. Wird die­ser Folge geleis­tet, ist die Sache erle­digt und der Fotograf bekommt sein Geld und das Foto wird je nach Absprache ent­fernt oder nach­träg­lich lizen­ziert. Geschieht das nicht, kann der Anwalt den Nutzer vor Gericht brin­gen. Ab da wird es teu­er, wes­halb Anwalt und Fotograf über­le­gen müs­sen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass beim Bilderdieb auch was zu holen ist.
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  6. oder Weg 2: Direkter Kontakt mit dem Bilderdieb
    Erst nach­dem die Beweise gesi­chert wur­den, kann der Fotograf mit dem Bilderdieb Kontakt auf­neh­men und ent­we­der dar­um bit­ten, das Foto zu ent­fer­nen, kor­rekt zu ver­lin­ken und/​oder nach­träg­lich eine Lizenzgebühr zu zah­len. Manche Fotografen wer­den dann wild beschimpft und belei­digt, ande­re Bilderdiebe tau­chen ab und ver­su­chen, ihre Spuren zu besei­ti­gen und ande­re bit­ten um Entschuldigung und zah­len ein­sich­tig die Nutzungsgebühr. Der Fotograf muss hier selbst ent­schei­den, was einer Meinung nach gesche­hen soll. Manchmal bit­te ich nur, dass ein Link zu mei­ner Seite gesetzt wird, manch­mal bit­te ich um Entfernung des Fotos, manch­mal stel­le ich eine Rechnung. Oder manch­mal schal­te ich gleich einen Anwalt ein (Schritt 3), wenn mir die Nutzung zu dreist erscheint. Auch wenn im ers­ten Moment Wut und Ärger über­wie­gen mögen, soll­te eine Ansprache sach­lich und freund­lich erfolgen.
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  8. oder Weg 3: Technische Beschwerden
    Manchmal ist es nicht mög­lich, den Bilderdieb zu iden­ti­fi­zie­ren, weil er das Foto bei­spiels­wei­se anonym zu Flickr, Jappy, Kwick, Deviantart, Tumblr oder Filehostern hoch­ge­la­den hat. Viele Foren, Communites, Filehoster and ande­re Webseiten, die anony­me Inhalte erlau­ben, haben im Kleingedruckten ste­hen, dass urhe­ber­recht­li­che Inhalte gegen ihre Geschäftsbedingungen ver­sto­ßen und nicht hoch­ge­la­den wer­den dür­fen. Meist reicht eine kur­ze Mail mit einem Nachweis (z.B. Link zum Originalbild auf der Fotografenwebseite), damit das Bild von der Plattform ent­fernt wird. Ein hilf­rei­cher Stichpunkt ist hier der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) und die dazu­ge­hö­ri­ge „Takedown Notice“. Hier eine eng­li­sche Anleitung dafür.
    Auf ähn­li­chem Weg kann man auch Google, Google Images oder ande­re Suchmaschinen dazu brin­gen, dass das Bild nicht mehr bei der Suchmaschine ange­zeigt wird und so das Risiko einer Weiterverbreitung ver­rin­gert wird.

Wie geht ihr vor, wenn ihr einen Bilderdiebstahl eurer Fotos bemerkt? Was für Erfahrungen habt ihr gemacht?

Wenn Euch die­ser Artikel gehol­fen hat, freue ich mich über einen Klick auf den Flattr-​Button unter die­sem Text.

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Die sechs Nachteile von Exklusivität für Fotografen in Bildagenturen

Was sind die Nachteile, wenn ein Fotograf Bilder exklu­siv nur über eine Bildagentur anbie­tet? Letztes Mal hat­te ich hier die sie­ben Vorteile auf­ge­lis­tet, wel­che für Exklusivität spre­chen. Heute wid­men wir uns den sechs Nachteilen.

  1. Abhängigkeit von Marktschwankungen
    Der Bildermarkt ändert sich schnell, der Microstock-​Bereich noch schnel­ler. Ständig erschei­nen neue Agenturen auf der Bildfläche, ande­re ver­schwin­den wie­der (erin­nert sich noch jemand an „Lucky Oliver“?), die Honorare und Preise sind stän­di­gen Schwankungen unter­wor­fen. Wer da nur auf ein Pferd setzt – sprich: exklu­siv bei einer Bildagentur ver­kauft – ist die­sen Schwankungen hilf­los aus­ge­lie­fert. Denken wir nur an die Honorarkürzungen von istock­pho­to oder Fotolia. Während nicht-​exklusive Fotografen eine Agentur nicht mehr belie­fern und sich lie­ber auf lukra­ti­ve­re kon­zen­trie­ren kön­nen, sind einem Exklusivfotografen wegen Kündigungsfristen, Upload-​Limits und Arbeitsaufwand meist die Hände gebunden. 

    Die Marktschwankungen betref­fen­a­ber nicht nur den Bildermarkt, son­dern auch die Währungen. Bei der Belieferung nur einer Agentur ist der Fotograf bei der Höhe sei­ner Einnahmen kom­plett abhän­gig von den wech­seln­den Wechselkursen. Da mich jedoch ca. die Hälfte der Agenturen in Euro und die ande­re Hälfte in Dollar aus­zahlt, glei­chen sich für mich die­se Schwankungen gut aus.

  2. Schlechtere Marktübersicht
    Ähnlich wie beim ers­ten Punkt haben exklu­si­ve Fotografen einen Nachteil, was die Marktübersicht angeht. Das betrifft zum einen kon­kret die Umsatzentwicklung, die Fotografen mit einem ähn­li­chen Portfolio bei ver­schie­de­nen Agenturen genau­er ver­glei­chen kön­nen. Dazu kom­men Informationen aus den Agentur-​Foren, zu Bestsellern, belieb­ten Suchbegriffen und so weiter. 

    Wenn ich mit exklu­si­ven istock-​Fotografen rede, mer­ke ich bei­spiels­wei­se oft, dass die­se den­ken, es sei unglaub­lich kom­pli­ziert, bei vie­len Agenturen par­al­lel Bilder hoch­zu­la­den, weil das bei istock­pho­to man­gels FTP-​Zugang und wegen deren kon­trol­lier­ten Vokabulars viel zeit­auf­wän­di­ger ist. Das ver­zerrt die Entscheidung, ob es sich loh­nen wür­de, viel­leicht doch lie­ber sei­ne Bilder wei­ter zu streu­en. Viele Informationen kön­nen sich exklu­si­ve Fotografen auch im Internet selbst zusam­men­su­chen, aber spä­tes­tens bei genau­en Geschäftszahlen wie Umsatz, RPI oder RPD haben sie immer einen Nachteil.

    Bei mir kommt hin­zu, dass ich mitt­ler­wei­le vie­le Mitarbeiter und Inhaber von Bildagenturen per­sön­lich ken­ne und die­se mir manch­mal inter­ne Details erzäh­len, weil sie wis­sen, dass ich ver­trau­lich damit umge­hen kann. Wäre ich ein exklu­si­ver Fotograf, wür­de nur eine Agentur ihr Wissen mit mir teilen.

  3. Keine Risikostreuung bei unter­schied­li­chen Bildmotiven
    Wenn ich ver­glei­che, wel­che Motive sich bei wel­chen Bildagenturen am bes­ten ver­kau­fen, fällt mir immer eins auf: Obwohl jede Agentur fast die glei­chen Bilder von mir anbie­tet, ver­kau­fen sich die­se je nach Agentur ganz unter­schied­lich. Ein Foto bei Shutterstock, was mir dort bis­her eine drei­stel­li­ge Summe ein­ge­bracht hat, wur­de von Fotolia noch gar nicht ver­kauft. Und andersrum. 

    Das scha­det einem exklu­si­ven Fotografen zwei­er­lei: Erstens ver­passt er viel­leicht einen neu­en Bestseller, weil er das Foto bei der fal­schen Agentur hoch­lädt und zwei­tens wiegt er sich in trü­ge­ri­scher Sicherheit zu wis­sen, wel­che Motive ver­käuf­lich sind. Letzteres fin­de ich viel wich­ti­ger, weil sich die Schwankungen unter­schied­li­cher Motive unter dem Strich sicher aus­glei­chen. Zu wis­sen, wel­che Motive poten­ti­el­le Goldgruben sind ist jedoch unschätzbar.

  4. Kein Direktverkauf möglich
    Exklusivverträge sehen im Detail unter­schied­lich aus. Oft ver­bie­ten sie jedoch einen Direktverkauf, manch­mal kom­plett, manch­mal nur die RF-​Lizenzen. Istockphoto ver­bie­tet sei­nen Exklusivfotografen sogar den Verkauf der abge­lehn­ten Bilder, die dann unge­nutzt auf der Festplatte schlum­mern müs­sen, wäh­rend sie bei einer ande­ren Agentur viel­leicht zum Bestseller gewor­den wären (sie­he 3.). 

    Wenn mich ein Kunde anspricht, kann ich ihm über mei­nen Bildershop ein Motiv direkt ver­kau­fen und erhal­te 100% des Bildpreises. Wer das gesuch­te Motiv zum Beispiel bei istock­pho­to exklu­siv anbie­tet, muss den Kunden dort­hin schi­cken und erhält nur 20–45% der Einnahmen.

  5. Agenturen wer­den durch Exklusivität gestärkt
    Mitarbeiter von Bildagenturen wer­den in die­sem Punkt kei­nen Nachteil erken­nen kön­nen. Für Fotografen ist es aber sehr rele­vant. Je mehr exklu­si­ve Bilder eine Agentur hat, des­to bes­ser und fes­ter kann sie Kunden, Partneragenturen und Fotografen an sich bin­den. Das bedeu­tet jedoch auch, dass die Bildagentur mehr Macht bekommt. Wenn sie dann Verträge oder Honorare zum Nachteil der Fotografen ein­sei­tig ändert, sind den Fotografen die Hände gebunden.
  6. Nicht-​Exklusivität kann lukra­ti­ver sein
    Kommen wir zu einem der gewich­tigs­ten Argumente gegen Exklusivität, auch wenn bei die­sem Punkt die Meinungen stark aus­ein­an­der gehen. Ich glau­be: Wenn Fotografen es gut anstel­len, ist Nicht-​Exklusivität finan­zi­ell loh­nen­der. Diese Aussage wird immer unbe­wie­sen blei­ben, weil es nur eine ver­gleichs­ba­sier­te „was wäre, wenn“-Annahme ist. 

    Ich habe für mich jedoch genug Umsatzzahlen vie­ler Bildagenturen. Ich ver­die­ne eine gute vier­stel­li­ge Summe bei Fotolia, aber: Es sind weni­ger als 50% mei­ner gesam­ten Agentureinnahmen. Selbst wenn ich also durch eine Exklusivität bei Fotolia das Doppelte ver­die­nen wür­de, hät­te ich Umsatzeinbußen. Nicht ein­ge­rech­net sind noch die zweit­ran­gi­gen Einnahmen durch Buchverkäufe, den Blog und so wei­ter, die dann eben­falls gerin­ger aus­fal­len würden.

    Die Top-​Stockfotografen schei­nen es ähn­lich zu sehen: Yuri Arcurs, Andres Rodriguez, Ron Chapple (iofo­to), James Steidl (jgroup), Cathy Yeulet (mon­key­busi­nessimages), Iryna Kurhan, Dmitriy Shironosov (press­mas­ter), Jean-​Marie Guyon (CandyBox Photography), alle blei­ben lie­ber nicht-​exklusiv; und ich bin mir sicher, dass sie alle mehr als ein­mal Exklusivangebote bekom­men haben.

Der Wechsel ist schwer

Ein Punkt, der sowohl exklu­si­ve als auch nicht-​exklusive Fotografen glei­cher­ma­ßen trifft, ist der schwe­re Wechsel zwi­schen bei­den Modellen: Viele Fotografen belie­fern anfangs meh­re­re Bildagenturen – auch des­halb, weil istock­pho­to eine Exklusivität erst ab 250 Verkäufen anbie­tet – und wenn sie sich spä­ter für einen Exklusivvertrag ent­schei­den, müs­sen sie ihre Bilder bei ande­ren Agenturen löschen. Es fällt schwer, ein Portfolio zu löschen, was einem Geld bringt. Auch die Zeit des Hochladens und Einpflegens in die Agenturen wäre dann ver­schenkt. Einige Bildagenturen wie Dreamstime ver­bie­ten es auch, mehr als 70% der Bilder zu löschen, die weni­ger als sechs Monate in der Agentur zum Verkauf ste­hen. Macrostock-​Agenturen haben da in der Regel noch län­ge­re Vertragslaufzeiten von ein, zwei oder sogar drei Jahren.

Auch die Kündigung einer Exklusivität wird einem nicht leicht gemacht. Mit dem Verzicht auf die Exklusivität wür­de der Umsatz sofort um min­des­tens die Hälfte schrump­fen und dann dau­ert es je nach Portfolio-​Größe unter­schied­lich lan­ge, die­se Bilder bei ande­ren Agenturen hoch­zu­la­den und dort Verkäufe zu erzielen.

Exklusiv oder nicht? Wie soll ich mich entscheiden?

Für mich über­wie­gen vor allem die ers­ten bei­den und der letz­te Nachteil alle Vorteile der Exklusivität. Deswegen habe ich mich gegen Exklusivität ent­schie­den. Vor allem für Teilzeit-​Stockfotografen kann jedoch der Zeit-​Vorteil aus­schlag­ge­bend sein, sich dafür zu ent­schei­den. Das muss jeder für sich selbst abwägen.

Jetzt seid ihr dran: Warum habt ihr euch für oder gegen Exklusivität ent­schie­den? Habt ihr es bereut? Welche Änderungen habt ihr nach einem Wechsel fest­ge­stellt? Welche Vor- oder Nachteile sind für Euch am gewichtigsten?

Die sieben Vorteile von Exklusivität für Fotografen in Bildagenturen

Warum bin ich nicht exklu­siv bei einer Bildagentur? Manchmal wer­de ich von Lesern mei­nes Buches „Stockfotografie“* gefragt, war­um ich mei­ne Fotos nicht exklu­siv über eine Agentur ver­kau­fen las­se. Im Buch lis­te ich einen Teil mei­ner Umsätze pro Agentur auf. Mit Abstand am meis­ten ver­die­ne ich zur Zeit bei Fotolia*. Deshalb bekom­me ich ab und zu Mails wie die­se von Lukas:

Ich bin neu bei der Stockfotografie seit November 2010 und habe mir jetzt ihr Buch Stockfotografie gekauft und bin fleis­sig am Lesen und ler­nen. Ich habe vor­hin gera­de die Verkaufszahlen der ein­zel­nen Fotografen, wie auch Ihnen kurz über­flo­gen und ich stel­le mir jetzt eine kur­ze Frage: Sie ver­die­nen bei Fotolia deut­lich mehr als bei allen ande­ren, war­um bie­ten Sie dort ihre Bilder nicht gleich voll-​exklusiv an? Der Aufwand wäre doch viel gerin­ger und der Verdienst etwa gleich hoch?“

Meine Antwort in Kurzform ist immer: Es hat sei­ne Gründe. Heute will ich die­se Gründe aber aus­führ­lich beleuch­ten und erklä­ren, wann es auch sinn­voll sein kann, sich exklu­siv an eine Agentur zu binden.

Vorher jedoch eine Begriffsbestimmung: Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Exklusivität, zum Beispiel Bildexklusivität, Preisexklusivität oder Fotografenexklusivität. Die Unterschiede erläu­te­re ich in mei­nen Buch genau­er, kurz nur: In die­sem Text geht es um die Fotografenexklusivität, bei der sich der Fotograf ver­pflich­tet, alle sei­ne Fotos nur über die eine Agentur anzu­bie­ten. Einige der Punkte las­sen sich aber auch auf eine Bildexklusivität bezie­hen, bei der der Fotograf sich bereit erklärt, nur bestimm­te Bilder exklu­siv über eine Agentur zu vertreiben.


Konkret gibt es bei den ein­zel­nen Verträgen Ausnahmen und Unterschiede, des­we­gen vor der Entscheidung für oder gegen Exklusivität bei einer Agentur den Exklusivvertrag auf­merk­sam mit Hinblick auf die unten auf­ge­zähl­ten Punkte lesen.

Was sind die Vorteile von Exklusivität bei einer Bildagentur?

  1. Zeitersparnis
    Dieser Punkt liegt auf der Hand. Wer nur eine Agentur, statt – wie ich – mehr als 15 belie­fert, spart dadurch viel Zeit. Durch eine Optimierung des Workflows und Verwendung von IPTC und FTP lässt sich zwar viel Zeit spa­ren, aber es ist immer schnel­ler und ein­fa­cher, sei­ne Fotos nur an eine Agentur zu senden.
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  3. Optimierung von Verschlagwortung und Bildqualität
    Jede Agentur ach­tet auf ande­re Details bei der Bewertung von Bildern: Schärfe, Bildrauschen, chro­ma­ti­sche Aberration usw. Wer nur eine Agentur hat, kann sich bei der Retusche ganz dar­auf kon­zen­trie­ren, wo sei­ne Agentur am kri­tischs­ten ist und die­se Bildfehler bevor­zugt kor­ri­gie­ren. Auch das spart Zeit, führt manch­mal aber dazu, dass man mit der Zeit betriebs­blind wird und ande­re Bildfehler nicht mehr als so stö­rend wahr­ge­nom­men werden. 

    Auch die Verschlagwortung kann der exklu­siv belie­fer­ten Agentur ange­passt wer­den. Das betrifft sowohl die Menge der Suchbegriffe, die Sprache (deutsch, eng­lisch, fran­zö­sisch, ande­re Sprachen?) und vie­le Details, die sich ansons­ten bei vie­len Agenturen unter­schei­den: Soll nur Einzahl oder auch Mehrzahl ver­wen­det wer­den? Werden Verben gebeugt oder nur im Infinitiv gebraucht? Sind Markennamen oder Redewendungen erlaubt?

    Viele exklu­si­ve Fotografen kön­nen die­sen Vorteil zu ihren Gunsten noch wei­ter aus­bau­en, wenn sie ihre Kenntnisse über die Funktionsweise der agen­tur­in­ter­nen Suchfunktion ver­tie­fen. Die meis­ten Bildagenturen schüt­zen ihren Suchalgorhythmus wie einen gehei­men Schatz, aber durch eige­ne Tests oder Erfahrungsberichte in Foren (agen­tur­in­tern oder exter­ne Foren wie micros­tock­group oder Foto-​Talk) lässt sich viel raus­fin­den: Wie geht die Suche mit Bindestrichen, Umlauten oder Sonderzeichen um? Nach wel­chen Prinzipien über­setzt die Suche? Gibt es ein kon­trol­lier­tes Vokabular?

     

  4. Bessere Rechtekontrolle
    Ein Fotograf fin­det eins sei­ner Fotos auf einer dubio­sen Internetseite. Die Art der Nutzung gefällt ihm nicht. Womöglich wur­de das Foto sogar gestoh­len. Ein nicht-​exklusiver Fotograf müss­te jetzt bei allen Bildgenturen, bei denen er das Foto anbie­tet, her­aus­fin­den, ob es ord­nungs­ge­mäß lizen­ziert wur­de. Wenn es nicht gekauft, son­dern gestoh­len wur­de, muss der Fotograf meist selbst tätig wer­den, weil jede Agentur sagen kann: „Ach, das Bild kam nicht von uns, das bie­ten sie doch auch bei der Konkurrenz an“.Ein exklu­si­ver Fotograf hat es deut­lich ein­fa­cher: Das Foto wird nur bei einer Agentur ange­bo­ten, dem­nach muss der poten­zi­el­le Dieb es dort gefun­den haben. Die Agentur kann dann die eige­ne Rechtsabteilung, wel­che Routine besitzt, auf den Fall ansetzen.
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  6. Keine Preiskonkurrenz und höhe­re Preise
    Wer sei­ne Fotos nur bei einer Agentur anbie­tet, kann klar sagen, wie viel die Bilder kos­ten. Bei einer Belieferung von vie­len Agenturen kön­nen Käufer über­le­gen: Das Bild in Web-​Auflösung kos­tet bei Agentur X am wenigs­ten, bei Agentur Y habe ich sowie­so ein Abo, bei Agentur Z kos­tet die Merchandising-​Lizenz weni­ger. Gefällt dem Kunden ein Bild so gut, dass er unbe­dingt genau die­ses, kein ähn­li­ches, will, ist er bei exklu­si­ven Fotos eher bereit, einen höhe­ren Preis zu zah­len, weil er die Bildagenturen nicht „gegen­ein­an­der aus­spie­len“ kann. 

    Das wis­sen auch die Bildagenturen und ver­kau­fen des­we­gen ihre exklu­si­ven Fotos oft auch teu­rer. Bei istock­pho­to kos­ten exklu­si­ve Fotos 50–100% mehr, bei Fotolia kön­nen exklu­si­ve Fotografen selbst ent­schei­den, ob sie ihre Preise höher set­zen wol­len, bis zu einer Verdreifachung der nor­ma­len Preise ist möglich.

     

  7. Bessere Positionierung in den Suchergebnissen
    Vor kur­zem hat die Firma Lookstat ein Experiment gemacht: Wie stark wer­den die Fotos von Exklusivfotografen bei den Suchergebnissen von istock­pho­to bevor­zugt? Das Ergebnis ist erhel­lend: Die Bilder von exklu­si­ven Fotografen wer­den ca. vier Mal häu­fi­ger als die von nicht-​exklusiven Fotografen ange­zeigt. Das führt zu mehr Verkäufen und mehr Einnahmen der Exklusivfotografen.Dieser Vorteil ist umso stär­ker aus­ge­prägt, je mehr Motive die Bildagentur zur Suchanfrage im Archiv hat, zum Beispiel bei Exklusivfotografen, die vie­le Business‑, Lifestyle- oder Wellness-​Fotos anbie­ten. Logisch: Sind bei einem Thema nur weni­ge Fotos vor­han­den, muss häu­fi­ger auf das Material der nicht-​exklusiven Fotografen zurück­ge­grif­fen werden. 

    Bei ande­ren Agenturen ist das Missverhältnis nicht so krass, aber den­noch bemerk­bar. So ver­die­nen zum Beispiel Fotografen, die sich exklu­siv bei Fotolia ver­pflich­ten, unge­fähr dop­pelt so viel pro Bild wie nicht-​exklusive Fotografen. Bei Dreamstime kön­nen Fotografen sich sogar aus­rech­nen las­sen, wel­che Mehreinnahmen sie durch eine Exklusivität dort gene­rie­ren könn­ten. Bei mir wären das ca. 20% mehr pro Abo-​Verkauf, 86% mehr pro Credit-​Verkauf und unter dem Strich ca. dop­pelt so hohe Einnahmen wie bis­her. Auch hier wie­der die Formel „Exklusivität-​Einnahmen = Nichtexklusivität-​Einnahmen x 2“.

     

  8. Bessere Honorarbeteiligung
    Die erwähn­ten Mehreinnahmen sind nicht nur ein Ergebnis bes­se­rer Positionierung bei den Suchergebnissen, son­dern auch durch eine bes­se­rer Honorarbeteiligung. In der Regel zahlt jede Bildagentur, wel­che bei­de Modelle (exklusiv/​nicht-​exklusiv) anbie­tet, den exklu­si­ven Fotografen mehr Prozente des Umsatzes aus. Bei istock­pho­to erhal­ten Fotografen dann statt 15–20% sagen­haf­te 20–45% der Einnahmen. Bei Fotolia sind es 42–63% für Exklusivfotografen statt 25–46%. Dreamstime schüt­tet 60% statt 25–50% aus. Einige Macrostock-​Agenturen akzep­tie­ren nur exklu­si­ve Fotografen oder Bilder und haben des­we­gen kei­ne unter­schied­li­chen Honorare.Die Honorarbeteiligung muss jedoch rela­tiv gese­hen wer­den. Es hilft wenig, wenn eine Agentur 90% dem Fotografen der Einnahmen ver­spricht, jedoch kaum Verkäufe gene­riert. Deswegen lohnt sich ein Exklusivvertrag nur mit gro­ßen Bildagenturen, die regel­mä­ßig vie­le Umsätze erzielen.
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  10. Mehr Anreize
    Zusätzlich zu den genann­ten Vorteilen bie­tet jede Bildagenturen wei­te­re Anreize für die Exklusivität. Diese kön­nen ganz unter­schied­lich aus­fal­len. Dreamstime bie­tet für Exklusivfotografen 20 Cent pro hoch­ge­la­de­nem akzep­tier­ten Foto an – auch nach­träg­lich – und eine um 50% höhe­re Upload-​Quote. Auch istock­pho­to erlaubt sei­nen „Exklusives“, mehr Bilder hoch­zu­la­den und schenkt den Fotografen Visitenkarten mit ihren Motiven. Auch die Teilnahme an den soge­nann­ten „istockalypse“-Workshops ist nur exklu­siv mög­lich. Fotolia bie­tet exklu­si­ven Fotografen die Möglichkeit, ihre Bilder von den bil­li­gen Abonnements auszuschließen.

Wow, sie­ben Vorteile für Exklusivität bei Bildagenturen? Wo ist da der Haken? Geduld. Im nächs­ten Artikel am Montag zäh­le ich die sechs Nachteile der Exklusivität auf, die mei­nes Erachtens nach min­des­tens genau­so schwer wie­gen wie die Vorteile.

Bis dahin berich­tet doch in den Kommentaren, wel­che Vorteile ihr für Euch seht? Bitte ver­mei­det die Nachteile, die kön­nen wir im nächs­ten Artikel diskutieren.

Entschuldigung für Bilderklau im Internet

Solche Mails bekom­me ich nicht alle Tage.

Vor vie­len Monaten berich­te­te ich hier im Blog über einen Fotodiebstahl auf einer Webseite. Vor paar Tagen bekam ich Post von der Person, wel­che damals das Bild „geklaut“ hatte.


Mit ihrer Genehmigung gebe ich die Mail voll­stän­dig wie­der, weil ich es schön fin­de, wie sich die Geschichte seit damals ent­wi­ckelt hat:

Hallo Robert,

ich schrei­be Dir, weil mich jemand auf dei­nen Blogeintrag „Bilderklau im Internet – Strafen oder sein las­sen?“ hin­ge­wie­sen hat.

Ich bin es, die damals dein Foto für mei­ne dama­li­ge Gruppe auf einer Schülerplattform ver­wen­det hat.

Es tut mir Leid, dass ich mich erst jetzt mel­de. Zu dem Zeitpunkt wur­de ich ledig­lich vom Administrator der Community dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ich Urheberrechte ver­letzt hät­te und das Bild umge­hen ent­fer­nen soll­te, was ich natür­lich umge­hend gemacht habe.

Ich möch­te mich hier­mit ganz aus­drück­lich für das, was ich getan habe, ent­schul­di­gen. Es tut mir wirk­lich Leid und ich bin mir mitt­ler­wei­le dar­über im Klaren, dass ich dadurch etwas getan habe, was nicht Rechtens ist, und dei­ne Rechte ver­letzt habe. Zu dem Zeitpunkt, als ich das Foto hoch­ge­la­den habe, war mir das nicht klar, ich habe mir nichts dabei gedacht. Das soll kei­ne Entschuldigung sein, ich möch­te ledig­lich sagen, dass ich nie­mals die Absicht hat­te, die­ses Bild als mein Eigentum dar­zu­stel­len oder damit Geld zu verdienen.

Dein Blogartikel ist von September 2009, aber ich den­ke, es ist nie­mals zu spät, sich für eine Fehltat zu ent­schul­di­gen. Ich hät­te dies gern frü­her getan, wenn ich Gelegenheit dazu gehabt hätte.

Ich möch­te mich auch dafür bedan­ken, dass du dich dafür ent­schie­den hast, den nicht-​rechtlichen Weg zu gehen, denn damit hast du mich vor gro­ßem Ärger bewahrt. Vielen Dank dafür. Ich hof­fe, dir ist durch mei­ne Fehltat kein Schaden entstanden.

Entschuldige noch­mal. Ich sehe Urheberrecht, auch im Zusammenhang mit Internet, jetzt mit ande­ren Augen, auch wenn es mir Leid tut, dass erst sowas pas­sie­ren muss­te, bis ich mir dar­über im Klaren war.

Mit bes­ten Grüßen,
Maria“

Rührend, nicht wahr?

Habt ihr auch schon sol­che Mails bekom­men? Oder wie waren die Reaktionen von Bilderdieben nach Eurer Kontaktaufnahme?

EU-​Kommission schlägt Maßnahmen zur Reduzierung der Bilderflut vor

Manchmal hat es doch etwas Gutes, dass ich Politikwissenschaft stu­diert habe. Meist brau­che ich das Studium für mei­ne Arbeit als Fotoproduzent nicht, aber scha­den kann es nie. Gestern hat mich ein ehe­ma­li­ger Kommollitone, der jetzt für die Europäische Kommission in Brüssel arbei­tet, auf etwas hin­ge­wie­sen, was für pro­fes­sio­nel­le Fotografen sehr inter­es­sant sein dürf­te. Kurz: Die EU arbei­tet an Maßnahmen, um die Arbeit von Fotografen zukünf­tig etwas zu erleich­tern und die Bilderflut ein­zu­däm­men.

Ganz im Wikileaks-​Stil ver­öf­fent­li­che ich des­halb heu­te die für Montag geplan­te Presse-​Mitteilung vorab.

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Reference:  IP/​11/​396    Date:  04/​04/​2011

IP/​11/​396

Brüssel, 04. April 2011

Kommission schlägt Stilllegungsprämie für Fotogeräte zur Reduzierung der Foto-​Überproduktion vor

Die Europäische Kommission plant, einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments ein­zu­rei­chen, der die nega­ti­ven Folgen der momen­ta­nen Foto-​Überproduktion auf dem euro­päi­schen Binnenmarkt mil­dern soll. Kernpunkt des Vorschlags ist eine Stilllegungsprämie für Kameras und Objektive von Foto-​Amateuren sowie eine stär­ke­re Besteuerung der Kamera-​Komponenten in foto­gra­fie­frem­den Geräten wie Mobiltelefonen und Laptops. Geplant ist fer­ner ein EU-​Subventionsfond, mit dem über­schüs­si­ges Bildmaterial auf­ge­kauft und somit aus dem Lizenzierungsmarkt ent­fernt wer­den kann.

Der für Binnenmarktfragen zustän­di­ge Kommisar Fritz Bolkestein erklärt die Motivation der Europäischen Kommission: „Seit Beginn des Jahres 2011 ist allein das Volumen der gro­ßen inter­na­tio­na­len Bildagenturen wie Getty Images oder istock­pho­to von 16 Millionen um über 34% auf über 21 Millionen Bildern gewach­sen. Das führt zu einem signi­fi­kan­ten Auftragsrückgang der tra­di­tio­nel­len Fotografen-​Betriebe inner­halb der Europäischen Union sowie einer Verdrängung der euro­päi­schen inha­ber­ge­führ­ten Bildagenturen. Nicht berück­sich­tigt wur­den die pri­va­ten Bildbestände, wel­che über Bildplattformen wie Flickr oder Picasa täg­lich hoch­ge­la­den und ver­teilt wer­den. Allein bei Flickr wächst der Bildbestand um über fünf Millionen Bilder täglich.“

Bolkestein erklärt die Relevanz die­ser schlicht erdrü­cken­den Bildmengen: „Durch die stän­di­ge Verfügbarkeit von Kameras in Mobiltelefonen, Laptops oder als trans­por­ta­ble, bil­li­ge Digital-​Kompaktkamera ent­steht ein Bildersog, der die Menschen visu­ell abstump­fen lässt und den Wert eines bezahl­ten, von einem gelehr­ten Fotografen-​Meister erstell­ten Portraits der nächs­ten Generation von Konsumenten unbe­greif­lich wer­den lässt.“

Stilllegungsprämie für Fotokameras

Basierend auf dem vor­läu­fi­gen Bereich der deut­schen Enquete-​Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nach­hal­ti­gem Wirtschaften und gesell­schaft­li­chem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“ unter Vorsitz von Daniela Kolbe (SPD) hat das Kommissariat Maßnahmen erson­nen, um bei­de Probleme anzu­ge­hen. Kernpunkt des Vorschlags ist eine Stilllegungsprämie für Fotokameras und Fotoobjektive – ana­log zu den erfolg­rei­chen Verschrottungsprämien für PKW in den EU-​Mitgliedsländern Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Luxemburg. Für jede Kamera mit mehr als zwei Megapixeln soll ein­ma­lig der Kaufpreis plus 20% des Listenpreises des Herstellers erstat­tet wer­den, wenn sich der Benutzer ver­pflich­tet, inner­halb der nächs­ten zwei Jahre kei­ne neue Digitalkamera oder ein Gerät mit einer Kamera, wel­che den genann­ten Spezifikationen ent­spricht oder höher­wer­tig ist, zu kaufen.

Der Vorschlag für die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die für die Umsetzung in natio­na­les Recht erfor­der­li­chen Maßnahmen bis 1. Januar 2012 tref­fen müs­sen. Auf Antrag ein­zel­ner Mitgliedstaaten kann die­se First um wei­te­re zwei Jahre ver­län­gert wer­den, wenn inner­halb der gesetz­ten Frist kein natio­na­les Folgerecht eta­bliert wer­den kann. Hierfür ist ein Konsultations- bzw. Transparenzmechanismus vor­ge­se­hen, an dem die Kommission mit­wir­ken soll.

Subventionsfond für Bildmaterial

Ferner soll von der Europäischen Union ein Subventionsfond ein­ge­rich­tet wer­den, mit dem die Bildrechte an über­schüs­si­gem Bildmaterial von Bildagenturen auf einer Exklusivbasis erwor­ben und somit eine Überhitzung des euro­päi­schen Bildermarktes ver­hin­dert wer­den soll. Die Höhe des Fonds steht noch nicht fest, soll aber min­des­tens 400 Millionen Euro betra­gen, um effek­tiv wir­ken zu kön­nen. Angedacht ist eine Konzentration auf us-​amerikanische und asia­ti­sche Bildmotive, um der immer grö­ßer wer­den­den Subdominanz der euro­päi­schen Bildsprache auf dem welt­wei­ten Markt ent­ge­gen­steu­ern zu kön­nen. Der Fond soll antei­lig durch eine Einführung einer Kopierabgabe auf Fotogeräte und durch eine Gewinn-​Umlage von Fotografen-​Betrieben mit­ge­tra­gen wer­den, wel­che von der Stilllegung pro­fi­tie­ren wür­den. Geplant ist eine Betreuung des Fonds durch eine Dachgesellschaft bestehend aus der Verwertungsgesellschaft BILD-​KUNST in Deutschland, der Société des auteurs des arts visuels et de l’i­mage fixe in Frankreich und dem Europäischen Bildagentur-​Verband CEPIC.

Mehr Details zu den Maßnahmen für Urheberrechte und ver­wand­te Schutzrechte im EU-​Binnenmarkt und Ansprechpartner für Presse-​Fragen fin­den sie auf den Urheberrecht-​Webseiten der Europäischen Kommission.

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Was sagt ihr zu den Vorschlägen? Zu radi­kal? Utopisch? Nicht weit­rei­chend genug?